Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 330

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48. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (2466 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 47 und 48 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Tagesordnungspunkt 47 hat sie sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


0.31.50

Berichterstatterin Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher: Frau Präsidentin! Zur Korrektur eines technischen Versehens wird die Einleitung des Berichtes des Justizausschusses über die Regierungsvorlage 2379 der Beilagen durch folgenden Text ersetzt:

„Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Ersuchen um Überwachung angeordneter Bewährungsmaßnahmen und alternativer Sanktionen (Weisungen, Bewährungshilfe, und [medizinische] Behandlung) durch den Heimatstaat des Verurteilten

Ersuchen um Überwachung gelinderer Mittel als Alternative zur Untersuchungshaft (Anordnungen, Weisungen) durch den Heimatstaat des Betroffenen

Einführung eines Verständigungs- und Konsultationsmechanismus

Änderung der Befugnisse des nationalen Mitgliedes von Eurojust und Einführung von Verständigungspflichten für nationale Strafverfolgungsbehörden

Einführung einer Verpflichtung zur schriftlichen Belehrung über die Rechte im Über­gabeverfahren in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache

Gleichstellung aufenthaltsverfestigter Unionsbürger mit österreichischen Staatsbürgern bei der Übergabe zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


0.33.29

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann es vorwegnehmen: Wir werden der Regierungsvorlage nicht zustimmen, die Zustimmung verweigern. Das hat folgenden Grund: Diese Regierungs­vorlage kostet aus unserer Sicht Geld, das wir gar nicht haben, beziehungsweise werden unsere überfüllten Gefängnisse dadurch noch mehr gefüllt. Es ist nicht einzu­sehen, dass bei uns lebende, kriminelle EU-Bürger, die in anderen Staaten verurteilt wurden, diese Strafe dann bei uns verbüßen sollten.

Was wir nicht ganz verstehen ist, dass der Entschließungsantrag 275/A(E) der Abge­ord­neten Strache, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer keine Zustimmung findet. Es ist eine Tat­sache, dass wir in Österreich zirka 8 000 Häftlinge haben, es ist auch eine Tat­sache, dass 50 Prozent davon Ausländer sind. Es ist wünschenswert, und ich glaube, es ist auch menschlich fair, wenn man diesen ausländischen Inhaftierten gewährt, die Strafe in ihrem Heimatstaat zu verbüßen. Ich sehe daran nichts Schlechtes, da sollten Ver­träge abgeschlossen werden.

 


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