Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses (1/SA-HA XXIV. GP) von 28.10.2008 bis 28.10.2013

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Der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses wird vom Hauptausschuss gewählt. Im Falle einer Auflösung des Nationalrates durch den Bundespräsidenten wirkt dieser ständige Unterausschuss anstelle des Hauptausschusses an der Vollziehung mit. Ebenso wirkt er bei der Erlassung von Notverordnungen durch den Bundespräsidenten mit.