Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll218. Sitzung / Seite 80

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


15.11.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir jetzt gehört haben, reizt mich nur zu der kleinen Aussage: An ihren Taten sollt ihr sie messen! – Erklärungen haben wir schon viele gehört. Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben wir Versprechungen gehört, dass die direkte Demokratie umgesetzt wird, und jetzt gerade wieder einen großen Aufruf dazu. (Abg. Dr. Wittmann:  nicht unser einziges Thema!)

Worum geht es wirklich? – Der FPÖ geht es seit vielen Jahren darum, die direkte De­mokratie weiterzuentwickeln, um die Menschen ehrlich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu gibt es ein ganz klares Konzept, und zwar umfasst dieses zwei wesentliche Punkte. Der eine Punkt ist, eine Volksinitiative zu etablieren, das heißt, dass aus der Bevölkerung heraus eine Gesetzesinitiative möglich ist. Das bedeutet, ein konkreter Gesetzesvorschlag wird mit einem Volksbegehren transportiert, wird von einer be­stimmten Anzahl von Personen unterstützt. Das Parlament hat dann die Möglichkeit, das umzusetzen, und wenn es nicht umgesetzt wird, dann gibt es darüber eine Volks­abstimmung. Das ist eine ganz klare Sache, eine ganz klare Weiterentwicklung. Ergänzend zur repräsentativen Demokratie hier im Parlament soll es die Möglichkeit geben, aus der Bevölkerung heraus Initiativen zu setzen.

Der zweite ganz wesentliche Punkt ist die sogenannte Veto-Volksabstimmung. Das heißt, es wird ein bereits beschlossenes Gesetz, ein hier im Parlament beschlossenes Gesetz, auch wiederum aufgrund eines Begehrens aus der Bevölkerung, aufgrund einer bestimmten Anzahl von Unterschriften zur Volksabstimmung vorgelegt. Das be­deutet, die Bevölkerung kann erzwingen, dass ein Gesetzesbeschluss noch einmal von der Bevölkerung überprüft wird – ein ganz wesentlicher Punkt.

Diese beiden Dinge würden zu einer echten Weiterentwicklung der Demokratie hier in Österreich führen, und zwar insofern, als es eine atmosphärische Änderung wäre, wenn die Abgeordneten hier erstens von der Bevölkerung erfahren würden, was diese wirklich will, mit einer sehr qualitativen Unterstützung, und zweitens immer damit rechnen müssten, dass ihre Entscheidungen noch einmal überprüft werden. Das sind ganz entscheidende Änderungen, um die wir kämpfen, die wir eingefordert haben und die wir in der letzten Gesetzgebungsperiode auch lange diskutiert haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Was aber ist wirklich geschehen? – Es gab eine tatsächlich gut funktionierende Ar­beitsgruppe, und das Ergebnis war, dass die Regierungsparteien dann einen Gesetz­entwurf vorgelegt haben, der – mit Verlaub gesagt – wirklich lächerlich war. Er war wirklich lächerlich, da gab es nur ein besseres Begräbnisritual für Volksbegehren, das heißt, dass diese hier noch ein bisschen hübscher behandelt werden. Das Zweite war eine Bürgeranfrage, die völlig lächerlich und peinlich war, die wirklich eine Verhöhnung der Bevölkerung war, die dann auch von den Regierungsparteien selbst wieder entfernt wurde, weil sie draufgekommen sind, das funktioniert nicht.

Die Opposition hat dann einen Entwurf eines Kompromissvorschlages vorgelegt, und die Regierung ist da aufgesprungen und hat versucht, so etwas Ähnliches vorzulegen  jedoch immer schon mit dem klaren Willen, dass das ja nicht mehr umgesetzt wird. Leider haben sich die Grünen dazu hergegeben, da mitzutun. Ich weiß nicht, ob sie wirklich so naiv waren, zu glauben, dass das noch umgesetzt wird, oder ob das eine versuchte Vorleistung für eine kommende Koalition war. Ich weiß es nicht, es hat mich jedenfalls ganz persönlich enttäuscht, weil ich auch im persönlichen Gespräch mit Frau Kollegin Musiol den Eindruck hatte, dass wir uns gegenseitig so weit vertrauen, dass wir nicht ausscheren – aber gut, das ist eine andere Sache.

 


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