Ordnungsrufwürdigkeit der Verwendung des Begriffes „Quatschbude“ für das Parlament (663/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Ing. Norbert Hofer betr. die Ordnungsrufwürdigkeit der Verwendung des Begriffes „Quatschbude“ für das Parlament