Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 331

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Warum man da nicht zustimmt, ist eigentlich gänzlich nicht einzusehen. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme, um unsere überfüllten Gefängnisse zu leeren, beziehungsweise wäre es auch menschlich gesehen für die ausländischen Häftlinge sicherlich eine feine Angelegenheit, wenn sie die Strafe in ihrem Heimatland, wo sie auch von den Angehörigen Besuch erhalten können, verbüßen könnten. Ich sehe daran nichts Schlechtes; das tut uns leid.

Der Regierungsvorlage werden wir in dieser Form nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.

 


0.35.16

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Für die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen der Union betreffend die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Bewährungs­entscheidungen wird durch dieses EU-Rechtshilfegesetz die innerstaatliche Voraus­setzung geschaffen – für die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen –, und daher werden wir zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

0.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

0.35.53

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Wir stimmen der Regierungs­vorlage zu, weil es ein guter Schritt ist, wiewohl wir auch den Antrag der Freiheitlichen unterstützen. Wir werden uns daher den Freiheitlichen anschließen und dem negativen Ausschussbericht nicht zustimmen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

0.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


0.36.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es sehr kurz machen: Wir werden der Novelle zustimmen. Es ist eine aus­gezeichnete Idee, Frau Justizministerin! Bisher war das Problem bekannt: Bedingte Strafnachsicht, Bewährungsmaßnahmen oder Alternativen zur U-Haft waren bei Tätern oder potenziellen Tätern – da muss man vorsichtig sein –, die ihren Aufenthaltsort nicht in Österreich hatten, sondern in einem anderen Land, nicht möglich.

Durch dieses sehr kluge Gesetz wird das möglich. Bewährungsentscheidungen und Alternativen zur Untersuchungshaft werden dann in den jeweiligen Aufenthaltsländern anerkannt. Ich glaube, das ist sinnvoll, und ich verstehe eigentlich nicht, warum die FPÖ nicht zustimmt, zumal gerade vorhin ja beklagt wurde, dass viele ausländische Straftäter in den österreichischen Gefängnissen sitzen. Im Prinzip ist mit dieser Maß­nahme gewährleistet, dass es eher weniger werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.37

00.37.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite