Stenographisches Protokoll
75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 21. Mai 2015
75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 21. Mai 2015
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 21. Mai 2015: 9.05 – 21.44 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage sowie über den
Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelín-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages
2. Punkt: Bericht über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
3. Punkt: Bericht über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser
4. Punkt: Bericht über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung
6. Punkt: Bericht über den Antrag 1067/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trinkwasser“
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südburgenland
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015)
10. Punkt: Bericht über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens
11. Punkt: Bericht über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren
13. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird
14. Punkt: Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird
16. Punkt: Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015)
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird
19. Punkt: Bericht über den Antrag 197/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird
20. Punkt: Bericht über den Antrag 898/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG) geändert wird
21. Punkt: Bericht über den Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium
23. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, sowie über den
Antrag 502/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, und über den
Antrag 547/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 18
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 40
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................. 198, 204, 259
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................... 198, 205, 260
Fragestunde (10.)
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ..................................... 18
Erwin Preiner (114/M); Dr. Susanne Winter, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber
Jakob Auer (110/M); Wolfgang Knes
Mag. Christiane Brunner (119/M)
Leopold Steinbichler (109/M); Fritz Grillitsch
Johann Höfinger (111/M); Ulrike Weigerstorfer, Harry Buchmayr
Harald Jannach (118/M); Martina Diesner-Wais
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (120/M)
Hannes Weninger (116/M); Michael Pock
Mag. Michael Hammer (112/M); Werner Neubauer
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 18
Ausschüsse
Zuweisungen ........................................................................................................... 39, 81
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ (5067/J/J) ..... 133
Begründung: Heinz-Christian Strache ....................................................................... 138
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 144
Debatte:
Mario Kunasek ............................................................................................................ 150
Otto Pendl ................................................................................................................... 153
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 155
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 157
Christoph Hagen ........................................................................................................ 159
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 162
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 167
Angela Lueger ............................................................................................................ 168
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 170
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 172
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 174
Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................... 176
Werner Neubauer ....................................................................................................... 177
Nurten Yilmaz .................................................................................................... 180, 197
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 181
Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 183
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 183
Mag. Alev Korun (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 184
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 185
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 186
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 188
Michael Ehmann ......................................................................................................... 190
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 191
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 192
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 194
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 196
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundversorgung in Bundeskompetenz – Ablehnung 165, 197
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen (namentliche Abstimmung) – Ablehnung 179, 198
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen – Ablehnung 195, 200
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage sowie über den
Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelín-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages (592 d.B.) ............... 40
Redner/Rednerinnen:
Johann Höfinger ........................................................................................................... 40
Hannes Weninger ......................................................................................................... 42
Werner Neubauer ......................................................................................................... 43
Matthias Köchl .............................................................................................................. 45
Ulrike Weigerstorfer ..................................................................................................... 47
Michael Pock ................................................................................................................. 48
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 49
Johann Rädler .............................................................................................................. 51
Rudolf Plessl ................................................................................................................. 52
Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 53
Mag. Johannes Rauch ................................................................................................. 54
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend NEIN ZU ATOMKRAFTWERKEN IN GRENZNÄHE ÖSTERREICHS – Annahme (E 83) ...................................................................................................... 44, 55
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht – Ablehnung 46, 55
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 592 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage (E 82) .............................................................................................................................. 55
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.) ................................................... 55
3. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser (594 d.B.) 55
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 55
Johann Höfinger ........................................................................................................... 57
Ulrike Weigerstorfer ..................................................................................................... 60
Hannes Weninger ......................................................................................................... 61
Michael Pock ................................................................................................................. 63
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 64
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................. 66
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 66
Walter Bacher ............................................................................................................... 67
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekundäres Mikroplastik – Ablehnung 61, 68
Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik – Annahme (E 85) ...................................................................................................... 59, 68
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 593 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (E 84) ................... 68
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 594 d.B. ....................................................... 69
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden (595 d.B.) ............................................................................................................................... 69
5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung (596 d.B.) ........................................................................................................................ 69
6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1067/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trinkwasser“ (597 d.B.) 69
Redner/Rednerinnen:
Rupert Doppler ............................................................................................................. 69
Norbert Sieber .............................................................................................................. 70
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 71
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ................................................................................. 72
Ulrike Weigerstorfer ..................................................................................................... 73
Michael Pock ................................................................................................................. 74
Dr. Susanne Winter ...................................................................................................... 75
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 77
Erwin Preiner ................................................................................................................ 78
Georg Willi .................................................................................................................... 79
Mag. Ruth Becher ........................................................................................................ 80
Gerhard Schmid ........................................................................................................... 80
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 595, 596 und 597 d.B. ............................ 81
Zuweisung des Antrages 1023/A(E) an den Finanzausschuss ..................................... 81
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.) 81
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südburgenland (603 d.B.) 82
Redner/Rednerinnen:
Rupert Doppler ............................................................................................................. 82
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .................................................................................. 82
Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 84
Erwin Preiner ................................................................................................................ 85
Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 87
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 88
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 89
Josef A. Riemer ............................................................................................................ 90
Cornelia Ecker .............................................................................................................. 92
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 92
Marianne Gusenbauer-Jäger ...................................................................................... 94
Leopold Steinbichler .................................................................................................... 94
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................... 96
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 97
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftssicherung für Uhudler-Winzer – Ablehnung .............................................. 98, 99
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 602 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (E 86) ...................................................................................... 99
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 603 d.B. ....................................................... 99
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.) 99
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (611 d.B.) ...................................................................................................................... 100
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.) ............................................................................................................................. 100
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren (613 d.B.) ................................... 100
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 100
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 104
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 110
Otto Pendl ................................................................................................................... 114
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 116
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 118
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 120
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 122
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 126
Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 129
Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 131
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 132
Hannes Weninger ....................................................................................................... 132
Hermann Gahr ............................................................................................................ 200
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 201
Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 202
Entschließungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes – Annahme (E 87) 128, 204
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems“ (namentliche Abstimmung) – Ablehnung ............................................................ 130, 204
Annahme des Gesetzentwurfes in 610 d.B. ................................................................ 203
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 611, 612 und 613 d.B. .......................... 204
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (529 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (614 d.B.) ........................... 206
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (586 d.B.): Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit (615 d.B.) ................................................................. 206
Redner/Rednerinnen:
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 207
Anton Heinzl ............................................................................................................... 207
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 208
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 614 und 615 d.B. .................................... 209
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (563 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (598 d.B.) 210
16. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (456 d.B.): Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (599 d.B.) ...................................................................................................................... 210
Redner/Rednerinnen:
Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 210
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 211
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 211
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 213
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 214
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 215
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 216
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 218
Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 220
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 221
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 221
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 222
Annahme des Gesetzentwurfes in 598 d.B. ................................................................ 223
Genehmigung des Staatsvertrages in 599 d.B. ........................................................... 223
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 599 d.B. 224
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) (604 d.B.) 224
18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (584 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird (605 d.B.) ............................................................ 224
19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 197/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (606 d.B.) 224
20. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 898/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG) geändert wird (607 d.B.) 224
21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (608 d.B.) 224
22. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium (609 d.B.) ............................................ 225
Redner/Rednerinnen:
Christian Lausch ............................................................................................... 225, 256
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 227
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 229
Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 235
Christoph Hagen ........................................................................................................ 236
Otto Pendl .......................................................................................................... 239, 257
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 240
Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 242
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 244
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 248
Johann Singer ............................................................................................................ 249
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 250
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 252
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 252
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 255
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Daniela Musiol, Christoph Hagen, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 227, 259
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Personalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbehandlung ohne negative Auswirkungen“ – Ablehnung ................................................................................ 238, 262
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Rahmenkollektivvertrages für angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen inklusive Abschaffung des Lehrer_innendienstrechtes – Ablehnung ...................................................... 254, 262
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 604 und 605 d.B. ......................................... 258
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 606, 607, 608 und 609 d.B. ................... 262
23. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, sowie über den
Antrag 502/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, und über den
Antrag 547/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (619 d.B.) 262
Annahme des Gesetzentwurfes in 619 d.B. in dritter Lesung ..................................... 263
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen (1182/A)(E)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ (1183/A)(E)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ (1184/A)(E)
Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (1185/A)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ (1186/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweisung von Bleirohren im Altbaubestand (1187/A)(E)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer effizienten und effektiven Transparenzdatenbank (1188/A)(E)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1189/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformbedarf bei All-in Verträgen (1190/A)(E)
Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (1191/A)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines Ausstiegs Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag ohne gleichzeitigen Austritt aus der Europäischen Union (1192/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ (5067/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ersatzfreiheitsstrafen für Verwaltungsstrafen (5068/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Unterhaltsvorschüsse in den Jahren 2013 und 2014 (5069/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Sprachförderkurse i.S.v. SchOG § 8e (5070/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Budgetmittel und Kritik von Arbeiterkammer (5071/J)
MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Abschaffung bzw. Regulierung von Bargeldtransaktionen (5072/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend arbeitslose Ausländer mit Asylstatus (5073/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zusatzmittel des Sozialministeriums für Entwicklungshilfe (5074/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zusatzmittel des Sozialministeriums für Entwicklungshilfe (5075/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 212 000 zusätzliche ausländische Arbeitskräfte bis 2019 (5076/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit in Österreich 2010 bis 2015 (Konkretisierung) (5077/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Causa SPÖ-Genossin Eichhorn: Schadenersatz, Abfertigung, Luxuspension und sonstige Privilegien (5078/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kindesentführungen in Österreich von 2012 bis 2014 (5079/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Krankheiten berechnen aus Gesundheitsdaten“ (5080/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mittelmeer (5081/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mittelmeer (5082/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mittelmeer (5083/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Millionenschaden durch Hagel in der Steiermark (5084/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Widerspruchsausschuss in der PVA (5085/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Hinterbliebenen-Pensionen (5086/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vergabekommissionen im BMASK (5087/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend arbeitslose Ausländer mit Asylstatus (5088/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Aufsuchende Verbraucherbildung für MigrantInnen“ (5089/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Frage, was die Steuerreform für Mindestpensionisten bringt (5090/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Frage, was die Steuerreform für Mindestpensionisten bringt (5091/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auslandspensionen (5092/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend österreichische arbeitslose Arbeitnehmer im Ausland (5093/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Staatssekretär Harald Mahrer und die inländische Lagerung des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank (5094/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend versteckte Gebühren bei Online-Flugportalen (5095/J)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Hubschrauberstützpunkt in Vomp (5096/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine und die Dauer der Ausfertigung des amtsärztlichen Gutachtens (5097/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler (5098/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Mathematik-Zentralmatura und Studierfähigkeit (5099/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in verschiedenen Institutionen im Jahr 2014 (5100/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Bundesländern 2014 (5101/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ablöse des Generalsekretärs des „König Abdullah Dialogzentrums“ KAICIID wegen demokratiefeindlicher Aussagen und Dialogunfähigkeit (5102/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Jugendliche in Untersuchungshaft (5103/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Ministerien 2014 (5104/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Erlass zur Zwangssexualisierung von Kindern und Jugendlichen“ (5105/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5106/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5107/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5108/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5109/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5110/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5111/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5112/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5113/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5114/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5115/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5116/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5117/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5118/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5119/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Wiener Gebietskrankenkasse (5120/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (5121/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Tiroler Gebietskrankenkasse (5122/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (5123/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Salzburger Gebietskrankenkasse (5124/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (5125/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (5126/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Kärntner Gebietskrankenkasse (5127/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (5128/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5129/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5130/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5131/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5132/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5133/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5134/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5135/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5136/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5137/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5138/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5139/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5140/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5141/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5142/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5143/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5144/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5145/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5146/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5147/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5148/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5149/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5150/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5151/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5152/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5153/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5154/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5155/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5156/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Netzneutralität (5157/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt EU-Datenschutzreform (5158/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Digitaler Binnenmarkt (5159/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt VCÖ-Einkaufswege Check (5160/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Gefahr am Urlaubsort (5161/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Einlagensicherung Neu (5162/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Basiskonto-Umsetzung im VerbraucherzahlungskontenGesetz (5163/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Risikoempfinden in der Bevölkerung im Vergleich zu Expertenmeinungen (5164/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hanfwandertag (5165/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschädigung der Vereinstafel des Kulturvereins deutschsprachiger Frauen BRÜCKEN durch Vandalismus in Slowenien (5166/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Smartphone und Co: Contentdienste/wap-Billing (5167/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in Liegenschaften des BMI (5168/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnung 2014 (5169/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Diskriminierung von Personen mit nicht voller Handlungsfähigkeit im öffentlichen Dienst (5170/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend vollständige Aufklärung in der BND-NSA-Affäre (5171/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Neubau der Österreichischen Botschaft in Berlin (5172/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gefahr durch hormonwirksame Chemikalien (5173/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Übergriffe und sonstige strafrechtlich relevante Sachverhalte bei Gericht (5174/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die personelle, arbeitsorganisatorische und infrastrukturelle Situation bei der Wiener Polizei (5175/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Import von Kürbiskernen zur Produktion von „österreichischem“ Kürbiskernöl (5176/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend rechtliche Beurteilung und Konsequenzen für fehlende Wildschadensberichte seit dem Jahr 2011 (5177/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: reduzierte Lebensraumsicherung in sehr armen Tälern mit meist überalterter Bevölkerung und in entlegensten alpinen Seitentälern? (5178/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bundesminister! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 75. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Antoni, Spindelberger, El Habbassi, BA, Mag. Lettenbichler, Mag. Ofenauer, Mag. Steinacker, Ing. Hackl, Hafenecker, MA, Ing. Höbart, Schimanek, Mag. Schrangl, Zanger, Mag. Jarmer und Wimmer.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter vertreten.
Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Am Nachmittag wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vertreten.
*****
Weiters gebe ich bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.15 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der deutlich über 17 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfragen durch den Herrn Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Ich werde wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit darauf aufmerksam machen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 114/M, jener des Herrn Abgeordneten Preiner. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der letzte Winter war sehr warm, den Bienenvölkern wurde daher sehr stark zugesetzt. Der Imkerbund spricht von bis zu 70 Prozent Verlust an Bienenvölkern in ganz Österreich.
Weshalb wurde für das Forschungsprojekt „Zukunft Biene“, das von der TU Graz und der AGES durchgeführt wird, das Jahr 2017 für Ergebnispräsentationen festgelegt, obwohl aufgrund des österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetzes das Verbot für die Verwendung dreier Neonicotinoide mit dem Jahr 2016 begrenzt ist? Wir im Nationalrat haben daher die Pflicht, 2016 über eine Verlängerung des Verbots der Verwendung der drei Neonicotinoide zu befinden.
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 114/M, hat folgenden Wortlaut:
„Warum wurde für das Forschungsprojekt ,Zukunft Biene‘, das von der TU Graz und der AGES durchgeführt wird, ein Zeitraum bis 2017 festgelegt, obwohl aufgrund des im österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetz befristeten Verbots von drei Neonicotinoiden bereits früher, nämlich 2016, eine Entscheidungsgrundlage für die österreichische Politik erforderlich ist?“
*****
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben mit dem Dachverband der österreichischen Imker und den Bundesländern die Uni Graz mit der Durchführung des Forschungsprojekts „Zukunft Biene“ beauftragt, die Projektleitung liegt bei Univ.-Prof. Crailsheim. Es handelt sich um ein seriöses, wirtschaftliches Forschungsprojekt. Daher wurde die Laufzeit so festgelegt, dass tatsächlich fundierte Ergebnisse sichergestellt werden können, und das ist eben die Laufzeit bis 2017.
Ziel ist es, die Forschung in der Bienengesundheit in Österreich voranzutreiben und alle Einflüsse auf Bienenvölker- und Bienenverluste zu eruieren. So sollen die Ursachen auf wissenschaftlicher Basis abseits von Vorurteilen identifiziert und belegt werden. Das Projekt leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Maßnahmen entwickelt werden können, um in Zukunft Verluste zu reduzieren und den Gesundheitszustand der Bienenvölker zu verbessern.
Wir haben acht Module: von Wintersterblichkeit, Ursachenforschung zu Bienenvölker- und Bienenverlusten über Individuelle Schadtoleranz, Trachtpflanzendiversität bis hin zu Organisation und internationale Kontakte. Aber selbstverständlich wird es auch Zwischenberichte geben. Das sind Grundlagen für eine entsprechende Bewertung und Analyse im Hinblick auf die Frage der Verlängerung des Moratoriums für Neonicotinoide.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Ich hoffe, dass dieser Zwischenbericht auch eine wichtige Grundlage für die Entscheidung hier im Nationalrat sein wird. Mit der Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2013 wurde, auch auf SPÖ-Initiative, das In-Verkehr-Bringen von Pestiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat hinsichtlich der Sikkation, also des Totspritzens von Getreide, verboten, soferne das Erntegut für Lebens- und Futtermittelzwecke bestimmt ist.
Welche Konsequenzen, Herr Minister, ziehen Sie aus der WHO-Studie, die den Pestizid-Wirkstoff Glyphosat als möglicherweise krebserregend auch für den Menschen einstuft?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es ist so, dass diese jüngste Beurteilung der IARC die kanzerogene Wirkung von Glyphosat nicht verneint, sondern möglich erscheinen lässt. Das steht ein bisschen im Widerspruch zu bisherigen Studien der WHO, in denen Glyphosat als unbedenklich eingestuft wurde. Aber selbstverständlich wird das sehr ernst genommen, auch in der entsprechenden Beurteilung auf EU-Ebene, etwa der EFSA, und selbstverständlich auch auf Ebene des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Winter.
Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister, darf ich Sie fragen, sind Sie heute zufällig durch das Summen einer Biene munter geworden, die sich auf Ihre Fensterbank gesetzt hat? Wenn ja, dann sind Sie einem ganz besonderen Vorgang unterlegen. Ich fürchte, in Zukunft wird es unter Umständen nicht mehr so sein. Ich denke, dass heutzutage eher die Überschrift gilt: Bienen sterben wie die Fliegen. Wie können wir unseren Bienen helfen?
Ich möchte diese Worte auch noch mit einem Zitat von Albert Einstein untermauern: „Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.“
Meine Frage dazu: Die Grünen haben Anfang April ein hervorragendes 10-Punkte-Programm herausgegeben. Werden Sie sich diesem in Ihren Überlegungen zum Schutz der Bienen nähern? Die EU gibt ja auch Ende Mai eine Bewertung über Neonicotinoide heraus. Werden Sie dann handeln und unter Umständen ein weiteres Verbot durch eine Verordnung aussprechen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Frau Abgeordnete, Ihre Frage, ob ich heute in der Früh von einer Biene aufgeweckt worden bin, muss ich verneinen. Ich bin von meinen beiden Söhnen aufgeweckt worden. Aber ich kann Ihnen unmittelbar in diesem Zusammenhang berichten, dass vorgestern meine Frau von einer Wespe gestochen wurde und dadurch aufgeweckt worden ist. Das Fluginsekt ist tatsächlich bei uns im Garten sehr stark vertreten.
Konkret zu Ihrer Frage, was das Projekt
Bienenschutz insgesamt anlangt: Das nehmen wir in unserem Ressort sehr ernst.
Ich denke auch, das Programm, das Sie angesprochen haben, das
10-Punkte-Programm der Grünen enthält sehr viele Elemente, die
wir auch in unser Forschungsprojekt einfließen lassen. Wie gesagt, uns
ist der Erhalt
der Bienenvölker sehr wichtig. Mein Ziel ist es, dass wir – wir
liegen derzeit bei 380 000 Bienenvölkern, wir waren da schon
einmal stärker, wir hatten schon über
400 000 Bienenvölker in Österreich – in vier
Jahren diese Grenze von 400 000 wieder überschreiten.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben ja das 10-Punkte-Programm der Grünen zu den Bienen schon angesprochen. Wir berufen uns da auf europäische und internationale Studien. So ist
auch die Erkenntnis von Forschern aus Großbritannien gekommen, im Fachblatt „Nature“ nachzulesen, dass Bienen Neonicotinoide sehr wohl erkennen können, diese sogar lieben beziehungsweise solche Pflanzen ansteuern und damit besondere Gefahren verbunden sind. Ebenso hat das EU-Wissenschaftsnetzwerk EASAC festgestellt, dass durch den Pestizideinsatz in Zukunft ein Bestäubungsdefizit in der Landwirtschaft droht.
Meine Frage an Sie daher: Werden Sie das österreichische Neonicotinoide-Verbot, das ja im Herbst 2016 ausläuft, verlängern beziehungsweise jetzt, schon im Sommer 2015, auf europäischer Ebene für die Verlängerung des zweijährigen europäischen Moratoriums eintreten?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Auf den Pakt für die Biene habe ich schon Bezug genommen. Ich denke, dass in diesem Pakt die robusten Bienen, die Zucht der robusten Bienen, der widerstandsfähigen Bienen vor allem gegenüber der Varroamilbe ganz besonders bedeutsam ist. Wir haben da ein Programm für die Apis mellifera mellifera nigra, die Schwarze Alpenbiene, die nördlich der Alpen beheimatet ist, die gegen die Varroamilbe besonders widerstandsfähig ist. Da ist, glaube ich, eine der Hauptursachen in den letzten zwei Wintern gelegen, dass sowohl die Restentmilbung als auch die Hauptentmilbung nicht stattgefunden hat. Deswegen waren die Schäden durch die Varroamilbe besonders groß. Wir setzen besonders auf die Robustheit, eben durch die Stärkung der etwas verdrängten Apis mellifera mellifera nigra. Das ist ein Schwerpunkt dieses Forschungsprojekts.
Was die Frage zur Verlängerung des Moratoriums anbelangt, denke ich, dass wir hier auf der Ebene der EFSA die wissenschaftliche Beurteilung der Neonicotinoide abwarten und dann sicherlich eine gemeinsame Einschätzung im Umweltausschuss vornehmen sollen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 110/M, jener des Herrn Abgeordneten Auer. – Bitte.
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister, das österreichische Programm Ländliche Entwicklung wurde als Erstes von 118 EU-weit von der Europäischen Kommission genehmigt. Dazu ist Ihnen zu gratulieren, dafür ist Ihnen auch zu danken. Auch die Abwicklung der erforderlichen Sonderrichtlinie wurde implementiert, sodass das Programm nun in die Umsetzungsphase treten kann.
Meine Frage lautet:
„Welche Schwerpunkte werden Sie, Herr Bundesminister, in dieser neuen Periode setzen, um das Potenzial des Programms Ländliche Entwicklung zu entfalten und die im Programm festgelegten Ziele in ökonomischer, ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht zu erreichen?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass unser Programm vor Weihnachten als Erstes von insgesamt 118 eingereichten Programmen genehmigt wurde. Phil Hogan, der EU-Agrarkommissar, hat unser Programm als vorbildlich bezeichnet. Der ländliche Raum ist ja tatsächlich ein wichtiger Lebens-, Wirtschafts- und auch Erholungsraum.
Wir haben es bewusst so ausgerichtet, dass wir das Programm für den ländlichen Raum in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht stärken wollen, also im Sinne der Nachhaltigkeit. Die wichtigsten Punkte sind natürlich die umweltgerechte Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt der Stärkung des biologischen Landbaus. Da haben wir Mittel für die Unterstützung von 97 Millionen € pro Jahr auf 115 Millionen € pro Jahr, also in Summe über die Periode 800 Millionen €, vorgesehen. Die Erzielung maximaler Umweltwirkung mit Fokus auf Biodiversität, Klimaschutz, Bodenschutz und Wasserschutz ist ein Schwerpunkt. In ökonomischer Hinsicht ist es insbesondere das Anregen regionaler Wertschöpfung und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
Als Beispiel möchte ich insbesondere die Investitionsförderung hervorheben. Da haben wir die Mittel um 25 Prozent aufgestockt, um die Hebelwirkung auch zu nutzen für die Wertschöpfung im ländlichen Raum, die Standortsicherung nicht nur der landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch der kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum, die von diesen Mitteln – 860 Millionen € über die Periode – auch profitieren können.
Ganz wichtig ist mir auch die Umweltwirkung von solchen Investitionen. Eine neue Maßnahme betrifft die sozialen Dienstleitungen im ländlichen Raum, wofür wir insgesamt 136 Millionen € vorgesehen haben. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten Schwerpunkte in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben zu Recht auf die Bedeutung dieses Programmes, auch über die Landwirtschaft hinausgehend, hingewiesen. Können Sie vielleicht ein wenig genauer erläutern, wie das Programm Ländliche Entwicklung zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen beiträgt?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Wir haben das Wirtschaftsforschungsinstitut mit der Ex-post-Evaluierung und auch mit der laufenden Evaluierung des letzten Programms beauftragt. Das war ja auch die Grundlage für die entsprechende Festsetzung der neuen Schwerpunkte. Mit dem Programm 2007–2013 wurden auf Grundlage dieser Studie tatsächlich 30 000 Arbeitsplätze im nicht-landwirtschaftlichen Bereich direkt aus der ländlichen Entwicklung geschaffen.
Das betrifft insbesondere die Wertschöpfungskette, Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der vor- und nachgelagerten Bereiche. Die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte sichert Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Vor allem auch die Energiewende ist ein wichtiger Schwerpunkt, die Nutzung regionaler Biomasse ist gerade auch im Sinne des Klimaschutzes ein wichtiger Ansatzpunkt in diesem Zusammenhang. Gerade LEADER schafft eben auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum, nicht unmittelbar in Verbindung mit der Landwirtschaft.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Knes.
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Es sollen alle Menschen, die in den ländlichen Regionen wohnen, vom Programm für ländliche Entwicklung profitieren. Zur nachhaltigen Entwicklung wurden von der europäischen Gesetzgebung lokale Aktionsgruppen entwickelt.
Welche strategischen Schwerpunkte zu diesen gibt es, und mit welchen finanziellen Mitteln sind sie dotiert? Und vor allem: Wann werden diese Mittel für eine wirklich nachhaltige regionale Entwicklung freigegeben?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Die Hauptpunkte sind hier sicher die Themen Klimaschutz, Umweltschutz insgesamt. Wir schaffen ja auch gerade mit LEADER entsprechende Green Jobs, das ist unbestritten. Das Thema Klimaschutz ist ein wichtiger Schwerpunkt in diesem Zusammenhang, Investitionen im ländlichen Raum insgesamt, und natürlich alle Fragestellungen, die mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum zusammenhängen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 117/M, jener des Herrn Abgeordneten Walter Rauch. – Bitte.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie sagten, es sei kein guter Tipp, TTIP zur Katastrophe zu erklären. Die Landwirte in Österreich sehen das etwas anders, sie sehen eine große Gefahr in diesem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die Landwirtschaft in Österreich leidet bereits jetzt unter einem massiven Preisdruck, sowohl bei den konventionellen Produkten als auch im Biobereich.
Ich finde es auch bezeichnend, dass die Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Bauernbundes sich für TTIP aussprechen. Da sieht man, wie weit die Bauernvertreter bereits von der Basis entfernt sind.
Meine Frage lautet:
„Wie planen Sie, die österreichischen Bauern und deren Konsumenten wirksam vor Chlorhühnern, Hormonschweinen und Genmais zu schützen, zumal die ÖVP-Regierungsmitglieder und Bauernvertreter TTIP klar befürworten?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rauch! Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass die für Österreich wichtigen Interessen im Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission klar zum Ausdruck gebracht werden – ich nenne es die roten Linien –, und diese sind auch so verankert. (Zwischenruf bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)
Das EU-Verhandlungsmandat wurde deshalb eindeutig und unmissverständlich auf österreichisches Verlangen so festgelegt, dass das Recht der Vertragsparteien zur Festlegung von Standards, das sogenannte Right to Regulate, unberührt bleibt. Das hat uns auch Kommissarin Malmström bei unserem jüngsten Besuch mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bestätigt. Das bedeutet, dass jeder Vertragspartner weiterhin das Schutzniveau, die eigene Gesetzgebung, insbesondere für den Bereich Gesundheit, Sicherheit, Konsumenten, ArbeitnehmerInnen, auch Umweltschutz und Lebensmittelstandards nach eigenem Ermessen festlegen kann. Die europäischen Standards können damit gesichert bleiben und durch TTIP nicht abgesenkt oder ausgehebelt werden.
Alle Vereinbarungen müssen mit dem EU-Rechtsbesitzstand beziehungsweise den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten im Einklang stehen. (Zwischenruf des Abg. Darmann.) Eine Änderung europäischer beziehungsweise österreichischer Standards kann nur durch den jeweiligen Gesetzgeber erfolgen. (Abg. Darmann: muss es ja runterlesen, weil es sonst nicht glaubwürdig ist!) Daran wird sich auch durch TTIP nichts ändern, deswegen ist es auch kein guter Tipp, TTIP zur Katastrophe zu erklären. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir kennen das Ergebnis noch nicht, und am Ende des Tages muss man das Abkommen bewerten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Belakowitsch-Jenewein.)
Und ich bin sicher, wenn das Abkommen gut ausverhandelt wird – und ich habe bei Phil Hogan, dem Agrarkommissar, und auch bei Kommissarin Malmström ein gutes Gefühl, dass das möglich ist (Zwischenruf des Abg. Neubauer) –, dann wird man am Ende des Tages das Ergebnis beurteilen können, und dann wird man beurteilen, ob man das Abkommen als positiv ansehen kann oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Walter Rauch.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zwischen Katastrophe und Maßnahmen, die man ergreifen muss, ist insgesamt, glaube ich, ein weiter Weg. Aber wie werden Sie oder wie wollen Sie dem Preisverfall der landwirtschaftlichen Produkte in Österreich entgegenwirken?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ich habe darauf hingewiesen, wenn das Abkommen gut verhandelt wird, dann gibt es für österreichische Agrarprodukte, für europäische Agrarprodukte jedenfalls auf dem US-Markt wesentlich bessere Chancen als umgekehrt. Es ist einfach auch in den USA die Nachfrage nach hohen Qualitäten, lebensmittelsicheren Qualitäten größer als umgekehrt in Europa die Nachfrage nach Chlorhühnern, nach Hormonrindfleisch. (Abg. Neubauer: Monsanto! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Großkonzerne!) Und deswegen bin ich überzeugt davon, dass die Chancen, die sich durch so ein Abkommen bieten, tatsächlich auch genutzt werden können. (Abg. Pirklhuber: Auf welche Kosten? – Abg. Kitzmüller: Glauben Sie denn, was Sie da erzählen? – Ruf bei den Grünen: Der Siegeszug der Waldviertler wurst in Kalifornien !)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 119/M, jener der Abgeordneten Mag. Brunner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Um jetzt zu meiner Frage überzuleiten: Ich glaube nicht, dass das Hin- und Herschiffen von Lebensmitteln ein Ziel sein sollte, gerade, wenn wir uns die Klimaschutzbilanz anschauen. Österreich ist ja bekanntermaßen leider Klimaschutz-Schlusslicht in der Europäischen Union, das heißt, wir haben viele Maßnahmen zu setzen. Das strukturelle Problem in Österreich ist ja auch, dass Sie zwar zuständig sind, aber nicht alle Kompetenzen im Klimaschutzbereich haben. Es gibt kein Umwelt- und Energieministerium in Österreich, deswegen war es uns Grünen im Rahmen der Verhandlungen des Energieeffizienzgesetzes auch ganz besonders wichtig, Ihnen, dem Umweltministerium, dem Umweltminister Energiekompetenzen zu geben, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Meine Frage an Sie ist daher:
„Wie werden Sie Ihre neue Kompetenz in Energieeffizienzfragen nutzen, um Österreich endlich auf Klimaschutzkurs zu bringen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunner, wie Sie richtig festgestellt haben, wurde das Energieeffizienzgesetz letztes Jahr hier im Hohen Haus auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion beschlossen. Federführend zuständig ist da der Wirtschaftsminister als Energieminister, und natürlich ist die Kooperation insbesondere auch mit dem Umweltminister in Fragen der Energieeffizienzpolitik von großer Bedeutung für die Klimaschutzpolitik.
Mit der Beauftragung der Energieagentur als Monitoringstelle wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Ich gehe davon aus, dass die anstehenden Arbeiten hinsichtlich des Aufbaus der technischen und organisatorischen Strukturen für dieses Monitoring und die Evaluierung angelaufen sind. In weiterer Folge steht nun die Festlegung der Richtlinien der Monitoringstelle beziehungsweise des Methodendokuments für Energieeffizienzmaßnahmen an. Diese Aufgabe gemäß Energieeffizienzgesetz hat das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Sozial- und dem Umweltministerium wahrzunehmen.
Natürlich stehe ich als Umweltminister dafür ein, dass die Aspekte des Klimaschutzes, die enorm wichtig sind, bestmöglich Berücksichtigung finden. Die Regelungen schaffen für die verpflichteten Energieversorger sowie für die Konsumenten und die Wirtschaft Rechtssicherheit bei der Bewertung von Maßnahmen, ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand zu verursachen, so wie es dem Geist des Energieeffizienzgesetzes entspricht. In einem weiteren Schritt wird dann auch der Aufbau einer eigenen Förderschiene im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium vorbereitet.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Brunner.
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Minister, Ihre Schilderungen sind mir natürlich bekannt, weil wir das hier im Parlament ja genau so beschlossen und Ihnen diesen Auftrag mitgegeben haben. (Ruf bei der ÖVP: Warum fragen Sie dann?) Meine konkrete Frage an Sie war ja, wie Sie diese Kompetenz, die wir Ihnen gegeben haben, nutzen werden, weil das Gesetz ja auch darauf abzielt, eben nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Klimaschutz zu erfüllen und erneuerbare Energien besser zu bewerten als fossile.
Daher noch einmal meine konkrete Frage: Werden Sie Ihre im Energieeffizienzgesetz verankerte Einvernehmenskompetenz dazu nutzen, dass besonders klimaschutzwirksame Maßnahmen in der Energieversorgung höher bewertet werden als eben zum Beispiel reine Endenergieeinsparungen? Eine Möglichkeit wäre eine Faktorlösung, also eine höhere Bewertung von CO2-Einsparungen. Werden Sie sich dafür einsetzen, wann machen Sie es und wie?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunner, selbstverständlich werde ich mich bestmöglich dafür einsetzen, und Sie sehen an der Energiebilanz Österreich 2014, dass wir in der Stärkung der erneuerbaren Energieträger – was ein sehr wichtiger Ansatzpunkt zur Klimaschutzpolitik ist – bereits sehr erfolgreich waren. Die Energiebilanz weist einen deutlichen Rückgang des energetischen Endverbrauchs auf und zeigt vor allem im Bereich der fossilen Energieträger Reduktionen – bei der Steinkohle ein Minus von 18 Prozent, bei Koks ein Minus von 26 Prozent, bei Heizöl ein Minus von 30 Prozent und bei Gasöl für Heizzwecke ein Minus von 11 Prozent.
Sie sehen, sogar vor Wirksamwerden des Energieeffizienzgesetzes konnten wir durch segensreiches Wirken des Umweltministers diese Reduktionen zuwege bringen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Ministerium für Erdöl und Monsanto! – Ruf bei der ÖVP: Guten Morgen, Kogler!)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 109/M; das ist jene des Abgeordneten Steinbichler. – Bitte.
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, nach deinem verständlicherweise sehr verhaltenen Auftritt am Sonntag in der Sendung „Im Zentrum“ zum Thema TTIP, wo man gespürt hat, dass das Herz et-
was anderes empfindet, als der Mund spricht, hast du zwar die roten Linien angesprochen ... (Abg. Grillitsch: Was war das verhalten?) – Fritz, das musst du selber beurteilen, aber du als ehemaliger Viehzüchter müsstest das noch wissen.
Diese Sendung war übrigens sehr interessant. Der oberösterreichische Landesrat Strugl hat gesagt, ohne TTIP verlieren wir den Anschluss. Du hast in der Sendung zwar von roten Linien gesprochen, du hast aber auch davon gesprochen, dass man bei der Bevölkerung die Sehnsucht und den Wunsch nach Informationen über Identität und Herkunft der Lebensmittel spürt.
Meine Frage ist konkret: Wäre es nicht gerade in Zeiten von internationalen Diskussionen über internationale Freihandelsabkommen, in Zeiten der internationalen Warenströme – derzeit haben wir die ägyptischen Bioerdäpfel auf dem heimischen Markt – unabdingbar notwendig, dass wir sofort das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz umsetzen, und warum wird das von deiner Seite nicht forciert?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 109/M, hat folgenden Wortlaut:
„Aus welchen Gründen verweigert sich das BMLFUW seit Jahren, ein Nachfolgegesetz für die ausgelaufene Gütezeichen-Verordnung zu schaffen beziehungsweise einem solchen zuzustimmen, wodurch staatlich anerkannte Gütezeichen geregelt werden können?“
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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Steinbichler! Bereits im Jahr 2007 wurde im Rahmen der AMA-Gesetz-Novelle im Hinblick auf das Auslaufen der Gütezeichenverordnung eine neue Rechtsgrundlage für die AMA-Gütezeichen geschaffen. Damit wurde die Fortführung der AMA-Gütezeichen über das Jahr 2009 hinaus sichergestellt.
Ich zitiere aus dem damals beschlossenen, nach wie vor geltenden Gesetz: „Im Rahmen der Maßnahmen gemäß Abs. 1 wird die AMA ermächtigt, Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse festzulegen.“
Das AMA-Gütesiegel sichert Herkunft, sichert Qualität und die erforderlichen Kontrollen. Es bietet den Konsumentinnen und Konsumenten die erforderliche Transparenz, um bewusste Entscheidungen treffen zu können. Das AMA-Gütesiegel wird aus diesem Grunde auch von den Verbrauchern außerordentlich hoch geschätzt und weist einen sehr hohen Bekanntheitsgrad auf. Aus meiner Sicht besteht daher keine Notwendigkeit, zusätzliche neue, gesetzlich anerkannte Gütesiegel zu schaffen, weil wir damit nur zur Verwirrung beitragen würden.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steinbichler.
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Das war nicht die Antwort, Herr Minister, denn meine Frage war eine andere, zielte nicht auf eine Auskunft über das AMA-Gütesiegel, aber wir können das ohnehin im Rahmen eines Tagesordnungspunktes eingehender diskutieren.
Ich wollte eigentlich wissen, warum du das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz, das in diesem Haus seit 2008 vertagt wird, nicht unterstützt – aber das diskutieren wir dann bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7.
Zusatzfrage: Herr Minister, du hast bei der Sendung „Im Zentrum“ auch angesprochen, dass TTIP die Chance wäre, die österreichischen Bioprodukte auf dem amerikanischen Markt anzubieten. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass wir gerade im Biobereich, im gewerblichen Vermarktungsbereich, sage ich einmal, 80 Prozent Import haben.
Welche Produkte möchtest du dort anbieten? Wie kannst du einem Bauernhof Preise garantieren, wenn, wie wir wissen, die aktuelle Situation auf den Bauernhöfen von der Einkommensseite her katastrophal ist – egal, ob Schweinepreis, Milchpreis, alle Preise dort sind im Fallen –, und wenn, wie wir wissen, solche Exporterlöse, wie wir sie derzeit haben, erzielen? Für ein Kilogramm besten Qualitätskäse bekommen wir in Rumänien 1,25 € und in Ungarn 2,25 €. Da wissen wir, welche katastrophalen Auswirkungen das auf den Bauernhof hat.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Grundsätzlich ist neben dem Heimmarkt der Exportmarkt außerordentlich wichtig für die österreichische Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft, weshalb wir uns gerade auch aufgrund der Russland-Krise letztes Jahr bemüht haben, zusätzliche neue Drittlandmärkte zu finden. Und das ist tatsächlich gelungen: Der agrarische Außenhandel hat sich im Jahr 2014 trotz der sehr schwierigen Wirtschaftsbedingungen positiv entwickelt, weist immerhin ein Plus von 2,4 Prozent gegenüber 2013 auf, trotz des Wegfalls des so wichtigen Marktes in Russland.
Wir haben ganz bewusst die Exportoffensive mit einem Vorziehen unserer Tätigkeiten gestärkt, wobei insbesondere die Türöffnerfunktion da zum Ausdruck kommt. Sie kennen meinen Bericht über die die Reise nach Südkorea und China und die entsprechenden Bemühungen, diese Märkte für unsere Produkte auch zu öffnen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Ich denke, da sind wir durchaus erfolgreich, und das ist für die Landwirtschaft und für die Lebensmittelwirtschaft außerordentlich wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grillitsch.
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundesminister, ich bin dir sehr dankbar, dass du aufgrund deiner langjährigen Erfahrung in Brüssel auch bei diesen internationalen Verhandlungen betreffend TTIP wirklich ein Schutzfaktor für die Interessen Österreichs bist, insbesondere für den ländlichen Raum, aber vor allem auch für die bäuerlichen Betriebe, damit das auch in Zukunft gewährleistet werden kann, was die Konsumenten sich wünschen, nämlich nachvollziehbare, transparente Produktion in Österreich. – Herzlichen Dank dafür. (Abg. Neubauer – in Richtung ÖVP, eine entsprechende Handbewegung andeutend –: Klatschen!)
Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Bundesminister! Die Bäuerinnen und Bauern in Österreich sind sehr fleißige Menschen. Täglich sind sie für 20 Millionen Tiere verantwortlich, sie bewirtschaften ihre Höfe nachhaltig, nun leiden sie aber sehr unter dem Einfuhrverbot nach Russland.
Ich frage Sie daher: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um auch entsprechende Drittlandmärkte wahrzunehmen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grillitsch! Wie vorhin bereits erwähnt, wir haben ganz bewusst im Vorjahr gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich, mit der AMA-Marketing, mit dem Fachverband für Lebensmittelindustrie und auch dem Bundesministerium für Gesundheit, der Veterinärverwaltung,
und mit der Landwirtschaftskammer Österreich die Exportinitiative entwickelt, die wichtigsten Zielmärkte neu definiert, bewusst auch die entsprechenden Stakeholder mit an den Tisch geholt.
Es ist sehr wichtig, diese Drittlandmärkte außerhalb der Europäischen Union ganz gezielt zu bearbeiten. Ich werde im September in den USA sein, später noch, im November, in Japan, weil das extrem wichtige Märkte sind. Die USA beispielsweise sind jetzt schon unser wichtigster Drittlandmarkt – sehr ausbaufähig. Vor allem die Bereiche Käse, Milchprodukte und Wein sind die Hauptschwerpunkte in den USA, wo wir gerade vor dem Hintergrund der Euro-Dollar-Parität gegenüber der Schweiz derzeit im Wettbewerbsvorteil sind, und diesen Vorteil müssen wir für die heimische Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft nutzbar machen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 113/M; das ist jene des Abgeordneten Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Herr Minister! Ich beziehe mich jetzt auf den Klimawandel: Die heimische Land- und Forstwirtschaft ist da auch extrem betroffen. Sie gilt aber neben Industrie und Verkehr auch als Verursacher, Emittent, etwa wegen der Produktion des Treibhausgases Methan, vor allem beim Verdauungsprozess von Vieh, und wegen der Ausbringung von Mist und Gülle, aber auch durch die Stickstoffoxyde aus den mineralischen Stickstoffdüngern.
Meine Frage lautet daher:
„Welche Maßnahmen werden Sie, Herr Bundesminister, setzen, damit auch die österreichische Land- und Forstwirtschaft zur Erreichung der auf nationaler und EU-Ebene festgelegten Klimaschutzziele beiträgt?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schellhorn! Der Entwurf für ein abgestimmtes Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder nach dem Klimaschutzgesetz in der zweiten Umsetzungsstufe 2015 bis 2018 zur Erreichung der Ziele 2020 wird demnächst dem Nationalen Klimaschutzbeirat und dem Nationalen Klimaschutzkomitee vorgelegt. Bereits bestehende Maßnahmen aus der Vorperiode werden aufrechterhalten, sind also nicht ausgelaufen, sondern wirken weiter, werden verstärkt und ergänzt.
Im Sektor Landwirtschaft sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich Tierhaltung, Düngung, Gülle-Management und -Lagerung, Ausweitung des Biolandbaus, Mechanisierung und Bodenbearbeitung erarbeitet worden. In der Landwirtschaft geht es darum, die Emissionen von Methan, wie Sie es richtig gesagt haben, und vor allem Stickstoffmonoxid aus der Tierhaltung und aus der Anwendung von Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern sowie Kohlendioxid aus der maschinellen Bewirtschaftung zu vermeiden.
Die Umsetzung erfolgt bereits 2015, überwiegend im Rahmen des aktuellen Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020, über das ich vorhin schon gesprochen habe, und der erlassenen Sonderrichtlinien. So gesehen ist das Programm für ländliche Entwicklung auch ein wirklich extrem effizientes Klimaschutzprogramm.
Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Mittel von Bund, Ländern und der Europäischen Union. Es handelt sich um ein Bündel von Ansätzen, wie emissionsreduzierende Unterstützungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebsbe-
ratung, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, um Flächenprämien, wie zum Bespiel das Agrar-Umweltprogramm oder Biolandbau, um Projektförderungen im Bereich Investitionen, Zusammenarbeit, Innovationspartnerschaft, aber auch um Förderung von klimaschutzrelevanten landwirtschaftlichen Forschungsprojekten.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehen Sie hier den österreichischen Wald als mögliches Depot einer CO2-Senke, um auch diese Bilanz verbessern zu können, oder wie betrachten Sie diese Situation?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Der österreichische Wald ist die wichtigste Klimasenke, und das ist selbstverständlich auch Teil unserer Waldstrategie und der forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, 115/M; das ist jene des Herrn Abgeordneten Schopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Minister, guten Morgen! Im Tätigkeitsbericht der AMA-Marketing für das Geschäftsjahr 2013 wurde die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen, aber auch sämtlicher Produktanalysen vermerkt, nicht aber – und das war ein Problem –, zu welchen Ergebnissen diese Kontrollen und Analysen geführt haben. Diese Informationslücke konnte bereits durch eine parlamentarische Anfrage meinerseits weitestgehend geschlossen werden.
Die konkrete Frage an Sie, Herr Minister: Inwieweit wird in Zukunft die AMA-Marketing versuchen, genau diese Informationen in den künftigen Tätigkeitsberichten zu vermerken? In welcher Form, in welcher Art und Weise werden wir in Zukunft derartige Informationen bekommen, werden sie im Bericht verankert sein?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 115/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Ergebnisse brachten die Vor-Ort-Kontrollen und Analysen der AMA-Marketing GesmbH im Geschäftsjahr 2013 und inwiefern werden diese Daten im Tätigkeitsbericht des nächsten Jahres der AMA-Marketing GesmbH bereits enthalten sein?“
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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Tätigkeitsbericht der AMA-Marketing GesmbH wurde 2015 erstmals dem Nationalrat für das Geschäftsjahr 2013 übermittelt. Es sollen damit Offenheit und Transparenz betreffend die Tätigkeit der AMA-Marketing GesmbH zum Ausdruck gebracht werden. Wir haben ja eine umfassende Diskussion abgeführt.
Rund 43 000 landwirtschaftliche Erzeuger, etwa 1 900 Be- und Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen einschließlich selbständiger Kaufleute sowie rund 1 300 Restaurants nehmen an den Programmen teil. Zur Überwachung der Anforderungen der diversen Richtlinien fanden im Berichtszeitraum mehr als 15 000 Vor-Ort-Kontrollen und zirka 10 000 Produktanalysen statt. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen und Analysen der AMA-Marketing GesmbH im Geschäftsjahr 2013 im Detail darzulegen
würde den Umfang dieser Fragestunde sprengen. Daher erlaube ich mir, auf die soeben erfolgte Beantwortung der von Ihnen, Herr Abgeordneter Schopf, eingebrachten parlamentarischen Anfrage 4192/J zu verweisen.
Je nach Schwere der Abweichungen werden unterschiedliche Korrekturmaßnahmen gesetzt und eingefordert. Beanstandungen führten zur Einforderung von Korrekturmaßnahmen, zur Verhängung von Nachkontrollen und Konventionalstrafen. Gravierende Beanstandungen zogen den Ausschluss aus den AMA-Programmen nach sich beziehungsweise wird durch eine Sperre temporär das Recht zur Nutzung der AMA-Zeichen entzogen. Im Tätigkeitsbericht 2014 werden die Daten, wie bei der Behandlung im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrats auch zugesagt, bereits enthalten sein.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 111/M; das ist jene des Abgeordneten Höfinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister! Es wurde in Österreich immer schon großes Augenmerk auf den Gewässerschutz und die Gewässergüte gelegt, und wir haben diesbezüglich international auch sehr gute Werte, auf die man eigentlich sehr stolz sein kann. Trotzdem ist in der letzten Zeit das Thema Mikroplastik im Wasser zusehends in den Blickpunkt gelangt, auch was die Donau betrifft.
Meine Frage: Welche Maßnahmen gibt es, um die Gewässergüte der Donau zu erhalten beziehungsweise gegen Mikroplastik vorzugehen?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 111/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um die Verunreinigung der Donau durch Mikroplastik zu thematisieren beziehungsweise zu reduzieren?“
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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mikroplastik kann einerseits aus Produkten stammen, denen es absichtlich beigesetzt wurde, eben als Füllstoff zum Beispiel, andererseits kann es auch aus größeren Kunststoffobjekten entstehen, die sich im Laufe der Zeit zu Mikroplastik zersetzen.
Ich habe im Frühjahr 2014 eine umfassende Sonderuntersuchung zum Thema Plastik in der Donau eingeleitet. Die Ergebnisse wurden ja auch im Umweltausschuss vom Umweltbundesamt präsentiert, und es wurden auch die entsprechenden Schlussfolgerungen diskutiert.
Österreich hat, und das zeigt dieses Ergebnis, ein vorbildlich funktionierendes Abwasserreinigungs- und Abfallwirtschaftssystem. Es gibt aber selbstverständlich auch Handlungsbedarf. Deswegen haben wir ein Zehn-Punkte-Maßnahmenprogramm ausarbeiten lassen, welches am 12. März 2015 vorgestellt wurde. Es enthält ein Bündel von Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene, die zur Eliminierung der Plastik- und Mikroplastikverschmutzung in Gewässern beitragen können. Wir brauchen EU-weit einheitliche Messmethoden und Standards, um zu einer vergleichbaren Datenlage zu kommen. Die Methoden, die vom UBA für diese Sonderprüfung entwickelt wurden, sind einzigartig, da sind wir sicher Vorreiter.
Weitere wichtige Maßnahmen sind beispielsweise die Umsetzung der EU-Plastiksackerl-Richtlinie, der Mikroplastikausstieg bei Kosmetika und Reinigungsmittel, bewusstseinsbildende Maßnahmen bis hin zum Pakt „Zero Pellets Loss“, den wir mit der Kunststoffindustrie festgelegt haben. Diesbezüglich wurde auch ein Entschließungsantrag im Umweltausschuss angenommen.
Auf Initiative meines Ressorts hat darüber hinaus am 11. und 12. Mai 2015 eine Mikroplastikkonferenz in Brüssel stattgefunden, an der ich selbst teilgenommen habe. Gemeinsam mit VertreterInnen der Industrie, dem Netzwerk der Europäischen Umweltagenturen, der Europäischen Kommission, mit NGOs und anderen Mitgliedstaaten, insbesondere den Niederlanden, haben wir konkrete Schritte zur Eliminierung der Mikroplastikverschmutzung diskutiert.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Donau ist Lebensader und Lebensraum, natürlich auch von vielen Tieren. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um den Fischbestand in der Donau zu sichern und nachhaltig zu gewährleisten?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Gerade der fischökologische Zustand der Donau ist uns sehr wichtig, den lassen wir uns sehr angelegen sein. Um diesen Zustand zu verbessern, werden insbesondere drei Schwerpunkte gesetzt. Erstens: die Verbesserung der Lebensräume durch Ufer-Renaturierungen. Zweitens: die Anbindung von Auen und Altarmen. Drittens: die Wiederherstellung der Durchgängigkeit bei Querbauwerken, Stichwort „Fischaufstiegsanlagen“.
Ich möchte nur einige Maßnahmen, die schon konkret umgesetzt werden, beispielhaft nennen: das LIFE-Projekt „Vernetzung Donau–Ybbs“, die Verbesserung der Huchenbestände, die Aufschüttung von Schotterbänken in der Stauwurzel des Kraftwerks Melk, wo wir insbesondere für die Kieslaicher strömungsberuhigte Zonen schaffen, die Schaffung eines Nebenarmes in der Stauwurzel des Kraftwerkes Abwinden-Asten, Renaturierung der Donau in der Ottensheimer Marktau, Schotter-/Sandbänke und Flachwasserzonen, am Unterlauf der Traisen entsteht derzeit zwischen Traismauer und Zwentendorf eine neue, lebendige Auenlandschaft, in der Wachau die Vernetzung mit den Zubringern, Schaffung von Nebenarmen, Aufschüttung von Schotterinseln et cetera.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Weigerstorfer.
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie haben sich ja dankenswerterweise auf EU-Ebene im Umweltrat für ein Verbot von Mikroplastik eingesetzt. Warum haben wir es noch nicht geschafft, auf nationaler Ebene die Vorreiterrolle zu übernehmen und ein Verbot durchzusetzen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ich glaube, gerade bei der Donau ist es so augenscheinlich, dass das ein grenzüberschreitendes Thema ist. Die Donau, die ja in das Schwarze Meer entwässert, mit 14 Anrainerstaaten, zeigt, dass es wichtig ist, grenzüberschreitende und vor allem EU-weit einheitliche Regelungen zu schaffen. Für diese Bewusstseinsbildung war die Konferenz in Brüssel Anfang Mai mit hochrangigen Vertretern aus Industrie, UNEP, EU-Institutionen ein sehr wichtiger Ansatzpunkt. Umweltkommissar Vella hat insbesondere auch auf das gesundheitliche Gefahrenpotenzial hingewiesen.
Wir konnten mit dieser Konferenz das Bewusstsein schaffen, dass auf europäischer Ebene eine Initiative notwendig ist, um da ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen. Das ist gelungen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Buchmayr.
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Österreich ist Vorreiter bei der Entwicklung der Probennahme für Mikroplastik. Mikroplastik wird unterteilt in Primär- und Sekundärmikroplastik. Wie ist nun die Zusammensetzung des Mikroplastiks in der Donau, wenn das Wasser quasi die Grenze Österreichs passiert, und wie ist die Zusammensetzung des Mikroplastiks, das in Österreich hinzukommt?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen, die Details der Analyse zum Beispiel des Umweltbundesamtes hier in einer Minute auszuführen, aber ich stelle dem Hohen Haus selbstverständlich gerne diese Ergebnisse zur Verfügung.
Den größten Anteil macht sicherlich das Mikroplastik aus, das aus Plastik entsteht, das aus Littering entsteht. Das ist mit Sicherheit der Fall. Wobei in diesem Zusammenhang vor allem eine Bewusstseinsbildung notwendig ist, denn mit Bewusstseinsbildung kann man im Bereich des Litterings am meisten zur Reduktion beitragen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 118/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Jannach. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es geht jetzt um die Veröffentlichung der Wildschadensberichte. Wir wissen ja, dass es einen großen Konflikt zwischen den Waldbesitzern und den Jägern gibt, und wir haben ein Forstgesetz, das genau festlegt, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft – und das sind Sie, Herr Minister – jährlich einen Bericht über die Wildschadensproblematik in Österreich zu veröffentlichen hat.
Im Jahr 2011 wurde der letzte Bericht, nämlich für das Jahr 2010, veröffentlicht, und seither wurde, seit vier Jahren, kein Bericht veröffentlicht. Wir haben auf diesen Missstand hingewiesen, und plötzlich gab es drei Wildschadensberichte in einem. Nichtsdestotrotz ist das ein Gesetzesbruch, Herr Minister – Sie sind ja für das Jahr 2014 verantwortlich –, denn es wurde für das Jahr 2013 kein Bericht veröffentlicht, und Ihr Vorgänger hat auch keinen diesbezüglichen Bericht veröffentlicht.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass laut Wildschadensbericht 2010, das ist der letzte regulär veröffentlichte Bericht, 58 Millionen Festmeter Schaden durch Schälen von Wild angerichtet wurden.
Herr Minister, warum hat das so lange gedauert, und sehen Sie hier keinen Gesetzesbruch durch Ihr Ministerium und durch Sie?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 118/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen und Konsequenzen setzen Sie angesichts des aufgedeckten Bruchs des § 16 Abs. 6 Forstgesetz hinsichtlich der jahrelangen Nichtveröffentlichung der Wildschadensberichte?“
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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich bereits im Aus-
schuss für Land- und Forstwirtschaft am 6. Mai berichtet habe, werden die Wildschadensberichte 2011, 2012 und 2013 auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dort sind nun alle Wildschadensberichte ab dem Berichtsjahr 2002 abrufbar.
Die gemeinsame Veröffentlichung der letzten drei Berichte ist in der Tatsache begründet, dass Erhebungen über Wildschäden und Wildeinfluss aus Kosten- und praktischen Gründen nur mehrjährig gemacht werden können. So wurden in die zuletzt veröffentlichten Wildschadensberichte die 2014 veröffentlichten Ergebnisse der letzten dreijährigen Erhebungsrunde des Österreichischen Wildeinflussmonitorings eingearbeitet.
Das Ministerium wird, so die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies weiterhin vorsehen, selbstverständlich unter meiner Verantwortung künftig jährlich Wildschadensberichte veröffentlichen. Ich habe – und das möchte ich betonen – für das erste Jahr meines Wirkens, das Jahr 2014, zeitgerecht in diesem Jahr meinen Bericht vorgelegt und die Vorberichte auch eingeschlossen. Dabei ist jedoch schon zu beachten, dass die zugrunde liegenden bundesweit verfügbaren Datensätze über die Wildschadenssituation, nämlich die Ergebnisse aus der österreichischen Waldinventur und des Wildeinflussmonitorings, auf mehrjährigen Erhebungszyklen beruhen, weshalb ich es als sinnvoll erachten würde, eine mehrjährige Phase der Berichterstattung vorzusehen. Ich werde einen entsprechenden Vorschlag für eine allfällige Veränderung des Forstgesetzes in diesem Zusammenhang vorlegen. – Vielen Dank. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war nicht die Frage!)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Minister, das ist Ihre Interpretation. Wir sehen ganz klar, dass aufgrund der großen Schäden, die durch den Bericht 2010 aufgezeigt wurden, die Jagdlobby massiv Einfluss genommen hat. Ich erinnere nur daran, dass zum Beispiel einer Ihrer Vorgänger der Landesjägermeister in Niederösterreich ist, nämlich Herr Josef Pröll, und die Jagdlobby hat natürlich kein Interesse, dass die Wildschadensberichte veröffentlicht werden.
Nichtsdestotrotz haben Sie eine falsche Auskunft gegeben. Sie sind im Jahr 2014 als Minister dafür zuständig gewesen und hätten den Bericht des Jahres 2013 veröffentlichen müssen. Das haben Sie nicht getan.
Sie als Minister verlangen von jedem Bürger Gesetzestreue, vor allem von den Bauern, und Sie als Minister müssten eigentlich als Vorbild vorangehen. Wir erwarten daher, dass Sie die Konsequenzen ziehen, und daher meine Zusatzfrage: Herr Minister, wann beziehungsweise werden Sie aufgrund dieses Gesetzesbruchs zurücktreten? (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Da musst du selber lachen! – Ruf bei der ÖVP: Scherzküberl!)
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter: nein!
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Diesner-Wais. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jannach: Er hat sich Bedenkzeit erbeten! – Heiterkeit. – Bundesminister Rupprechter: Ich möchte !)
Herr Bundesminister, entschuldigen Sie, ich habe geglaubt, die Frage ist beantwortet (Abg. Jannach: Das war ein eindeutiges Ja!), aber wenn Sie noch eine Ergänzung haben. – Bitte. (Anhaltende Zwischenrufe.)
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter (fortsetzend): Ich darf festhalten, damit das auch im Protokoll wiedergegeben ist, die Antwort war ein Nein. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Diesner-Wais.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Unsere Wälder sind wichtig für Mensch und Tier. Ein gutes Zusammensein und Zusammenspiel zwischen Jägern und Waldbesitzern ist besonders wichtig.
Wie stellen Sie die Biodiversität in Zukunft in unseren österreichischen Wäldern sicher?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zur Sicherstellung der natürlichen Vielfalt in den heimischen Wäldern wurde das Österreichische Waldökologieprogramm entwickelt, in einem fachübergreifenden Dialog unter Beteiligung von Bund, Ländern, Nichtregierungsorganisationen, Waldbesitzern und Waldnutzern. Dabei wurde ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme erarbeitet.
Zur Umsetzung der konkreten Maßnahmen wurden im Programm der Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung von 2014 bis 2020 jährlich 4 Millionen € zur Verfügung gestellt. Besonderer Wert wird dabei auf eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Forstbereich und Naturschutz gelegt. Die Freiwilligkeit der Umsetzung der Maßnahmen soll im Einklang mit den ordnungspolitischen Vorgaben und dem Abgeltungsprinzip erfolgen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 10. Anfrage, 120/M, das ist jene des Abgeordneten Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat heute wieder TTIP kleingeredet, und ich muss schon sagen, die Gefahren, die durch TTIP drohen, kann und sollte man keineswegs verharmlosen. Insbesondere dann, Herr Minister, wenn Gesetze so, wie im Zusammenhang mit dem Wildschadensbericht aufgezeigt, vollzogen werden, droht tatsächlich ein gewaltiger Dammbruch.
Wir wissen, dass TTIP die regulatorische Kooperation ermöglichen würde. Das bedeutet, dass Konzerne auf die Gesetzgebung in Europa direkt Einfluss nehmen könnten.
Gerade in einem der sensibelsten Bereiche, Herr Bundesminister, in der gentechnikfreien Landwirtschaft, haben wir einen großen Durchbruch erreicht, nämlich die europäische Regelung im März 2015, die Opt-out-Regelung. Diesen Erfolg, Herr Minister, haben wir, die Zivilgesellschaft, gemeinsam mit vielen Regionen, Parlamenten und auch Ihrem Beitrag – keine Frage – erreicht. Und jetzt geht es darum, dieses Selbstbestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen auch in Österreich sauber zu implementieren.
Daher meine Frage:
„Bis wann werden Sie dem Nationalrat ein mit den Ländern akkordiertes Gentechnikanbau-Verbotsgesetz vorlegen, das alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpft, um den Anbau von Gentechnikpflanzen national zu untersagen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie richtig festgestellt haben, ist es uns gelungen, letztes Jahr beim Umweltministerrat im März diesen Durchbruch zu erzielen, sodass es diesen Vorschlag betreffend, der ja mehrere Jahre blockiert war, auf Ebene des Rates tatsächlich im Juni zu einer Beschlussfassung ge-
kommen ist und zwischenzeitlich auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament noch eine Verbesserung gelungen ist. Da konnten wir dieses Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten durchsetzen, und ich bin sehr froh darüber.
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie ist zurzeit in Finalisierung. Ich habe meinen Vorschlag für ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, mit dem ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer, die ja federführend zuständig sind, sichergestellt werden soll, bereits in Begutachtung geschickt. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Erlassung der Anbauverbote ja verfassungsgemäß bei den Ländern. Die von mir vorgeschlagene Koordination durch den Bund wird durchaus mehrheitlich begrüßt. Dies bekräftigt mich, das Gesetz in den Nationalrat zur Beschlussfassung einzubringen.
Ein gemeinsames Bund-Länder-Komitee soll die Abstimmung von Grundsatzfragen der österreichischen Gentechnikpolitik in Agrar- und Umweltbelangen sowie die Entwicklung von Strategien zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit in Österreich vornehmen. Die Länder werden ihre Gentechnik-Vorsorgegesetze dort, wo es erforderlich ist, anpassen, um die Anbauverbote entsprechend umzusetzen.
Ich lade alle im Nationalrat vertretenen Parteien ein, mich in diesem Bestreben zu unterstützen, und ich zähle sehr auf die grüne Fraktion.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Minister, Sie haben mich angesprochen: Selbstverständlich können Sie auf eine konkrete Initiative der Grünen zählen. Wir werden heute einen Initiativantrag zu einem einheitlichen Vorgehen betreffend Gentechnikanbauverbote in Österreich einbringen, weil es notwendig ist, dass es eine zuständige Bundesstelle gibt, und das ist aus unserer Sicht das Bundesministerium für Gesundheit, wie auch bisher schon, aber in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Bundesminister, und auch in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundesländern.
Daher noch einmal mein Hinweis an Sie und meine Frage: TTIP ist auch die Gefahr im Bereich der Gentechnikgesetzgebung in Europa, nicht so sehr, was die einzelnen Gesetze selbst betrifft, aber was Druck bedeutet auf die Zulassung von Gentechnikpflanzen, nämlich die Beschleunigung der Zulassung, und auch was die Frage von Grenzwerten und weiteren Maßnahmen in der Gentechnikvorsorge betrifft.
Welche Schritte haben Sie bisher in Ihrem Ministerium geprüft, um die Gefahren für die Gentechnikfreiheit in Österreich durch TTIP zu evaluieren?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Der Vollständigkeit halber, weil Sie es auch angesprochen haben, halte ich fest: Es ist es richtig, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Gentechnikgesetz auch als Regierungsvorlage schon eingebracht hat, um das Opt-out, das im Selbstbestimmungsrecht in der Richtlinie vorgesehen ist, umzusetzen. Das wird ja dann auch gemeinsam in die parlamentarische Behandlung gehen, und das ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung unseres Selbstbestimmungsrechtes.
Insgesamt ist derzeit für 2015 keine Gefahr in Verzug, weil keine neuen GVO-Konstrukte zur Verfügung stehen, sodass wir für die Umsetzung des Anbauverbotes Zeit haben. Und die Gefahr des Aushebelns der nationalen oder auch der europäischen Gesetzgebung ist dann nicht gegeben, wenn das Prinzip des „right to regulate“ im entsprechenden TTIP-Abkommen umgesetzt ist. Wenn das der Fall ist – und das ist unsere Forderung, und Frau Kommissarin Malmström hat uns versichert, dass das umgesetzt wird –, dann besteht diese Gefahr tatsächlich nicht.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 11. Anfrage, 116/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Weniger. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Bundesminister! In Österreich werden nach wie vor täglich fast 20 Hektar wertvoller Boden verbaut. Wir haben deshalb im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung bis 2018 konkrete Maßnahmen zur Linderung der Bodennutzung vereinbart, und zwar wissend, dass das natürlich eine Kompetenz der Länder ist.
Meine Frage lautet:
„Da wir dringend konkrete Maßnahmen zur Verhinderung der voranschreitenden Bodenversiegelung und Zersiedelung brauchen, möchte ich Sie fragen, wie weit die Vorbereitungsarbeiten in diesem Bereich gediehen sind.“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie richtig dargestellt haben, ist Raumplanung Länderkompetenz. Wirksame Möglichkeiten zur Verhinderung der voranschreitenden, besorgniserregenden Bodenversiegelung und Zersiedelung haben daher primär die Länder und in der Umsetzung die Gemeinden auf Basis des Baurechts vorzunehmen. Materiell rechtlich liegen nur einzelne sektorale Planungskompetenzen beim Bund, und die Koordination der Raumordnung und Regionalpolitik liegt gemäß dem Bundesministeriengesetz beim Bundeskanzleramt, das auch als Träger der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK fungiert.
Die Reduktion des Bodenverbrauchs ist nicht nur für mein Ressort ein wichtiges Ziel, und zwar unter anderem aus Gründen der Ernährungssicherheit, des Naturgefahrenmanagements, der Klimawandelanpassungsstrategien, der Energieeffizienz und der CO2-Vermeidung. In den letzten Jahren wurden umfassende Aktivitäten gesetzt. So wurde zum Beispiel 2013 das Handbuch „Tools der Energieraumplanung“ von meinem Ressort herausgegeben, im März 2014 folgte die Bodencharta des BMLFUW, und im Dezember 2014 wurde eine Arbeitsgruppe für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz gemeinsam mit der Landesagrarreferentenkonferenz gegründet.
Im Jänner 2015 hat mein Ressort eine beim Umweltbundesamt angesiedelte und von der Europäischen Energieagentur ausgeschriebene Studie mit dem Titel „European Topic Center on Urban, Land and Soil Systems“ auf drei Jahre kofinanziert. Im Jänner 2015 erfolgte eine Energieraumplanung unter Führung des BMLFUW, und am 6. März 2015 setzte ich den Bodenverbrauch auf die Tagesordnung des Umweltrates.
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Weninger stellt keine Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Pock möchte eine Zusatzfrage stellen. – Bitte.
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Frau Präsidentin! Guten Tag, Herr Minister! Auch meine Frage bezieht sich auf die Raumordnung. Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung bereits seit 2002 Ziele gesetzt, um den Flächenverbrauch von damals 25 Hektar pro Tag auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Das ist bis heute nicht gelungen. Wir versiegeln und verbrauchen derzeit jährlich die Fläche der Stadt Salzburg, und das kann sich nicht mehr auf viele Jahre ausgehen.
Meine Frage lautet daher: Nachdem die letzten eineinhalb Dekaden nicht zum gewünschten Ziel geführt haben: Ist es für Sie vorstellbar, dass Sie die Raumordnung stärker in die Bundeskompetenz ziehen, um die Zersiedelung tatsächlich zu stoppen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dem Voranschreiten der
Bodenversiegelung und des Lebensraumverlustes sowie der Zerschneidung entgegenzuwirken ist in erster Linie eine Frage der gemeinsamen Anstrengungen aller Gebietskörperschaften, Institutionen sowie Flächennutzerinnen und -nutzer, und aus meiner Sicht erst nachgeordnet eine Frage der Kompetenzverlagerung.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 12. Anfrage, 112/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Mag. Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Herr Bundesminister, im heurigen Jahr jährt sich die nukleare Katastrophe von Tschernobyl zum 29. Mal und die von Fukushima zum vierten Mal. Beide Ereignisse hatten langfristige und weitreichende Auswirkungen auf das Leben hunderttausender Menschen.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie, Herr Bundesminister, beziehungsweise werden von der Bundesregierung gesetzt, um die AKW-kritische Haltung Österreichs glaubwürdig zu untermauern?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Anti-Atompolitik ist für mich ein wirkliches Herzensanliegen. Bereits 1978 war ich noch als Mittelschüler in der Anti-Zwentendorf-Volksbewegung aktiv, und bezüglich Anti-Atompolitik besteht aus meiner Sicht ein gesamtösterreichischer Konsens auch hier im Hohen Haus, den es mit Nachdruck zu unterstützen gilt.
Die Katastrophe von Tschernobyl und die Katastrophe von Fukushima haben die österreichische kernenergiekritische Position in dramatischer Weise bestätigt. Einige Staaten in Europa haben daraus gelernt und werden nun die Kernenergienutzung beenden. Andere halten bedauerlicherweise nach wie vor unbeirrt daran fest.
Aus meiner Sicht müssen wir daher zwei Dinge tun, nämlich auf eine dauerhafte Verbesserung im Bereich der nuklearen Sicherheit drängen und zum anderen Überzeugungsarbeit leisten. – Seit meinem Amtsantritt haben wir eine Machbarkeitsstudie zu einem EU-weiten Atomausstieg gemeinsam mit einer NGO, einer Nichtregierungsorganisation, vorgenommen, die den Titel trägt: „Phase out of Nuclear Power in Europe. – From Vision to Reality“.
Diese Studie wurde veröffentlicht, und wir haben vor Kurzem ein wissenschaftliches Symposium zum Thema „Energieunion ohne Kernenergie“ bei mir im Ressort unter Teilnahme der luxemburgischen Umweltministerin Carole Dieschbourg abgehalten, die ab Juli auch die Vorsitzende des Umweltministerrates sein wird.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Medienberichten zufolge sind die Förderung von Nuklearprojekten durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen ebenso wie staatliche Beihilfen für das Atomprojekt Hinkley Point in Großbritannien noch nicht vom Tisch.
Wie ist der diesbezügliche Stand der Dinge, beziehungsweise welche Maßnahmen unternehmen Sie, um die Förderung von Atomkraft durch EU-Mittel oder EU-Entscheidungen zu verhindern?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr
Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Die Verhandlungen zum EFSI befinden sich derzeit in der Trilog-Phase. Gemeinsam mit unseren Verbündeten in dieser Frage, Deutschland und Luxemburg, arbeiten wir daran, die Förderung von Nuklear-Projekten durch den Fonds zu unterbinden. Wir werden dieses Thema auch nächste Woche beim deutschsprachigen Umweltministertreffen in Vaduz zur Sprache bringen. Wir haben uns natürlich sehr klar gegen den Einsatz von EFSI-Mitteln für die Förderung von Atomstrom ausgesprochen. Das hat der Bundeskanzler auch im Europäischen Rat ganz deutlich gemacht.
Betreffend Hinkley Point C ist die Vorbereitung der Nichtigkeitsklage, wie von mir angekündigt, weit fortgeschritten. Der Entwurf befindet sich derzeit im Feinschliff. Die Klage wird fristgerecht voraussichtlich Ende Juni, Anfang Juli eingebracht. – Luxemburg hat übrigens angekündigt, sich einer Nichtigkeitsklage Österreichs auch anzuschließen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Neubauer.
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, sehr geehrter Herr Bundesminister! Österreich ist von zahlreichen grenznahen Atomkraftwerken umgeben, und diese stellen seit Jahren natürlich eine entsprechende Gefährdung für die österreichische Bevölkerung dar.
Gerade das Kernkraftwerk Temelín hat mittlerweile über 200 Störfälle zu verzeichnen, und deshalb ist die Gefahr gerade für die niederösterreichische oder oberösterreichische Bevölkerung eminent groß. Seit etwa drei Jahren gibt es Pläne, auch Atomrestmülllager zu errichten und auch die Atomreaktoren des Atomkraftwerks Temelín auf drei und vier zu erweitern.
Meine Frage deshalb an Sie: Sind Sie in den letzten zwei, drei Jahren mit Ihrem Amtskollegen der Tschechischen Republik ins Einvernehmen getreten, um die entsprechenden Fragen zu klären, was nun tatsächlich auf die österreichische Bevölkerung zukommt?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir bedauern das Festhalten der tschechischen Regierung am Ausbau der Kernenergie. Im April 2014 hat der tschechische Energiekonzern und Betreiber des Kraftwerks Temelín die Ausschreibung zum Ausbau des Kraftwerks Temelín zurückgezogen. Im Oktober 2014 hat das Staatsamt für nukleare Sicherheit eine Standortgenehmigung laut tschechischem Atomgesetz für die geplanten Reaktorblöcke 3 und 4 erteilt. Das ist richtig. Ob nun aber tatsächlich gebaut wird, ist damit noch nicht entschieden. Das hängt sehr von der Frage der Unterstützung und Beihilfe für dieses Kraftwerk ab, und derzeit sind alle diesbezüglichen Entscheidungen vertagt worden.
Wir bleiben jedoch wachsam, und es ist bemerkenswert, dass unsere Ankündigung, gegen die Subventionierung von Hinkley Point C zu klagen, bereits jetzt wahrscheinlich auch in der Tschechischen Republik zu einer Verzögerung und möglicherweise zum Aus für den Ausbau führen wird.
Es gibt keine rechtlichen Mittel zur Verhinderung von Kernkraftwerken, sofern gewisse Mindestkriterien eingehalten werden. Das UVP-Verfahren ist formal korrekt abgelaufen.
Zu Ihrer Frage: Ich bin selbstverständlich mit meinem tschechischen Umweltminister-Kollegen Brabec in ständigem Kontakt. Wir treffen uns laufend bei den Umweltministerräten und führen laufend auch bilaterale Gespräche, insbesondere zu Fragen der Kernkraftsicherheit.
Präsidentin Doris Bures: Ich danke vielmals, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Fragestunde ist beendet.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird (624 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (625 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (627 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (628 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird (629 d.B.)
Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen - Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING) (630 d.B.)
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Doris Bures: Der Freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 5067/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 6, 7 und 8, 9 bis 12, 13 und 14, 15 und 16 sowie 17 bis 22 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 100, Grüne 84 sowie Stronach und NEOS je 44 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage sowie über den
Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelín-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages (592 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
10.13
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr herzlich möchte ich auch eine Klasse der HTL Mistelbach begrüßen, die hier auf den Rängen bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Gott sei Dank in Österreich seit langer, langer Zeit eine breite Allianz, die uns sowohl auf politischer Ebene als auch betreffend die Menschen draußen gegen Atomkraftwerke und alles, was damit im Zusammenhang steht, auftreten lässt. Damit in Zusammenhang steht, was in der Produktion von Atomkraftwerken notwendig ist bis hin zu jenen verarbeitenden und endlagernden Maßnahmen, die natürlich auch die Menschen danach enorm beschäftigen und Jahrzehnte ihre Auswirkungen beziehungsweise in Wirklichkeit sogar Jahrhunderte ihre Auswirkungen haben.
Was war denn das Phänomen der letzten Zeit? – Oft sind es leider Katastrophen, die die Menschen erst zum Umdenken bewegen. Katastrophen im Zusammenhang mit der Nuklearenergie mussten wir leider erleben, und darauf wollen wir hinweisen, damit wir auch breite Allianzen über unsere Landesgrenze hinaus schließen können, um Derartiges in Zukunft verhindern zu können.
Der Atomunfall von Fukushima ereignete sich vor wenigen Jahren, und die Katastrophe von Tschernobyl liegt mittlerweile einige Jahre zurück. In diesem Zusammenhang bemerkt man aber leider stets, dass es, wenn solche Katastrophen auftreten, zwar momentan großes Entsetzen gibt. Politiker dieser Welt haben Anteilnahme bekundet und auch ihr Umdenken angekündigt.
Und was fällt einem dann auf? – Dass dann oft ein Kurzzeitgedächtnis einsetzt. Nach wenigen Wochen beziehungsweise Monaten, wenn die Schlagzeilen nicht mehr durch diese Katastrophe beherrscht werden, beginnt plötzlich wieder der alte Trott Einzug zu halten. Man ist dann vielleicht der Meinung: So tragisch ist das ja nicht, und die moderne Technik wird uns in Zukunft vor dem einen oder anderen schon bewahren.
Aber genau das ist ein trügerischer Schluss! Wenn wir diese zwei Katastrophen, Tschernobyl 1987 und Fukushima in Japan vor vier Jahren, wirklich beleuchten, dann müssen wir wissen, dass Hunderttausende Menschen unmittelbar zu Schaden gekommen sind, getötet wurden, schwerst verwundet wurden, dass sie nachhaltige gesundheitliche Schäden ertragen mussten und diese auch an die weiteren Generationen weitergegeben wurden, dass ganze Landstriche entvölkert wurden, die Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig geschädigt wurde, sich in Wirklichkeit tatsächlich eine wahre menschliche Katastrophe und Tragödie ereignet hat.
Dieses Ausmaß, sehr geehrte Damen und Herren, sollten wir zum Anlass nehmen, um auch weiterhin in gebündelter Art und Weise, so wie es das österreichische Parlament schon mehrfach dokumentiert hat, gegen Nuklearkraftwerke aufzutreten. Etwas müssen wir dabei wissen: Auch auf dem europäischen Kontinent war man entsetzt und hat in vielen Ländern Umdenken versprochen.
Mittlerweile sind jedoch Maßnahmen gesetzt worden, die uns wiederum erschrecken, weil Atomkraftwerke neu gebaut werden und es Pläne gibt, die Nuklearkraft weiter auszubauen. So geschieht das etwa in Großbritannien mit Hinkley Point C: In diesem Zusammenhang hat Österreich einen sehr elementaren Schritt gesetzt, indem es eine Klage eingebracht hat. Das hat natürlich international großes Aufsehen mit sich gebracht. Aber wir als Parlament und die österreichische Bundesregierung stehen zu dieser Nichtigkeitsklage, und ich denke, wir müssen diese mit aller Konsequenz durchtragen, das sind wir uns und unseren Kindern wirklich schuldig, denn es kann in der heutigen Zeit nicht die Antwort sein, auf die Fragen und Probleme der Energiepolitik nur mit Atompolitik zu reagieren.
Uns stehen momentan enorme alternative Energiequellen zur Verfügung, deren Technik und Nutzung weiter voranschreiten. Im Hinblick darauf können wir sowohl in Österreich als auch auf dem europäischen Kontinent enorme Maßnahmen setzen und wirklich Visionen an den Tag legen, um die Energieversorgung in breiter Art und Weise alternativ und nachhaltig zu sichern. Atomenergie scheint nämlich nur momentan umweltfreundlich zu sein. Gegner können viele Aspekte anführen, warum das nicht so ist. Es braucht nur ein einziger Unfall zu passieren, und all das, was aufgewendet wurde, ist für Jahrhunderte vernichtet.
Zweitens geht es auch um die Endlagerung. Wie wir wissen, haben auch unsere Nachbarländer bereits wieder Vorhaben eingebracht, um Endlagerstätten in unmittelbarer Nähe Österreichs auszubauen. Auch dagegen müssen wir massiv auftreten!
Sehr geehrte Damen und Herren! EURATOM, ein Zusammenschluss der europäischen Staaten, um genau diese Fragen zu beleuchten, muss in Zukunft auch bereit sein, eine Neuorientierung vorzunehmen. EURATOM muss in Zukunft danach ausgerichtet sein, dass es bei der Atomforschung um die Sicherheitsaspekte geht, und nicht darum, den Ausbau voranzutreiben und eine nachhaltige Entwicklung von Atomanlagen zu erreichen. Es muss ein Umdenken geben, damit die Sicherheitsaspekte in den Mittelpunkt gerückt werden. Daher wird auch unser Schwerpunkt ein Mitwirken in dieser Frage bei EURATOM sein. (Abg. Pirklhuber: Wir brauchen Geld für erneuerbare Energie!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat seine Chancen genutzt. Österreich hat vor einigen Jahrzehnten Nein zur Atompolitik gesagt, und daher müssen wir jetzt unsere Kräfte nutzen, um auch andere damit anzustecken und ihnen die aktuellen Chan-
cen der nachhaltigen Energie näherzubringen. Ein Mix aus Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft und nachwachsenden Rohstoffen steht uns in diesem Sinne zur Verfügung, und diesen Mix werden wir vorantreiben, und davon werden wir auch andere Menschen, weit über unsere Landesgrenzen hinaus, überzeugen. (Abg. Pirklhuber: Dafür brauchen wir Geld!)
Sehr geehrter Herr Bundesminister, vielen Dank für Ihr Bestreben und Ihren Einsatz in all diesen Fragen, um international gegen Atomkraft aufzutreten, aber auch vielen Dank für Ihren Einsatz, um die nachhaltige Energiewirtschaft in Österreich voranzutreiben! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.
10.20
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Dieser heutigen Debatte über die österreichische Anti-Atompolitik liegt ein von ÖVP und SPÖ gemeinsam eingebrachter Antrag anlässlich der Jahrestage „Fukushima“ und „Tschernobyl“ zugrunde, um einmal mehr zu bekräftigen, dass es nicht nur hier im Hohen Haus und in der Bundesregierung, sondern eigentlich in der gesamten österreichischen Bevölkerung einen deutlichen Anti-AKW-Konsens gibt. Wir haben mit diesem Antrag einige Punkte aus unserem weitreichenden, aus dem Jahr 2013 stammenden Sechs-Parteien-Antrag nochmals hervorgestrichen.
Wir sind davon überzeugt, dass die Energiewende in Europa eine Energiewende in Richtung erneuerbare Energie und Energie ohne Atomkraft sein muss, und sprechen uns daher dafür aus, dass sich sowohl das österreichische Parlament, aber auch die politischen Parteien auf europäischer und internationaler Ebene gegen den Neubau und die Erweiterung von Kernkraftwerken in Europa und auch gegen Endlagerstätten in unserer unmittelbaren Nähe engagieren und alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten dahin gehend ausschöpfen.
Österreich hat noch einen guten Ruf als Kämpfer gegen die Atomkernkraft in Europa, weil wir uns einerseits sehr klar auch mit entsprechenden Anmerkungen auf europäischer Ebene dagegen aussprechen, dass finanzielle Mittel der Europäischen Union, zum Beispiel im Rahmen des Juncker-Pakets, für die Finanzierung von Nuklearprojekten verwendet werden, und weil wir andererseits mit unserer Klage gegen die Beihilfe für Hinkley Point C in Großbritannien nicht nur großes politisches Aufsehen erregt haben, sondern damit auch zum Vorbild in der europäischen Anti-AKW-Politik geworden sind. Wir verfolgen diese Strategie gemeinsam, geschlossen – das Parlament, die Bundesregierung, aber auch die österreichische Zivilgesellschaft.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, aus dem ursprünglichen Antrag von SPÖ und ÖVP wieder einmal einen Sechs-Parteien-Antrag zu formulieren. Das zeigt, dass es trotz all der Klagen darüber, dass in den Ausschüssen abgelehnt, vertagt, angenommen, diskutiert wird, doch möglich ist, wenn es einem politisch wichtig ist (Zwischenruf der Abg. Brunner), dass wir aufeinander zugehen. Da ist gerade der Zwischenruf der Kollegin Brunner interessant, weil vor allem in dieser Frage die Freiheitlichen, die NEOS, aber auch das Team Stronach sehr intensiv miteinander diskutieren, um gemeinsame Inhalte ringen. Ich bin natürlich auch froh, dass dann schlussendlich im Laufe der Sitzung auch die Grünen ihre Unterschrift darunter setzen.
Der Konsens ist ein gemeinsamer, das Engagement ist unterschiedlich, ich bedanke mich daher umso mehr bei all jenen, die sich tatsächlich und ehrlich engagieren, nicht nur bei der Unterstützung von Anträgen, sondern auch vor Ort in der Anti-AKW-Bewegung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.23
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.
10.23
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das österreichische Volk war es, das uns Politikern im Rahmen einer Volksabstimmung zum Thema Zwentendorf einen Auftrag mitgegeben hat, und diesen Auftrag haben wir, solange wir hier für die Menschen in Österreich tätig sind, auch zu erfüllen. Wir haben vor zwei Jahren hier in diesem Haus einen Grundsatzbeschluss gefasst, der zum Inhalt hatte, diesen Auftrag des österreichischen Volkes auch tatsächlich umzusetzen, dem Begehren des österreichischen Volkes, Österreich atomstromfrei zu halten, zu entsprechen und dafür zu sorgen, dass Österreich nicht nur atomstromfrei bleibt, sondern dass auch die Gefährdung, die von außen auf Österreich einwirken könnte, ernst genommen und alles dafür getan wird, dass diese Gefährdungen minimiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche sind deshalb immer dafür eingetreten – auch bei Zwentendorf, mit Landesrat Hans Achatz, der direkt vor Ort demonstriert hat –, dass diese Gefährdungen ernstgenommen werden, dass wir Politiker die Sorgen der Bevölkerung aktiv unterstützen, dass wir dem nachgehen.
Wie wichtig das ist, zeigt die Entwicklung rund um Hinkley Point. Herr Minister Rupprechter, Sie haben es schon in der Fragestunde gesagt: Sollte die Klage, die Österreich vorbereitet hat und einbringen wird, nicht wirklich von Erfolg gekrönt sein, dann warten ungefähr 20 AKW-Betreiber darauf, ähnliche Vorgehensweisen wie in Großbritannien zu setzen. Sie werden nicht die Anzahl der AKWs, die sie bereits besitzen, reduzieren, sondern eine Bestandsdauer für eine lange Zeit anstreben oder überhaupt Neubauten von AKWs vornehmen, also eine Energieform der Vergangenheit in die Gegenwart transferieren, anstatt endlich den Umschwung auf Alternativenergien zu setzen. Es ist eine historische Aufgabe Österreichs, jetzt mit dieser Klage in aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, dass Österreich für die Alternativenergie und für die Zukunft steht.
Die Frage wird nun sein, ob wir aufgrund unseres Antrages, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, in Europa Gehör finden werden. Um das noch einmal zu verdeutlichen, haben wir Freiheitlichen heute noch zusätzlich einen Entschließungsantrag vorgelegt, dem sich die Regierungsparteien dankenswerterweise angeschlossen haben. Ich bedanke mich deshalb sehr herzlich beim Kollegen Höfinger und auch beim Kollegen Weninger, dass sie unseren Antrag mittragen, und darf diesen nun zu Gehör bringen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Neubauer, Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend NEIN ZU ATOMKRAFTWERKEN IN GRENZNÄHE ÖSTERREICHS
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen den Ausbau bzw. den Neubau von grenznahen Atomkraftwerken gesetzt werden.“
*****
Dieser Antrag war aus unserer Sicht deshalb noch notwendig, weil im Grundsatzbeschluss der grenznahen Atomkraftwerke zwar Dukovany und Temelίn enthalten waren,
die nicht minder gefährlichen Atomkraftwerke Paks in Ungarn, Mochovce und Krško aber nicht. Wir haben die Meinung vertreten, dass diese auch noch einmal angeführt werden sollen. – Ich bedanke mich noch einmal für die Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
10.27
Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Höfinger und Weninger und weiterer Abgeordneter betreffend NEIN ZU ATOMKRAFTWERKEN IN GRENZNÄHE ÖSTERREICHS
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der "Tschernobyl" und "Fukushima" Jahrestage sowie über den Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelin-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages (592 d.B.),TOP 1., in der 75. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 21. Mai 2015
Neben dem Bau neuer AKW-Reaktoren in den tschechischen Kraftwerken Temelin und Dukovany, plant auch Ungarn sein einziges Kernkraftwerk nahe der Stadt Paks zu erweitern (Paks II). Das Kernkraftwerk liegt ca. 250km von der österreichischen Grenze entfernt.
Dasselbe gilt für das rund 120km von Pressburg entfernte slowakische Kernkraftwerk Mochovce - mag die Fertigstellung seiner Blöcke 3 und 4 auch erneut verschoben worden sein.
In Slowenien wiederum möchte der Eigentümer des Kernkraftwerks Krško einen zweiten Reaktor am Standort errichten. Für den bestehenden Block wurde vom Kraftwerksbetreiber eine Verlängerung der Betriebserlaubnis bis zum Jahr 2043 beantragt. Gegenwärtig werden die verbrauchten Brennelemente noch auf dem Kraftwerksgelände gelagert. Inzwischen soll geplant sein, ein solches Lager in Vrbina zu errichten; mit dem Bau wurde aber noch nicht begonnen.
Österreich ist damit umringt von Atomkraftwerken in Grenznähe und massiven Gefahren ausgesetzt. Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Ausbau bzw. Neubau grenznaher Atomkraftwerke zu verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen den Ausbau bzw. den Neubau von grenznahen Atomkraftwerken gesetzt werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
10.28
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne und vor den Fernsehapparaten! 1773 wurde die Dampfmaschine erfunden – und die Technik von damals, einfach Wasser zu erwärmen und aus dem Dampf Strom zu erzeugen, hat sich bis heute in vielen Bereichen durchgesetzt, egal ob jetzt bei Kohlekraftwerken oder bei Atomkraft. Letztendlich ist ein AKW vom Grundprinzip auf dem Stand der Technik wie damals die Dampfmaschine, um Wasser zu erhitzen. Wir sind aber mit der Technik eigentlich schon viel weiter und können verbrennungslose Technologien fördern und forcieren.
Was passiert, wenn Grüne Regierungspartner werden, was passiert, wenn Grüne in Wahlen gestärkt werden? – Das hat man in Deutschland gesehen, dort wird der Atomausstieg wirklich vorangetrieben. Man hat in Deutschland auch Einblick in das Zahlenwerk, das in vielen anderen Bereichen unter Verschluss gehalten wird. Auch in Deutschland laufen gerade Diskussionen über den Atomausstieg, eine heftige Debatte, weil die sogenannten Rücklagen – in den Boulevardmedien wird immer von Rücklagen für den Atomausstieg gesprochen – so nicht vorhanden sind, sondern in den Atomstromkonzernen einfach als Rückstellungen in der Bilanz stehen und das Geld derzeit nicht vorhanden ist. Das führt zu einer heftigen Diskussion über die Rückbaukosten, und das wird sich dann in allen anderen Ländern in Europa, wo wir ausgehen, dass wir den Atomausstieg längerfristig schaffen, auch noch in der Debatte fortsetzen.
In Bezug auf Deutschland haben wir die Zahlen, in Bezug auf Ungarn nicht. In Ungarn hat man das, was man in Österreich unter „geschwärzten Akten“ versteht, in weitgehenden Bereichen, auch bei dem neuen Projekt Paks, so umgesetzt, dass die Akten weitgehend unter Verschluss sind. Wenn dort mit russischem Geld zwei russische Prototypen Atomreaktoren gebaut werden, dann haben wir weitgehend keine Informationen, weil die Transparenz in Ungarn nicht so fortgeschritten ist wie zum Beispiel in Deutschland.
Wir haben grundsätzlich bei den Atomkonzernen die Situation, dass sie von Intransparenz leben – egal, ob beim Uranbergbau, bei den Kalkulationen oder bei der Entsorgung. Man sieht jetzt anhand der aktuellen Debatte um Hinkley Point, anhand der Debatte um EU-Beihilfenrecht, dass Atomkraft unwirtschaftlich ist. Mit dem Dreifachen vom Marktpreis müssen sie kalkulieren, um überhaupt noch etwas errichten zu können. Das heißt, wir begrüßen natürlich die Vorgangsweise, dass Österreich einstimmig dagegen klagt.
Österreich hat eine höhere Glaubwürdigkeit als viele andere Länder, aber auch Österreich kann noch einige Hausaufgaben machen, zum Beispiel, was die geschwärzten Akten betrifft, wenn uns Herr Orbán diesbezüglich einmal anspricht; er hat nämlich auch die Akten geschwärzt. (Abg. Weninger: Bleiben wir bei der AKW-Debatte, das ist wichtig genug!) – Ja, ja, das ist wichtig genug, keine Frage.
Wir haben auf europäischer Ebene eine heftige Debatte darüber, ob aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen auch in Zukunft Atomkraftprojekte gefördert werden. Moni Vana, unsere Europaabgeordnete, hat gestern darauf aufmerksam gemacht. Dort tun sich nämlich gerade durch eine Kompromissformulierung drei Hintertüren auf, und es gilt daher, das, was im Wirtschafts- und Budgetausschuss des Europaparlaments mit 69 zu 13 Stimmen abgelehnt wurde, nämlich die Atomstromförderung, auch auf dieser Ebene zu behandeln.
Wir haben neue Technologien, wir haben verbrennungslose Technologien, und ich glaube, Österreich sollte seine Hausaufgaben im Bereich der Photovoltaik, im Bereich der dezentralen Stromversorgung, zumal für dezentralen Stromzugang nach wie vor Hürden eingebaut werden, noch gründlicher machen. Wenn man sich nur einmal ansieht, welch kleine Barrieren zum Beispiel beim Netzzugang für kleine Photovoltaik-Anlagen
existieren – für die erste Kilowattstunde bezahlt man quasi 70 €, 80 € im Jahr –, dann muss man sagen, es gilt auch hier zu handeln.
Manche von Ihnen sind vielleicht informiert, dass die oekostrom AG jetzt über Crowdfunding dezentrale Minisolarkraftwerke entwickelt und ausbaut. Die gesetzlichen Barrieren sind aber nach wie vor noch nicht beiseitegeräumt, sondern ganz im Gegenteil: 1 000 € Strafe, wenn man so etwas einspeist!
Wir haben also auch in der Republik Österreich noch einige Baustellen.
Was das Projekt in Ungarn betrifft, so wird auch meine Kollegin Christiane Brunner noch einige Details dazu anmerken. Wir haben jedenfalls einen Entschließungsantrag vorbereitet, der sicherstellen soll, dass ähnlich wie bei Hinkley Point das Beihilfenrecht quasi behandelt wird.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, das Projekt der geplanten ungarischen Kernkraftwerkserweiterung Paks II der Europäischen Kommission zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung des gemeinschaftlichen Beihilfenrechts zur Prüfung zuzuleiten.
*****
Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
10.32
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Matthias Köchl; Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage
Begründung
Ungarn plant sein einziges Kernkraftwerk (KKW) nahe der Stadt Paks zu erweitern (Paks II). Das Kernkraftwerk liegt ca. 100 km südlich von Budapest und 250km von der österreichischen Grenze entfernt. Am Betriebsgelände des KKW Paks sollen zusätzlich zu den bestehenden vier Reaktoren zwei neue Reaktoren mit einer elektrischen Nettoleistung von je 1.000–1.600 MW errichtet werden. An einem länderübergreifenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist Österreich beteiligt.
Die Fertigstellung der Reaktoren ist für 2025 bzw. 2030 geplant, die Betriebsdauer soll 60 Jahre betragen. Die neuen Reaktorblöcke sollen Ungarn also bis 2085 mit Atomstrom versorgen. Die vier Blöcke in Paks produzieren gegenwärtig gut 40% des ungarischen Stroms.
Im Januar 2014 schloss der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán einen Vertrag mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über die Modernisierung und Erweiterung des Kernkraftwerkes ab. Dabei übernimmt der russische Atomkonzern RosAtom den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke, sowie Lieferung und Abtransport des radioaktiven Brennmaterials.
Russland sichert auch die Finanzierung von Paks II mit einem Kredit von über 3600 Mrd. Forint (ca. 11 Mrd. Euro). Wie Viktor Orbán die Kreditrückzahlung an Russland zu refinanzieren plant, ist gegenwärtig noch völlig offen. Vermutet wird, dass der Kredit aus dem öffentlichen Budget, also mit Steuergeldern zurückgezahlt werden soll. Damit würde Ungarn ein KKW mit öffentlichen Mitteln errichten, was einer unrechtmäßigen staatlichen Beihilfe gemäß EU-Wettbewerbsrecht entspräche.
Überdies ist anzunehmen, dass die derlei staatlich geförderte Atomenergie zu weiteren massiven Verzerrungen auf dem europäischen Strommarkt führen würde. Dies würde Länder wie Österreich, die auf erneuerbaren Strom setzen, einem Wettbewerbsnachteil aussetzen.
Es ist weiters anzunehmen, dass Paks II für Ungarn eine langjährige Überkapazität (2400 MW) darstellen wird. Da dieser Überschussstrom über die sehr gut ausgebauten Stromleitungen zu nahezu allen Nachbarländern, abgegeben werden wird, muss mit weiteren erheblichen Preisverzerrungen gerechnet werden, die auch die Energiewende ab ca. 2025 negativ beeinflussen werden.
Auch für den ungarischen Markt bedeutet Paks II eine weitere Benachteiligung der ohnehin schon jetzt deutlich unter den Ausbauzielen zurückliegenden erneuerbaren Stromproduktion.
Eine aktuelle Untersuchung der Kommunalkredit (KPC) über die Investitionstätigkeiten für Erneuerbare Energien in Europa kommt bezüglich Ungarn zu dem ernüchternden Schluss: „Weder durch die im NAP (Nationalen Aktionsplan) genannten Ziele für die einzelnen Technologien, noch durch die gelebte politische Praxis in Ungarn werden derzeit nennenswerte Investitionen in Wind-, Wasser- und Solarkraftwerke gefördert. So gibt es derzeit kaum Zuwächse an installierter Leistung.“ Quelle: KPC 2014, Investieren in Erneuerbare Energien 2014.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, das Projekt der geplanten ungarischen Kernkraftwerkserweiterung Paks II der Europäischen Kommission zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung des gemeinschaftlichen Beihilfenrechts zur Prüfung zuzuleiten.
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
10.33
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sie haben es gehört, wir bekennen uns ganz klar zu einem Nein zur Atom-
kraft in Österreich und befürworten einen Ausstieg aus EURATOM. Laut Schätzungen ist seit dem Beitritt Österreichs zur EU und damit gleichzeitig zur EURATOM-Gemeinschaft rund eine halbe Milliarde Euro aus Steuergeldern an EURATOM geflossen. Das ist meines Erachtens nach sehr, sehr viel Geld für ein Land, das sich von der Nutzung der Atomkraft distanziert.
Wir hören aber immer wieder, dass ein EURATOM-Ausstieg wohl ein Ausstieg aus der EU bedeuten könnte und es besser sei, der Gemeinschaft beigetreten zu bleiben, um vor allem bei Sicherheitsfragen mitreden zu können. Ich allerdings frage mich, inwieweit wir tatsächlich Mitsprache haben, wenn es darum geht, dass in Grenznähe Schrottreaktoren ausgebaut werden sollen. Inwieweit ist die Mitsprache in Sicherheitsfragen tatsächlich gegeben?
Ein Großteil dieser halben Milliarde geht auch gar nicht in die Sicherheitsbelange, sondern in die Produktion von Atomstrom und den Ausbau von weiteren Schrottreaktoren – und das sollen, müssen und wollen wir ganz klar ablehnen! (Beifall beim Team Stronach.)
Wir haben im Hearing des Umweltausschusses gehört, dass es verschiedene Rechtsmeinungen über einen möglichen Ausstieg aus EURATOM gibt. Ich frage mich: Warum sind wir nicht ein bisschen mutiger und versuchen, diesen Weg zu gehen? Eine Möglichkeit, Ausnahme- und Übergangsregelungen auszuverhandeln, gibt es meines Erachtens nämlich immer. Ein Experte meinte sogar, dass eine simple diplomatische Note durchaus ausreiche, um genügend Druck zu erzeugen. Fakt ist, es gibt sehr viele Beschlüsse sämtlicher Landtage, vieler Gemeinden – und vor allem 80 Prozent der Bevölkerung wollen einen Ausstieg aus EURATOM. Diesen ist es meines Erachtens die Bundesregierung schuldig, wirklich nichts unversucht zu lassen, um einen Ausstieg zu erreichen. (Beifall beim Team Stronach.)
Wie lange bemüht sich Österreich eigentlich schon um eine Vertragsrevisions-Konferenz? – Ich kann es Ihnen sagen: Bereits vor über zehn Jahren gab es eine deutsch-österreichische Initiative. Passiert ist aber leider bis dato nichts! Wie lange wollen wir eigentlich noch zuschauen?
Österreich hat zwar mit anderen Staaten – das waren Ungarn, Schweden, Deutschland und Irland – zur EU-Fassung eine Erklärung abgegeben, in der festgehalten wird, dass die zentralen Bestimmungen des EURATOM-Vertrages veraltert seien und aktualisiert werden müssen, aber es gibt nach wie vor keinen Konsens der EU-Mitgliedstaaten über die Atomenergienutzung. Die Einigung von 1957 liegt doch schon einige Zeit zurück und gilt meines Erachtens nicht mehr, und eine Zwangsmitgliedschaft bei EURATOM ist nach unserem und dem Ermessen der Bevölkerung ganz klar abzulehnen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
10.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
10.36
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Auch wir NEOS treten ganz klar gegen die zivile Nutzung von Kernenergie ein, unterscheiden uns darin nicht von den anderen Fraktionen. Was uns darüber hinaus ebenfalls eint, ist, dass wir dafür auftreten, dass aus dem Juncker-Plan keine Mittel für Atomenergie zur Verfügung gestellt werden. Und wir treten auch geeint gegen die Förderung von Atomstrom – Beispiel Hinkley Point C – auf.
Was wir allerdings sehen und was auch im österreichischen Parlament derzeit noch nicht ausreichend verankert ist, ist, dass man evidenzbasiert auch über Technologie
diskutiert. Wir sind geeint in einer Ablehnung, aber nicht darin, dass wir auch die Entwicklung einer Technologie verfolgen und vor allem die Abschätzung treffen, welche Auswirkung sie auf Österreich hat.
Wie meine Vorredner schon angeführt haben, es gibt rund um Österreich, insbesondere in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien, Atomkraftwerke in Grenznähe, und wir beschäftigen uns im Nationalrat ausschließlich damit, dass wir sagen: Ja, bitte tretet dagegen auf, dass sie weiter ausgebaut werden! Wir sollten uns auch damit beschäftigen, wie wir Forschungsmittel für die Energieforschung bereitstellen können, um Alternativen anzubieten. Wie können wir Forschungsmittel bereitstellen, um die Sicherheitsparameter in den grenznahen AKW zu steigern? – Dafür, werte Kollegin vom Team Stronach, ist EURATOM der richtige Weg. EURATOM hat als maßgebliche Aufgabe die Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards, und wenn wir nicht Mitglied bei EURATOM sind, verwirken wir unser Mitspracherecht. Daher treten wir NEOS weiterhin für die Mitgliedschaft bei EURATOM auf.
Was aus unserer Sicht in Österreich selbst getan werden kann und bisher nicht getan wurde – entsprechende Anträge von den NEOS liegen im Umweltausschuss oder lagen zumindest auch schon im Umweltausschuss –, ist, dass wir die Quote der Energieforschung, die derzeit bei 0,4 Prozent des BIP liegt, klar erhöhen; wir können uns 0,5 bis 0,6 Prozent vorstellen. Das wäre tatsächlich eine Maßnahme, die in mehrerer Hinsicht Effekte hätte, nämlich: eine Stärkung des Forschungsstandortes Österreich, eine Vorreiterrolle im Bereich der Umweltpolitik und eine ausgestreckte Hand zu unseren Nachbarstaaten im Hinblick auf die Atomenergie.
Des Weiteren finden wir im Projekt Foresight, was es bereits in Planung gibt – für den Nationalrat sehr löblich –, was wir uns aber wünschen – und das haben wir immer wieder gesagt – und was wir brauchen, ist tatsächlich eine Technikfolgenabschätzung, einen Bericht, der jährlich an den Nationalrat gerichtet wird, der alle strittigen Technologien in Österreich prüft und uns über die Veränderungen informiert und über den wir dann eine Diskussion im Plenum führen. Das betrifft die Gentechnik, das betrifft die Kernenergie, das betrifft Fracking und vieles mehr.
Wo wir derzeit noch auf einem Auge blind sind, aber ebenfalls einen Antrag im Umweltausschuss haben, ist die Endlagerung. Es geht nicht nur um die Gewinnung von Energie, sondern es geht auch darum, was mit dem Atommüll geschieht. Es gibt viele Zwischenlager, aber es gibt keine tatsächlichen Endlager. Meiner Meinung nach ist ein Staat, der Atomenergie produziert und Atommüll fabriziert, auch dafür verantwortlich, ein Endlager nachzuweisen. Ohne Endlagerstätte darf es keine Atomenergieproduktion geben. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Moser.)
10.40
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.
10.40
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich in aller gebotenen Kürze zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen! Ich habe schon zuvor in der Fragestunde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Anti-Atompolitik wirklich eines meiner Herzensanliegen ist. Bereits als Mittelschüler habe ich 1978 an der Anti-Zwentendorf-Volksbewegung teilgenommen.
Unser gemeinsames Ziel muss ein atomwaffenfreies – ein atomkraftfreies Europa sein. (Abg. Strache: Atomwaffenfrei wäre schön!) Leider müssen wir heute feststellen, dass weder die Katastrophe von Tschernobyl noch die Katastrophe von Fukushima zu einem wirklich fundamentalen Umdenken geführt hat.
Positiv zu vermerken ist, dass Deutschland, die größte Industrienation Europas, den Ausstieg aus der Atomenergie gewagt und beschlossen hat. Aber – und das müssen wir heute feststellen – die Nuklearlobby hat sich nach dem Schock von Fukushima wieder neu formiert. Es gilt daher wachsam zu sein im Zusammenhang mit dem EFSI, dem Juncker-Investitionsprogramm, das derzeit in Trilog-Verhandlungen steht, und es gilt wachsam zu sein im Zusammenhang mit der Formulierung der Energieunion. Das ist in diesem Zusammenhang unsere Aufgabe: Es darf zu keiner Sonderstellung, zu keiner außerordentlichen Unterstützung der Atomenergie kommen. Das gilt es mit allem Nachdruck zu verhindern. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Dass hier im Hohen Haus alle Fraktionen diese Anti-Atomenergiehaltung als gesamtstaatlichen Konsens vertreten, diese österreichische Haltung in dieser Frage – und das möchte ich ausdrücklich betonen – stärkt die Position der Bundesregierung in dieser Frage.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Beihilfe für das Kernkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien steht in klarem Widerspruch zum Beihilferecht der Europäischen Union. Wir haben deswegen beschlossen, auch auf Grundlage dieses Allparteienkonsenses hier im Hohen Haus, dass wir eine Nichtigkeitsklage gegen diese illegale Beihilfe einbringen werden. Die Vorbereitungen zur Klage sind sehr weit fortgeschritten, und wir werden diese Klage, die in der Zwischenzeit am 28. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, fristgerecht einbringen. (Zwischenruf der Abg. Moser.)
Mittlerweile wissen wir auch, dass die luxemburgische Regierung beschlossen hat, sich dieser Nichtigkeitsklage anzuschließen, und ich werde dieses Thema auch bei der nächstwöchigen Konferenz der deutschsprachigen Umweltminister in Vaduz zur Sprache bringen.
Das Festhalten der tschechischen Regierung am Ausbau der Kernenergie ist bedauerlich. Im April des letzten Jahres hat zwar der tschechische Energiekonzern die Ausschreibung für den Ausbau von Temelín 3 und 4 zurückgezogen. Allerdings hat das Staatsamt für Nukleare Sicherheit im Oktober 2014 die Standortgenehmigung laut tschechischem Atomgesetz für die geplanten Reaktorblöcke 3 und 4 erteilt. Ob nun tatsächlich gebaut wird, ist noch offen. Und nicht ganz unmaßgeblich in diesem Zusammenhang – das hat mir gegenüber auch der tschechische Umweltminister Brabec durchblicken lassen – ist die Klage Österreichs betreffend die Beihilfe für Hinkley Point C.
Es gibt bedauerlicherweise keine rechtlichen Mittel zur Verhinderung des Baus von Kernkraftwerken, sofern die entsprechenden Mindestkriterien eingehalten werden. (Abg. Moser: Beihilfe klagen!) Das UVP-Verfahren ist formal korrekt abgelaufen.
Entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 werden wir alle Möglichkeiten zur Einberufung einer EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Ausstiegs aus der Atomenergie ausschöpfen. Was nun die Neuorientierung der EURATOM-Forschung anbelangt, ist dies eine langjährige Forderung Österreichs, stellt aber nur eines der Ziele Österreichs im Zusammenhang mit der Reform des EURATOM-Vertrages dar.
Grundsätzlich darf ich in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verweisen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.45
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! (Abg. Moser: Ein flammendes Plädoyer!) – Ein flammender Appell gegen die Atompolitik ist in Österreich, meine ich, nicht notwendig, Frau Moser. (Abg. Pilz: NEOS?! – Der Redner trägt an seinem Sakko einen pinkfarbenen Button der Kampagne „HeForShe“. – Heiterkeit im Saal.) Darf ich zu den Ausführungen kommen? Sie haben wahrscheinlich draußen noch nicht unterschrieben, Herr Abgeordneter Pilz! (Der Redner zeigt auf den Button an seinem Sakko.) Sie könnten in die Säulenhalle gehen und für die Gleichberechtigung der Frauen unterschreiben. Das ist eine Wissenslücke, Sie sollten hinausgehen! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)
In den Ausführungen des Herrn Bundesministers haben wir bereits die Zielrichtung und die umfangreichen Maßnahmen in der Anti-Atompolitik gehört. Österreich hat da eine Historie, die bezeichnend ist, denn, wie bereits gesagt, 1978 haben wir uns mit Mehrheit – wenn auch mit knapper Mehrheit – gegen die Nutzung der Atomkraft ausgesprochen. (Abg. Walter Rosenkranz: Gibt es den Sticker immer passend zur Krawattenfarbe?) – Herr Kollege, wir haben heute am Abend noch die Möglichkeit zu diskutieren. Sie sollten sich dahin gehend vorbereiten.
Mit diesem Entschluss, dass wir gegen die Atomkraft auftreten, haben wir dann auch bittere Erfahrungen gemacht. Ich darf Ihnen hier ein Beispiel nennen: Am 26. April 1986 – ich war damals als Mitarbeiter beim niederösterreichischen Umweltlandesrat tätig – bekamen wir die Nachricht von ungarischen Warnzentralen und von deutschen Warnzentralen, dass mit einem Anstieg der Radioaktivität zu rechnen sei, man wisse aber nicht, woher das komme. Das war damals noch zu Zeiten der Sowjetunion.
Damals gab es eine Bundeswarnzentrale und eine Landeswarnzentrale, und ich erinnere mich mit Schrecken an diese Landeswarnzentrale in Niederösterreich. Ich bin da in die Herrengasse hinübergepilgert, die Fenster waren geöffnet, es war ein schöner Frühlingstag im April, und keiner hat gewusst, was wirklich los ist. Erst drei Tage später hat man nach einer Krisensitzung, die im Umweltministerium unter dem damaligen Umweltminister Kreuzer stattgefunden hat – alle waren überfordert mit diesem Zustand und mit dieser Gefahr –, damit begonnen, das Verbot auszusprechen, dass Kinder in Sandkisten im öffentlichen Bereich spielen.
Wenn wir das mit den heutigen Warneinrichtungen und Alarmierungssystemen und mit der heutigen Aufklärungsarbeit – ich nenne hier zum Beispiel den Zivilschutzverband in den Bundesländern – vergleichen, dann, so muss ich sagen, haben wir einen gewaltigen Schritt nach vorne gemacht.
Wenn dieser Entschließungsantrag dazu beiträgt, dass wir auf diesem Weg konstant und auch konsequent bleiben, dann haben wir unser Ziel erreicht, müssen aber weiter daran arbeiten. Auch hier ein Beispiel: Wer hätte sich vor 10 oder 20 Jahren vorstellen können, dass die Bundesrepublik Deutschland aus der Nutzung der Atomkraft aussteigt? (Abg. Walser hebt die Hand.) – Ja, ihr, das ist sehr löblich!
Wenn man sich die Situation in Frankreich oder in anderen Ländern anschaut, die diese Strategie nicht in diesem Ausmaß verfolgen, dann, muss ich sagen, ist dies sehr, sehr bedauerlich, da haben wir noch gewaltige Aufgaben vor uns. Die Klage gegen Hinkley Point, die Sicherheitschecks in den Atomkraftwerken, die von österreichischer Seite initiiert und eingeführt wurden, sind ein Beweis unserer Bemühungen.
Ich möchte abschließend festhalten: Österreich hat nicht nur diese mahnende Rolle, die wir in den Diskussionen auch entsprechend einnehmen, sondern wir haben auch eine Vorreiterrolle. Diese Vorreiterrolle ist gekennzeichnet durch die Energiewende, wo wir in Österreich dabei sind, diese herbeizuführen.
32 Prozent erneuerbare Energie sind, so meine ich, ein gutes Fundament. (Abg. Brunner: Ein Fundament, genau! Auf einem Fundament sollte man aufbauen!) – Ich weiß, Frau Kollegin Brunner, dass es noch immer zu wenig ist. Es ist immer zu wenig, man muss in diesem Bereich mehr machen, die Anstrengungen sind vorhanden. Durch einen gemeinsamen Weg können wir nicht nur erreichen, dass wir erneuerbare Energie forcieren, sondern auch, dass wir diese verantwortungsvolle Rolle Österreichs als mahnende und treibende Kraft in Europa gegen Atomkraftwerke wahrnehmen können. (Beifall bei der ÖVP.)
10.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Geschätzte Kollegen! Mit den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Entschließungsanträgen und dem Abänderungsantrag setzen wir im österreichischen Parlament ein klares Zeichen für den Anti-Atomkurs. Begonnen hat dieser Anti-Atomkurs mit der Volksbefragung zum Kernkraftwerk Zwentendorf, dann das Atomsperrgesetz, Atomfreies Österreich im Verfassungsrang ab 1999.
Seit diesem Zeitpunkt sind viele Entschließungsanträge zu diesem Thema hier im Parlament angenommen worden, und damit ist ganz klar auch die Fortsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik signalisiert worden. Ich möchte hier einige erwähnen:
Entschließungsantrag 111/E in der XXIV. Gesetzgebungsperiode betreffend Fortsetzung der österreichischen Anti-Atom-Politik, angenommen von SPÖ und ÖVP.
Entschließungsantrag 147/E betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atomenergie, angenommen von SPÖ und ÖVP.
Dann der Entschließungsantrag 272/E betreffend die konsequente Umsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie, und so weiter.
Zum Schluss noch 279/E aus der XXV. Gesetzgebungsperiode betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission.
Gerade zu der Entscheidung Hinkley Point möchte ich einige Sätze hier anmerken. Der Minister hat schon mitgeteilt, dass nach fast sieben Monaten im Amtsblatt der Europäischen Union die Entscheidung der – unter Anführungszeichen –„alten“ EU-Kommission veröffentlich worden ist.
Nun einige Fakten zu dem Milliardendeal. Das Atomkraftwerk Hinkley Point C wird aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission mit 34,3 Milliarden € unterstützt, so viel werden die Baukosten auch betragen. Für zwei Druckwasserreaktoren mit je 1 600 Megawatt entspricht das pro Kilowatt installierte Leistung einem Eurobetrag von fast 11 000 €.
Das Atomkraftwerk wird laut britischen Analysten das teuerste Atomkraftwerk der Welt sein. Zahlen werden das die britischen Steuerzahler mit einem staatlichen garantierten Abnahmepreis von 12,6 Eurocent pro Kilowattstunde. Heute ist der Marktpreis bei 3,2 Eurocent. Man sieht schon, der vierfache Preis ist notwendig, damit das Atomkraftwerk betrieben werden kann. Für Windenergie werden derzeit zirka 9,27 Eurocent und für Wasserkraft, je nach Menge, zwischen 8 und 10,4 Eurocent bezahlt, da sieht man schon die Ungleichverteilung.
Mit dem heutigen Beschluss wollen wir den Herrn Bundesminister unterstützen, aber auch die Bundesregierung mit unserem Bundeskanzler, damit sie gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen können. Wir unterstützen die Regierung und ersuchen Sie um Ihre Hilfe. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.53
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
10.53
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und auch zu Hause! Ich möchte zuerst betonen, dass es mich sehr freut, dass wir heute am Vormittag Umwelttag haben und erstmals auch Anträge der Opposition den Weg hier ins Hohe Haus geschafft haben. Das ist, seit ich hier im Hohen Haus bin, erstmals der Fall und somit etwas Besonderes. Das heißt nicht, dass es nicht viele Oppositionsanträge gibt, die versanden nur leider alle im Ausschuss, weil sie vertagt werden. Heute sind sie auch hier im Plenum. (Abg. Weninger: Ist ja nicht wahr! Da brauche ich nur politisch verhandeln!) – Zu dem Punkt komme ich gleich, „politisch verhandeln“.
Es gibt einen gemeinsamen Antrag aller Parteien, den wir selbstverständlich unterstützen, der kurz vor dem letzten Ausschuss zustande gekommen ist. Es gibt auch einen Antrag der FPÖ, der hier eingebracht worden wäre. Hätte es dazu Verhandlungen gegeben, hätten wir selbstverständlich den Antrag miteingebracht. Aber auch so werden wir natürlich zustimmen, und das ist der Unterschied, Kollege Weninger (Zwischenruf des Abg. Weninger): Wir stimmen einfach auch einem anderen Antrag zu, ohne dass wir schnell vorher unsere Namen handschriftlich draufschreiben müssen. Das halte ich für keine feine Vorgangsweise. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen bekräftigt das österreichische Anti-Atom-Statement und bezieht sich hauptsächlich auf die Atomkraftwerke Dukovany und Temelín. Die realistischsten Ausbauchancen von Atomkraftwerken bestehen derzeit aber in Ungarn, nämlich das Atomkraftwerk Paks betreffend. Mein Kollege Matthias Köchl hat bereits einen Antrag eingebracht, in dem wir auch die beihilfenrechtliche Prüfung dieses Kraftwerks fordern.
Nur noch einmal zur Verdeutlichung: Es sollen dort zwei Blöcke gebaut werden, die fast bis zum Ende dieses Jahrhunderts laufen werden, also da wird ein atomarer Weg zementiert. Diese Ausbaupläne sollen durch russische Technologien, durch russische Baukonzerne realisiert werden, aber eben auch mit russischer Finanzierung, über einen Deal zwischen Orbán und Putin.
Kredite, die von Russland gewährt werden, werden wahrscheinlich über ungarische Steuergelder zurückbezahlt werden, also über öffentliche Mittel, öffentliche Subventionen für Atomkraftwerke. Das bedeutet natürlich, dass es da zu weiteren Verzerrungen am Strommarkt kommen wird. Deswegen unser Antrag auf beihilfenrechtliche Prüfung für die Atomenergie, das, ähnlich wie es Österreich im Fall von Hinkley Point C macht, auch im Fall Atomkraftwerk Paks zu tun.
Im Rahmen der österreichisch-ungarischen Freundschaftsgruppe waren wir vor Kurzem auf Besuch in Budapest bei unseren Kollegen im dortigen Parlament und auch bei einigen anderen Personen. Wir haben die Problematik dieses Atomkraftwerks und die massiven österreichischen Bedenken mehrfach angesprochen. Ich finde, da zeigt sich schon, dass es da auf unterschiedlichen Ebenen Handlungsbedarf gibt.
Das Atomkraftwerk ist für 40 Prozent der Stromversorgung Ungarns zuständig, und aus ungarischer Sicht wird immer gesagt, wir wissen nicht, wie wir es sonst machen sollen. Ich finde, es ist zu wenig, aus Österreich – und auch aus dem Burgenland, das ja direkt an Ungarn grenzt und sozusagen an diesem Atomkraftwerk am nächsten dran ist – nur über die Grenze zu rufen: Schaltet dieses Atomkraftwerk ab!, oder: Baut dieses Atomkraftwerk nicht aus!
Das Burgenland rühmt sich damit, energieautark zu sein. Ich mag dieses Wort an sich nicht, aber es zeigt relativ deutlich, dass einem das im Falle eines Atomunfalls auch nichts hilft. Ich denke, wenn wir in Österreich wirklich glaubhafte Anti-Atompolitik machen wollen – und da komme ich auf das Fundament zurück, von dem Kollege Rädler gesprochen hat –, dann gilt es, in Österreich die Hausaufgaben zu machen. Dazu gehört eine konsequente Weiterverfolgung der Energiewende, aber auch die Unterstützung unserer Nachbarländer, und das wäre insbesondere auch eine Aufgabe des Burgenlands.
Was im Burgenland möglich ist, der Ausbau der Windkraft, muss zumindest auch in Westungarn möglich sein. Dabei müssen wir eben Ungarn mit Technologie und Know-how unterstützen. Wir müssen also die Hausaufgaben zu Hause machen und die Nachbarländer unterstützen, dann kann Europa aus der Atomenergie aussteigen.
Im Übrigen bin ich immer noch der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umwelt- und Energieministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.57
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.
10.57
Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir heute alle gemeinsam diesen Antrag beschließen. Ich komme aus einer Generation, die Zwentendorf noch als kleines Kind erlebt hat, aber nicht erinnerlich. Ich meine aber, dass die Entscheidung über Zwentendorf 1978 eine richtige und wegweisende war.
Wenn wir von einem atomfreien Österreich, von einem atomfreien Europa sprechen, dann, muss ich sagen, wenn man zur konkreten Umsetzung kommt, wie zum Beispiel in meinem Heimatland Tirol, wenn man also Wasserkraft ausbauen will, sind oft die Grünen für den Ausbau von alternativen Energien auch nicht zu haben, was ich mir aber wünschen würde. Wenn man ein atomkraftfreies Europa und auch Energiegewinnung in Österreich haben will, dann muss man halt auch zu Wasserkraftprojekten stehen! (Abg. Brosz: Aber nicht zu jedem, oder?!)
Ich finde es auch nicht gut, was Kollege Köchl hier bei dem so wichtigen Thema, wenn es um Atomkraft geht, gesagt hat. Damit muss man auch einmal aufräumen, wie ich meine, dass Atomkraft die billigste Energieform ist. Die billigste Energieform ist Atomkraft nicht! Wenn man die gesundheitlichen Kosten bei einem Unfall betrachtet, wenn man sich vor Augen hält, wie hoch die volkswirtschaftlichen Kosten sind, wie hoch die Subventionen sind, dann kann man bei Atomkraft nicht von günstiger oder billiger Energie sprechen!
Ich finde es aber bei einem so wichtigen Thema schade, wenn wir da einen Sechs-Parteien-Antrag haben, dass man dann über geschwärzte Akten aus irgendeinem Untersuchungsausschuss spricht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Ich meine, bei diesem Thema geht es um Atomkraft, da geht es um unsere Zukunft und da kann man sich diese Seitenhiebe verkneifen. Wir sollten einfach alle weiter da-
ran arbeiten, dass wir in diesem Bereich weiterkommen, dass wir erneuerbare Energien ausbauen. Ich denke, das wäre Sinn und Zweck, darüber im Hohen Haus zu diskutieren.
Ich will auch noch kurz auf den Entschließungsantrag der Grünen betreffend Paks II eingehen. Die Bedenken der Grünen, was den Ausbau dieses ungarischen Kernkraftwerkes betrifft, sind berechtigt. Aber unsere Fraktion ist der Meinung – und das ist auch meine Meinung –, wir sollten jetzt genau beobachten und überprüfen, was dort passiert, und, wenn gesicherte Informationen da sind, dann die richtigen Schritte setzen, wie es zum Beispiel auch die Klage betreffend Hinkley Point C gewesen ist. Aber derzeit können wir diesem Entschließungsantrag nicht beitreten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
11.00
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 592 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 82.)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Höfinger, Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu Atomkraftwerken in Grenznähe Österreichs.
Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 83.)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht.
Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser (594 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
11.02
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Nochmals herzlich willkommen, Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Auch an Sie noch einmal, Zuse-
herinnen und Zuseher, herzlich willkommen! Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um Plastik, grob zusammengefasst. Wir haben hier zwei Themenbereiche, nämlich zum einen Mikroplastik und zum anderen Grenzwerte für Plastik in der Donau. Eines haben beide Themenbereiche leider gemeinsam, und zwar, dass es hier im Parlament und auch von der österreichischen Bundesregierung und vom Umweltminister einen Unwillen gibt, gesetzliche Maßnahmen zu diesen Themenbereichen zu setzen.
Ich werde zuerst auf Mikroplastik zu sprechen kommen. Das Problem, glaube ich, ist bekannt. Mikroplastik findet in der Industrie Verwendung, findet sich auch in Verbraucherprodukten wie zum Beispiel in der Kosmetik. Das ist das primäre Mikroplastik. Aber wir haben auch die Problematik mit dem sekundären Mikroplastik, nämlich dass durch Abrieb oder Zerstückelung von Kunststoffteilen sehr kleine Plastikteilchen, eben Mikroplastik entsteht, das in Gewässern zu Verschmutzungen führt.
Wir haben bereits vor einem Jahr begonnen, Initiativen hier im Haus zu setzen. Das hat sich hauptsächlich im Umweltausschuss abgespielt. Es ist auch zu Verhandlungen mit den Regierungsparteien gekommen. Mittlerweile orte ich, dass es Annäherungen an unsere Forderungen gibt. Das begrüße ich. Ich habe auch vernommen, dass es von den Regierungsparteien einen zusätzlichen Antrag heute geben wird, in dem die Punkte, die wir in die Verhandlungen eingebracht haben, wo es Konsens gegeben hätte, aufgenommen wurden. Das ist schön, wenn Sie das direkt übernehmen. Der entscheidende Punkt, an dem die Verhandlungen dann aber gescheitert sind, ist der, dass die Regierungsfraktionen eben nicht bereit sind, auch hier im Haus gesetzliche Initiativen zu setzen. Das ist der Unterschied. (Abg. Weninger: Haben Sie ein Wort mit mir zu diesem Thema gesprochen? Kein einziges Wort!)
Herr Kollege Weninger, ich glaube, wir hatten genug Diskussionen im Ausschuss, und es gab auch Angebote von uns, und auf ReferentInnen-Ebene wurde verhandelt. Wenn Sie sich informiert hätten, wüssten Sie über die Anträge Bescheid und auch über den Unterschied bei den Verhandlungen. (Beifall bei den Grünen.)
Der Unterschied ist ganz einfach der – und da leite ich gleich über zum nächsten Thema –, es gibt, glaube ich, einen gesellschaftlichen Konsens in Österreich, dass Plastik in der Umwelt und insbesondere auch in den Flüssen nichts verloren hat. Den nehmen auch alle hier immer wieder in den Mund, das ist schön, nur: Als Parlamentarier haben wir auch eine andere Aufgabe, denn wenn ich sage, ich bin dagegen, macht das noch keinen Unterschied. Einen Unterschied macht es dann, wenn wir auch etwas Entsprechendes beschließen. Das ist nämlich unsere Aufgabe hier herinnen. (Beifall bei den Grünen.)
Ihrem Antrag, in dem Sie, wie gesagt, Punkte von uns übernommen haben, werden wir auch zustimmen, weil er inhaltlich okay ist. Was eben fehlt, sind legistische Maßnahmen.
Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekundäres Mikroplastik
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,
sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden.
sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fortschreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen. Hauptaugenmerk sollte hierbei auf Maßnahmen gegen die Emission von Kunststofffasern gelegt werden, die aus Kleidungsstücken ausgewaschen werden.
die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern. Eine Definition von Mikroplastik sollte möglichst breit gefasst werden und weitere legislative Schritte gegen die Mikroplastikverschmutzung unterstützen.“
*****
Nun noch kurz zu meinem ursprünglichen Antrag, was die Grenzwerte betrifft. Wir hatten hier den Vorfall von Plastik in der Donau, der, glaube ich, bekannt ist. Ich war auch dort bei diesem Unternehmen, um mir diesen Fall anzuschauen. Das Bedenkliche ist, dass es an einem Tag Ausstoß gegeben hat, aber gegen keinen einzigen Grenzwert verstoßen wurde. Und deshalb
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, darf ich Sie kurz unterbrechen: Der von Ihnen soeben vorgetragene Antrag liegt uns hier am Präsidium noch nicht vor. Würde Ihr Klub dann bitte dafür sorgen, dass er uns hier auch unterschrieben vorgelegt wird. – Entschuldigen Sie die Unterbrechung!
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (fortsetzend): Danke. Er wird, glaube ich, in Kürze vorliegen.
Jedenfalls ist hier klar erkenntlich, dass diese Fälle legistisch nirgends abgebildet sind. Und hier ist die Frage: Ist dieses Problem für uns hier im Parlament ein Thema oder nicht? Es reicht nicht, auch von Ihnen, Herr Minister, zu sagen, wir setzen auf freiwillige Vereinbarungen, und es reicht nicht, wenn wir im Parlament hier alle sagen, wir sind dagegen, dass die Donau und andere Flüsse mit Plastik verschmutzt werden, sondern die Frage ist: Handeln wir hier herinnen oder nicht? Und deswegen ersuche ich noch einmal um Unterstützung meiner Anträge.
Ich bin nach wie vor der Meinung, Österreich braucht ein starkes, engagiertes und eigenständiges Umwelt- und Energieministerium. (Beifall bei den Grünen.)
11.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.
11.08
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh und stolz, dass wir einen starken, eigenständigen Umweltminister in unseren Reihen wissen, der sich auf vielen Ebenen für die Umwelt einsetzt. Vielen herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP.)
Plastik, Kunststoffe in Gewässern – über lange Zeit von vielen als Phänomen gesehen, das die Weltmeere betrifft. Schwimmende Müllteppiche in riesiger Größe – man kann sich das gar nicht vorstellen –, in Ländergröße, die auf den Ozeanen, im Indischen Ozean, im Pazifischen Ozean treiben. Und man hat zunächst gar nicht erkannt, wie sehr dieses Thema eigentlich auch eines von uns geworden ist, zwar in anderer Form, aber dennoch. Auch in unserem Land, in Österreich, nimmt diese Problematik ihren Lauf, geht es hier um die Einträge in unsere Gewässer in minimalstem Ausmaß, die sich dann aber auch zu enormen Zahlen hochaddieren und Belastungen für unsere Gewässer darstellen.
Bei uns geht es um Mikropartikel im eigentlichen Sinne. Das sind Partikel in der Regel unter fünf Millimeter, die durch verschiedenste Ausgangsformen in die Gewässer eingetragen werden. Zum einen sind es jene Partikel, die ganz bewusst oft in Kosmetika eingesetzt werden, in Reinigungsmitteln eingesetzt werden, um beispielsweise deren Reinigungsleistung zu erhöhen, und nicht unmittelbar eine negative Auswirkung auf die Umwelt haben, die aber in weiterer Folge auch in das Abwasser gelangen. Das ist die eine Ursache.
Die zweite Ursache sind eben jene Abriebe, die durch die Wäsche hervorgerufen werden, die leider auch durch Littering hervorgerufen werden, das heißt Müll, Plastikartikel, die leider unkontrolliert in unserer Landschaft weggeworfen werden. Und dem müssen wir entgegenwirken, denn wir wissen, dass der weitaus größte Anteil – nämlich über 90 Prozent – durch sogenannte diffuse Einträge erfolgt: weggeworfenes Plastik, Plastik, das in die Kanalisation gelangt, und vieles mehr.
Das ergibt dann natürlich auch eine beträchtliche Menge, die wieder in die großen Gewässer, in die Flüsse oder auch ins Meer abgeschwemmt wird, sich abzulagern beginnt oder aber auch von der Tierwelt aufgenommen wird und so wieder in die Nahrungskette gelangt, wodurch wir Menschen unmittelbar betroffen sind und gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.
In Österreich hat der Herr Bundesminister, als die ersten Zahlen bekannt wurden und die ersten Untersuchungen aufgetaucht sind, auch reagiert. Er hat sich natürlich auch mit der Industrie in Verbindung gesetzt, hat einen Maßnahmenkatalog auf freiwilliger Basis umgesetzt, denn unser Ansinnen ist es, nicht Grenzwerte festzulegen, sondern in Wirklichkeit diese Einträge in Richtung null zu bewegen. Daher auch die Anstrengungen, auf diese Art und Weise auf verschiedensten Ebenen zu wirken, in Kooperation mit den Erzeugern, aber auch jenen, die diese Mittel anwenden, und vor allem geht es auch darum, Bewusstsein zu schaffen, Plastik nicht einfach unkontrolliert und unmotiviert in der Landschaft zu entsorgen.
Wir haben diesen Antrag bereits eingebracht und im Ausschuss diskutiert, aber weil dieses Thema vor Österreichs Grenzen nicht Halt macht, weil die Donau nicht nur durch Österreich, sondern auch durch andere Länder fließt, ist dieses Phänomen eines von ganz Europa, dem wir uns widmen wollen. Deshalb wollen wir – und jetzt bin ich beim Auftrag der Kollegin Brunner – vonseiten des Hauses, des Parlaments der Bundesregierung und insbesondere dem Herrn Bundesminister einen Auftrag geben.
Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,
die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern,
sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fortschreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen, sowie
sich auf Europäischer Ebene für die Erarbeitung konkreter Initiativen, insbesondere konkreter verbindlicher Maßnahmen zur Eliminierung der Verschmutzung durch Mikroplastikpartikel in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel aus Kosmetika), welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden, einzusetzen.“
*****
So weit unser Antrag. Ich kann Sie nur bitten, diesen Antrag auch zu unterstützen und diesen Weg zur Bekämpfung der Verschmutzung der Gewässer mit uns gemeinsam zu gehen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
11.13
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Höfinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Johann Höfinger und Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik
eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag (1111/A(E)) der Abg. Johann Höfinger, Hannes Weninger betr. EU-weite Maßnahme gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.) (TOP 2)
Auf Initiative des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fand am 11. und 12. Mai 2015 eine Stakeholder-Konferenz in Brüssel zum Thema „Eliminating Plastic and Microplastic Pollution – an urgent need“ statt. Anlässlich dieser Konferenz diskutierten Vertreter der Industrie, des Netzwerkes der europäischen Umweltagenturen, der EU-Kommission und von NGOs konkrete Schritte zur Vermeidung von Mikroplastikverschmutzung in Flüssen und Meeren.
Flüsse machen nicht an nationalen Grenzen halt, Plastikpartikel in den Flüssen auch nicht. Wenn es um die Identifizierung der Verschmutzungsquellen, um einheitliche Messmethoden in Gewässern und um europaweit vergleichbare Daten geht, bedarf es eines einheitlichen Vorgehens aller EU-Mitgliedstaaten.
Diese Konferenz war ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Vorgehen, der noch weitere Maßnahmen folgen sollten, um die Mikroplastikverschmutzung in Gewässern und Meeren zu eliminieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,
die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern,
sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fortschreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen, sowie
sich auf Europäischer Ebene für die Erarbeitung konkreter Initiativen, insbesondere konkreter verbindlicher Maßnahmen zur Eliminierung der Verschmutzung durch Mikroplastikpartikel in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel aus Kosmetika), welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden, einzusetzen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
11.13
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Auch ich bin sehr, sehr dankbar, dass wir heute am Vormittag Umweltthemen hier im Hohen Haus behandeln, vor allem, wenn diese Umweltthemen doch sehr parallel mit der Gesundheit einhergehen.
Auch wir haben schon mehrmals aufmerksam gemacht auf die Gefahr von Mikroplastik wie auch von in Plastik verarbeiteten Chemikalien. Als Beispiel möchte ich hier BPA nennen. Bisphenol A ist aber nur ein Beispiel für einen Gesamtcocktail, dem wir im täglichen Leben ausgeliefert sind.
Wir alle wissen, Mikroplastik ist eigentlich schon überall drinnen, in Peelings, Kosmetikprodukten, in Zahncremen. Besonders erschreckend ist – ich habe nachgeschaut –: Da gibt es zum Beispiel eine Zahnpasta, die 10 Prozent Mikroplastik enthält, aber von Ökotests nach wie vor als sehr gut bewertet wird. Sie sehen also, in dieser Thematik stehen wir leider noch sehr, sehr am Anfang.
Kunststoff in Gewässern, wo er ja letztendlich in weiterer Folge landet, ist aus mehreren Gründen ein enormes Problem für die Umwelt und, wie ich schon gesagt habe, in Folge natürlich für die menschliche Gesundheit. Plastik ist nämlich biologisch nicht abbaubar und wird durch Sonnenlicht zusätzlich noch spröde, wodurch diese Weichmacher auch nach außen gelangen. Es wurde in Vögeln, in Krebstieren bereits nachgewiesen. Also man kann davon ausgehen, dass es sich nur noch um eine kurze Zeit handelt, bis wir diese Stoffe auf unserem Teller haben, wenn es nicht ohnedies schon der Fall ist.
Es gibt rund 600 verschiedene Weichmacher, und 200 davon gelten als gesundheitlich besonders bedenklich. Da gibt es sehr viele Studien, die auch schon belegen, dass diese Weichmacher eine hormonähnliche Wirkung haben und dadurch zu Unfruchtbarkeit führen. Diese Studien sprechen sogar noch von weit schlimmeren Dingen wie Asthma, Allergien, Krebs. Es gibt sogar welche, die sagen, sie machen dick und dumm und fördern auch die Unkonzentriertheit.
Leider sind wir hier mit der Forschung noch sehr am Anfang. Fakt ist die Omnipräsenz von Mikroplastik, dass es also allgegenwärtig ist. Wir haben es in den Gewässern nachgewiesen, in Tieren, selbst wenn Sie ein Glaserl Bier trinken, können Sie davon ausgehen, dass Mikroplastik drinnen ist, und auch vor dem Honig hat es nicht haltgemacht. Einige Studien zeigen sogar auf, dass wir bereits teilweise Plastik in unserem Blut haben.
Die Forschung um die Risiken steht leider noch am Beginn, die ersten Ergebnisse zeigen aber, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir auf nationaler Ebene ein Stückchen weiter gehen als in der vorliegenden Initiative der Koalitionsfraktionen und dass wir beim Verbot von Mikroplastik, das der Minister auf EU-Ebene dankenswerterweise bereits gefordert hat, eine Vorreiterrolle übernehmen und national ein klares Zeichen setzen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
11.16
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. – Bitte.
11.16
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorerst darf ich im Namen von Kollegin Cornelia Ecker sehr herzlich die Gruppe der Hauptschule St. Gilgen begrüßen. – Herzlich willkommen bei der Umweltdebatte im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
SPÖ und ÖVP haben diesen Antrag zum Thema Mikroplastik nicht nur deshalb an den Beginn der heutigen Plenarsitzung gestellt, weil wir dringend politische Rahmenkriterien in Österreich und in Europa festlegen müssen, sondern auch, weil es uns darum geht, Bewusstsein zu schaffen. Ähnlich wie bei der Anti-AKW-Debatte beim vorigen Tagesordnungspunkt sind auch bei diesem Thema sowohl die politische Entscheidung wie auch das KonsumentInnenverhalten von besonders hohem Stellenwert.
Es wurde bereits von der Kollegin Weigerstorfer die Zahnpasta mit 10 Prozent Mikroplastik-Anteil angesprochen. Wenn es so einfach wäre, dieses Produkt in Österreich zu verbieten und damit das Problem zu lösen, dann könnten wir wahrscheinlich viele Dinge einfach lösen. Tatsache ist aber, dass auch diese Umweltprobleme grenzüberschreitend sind und wir alle somit auch Mitverursacher riesiger Plastikmüllinseln in den Ozeanen und Meeren sind.
Vielen ist es vielleicht aus Dokumentationen geläufig, aber vielen ist gar nicht bewusst, dass auch die europäischen Industrienationen, wir Konsumentinnen und Konsumenten, mitverantwortlich für diese Form der Umweltverschmutzung sind. Es sind Kosmetika, es sind Waschmittel, es sind Fasern, die beim Waschen von Kleidung über die Kanalisation in die Gewässer gelangen, die weit weg von Österreich zur Umweltverschmutzung beitragen, da sie zum Beispiel auch via Donau in die Weltmeere kommen.
Wir haben daher einen umfangreichen ersten Forderungskatalog aufgestellt. Ich bedanke mich sehr herzlich beim Team Stronach und bei den NEOS, dass sie dem Antrag beitreten, und auch bei den Freiheitlichen und schlussendlich bei den Grünen, dass das ein einstimmiger Beschluss wird. Der Auftrag ist ein klarer: Unser Ziel muss es sein, einen Weg aus der Plastikgesellschaft zu beschreiten! (Beifall bei der SPÖ.)
11.19
Präsident Karlheinz Kopf: Ich halte noch fest, dass der von Frau Abgeordneter Brunner vorhin vorgetragene Entschließungsantrag inzwischen ausreichend unterstützt am Präsidium vorliegt und somit als ordnungsgemäß eingebracht gilt und mit zur Debatte steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde
betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekundäres Mikroplastik
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.)
Begründung
Die Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch Plastikteile ist ein zunehmendes und globales Umweltproblem. Jedes Jahr landen etwa 10 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in den Weltmeeren, die dort als riesige schwimmende Müllinseln an der Wasseroberfläche treiben. Der weltweit größte Müllteppich treibt im Nordpazifik und ist 16mal so groß wie die Republik Österreich. Weniger offensichtlich als die großen und sichtbaren Plastikteile sind Mikroplastikteile, also Plastikteile mit einer Größe unter fünf Millimetern.
Sekundäres Mikroplastik entsteht beim Zerfall größerer Kunststoffteile durch die Einwirkung von Sonne, Wind und Wellen. Da synthetische Kunststoffe nicht biologisch abbaubar sind, zerfallen sie in der Regel in immer kleinere Teile und verbleiben hunderte Jahre in der Umwelt. Eine weitere wichtige Quelle von sekundärem Mikroplastik sind Kunststoffteile, die z.B. durch synthetische Kleidungsstücke ausgewaschen werden. Laut dem deutschen Umweltbundesamt gelangen pro Waschgang bis zu 2.000 Kunststofffasern aus Fleece-Kleidungsstücken, einem Velourstoff, der meist aus Polyester oder Polyacryl besteht, über Fließgewässer in die Meeresumwelt, da sie von den Klärwerken nicht zurückgehalten werden können.
Primäres Mikroplastik sind Kunststoffteile, die entweder zur industriellen Weiterverarbeitung gedacht sind (z.B. Pellets) oder in Verbraucherprodukten direkte Anwendung finden. Letztere sind vor allem in Kosmetikartikeln und Pflegeprodukten wie Peelings, Duschgelen oder Zahnpasten zu finden. Diese Plastikteile haben unterschiedliche Funktionen und sollen den Produkten z.B. zu einem mechanischen Reinigungseffekt verhelfen. Laut einer Reportage des Norddeutschen Rundfunks soll der Anteil der Plastikteile am Gesamtinhalt bis zu zehn Prozent betragen. In einer aktuellen Untersuchung identifizierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace 550 in Österreich erhältliche Kosmetikprodukte, die Mikroplastik enthalten. Eine Untersuchung der deutschen Umweltorganisation BUND kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es ist davon auszugehen, dass nur die wenigsten Konsumentinnen und Konsumenten ahnen, dass in derart vielen am Markt erhältlichen Kosmetikprodukten mitunter tausende – und zum Teil mikroskopisch kleine – Plastikteile enthalten sind.
Mit dem Abwasser (z.B. nach dem Zähneputzen oder Duschen) gelangen Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyamid in den Wasserkreislauf. Durch ihre geringe Größe passieren sie Kläranlagen und andere Barrieren und gelangen schließlich bis in die Weltmeere.
Kunststoffteile enthalten unterschiedliche chemische Zusätze, die zum Teil sehr negative Auswirkungen auf marine Ökosysteme haben können. Mikroplastikteile können zudem toxische Zusatzstoffe wie DDT oder PCB aufnehmen und wirken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur wie Magneten für diverse Giftstoffe. So lassen sich an Mikroplastikpartikeln deutlich höhere Konzentrationen von toxischen Substanzen als im Meerwasser messen. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Meeresorganismen aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleineren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Neun Prozent der Fische in der Region des Nordpazifikwirbels haben laut Studien Plastik in ihren Mägen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) geht davon aus, dass über 250 Tierarten durch Plastikteile im Meer gefährdet sind.
Eine Verunreinigung durch mikroskopisch kleine Plastikteile wurde in verschiedenen Studien in Honig, Mineralwasser oder Bier nachgewiesen. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen sind noch vollkommen ungeklärt.
Auch die direkten Auswirkungen auf marine Ökosysteme einer Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch primäre Mikroplastikpartikel sind noch wenig erforscht. Allerdings lassen die bereits bekannten Fakten sehr wenig Zweifel daran, dass sie eine negative Auswirkung haben könnten. Sicher ist hingegen: Je kleiner der Plastikpartikel ist, desto größer ist auch das Risiko der Aufnahme und die Anzahl der Tiere, die es konsumiert. Ist Mikroplastik erst in den Flüssen und dem Meer, kann es nicht wieder entnommen werden. In diesem Fall sollte daher das Vorsorgeprinzip angewendet werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,
sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden.
sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fortschreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen. Hauptaugenmerk sollte hierbei auf Maßnahmen gegen die Emission von Kunststoffasern gelegt werden, die aus Kleidungsstücken ausgewaschen werden.
die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern. Eine Definition von Mikroplastik sollte möglich breit gefasst werden und weitere legislative Schritte gegen die Mikroplastikverschmutzung unterstützen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
11.20
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zum Thema Mikroplastik. Das Thema kam durch einen Vorfall bei Borealis auf, bei dem entsprechende Plastikmaterie in die Donau gespült und bei Messungen entdeckt wurde.
Ich möchte vorab dem Umweltminister ein klares Lob aussprechen: Die Ad-hoc-Reaktion war sehr gut. Es gab Abstimmungstermine mit der Opposition, ein entsprechendes politisches Engagement auf europäischer Ebene, und es wurde das Umweltbundesamt eingebunden, das die Erkenntnisse im Umweltausschuss mehrfach präsentiert hat. Ad hoc war diese Reaktion gut. – Dafür ein herzliches Danke!
Was die Maßnahmen zu Mikroplastik im Allgemeinen betrifft, sind die Reaktionen leider deutlich zögerlicher. Ich möchte dazu gleich anmerken, dass wir den Antrag der Grünen nicht unterstützen werden, und in weiterer Folge darauf eingehen, warum nicht.
Mikroplastik ist, wie auch Kollege Weninger schon ausgeführt hat, in verschiedensten Materialien enthalten und kommt auf unterschiedlichste Weise in unsere Gewässer. Ein
Verbot würde keine sichtliche Besserung bringen. Wir haben aber verschiedene Möglichkeiten, zu handeln. Auf der einen Seite können wir die Industrie auffordern, entsprechende Ersatzmaterialien zur Verwendung zu bringen. Das wäre eine Maßnahme, die in Österreich sofort und ohne europäische Unterstützung möglich wäre.
Auf der anderen Seite steht ein zweites großes Thema, das wir und auch alle Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in der Natur sind, kennen, das sogenannte Littering, das heißt, Plastikmüll, der in der Umwelt liegt und in weiterer Folge in die Gewässer gespült wird, wo er sich in kleine Partikel zersetzt. Dazu gibt es eine entsprechende EU-Richtlinie. Das Umweltministerium setzt auf freiwillige Verpflichtung der Unternehmen. Das finden wir als Vorgehensweise an sich gut, allerdings ist die Geschwindigkeit erschütternd. In Gesprächen mit den Konzernen hat man sich so weit geeinigt, dass man wohl bis 2020 Maßnahmen setzen wird, um die Plastiksackerln mit Alternativangeboten vom Markt zu verdrängen. In diesem Bereich gäbe es eine sofortige Handlungsoption, Österreich könnte eine Vorreiterrolle einnehmen, im Umweltministerium passiert jedoch nichts.
Erstaunlicherweise hat gestern die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf, eine konservative Politikerin, vom deutschen Bund gefordert, entsprechende Maßnahmen zu Mikroplastik, aber auch zu Littering zu ergreifen. Mich überrascht, dass selbst konservative Politiker aus einem konservativen Bayern deutlich fortschrittlicher sind als die österreichische Bundesregierung.
Wir NEOS haben mehrfach klar gefordert und entsprechende Anträge auch im Umweltausschuss eingebracht, dass jetzt, da wir genaue Kenntnis über die Ursachen haben, weitere Daten zu erheben sind. Deswegen unterstützen wir auch den gemeinsamen Antrag von ÖVP und SPÖ, sowohl auf europäischer wie auf österreichischer Ebene einheitliche Messmethoden zu erarbeiten, aber auch Sofortmaßnahmen zu setzen, denn niemand mag Mikroplastik, weder primäres noch sekundäres, und schon gar niemand möchte Weichmacher in seiner Nahrung. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
11.23
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
11.23
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch zu diesem sehr wesentlichen Thema der Mikroplastikverschmutzung Stellung nehmen. Es ist, glaube ich, einstimmiger Konsens im Saal, dass Plastik und Mikroplastik nicht in unsere Umwelt und schon gar nicht in unsere Gewässer gehören.
Flüsse und Meere machen nun einmal nicht vor Staatsgrenzen halt, und deswegen sind Maßnahmen gegen die Mikroplastikverschmutzung auch auf europäischer, internationaler und globaler Ebene notwendig. Die Erforschung – das hat Frau Abgeordnete Weigerstorfer richtig angesprochen – der möglichen ökologischen Auswirkungen der Mikroplastikverschmutzung in Gewässern und vor allem in den Weltmeeren steht leider erst an den Anfängen. Entsprechende Forschungsinitiativen gibt es schon, und bemerkenswerterweise ist Österreich gerade im Bereich der Limnologie sogar einer der Vorreiter. Die Entwicklung eines plastikspezifischen, für die Routineüberwachung geeigneten Messbarometers für Mikroplastik ist methodisch sehr komplex. Das zeigen alle diesbezüglichen Arbeiten des Umweltbundesamtes.
Wir haben uns daher ganz bewusst für eine europaweite Vorgehensweise ausgesprochen. Bei der von uns initiierten Konferenz gegen Umweltverschmutzung durch Plastik und Mikroplastik, die am 11. und 12. Mai in Brüssel stattfand, haben sich Vertreter des
niederländischen Umweltministeriums, Teilnehmer aus Partnerorganisationen und Nichtregierungsorganisationen erstmals gemeinsam mit dieser Thematik befasst. Auch EU-Kommissar Vella hat daran teilgenommen. Wir werden den Druck für eine europäische Initiative seitens der EU-Kommission aufrechterhalten, sowohl seitens des Umweltrates als auch, wie ich hoffe, seitens des Europäischen Parlaments.
Als im letzten Frühjahr das Thema Plastik in der Donau aufgekommen ist, habe ich sofort gehandelt und eine Sonderuntersuchung entlang der Donau in Auftrag gegeben. Das Umweltbundesamt hat dazu eine spezielle Messmethode entwickelt. Die Ergebnisse dieser Sonderuntersuchung haben wir im Umweltausschuss sehr ausführlich mehrere Male behandelt und sehr konstruktiv diskutiert. Das Ergebnis zeigt – und das ist positiv –, dass wir in Österreich ein sehr vorbildhaft funktionierendes System der Abwasserreinigung und der Abfallwirtschaft haben.
Eine der möglichen Quellen der Mikroplastikverschmutzung ist das primäre Mikroplastik, das sind die Mikroplastikkügelchen, die – wie bereits angesprochen – von der Industrie bewusst den Kosmetika, zum Beispiel Zahnpasta, beigefügt werden. Ich habe mich diesbezüglich beim Ratstreffen der Umweltminister im Dezember 2014 für ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Kosmetika ausgesprochen. Und ich bin sehr froh darüber – das ist ein konkretes Ergebnis der Mikroplastikkonferenz –, dass sich die Industrie, die hier beteiligt ist, im Vorfeld der Mikroplastikkonferenz dafür ausgesprochen hat, dass es einen freiwilligen Ausstieg aus Mikroplastik bis Ende 2015 geben wird. So gesehen, können wir bereits einen sehr vorteilhaften positiven Beschluss berichten. (Abg. Brunner: ... wenn eh alles freiwillig ist!)
Eine zweite Quelle für Mikroplastik – die Sie, Frau Abgeordnete Brunner, auch richtig angesprochen haben – ist das sogenannte sekundäre Mikroplastik, beispielsweise der Abrieb von Textilien beim Waschen. In diesem Bereich liegt der Ansatzpunkt bei den Herstellern von Waschmaschinen. Entsprechende Forschungsinitiativen gibt es schon, und es ist in relativ kurzer Zeit durchaus machbar, diesen Abrieb als Quelle für Mikroplastik zu eliminieren.
Ein weiterer und der wahrscheinlich größte Teil des Mikroplastiks, der auch sekundäres Mikroplastik ist, entsteht aus größeren Kunststoffobjekten, aus Makroplastik sozusagen, das hauptsächlich durch Littering in die Umwelt gelangt, wo es durch UV-Licht und Reibung zu Mikroplastik wird und dann unsere Gewässer verschmutzt.
Es besteht also Handlungsbedarf, weshalb ich mein Zehn-Punkte-Programm für die Qualität unserer Fließgewässer verabschiedet habe, das sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene ansetzt und als ganz wesentliche Maßnahme die Entwicklung einer einheitlichen Messmethodik auf europäischer Ebene beinhaltet.
Für die Zukunft halte ich die Umsetzung der EU-Plastiksackerl-Richtlinie und einen flächendeckenden Mikroplastikausstieg bei Kosmetika für besonders wichtig. Bei der Eliminierung der Quellen setze ich auch ganz bewusst auf Freiwilligkeit, auf Eigenverantwortung der Unternehmen und auf Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger. Gerade im Zusammenhang mit Littering gilt es, sehr viele bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Eigenverantwortung und nicht Zwangsmaßnahmen und Bevormundung lassen uns in diesem Bereich zum Erfolg kommen, denn unsere Konsumenten und Konsumentinnen, unsere Bürgerinnen und Bürger sind reif, hier einen aktiven Beitrag zu leisten.
In diesem Zusammenhang bin ich froh darüber, dass es gelungen ist, den Eurovision Song Contest als Green Event auszurichten, das auch für bewusstseinsbildende Maßnahmen genutzt wird, indem insbesondere auf Abfallvermeidung und auf die Problematik von Plastik hingewiesen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir nehmen international und zum Glück auch in Österreich ein ganz starkes Commitment wahr, in dem Sinn, dass wir die Mikroplastikemissionen stark reduzieren wollen beziehungsweise dass sie mittelfristig gegen null gehen sollen.
Ich darf diese Maßnahmen noch einmal kurz zusammenfassen: Es gibt die EU-Plastiksackerl-Richtlinie, wo wir im internationalen Vergleich der Verwendung von Plastiksackerln in den Haushalten sehr gut dastehen. Die österreichischen Betriebe verpflichten sich dazu, in den Kosmetika kein Mikroplastik mehr einzusetzen. Die Bewusstseinsbildung läuft. – Der Herr Bundesminister hat darauf hingewiesen. – In vielen Landgemeinden sind sogar die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister engagiert, um mit den Menschen Bewusstseinsbildung zu machen. Darüber hinaus gibt es den Pakt „Zero Pellet Loss“ der österreichischen Industrie, die in diesem Bereich tätig ist, bei dem man sich mit einem 10-Punkte-Programm freiwillig dazu verpflichtet, das Mikroplastik drastisch zu reduzieren. (Abg. Brunner: Welchen Anteil hat das Parlament daran? – Zero, wenn wir schon dabei sind!)
Aber wissen Sie, Frau Kollegin Brunner, worauf die Menschen in der Arbeitswelt und in der Wirtschaft mittlerweile schon sehr allergisch reagieren? – Es sind neue Vorschriften vor allem in Bereichen, die sich aller Voraussicht nach selbst regulieren wollen. Ich halte es persönlich für nicht angebracht, dass man sozusagen permanent mit erhobenem grünen Zeigefinger durch Österreich tourt und neue Vorschriften in die Betriebe und die Arbeitswelt zu implementieren versucht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bin wirklich dankbar dafür, dass unser Herr Bundesminister und sein Ministerium diesbezüglich andere Wege einschlagen, Wege ohne Bürokratie und ohne Reglementierungen, weil das gut für unsere Wirtschaft und für unsere Umwelt ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir einen sehr engagierten Bundesminister mit einem hervorragend aufgestellten Ministerium für ein lebenswertes Österreich haben. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.31
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
11.32
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Detaillierte Erkenntnisse über Mikroplastik beziehungsweise Plastik in Gewässern haben wir unter anderem durch eine Studie gewonnen, die unter der Federführung des Umweltbundesamtes in Kooperation mit der BOKU Wien und via donau erstellt wurde, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Aus dieser Expertise geht hervor, dass 87 Prozent des Plastikaufkommens in Gewässern aus folgenden Faktoren bestehen: Fragmenten, Folien, Fasern, die – wir haben es schon gehört – durch das Waschen von Kleidung abgegeben werden, sowie geschäumtem Kunststoff. Im Wasser befinden sich leider, wie wir alle wissen, Plastikflaschen und, was in der Diskussion wenig berücksichtigt wird, auch Zigarettenkippen. Es gibt Untersuchungen, bei denen man festgestellt hat, dass bei Reinigungsaktionen beispielsweise an Stränden die Zigarettenkippen ein Drittel des Mülls ausmachen. Jetzt
kann man sich vorstellen, welche Auswirkungen es auf die Meere hat, wenn man diese unbeachtet in das Abwasser wirft.
Ich möchte auch auf einen Bericht aus dem Schweizer Fernsehen verweisen. Auf „swissinfo“ konnte man unter dem Titel „Fische essen Plastik, Menschen essen Fische“ erfahren: 80 Prozent der Meeresverschmutzung entstehen an Land und 20 Prozent werden durch Schiffe, die auf den Ozeanen verkehren, verursacht. Man hat auch festgestellt, dass in Teilen der Ozeane bis zu sieben Mal mehr Mikroplastik zu finden ist als Plankton.
Welche Schritte kann man jetzt konkret setzen, um Plastik zu reduzieren? Dahin gehend ganz besonders wichtig sind eine EU-weit abgestimmte Vorgehensweise und Forschungstätigkeit mit akkordierten Messmethoden, sodass man auch wirklich eine gemeinsame Klärung offener Fragen – beispielsweise wie sich Mikroplastik in Gewässern verhält – anstreben kann.
Österreich hat ja in vielen Bereichen der Umwelt eine Vorreiterrolle, und ich möchte dazu einen Gedanken anstoßen: Vielleicht könnte sich Österreich auch im Rahmen der JPI – Joint Programming Initiative – engagieren. Dabei handelt es sich um eine EU-länderübergreifende Forschungsplattform, die sich unter anderem mit Mikroplastik in marinen Ökosystemen beschäftigt. Auch wenn Österreich ein Binnenland ist, der Müll entsteht auch hier und gelangt in die Meere.
Ich bin überzeugt davon, dass nur eine gemeinsame Vorgehensweise auf Europaebene, und zwar unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure, zielführend ist. So gelangen wir zu fundierten, vergleichbaren Daten, woraus wir dann auch Maßnahmen ableiten können.
Das wird – der Herr Bundesminister hat es schon angesprochen –, gepaart mit einer verstärkten Bewusstseinsbildung bei Produzenten und Konsumenten, zu Fortschritten führen, um Plastik und Mikroplastik zu vermeiden.
Aus den genannten Gründen, sehr geehrte Damen und Herren, ersuche ich Sie, dem vorliegenden Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.35
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.
11.35
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mikroplastik hat in der Umwelt nichts verloren. Das kann man nicht oft genug betonen. Es muss also alles getan werden, um die Mengen an Mikroplastik, die in die Umwelt und vor allem in die Gewässer gelangen, so rasch wie möglich zu verringern.
Wie schon gehört, bezeichnet man als Mikroplastik kleinste Teile von Kunststoffen, die heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden sind und deren Rückstände über die Abwässer in die Flüsse und Meere gelangen.
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen nimmt an, dass auf jedem Quadratkilometer Ozean bis zu 18 000 Plastik- oder Kunststoffteile schwimmen. Es wird Jahrhunderte dauern, bis diese Kunststoffe durch physikalische, chemische und biologische Prozesse zerkleinert und abgebaut werden. Im Umweltausschuss wurde eine Untersuchung des Umweltbundesamtes zum Thema Plastik in der Donau präsentiert. Demnach beträgt der Transport an Gesamtkunststoffen in der Donau bis zu 145 Kilogramm pro Tag. 90 Prozent davon stammen aus Oberflächenentwässerung, weggeworfenen Gebrauchsgütern von Baustellen oder aus unsachgemäßer Produktnutzung.
Es geht aber nicht nur um die Donau und andere regionale Gewässer, sondern auch darum, dass wir länderübergreifend daran arbeiten müssen, die Situation zu verbessern. Das Mikroplastik in der Donau macht an unseren Grenzen nicht halt. Deshalb sind ein Austausch und Abgleich der Informationen und Maßnahmen innerhalb der EU enorm wichtig, damit das Anwachsen von Mikroplastik in den Gewässern nicht wie bisher weitergeht.
Das ist die eine Seite: auf europäischer Ebene zu sensibilisieren und aktiv daran zu arbeiten, dass etwas weitergeht. Das Wissen um die Sache alleine reicht aber nicht. Es muss auch richtig angewendet und es müssen auch die notwendigen Schritte gesetzt werden. Dies wird in unserem Antrag gefordert, und ich bin zuversichtlich, dass diese Forderungen auch entsprechend umgesetzt werden.
Die andere Seite aber – und das ist mir ein besonderes Anliegen – betrifft jeden Einzelnen von uns. Es liegt nämlich an uns allen, im täglichen Leben auf den eigenen Plastikmüll zu achten und entsprechend gegenzusteuern. Hier geht es nicht um Jute statt Plastik, sondern darum, sich einfach seiner eigenen Verantwortung bewusst zu werden. Mikroplastik ist heute in vielen Gebrauchsmitteln, die wir täglich verwenden, enthalten, auch in Wasch- und Säuberungsmitteln, Pflegemitteln, Kosmetika, Duschgels, Flüssigseife et cetera. Die Liste ist lang, weshalb es auch nachvollziehbar ist, warum unsere Gewässer derart belastet sind.
Ein Schwerpunkt des Antrages betrifft die Erarbeitung konkreter Initiativen zur Eliminierung der Mikroplastikverschmutzung in Gewässern und Meeren, insbesondere zur Eliminierung von Verschmutzungsquellen, denn was erst gar nicht produziert wird, muss nicht mühselig entfernt werden.
Stimmen wir also gemeinsam unserem Antrag zu, für einen verstärkten Einsatz auf europäischer Ebene und für eine lebenswerte Umwelt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.38
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Pirklhuber erhebt sich von seinem Platz und gibt ein Zeichen mit der Hand in Richtung des Präsidenten.)
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: die dem Ausschussbericht 593 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Ich glaube (in Richtung SPÖ, deren Mandatare sich großteils noch nicht von den Plätzen erhoben haben), auch die Regierungsparteien wollen dem zustimmen. (Heiterkeit. – Alle Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) – Schön. In diesem Fall: einstimmig angenommen. (E 84.)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekundäres Mikroplastik.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Höfinger, Weninger, Pock, Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik.
Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 85.)
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 594 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer (Abg. Pirklhuber – die Hand hebend und im Begriffe, nach vorne zum Präsidium zu gehen –: Eingangs hat der Berichterstatter noch die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen!) Bitte? (Abg. Pirklhuber: Eingangs fragen Sie, Herr Präsident, ob der Berichterstatter noch das Wort wünscht!) Der Berichterstatter hat zu dem Zeitpunkt, zum Ende der Debatte keine Wortmeldung beziehungsweise keine Berichterstattung gewünscht. Ich habe das festgehalten. (Abg. Pirklhuber: Nein!) Ich habe das festgehalten. (Abg. Pirklhuber: Sie haben es aber nicht festgehalten!) – Jetzt ist es zu spät. Tut mir leid!
Wer für die Kenntnisnahme des Ausschussberichts ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden (595 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung (596 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1067/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trinkwasser“ (597 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Somit gehen wir in die Debatte ein.
Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Doppler. – Bitte.
11.42
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Pirklhuber, du musst dich noch einmal zu Wort melden. Ich glaube, da wurdest du ausgebremst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gezielter Humusaufbau durch das Zusammenwirken und das Zusammenspielen zwischen Bodennutzung und Klimawandel ist der Öffentlichkeit wenig bekannt. So stehen beim Klimawandel der CO2-Ausstoß aus fossilen Brennstoffen oder die Brandrodungen tropischer Regenwälder im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. Der Boden, der erhebliche Mengen Kohlenstoff bindet, wird dagegen in seiner klimarelevanten Bedeutung oft zu wenig betrachtet oder oft sogar total außer Acht gelassen. Der Boden ist ein mächtiger Kohlenstoffspeicher. Es muss daher alles unternommen werden, damit es zu einer Reduzierung beziehungsweise zu einem Rückgang der Klimaerwärmung kommt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein wichtiger Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre dazu, wie es der Präsident Hofer in seinem Bericht formuliert, die Erhöhung des Humusgehalts in den Böden. Damit wäre der Umwelt ein guter Dienst erwiesen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
11.43
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.
11.43
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In der Landwirtschaft spielt unsere Produktionsgrundlage, unser Boden, eine besondere, eigentlich eine existenzielle Rolle. Der Humus ist jene kleine Schicht, die darüber entscheidet, wie fruchtbar unsere Böden sind. Die Humusschicht entscheidet darüber, ob all unser Bemühen, all unsere Arbeit auch mit Erfolg – sprich: mit einer guten Ernte – gekrönt wird.
Richtig ist, dass gerade mit der Humusschicht auf der ganzen Welt nicht wirklich verantwortungsvoll umgegangen wird. Ganz im Gegenteil: In vielen Regionen dieser Welt wird Raubbau an unseren Böden und damit an unserer Zukunft betrieben. Dazu kommt noch, dass als wunderbare und wichtige Begleiterscheinung unser Boden auch ein immenser Speicher für CO2 ist. In unseren Ackerböden ist 4,6 Mal so viel CO2 gespeichert, wie wir im Jahr 2007 emittiert haben.
Wenn wir es schaffen würden, den Humusanteil auch nur um 1 Prozent zu steigern, würde das eine jährliche zusätzliche CO2-Bindung von 3,2 Millionen Tonnen bedeuten. Dennoch muss eines klar gesagt werden: Wir können durch dieses Bemühen die CO2-Bilanz verbessern, aber das Klima können wir damit nicht retten. Dazu braucht es wesentlich mehr an Anstrengungen, die wir gemeinsam unternehmen müssen. (Beifall der Abg. Aubauer.)
Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang, der nicht unerwähnt bleiben darf, ist der unglaubliche Verbrauch an landwirtschaftlichen Nutzflächen. In Österreich werden täglich 12 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verbaut beziehungsweise anderweitig versiegelt. Diesen Verlust können wir auch mit allen Bemühungen des Humusaufbaues nicht wiedergutmachen. Diesem Thema werden wir uns noch vermehrt widmen müssen. (Neuerlicher Beifall der Abg. Aubauer.)
In unserem heimischen Agrar-Umweltprogramm sind verschiedenste Maßnahmen enthalten, die zum Erosionsschutz und zur Anreicherung von Humus in unseren landwirtschaftlichen Böden beitragen. Damit soll der Anteil des Humus gesichert und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden erhalten bleiben.
Neben der Erhaltung von Dauergrünland durch entsprechende Flächenförderungen wird der Bodenerosion und dem Humusabbau in Ackerböden insbesondere durch die Anlage von Gründecken, den Einsatz von vielfältigen Fruchtfolgen sowie mittels einer reduzierten Bodenbearbeitung und der Erhaltung von Landschaftselementen entgegengewirkt.
Die wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang im ÖPUL sind: biologische Wirtschaftsweise, Begrünung von Ackerflächen beziehungsweise Zwischenfruchtanbau, Erosionsschutz, Begrünung von Ackerflächen im System Immergrün, Mulch- und Direktsaat und natürlich die umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung.
All diese Maßnahmen zielen auf einen nachhaltigen Erhalt und auch Aufbau der Humusschicht ab, um eben auch die Ertragsfähigkeit der Böden zu erhalten beziehungsweise die CO2-Speicherfähigkeit auszubauen.
All diese Maßnahmen werden von den Landwirten in Österreich intensiv genutzt. Beinahe 90 Prozent aller Landwirte nehmen an diesem freiwilligen Programm teil. Sie sehen also, die Realität hat die Intention dieses zur Debatte stehenden Antrages bei Weitem überholt.
Wir setzen auch in Zukunft auf die freiwillige Teilnahme am höchst erfolgreichen Umweltprogramm, weil wir wissen, dass sich die Bäuerinnen und Bauern in diesem Land der Wichtigkeit der Humusschicht für unsere Betriebe, aber auch der Wichtigkeit für uns alle bewusst sind.
Die Intention dieses Antrages ist durchaus richtig. Doch wir arbeiten bereits seit Jahrzehnten daran und lehnen den Zwang, der mit diesem Antrag einhergeht, ab und damit auch den Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP.)
11.47
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Pirklhuber, bei dem ich mich dafür entschuldige, dass ich vorhin tatsächlich die sonst übliche Frage an den Berichterstatter, ob er noch ein Schlusswort wünscht, nicht gestellt habe. Aber wir haben das zuvor schon miteinander geklärt. Alles in Ordnung!
Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
11.48
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Danke, Herr Präsident! Es wäre ja eine gute Gelegenheit gewesen, die Usancen des Hauses dafür zu nutzen, um einmal auch der Vorsitzenden des Umweltausschusses und den Kolleginnen und Kollegen für ihre konstruktive Arbeit im Bereich des Parlamentarismus zu danken, weil die Anstöße meiner Kollegin Brunner und auch die konstruktive fachliche und inhaltliche Arbeit im Ausschuss – unterstützt auch vom Ministerium – tatsächlich interessant, produktiv und ergebnisorientiert waren. Das könnte man auch einmal positiv hervorheben, wenn sich schon die Gelegenheit dazu bietet. Ich habe das halt jetzt hier vom Rednerpult aus getan.
Ich möchte nun auf den Antrag des Kollegen Hofer betreffend Humusaufbau zu sprechen kommen.
Zu den zentralen Strategien für den Schutz der Böden gehören die Kompostwirtschaft, aber auch die CO2-Bindung in den Böden. Das ist keine rein technische Angelegenheit, sondern das ist tatsächlich eine Angelegenheit von hochpolitischem Inhalt, weil weltweit die Zerstörung der Böden, die Vernichtung fruchtbarer Erde, die Abholzung von Regenwäldern uns alle in unserer Existenz bedroht. Insofern ist dieser Antrag ein sehr, sehr wichtiger und interessanter, und ich habe es schade gefunden, dass wir in diesem Punkt nicht so konstruktiv diskutiert haben. Auch wenn ich mit vielen Punkten nicht ganz zufrieden war, so muss ich doch sagen: Wir haben zum Beispiel zu Mikroplastik ergebnisorientiert, lösungsorientiert diskutiert. Zum Humusaufbau wäre es genauso richtig und notwendig gewesen, ergebnisorientiert zu diskutieren, das Thema zu vertiefen, zu schauen, wo wir Verbesserungen umsetzen können.
Ich bringe dazu folgende zwei Beispiele:
Erstens: Ein europäischer Eiweißplan, der beispielsweise mit dem verpflichtenden Anbau von Leguminosen einen Bodenaufbau bringt, der Stickstoff aus der Luft in den Boden hineinbringt, der uns gentechnikfreie Futtermittel beschert, ist immer noch Makulatur. Das sind immer noch ganz kleine Sätze irgendwo am Rande der ländlichen Programme, der Gemeinsamen Agrarpolitik, aber wir sind überzeugt, dass gerade dieser Punkt eine Frage der Zukunft, eine Frage des 21. Jahrhunderts ist.
Zweitens: Kreislaufwirtschaft war einmal ein ganz zentrales Schlagwort der österreichischen Agrar- und Gesellschaftspolitik, aber heute ist sie Teil der Sonntagsrede, dort kommt sie noch vor, aber wenn es darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen, dann ist man – und diese Kritik muss ich leider an Sie, Herr Bundesminister, richten – hauptsächlich an so Sachen orientiert wie Schweinsohren nach China zu exportieren. (Abg. Auer: Schweinsohren?) Das darf sein. Ich bin nicht dagegen, Kollege Auer. Aber vom Fokus der politischen Herausforderung (Abg. Auer: Schweinsohrenspezialist Pirklhuber!) – Das ist die Exportoffensive des Herrn Bundesministers!
Tatsächlich wichtig wäre es, eine Kreislaufwirtschaft in Österreich zu etablieren, den Humusaufbau voranzubringen, den biologischen Landbau zu forcieren. Das wäre das Modell der Zukunft, des 21. Jahrhunderts: das weiterzuentwickeln, auszubauen!
Meine Damen und Herren! Im letzten Jahr haben tausend Betriebe im biologischen Landbau aufgegeben. Die Flächen sind seit Jahren zurückgegangen, zwar nur geringfügig (Abg. Sieber nickt zustimmend) – Kollege Sieber, das stimmt, es sind nicht große Einbrüche –, aber diese Einbrüche haben mit verschiedensten Aspekten zu tun, etwa auch mit fehlenden Perspektiven in der österreichischen Agrarpolitik. Aus meiner Sicht erfordert das auch ein Umsteuern der derzeitigen Agrarpolitik.
Wir brauchen einen Zukunftsplan, einen Bio-Aktionsplan 2015 bis 2020. Herr Bundesminister, Sie haben heute die Gelegenheit, dazu ein Wort zu sagen. Wann legen Sie diesen Plan vor? Werden Sie diesen Plan auch dem Parlament zur Beratung übermitteln, damit wir gemeinsam im Ausschuss konstruktiv die eingebrachten Vorschläge diskutieren können, um tatsächlich Österreich wieder voranzubringen? Denn wir können uns nicht darauf ausruhen, dass wir 20 Prozent Bio-Landwirtschaft haben. Das ist gut und schön, aber 80 Prozent sind unter dem Druck der Industrialisierung immer stärker in eine Richtung unterwegs, und zwar: Diese Industrialisierung bringt einen Pestizideinsatz und eine sehr industrielle Tierhaltung mit sich, sichert aber den Bäuerinnen und Bauern nicht ihr Einkommen, sondern führt die Bäuerinnen und Bauern in eine hohe Verschuldung, die sie dann zwingt, ihren Betrieb aufzugeben.
Das kann nicht Ziel einer nachhaltigen ökologischen Agrarpolitik sein. Daher finde ich es sehr schade, dass der vorliegende Antrag heute von den Regierungsparteien nicht mitgetragen wird. Denn: Dieser Antrag zum Humusaufbau würde sowohl bäuerliche Arbeitsplätze schützen, wäre auch ein Beitrag zum Klimaschutz und würde auch eine Chance für den biologischen Landbau bedeuten.
Noch einmal: Ich finde das schade. Aber wir werden trotzdem nicht lockerlassen, diese Themen weiter voranzubringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger zu Wort. – Bitte.
11.53
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor Eingang in das eigentliche Thema vielleicht ein persönliches Statement.
Herr Bundesminister, wenn Sie sich in Zukunft für ein atomwaffenfreies Europa einsetzen möchten: Meine – und ich glaube: unsere – Unterstützung haben Sie!
Ich wechsle nun das Thema und komme zu TOP 6.
Der vorliegende Antrag des Teams Stronach zum Thema „Blei im Trinkwasser“ befasst sich mit einem Problem, welches schon vor Jahren Gegenstand einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gewesen ist.
Grundsätzlich möchte ich hier festhalten, dass Kontaminationen wie jene mit Blei im Trinkwasser nichts verloren haben. Insofern ist die Zielrichtung des Antrages der Kollegin Weigerstorfer eine richtige.
Wenn Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination ursächlich sind, so trifft den Vermieter grundsätzlich eine Behebungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Leitungen im Mietobjekt selbst oder um Leitungen in den allgemeinen Teilen des Hauses handelt.
Der OGH hat sich in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2004 damit auseinandergesetzt, ob eine Erhaltungspflicht des Vermieters bei durch Blei verunreinigtem Wasser vorliegt, und hat in einer ersten Prüfung festgehalten, dass Bleileitungen dann, wenn sie die Substanz des Hauses an sich nicht beeinträchtigen und auch keine Gefahr für das Haus selbst darstellen, nicht zwingend der Erhaltungspflicht des Vermieters unterliegen. Er hielt damals fest, dass dann, wenn durch einen geringfügigen Aufwand, wie beispielsweise einen Wasservorlauf von einer Minute, der Mangel der Trinkwasserversorgung ausgeschaltet werden kann, kein Baugebrechen vorliegt, das der Erhaltungspflicht des Vermieters unterliegen würde.
Nach dieser Entscheidung wird dem Mieter zugemutet, den Wasserhahn eine Minute laufen zu lassen, um Trinkwasser zu entnehmen. Nach dieser Minute lag damals die Bleibelastung in der Regel im Bereich von 10 bis 20 Mikrogramm pro Liter, was unter dem damals gültigen Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Liter lag.
In der Begründung des Antrages des Teams Stronach wird nun ausgeführt, dass nach der Herabsetzung des Grenzwertes auf 10 Mikrogramm pro Liter Mieterinnen und Mieter zwar das Wasser kostenpflichtig überprüfen lassen können und im Falle einer nachgewiesenen Grenzüberschreitung den Eigentümer klagen können, aber langwierige Gerichtsverfahren und kostenintensive Gutachten zu erwarten seien, wenn man die Versorgung mit bleifreiem Trinkwasser gewährleistet haben möchte.
Die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges in diesem Fall erscheint uns jedoch als die korrekte Vorgehensweise, um die im Raum stehende Frage im Sinne der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter endgültig klären zu können.
Im Vertrauen auf die österreichische Rechtsprechung, welche die bereits oben erwähnte Interessenabwägung angesichts der nunmehr abgesenkten Grenzwerte neuerlich wird vornehmen müssen, haben wir uns daher zur Ablehnung des gegenständlichen Antrages entschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.56
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.
11.56
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Zuerst ein paar Worte zum Humusaufbau. Das Anliegen der FPÖ betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden unterstützen wir natürlich vollinhaltlich und zur Gänze – das steht auch so in unserem Umweltprogramm drinnen. Keine Frage! Warum? – Humus ist nämlich die Nahrung für viele Bodenorganismen, Nährstoffquelle für höhere Pflanzen, er steigert die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit und sorgt für die Ausprägung naturnaher Biotope. Der Humusaufbau hat natürlich auch eine positive Auswirkung auf die Speicherung von CO2 im Boden und ist damit eine effektive und vor allem kostengünstige Einzelmaßnahme, um die heimische Klimabilanz zu verbessern. Diese Art der Umsetzung gefällt uns sehr, sehr gut, weil sie Sinn macht und kostengünstig ist.
Der Antrag wurde schon einmal im Umweltausschuss mit dem Argument vertagt, dass die Problematik Teil des noch zu erarbeitenden Programms „Ländliche Entwicklung“
sei. Inzwischen gibt es dieses Programm, es liegt vor, und darin ist durchaus auch eine Empfehlung zum Humusaufbau enthalten. Der Antrag wird aber trotzdem heute abgelehnt, was ich sehr, sehr schade finde, denn meiner Meinung nach schaut ambitionierte Klimapolitik ein bisschen mutiger und engagierter aus. Das ist ein Beispiel für nicht ganz so mutige Vorgangsweisen der Bundesregierung.
Ähnlich ist es auch bei unserem Antrag betreffend Blei im Trinkwasser. Dieses Problem – das haben Sie völlig richtig erwähnt – tritt vor allem in alten Häusern in Ballungszentren auf. Das ist in Wien, in Linz und in Graz. Fakt ist, dass die auftretenden Bleiwerte von den Steigleitungen et cetera stammen und da die gesetzliche Lage nicht eindeutig ist. Und genau darum geht es!
Sie haben das OGH-Erkenntnis aus dem Jahre 2004 angesprochen. Daraus geht hervor, dass im Zweifelsfall eben nur ein kostenintensiver Klagsweg für die Mieter möglich ist. Vor über 10 Jahren wurde dieses Thema bereits angesprochen, damals durch den Konsumentenschutzminister Haupt. Seither gibt es da keine klare gesetzliche Regelung. Das war letztendlich der Grund für unsere Initiative, die dann in diesem Antrag mündete, weil es um das Recht der Konsumenten geht.
Ich muss sagen, umwelttechnisch kann ich es nicht zulassen, dass man einfach sagt, man soll das Trinkwasser vor dem Gebrauch einige Zeit laufen lassen. Also das ist umwelttechnisch, glaube ich, heutzutage so nicht akzeptierbar. Und: Gehen Sie hinaus, fragen Sie die Leute! Ich glaube, die Information, dass man, um das Blei im Trinkwasser zu minimieren, das Wasser einige Zeit laufen lassen muss, ist auch nicht gegeben. Es geht mir hier um Information und um Schutz der Konsumenten, weil wir alle wissen, Blei hat einfach eine negative Auswirkung auf den menschlichen Körper: Es lagert sich ab und bildet Depots.
Es ist in Zeiten wie diesen nicht möglich, dass wir hier eine klare Gesetzeslage schaffen. Ich weiß, der Antrag wird heute leider abgelehnt. Aber vielleicht können wir uns gemeinsam noch einmal hinsetzen und hier einfach versuchen, zu einer Initiative zu gelangen, dass wir gemeinsam das Blei aus dem Trinkwasser bekommen, nämlich nicht zulasten irgendwelcher Hauseigentümer, sondern zum Schutz der Bevölkerung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
12.00
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
12.00
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Kollegin Weigerstorfer, ich kann mich Ihrem Wunsch nach einem neuen Tagesordnungspunkt im Umweltausschuss zum Thema Blei im Wasser sofort anschließen, denn wir haben heute bereits einen neuen Antrag eingebracht, der von Ihrem aber deutlich abweicht.
Wie Sie wissen, haben wir im Umweltausschuss gegen Ihren Antrag gestimmt, was wir auch heute im Plenum machen werden. Ich möchte das auch hier noch einmal begründen: Ja, es ist den Menschen nicht zumutbar, dass sie Blei in ihrem Trinkwasser haben. Aber: Nein, ich gehe nicht davon aus, dass es die richtige Maßnahme ist, Eigentümer und Eigentümerinnen ganz grundsätzlich dazu zu verpflichten, große bauliche Investitionen anzustoßen, wenn sich zum Beispiel bleihaltige Steigleitungen noch im Gebäude befinden.
Unser Zugang ist ein klarer, nämlich: Wir gehen davon aus, dass sowohl bei Immobilienkäufen als auch bei der Anmietung der Zustand der Leitungen ein wesentliches Kriterium ist, und daher geht es nicht in erster Linie um das Verbot oder um bauliche
Investitionen, sondern es geht um Information. Daher fordern wir in dem Antrag, der auch schon eingebracht worden ist, dass bei der Anmietung oder beim Kauf einer Immobilie klar angegeben sein muss, ob sich bleihaltige Leitungen, Steigleitungen, Zubringer im Gebäude befinden oder nicht. Daraus ableitend kann dann der Mieter, die Mieterin entscheiden, ob sie das Objekt wünschen oder nicht.
Ich möchte noch zu einem zweiten Punkt kommen, der heute hier verhandelt wird, nämlich zu meinem Antrag zur Abschaffung der Subvention bei Kohleverstromung. Hierzu ein paar relevante Fakten zu Beginn: Wovon sprechen wir? – Wir sprechen von einer Subvention, die die Republik Österreich derzeit in Summe 70 Millionen € im Jahr kostet. Wir sprechen davon, dass die sogenannte Kohle, die derzeit mit 50 € pro Tonne besteuert wird, in bestimmten Bereichen von der Steuer befreit ist. Einer der Punkte lautet hier wörtlich: „Kohle, soweit sie zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet wird.“ – Das ist historisch begründbar, war lange Zeit notwendig, ist es aber heute bei Weitem nicht mehr.
Die Freiheitlichen sind hier weiter gegangen und haben ein komplettes Verbot der Kohleverstromung gefordert. Das haben wir aus einem wesentlichen Grund abgelehnt: Die Kohleverstromung ist in Österreich deutlich rückläufig. Es gab noch vor drei Jahren sieben Kraftwerke, die Strom aus Kohle erzeugt haben, mittlerweile sind es nur noch drei. Diese gibt es noch temporär, aus strategischer Sicht sind sie derzeit für die Energieversorgung in Österreich notwendig. Wir sehen einen Trend, der so weit rückläufig ist, dass ein Verbot nicht mehr begründbar ist.
Was noch Wichtiges zur Kohleverstromung zu sagen ist, ist, dass HEAL sowie Global 2000 eine jährliche Studie herausgeben. Für das Jahr 2014 haben sich die Folgen von Kohleverstromung in Österreich durch 120 vorzeitige Todesfälle und 192 Millionen € an volkswirtschaftlichem Schaden gezeigt. Das bedeutet, wir subventionieren mit 70 Millionen € eine Technologie, die 192 Millionen € an volkswirtschaftlichem Schaden fabriziert und angeblich auch 120 vorzeitige Todesfälle zur Folge hat. Das kann nicht in unserem Sinne sein.
Ich möchte hier zusätzlich anmerken, dass es um ein Gesamtpaket geht. Heute ist dieser eine Antrag im Plenum, aber für uns ist wichtig, dass wir die Subventionen bei umweltschädlichen Förderungen auf null fahren, dass wir gleichzeitig aber auch Förderungen, wie zum Beispiel die Ökostromförderung, deutlich reduzieren und in weiterer Folge abschaffen, denn wenn die eine Technologie nicht mehr subventioniert wird, brauchen wir die andere nicht zu fördern. Wenn wir beides tatsächlich zurückfahren und dann auch noch das umsetzen, wofür wir sehr stark einstehen, nämlich eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, dann brauchen wir den Unternehmen nicht von der linken Hosentasche etwas herauszuziehen, um es ihnen nachher in die rechte wieder zurückzugeben. Das ist das klare Ziel, und dafür stehen wir. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
12.04
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter zu Wort. – Bitte.
12.05
Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Zuallererst möchte ich einmal dem Herrn Kollegen Sieber recht herzlich für seine Aussage danken, dass zwar durch die Anreicherung des Bodens mit Humus sehr viel CO2 gebunden wird, aber dass man damit das Klima nicht ändern kann. (Abg. Sieber: Nicht retten! Nicht „nicht ändern“!) Ich freue mich darüber, dass diese Ansicht endlich auch parteiübergreifend Zustimmung findet. Das ist schon einmal eine sehr positive Sache.
Diese drei Anträge, die heute unter einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind, haben eigentlich inhaltlich relativ wenig miteinander zu tun, außer dass sie eben im
Umweltausschuss behandelt worden sind, dass sie vermutlich abgelehnt werden und dass sie alle drei von den Oppositionsparteien eingebracht wurden.
Frau Kollegin Weigerstorfer, Sie haben Ihren Antrag ganz toll ausgeführt und dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen, nur etwas, was all diese baulichen Maßnahmen betrifft: Ich denke, dass man gerade im Umweltausschuss, wo die natürlichsten Grundlagen des menschlichen Daseins besprochen werden, auch vor Augen haben sollte, dass die Voraussetzung, um ein gesundes Leben zu führen und eine erhaltenswerte Umwelt zu haben, Eigenverantwortung ist. In diesem Sinne können wir diesem Antrag auch nicht zustimmen, denn wir denken, dass es hier sehr auf die einzelnen Hauseigentümer ankommt, wie schon ausgeführt worden ist.
Zum zweiten Antrag, jenem von den NEOS, muss ich sagen: Es ist wirklich erschütternd, wenn man bedenkt, dass im 21. Jahrhundert noch immer 70 Millionen € jährlich dafür verwendet werden, um aus Kohle Strom zu erzeugen. Ich glaube, es gibt kaum eine umweltbelastendere Art von Stromerzeugung als diese. Na ja, es gäbe schon eine, zumindest was die Nachhaltigkeit betrifft oder die lang andauernde Wirkung, das ist der Atomstrom, denn hätten die Neandertaler Atomkraftwerke gehabt, so müssten wir uns heute noch um deren Restmüll sorgen.
Eine Freude hat mir auch bereitet, dass der Entschließungsantrag unseres Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer – der ja eigentlich schon ein Ewigtreter im Umweltausschuss ist – so viel Zustimmung beziehungsweise doch auch so viele Wortmeldungen vonseiten der Regierungsparteien erhalten hat. Diese Vermehrung der Humusschicht ist etwas, das ja tatsächlich eine Lebensnotwendigkeit ist, denn was bekümmert die Menschen? Sie sorgen sich um die Nahrungsmittelsicherheit, sie sorgen sich um eine gesunde Umwelt, sie sorgen sich um möglichst wenig Einsatz von Chemie und um Ressourcenschonung. Alles das wäre eigentlich mit einer Vermehrung oder einer Wertschätzung der Humusschicht, und damit auch einer entsprechenden Behandlung, sehr wohl gegeben.
Es gibt dazu in Österreich auch einige Expertisen und einige Experten, die sich sehr gut dazu äußern. Da wäre zum Beispiel Franz Xaver Hölzl oder auch Frau Dipl.-Ing. Elisabeth Murauer ein Name, den ich noch nie im Umweltausschuss gehört habe, den ich aber unbedingt erwähnen möchte, ist Sepp Holzer. (Abg. Pirklhuber: Sepp Holzer, ja!) Sepp Holzer ist ein Salzburger, ein Landwirt, ein Buchautor, ein international tätiger Berater für naturnahe Landwirtschaft. Er selbst und auch die Medien bezeichnen ihn sehr gerne als „Agrar-Rebell“.
Holzer arbeitet überall dort, oder wird überall dort eingesetzt, wo konventionelle Landwirtschaft versagt hat, und er schreibt sehr viele Bücher: über Humus, über Permakultur und über deren Nachhaltigkeit. Er selbst bezeichnet sich als „Depp, auf den man hört“. Ich muss ganz ehrlich sagen, als ich diesen Antrag über den Humusaufbau zum ersten Mal gelesen habe – bereits in der vergangenen Legislaturperiode –, habe ich mich innerlich ein bisschen gekrümmt und gesagt, das ist eigentlich eine Debatte, die man im Plenum führen sollte, und wie man sieht, ist es tatsächlich absolut notwendig und wichtig.
Ich denke, wenn wir zu einer gesunden Umwelt zurückfinden wollen, dann sollten wir doch – und ich nehme jetzt einen englischen Spruch – „Back to the Roots“ gehen, denn Monsanto – Roundup –, BASF und Bayer, alle diese Konzerne brauchen wir eigentlich nicht, um für eine gesunde Umwelt zu sorgen. Und wir brauchen auch keine EU, würde ich sagen. Was wir brauchen, sind Souveränität, Selbstbestimmung und eine gesunde Umwelt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.10
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch zu diesen drei Tagesordnungspunkten ganz kurz Stellung nehmen. Zunächst zum Tagesordnungspunkt betreffend Humusaufbau, zum Antrag des Abgeordneten Hofer.
Nun, es ist so, dass die Erhaltung beziehungsweise die Entwicklung von Böden in Richtung eines optimalen Humusgehaltes in mehrfacher Hinsicht wichtig ist. Humus ist ja nicht nur ein wichtiger Kohlenstoffspeicher, und damit eine CO2-Senke, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für die Fruchtbarkeit und für die Ertragfähigkeit unserer Böden. Das ist schon in den Debattenbeiträgen vorhin richtig angemerkt worden. Deswegen haben wir auch ganz bewusst in unserem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes diesen Maßnahmen, den humusaufbauenden und kohlenstoffanreichernden Maßnahmen, einen zentralen Stellenwert eingeräumt, weil der Humusaufbau auch eine Klimaschutzmaßnahme ist und natürlich für die Bodenfruchtbarkeit der Ackerböden, aber auch der Grünlandböden ganz maßgeblich ist.
Die positive Wirkung der Maßnahmen ist – das kennen wir, das ist auch wissenschaftlich belegt durch die Evaluierungen der Programme, der verschiedenen Maßnahmen, die wir in den ländlichen Entwicklungsprogrammen in den letzten 15 Jahren durchgeführt haben – eindeutig belegt. Maßnahmen zum Biolandbau, die Begrünung im Ackerbau, Feldfutterbau sowie der Einsatz organischer Düngemittel in Kombination mit Fruchtfolgen, aber auch zum Beispiel die Beweidung der Almflächen wie insgesamt die Beweidung der Grünlandflächen, sind humusbildend. Das muss man auch einmal feststellen. (Abg. Moser: Weniger Versiegelung und weniger Zersiedelung!)
Grundsätzlich konnte durch die Umsetzung der humusaufbauenden Maßnahmen im Verlauf der letzten 15 Jahre maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung des Humusaufbaus beigetragen werden. Wir haben deswegen ganz bewusst die Maßnahmen im ländlichen Entwicklungsprogramm, die dem Klimaschutz und der Bodenfruchtbarkeit dienen, verstärkt.
Was den Antrag des Abgeordneten Pock im Zusammenhang mit der Frage der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung betrifft, so stimme ich – und ich glaube, alle hier – grundsätzlich mit der Einschätzung überein, dass in einem modernen, zukunftsfähigen, erneuerbaren Energiesystem für die Verstromung von Kohle eigentlich langfristig kein Platz mehr bestehen sollte. Aus der Sicht ist es auch positiv – wir haben das im Ausschuss diskutiert –, dass es seitens der österreichischen Kraftwerksbetreiber zumindest die Bereitschaft gibt, die Stilllegung bestehender Kohlekraftwerke vorzusehen oder aus diesen schrittweise auszusteigen, und auch keine neuen Standorte mehr in Diskussion sind.
Bedauerlich ist auf der anderen Seite, dass es auf europäischer Ebene leider nicht gelungen ist, durch den EU-Emissionshandel die Stromerzeugung aus Kohle zurückzudrängen. Bedauerlicherweise ist es gerade in Deutschland derzeit en vogue, wieder billige Steinkohle zum Einsatz zu bringen. Da muss man dagegenhalten, weil das aus meiner Sicht kein nachhaltiges und kein zukunftsfähiges Energiesystem ist.
Was die Frage der erwähnten Steuerbefreiung anlangt, so darf ich auf das Kohleabgabegesetz verweisen und die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen ansprechen. Sie kennen die Thematik mit der Doppelbesteuerung – der Elektrizitätsabgabe auf der einen Seite und der Steuerbefreiung für Kohle auf der anderen Seite. Aus Umweltsicht stimmen wir, glaube ich, alle überein, dass das als kontraproduktiv zu betrachten ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne noch einmal, um das positiv zu beenden, auf die sehr positive Energiebilanz 2014 verweisen (Abg. Brunner: Das ist ein Jahr!), die einen deutlichen Rückgang im Einsatz fossiler Energieträger belegt (Abg.
Brunner: Das ist ein Jahr! – Abg. Pirklhuber: Milder Winter!), nämlich bei der Steinkohle einen Rückgang um 18 Prozent, bei Koks minus 26 Prozent, bei Heizöl minus 29 Prozent. Sie sehen, hier wirkt der Ansatz für erneuerbare Energieträger.
Zum Antrag „Blei im Trinkwasser“ von der Frau Abgeordneten Weigerstorfer darf ich vorausschicken, dass dieses Thema nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt – das haben wir auch im Ausschuss schon diskutiert –, sondern, im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung, in jenen der Bundesministerin für Gesundheit. Die Einhaltung des Grenzwertes von zehn Mikrogramm pro Liter ist zweifellos zum Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen – wie Schwangeren, Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern –, wie Sie das auch richtig angesprochen haben, notwendig.
Die Quellen von Blei im Trinkwasser sind in der Regel Bleirohre von Hausanschlussleitungen, Hausinstallationen und Armaturen. Für diese Hausanschlussleitungen ist noch der Wasserversorger im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes zuständig. Für die Bundesregierung gibt es momentan keine rechtliche Möglichkeit, Maßnahmen zum Austausch von Bleirohren und Hausinstallationen anzuordnen oder zu fördern. In Wien ist es zumindest seit 2007 gelungen, sämtliche Bleirohre in Hausanschlussleitungen auszutauschen.
In meinem Zuständigkeitsbereich achten wir vor allem im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft darauf, dass 40 Jahre alte Verrohrungen jetzt ausgetauscht werden. Dafür sind auch hier im Hohen Haus durch die Verlängerung des Förderzusagerahmens im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen worden. Das ist auch ein positiver Beitrag in diesem Zusammenhang. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
12.16
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Um an die letzten Worte des Herrn Umweltministers anzuschließen: Ich hoffe, dass es hier nicht nur bis 2016 entsprechende Förderungen im Siedlungswasserbau gibt, sondern auch darüber hinaus. Das wird natürlich auch ein Schwerpunkt in den Verhandlungen für den zukünftigen Finanzausgleich sein, weil eben diese Förderungen ein wesentlicher Beitrag nicht nur dazu sind, dass es zukünftig ebenfalls gesundes, gutes Trinkwasser in den ländlichen Regionen geben muss, sondern auch dazu, dass die Gemeinden, die Kommunen finanziell entlastet werden.
Ich beziehe mich nun in meinen weiteren Ausführungen auf den vorliegenden Entschließungsantrag betreffend Humusaufbau, der sich an die Bundesregierung richtet, mit dem Ziel, dass Maßnahmen zur Erhöhung des Humusgehaltes in den Böden gesetzt werden. Ziel ist, dass CO2 gebunden werden soll. Laut Antrag hat die Landwirtschaft in den vergangenen fünf Jahrzehnten weltweit gleich viel CO2 in die Luft emittiert wie die fossile Industrie.
Klar ist aber auch, dass Österreich zur CO2-Bindung Maßnahmen setzen kann, abgestimmt auf die Größe des Landes und im internationalen Kontext. Das tun wir. Ich verweise hier nur auf die neue GAP, die Gemeinsame Agrarpolitik. Im Bereich der Marktordnung und im Programm Ländliche Entwicklung berücksichtigen wir hier schon eine schonende Bewirtschaftung von Grund und Boden, auch was den Biolandbau und das ÖPUL-Programm betrifft. Vor allem in den Bereichen Wein- und Obstbau haben wir in der Vergangenheit entsprechende Erfolge erzielt. Ich darf erwähnen, dass Österreich Bio-Europameister ist: Kein Land hat umgerechnet auf die gesamte landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche einen höheren prozentmäßigen Bioflächenanteil als Österreich.
Im ÖPUL-Programm gibt es für die neue Programmperiode insgesamt 22 Maßnahmen, die zum Erosionsschutz und zur Anreicherung von Humus in landwirtschaftlichen Böden beitragen. Ich erwähne diesbezüglich nur einige Maßnahmen: biologische Wirtschaftsweise, die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, Erosionsschutz im Wein- und Obstbau – hier beziehe ich mich auf die flächendeckende Begrünung in allen Fahrgassen – und die Maßnahme zum Erhalt von Grünland und Landschaftselementen.
Kolleginnen und Kollegen! Auf zirka 90 Prozent der Wein- und Obstanbauflächen wird aktiver Erosionsschutz betrieben. Dadurch wird der Boden- beziehungsweise der Humusabtrag um mehr als 85 Prozent vermindert. Es ist auch klar, dass zukünftig das vorhandene ÖPUL-Umweltprogramm evaluiert und verbessert werden muss. Ein gesunder Boden ist naturgemäß eine wichtige Voraussetzung für gesunde Nahrungsmittel und für eine nachhaltige und gute Trinkwasserversorgung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
12.19
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich bin ja noch nicht so lange im Haus, und ich lerne immer wieder etwas dazu. Jetzt hat der Herr Minister eine sehr gezielte, tolle Rede zum Thema Humusaufbau gehalten. Echt wichtig, sagt er, und er hat recht – Sie, Herr Minister, haben soeben eine tolle Rede gehalten, wie wichtig ein gezielter Humusaufbau ist –, aber seine Fraktion und die andere Regierungsfraktion, die Sozialdemokraten, stimmen gegen den Antrag. – Also schwer verständlich. Aber man lernt, wie gesagt, immer dazu. (Beifall bei den Grünen.)
Zweitens zum Abgeordneten Pock und dem Antrag betreffend Streichung der steuerlichen Begünstigung bei Kohleverstromung: Dem stimmen wir gerne zu, das ist auch Teil des grünen ökosozialen Steuerkonzeptes und daher voll auf unserer grünen Linie.
Jetzt komme ich zum Thema Blei im Trinkwasser. Die Kollegin Weigerstorfer hat mit ihrem Anliegen völlig recht: Österreich ist ein Land, das in der glücklichen Lage ist, eine ganz große Anzahl von Haushalten mit bestem Quellwasser versorgen zu können. Ich komme aus Innsbruck, in unseren Wasserleitungen fließt bestes Quellwasser mit Mineralwasserqualität. In der Millionenstadt Wien dreht man den Wasserhahn auf und es kommt bestes Quellwasser heraus. Menschen aus aller Welt, die zu Gast bei uns sind, beneiden uns um diese Wasserqualität. Aber seien wir ehrlich: Die Wasserqualität geht bis wohin? – Bis zur Wasseruhr.
Die Wiener Stadtwerke haben sichergestellt, dass alle alten Rohre ausgetauscht wurden, nur in den Gründerzeithäusern, die bis 1938 errichtet wurden, sind noch ganz viele Bleirohre drinnen, die uns diese hohe Trinkwasserqualität sozusagen vermasseln. Kollegin Weigerstorfer möchte also diese hohe Qualität bis zum Wasserhahn hin sicherstellen, indem man etwas tut und diese Bleirohre endlich austauscht. Jetzt sagen alle: Eh ganz nett, aber machen wir trotzdem nicht! – Und da verstehe ich die ÖVP nicht, denn: Würde man alle Bleirohre austauschen, wäre das ein riesiges Investitionsprogramm für Installateure, für Maurer. Kurzum: Da hätten viele Leute Arbeit, es würde Aufträge geben und so weiter.
Also ein Impulsprogramm in einer Zeit, in der wir viele Arbeitslose haben, und gleichzeitig würden wir etwas für die beste Wasserqualität für die Menschen tun, nämlich dass sie Quellwasser bekommen, das nicht bleibelastet ist. Daher verstehe ich nicht, wie man diesen Antrag nicht unterstützen kann.
Nochmals: Das wäre gut für die Gesundheit und gut für den Wirtschaftsstandort Tirol. Es gibt also nichts Schöneres, als so etwas zu machen und damit auch einen Beitrag zu mehr Green Jobs zu leisten, Herr Minister Rupprechter. Vielleicht können sich die ÖVP und die SPÖ in den wenigen Minuten, die noch verbleiben, bewegen und diesen Antrag doch unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
12.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
12.22
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim heutigen Stand der Technik rückt bei der Debatte um den Klimawandel und die Erderwärmung natürlich auch die Streichung der Steuervorteile für konventionelle Energieträger verstärkt ins Blickfeld der Politik, so auch beim gegenständlichen Antrag zur steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung.
Die Verbrennung von Kohle wird in Österreich mit 50 € pro Tonne besteuert, wird allerdings Elektrizität daraus gewonnen, so entfällt dies gemäß § 3 Absatz 2 des Kohleabgabegesetzes. Prinzipiell ist festzuhalten – und der Herr Minister hat es auch ausgeführt –, dass Österreich einen sehr erfreulichen Umgang mit dem Energieträger Kohle hat und im Bereich der Stromerzeugung vorbildlich ist.
Der Verbund hat seinen Kohleblock in Dürnrohr mit 30. April dieses Jahres abgeschaltet, das Kraftwerk der Energie AG in Riedersbach sieht seiner Abschaltung 2016 entgegen. Anders ist es beim EVN-Block in Dürnrohr und beim Verbund-Kohleblock in Mellach, dieses kalorische Kraftwerk ist bis 2020 zur Versorgung des Großraumes Graz verpflichtet und verbleibt somit als letztes Kohlekraftwerk des Verbundes in Betrieb.
Es ist erfreulich, dass als deklariertes Unternehmensziel des Verbundes auch festgeschrieben ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energie von derzeit 95 Prozent auf 100 Prozent zu steigern ist. Österreich nimmt hier eine Vorbildrolle ein, im Vergleich mit der im Antrag erwähnten 70 Millionen Steuerbegünstigung stellt sich die Situation in anderen Ländern viel dramatischer dar. So sind in Deutschland zum Beispiel im Durchschnitt in den letzten Jahren 2,7 Milliarden in den Kohleabbau investiert worden. Rumänien, Polen und Deutschland sind für die Hälfte der gesundheitsschädlichen Emissionen der EU 27 verantwortlich, der Rest Europas hat aber weitgehend den Trend der Zeit erkannt.
So wurde in der EU zwischen 1990 und 2010 der Anteil von Kohle von 39 Prozent auf 24 Prozent reduziert. Das Problem ist auf europäischer Ebene zu lösen. Von den Betreibern der Kraftwerke habe ich mir versichern lassen, dass alle Kraftwerke, die noch in Betrieb sind, ein Ablaufdatum haben und in diesem Bereich nicht an eine Erneuerung gedacht ist. Wir haben ein absehbares Ende der Kohlekraftwerke, spielen hier eine positive Rolle und werden der Zuweisung an den Finanzausschuss zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.25
Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter gelangt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Gerhard Schmid (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Thema Trinkwasser in Bleileitungen: Die Thematik eines Trinkwasserbezuges über Bleileitungen ist sowohl aus medizinischer als auch aus technischer Sicht zu betrachten. Unbestritten ist, dass Trinkwasserleitungen aus Blei ernste gesundheitliche Schäden hervorrufen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Anzusprechen sind dabei: Hirnschäden, Krämpfe bis zum Koma sowie Krebserkrankungen. Im vorliegenden Antrag wird der Bestand von Trinkwasserleitungen in den Objekten der Gründerzeit angesprochen. Bis 1914 wurden die Trinkwasserleitungen ausschließlich aus Blei ausgebildet, von 1914 bis 1945 wurden etwa 3 Prozent der Neubauten mit Bleileitungen ausgestattet, und seit 1983 dürfen Bleileitungen für Trinkwasser generell nicht mehr verbaut werden.
Der Bleigehalt im Trinkwasser wurde für Österreich und die EU 2003 mit einer Übergangsfrist bis 2013 auf 25 Mikrogramm pro Liter Wasser festgesetzt und anschließend auf 10 Mikrogramm je Liter gesenkt. Mit der österreichischen Trinkwasserverordnung, im Bundesgesetzblatt 304 aus 2001, ist festgelegt, dass ab 1. Dezember 2013 der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf maximal 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt wird.
Aus bautechnischer Sicht ist festzustellen, dass die Trinkwasserversorgung im Bereich der Kommunen liegt, der Verantwortungsbereich des Gesetzgebers und des Anbieters endet an der Wasseruhr. Versorgungsleitungen im Objekt selbst befinden sich ausschließlich im Verantwortungsbereich des Eigentümers beziehungsweise von Hausverwaltungen unter den Voraussetzungen der eben genannten gesetzlichen Vorgaben. (Zwischenruf der Abg. Muttonen.)
Festzustellen ist, dass die Umstellung der Trinkwasserversorgung von Bleileitungen entsprechend dem Stand der Technik als abgeschlossen zu bezeichnen ist. Die Lebensdauer von Bleileitungen ist begrenzt, sodass angenommen werden kann, dass Trinkwasserleitungen aus den Jahren vor 1914, diese wären somit über 100 Jahre alt, nicht mehr in Verwendung stehen. Es gilt, die gültigen Gesetze und die Trinkwasserverordnung entsprechend umzusetzen und gegebenenfalls deren Umsetzung zu überprüfen. Der Antrag ist aus unserer Sicht daher abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Sehr gut, ja!)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 595 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 596 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist dafür? – Das sind alle. Das ist daher einstimmig angenommen.
Ich weise den Antrag 1023/A(E) dem Finanzausschuss zu.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 597 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südburgenland (603 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Eine mündliche Berichterstattung scheint nicht gewünscht.
Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns allen wird hier immer wieder vorgebetet – von jeder Fraktion, von jedem Abgeordneten –, wie wichtig die Stärkung des ländlichen Raumes ist. Liebe Freunde: wichtig, notwendig und richtig!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Uhudler ist ein Nischenprodukt und wird in wenigen Regionen in Österreich angebaut, wo diese Rebflächen vorhanden sind. Herr Minister, wir haben ja ausführlich im Landwirtschaftsausschuss diskutiert, wo Sie ja richtigerweise gesagt haben, dass diese wenigen Flächen in Österreich, wo diese Rebsorten angebaut werden – und das ist auch wichtig, liebe Freunde –, weiterhin erhalten bleiben. Das ist für diese Region ganz wichtig und notwendig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
1985 wurde der Uhudler mit dem Weingesetz verboten, 1992 wieder ins Weingesetz aufgenommen und zugelassen, aber nur bis zum Jahr 2030. Es ist dringend notwendig, dass diese Rebsorte über das Jahr 2030 hinaus zugelassen wird, und zwar unbeschränkt. Der Uhudler, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Werbeträger für die Region – Kollege Berlakovich schaut schon –, und das ist auch richtig so,
Nur eines stimmt mich schon nachdenklich, meine sehr
geehrten Damen und Herren: Die ÖVP sagt, der Uhudler soll zum Obstwein
werden, die SPÖ sagt, der Uhudler soll zum UNESCO-Weltkulturerbe werden.
Ich und wir von der FPÖ sagen: Herr Minister, zeigen Sie endlich dieser EU
die Zähne, der Uhudler soll Uhudler bleiben! – Herzli-
chen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ertlschweiger. –
Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
12.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
12.32
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Spricht man das Thema Uhudler an, dann erntet man oft schmunzeln. Manche Menschen sagen: Na ja, eine nette Sache, aber wir haben wichtigere Themen! Ich darf Ihnen sagen, dass es bei diesem Thema um mehr geht als um ein paar Flaschen Wein: Es geht um die Entwicklung einer extrem strukturschwachen Region.
Die Bezirke Güssing und Jennersdorf, das südliche Burgenland, sind gekennzeichnet von enorm hohen Abwanderung, von einer riesigen Arbeitslosigkeit, von einer wirtschaftlichen Strukturschwäche. Diese Regionen ringen darum, lebensfähig und vital zu sein. (Abg. Moser: in jeder Region!) Der Uhudler ist ein Zugpferd dieser Region, das der ganzen Region einen neuen Mut einhaucht. Daher geht es um weit mehr als
um Weinproduktion, es geht darum, dass eine Region einen Impuls bekommt und vorankommt. Der Bezirk Güssing hat beispielsweise nicht einmal einen Eisenbahnanschluss. Man sieht also, wie schwierig es in dieser Region ist. Daher bemüht man sich in dieser Region selbst Initiativen zu entwickeln, damit es den Menschen dort besser geht.
Vielleicht waren Sie am vergangenen Wochenende im Südburgenland. (Der Redner zeigt eine Broschüre mit dem Titel „Der Paradies-Kompass“!) „Ein Stück vom Paradies“, die sogenannten Paradiestage erfreuen sich enormer Beliebtheit und sind ein Teil einer Strategie dieser Region: Wie können wir unsere Stärken hervorheben, besondere regionale Spezialitäten, Lebensmittel, Weinprodukte der Bevölkerung, den Gästen präsentieren, um eben mehr Wertschöpfung in der Region zu lassen und Arbeitsplätze zu sichern? – Es geht schlicht darum!
Diese Paradiestage am letzten Wochenende – vielleicht waren Sie zufälligerweise dort – haben sich in den letzten zehn Jahren – seit zehn Jahren gibt es dieses Festival – enorm entwickelt. Die Veranstalter haben gesagt: Ein Besucheransturm, wie man ihn noch nie erlebt hat! Die Menschen im Südburgenland sind extrem freundlich, sehr gastfreundlich, und die Qualität der Produkte ist es wirklich wert, besonders hervorgehoben zu werden. Darum geht es in der gesamten Strategie! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Was hat es denn mit dem Uhudler auf sich? – Es ist eigentlich eine amerikanische Rebe, eine Direktträgerrebe, die gegen die Reblaus resistent war. Als sozusagen Edelsorten gezüchtet wurden, war es das europäische Ziel, diese Direktträgerreben zu verdrängen, auch aus der europäischen Weinmarktordnung, und auf diese Edelsorten zu setzen.
Mittlerweile ist es aber so, dass sich der Uhudler, der früher sozusagen verleumdet wurde, kein hochwertiges Produkt zu sein, mittlerweile als besonderes und hervorragendes, ja, auch Nischenprodukt herauskristallisiert hat, das in den Bezirken Güssing und Jennersdorf eben regionstypisch ist.
Ein besonderer Geruch nach Walderdbeeren und Himbeeren verleiht ihm schon eine einzigartige Note. Daher ist es wichtig, dass man dieses Geschäftsmodell, das die Bauern dort entwickelt haben, unterstützt. Es ist in dieser Region eine große Unruhe entstanden, dass sozusagen der Uhudler bedroht wäre und auslaufen würde. Die Regelung, die damals bis zum Jahr 2030 gemacht wurde, hat viele beunruhigt, denn es geht ja darum, in den Weingärten nachzupflanzen oder eventuell sogar neue Weingärten auszusetzen.
Man sieht, dass sich früher hundert
Betriebe damit beschäftigt haben, jetzt zählt der Verein 320
Mitglieder, das heißt, die Tendenz ist steigend. Es gibt ein
einheitliches Etikett, und die Region vermarktet diese Sache gemeinsam und hat
dadurch einen Aufschwung bekommen. Ich habe die Paradiestage erwähnt,
aber auch viele Buschenschenken,
Tourismusbetriebe und so weiter profitieren davon. Es hat sich zu einer Mar-
ke im Südburgenland entwickelt.
Ich darf ergänzen: Um die Paradiestage findet ein richtiger Veranstaltungsreigen statt. Im Juli das Uhudler Sommerfest, im September ein Kellerviertelfest in Eltendorf, ein Uhudler Sturmfest in Heiligenbrunn im Kellerviertel, eine Uhudlertour. Das heißt, es gibt einiges zu erleben, um die Einzigartigkeit dieser Region, den Liebreiz kennenzulernen. (Abg. Moser: Wir brauchen eine Änderung der burgenländischen Weinbaugesetze!) Ich meine, es ist sinnvoll, dass wir das unterstützen und diese Chance nützen.
Worum geht es da bei der Rebfläche? – Österreich hat eine Rebfläche von 45 000 Hektar, und die aktuelle Uhudler-Fläche beträgt 50 Hektar, ist also im Vergleich zur gesamten Anbaufläche verschwindend gering, eben für ein besonderes Produkt in einer Region.
Dass die Region sehr kreativ ist, zeigt auch die Produktpalette, die es neben dem Wein gibt: Liköre, Säfte, Met, Essig, Marmelade bis hin zu Uhudler-Käse, Blauhudler-Käse, aber auch Pflegeprodukte. Das heißt, die Region bemüht sich sehr, diese Kreativität zu nutzen. Nun wurde eine Lösung vorgeschlagen, gemeinsam mit Herrn Bundesminister Rupprechter, wo das Weingesetz hier im Nationalrat novelliert werden soll, damit aus dem Uhudler ein Obstwein wird und damit diesen europäischen Regularien entspricht. (Abg. Moser: Eine wichtige Änderung wäre im Burgenland !)
Der zweite wichtige Punkt ist, dass es eine geografische Ursprungsbezeichnung als einen Schutz für den Uhudler in der Region Güssing und Jennersdorf gibt. Das ist eine wichtige Initiative für eine wirklich strukturschwache Region, die darum ringt, den Menschen eine Perspektive zu geben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.37
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
12.37
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause! Liebe Grüße auch ins Südburgenland an alle, die uns zusehen! (Die Rednerin stellt eine Flasche Uhudler auf das Rednerpult.) Für mich als Südburgenländerin ist es etwas ganz Besonderes, dass ich heute hier über den Uhudler sprechen darf und dass wir uns diesem Thema hier widmen. Beim Uhudler scheiden sich ja die Geister. Manche sagen, der schmeckt gar nicht, manchen schmeckt er sehr gut. – Ich oute mich hier: Mir schmeckt er. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Ich habe auch für all diejenigen, die in der letzten Periode schon im Haus waren, anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Uhudler-Legalisierung eine Verkostung hier im Parlament gemacht. Es war ein Versuch, Sie alle auch davon zu überzeugen, dass er gut schmeckt. (Abg. Moser: Ist gelungen!) Ich oute mich auch weiter (die Rednerin zeigt eine Flasche Uhudler), der Uhudler ist aus drei Gründen mein Lieblingsprodukt: Erstens ist er, wie ich, aus dem Südburgenland, zweitens, ein besonderer Grund für mich als Umweltsprecherin der Grünen, ist er ein absolut ökologisches Produkt, und drittens, das ist für Südburgenländer etwas ganz Besonderes, ist er ein Widerstandsprodukt, ein erfolgreiches Widerstandsprojekt aus dem Südburgenland, da gibt es nicht so viele.
Es haben Südburgenländerinnen und Südburgenländer, viele Uhudler-Bäuerinnen und ‑Bauern Widerstand geleistet und waren erfolgreich, deswegen gibt es diesen Uhudler jetzt. Ich erinnere mich noch an den Rübezahl, eine bekannte Figur aus dem Südburgenland, die sich sehr für den Uhudler eingesetzt hat, und ich möchte auch die Gelegenheit hier nutzen, um mich bei all jenen zu bedanken, die sich damals sehr für den Uhudler eingesetzt haben: Uhudler-Bäuerinnen und Bauern, aber auch meine Kollegen von damals hier im Nationalrat, Terezija Stoisits und Andreas Wabl, die diese Legalisierung auch erkämpft haben. (Beifall bei den Grünen.)
Die Legalisierung des Uhudlers ist noch nicht abgesichert. Auch jetzt setzen sich viele Menschen für die weitere Legalisierung des Uhudlers ein. Da möchte ich mich insbesondere bei all jenen bedanken, die dem Verein „Freunde des Uhudlers“ angehören; darüber hinaus gibt es in den Bezirken Jennersdorf und Güssing sehr viele, die sich auch gerade jetzt sehr für den Uhudler einsetzen. Danke und liebe Grüße von hier aus!
Es wurde zum Teil schon erwähnt: Der Uhudler hat eine bewegte Geschichte. Er ist mittlerweile für das Südburgenland, für die Bezirke Jennersdorf und Güssing, identitätsstiftend geworden, und auch deswegen ist es so wichtig, ihn zu erhalten. Viele Be-
triebe verwenden den Uhudler, vermarkten den Uhudler, aber sie vermarkten eben nicht nur dieses Produkt, sondern über den Uhudler auch unsere Region, und das ist ganz besonders wichtig.
Was noch ein Spezifikum des Uhudlers für mich ist: Er verkörpert die Stärken unserer Region, also intakte Natur, Tourismus, Gastfreundschaft – die Burgenländerinnen und Burgenländer sind ja sehr gastfreundlich. Das verkörpert dieses Produkt. Und es ist für mich auch eine politische Aufgabe, eine regionalpolitische Aufgabe, eben gerade auch solche Produkte zu stärken, die eine Region ausmachen, die aus einer Region kommen und über die sich eine Region weiterentwickeln kann.
Wir haben in der letzten Periode – eben auch gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Uhudlers“ – eine Petition im Nationalrat eingebracht, die von Ihnen allen auch sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde. Das freut mich. Heute liegen drei Anträge vor, auf die ich kurz eingehen möchte. Es gibt meinen Antrag, einen Antrag der Regierungsparteien und einen Antrag der FPÖ.
Ich freue mich über jede Initiative, die zum Erhalt des Uhudlers beiträgt. Dem Antrag der FPÖ werden wir aber trotzdem leider nicht zustimmen können, weil er inhaltlich, nämlich was die legistischen Ebenen angeht, falsch ist.
Zwischen den Regierungsparteien und uns hat es den Versuch gegeben, einen gemeinsamen Antrag zu einzubringen. Das ist leider gescheitert, was für mich eigentlich unverständlich ist. Der Unterschied war folgender: Wozu ich Sie aufgefordert hätte, Herr Minister, ist, dass Sie sich auf EU-Ebene einsetzen, alle Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, um den Erhalt des Uhudlers über 2030 hinaus sicherzustellen. – Ich denke, da hätten wir auch Einigkeit erzielt. Der Unterschied, den mein Antrag gemacht hätte, wäre gewesen, sich auch mit dem Land Burgenland abzustimmen.
Ich glaube, das Land Burgenland sollte ein Interesse haben, sich für den Uhudler einzusetzen, und ich verstehe es insbesondere von den burgenländischen Abgeordneten nicht, dass sie diese Forderung nicht aufgenommen haben. Ich glaube, gerade wenn wir den Uhudler absichern wollen, müssen sich alle Ebenen, die hier zuständig sind, abstimmen, auch gemeinsame Initiativen setzen, und es muss auch auf allen Ebenen entsprechend gehandelt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Das Schlechteste, das dem Uhudler passieren könnte, ist, dass sich das Land abputzt an der EU oder der Bund abputzt am Land und umgekehrt und dass es irgendwie ein politisches Hickhack wird. – Ich denke, das möchte niemand. Es wäre der Wunsch der Betroffenen gewesen, dass es hier ein All-Parteien-Statement gibt. Ich habe mich darum bemüht – es ist leider nicht zustande gekommen. Das finde ich sehr schade.
Ich hoffe dennoch, dass wir heute einen Schritt setzen können, um den Uhudler weiter abzusichern (Abg. Darabos: Wart ihr immer dafür? Ich bin mir nicht sicher, ob ihr immer dafür wart!), damit wir ihn auch noch weiter verkosten können. Jedenfalls lade ich Sie alle ein, auch einmal ins Südburgenland zu kommen und den Uhudler vor Ort zu probieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.43
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Preiner zu Wort. – Bitte. (Abg. Preiner platziert zwei Flaschen auf dem Rednerpult. – Abg. Pirklhuber: Kosten, Herr Minister! Kosten!)
12.43
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute angetreten, um den Uhudler zu retten – mit all seinen Facetten, die er zu bieten hat: zum Ersten (der Redner hält eine der besagten Flaschen in die Höhe) den Uhudler-Wein, zum Zweiten (der Redner hält die andere Fla-
sche in die Höhe) den Uhudler-Traubensaft beziehungsweise ‑Traubenmost, zum Dritten aber auch den Uhudler-Frizzante.
Im letzten Landwirtschaftsausschuss wurde von den Regierungsparteien ein Entschließungsantrag eingebracht, der im Fokus hatte, dass sich die Bundesregierung, speziell der Landwirtschaftsminister, auf EU-Ebene für die nachhaltige Absicherung des Uhudler-Bestandes auch über das Jahr 2030 hinaus einsetzen soll. – Wir wissen ja, dass die Marke Uhudler auf EU-Ebene nur bis zum Jahr 2030 gesichert ist. Das ist natürlich viel zu kurz.
Der Uhudler kommt ursprünglich aus Amerika und ist seit zirka 150 Jahren im Südburgenland in den Bezirken Güssing und Jennersdorf beheimatet. Er ist nicht nur in diesen beiden Bezirken ein Kultgetränk, sondern darüber hinaus. Er sichert zum einen die Einkommensmöglichkeiten der Produzenten, der bäuerlichen Betriebe – das sind hauptsächlich bäuerliche Familienbetriebe –, zum anderen bereichert er natürlich die Region dadurch, dass mehr Touristen in die Region kommen. Der Uhudler ist ein Markenzeichen für das Südburgenland, er prägt die Landschaft und trägt so zum einzigartigen Erscheinungsbild des Burgenlandes bei.
Der Uhudler ist eine Direktträgerweinsorte, und jetzt geht es eben darum, dieses Spezifikum europaweit zu erhalten. Ich darf erwähnen, dass das Südburgenland eine teilweise tourismus- und strukturschwächere Region ist, vor allem auch durch den Uhudler Wertschöpfung in der Region bleibt und Arbeitsplätze gesichert werden. Unter dem Markennamen „Marke Burgenland“ hat der Uhudler die Chance, über das engere regionale Gebiet weiter bekannt zu werden und dadurch noch mehr zur Wertschöpfung dieser Region beizutragen.
Ich darf erwähnen, dass – und da möchte ich an die Ausführungen meiner Vorrednerin anknüpfen – das Land Burgenland in den vergangenen Wochen sehr wohl tätig geworden ist. Auf Initiative der SPÖ-Burgenland hat nämlich der Burgenländische Landtag einen Entschließungsantrag zum Erhalt des Uhudlers beschlossen. Ich erwähne aber auch, dass der zuständige Agrar-Landesrat erst in den vergangenen Wochen draufgekommen ist, dass der Uhudler für die Wirtschaft im Südburgenland wichtig ist und eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben hat – wie ich glaube, um etliche Jahre zu spät. Auch ein ehemaliger Agrar-Landesrat und Landwirtschaftsminister aus dem Burgenland hätte sich dieses Themas in seiner aktiven Zeit in beiden Funktionen schon viel früher annehmen können. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wir sollten danach trachten, dass wir den Uhudler auf Ebene der Europäischen Union nachhaltig absichern, auch was die Marktordnung der EU betrifft. Daher der vorliegende Entschließungsantrag, der die Zustimmung aller Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss gefunden hat. Ich möchte daher alle Fraktionen auch hier in laufender Debatte einladen, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben. Es ist am vernünftigsten, wenn man die beste Lösung sucht, um den Uhudler nachhaltig abzusichern, nicht die zweitbeste. Die wäre nämlich, Kolleginnen und Kollegen, wenn hier (der Redner hält die entsprechende Flasche in die Höhe) auf dem Etikett des Uhudlers nicht „Wein aus Österreich“, sondern „Obstwein aus Österreich“ draufstünde.
Jetzt frage ich mich: Wie schaut es mit den übrigen Weinsorten aus? Ich erwähne hier zum Beispiel nur Welschriesling, Muskateller und Zweigelt. – Bevor diese Weine gekeltert werden, stammen sie ja auch von Trauben. Sind diese Trauben kein Obst? – Na selbstverständlich! Daher die nachhaltige Absicherung auf EU-Ebene, sodass die gegenwärtige Etikettenaufschrift weiter bestehen bleiben kann.
Und da ersuche ich Sie, Herr Landwirtschaftsminister, sich beim zuständigen Agrarkommissar Hogan nachhaltig dafür einzusetzen, dass er die Möglichkeit schafft, dass eben der Uhudler auf EU-Ebene auch nach dem Jahr 2030 Bestand hat, weil er Be-
stand haben muss zur nachhaltigen Stärkung einer strukturschwächeren Region im Südburgenland und – wenn man so möchte – Lebenssicherung der Menschen in der Region.
Und damit Sie diesen Auftrag nicht vergessen, habe ich jetzt vor, Ihnen, Herr Minister, beide Flaschen – nämlich den Uhudler-Wein und den Uhudler-Traubenmost – mit auf den Weg zu geben, wenn Sie die nächste Reise nach Brüssel antreten.
Wir alle sind der Meinung, dass Sie Erfolg haben müssen im Sinne der Uhudler-Produzenten und -Konsumenten und der Touristen, die das Südburgenland besuchen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Preiner überreicht Bundesminister Rupprechter die beiden Flaschen.)
12.48
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Erwin Preiner, danke für die Märchenstunde, danke für die Ausführungen, denn das Problem an dieser ganzen Sache ist, dass das ja ein Sittenbild ist.
Retten Sie den Uhudler! Retten wir den Uhudler! – Das ist ja vollkommen richtig, wichtig und auch super, nur: Im Burgenland ist Landtagswahl, meine Damen und Herren. Nächste Woche wird der Landtag gewählt. Und der Erste, der einen Entschließungsantrag eingebracht hat betreffend Maßnahmen zur Sicherung des Uhudler-Weinbaus im Burgenland (Ruf bei der SPÖ: Wer war das?), das war weder einer von der roten Fraktion noch einer von der schwarzen Fraktion, meine Damen und Herren, das war der Deutschkreutzer Bürgermeister, Landtagsabgeordneter Manfred Kölly. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Er hat den Antrag eingebracht, und der ist mit Pauken und Trompeten oder mit Bomben und Granaten von Rot und Schwarz abgelehnt worden. Und jetzt stellen wir uns her – eine Woche vor der Landtagswahl – und sagen: Retten wir den Uhudler, ein Schulterschluss ist notwendig!
Die grüne Fraktion hat mitgestimmt, die FPÖ hat damals auch mitgestimmt, Rot und Schwarz haben dagegen gestimmt. (Zwischenruf der Abg. Moser.) – Und dann, ein paar Wochen später, ist man draufgekommen und hat gesagt: Na ja, das bewegt die Menschen dort unten im Burgenland ja doch, es ist ja doch ein Wirtschaftsfaktor, es ist ja doch ein Kulturgut, es ist ja doch etwas für die Gastronomie, man schafft ja doch Arbeitsplätze und sichert bestehende Arbeitsplätze!
Da bin ich voll bei Christiane Brunner, die das Bild wunderschön gezeichnet hat. – Und es stimmt! Das unterstreiche ich auch: Es stimmt wirklich! Und ich bin auch ein überzeugter Burgenländer, doch das ist eine Scheinheiligkeit, sich hier herzustellen und als roter Abgeordneter dann Minister Berlakovich anzuschwärzen und zu sagen, er hat sich in seiner aktiven Zeit nicht eingesetzt. – Das stimmt leider nicht!
Und das ist meiner Meinung nach auch ein Sittenbild. Wie oft erleben wir es hier im Parlament, dass Anträge der Opposition gekübelt werden und vielleicht sogar in derselben Sitzung oder nur wenig später der fast wortidente Antrag der Regierungsparteien zur Abstimmung gebracht wird? – Meine Damen und Herren, das ist kein Stil und das ist nicht in Ordnung!
Gleichfalls nicht in Ordnung ist es, wenn der ORF-„Report“ sich in einer Sendung dem Uhudler widmet und die kleinen Parteien gar nicht zu Wort kommen lässt. Da ist dann
nämlich gar keine Rede mehr davon, wer das als Erster eingebracht hat oder nicht oder wer sich für die Menschen einsetzt, sondern da geht es darum, dass die Regierungsparteien ins rechte Licht gerückt werden und ihre Plattform bekommen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber die Menschen im Südburgenland, meine Damen und Herren, sind nicht so kurzsichtig. Sie wissen genau, wer sich das ganze Jahr über für ihre Interessen einsetzt und nicht nur dann, wenn am 31. Mai Landtagswahlen sind.
Ich werde beim nächsten Tagesordnungspunkt einen Entschließungsantrag punkto temporäre Grenzkontrollen einbringen, und ich bin jetzt schon gespannt, wie der Kollege Preiner dann stimmen wird – es gibt nämlich eine namentliche Abstimmung –, wofür er sich dann aussprechen wird. Landeshauptmann Niessl und seine Parteikollegen sprechen sich nämlich für die Einführung aus, deswegen bin ich echt gespannt.
Wasser predigen und Wein trinken, das spielt es nicht! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
12.51
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.
12.52
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Dem Uhudler sagt man ja nach, dass man davon ein bisschen rabiat wird. Ich habe den Eindruck, dass Rouven heute in der Früh schon ein Schluckerl getrunken hat. (Heiterkeit des Abg. Ertlschweiger, der eine Mineralwasserflasche in die Höhe hält. – Abg. Wöginger: Es ist gut, wenn die Wahlen da unten wieder vorbei sind!)
Es ist mir eine besondere Ehre, als erster Nicht-Burgenländer hier sprechen zu dürfen. Ich bin also wahlkampfbefreit (Heiterkeit der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Pirklhuber) und kann in dieser Hinsicht ein bisschen zur sachlichen Argumentation beitragen, denke ich.
Es geht immerhin um die Wahnsinnsfläche von 50 Hektar. – Ja, ich möchte betonen, dass auch wir das unterstützen. Ja, dem Unterstützungsantrag für den Uhudler sollte auch zugestimmt werden. Was mich aber in der Diskussion stört, ist, dass wir immer die EU vor uns herschieben und diese an der ganzen Situation schuld sein soll. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)
Betrachten wir die Geschichte, Herr Kollege Hübner! 1938 wurde der Uhudler das erste Mal verboten. Ich glaube nicht, dass das die EU war. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.) Dann kam der Weinskandal, und dann wurde er wieder verboten. Wir dürfen uns hier wirklich auch deswegen bedanken – damals war die Politik zwar auch mutig, auf der anderen Seite aber feige –, dass aus dem Weinskandal schnell die Lehren gezogen wurden und dass man auch herausgefunden hat, dass die sogenannten Direktträgerreben nicht schädlich, also nicht gesundheitsschädlich sind. Ich denke, das sollte man hervorstreichen und in dieser Hinsicht sollte man auch weiterarbeiten!
Weil ich Feigheit und Mut angesprochen habe: In diesem Zusammenhang braucht es aber auch eine mutige Agrarpolitik, wenn ich an die anderen Rebsorten denke.
2001 wurde der Syrah verboten, und nur mutigen und innovativen Weinbauern ist es gelungen, ihn anbauen zu dürfen. Weil sie gewusst haben, die Klimaveränderung kommt auf sie zu, weil sie gewusst haben, sie müssen schneller reagieren, um überleben zu können, haben sie eine Rebsorte wie Syrah gepflanzt, die nicht sozusagen auf unserer Agenda stand und deren Anbaufähigkeit infrage stand. Hier sollte auch ei-
ne mutige Agrarpolitik voranschreiten und sich auch mit der Klimaveränderung auseinandersetzen.
Die Topwinzer sollten in dieser Hinsicht auch unterstützt werden, denn es war ja nicht nur die Politik, die diesen Weinskandal zu einem Wahnsinnserfolg umgedreht hat, sondern es waren auch die Winzer und es waren diese Unternehmer, die heute große Unternehmer sind und die heute einen enormen Anteil an unserem Exportgut Wein haben. Und denen sollte – entgegen meinem Vorsatz, niemandem zu danken – gedankt werden.
Ich möchte nur noch grundsätzlich zu dem Entschließungsantrag von Ihnen, Herr Hübner, und meinem Kollegen Jannach Stellung nehmen: Ja, das können wir unterstützen. Was mich aber ärgert und worunter ich dann meine Unterschrift nicht setzen kann, ist, dass Sie hier beim zweiten Punkt anführen, dass immer die EU-Behörden schuld sind.
Das stimmt ja nicht! Wie ich Ihnen gerade gesagt habe, gab es 1938 keine EU. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Da gab es etwas anderes, etwas viel Schrecklicheres! Das wollte ich noch sagen. Darum können wir das nicht unterstützen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)
12.55
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.55
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie auch mich ganz kurz zur Rettung des Uhudlers Stellung nehmen.
Auch ich darf mich hier outen: Ich bin selbst ein großer Fan des Uhudlers. Der besondere Geschmack von Waldbeere hat mich schon 1992 überzeugt – damals, als ich bei Franz Fischler dienen durfte und wir die Rettung des Uhudlers ins Weingesetz übernommen haben. Ich war auch mitbeteiligt, als wir 1994 in den Beitrittsverhandlungen mit dieser Übergangsregelung die Absicherung haben festlegen können.
Ich habe im Landwirtschaftsausschuss am 6. Mai dieses Jahres versprochen, dass ich mich dieser Sache annehmen werde, um den Uhudler über die Frist von 2030 hinaus dauerhaft abzusichern. Das ist mir auch sehr ernst. Der Uhudler hat – das wurde schon in allen Debattenbeiträgen erwähnt – Tradition und Moderne. Er steht für die Identität der Region des Südburgenlandes und ist ein sehr starkes Identifikationsmerkmal. Man kann sagen, er ist heute so etwas wie ein Kultgetränk im Südburgenland. Ich würde fast sagen, der Uhudler ist im Südburgenland so etwas wie der Krautinger in der Wildschönau: Jeder identifiziert sich damit.
Aber es ist auch so, dass Einkommensmöglichkeiten und Wertschöpfung in der Region geschaffen werden, und deswegen ist es notwendig, diese regionale Spezialität entsprechend dauerhaft abzusichern.
Im EU-Recht – Sie wissen das –, in der geltenden EU-Verordnung 1308/2013 über die Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist vorgesehen, dass nur solche Kellertrauben klassifiziert werden dürfen, die der Art Vitis vinifera angehören oder aus einer Kreuzung damit stammen, und das trifft eben auf den Uhudler nicht zu. Er ist eine der Direktträgersorten, die, wie schon gesagt worden ist, vor 150 Jahren nach Österreich gekommen sind, um dem starken Reblausbefall entgegenzuwirken, und die sich damals als resistente Sorten auch durchgesetzt haben.
Die EU-Verordnung hat sich in den Weinbauverordnungen der Bundesländer Burgenland und Niederösterreich entsprechend niedergeschlagen, und es ist dort dieser im Beitrittsvertrag ausverhandelte Übergangszeitraum bis 2030 vorgesehen. Die Umset-
zung des Weinrechts erfolgt ausschließlich in der Länderzuständigkeit, das bedeutet für die Zulassung von Rebsorten, die rechtliche Beurteilung und die Setzung von Rechtsfolgen. Im Falle von Verstößen sind die Landesregelungen, sind die Bundesländer zuständig.
Nun haben wir auf Basis eines Vorschlages des burgenländischen Agrarlandesrates Liegenfeld den Ansatzpunkt gewählt, dass wir auf der Grundlage einer Reform des Weingesetzes einen Transfer des Uhudlers vom Weinbereich in den Obstweinbereich schaffen. Ich werde Ihnen diesbezüglich eine Regierungsvorlage vorlegen, also dem Hohen Haus zukommen lassen. Damit können wir eine dauerhafte und vor allem sichere nationale Lösung für die Uhudler-Produzenten schaffen und damit auch die Grundlage dafür, dass die Uhudler-Freunde auch über 2030 hinaus dieses Kultgetränk genießen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieser Vorschlag kommt aus der Region selbst. Ich hatte gestern auch die Gelegenheit, mit den Vertretern der Produzenten, mit dem Obmann und dem Vizeobmann des Verbandes diese Regelung entsprechend zu diskutieren. Wir werden also diesen Vorschlag auf der Grundlage einer Reform des Weingesetzes, die demnächst dem Hohen Haus zugeleitet werden wird, umsetzen.
In weiterer Folge sollte es auch sinnvoll sein ‑ ich denke, da wird der Verein entsprechend tätig werden ‑, zusätzlich zu dieser Absicherung auch eine Anerkennung als regionale Ursprungsbezeichnung im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung zu erwirken. Damit kann sichergestellt werden, Herr Abgeordneter Doppler: Uhudler wird auch in Zukunft Uhudler bleiben. (Abg. Doppler: Sehr gut!)
Und frei nach Kennedy, wenn es um den Uhudler geht: Ich bin ein Südburgenländer! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.59
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Riemer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Ja, ich bin ein Südsteirer, bleibe es auch, aber gratuliere den Südburgenländern zu dieser wunderschönen Marke, die sie geschaffen haben. Ich denke, diese zwei Anträge zeigen eines, nämlich was Regionalität, was fleißige Menschen bewerkstelligen können, um einen Begriff, eine Marke zu schaffen. Dafür gebühren mein größter Respekt und meine Anerkennung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Der Uhudler ist mir momentan schon etwas zu viel geworden, auch dieses Verharmlosen. Was ist es denn wirklich? – Es ist nicht nur eine Buschenschankkultur oder eine Getränkekultur. 1860 sind beim Reblausbefall, das wissen wir, die ganzen Kulturen – 80 Prozent – kaputtgegangen. Die Reblaus saugte die Wurzeln an, da gibt es dann krebsähnliche Gebilde. Sie wurde übrigens durch die amerikanische Rebe eingeschleppt, das ist erstaunlich. Dadurch haben wir an und für sich einen Verfall gehabt. Ich glaube, die ägäischen Inseln sind ausgenommen worden. Als Übergangslösung hat man Direktträger, praktisch diese amerikanischen Reben, gezogen. Später hat sich das dann so weiterentwickelt, dass man die Edelreben, die noch übrig geblieben sind, mit dieser amerikanischen Grundlage verbunden hat, weil sie einfach reblausresistent waren.
Der Uhudler ist ein Direktträger. Was heißt das? – Er ist eine Hybride zwischen einer entsprechenden amerikanischen Unterlage und einer an und für sich europäischen Rebe. Hybride heißt nichts anderes, als dass die Trauben einen höheren Pektingehalt haben. Das heißt auch, dass ein höherer Methanolgehalt da ist. Dieser Methanolgehalt ist natürlich nicht ganz so gesund, wie alle sagen, aber auch Paracelsus hat gesagt,
die Dosis macht das Gift. Wenn man zu viel hat, dann ist es einfach zu viel. Ich habe ganz denunzierende Ausdrücke gehört – abfällig: „Rabiatperle“ oder „Heckenklescher“ –, das ist natürlich Vergangenheit. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Durch eine hervorragende Kellerwirtschaft ist das heute ein Edelgetränk geworden.
Gehen wir doch weiter. Ich persönlich kann nur sagen, wenn Sie diesen Gedanken um die Direktträger weiterziehen, dann ist heute durch den Herrn Bundesminister eines klar zutage getreten: Es ist natürlich kein Wein. Das gilt nicht als Wein. Obstwein wäre eine Möglichkeit. In Wirklichkeit ist der Uhudler ein landwirtschaftliches Produkt, und auf einer Flasche dürfte das Wort „Wein“ gar nicht draufstehen. Das ist es. Da muss man wirklich nachdenken, dass die Aufwertung auch erfolgt. Das ist vergleichbar mit dem Ribiselwein; der heißt auch nicht Ribiselwein, sondern Adabei – oder was weiß ich, welche Marke das dann ist.
Wenn man das noch weiter verfolgt, würde ich auch sagen, ich bedaure es. Spricht man mit dem frischgebackenen Chef des Bundesgremiums des Agrarhandels Österreich, dann sagt dieser, er hat gar nichts dagegen, wenn auch andere Bundesländer das machen könnten – vielleicht nicht dieses Erfolgsrezept, aber unter einem anderen Namen.
Es gibt da auch im Südsteirischen schon Anhänger, die das natürlich produzieren. Im steirischen Weingesetz heißt es, bis 2030 darf man das noch, aber nur mit bestehenden Stöcken. Ab 2030 ist es also verboten, in der Steiermark nachzupflanzen. Es ist dahingehend natürlich auch nicht erlaubt, das öffentlich auszuschenken. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist ertragreich. Wenn man die Isabellatraube nimmt, heißt es, dass es 1 000 Stöcke gibt. 500 Stöcke bringe ich ungefähr auf 1 000 Quadratmeter hin, das würde 500 Stöcke à 30 bis 40 Kilo Ertrag bedeuten. Pro Kilo, da kann man nachdenken, bekomme ich dann ungefähr 75 Prozent Wein oder dieses entsprechende landwirtschaftliche Produkt heraus. Also das ist schon ein Produkt, das man natürlich dahin gehend gut verwerten kann, weil die Isabellatraube – oder Noah oder wie die alle heißen mögen – natürlich reich tragend ist.
Eines sei natürlich auch schon vermerkt, weil die EU angesprochen worden ist: Natürlich hat es mit der EU zu tun, die natürlich die regionalen Bestrebungen durch irgendwelche Regulierungen kaputt macht. Da brauchen wir gar nicht weiter darum herumzureden, denn es ist so, es gibt ein zu großes Weinangebot. Man versucht überall die Weinflächen zu reduzieren. Anlegen ist nur mehr unter schwierigsten Voraussetzungen möglich. Daher denke ich, dass diese Isabellatraube und dieser Direktträger auch eine Gefahr sind, denn sie sind witterungsresistent. Das heißt, man könnte mit dieser Art von Direktträgern durchaus in weiter nördlichen Gefilden ohne Weiteres Weinbau betreiben.
Da fühle ich mich natürlich schon schaurig an einen Punkt erinnert. Mir ist spontan diese ganze THMPD-Lösung eingefallen. Da hat man auch gesagt, dass wir diese ganzen Essenzen abschaffen können, das ist nicht mehr wichtig. Wir haben hier mehrheitlich dieser Richtlinie zugestimmt, das war ein Fehler. Wir sollten hier sorgfältig darauf achten, auch Saatgut, verschiedene Apfelsorten, alles, was bei uns im regionalen Bereich wächst, zu hüten, sodass wir nicht irgendeiner multinationalen Überlegung aus EU-Kreisen oder von Konzernen zum Opfer fallen.
Deshalb gratuliere ich – das muss ich sagen – den Burgenländern zu ihrem Produkt. Wein ist es noch keiner. Ich darf das als Südsteirer nicht laut sagen, aber schmecken tut es in irgendeiner Aufbereitung trotzdem. Gratulation! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pirklhuber: Dieser Gratulation schließe ich mich an!)
13.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ecker zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.05
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sortenvielfalt und traditionelle Spezialitäten in Österreich sind ein besonderes Thema und liegen mir besonders am Herzen. Ich freue mich, dass über die Parteigrenzen hinweg eine gemeinsame Initiative gestartet wurde, den Uhudler zu erhalten. Der Uhudler ist, wie gesagt, ein zutiefst österreichisches Kulturgut und sollte und muss es auch bleiben.
Im letzten Landwirtschaftsausschuss hatten wir nicht nur die Uhudlerdiskussion, sondern wir diskutierten auch über ein eventuelles Verbot von Glyphosat. Glyphosat ist ein Unkrautvernichtungsmittel, das in riesigen Mengen gerade im konventionell landwirtschaftlichen Bereich ausgebracht wird, jedoch auch in vielen privaten Haushalten eingesetzt wird. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als krebserregend ein – ein Faktum, das nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. Auch wird Glyphosat stark verdächtigt, für das Bienensterben zumindest mitverantwortlich zu sein. Auch das weltweite Amphibiensterben scheint auf den massiven Einsatz des Insektizids zurückzuführen sein. Es gibt auch eine Studie, die belegt, dass es in den jenen Gebieten angrenzenden Gewässern, wo Herbizid eingesetzt wird, zu höchst bedenklichen Konzentrationen kommt.
All das – vor allem die krebserregende Wirkung – hat bereits den Migros-Konzern in der Schweiz dazu veranlasst, glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel komplett aus dem Sortiment zu nehmen. Auch andere Länder haben es schon aus dem Sortiment genommen. Das, was die Menschen in unserem Land nicht verstehen, ist die Haltung der ÖVP und des Landwirtschaftsministers zu diesem Thema. Es gilt auch den Schaden an der Bevölkerung abzuwenden. Also trete ich für das Verbot von Glyphosat ein – für die Menschen, nicht für Roundup oder Monsanto. Ganz klar trete ich für eine Aussetzung des Verkaufs von Glyphosat ein. Dieses Mittel wird nicht nur von landwirtschaftlichen Großbetrieben verwendet, sondern auch die ASFINAG oder die ÖBB verwenden es in großen Mengen, und auch im Einzelhandel wird, wie gesagt, dieses Mittel verkauft.
Ich werde laufend von besorgten Menschen in Österreich, vor allem auch in Salzburg, darauf angesprochen, warum Glyphosat noch immer eingesetzt wird. Gerade die Biolandwirtschaft möchte ein umfassendes Glyphosatverbot. Biobetriebe sehen nicht ein, wieso Glyphosat durch Wind, Wetter, Wasser in ihre Felder eingetragen werden kann.
Was viele Landwirte bereits wissen, wissen die Endabnehmer und Endabnehmerinnen in den Gärten, in den Haushalten nicht. Also trete ich auch für mehr diesbezügliche Information ein. Die Menschen sollen zumindest wissen, dass sie Dinge ausbringen, welche nicht völlig unbedenklich sind. Greenpeace Österreich hat beispielsweise im Zusammenhang mit dem Umweltbundesamt Rückstände in unseren Lebensmitteln festgestellt – natürlich in geringen Konzentrationen, wie Sie jetzt meinen werden.
Es ist aber richtig, dass krebserregende Stoffe in unseren Lebensmitteln zu finden sind. Da frage ich mich schon, warum die ÖVP immer noch Nein zu diesem Verbot sagt. Glyphosat, krebserregende Stoffe in unseren Lebensmitteln, das gibt es mit mir sicher nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat sehr engagiert ein klares persönliches Statement abgegeben. Sie wird für das Verbot von Glyphosat stimmen. Herzlichen Dank, Frau Kollegin
Ecker! Sie haben schon im Ausschuss in diese Richtung argumentiert. Wir haben den Antrag eingebracht. Es gibt einen umfassenden Antrag im Landwirtschaftsausschuss, aber auch im Konsumentenschutzausschuss, wo wir uns mit dieser Frage des Glyphosatverbotes beschäftigen können. Ich sehe hier die erste Bewegung aufseiten der Regierungsfraktionen oder zumindest einer Abgeordneten. Sie haben meine Wertschätzung, da werde ich gerne auf Sie zukommen.
Die Frage Uhudler und Wein: Meine Kollegin Brunner hat sehr engagiert und motivierend eine Erfolgsgeschichte einer Region und von bäuerlichen Initiativen, die Unterstützung brauchen und diese Unterstützung Gott sei Dank hier im Hause erhalten, erzählt. Soweit ich gehört habe, wird sich sicher auch der Herr Minister dafür einsetzen, dass wir hier eine Lösung finden.
Wenn das Weingesetz geändert wird, Herr Bundesminister, werden wir auch noch detailliert beraten. Ich glaube, es ist heute ein guter Tag für den Uhudler.
Ich möchte aber einige Punkte aus dem Weinbau- und Weingesetz ansprechen, die auch zu diskutieren sind. Stichwort wäre hier zum Beispiel die Frage der pilzwiderstandsfähigen Sorten. Hier gibt es inzwischen auch – mit dem Kollegen Pleil in Niederösterreich habe ich auch darüber diskutiert – einige kleine Fortschritte, Fortschritte nämlich in Bezug darauf, was die Auspflanzungsförderung für pilzresistente Sorten betrifft. (Abg. Walter Rosenkranz: Was sagt da der Kollege Pilz dazu?!) Ja, schauen Sie, das ist eben genau das Besondere; diese pilzwiderstandsfähigen Sorten sind resistent gegen Pilzkrankheiten. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenrufe der Abgeordneten Eßl und Walter Rosenkranz.) Diese wären Peronospora – falscher und echter Mehltau eben. Diese Dinge sind wichtig in der Praxis des Weinbaus.
Ich nehme zwei Sorten her. Nehmen wir zum Beispiel die Sorte Bronner und die Sorte Regent, eine Rotweinsorte und eine Weißweinsorte, die beide sehr, sehr gut geeignet sind. Herr Bundesminister, in der Forschung, Entwicklung und auch in der Öffentlichkeitsarbeit bei den Bäuerinnen und Bauern müssen wir diese Sorten voranstellen, weil sie eben mit deutlich weniger Pestiziden oder ganz wenigen Pflanzenschutzmitteln auskommen. Wenn wir also eine Pestizidreduktionsstrategie aktiv durchführen und gleichzeitig Qualitätsoffensive betreiben, dann brauchen wir solche Sorten. Da ersuche ich Sie, bei Vorlage des Weingesetzes auch mit uns gemeinsam über diese Fragen zu diskutieren, damit wir für den österreichischen Weinbau etwas weiterbewegen.
Einerseits ist positiv, dass wir uns jetzt schon mit der Frage beschäftigen, dass für den Uhudler 2030 die rechtliche Grundlage auslaufen würde. Abschließend betrachte ich aber mit einem weinenden Auge die Frage der Milchquotenregelung, die mit 1. April 2015 ausgelaufen ist. Herr Bundesminister, derzeit besteht ein freier Fall auf dem Milchmarkt. Die Preise sind tatsächlich im völlig freien Fall. COPA-COGECA warnt inzwischen – in dieser europäischen Gemeinschaft von Bauernverbänden ist der Bauernbund auch Mitglied – massiv vor den Gefahren eines Einbruchs im Milchsektor.
Faktum ist und es wäre dringlich geboten – das ist jetzt an die Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP gerichtet –, dass unsere Forderung nach Einrichtung eines parlamentarischen Unterausschusses, der sich wirklich aktiv mit dem Zehn-Punkte-Programm für die Lösung der Milchproblematik in Österreich und Europa beschäftigt, umgesetzt wird und dass wir so einen Ausschuss in Kürze einrichten. Spätestens bei der nächsten Ausschusssitzung Anfang Juli ersuche ich die Kollegen hier um Unterstützung, damit wir uns ernsthaft mit diesen Problemen des Milchmarktes auch hier im Haus beschäftigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.
13.13
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Uhudler und Uhudlerrebflächen in Österreich und im Südburgenland geschützt werden müssen, ist hier im Haus überall bekannt und auch konsensfähig.
Dem entspricht auch der Text des Entschließungsantrages, der an den Bundesminister gerichtet worden ist, wonach er sich eben auf EU-Ebene einsetzen soll, dass die Rebflächen über 2030 hinaus noch erhalten bleiben können.
Warum verdient dieser Uhudler, diese Direktträgerrebsorte so viel Aufmerksamkeit, wenn nur 250 000 Liter produziert werden? – Die Geschichte zeigt jetzt, dass sich im Burgenland immer wieder Leute dafür eingesetzt haben, Initiativen gemacht haben, sodass dieses Aus für den Uhudler nicht kommt. 1987 hatte sich ein Verein gegründet – damals war der Uhudler verboten –, Verein der Freunde des Uhudlers, der doch Erfolg hatte, und 1992 wurde dann der Uhudler wieder in das österreichische Weingesetz aufgenommen.
Die Südburgenländer lieben und schätzen ihren Uhudler aus mehreren Gründen. Es sind 340 Weinbauern, die von der Produktion dieses Uhudlers leben. Der Uhudler lockt jährlich zirka 120 000 Gäste in diese Region. Das Kultgetränk, das natürlich auch ein Marketinggag ist, ist aber für diese Region auch identitätsstiftend. Auch Kollege Berlakovich hat das schon ins Treffen geführt.
Die Initiative der SPÖ Burgenland mit dem Landesrat Bieler will den Uhudler in den Status des Weltkulturerbes heben und hat von der UNESCO eigentlich schon ein positives Signal dafür bekommen. Wenn das so ist, dann kann sich die EU, denke ich, nicht dagegen wehren, den Uhudler über 2030 hinaus zu genehmigen.
Auf EU-Ebene setzt sich unsere SPÖ-Abgeordnete Kadenbach auch dafür ein, dass der Uhudler erhalten bleibt. Unabhängig davon, welche Zwischenlösungen es gibt, werden wir als SPÖ unseren Bundesminister, der schon ausgeführt hat, dass er sich einsetzen wird, unterstützen, damit der Uhudler auf EU-Ebene über 2030 hinweg erhalten bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
13.16
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, Kollegen! Zuseher auf der Tribüne und vor den Fernsehgeräten! Wir unterstützen natürlich jede Initiative, die die Fortsetzung der Qualitätsstory Uhudler zum Ziel hat.
Aber ich darf vielleicht in diesem Zusammenhang erwähnen, dass es zwei Dinge gibt, die uns in der Landwirtschaft besonders an Amerika erinnern. Das ist die Reblaus und auf der anderen Seite der Kartoffelkäfer. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon, Eßl, Schmuckenschlager und Schultes.) Wir wissen – das ist vielleicht auch dann im Zusammenhang mit der TTIP-Diskussion zu sehen –, wie es dort die Konzerne schaffen, die dazugehörige Chemie mit zu vermarkten.
Ich glaube, man sollte das ein bisschen breiter sehen. Ich bin dem Kollegen Ertlschweiger dankbar, dass er hier aufgezeigt hat, dass eigentlich beim Uhudler dasselbe geschieht wie bei allen anderen Agrarthemen. Das möchte ich zum Anlass nehmen, kurz das Programm des letzten Agrarausschusses vom 6. Mai vorzustellen, weil es sehr aussagekräftig ist, glaube ich, wie mit den wichtigsten Themen, die die Landwirtschaft und die Konsumenten berühren, umgegangen wird. Bis zurück ins Jahr 2008 werden wichtige Anträge vertagt, wird einfach verhindert, dass sie hier im Plenum zur
Diskussion gestellt werden. Man diskutiert dann auch im Ausschuss eine Stunde darüber, ob es nicht gelingen könnte, einen gemeinsamen Antrag zum Uhudler zu machen.
Wenn diese Geschlossenheit, die ich hier gehört habe, gegeben ist, dann wäre eigentlich sofort das Logische gewesen, mit einem gemeinsamen Fünfparteienantrag zu kommen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Damit man weiß, wie hier versucht wird, die Sorgen und Ängste der Praktiker zu negieren, komme ich zum Antrag des Kollegen, dem gemeinsamen Vierparteienantrag der Opposition über das Zehn-Punkte-Paket für die hart krisengeschüttelten Milchbauern. Davon ist bitte ganz Österreich betroffen. Der wurde vertagt – unerträglich! Ich habe am nächsten Tag zu Hause bei der Arbeit zu meiner Gattin gesagt, dass, wenn das die Praktiker erleben würden, diese das gar nicht glauben würden, weil natürlich dann bei der Bauernversammlung vor Ort gesagt wird, dass man sich so bemüht hat, aber die schwierigen Kollegen von der Opposition das alles verhindern. Meistens wird auch der Herr Minister Hundstorfer strapaziert, das ist der Schlimme, der alles verhindert. In Wirklichkeit ist aber das eigene Abstimmungsverhalten das, was das verursacht. Wir müssen uns da einmal entscheiden, ob wir für Bäuerinnen und Bauern, für die Konsumenten arbeiten oder politische Taktik machen wollen.
Da das Bienensterben immer nur im Zusammenhang mit der aktiven Landwirtschaft diskutiert wird, habe ich ein Bild, gemacht während meiner Fahrt zu genau dieser Ausschusssitzung, mitgebracht. (Der Redner hält ein Foto einer Windschutzscheibe, auf welcher deutlich die sterblichen Überreste eines Insektes zu erkennen sind, in die Höhe.) Es spricht keiner darüber, dass über 2 000 Flugzeuge täglich über unsere Köpfe fliegen. Es spricht aber auch keiner über den Autoverkehr. Das ist nämlich nichts anderes, wie das von meinem Sekretär durch die Windschutzscheibe bei 130 km/h auf der Autobahn fotografierte Bild von einer ehemaligen Biene belegt. Die hat im rechts von der Autobahn gelegenen Rapsfeld zu viel Fracht geladen und wollte dann über die Autobahn nach Hause fliegen. Und so schaut das Ergebnis aus!
Kolleginnen und Kollegen, wenn die Autos auf dreispurigen Autobahnen in beide Richtungen unterwegs sind, dann wissen wir, wie viele Millionen Bienen wir täglich erledigen, nämlich gesunde, tüchtige, fleißige Bienen, die ihren Ausflugsort nicht mehr erreichen, weil sie bereits auf einer Windschutzscheibe getötet wurden.
Der nächste Punkt ist der Wildschadensbericht. Dazu hat heute der Kollege Jannach eine Frage in der Fragestunde eingebracht, Herr Minister, dazu brauchen wir nichts zu sagen. Dann wurde wiederum über den Punkt der überzogenen Bürokratie gesprochen, mit den Aufbewahrungsfristen im Rahmen der ÖPUL-Aufzeichnungen – über zehn Jahre –, das ist einfach nicht praxisgemäß.
Danach ist vom Kollegen Schellhorn der Punkt bezüglich Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion in Kooperation mit der Gastronomie und Hotellerie angesprochen worden. Wenn wir hier diskutieren, sagen alle: Ja, das ist lebensnotwendig, das müssen wir machen. Denken wir an die gestrige Diskussion im Zusammenhang mit dem Wirtesterben und dem Tourismusrückgang, der in den Regionen leider stattfindet. Und in den Ausschüssen wird vertagt.
Der nächste Punkt – AT-Stempel auf polnischen Schweinen, auf tschechischen Rindern – wird vertagt. Kolleginnen und Kollegen und Herr Minister, du sagst dann in der Sendung „Im Zentrum“: Wir brauchen die Exportmärkte, wir wollen Bio-Produkte exportieren. Wir müssen unsere landwirtschaftlichen Produkte nach China exportieren. Welche, bitte sehr? – Schauen wir zuerst einmal, wo es herkommt, und dann schauen wir, was draufgeschrieben wird. Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche. Und deshalb brauchen wir – auch vertagt – das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz und in diesem Zusammenhang – das ist der Punkt vom Kollegen Pirklhuber – TTIP, auch vertagt.
Das sind genau die Themen, die uns berühren. Aber nein, man versucht, mit einer taktischen Uhudler-Diskussion – die ja sehr wichtig ist, dazu bekennen wir uns alle – die wesentlichen Themen zu vertagen. Und ich habe es mir erlaubt (Abg. Brunner: Nein, das war keine taktische Diskussion!) – natürlich, Frau Kollegin Brunner, wir unterstützen den Uhudler voll –, wiederum ein aktuelles Beispiel mitzunehmen, wie unsere Lebensmittelproduktion nicht funktioniert. (Der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „100g Bio-Bachforelle 2,99 €“ in die Höhe.) Das ist völlig aktuell – die Verkaufsaktion eines Supermarkts vom letzten Wochenende. Genauso gibt es einen Supermarkt, der sich um die Zukunft der Bienen kümmert, kein einziges Kilogramm österreichischen Honig verkauft, aber der Bienenkonvention 2020 folgt, Herr Minister.
Und es gibt eben einen Supermarkt, der jeden Tag in der Früh besonders von regionalen, ausgewählten Lieferanten Bio-Bachforellen erwirbt und diese dann verkauft – bitte auf der Zunge zergehen lassen: Bio-Bachforelle aus Aquakultur! –, und das – jetzt kommt es! – zur Konsumentenabzocke um 29,90 € das Kilogramm in Aktion. Wenn früher einer zum Konsumenten gesagt hätte, dass das Kilogramm Bio-Bachforelle 400 S kostet, hätte er ihn gefragt, ob er zu viel Uhudler getrunken hat.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es höchste Zeit, dass wir, wenn diese Regierung – und das gestehe ich ihr zu – echt etwas lösen will, von der Vertagungspolitik zum Handeln kommen, dass diese Anträge entweder abgelehnt werden, damit sie hier im Plenum diskutiert werden können, oder fachlich kritisiert werden, indem man sagt, das oder jenes ist unrichtig. Aber die Zeit, zu der man sagt, das ist ein super Antrag, aber ich stelle den Antrag auf Vertagung, muss beendet sein. Herr Minister, es ist höchste Zeit: Lass dir das in deinem Ausschuss nicht bieten, sprich mit deinem Ausschussvorsitzenden Auer, damit wir hier zur Arbeit kommen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
13.23
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Als steirische Abgeordnete aus dem Bezirk Leoben, wo ja das traditionelle Gösser-Bier hergestellt wird, unterstütze ich selbstverständlich meine burgenländischen Kolleginnen und Kollegen, was den Erhalt von Uhudler-Rebflächen betrifft.
Der Uhudler ist zu einem Symbol beziehungsweise auch Aushängeschild für das Südburgenland geworden. Kein anderer Wein ist mit den Bezirken Jennersdorf und Güssing so verbunden wie der Uhudler: ein unverzichtbares Element sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Tourismus. Wenn man die Geschichte des Uhudlers ein wenig verfolgt, so erkennt man sehr wohl, dass sie sehr bewegt ist und der Uhudler auch maßgeblich an der Entwicklung des Tourismus beteiligt ist.
Der Uhudler stammt aus der Zeit um 1860. 1985 wurde er aufgrund des erhöhten Methanolgehaltes aus dem Weingesetz genommen und auch verboten, 1992 im Rahmen einer Weingesetznovelle wieder aufgenommen, und mit dem EU-Beitritt Österreichs gelten für den Uhudler seit 1995 neue rechtliche Rahmenbedingungen. Derzeit sind die Uhudler-Rebflächen – und das haben wir heute ja schon mehrmals gehört – bis 2030 zugelassen.
Der Uhudler hat im teilweise strukturschwachen Burgenland für einen Aufschwung gesorgt und ist auch ein wesentlicher Wirtschaftszweig. Die Nachfrage steigt dementsprechend. Es wäre daher ein enormer Verlust, wenn der Uhudler der Bürokratie zum Opfer fallen würde. Diese südburgenländische Identität muss erhalten bleiben, und da-
her ist es auch ein Gebot der Stunde, dass sich Minister Rupprechter auf EU-Ebene für die Beibehaltung des Uhudlers einsetzt, damit dem Südburgenland wieder Sicherheit gegeben wird und auch der geschützte Name erhalten bleibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zwar kein Südburgenländer und habe auch unfairerweise den Uhudler von Kollegin Brunner nicht kosten können, weil sie ihm den Minister geschenkt hat. Daher liegt es schon längere Zeit zurück, dass ich dieses wertvolle Getränk gekostet habe. Trotzdem ist es mir ein Anliegen, hier auch ein paar Worte dazu zu sagen, nicht weil die vorliegenden Anträge nicht gut sind – die sind schon gut –, sondern weil sie meiner Ansicht nach bei Weitem nicht weit genug greifen.
Ich glaube, nur der Kollege Schellhorn ist der Ansicht, dass der „Anschluß“ und Hitler an den Problemen des Uhudlers im Jahr 2015 schuld sind. Tatsächlich ist es natürlich ein aktuelles Problem und hat mit der Europäischen Union zu tun. Ich glaube, gerade bei einem Produkt wie dem Wein, der ja langfristig angebaut werden muss und der ja drei, vier Jahre kaum Ertrag zeigt, muss man den Winzern eine klare Perspektive geben. Dass man sagt, die Regierung oder der Minister soll sich bemühen, ist zu wenig.
Ich glaube, unsere Aussage muss sein: Die Regierung und der Minister werden dafür sorgen, dass es diese Rebsorte weiterhin zulässigerweise in Österreich und vor allem im Südburgenland gibt. Da muss man bei der Europäischen Union, glaube ich, klar auftreten: Ein Kompromiss in der Form, dass wir sagen, es ist kein Wein mehr, es ist ein Obstprodukt, ein Lebensmittel, ein Obstwein oder Ähnliches, ist zu wenig. Es muss doch möglich sein, dass ein regional typischer Wein, der durchaus ein vernünftiges und wohlschmeckendes Produkt ist, ein Wein bleibt. Alles andere ist ja nur ein Beweis für die völlig überzogene Zentralisierung in der Europäischen Union. (Beifall bei der FPÖ.)
So eine Entscheidung muss natürlich national fallen, eigentlich sollte sie sogar regional auf Landesebene fallen. Ich würde sagen, bei so einer Geschichte ist sogar eine Bundesentscheidung zu weitgehend.
Da es ja in nächster Zeit einige Verhandlungen innerhalb der EU betreffend die Neuabgrenzung der Kompetenzen zwischen Union und Nationalstaaten geben wird, ist es wichtig, unseren Ministern diesbezüglich eine Botschaft mitzugeben: Setzt euch dafür ein, dass solche Dinge wie zum Beispiel die Entscheidung, welche Sorten ich anbauen darf, nicht von einer Bürokratie 2 000 Kilometer entfernt abstrakt entschieden werden und nicht das Produkt von Lobbyismus aus Frankreich, Spanien und Italien sind, sondern das Produkt der regionalen Entscheidung bleiben.
Deswegen bringen wir zusätzlich zum Regierungsantrag, dem wir zustimmen werden – wir werden auch dem Antrag der Kollegin Brunner zustimmen, obwohl sie unserem Antrag nicht zustimmt, aus angeblich legistischen Gründen, die ich nicht ganz verstehe –, folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftssicherung für Uhudler-Winzer
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den österreichischen Uhudler-Winzern gegenüber klarzustellen, dass die österreichische Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun wird, unter anderem die Kompetenzen für die Zulassung des Anbaus und der Verarbeitung von oben angeführten Rebsorten in die nationale Kompetenz zurückzuholen, die Zulassung der Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus sicherzustellen und den EU-Behörden gegenüber – sollte eine Rückholung der Kompetenz in die nationale Zuständigkeit nicht möglich sein – klarzustellen, dass Österreich die Verweigerung einer Zulassungsverlängerung als willkürlichen, die Kompetenzen überschreitenden Schritt ansehen und nicht hinnehmen wird.“
*****
Das ist, glaube ich, eine klare Botschaft, und so sollten wir es beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jannach, Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend ZUKUNFTSSICHERUNG FÜR UHUDLER-WINZER eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.), TOP 7., in der 75. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 21. Mai 2015
Weinbau bedarf langfristiger Planung und Planungssicherheit für den Winzer, da aufgrund der hohen Anfangskosten von Neupflanzungen, der zumindest 3jährigen Phase der Ertragslosigkeit von jungen Reben und der 35-50jährigen Ertragsdauer von Weingärten andernfalls „unsichere Sorten“ nicht mehr ausgepflanzt werden.
Für die „Uhudler-Grundtrauben“ (Noah, Isabella, Othello, Ripatella, Clinton und Delaware) ist angesichts der 2030 endenden EU-Genehmigungen diese Sicherheit nicht mehr gegeben, sodass ein Auspflanzstopp und damit eine Überalterung bzw. ein langsames „Sterben“ der Weingärten droht. Die Zukunft eines wichtigen, regionaltypischen Elements des Südburgenlands ist damit bedroht. Dies hat der o.g. Antrag richtig erkannt, die Konsequenzen werden in der Entschließung aber nur ungenügend gezogen.
Die Delegierung der Kompetenz für derart regionale und „kleinräumliche“ Fragen wie die Zulassung der Weingewinnung aus Trauben an die EU ist ein typisches Beispiel für völlig überzogene Zentralisierung von Entscheidungen, die sinnvoll nur auf nationaler bzw. regionaler Ebene getroffen werden können.
Die österreichischen Volksvertreter sind verpflichtet, Schäden für die heimischen Bauern, für das Überleben regionaltypischer Produkte und damit für einen Teil der „heimischen Identität“ durch diese Zentralisierung und ihre realitätsfernen, bürokratischen Entscheidungen zu verhindern.
Im Rahmen der Wahrung der österreichischen Restsouveränität und dem Bestreben, zentralistische Verirrungen auf ein sinnvolles Maß zurückzudrängen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den österreichischen Uhudler-Winzern gegenüber klar zu stellen, dass
die österreichische Bundesregierung alles in ihrer Macht stehende tun wird, unter anderem die Kompetenzen für die Zulassung des Anbaus und der Verarbeitung von oben angeführten Rebsorten, in die nationale Kompetenz zurückzuholen,
die Zulassung der Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus sicher zu stellen und
den EU-Behörden gegenüber – sollte eine Rückholung der Kompetenzen in die nationale Zuständigkeit nicht möglich sein – klar zu stellen, dass Österreich die Verweigerung einer Zulassungsverlängerung als willkürlichen, die Kompetenzen überschreitenden Schritt ansehen und nicht hinnehmen wird."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7, die dem Ausschussbericht 602 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen anzunehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 86.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftssicherung für Uhudler-Winzer.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 603 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (611 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren (613 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
13.31
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die Asyldebatte – medienmäßig wohl kaum zu überbieten – ist ein ernstes Problem, und jetzt stehen wir hier vor der Beschlussfassung eines Gesetzes, das hier Regelungen machen soll.
Es wurde seitens der zuständigen Ministerin angekündigt, es soll eine Verfahrensverkürzung geben, es soll die Rechtsberatung in den staatlichen Bereich zurückgenommen werden, generell soll es aufgrund der Problematik eine Verschärfung geben. Was findet jetzt tatsächlich statt? – Von dieser Ankündigung zum Beispiel der Rechtsberatung im staatlichen Bereich ist nichts mehr übrig geblieben. Das bleibt nach wie vor, mit entsprechenden Subventionen des Staates, ausgegliedert.
Die Verfahrensverkürzung, die gewünscht und positiv ist, schaut jetzt so aus, dass wir eine fünfmonatige Frist für das Verfahren haben, eine gänzlich unsystematische Frist an sich. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht sechs Monate vor, also warum fünf Monate? – Mir ist nicht ganz ersichtlich, warum man hierbei systemwidrig vorgeht. Aber das ist nicht das Problem. Man schreibt das hinein und sagt: Wünschenswert ist allerdings, wenn es noch kürzer dauert. „Wünschenswert“, das steht aber so nicht im Gesetz drinnen.
Es hat in den Stellungnahmen seitens des Landes Niederösterreich und seitens des Landes Wien auch Bedenken gegeben, wo man gesagt hat: Warum schreibt man zum Beispiel eine Zehn-Tages-Frist für dieses erste Verfahren, für dieses rasche Verfahren nicht ins Gesetz hinein? Und umgekehrt, was schreibt man dann hin? – Wenn die fünf Monate nicht ausreichen, dann kann es ja ohnehin länger dauern. Also, wir schreiben einmal fünf Monate hinein – als Verfahrensverkürzung –, eigentlich wollen wir, dass es kürzer dauert, aber wenn es länger dauert, macht es auch nichts.
Solche Gesetze sind eigentlich genau das, was man im Asyl- und Fremdenrecht generell kritisiert, wozu auch alle Experten immer gesagt haben: Die Materie ist von einem Mal zum anderen nur Flickwerk. (Beifall bei der FPÖ.) Ich spreche jetzt nicht davon, ob
es liberalisiert oder ob es verschärft wird: Es ist ein generelles Problem der Gesetzwerdung in diesem Bereich, dass es nur zu einem Flickwerk kommt, und einer der Experten, nämlich derjenige des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, sagt, sogar für ihn als Experten in diesem Bereich ist es nahezu unmöglich, dem entsprechend zu folgen.
Ein Beispiel nur zu dem, was bei der letzten Novelle passiert ist – das war noch unter der Innenministerin Fekter. Da wurde ein ganz großes lichtvolles Ding gemacht, nämlich die Mitwirkungspflicht, sieben Tage vor Ort zu sein, um für die Behörde greifbar zu sein, damit man die Befragungen durchführen kann, damit niemand untertauchen kann und so weiter. Es wurde gesagt, das ist logischerweise keine Haft, sondern das brauchen wir unbedingt, damit es funktioniert.
In dieser Novelle wird es ersatzlos gestrichen. Was vor Kurzem von denselben Parteien als unerlässlich beschrieben wurde, wird jetzt auf einmal ersatzlos gestrichen. Das heißt, da passt doch etwas im Geist nicht, und vielleicht ist das auch der Geist der Koalition, wo sich unter Umständen auch die Regierungsparteien nicht klar sind.
Es zeigt sich aber auch eines, nämlich dass wir bei der Umsetzung einiger anderer Dinge – so, wie es in der derzeitigen Situation ausschaut – auch säumig sind. Zum Beispiel: In der Schweiz gibt es Forderungen, dass man endlich einmal auch weiß, wie viel das Asylwesen insgesamt kostet. Wir bekommen ja keine genauen Zahlen. Es wird gesagt, darüber wird keine Statistik erhoben, das wird nicht geprüft. Das Asylwesen kostet ja nicht nur so viel, wie der Flüchtling in die Hand bekommt, sondern es sind auch die Verfahrenskosten dabei: Wie viel kosten die Behörden? Es sind außerdem die Nebenkosten dabei: Wie viel kostet der Schulunterricht? Wie viel kostet die ärztliche Versorgung? Und so weiter. Das ist auf den Bund, das ist auf die Länder aufgeteilt. Es gibt hierbei nicht einmal eine Kostentransparenz. Das wäre einmal dringend einzufordern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
Diese Muskelspielereien, Frau Bundesminister: Wir hören die Ankündigung, das und das wird passieren, aber es kommt dann nicht. Jetzt heißt es aktuell: Die Innenministerin droht Bürgermeistern mit der Entmachtung, denn die Verantwortung kann sie gerne wieder übernehmen. Ich bin gespannt, ob das tatsächlich passieren wird, denn der Gemeindebund sagt, das geht so nicht. Das Floriani-Prinzip herrscht hier, und es geht offensichtlich nur eines. Es gibt auch einen Antrag des Teams Stronach dazu, und es wird auch mehrfach gefordert.
Wenn man sieht, dass mindestens 1 000 Personen – ich verwende jetzt nicht den Begriff Flüchtlinge, denn darüber müssen wir uns auch noch einmal gesondert unterhalten – über die Grenze kommen und um Asyl ansuchen, und dann die Zahl aus dem Innenministerium kommt, dass aufgrund der Situation in Syrien mittlerweile 30 Prozent als Flüchtlinge anerkannt werden, so heißt das, dass nach wie vor pro Woche 70 Prozent, rund 700 Personen, illegal nach Österreich kommen.
Und jetzt entspinnt sich schon wieder die Diskussion: Menschen sind doch nicht illegal! – Ja, Menschen nicht, nur: Wenn ein Mensch Gesetze bricht, dann tut er etwas Verbotenes, und das ist illegal. Das ist das Problem dabei. Da haben ja einige im Ausschuss auch nicht die entsprechende Auskunft geben oder Verantwortung zeigen wollen. Wir als Abgeordnete sind auf die Gesetze der Republik vereidigt, aber es gibt manche, die hier so tun, als ob sie in bestimmten Bereichen nicht gelten würden, und das ist beim Begriff des Flüchtlings so. Da wird nämlich auf einmal ganz zwanglos das, was man landläufig als sogenannten Wirtschaftsflüchtling versteht, mit hineingepackt.
Wenn Sie wollen, dass in Österreich eine illegale Zuwanderung unter der Überschrift „Asyl“ stattfindet, die nicht gerechtfertigt, weil rechtlich nicht haltbar, ist, dann sagen Sie das, dann stellen Sie die entsprechenden Anträge auf Gesetzesänderung! Ich spreche
insbesondere die Fraktion der Grünen an. Sagen Sie: Wir Österreicher wollen einfach alle, die nach Österreich kommen wollen, bei uns aufnehmen! Asylregelungen und Flüchtlingskonvention haben bei uns keine Geltung, wir wollen alle dahaben. Stellen Sie diesen Antrag, dann können wir endlich eine redliche Debatte mit den entsprechenden Begrifflichkeiten führen! Aber das tun Sie nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Was Sie hier machen – und da leite ich jetzt schon über –: Sie fliegen nach Süditalien, um sich vor Ort ein Bild zu machen, ziehen dort die Rot-Kreuz-Jacke an, aber bei Ihnen zu Hause, im eigenen Heim, hat noch keine syrische Familie Unterschlupf gefunden.
Generalsekretär Kickl hat hier eine wirkliche Win-win-Situation angesprochen. Nehmen wir doch die Landkarte von Österreich, schauen wir uns an, in welchen Wahlsprengeln die Grünen, die NEOS ganz besonders gute Ergebnisse haben. Dort wird nämlich das, was Sie verlangen, besonders unterstützt. Das heißt, die Win-win-Situation bedeutet, dass man genau dort, wo Sie Ihre Anhänger haben, die Ihre Ideale, die Ihre Ziele vertreten, wo die zu Hause sind, diese Menschen unterbringt. Dann gibt es diese unwürdigen Spektakel nicht, wo die Frau Ministerin sagt, es wird immer nur nach dem Floriani-Prinzip gehandelt, es wird nur schön geredet. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Setzen Sie das endlich um! Schauen Sie doch endlich, wo Sie als Grüne in der Regierung der Länder sind – Sie sind ja immer so stolz darauf –, dass dort diese unwürdigen Spektakel, wie Sie sie selbst bezeichnen, endlich ein Ende haben! Aber dazu fehlt Ihnen der Mut.
Ich sage eines: Halten Sie endlich einmal eine Redlichkeit in der Debatte ein, wenn Sie die Begrifflichkeiten des Flüchtlings insgesamt verwenden, denn bei der letzten Debatte hat ja die Klubobfrau Glawischnig gemeint, wenn Fischer aufgrund von EU-Verträgen keine Thunfische mehr in Senegal fischen können, dann wäre das bereits ein Fluchtgrund, und dem müssten wir abhelfen und nachgehen. Nein, das ist eben kein Fluchtgrund! (Abg. Schwentner: Also zynischer können Sie ja nicht sein!)
Frau Korun, Sie kommen nachher dran, und Sie werden mir sicher sagen, wie viele Flüchtlinge Sie bereits privat unterstützen und aufgenommen haben, nachdem Sie aus Sizilien zurückgekommen sind und die Rot-Kreuz-Jacke wieder ausgezogen haben. Das, was Sie als Grüne hier produzieren, ist so viel heiße Luft! Man könnte sagen, so wie zuvor der Kollege von den Grünen zur Nachhaltigkeit bei der Dampfmaschine gesprochen hat: Wenn es einem Physiker gelingen würde, die heiße Luft, die Sie produzieren, in Energie umzuwandeln, dann wären wir in ganz Österreich auf Jahre hinaus energieautark. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Folgendes noch: Die Grenzen müssen dichtgemacht werden! Schließlich sind wir ein Binnenland, wir sind ein Schengen-Binnenland, mit ähnlichen Problemen. Da gibt es nur eines: Grenzkontrollen. Das Team Stronach wird dazu einen Antrag auf temporäre Grenzkontrollen einbringen, den wir auch schon öfters eingebracht haben. Wenn wir solche hätten, müssten wir nämlich über die Quoten in Europa überhaupt nicht diskutieren. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Abg. Schwentner: ist peinlich!)
In Wirklichkeit ist das eine Gefahr, die durch die Hintertür kommt. Es würde laut den Ankündigungen vielleicht einen kurzfristigen Erfolg bringen, aber in Wirklichkeit gibt es dann keine Obergrenze. Wir verwahren uns ganz strikt dagegen, dass das Recht, darüber zu entscheiden, wer in unser Land kommt und wer nicht, dem nationalen Gesetzgeber entzogen wird und uns das später in irgendeiner Form aufs Auge gedrückt wird. Nein, das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Dazu nur eine Zahl, damit man sieht, wie es in der Schweiz gehandhabt wird: In der Schweiz – und mit diesem Land vergleiche ich uns gerne – werden 14 900 Anträge gestellt nach dem Dublin-Verfahren, das heißt in den Fällen, wo Asylwerber eigentlich widerrechtlich im Land sind, weil ein anderes Land der EU beziehungsweise ein anderer Dublin-II-Vertragspartner für diese zuständig wäre. Zurückgebracht wurden 5 642 im Jahr 2014.
In Österreich, das ja in einer ähnlichen oder der gleichen Binnensituation ist – normalerweise dürfte man zu uns ja nur mit dem Flugzeug kommen und nicht über die grüne Grenze – sind es 5 900 Anträge, und es werden davon nur 1 327 in die Vertragsstaaten zurückgebracht. Da muss nachgeschärft werden, auch in der Verwaltung!
Wobei ich eines sagen möchte: Das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl leistet Großartiges und hat schon sehr viel gemacht. Die Beamten sind sehr motiviert, wobei man sich vorstellen muss, dass bei den Ersteinvernahmen für die Asylverfahren nur 30 Prozent all derer, die zu ihnen kommen, auch tatsächlich die Wahrheit sagen, 70 Prozent lügen sie an, das sind die Zahlen aus dem Innenministerium, weil es eben in diesen Fällen keine Asylgründe gibt. Da muss ich sagen, das ist ein Beruf mit einer sehr hohen Frustrationstoleranz. Diese Leute müssen sich quasi sagen: Ich gehe heute wieder in die Arbeitswoche hinein und weiß, dass ich eigentlich von 70 Prozent der Asylwerber angelogen werde. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darabos: Wieso wollen Sie nachschärfen?) Bitte? (Abg. Darabos: Es gibt eine Behörde, warum wollen Sie nachschärfen? Sie haben der Behörde unterstellt ! Sie haben gesagt, es kommen zu viele, die !) – Ja, richtig, es kommen zu viele ungesetzlich, rechtswidrig nach Österreich hinein, und es wird einfach Dublin nicht umgesetzt, weil wir ganz spezielle europäische Partner haben! (Abg. Schwentner: absurd!) Wir wollen gar nicht so viele haben! Österreich hat in der Vergangenheit in Asylkrisen einen Beitrag geleistet, der über alles hinausgeht, was dieses angeblich solidarische Europa je geleistet hat!
Es ist an der Zeit, dass Österreich einmal aus der Pflicht genommen wird und dass andere, die rundherum um Österreich liegen, mit 40, mit 100 Asylwerbern, endlich in die Pflicht genommen werden! (Beifall bei der FPÖ.) Das sind nämlich die sicheren Drittländer, in denen die Menschen nach Österreich durchgeschleust werden. Das sind keine europäischen Partner, sondern das sind diejenigen, die sagen: Puh, europäische Solidarität, die hört in unserem Land auf, wir schaffen alle nach Österreich hinein, denn die sind – dank Ihrer Unterstützung! – so blöd, dass sie das auch noch auf ihre Schultern nehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
Nein, nein, nein zu dieser Politik, Genosse Darabos! Und erklären Sie das auch gleich Ihren burgenländischen Freunden im Wahlkampf! Denn die leben nämlich an einer solchen grünen Grenze und müssen tagtäglich erleben, wie dort geschleust, geschleppt wird, und Sie schauen dort zu mit Ihrer Sicherheitspolitik, die Sie ja schon längst beim Bundesheer gezeigt haben! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Noch eines zum Schluss – schließlich werden wir uns ja mit diesem Thema heute auch noch am Nachmittag auseinandersetzen, und ich freue mich schon darauf, die Asyldebatte auf ORF III anzuschauen –, nämlich ein Bild von ganz besonderer Symbolkraft aus Puls 4 gestern (der Redner hält ein Foto in die Höhe, auf dem im Vordergrund Bundesministerin Mikl-Leitner und im Hintergrund ein Mann mit einem weißen T-Shirt mit Aufschrift zu sehen ist): Die Frau Bundesminister protestierte vor den Zeltstädten, und hinten steht jemand – ich weiß nicht, ob es ein Bürgermeister ist, es sieht nicht so aus, sondern eher wie ein Bewohner der Zeltstadt –, der hat auf seinem Leiberl die Aufschrift: I don’t need you. Für die, die es nicht verstehen: Ich brauche dich nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist offensichtlich, dass die Frage des Asyls derzeit ein zentrales Thema der österreichischen Innenpolitik ist, doch die Anstrengung, die es da zu bewältigen gilt, ist gemeinsam zu bewältigen, und ich betone noch einmal: gemeinsam! Überhaupt nicht geholfen ist uns damit, dass – so wie es die Freiheitlichen machen – hier das Volk aufgewiegelt wird. (Abg. Kitzmüller: Was heißt da aufwiegeln?! Fragen Sie mal !). Auf der anderen Seite ist uns genauso wenig geholfen damit, so wie die Grünen das teilweise betreiben, aus einem falsch verstandenen Gutmenschentum entsprechend tätig zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Es braucht bei diesem Thema ein ruhiges, konsequentes und sachliches Vorgehen. Daher möchte ich gleich vorweg diese Gelegenheit ergreifen, der Frau Innenministerin zu danken. Sie führt dieses System mit ruhiger Hand, besonnen, konsequent und macht aus der Situation wirklich das Beste für Österreich und seine Bürger. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn man die aktuelle Situation betrachtet, dann zeigt sich deutlich, dass wir klare gesetzliche Regelungen, Zuständigkeiten und Verantwortungen brauchen. Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungsgesetz werden wir hier Nachschärfungen vornehmen und auch im operativen Bereich Verbesserungen erzielen. (Abg. Deimek: Fragen Sie einmal die Ministerin !)
Ich möchte aber ein paar grundlegende Feststellungen treffen, die gerade auch in der aktuellen Situation wichtig sind: Jeder, der Asyl braucht, weil er ein Kriegsflüchtling ist, weil er verfolgt wird, der wird in Österreich auch Asyl gewährt bekommen, und er wird auch entsprechend untergebracht und versorgt. Wer aber hierherkommt als Wirtschaftsflüchtling oder aus einem sicheren Drittstaat, der wird auch kein Asyl bekommen. (Abg. Kitzmüller: Geh!) Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungsgesetz werden wir genau bei diesem Punkt eine Bereinigung vornehmen, damit genau diejenigen, die Asyl brauchen, entsprechend versorgt werden können und die Grundversorgung dafür auch die entsprechenden Kapazitäten hat. Das neue Fremdenrechtsgesetz gibt diesbezüglich klare Regeln vor. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann, Deimek und Kitzmüller.)
Zweitens braucht es, und auch das zeigt sich, innerstaatlich natürlich eine klare Aufgabenteilung und operativ klare Abläufe, damit das Thema Flüchtlingsbetreuung, das zugegebenermaßen eine große Herausforderung darstellt, auch entsprechend gemeistert werden kann. Auch diesbezüglich beinhaltet das Fremdenrechtsänderungsgesetz klare Bestimmungen.
Was wird im Detail geregelt? – Es soll die Aufteilung der Asylwerber hinkünftig zeitnah, effizienter und solidarischer erfolgen. Die Asylwerber werden nach Einbringung des Asylantrags nicht automatisch in ein Erstaufnahmelager in Traiskirchen oder Thalham gebracht. In Zukunft kann das Zulassungsverfahren auch bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführt werden. Anschließend erfolgt gleich die Unterbringung in Quartieren in den Bundesländern. (Abg. Darmann: Überleg einmal, was du da redest!)
Zudem wird hinkünftig – weil Sie ja immer diese Nachschärfungen einfordern – auch ganz klar festgelegt: Derjenige, der keinen Asylgrund hat, jemand, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt oder sich weigert, am Verfahren mitzuwirken, verliert die Grundversorgung. Um in diesem Zusammenhang persönliche Härtefälle und vor allem Obdachlosigkeit zu vermeiden, brin-
gen wir, das sage ich gleich dazu, einen Abänderungsantrag ein, der eine abgestufte Grundversorgung vorsieht.
Der Antrag lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 610 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 (BFA-VG) wird nach Z 17 folgende Z 17a eingefügt:
„17a. §16 Abs. 1 lautet:
,(1) Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes beträgt in den Fällen des § 3 Abs. 2 Z 1, 2, 4 und 7 zwei Wochen, sofern nichts anderes bestimmt ist. § 7 Abs. 4 erster Satz Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte () ist, sofern es sich bei dem Fremden im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt, diesfalls nicht anwendbar.‘“
2. In Art. 3 (AsylG 2005) wird nach Z 11 folgende Z 11a eingefügt:
„11a. In § 12a Abs. 1 wird in Z 2 das Wort ,und‘ durch einen Beistrich und in Z 3 der Punkt durch die Wendung ,und‘ ersetzt sowie folgende Z 4 angefügt:
,4. eine Abschiebung unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK () weiterhin zulässig ist.‘“
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie müssen wirklich ganz genau so vorlesen, wie es hier steht, auch die Ausdrücke in der Klammer!
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ich gehe noch einmal zurück:
,4. eine Abschiebung unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK (§ 9 Abs. 1 bis 2 BFA-VG) weiterhin zulässig ist.‘“
3. In Art. 4 (FPG) Z 34 wird in § 76 Abs. 3 Z 2 die Wortfolge „eines aufrechten Einreiseverbotes, eines aufrechten Aufenthaltsverbots“ durch die Wortfolge „einem aufrechten Einreiseverbot, einem aufrechten Aufenthaltsverbot“ ersetzt.
4. In Art. 6 (GVG-B 2005) Z 6 (§ 2 Abs. 7) wird folgender letzter Satz angefügt:
„Im Falle eines Verlustes des Anspruches auf Versorgung ist eine Versorgung des Fremden im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), ABl. Nr. L. 180 vom 29.06.2013 S. 96, bis zur Ausreise aus dem Bundesgebiet jedenfalls zu gewährleisten.“
*****
(Abg. Cap: War das alles?) – Ja, das war alles.
Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungspaket werden wir bessere Regelungen für dieses wichtige Thema finden. Ich möchte noch einmal der Frau Bundesminister für ihren Einsatz danken. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
13.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 610 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz–Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), in der Fassung des Berichts des Ausschusses für innere Angelegenheiten AB 582 d.B.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 (BFA-VG) wird nach Z 17 folgende Z 17a eingefügt:
„17a. § 16 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes beträgt in den Fällen des § 3 Abs. 2 Z 1, 2, 4 und 7 zwei Wochen, sofern nichts anderes bestimmt ist. § 7 Abs. 4 erster Satz Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 ist, sofern es sich bei dem Fremden im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt, diesfalls nicht anwendbar.““
2. In Art. 3 (AsylG 2005) wird nach Z 11 folgende Z 11a eingefügt:
„11a. In § 12a Abs. 1 wird in Z 2 das Wort „und“ durch einen Beistrich und in Z 3 der Punkt durch die Wendung „, und“ ersetzt sowie folgende Z 4 angefügt:
„4. eine Abschiebung unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK (§ 9 Abs. 1 bis 2 BFA-VG) weiterhin zulässig ist.““
3. In Art. 4 (FPG) Z 34 wird in § 76 Abs. 3 Z 2 die Wortfolge „eines aufrechten Einreiseverbotes, eines aufrechten Aufenthaltsverbots“ durch die Wortfolge „einem aufrechten Einreiseverbot, einem aufrechten Aufenthaltsverbot“ ersetzt.
4. In Art. 6 (GVG-B 2005) Z 6 (§ 2 Abs. 7) wird folgender letzter Satz angefügt:
„Im Falle eines Verlustes des Anspruches auf Versorgung ist eine Versorgung des Fremden im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), ABl. Nr. L. 180 vom 29.06.2013 S. 96, bis zur Ausreise aus dem Bundesgebiet jedenfalls zu gewährleisten.“
Begründung
Zu Z 1 (Art. 2, BFA-VG, Z 17a):
Der VfGH leitete anlässlich eines Beschwerdeverfahrens gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG amtswegig ein Gesetzesprüfungsverfahren (VfGH vom 10.3.2015 - E 874/2014-19, VfGH
vom 8.4.2015 - G 171/2015) zu der Frage ein, ob die bisher vorgesehene zweiwöchige Beschwerdefrist des § 16 Abs. 1 aufgrund der Abweichung von der generellen vierwöchigen Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG verfassungskonform ist.
Die verkürzte Beschwerdefrist galt bisher für sämtliche Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes und sah nur eine Ausnahme für unbegleitete Minderjährige vor. Daher wird der VfGH insbesondere im Hinblick auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) und auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (Art. I Abs. 1 BVG BGBl. 390/1973) prüfen, ob Art. 136 Abs. 2 B-VG verletzt sei. Art. 136 Abs. 2 B-VG ordnet die einheitliche Regelung des Verfahrens der Verwaltungsgerichte in einem besonderen Bundesgesetz (VwGVG) an und sieht vor, dass Abweichungen nur dann zulässig sind, wenn das VwGVG hiezu ermächtigt oder dies zur Regelung des Gegenstands erforderlich („unerlässlich“) ist.
Im Lichte dieses Prüfungsbeschlusses des VfGH soll nun Abs. 1 dahingehend adaptiert werden, dass nur jene Beschwerdeverfahren von der verkürzten Beschwerdefrist erfasst sind, in welchen eine verkürzte Beschwerdefrist unerlässlich ist. Jene Fälle werden durch Aufnahme der Tatbestände des § 3 Abs. 2 direkt genannt:
§ 3 Abs. 2 Z 1 und 4 betreffen die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten gemäß dem AsylG 2005 sowie die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gemäß dem 8. Hauptstück des FPG. Eine verkürzte Beschwerdefrist ist hier unerlässlich, da in diesen Fällen über das Aufenthaltsrecht des Fremden entschieden wird und damit insbesondere aufenthaltsbeendende oder andere Maßnahmen zur Außerlandesbringung unmittelbar einhergehen. Aufgrund der verkürzten Entscheidungsfrist kommt es zu einer beschleunigten Entscheidung, die dem besonderen öffentlichen Interesse der Aufrechterhaltung des geordneten Vollzugs im Asyl- und Fremdenwesen im Zusammenhang mit aufenthaltsbeenden Maßnahmen, anderen Maßnahmen zur Außerlandesbringung oder sonstigen Rückkehrentscheidungen gerecht wird. Das Fremden- und Asylverfahren zeichnet sich durch zahlreiche Sondervorschriften aus, gerade um dem Ziel der Erhöhung der Effektivität des Asylverfahrens und dessen Beschleunigung Rechnung zu tragen (siehe auch Halm-Forsthuber/Höhl/Nedwed, Besonderheiten im fremden- und asylrechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, ÖJZ 2014/50, 293 ff.). Aus diesem Grund kommt es auch nicht zu einer undifferenzierten Ungleichbehandlung von Fremden. Dementsprechend hielt der VfGH auch in seiner bisherigen Judikatur (siehe dazu VfGH vom 9.10.2010 - U 1046/10, vom 25.6.2009 - U 561/09, oder vom 3.9.2009 - U 556/09) fest, dass sich im Asylverfahren Besonderheiten ergeben, die Abweichungen vom Verfahrensrecht rechtfertigen würden (Anm.: im Zeitpunkt der damaligen Rechtslage handelte es sich um Abweichungen vom AVG). Insbesondere in dem Erkenntnis vom 9.10.2010 (U 1046/10), worin die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes nach Folgeanträgen für verfassungskonform erachtet wurde, nahm der VfGH Bezug auf die Gesetzesmaterialen (zu RV 330 BlgNR 24. GP, AB 387 BlgNR 24. GP) und führte aus, dass im gegebenen Anlassfall Folgeanträge oft nicht dem berechtigten Vorbringen neuere Asylanträge dienen, sondern auf die Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzielen würden. Aufgrund der „enormen Belastung“, die diese Vorgehensweise für das Asylsystem darstelle, sei der geordnete Vollzug des Fremdenwesens gefährdet. Die Notwendigkeit einer verkürzten Beschwerdefrist besteht umso mehr bei fremdenpolizeilichen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Der Grund der Aufenthaltsbeendigung liegt hier im rechtswidrigen Verhalten des Beschwerdeführers, dem es an einem Aufenthaltsrecht grundsätzlich fehlt oder dessen Aufrechterhaltung auf Grund des vom Beschwerdeführer gesetzten Verhaltens nicht länger tragbar wäre. Auch im Erkenntnis vom 26.2.2014 (G 59/2013) anerkannte der VfGH ein öffentliches Interesse an der Raschheit und der Durchführung von Ausweisungen.
§ 3 Abs. 2 Z 2 betrifft die Gewährung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß dem 7. Hauptstück des AsylG 2005, die als „Aufenthaltsberechtigung plus“, „Aufenthaltsberechtigung“ oder als „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ erteilt werden. Insbesondere erfolgt deren Erteilung, wenn dies gem. § 9 Abs. 2 zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd. Art. 8 EMRK geboten ist, wenn eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist oder wenn besonders berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen. Gemein ist allen Formen des Aufenthaltsrechts aus berücksichtigungswürdigen Fällen, dass sie nur in Betracht kommen, wenn der Betreffende nicht über ein Aufenthaltsrecht nach dem AsylG oder NAG verfügt. Zielgruppe sind somit idR. unrechtmäßig aufhältige Fremde. Es handelt sich um Fälle, die im Rahmen einer zu fällenden aufenthaltsbeendenden Maßnahme zu überprüfen sind, da über diese Aufenthaltstitel gemäß § 58 Abs. 3 und 8 AsylG 2005 im verfahrensabschließenden Bescheid abzusprechen ist. Unterschiedliche Beschwerdefristen zu verschiedenen – inhaltlich zusammenhängenden – Spruchpunkten eines Bescheides vorzusehen, wäre keinesfalls sachgerecht, da eine differenzierte Berücksichtigung für jeden Einzelfall gerade bei einer sehr hohen Beschwerdequote mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, der nicht im Interesse der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes steht. Es sind insofern Situationen betroffen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bevorstehen, die durch Ausstellung der Aufenthaltstitel abgewendet werden können, sodass die Entscheidung über jene Aufenthaltstitel untrennbar mit der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen verbunden ist. Aus diesem Grund ist es auch hier erforderlich, den geordneten Vollzug des Fremden- und Asylwesens zu sichern, weshalb die verkürzte Beschwerdefrist unerlässlich ist.
§ 3 Abs. 2 Z 7 betrifft die Führung von Verfahren nach dem GVG-B 2005 (mit Ausnahme von Verwaltungsstrafverfahren). Nach dem GVG-B 2005 erhalten Asylwerber durch den Bund Versorgungsleistungen in einer Betreuungseinrichtung während des Zulassungsverfahrens. Sämtliche Entscheidungen, die über die Einschränkung, den Entzug oder den Ausschluss aus der Grundversorgung getroffen werden, betreffen daher die Versorgung während des Zulassungsverfahrens. Das GVG-B 2005 kommt daher nur für einen zeitlich beschränkten Geltungsbereich zur Anwendung, wodurch es für den Vollzug des GVG-B 2005 erforderlich ist, beschleunigte Entscheidungen zu treffen, da auch das Zulassungsverfahren effizient und rasch zu erledigen ist. Andernfalls bestünde das Risiko, dass Entscheidungen im GVG-B 2005 erst getroffen werden, wenn das GVG-B 2005 keine Anwendung mehr findet. Es besteht daher gerade hier das öffentliche Interesse, die Beschwerdefrist entsprechend zu verkürzen, um die schnelle Erledigung über den Grundversorgungsanspruch zu gewährleisten. Die Allokation der Grundversorgungsleistungen soll nur jenen Fremden zu Gute kommen, die diese tatsächlich benötigen. Bei Berücksichtigung der herrschenden Ressourcenknappheit und der steigenden Anzahl von Asylanträgen (im Vergleich 1. Quartal 2015 mit 10.207 Asylanträgen um + 150 % zum 1. Quartal 2014 mit 4.088 Asylanträgen) ist daher maßvoll und zielgerichtet mit den bestehenden Mitteln umzugehen.
Die verkürzte Beschwerdefrist für die erwähnten Fälle, ist jedenfalls im Sinne der VfGH Judikatur gerechtfertigt. Insbesondere führte der VfGH (G31/98 ua) dazu aus, dass „nicht vorbehaltlos auszuschließen“ sei, dass eine Bestimmung, die die Verkürzung der Berufungsfrist vorsieht, als erforderlich zu betrachten ist, jedoch müssen in jenen Fällen Rechtsschutzeinrichtungen ein Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber aufweisen. Die Voraussetzungen bei einer für den Rechtsschutz maßgeblichen Regelung wie der über die Dauer einer Rechtsmittelfrist sind laut VfGH dann gegeben, wenn „sie dem negativ beschiedenen potentiellen Rechtsschutzsuchenden gewährleiste[n], sein Rechtsmittel in einer Weise auszuführen, die sowohl dem Inhalt der anzufechtenden Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht adäquat ist
als auch dem zu dieser Entscheidung führenden, allenfalls mit Mängeln belasteten Verfahren“. Eine Frist von einer Woche stellte für den VfGH das Mindestmaß dar.
Die gegenständliche Adaptierung gewährt jedenfalls auch dem negativ beschiedenen potentiellen Rechtsschutzsuchenden innerhalb zwei Wochen die adäquate Rechtsmittelausführung bei Anfechtbarkeit in tatsächlicher oder (verfahrens-) rechtlicher Hinsicht. Überdies hat der Fremde in Beschwerdeverfahren Anspruch auf Rechtsberatung gemäß § 52 Abs. 2, sodass auch aus diesem Grund die adäquate Rechtsmittelausführung und somit der effiziente Rechtsschutz gewährleistet ist. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Effizienz des Rechtsschutzsystems in der Rechtslage vor dem 1.1.2014, die eine Beschwerdefrist von zwei Wochen vorsah, zu keinen Bedenken hinsichtlich des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) führte.
Durch den Zusatz „sofern nichts anderes bestimmt ist“ wird zum Ausdruck gebracht, dass die verkürzte Beschwerdefrist nicht zur Anwendung gelangt, wenn an anderer Stelle eine andere Frist (bspw. gilt für Schubhaftbescheide gemäß § 22a BFA-VG eine sechswöchige Beschwerdefrist oder in den Fällen des § 22 Abs. 12 AsylG 2005 eine einwöchige Beschwerdefrist) vorgesehen ist. Ferner ist die verkürzte Beschwerdefrist nach wie vor bei Fremden, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung unbegleitete Minderjährige sind, nicht anzuwenden.
Die schon nach geltender Rechtslage vorgesehene Ausnahme von der verkürzten Beschwerdefrist für unbegleitete Minderjährige wird unverändert beibehalten. In diesem Zusammenhang ist – losgelöst von der gegenständlichen Regelung des § 16 BFA-VG – ganz allgemein darauf hinzuweisen, dass bei Kindern schon aus verfassungsrechtlichen Gründen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, zu berücksichtigen ist. Das bedeutet klarerweise, dass in allen Verfahren bzw. Verfahrensstadien sowie bei allen Amtshandlungen die – verfassungsrechtlich verankerte – Berücksichtigung des Kindeswohls zwingend zu erfolgen hat.
Zu Z 2 (Art. 3, AsylG 2005, Z 11a):
Es handelt sich um eine Anpassung aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 26.2.2014 (G 59/2013) mit dem dieser § 12a Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I 100 idF BGBl I 122/2009 für verfassungswidrig erkannte. Jene Bestimmung trat mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 – FrÄG 2011, BGBl I 38/2011 außer Kraft. Die außer Kraft getretene Bestimmung sah auch in besonderen Fällen, insbesondere wenn es zu maßgeblichen Änderungen der Umstände im Zusammenhang mit Art. 3 EMRK im zuständigen „Dublin-Staat“ kam oder wenn das Privat- und Familienleben des Fremden eine entsprechende Veränderung erfuhr, keine erneute Interessensabwägung zu Gunsten des Asylwerbers vor. Dies führte somit zu einem verfassungswidrigen undifferenzierten generellen Ausschluss des faktischen Abschiebeschutzes. Mit dem FrÄG 2011 wurde bereits eine inhaltliche Anpassung des § 12a Abs. 1 vorgenommen, wodurch seither insbesondere Umstände berücksichtigt werden, die seit der Entscheidung gemäß § 5 im zuständigen anderen Staat im Hinblick auf Art. 3 EMRK aufgetreten sind. Eine erneute Überprüfung im Hinblick auf Art. 8 EMRK wurde nicht vorgesehen.
Nun soll entsprechend dem zitierten VfGH-Judikat durch einen expliziten Verweis das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK weiterhin berücksichtigt werden: Der faktische Abschiebeschutz bei Folgeanträgen in „Dublin-Fällen“ besteht dementsprechend nur dann nicht, wenn zusätzlich zu den Kriterien nach § 12 Abs. 1 Z 1 bis 3 die Anordnung zur Außerlandesbringung bzw. Ausweisung weiterhin nicht das Recht des Asylwerbers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens verletzt. Im Falle einer Zulassung tritt zugleich eine frühere Anordnung zur Außerlandesbringung außer Kraft (§ 61 Abs. 4 FPG).
Zu Z 3 (Art 4, FPG, Z 34):
Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsversehens.
Zu Z 4 (Art. 6, GVG-B 2005, Z 6):
Die Ergänzung des Abs. 7 erfolgt entsprechend dem gemeinsamen Konzept des Bundes und der Länder, wonach vereinbart wurde, dass, wenn eine Abschiebung von Personen aus faktischen Gründen nicht stattfindet, jedenfalls eine Grundversorgung im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz Neufassung der Aufnahmerichtlinie sicherzustellen ist.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
13.50
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Was uns hier vorliegt, ist die zwölfte Asylgesetz-Novelle, das zwölfte Asylverschärfungspaket in nur neun Jahren. Das heißt, mehr als einmal im Jahr wurde in den letzten neun Jahren am Asylgesetz herumgewerkt beziehungsweise das Asylgesetz auch verschärft. (Abg. Walter Rosenkranz: Angeblich!)
Schauen wir uns einmal an, warum die Bundesregierung meint, dass diese zwölfte Gesetzesänderung in neun Jahren notwendig wurde, beziehungsweise was diese Gesetzesänderung angeblich an Verbesserungen bringt. Angesichts der Kürze der Redezeit kann ich mich dabei nur auf drei Punkte konzentrieren.
Erstens werden uns schnellere und bessere Asylverfahren versprochen. Im Gesetzentwurf steht: Asylanträge aus bestimmten Ländern, für die einmal pauschal angenommen wird, dass es dort gar keine Verfolgung von Menschen geben kann, sollen möglichst in höchstens fünf Monaten entschieden werden, außer es gibt noch Recherchebedarf, dann kann das auch sechs Monate oder länger dauern.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Frau Innenministerin in den letzten Monaten wiederholt behauptet hat, die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens betrage vier Monate. Jetzt weiß ich schon, dass wir in der Bildungspolitik viele Probleme haben, aber ich kann kaum glauben, dass die Bundesregierung derart schlecht rechnen kann, dass sie die Bearbeitungsdauer verlängert und dann behauptet, wir hätten jetzt beschleunigte und bessere Asylverfahren. Es tut mir leid, das geht sich schon rein mathematisch nicht aus.
Zweiter Punkt: Die Bundesregierung behauptet, es wird mit diesem Gesetzentwurf eine bessere Verteilung der Schutzsuchenden auf die Bundesländer geben. Was macht die Bundesregierung? – Sie baut eine Parallelstruktur zur jetzigen Struktur der Erstaufnahmestellen auf. Die Aufnahme soll nämlich nicht mehr in den Erstaufnahmestellen erfolgen, vielmehr sollen in der Mehrheit der Bundesländer sogenannte Verteilerzentren aufgebaut werden.
Es wird also eine Parallelstruktur aufgebaut, und es wird höchstwahrscheinlich, nehme ich einmal an, auch Personal brauchen für diese sogenannten Verteilerzentren. Dieses Personal muss dann höchstwahrscheinlich vom Himmel runterfallen, denn zum Personal sieht dieser Gesetzentwurf gar nichts vor. (Bundesministerin Mikl-Leitner: Wie oft habe ich das schon gesagt?! Wie oft?!) Jetzt bin ich sehr gespannt, wie man eine Parallelstruktur aufbaut, für die man Personal brauchen wird, um die Erstaufnahme zu machen, ohne dass dieses Personal da ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsparteien und Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Dazu muss man ganz klar sagen: Gerade in einer Zeit, in der die Zahl der Asylanträge steigt – und darüber beschwert sich die Bundesregierung ja die ganze Zeit geradezu –, machen Sie das Aufnahmesystem noch komplizierter. Sie schaffen zusätzliche Sonderverfahren und machen das Verfahren noch komplizierter. Sie verschärfen das Gesetz und machen das Gesetz noch komplizierter. Gleichzeitig versprechen Sie uns schnellere und bessere Asylverfahren!? – Tut mir leid, auch das geht sich schlicht und ergreifend nicht aus. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hagen.)
Was Sie hier machen, ist eigentlich eine organisierte Verantwortungslosigkeit. Das führt schnurstracks ins Chaos und nicht zu besseren und schnelleren Asylverfahren.
Der letzte Punkt betrifft die Grundversorgung. Da sehen Sie Folgendes vor: Wenn jemand zum Beispiel keine gültigen Personaldokumente besitzt – wie das bei vielen afghanischen Asylwerbern der Fall ist – oder wenn jemand gegen eine Asylentscheidung eine Berufung eingebracht hat, aber das Gericht ihm noch nicht oder nicht schnell genug eine aufschiebende Wirkung erteilt hat, dann soll er obdachlos gemacht werden. Dann wird einfach die Grundversorgung gestrichen, und dann soll er schauen, wo er bleibt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Jetzt behaupten Sie, mit einem Abänderungsantrag das Ganze abgefedert zu haben. Dazu muss man ganz konkret sagen: Die Grundversorgung ist eine Mindestversorgung. Wenn Sie jetzt hergehen und diese Mindestversorgung noch einmal halbieren, dann geht sich eine menschenwürdige Unterbringung auch da schlicht und ergreifend leider nicht aus.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015) (610 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 6 Z. 6 entfällt.“
*****
Das würde nämlich bedeuten, dass jene Halbierung der Grundversorgung, die die Bundesregierung vorsieht, zurückgenommen wird. Die Grundversorgung hat den Sinn, dass Menschen, solange sie im Asylverfahren sind und das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist, nicht obdachlos gemacht werden, sich ihr Essen nicht aus dem Müll heraussuchen müssen und ein Dach über dem Kopf haben. Es wäre notwendig, diese Grundversorgung aufrechtzuerhalten.
Ferner bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015), wird wie folgt geändert:
Artikel 2 wird folgende Ziffer 12a eingefügt:
„12a. § 10 wird folgender Abs. 7 angefügt:
,(7) Bei der Anwendung von Minderjährige berührenden Bestimmungen in Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.‘“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, das hätte die Republik eigentlich ohnehin bereits seit langer Zeit tun sollen: bei allen Gesetzesmaßnahmen das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen, dieser Minderjährigen – zumal viele von ihnen unbegleitet, ohne Eltern, auf der Flucht sind und in Österreich gelandet oder gestrandet sind – in den Vordergrund zu stellen. Weil Sie als Regierungsfraktionen im Parlament das leider bis jetzt verabsäumt haben, sind wir verpflichtet, so einen Antrag einzubringen, damit das Kindeswohl endlich im Vordergrund steht und nicht eine fehlgeleitete Migrations- und Asylpolitik. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA- Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015) (610 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 6 Z. 6 entfällt.
Begründung
Mit der vorliegenden Regierungsvorlage zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FRÄG) hat die Regierung zwei weitere Tatbestände geschaffen, die zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer asylrechtlichen Beschwerde führt (neben den bereits bestehenden sechs Tatbeständen), und gleichzeitig für alle Beschwerden, denen die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, die Folge eines pauschalen Entzugs der Grundversorgung verfügt. Das heißt, dass AsylwerberInnen, die sich im Beschwerdeverfahren befinden, obdachlos würden und ohne Versorgung auf der Straße stehen.
Damit wird die ohnehin schon prekäre Situation der AsylwerberInnen zusätzlich verschärft. Das Abdrängen in die Obdachlosigkeit während eines noch laufenden Verfahrens erzeugt nicht nur massives menschliches Elend, sondern unterläuft zusätzlich die Voraussetzungen für ein faires Verfahren. Dies wurde von zahlreichen Organisationen sowie den Grünen bereits im Begutachtungsverfahren scharf kritisiert.
Auch wenn die Regierungsparteien nun in §2 Abs. 7 des Grundversorgungsgesetzes Bund anhand eines Abänderungsantrags vorsehen wollen, dass beim Entzug der Grundversorgung eine Versorgung nach Art 20 Abs. 5 der EU-Aufnahmerichtlinie zu tragen kommt, ist das vollkommen unzureichend. Denn Art. 20 Abs. 5 der Aufnahmerichtlinie enthält lediglich einen kursorischen Verweis auf „Zugang zur medizinischen Versorgung“ und auf „Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards“. Da auch die Grundversorgung hauptsächlich die Grundbedürfnisse hinsichtlich Versorgung, medizinischer Versorgung und Unterkunft abdeckt, ist diese neue Regelung sinnwidrig. Denn sollte die Aufnahmerichtlinie-Versorgung tatsächlich einen noch geringeren Standard als die Grundversorgung haben, wäre diese wohl kaum ein „würdiger Lebensstandard“ und damit EU-rechtswidrig.
Zudem wäre eine Bestimmung, die lediglich einen Verweis auf die Aufnahmerichtlinie vorsieht, so unbestimmt, dass für die betroffenen BeamtInnen daraus nicht hervorgeht, welche Art der Versorgung und Unterbringung nun tatsächlich zu leisten ist. Inhaltlich unbestimmte Gesetzesbestimmungen verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 18 B-VG und sind verfassungswidrig.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA- Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015), wird wie folgt geändert:
Artikel 2 wird folgende Ziffer 12a eingefügt:
„12a. §10 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Bei der Anwendung von Minderjährige berührenden Bestimmungen in Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.“
Begründung
Obwohl das Innenministerium wieder einmal eine Gesamtnovelle des sogenannten “Fremdenrechts“(„FRÄG“) anstrengt und sich dabei auf die notwendige Umsetzung von EU-Bestimmungen beruft, werden dabei kinderrechtliche Standards des EU-Asylrechts nicht umgesetzt. Wie auch im Begutachtungsverfahren zum FRÄG mehrmals betont wurde, hat die dringend gebotene Stärkung der Rechte für asylsuchende Kinder und Jugendliche nahezu keine Aufnahme in das Gesetz gefunden. Neben der fehlenden Aufnahme des Vorranges des Kindeswohls (Art. 25 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32 und Art. 23 der Aufnahmerichtlinie 2013/33) fehlen auch weitere Umsetzungen aus den neuen Asyl-Richtlinien. Diese präzisieren, wie das Kindeswohl in Asylverfahren sicherzustellen ist.
Eine vollinhaltliche Umsetzung dieser Bestimmungen wäre wünschenswert und würde sicherstellen, dass das Kindeswohl auch in Asylverfahren vorrangig berücksichtigt wird und Maßnahmen im Asylverfahren darauf ausgerichtet werden, dass diese sowohl körperlich, geistig und seelisch Kindern angemessen sind. So fehlt u.a. die in Art. 25 Abs. 6 lit. a-c der Asylverfahrensrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen von unbegleiteten Minderjährigen aus bestimmten beschleunigten Verfahren, Grenzverfahren etc.
Solange diese vollinhaltliche Umsetzung der Richtlinien nicht erfolgt ist, sollten die oben genannten Ausnahmen und Sonderregelungen aus den Asylverfahrensrichtlinien von den Behörden unter Bezug auf den Vorrang des Kindeswohls angewandt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
13.59
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Wie so oft bei sensiblen Materien frage ich mich beim Zuhören, ob wir vom selben Gesetz, von denselben Vorlagen, von denselben Inhalten reden.
Frau Kollegin Korun, bei allem Respekt – und ich verstehe Ihren sehr sozialen Zugang zu diesem Thema –, aber da haben Sie einige Zitierungen vorgenommen, die man nicht in dieser Vorlage findet. Ich sage das nur in aller Klarheit! (Zwischenruf der Abg. Korun.)
Lassen Sie mich jetzt einige grundsätzliche Bemerkungen machen: Ich möchte einmal bei jenen, die immer wieder sagen, wer was alles nicht machen kann, und die immer alles schlechtreden, in Erinnerung rufen, dass wir bis zur Novelle 2004 alle Zuständigkeiten beim Bund gehabt haben. Dann haben wir die Grundversorgung aufgrund vielerlei Wünsche – dies zu erläutern würde aus zeitökonomischen Gründen jetzt nicht gehen – verländert. Österreich ist ein Bundesstaat.
Ich möchte mich bei all jenen, die uns trotz dieser schwierigen Probleme bis jetzt geholfen haben, bei den Bürgermeistern, bei den Landesregierungsmitgliedern und den Gemeindemandataren, sehr herzlich bedanken für das Verständnis, das sie haben.
Gleichzeitig geht aber an Sie die Einladung und die Bitte, dass man die, die man jetzt noch zu verteilen hat, verteilt. Es sind jetzt rund 1 000, die in Österreich auf die neun
Bundesländer aufgeteilt werden sollten. Ich erlaube mir auch anzumerken, dass wir das bei 2 200 Gemeinden – Kollege Rädler, weil du mich gerade anschaust – eigentlich unaufgeregt – unaufgeregt, Herr Kollege Rosenkranz! – und ohne Probleme bewerkstelligen können müssten. Ich verstehe die Aufregung nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie verstehen gar nichts!) Wir reden immerhin von Menschen. Ich bekenne mich zu unserem Rechtsstaat und zu unseren Rechtsbeständen. Das sollte alles unaufgeregt vorangehen.
In Wirklichkeit brauchen wir auch die Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften einerseits und andererseits auch die Solidarität von uns als Gesetzgeber, was das oberste Organ, das Bundesministerium für Inneres, im Zusammenspiel mit den Landesregierungen und auch mit den Kommunen betrifft. Das ist überhaupt keine Frage.
Lassen Sie mich auf eines hinweisen, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann: Bei dieser Regierungsvorlage setzen wir zwei EU-Richtlinien um, alle Judikate des Europäischen Gerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes werden hier berücksichtigt. Also jeder Rechtsgelehrte müsste sagen: So etwas haben wir ja überhaupt noch nicht erlebt im rechtsstaatlichen Sinne, aber auch im Sinne der Menschlichkeit, im Sinne der Humanität! Wir haben die schnellsten Verfahren – das zeigt mir immer, das sich das niemand anschaut – in ganz Europa. Das alles haben wir mit den letzten Novellen geschafft.
Frau Kollegin Korun, eines muss ich schon fragen: Warum haben wir denn so viele Novellen? – Weil sich die Welt rasant verändert. Das ist der wahre Grund! Mehr als dass wir als Rechtsstaat auf alle Entwicklungen immer Rücksicht nehmen, können wir nicht tun. Wir haben von den Höchstgerichten anerkannte, saubere, rechtsstaatliche Verfahren. Auf diese legen wir ja alle großen Wert. Und ich glaube, es muss uns auch bewusst sein, dass wir, wenn wir schnelle, qualitativ hochwertige Verfahren haben, das gar nicht kritisieren müssen. Das ist europäisch anerkannt, das ist international anerkannt.
Meine geschätzten Damen und Herren, ich gehöre seit vielen Jahren zu jenen Personen, die sagen, wenn es einen berechtigten Grund gibt, dann bekommt jemand Asyl, aber wenn er keinen hat, dann eben nicht. Aber trotzdem müssen wir das in einem rechtsstaatlichen Verfahren abklären.
Ich gratuliere und bedanke mich bei allen, die uns seinerzeit geholfen haben. Ich kann mich noch an die Diskussion hier im Saal erinnern, als wir die Idee hatten, wir gründen das Bundesverwaltungsgericht. Was wir für Rucksäcke abgebaut haben, diese langen, alten Verfahren, seit wir ein neues Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl installiert haben! Erstklassige Arbeit leisten die. Erstmals in der Geschichte dieser Republik gibt es ein Amt, eine Behörde für alle Verfahren, nicht über 100 Behörden, wie man das früher gehabt hat. Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Amt, Frau Kollegin Korun, ist ein Amt, und dieses Amt haben wir von Haus aus mit Außenstellen ausgestattet. Trotzdem ist es ein Amt.
Und jetzt bringe ich ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ich jemanden von Villach nach Traiskirchen fahre – hören Sie mir wenigstens zu, vielleicht interessiert es Sie! – und nach dem Verfahren wieder zurück nach Villach fahre, dann sagen Sie mir, ob das menschlich ist, ob das billig ist, ob das gescheit ist. – Nein, das ist es nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Korun: Sehr gut! Aber wo ist das Personal?)
Darauf nehmen wir jetzt auch Rücksicht. Das ist ganz einfach auch im Interesse des Betroffenen, wenn der jetzt in der Steiermark beamtshandelt werden kann. Wir ersparen uns das Spazierenfahren, wir sparen Diesel, wir machen sogar für die Umwelt etwas, ohne dass das irgendwer überhaupt registriert. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Rechtlich ist es ein Amt mit denselben Personen. Machen Sie sich keine Sorgen! Ich, der Stellenpläne und Planstellen seit 25 Jahren verhandelt, sage Ihnen: In keinem Ma-
teriengesetz haben wir das noch beschlossen, noch nie, in der ganzen Zweiten Republik noch nicht! Aber was haben wir geschaffen? (Abg. Korun: Bitte!) – Wenn Sie es wissen wollen, sage ich es Ihnen: fast 300 Planstellen. Die ersten gibt es bereits, die nächsten sind im Anrollen und sind für dieses Bundesamt bereits fix unter Dach und Fach, weil wir natürlich Rücksicht nehmen müssen auf das Arbeitspensum, das dieses Amt hat. Da bedanke ich mich bei der Spitze der Bundesregierung, ohne die wäre es nicht gegangen, beim Bundeskanzler, beim Vizekanzler, die haben sofort erkannt, dass wir die Planstellen brauchen, und haben erwirkt, dass wir sie auch bekommen.
Meine geschätzten Damen und Herren, machen wir einen Fehler nicht: Die Leistungen der Republik sind in rechtsstaatlicher Hinsicht ausgezeichnet, europäisch und international anerkannt in diesem Bereich. Reden wir etwas nicht schlecht, woran sich ganz Europa ein Beispiel nimmt! Das ist nicht richtig. Ich appelliere an Sie. Ich selbst habe Zeit meines Lebens dort gelebt, vier Kilometer neben dem berühmten Lager Traiskirchen.
Frau Kollegin Korun, ich habe seinerzeit auch da keinen Zentralismus gewollt, weil mir wäre die Dislozierung lieber gewesen, aber wir brauchen auch die Solidarität mit der Stadt Traiskirchen, mit den Traiskirchnerinnen und Traiskirchnern, wenn Sie wollen, auch mit jenen Flüchtlingen, die in Traiskirchen untergebracht sind. Die brauchen wir ganz einfach, wir brauchen eine Entlastung für die Traiskirchnerinnen und Traiskirchner. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine geschätzten Damen und Herren, unser Rechtsbestand macht keine Unterschiede bei Kindern (Abg. Korun: Das ist aber neu!), und ich appelliere an alle: Wir müssen ganz einfach auch zu einer Aufteilung der minderjährigen Unbegleiteten kommen. Das ist wirklich ein Appell von Herzen an alle Länder: Es geht nicht, dass wir in Traiskirchen 1 000 minderjährige unbegleitete Kinder haben. Die müssen wir ganz einfach aufteilen, da brauchen wir auch die solidarische Unterstützung der Ministerin. Ich glaube, es ist für uns auch ganz einfach eine Frage der Menschlichkeit.
Wir haben in Traiskirchen derzeit in Summe 2 000 Flüchtlinge. Ich glaube mit gutem Willen sind wir jederzeit in der Lage, hier sauber, korrekt, rechtsstaatlich diese Arbeit zu leisten, um die Traiskirchner im Sinne der Fairness, der Solidarität zu unterstützen, um niemanden zu überfordern. Wir brauchen ja nur eine faire – in kleine Gruppen, in Familien – Aufteilung auf ganz Österreich, dann ersparen wir uns so manche Debatten, egal in welche Richtung. Ich glaube, das ist ganz einfach im Interesse der Menschlichkeit. Ich lade Sie dazu ein: Teilen wir uns die Arbeit! Setzen wir das um, dann ersparen wir uns die Polemik! Die Menschen erwarten, dass wir das machen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.
14.09
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Liebe Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Steuerzahler! Es ist besonders furchtbar, wenn Menschen unter so dramatischen Umständen ums Leben kommen, wie das in letzter Zeit leider Gottes gehäuft im Mittelmeer passiert ist. Wir dürfen uns aber nicht selbst die Schuld für dieses unfassbare Leid geben, denn es ist weder die Schuld Österreichs noch die Schuld Europas, sondern in erster Linie das Versagen Afrikas und der teils äußerst korrupten Regime dort, gepaart mit einer fragwürdigen westlichen Interventionspolitik.
Europa darf jetzt nicht aus echtem Mitgefühl heraus und schon gar nicht aus Heuchelei Rettungsboote organisieren, die in Wirklichkeit nichts anderes tun, als die Logistikkette
der Menschenschmuggler zu verbessern. Europa muss vielmehr Hilfe zur Selbsthilfe gewähren, denn Europa sendet mit seiner teils wirklich lockeren Asylpolitik tödliche Signale aus. (Beifall beim Team Stronach.)
Nur durch die ganz klare Botschaft, dass es sinnlos ist, auf die eiskalten Schlepper hereinzufallen, wird es gelingen, diesen Migrationsstrom zum Versiegen zu bringen. Aus humanitärer Sicht ist es daher das einzig Richtige, die Flut an Flüchtlingen zu stoppen, von denen erwiesenermaßen die meisten aus wirtschaftlichen Motiven heraus Kurs auf Europa nehmen. (Ruf bei den Grünen: Haben Sie nicht in Kanada gelebt?)
Die langen riskanten Reisen kosten Tausende von Euro. Der Durchschnittsafrikaner kann dieses Geld doch nie im Leben aufbringen. Das sind meist die etwas besser Vernetzten, die Geld zusammenkratzen und es irgendwie schaffen. Gerade sie, die besser Vernetzten, und auch ihr Geld fehlen doch dem eigenen Land für den Aufbau. Wir tun den Herkunftsländern also in Wirklichkeit überhaupt keinen Gefallen, wenn wir gerade diese Menschen aufnehmen. Man muss sich einmal vorstellen, in Großbritannien gibt es heute schon mehr Ärzte aus Ghana, als es in Ghana selbst Ärzte gibt! Die stärksten und mutigsten Afrikaner sind es oft, die weg wollen, und die schaffen es manchmal. Dadurch schwächen sie die Herkunftsländer in Wirklichkeit noch mehr.
Man muss sich auch die Dimensionen ansehen. In Europa leben rund 800 Millionen Menschen und laut EU-Präsident Schulz streben rund 500 Millionen Afrikaner nach Europa. Wer dem moralischen Größenwahn erliegt, allen armen Menschen bei uns Zuflucht gewähren zu können, zerstört in Wirklichkeit die eigenen Lebensgrundlagen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein ganz anderes Thema ist die Einwanderung. Ich befürworte die Einwanderung der besten Köpfe aus aller Herren Länder, die in Österreich wirtschaftlich etwas bringen (Abg. Brosz: Das schadet dann nicht?!), die unser Land voranbringen können. Ich befürworte selbstverständlich auch die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention, wo sich Österreich verpflichtet, den Ärmsten der Armen Asyl zu gewähren, und das muss ordentlich gemacht werden und mit Herz. Viele Österreicher helfen und arbeiten mit anerkannten Asylwerbern und Asylanten hier in Österreich mit sehr, sehr viel Herz. Bei ihnen möchte ich mich sehr herzlich bedanken. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich befürworte aber nicht den zunehmenden Migrationssturm auf Europa aus zumeist wirtschaftlichen Motiven. – So viele Menschen können weder ökonomisch noch sozial hier integriert werden. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Die Aufnahme zu vieler Menschen wird den sozialen Frieden in Europa zerstören. Weder die Regierung, noch linke Medien und auch nicht die lieben Kollegen aus der grünen Fraktion dürfen diese Tatsache mit der Rassismuskeule einfach wegknüppeln. (Beifall beim Team Stronach.)
Reflexartig wird immer wieder die angebliche moralische Pflicht beschworen, dem Ansturm mit noch größerer Offenheit zu begegnen. Aber wenn die Regierung diesen gewaltigen Flüchtlingsstrom mit offenen Armen empfängt, gefährdet sie unsere schöne humanitäre Tradition, die sie zu pflegen eigentlich vorgibt. (Abg. Scherak: Deswegen ignorieren wir die Genfer Flüchtlingskonvention?!) Tatsache ist: Je offener Europa ist, desto mehr Menschen werden kommen. Und schon jetzt sind die tatsächlich Verfolgten gegenüber den illegalen Wirtschaftsflüchtlingen eine winzige Minderheit.
Die einzige Lösung besteht darin, humanitäre Infrastrukturen zu schaffen, und zwar im Umfeld der Konfliktherde, und mit den betroffenen Ländern in Handelsbeziehungen zu treten. Ziel muss die Rettung der tatsächlich Verfolgten vor Ort sein sowie Hilfe zur Selbsthilfe. Better trade than aid. (Beifall beim Team Stronach.)
Aufgabe der österreichischen Bundesregierung ist es, zu schauen, dass die richtigen Personen Asyl bekommen. Es ist auch Aufgabe der österreichischen Bundesregierung, zu schauen, dass die Rechtsordnung durchgesetzt wird, dass Personen, die nicht den
Asyl-Vorschriften entsprechen, zügig abgeschoben werden. Selbstverständlich muss sie auch die heimische Bevölkerung mit Ihren Ängsten ernst nehmen. (Beifall beim Team Stronach.)
Eine falsche Politik schafft Misstrauen und Fremdenhass, und das wollen wir alle nicht.
Sehr geehrte Regierungspolitiker, senden Sie mit einer zu herzlichen Offenheit, die nicht funktioniert, keine tödlichen Signale aus, sondern setzen Sie die Asylpolitik, wie sie derzeit existiert, genauso diszipliniert und konsequent um wie beispielsweise ihre Steuerpolitik! (Beifall beim Team Stronach.)
Eine Asylpolitik, die ihren eigenen Missbrauch duldet, schafft sich ab. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.
14.15
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Nach wie vor erreichen uns täglich nicht nur Bilder des Mordens, der Verfolgung und des Terrors, sondern täglich erreichen uns auch die Flüchtlinge, die vor dem Morden, vor dem Terror zu uns flüchten und hier bei uns Schutz suchen.
Schauen wir uns die Zahlen an: Allein im Jahr 2014 gab es in der Europäischen Union 626 000 Asylanträge. Das ist der höchste Wert, der in einem Jahr jemals verzeichnet worden ist. Das heißt, nicht nur Österreich ist in einer Ausnahmesituation, sondern ganz Europa ist in einer Ausnahmesituation. Gerade in so einer Ausnahmesituation braucht es eine gesamteuropäische Lösung. Wir werden diese Flüchtlingsfrage nur gesamteuropäisch lösen können. Ich weiß schon, dass das nicht von heute auf morgen geht, aber umso dringender ist es, dass wir heute mit der Diskussion beginnen, nämlich mit jener Diskussion, dass es wichtig und notwendig ist, die EU-Außengrenzen hochzuziehen, dass es notwendig ist, legale Wege nach Europa zu schaffen (Abg. Korun: Ist das nicht ein Widerspruch?), dass es notwendig ist, eine Quotenregelung zu schaffen. Einhergehend damit ist es notwendig, dass wir unsere Strategie im Mittelmeer ändern, denn wir alle wissen, dass gerade Europa ein Teil der Logistik, ein Teil des Plans der Schlepper ist. Und das müssen wir ändern.
An erster Stelle muss selbstverständlich weiterhin die Rettung stehen. An zweiter Stelle darf aber nicht mehr automatisch die Einreise nach Europa stehen, sondern an zweiter Stelle müssen sichere UNHCR-Anlaufstellen in Nordafrika stehen, wo dann eben die Möglichkeit besteht, mit einer fairen Quote die Verteilung auf ganz Europa vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nur dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir es schaffen, die Flüchtlinge aus den Fängen der Schlepper zu bringen. Nur dann werden wir es schaffen, den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Ja, da wird es noch viele Diskussionen geben. Ja, da wird es noch sehr viel an Widerständen geben, aber es wird kein Weg an einer gemeinsamen europäischen Lösung vorbeiführen, denn Österreich wird das alleine nicht schaffen.
Aber in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir schon weiter. Sie alle haben heute die Möglichkeit, einem neuen modernen Asylsystem zuzustimmen. Das ist ein neues Asylsystem, wo mir persönlich zwei zentrale Punkte wichtig sind: zum Ersten ein Verteilungsautomatismus, mit dem wir diese permanente und wiederkehrende Diskussion und Streiterei entschärfen können, was die Verteilung auf die ein-
zelnen Bundesländer betrifft, und zum Zweiten können wir damit auch Asylmissbrauch bekämpfen, weil wir ganz klar unterscheiden zwischen jenen, die tatsächlich Schutz und Hilfe brauchen, den Kriegsflüchtlingen, und jenen, die aus wirtschaftlichen Gründen auswandern. (Von der Galerie werden Flugblätter geworfen.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Ministerin, ich ersuche um etwas Geduld und ersuche die Sicherheitskräfte, die dafür verantwortlichen Personen der Galerie zu verweisen!
Bitte, Frau Bundesminister, setzen Sie fort!
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner (fortsetzend): Wir müssen hier ganz klar unterscheiden zwischen jenen, die Schutz brauchen und Schutz bekommen müssen, und jenen, die aus wirtschaftlichen Gründen auswandern, denn nur so werden wir ausreichend Platz haben für die tatsächlich Verfolgten, für die, die tatsächlich Schutz brauchen.
Eines muss auch klar sein: Das Asylrecht kann kein Instrument für Auswanderer aus wirtschaftlichen Gründen sein, sondern das Asylrecht ist ein Exklusivrecht für Kriegsflüchtlinge und für Verfolgte. (Rufe von der Galerie.) Wer das anders sieht, meine sehr verehrten Damen und Herren, der braucht sich dann nicht zu wundern, wenn die Bundesländer es nicht schaffen, ausreichend Quartiere zu besorgen.
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler im neuen Asylsystem ist das neue Konzept der Grundversorgung. Abgeordneter Otto Pendl hat es bereits angesprochen. Wie ist es bisher geschehen? – Egal, wo jemand einen Antrag gestellt hat, egal, ob in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg, jeder wurde ungeprüft nach Thalham oder nach Traiskirchen ins Erstaufnahmezentrum gebracht.
In Zukunft soll es so sein, dass jeder, der in einem Bundesland einen Asylantrag stellt, auch dort zu einer Erstprüfung drankommt. Das heißt, die Erstprüfung erfolgt direkt in dem jeweiligen Bundesland. Dazu werden auch Verteilerquartiere in den Bundesländern geschaffen, wo eben die Flüchtlinge die ersten Tage versorgt werden, bis die Erstprüfung erfolgt ist. Dann werden die Asylberechtigten, die zugelassenen Asylwerber in die Privatquartiere in die einzelnen Bundesländer gebracht, nämlich in jene Bundesländer, die die 100-Prozent-Quote noch nicht erfüllt haben.
Auf diese Weise ersparen wir sowohl den Flüchtlingen als auch den Behörden sehr viele Wege und sehr viel Zeit. Das heißt, das ist eine wirklich gute, neue Automatik (Beifall bei der ÖVP) – vor allem eine Automatik, mit der wir es schaffen, dass es tatsächlich eine faire Verteilung über alle Bundesländer gibt, wobei ein Automatismus eingebaut ist, damit auch tatsächlich jedes Bundesland seine Quote erfüllt.
Nun zum Asylmissbrauch: Wir alle wissen, dass wir heuer mit mehr als 50 000 Asylanträgen zu rechnen haben. Gerade in den letzten Monaten haben der Bund sowie die Länder und die Gemeinden große Kraftanstrengungen unternommen und sehr viele Quartiere geschaffen. Wir brauchen noch mehr! Wir brauchen noch mehr, damit wir auch tatsächlich alle unterbringen. Und umso notwendiger ist es, dass wir eine ganz klare Trennung vornehmen. Deswegen sind vor allem die Schnellverfahren so wichtig; die Schnellverfahren vor allem für Auswanderer aus sicheren Herkunftsländern. Gerade diese Schnellverfahren für Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern sollen zu einer Regel werden, damit es möglich ist, nach einer negativen Prüfung diese Personen rasch in ihre Heimat zurückzubringen.
Aber wir wollen diese Schnellverfahren nicht nur für jene Asylwerber aus sicheren Drittstaaten, sondern wir wollen diese Schnellverfahren auch für Asylwerber, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen, für jene, die falsche Angaben oder falsche Dokumente vorlegen, und für jene, die sich weigern, sich Fingerabdrücke nehmen zu lassen.
Sie wissen, in all diesen Fällen wird außerdem die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aberkannt. Das heißt, es kann nach einer Rechtsmittelfrist von einer Woche umgehend eine Außerlandesbringung durchgeführt werden.
Ich glaube, gerade diese zügigen Asylverfahren sind im Interesse aller, vor allem aber im Interesse der Asylwerber. Und auch hier sei einmal gesagt, dass gerade Österreich ein gutes Asylsystem hat und dass wir damit, vor allem die Geschwindigkeit, das Tempo betreffend, ganz vorne in Europa sind. Derzeit haben wir noch eine Dauer von vier bis fünf Monaten in der ersten Instanz. Selbstverständlich kann in den nächsten Wochen diese Dauer länger sein, da wir so einen exorbitanten Anstieg haben. Aber ja, selbstverständlich werden wir dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zusätzliches Personal zuführen, damit auch weiterhin die Asylverfahren rasch abgewickelt werden können.
Deswegen bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung zu diesen Schnellverfahren, damit wir sie schnell umsetzen können, damit wir Platz schaffen für jene, die tatsächlich Schutz brauchen.
In den letzten Tagen habe ich immer wieder betont, dass wir eine gesamteuropäische Lösung brauchen, dass die Flüchtlingsfrage mittlerweile zu einer Überlebensfrage von Europa geworden ist. Mir ist klar, dass es noch ein langer Weg ist. Aber heute haben wir die Chance, dieses neue, moderne Asylsystem in Österreich zu beschließen. Ich möchte heute auch allen Abgeordneten Danke sagen für die intensive und umfassende Diskussion.
Wir haben es uns nicht leicht gemacht, wir haben damit zwei EU-Richtlinien und zahlreiche Judikate der obersten Gerichte umgesetzt. Ich glaube, dass wir ein Asylsystem geschaffen haben, das auch weiterhin Vorbild sein wird.
Ich darf mich aber an dieser Stelle vor allem bei den Ländern und den Gemeinden bedanken, die Verantwortung übernommen haben. Und ich darf bitten, auch weiterhin sowohl seitens der Länder als auch der Gemeinden alle Kraftanstrengungen zu unternehmen, damit wir Platz schaffen für die Asylwerber, für die Kriegsflüchtlinge, und vor allem, damit wir so bald wie möglich die Zelte abbauen können. In diesem Sinne sage ich ein herzliches Danke für die intensive Diskussion und bitte um Beschlussfassung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Für uns ist es selbstverständlich, eine Heimat zu haben, ein Zuhause, in dem wir uns wohlfühlen, ein Heimatland, in dem wir sicher leben können und sozial wie medizinisch gut versorgt sind. An die 50 000 Menschen werden heuer möglicherweise zu uns nach Österreich kommen und bei uns um Asyl ansuchen, weil sie in ihrer Heimat mit Krieg, Gewalt und auch Verfolgung leben müssen und natürlich keine entsprechende medizinische und soziale Absicherung haben. Die Zahl von 50 000 Flüchtlingen, die wir erwarten müssen, ist wesentlich höher als im Vorjahr.
In den letzten Tagen ist die Zahl der Flüchtlinge, die bei uns um Asyl ansuchen, noch einmal wesentlich angestiegen. Das erfordert neue Konzepte und auch ein ausgeklügeltes Organisationsszenario. Das erfordert aber auch Fingerspitzengefühl in Worten und in Taten. Beides hat unsere Innenministerin mit großem Verantwortungsbewusstsein bewiesen – einerseits die menschliche Situation betreffend, andererseits aber auch betreffend das notwendige Durchsetzungsvermögen.
Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 werden klare Regelungen zu beschleunigten Verfahren und damit zu einer besseren Versorgung der Kriegsflüchtlinge führen. Genaue Verfahrensbestimmungen werden einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Asyl- und Fremdenwesen leisten. Ich weiß, das sehen hier nicht alle so, aber ich bin davon überzeugt, dass dieser Weg der Praxistauglichkeit der richtige sein wird.
Es zeigt sich auch in dieser Debatte wieder einmal relativ deutlich: Die einen wollen die Türen völlig aufmachen – und sind aus meiner Sicht durchaus mitverantwortlich für Aktionen wie jene, die gerade auf der Galerie vorgefallen ist –, auf der anderen Seite macht es aber auch keinen Sinn, wenn wir die Tür sozusagen völlig schließen wollen. Es ist richtig, wenn wir diesen Weg, der derzeit gegangen wird, auch in Zukunft gehen. Es ist in Wirklichkeit der ehrliche Weg und wahrscheinlich auch der einzig praktikable Weg. Es ist ein goldener Mittelweg.
Bei allen menschlichen Problematiken bei diesen großen Flüchtlingsströmen ist es notwendig, gezielt Maßnahmen an der Hand zu haben, die es uns ermöglichen, ganz klar zu unterscheiden zwischen Menschen, die auswandern wollen, und jenen, die tatsächlich als Kriegsflüchtlinge zu uns kommen und bei uns Schutz und Hilfe suchen. Es ist wichtig, dass wir entsprechende Maßnahmen an der Hand haben, um diesen Menschen Schutz und Hilfe gewähren zu können.
Es geht um beschleunigte Verfahren, es geht um eine gerechte Aufteilung auf kleinere Quartiere. Wir alle sollten im Sinne der Flüchtlinge bemüht sein, vernünftige Lösungen zu finden!
Das, was sich in den letzten Tagen abgespielt hat hinsichtlich mehr als 300 Asylansuchen pro Tag, hat schnelles Agieren notwendig gemacht. Auch hier hat die Innenministerin Kompetenz bewiesen.
Aus meiner Sicht ist es bedauerlich, dass in letzter Zeit Zelte aufgestellt werden mussten, um Flüchtlinge unterzubringen. Was ist mit den leer stehenden Kasernen, aber auch leer stehenden Gebäuden, Klöstern et cetera? Wenn jede Gemeinde beziehungsweise jede Region bereit wäre, nur ein halbes Prozent der Zahl ihrer Hauptwohnsitzbevölkerung an Flüchtlingen zu beherbergen, wären alle Unterbringungsprobleme auf einen Schlag und sofort gelöst.
Ich denke, die dramatische Situation der letzten Tage lässt ein Versteckspiel nicht mehr zu. Wir müssen in der Situation flexibel und konstruktiv sein und ein „Njet, bei mir nicht!“ – und das reflexartig – ist in Wirklichkeit ein bisschen zu wenig.
Ich möchte daher noch einmal dir, Frau Innenministerin, herzlich danken. Respekt für dein Engagement, das auf der einen Seite ganz klar Menschlichkeit zeigt und auf der anderen Seite aber Beharrlichkeit und auch Durchsetzungsvermögen!
Mut, Engagement sowie Durchsetzungs- und Umsetzungsvermögen braucht es auch in Zukunft generell in Europa. Es ist schon einige Male angesprochen worden, wie wichtig es sein wird, dass es in Europa entsprechende Quotenregelungen und deren rasche Umsetzung gibt, denn die Schieflage, die wir derzeit haben, verschärft sich täglich. Diese betrifft uns in Österreich und in Europa.
Es braucht eine faire Verteilung in Europa, es braucht UNHCR-Anlaufstellen in Nordafrika, und es braucht in Wirklichkeit auch einen Paradigmenwechsel und ein UN-Mandat im Bereich des Mittelmeers, denn es darf nicht mehr länger so sein, dass sich kriminelle Schleppermafiabanden letztlich am Leid der Flüchtlinge eine goldene Nase verdienen und wir in Europa dafür Logistik und Geld zur Verfügung stellen müssen, damit die Kriegsflüchtlinge eine einigermaßen menschenwürdige Aufnahme bei uns finden. Es ist Europa gefordert, es ist die Welt gefordert, Maßnahmen zu setzen, um dieses grausame Spiel möglichst schnell zu beenden, denn es sind menschliche Tragödien.
Mit dem heutigen Beschluss des Fremdenrechtsänderungsgesetzes setzen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um hier schnell Verbesserungen zu erreichen. Machen wir diesen Schritt gemeinsam! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)
14.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
14.31
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Prinz, nur eine kurze Replik auf Ihre Rede: Ja, ich verstehe es auch nicht und finde es auch unerträglich, dass Flüchtlinge jetzt in Zeltstädten leben müssen. Ich weiß, dass Sie in Ihrer Gemeinde auch viele Flüchtlinge haben, aber Sie könnten ja auch bei Ihren Bürgermeisterkollegen aus der ÖVP, die sich momentan ganz schrecklich gerieren und sagen, das gehe bei ihnen nicht, ein gutes Wort dafür einlegen.
Die zweite kurze Replik zum Kollegen Rosenkranz – ich weiß, er ist gerade in einer Besprechung, aber Sie können es ihm nachher ausrichten –, weil er gesagt hat, über den Begriff „Flüchtlinge“ müssen wir noch diskutieren: Über den muss man nicht diskutieren! Gerade er als Rechtsanwalt sollte wissen, dass das einerseits eine juristische Begrifflichkeit ist, die ganz klar ist, weil es in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist, und andererseits die Begrifflichkeit, die wir vielleicht doch gelegentlich ein bisschen flapsig verwenden. Oder einfach der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“, natürlich ist er nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt, das ist ganz klar. Aber er sollte das wissen, und es wäre schön, wenn ein Doktor der Juristerei hier das auch klar so kundtun würde. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Darmann: Er weiß es, aber andere hier herinnen nicht!) – Das wissen auch andere.
Jetzt zur Gesetzesvorlage, über die wir diskutieren. Frau Innenministerin, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt, es gibt darin aus meiner Sicht positive Dinge. Eine positive Sache ist, dass die Anwesenheitspflicht fällt. Auch diese hat Kollege Rosenkranz angesprochen. Ja, da hat er schon recht, es ist skurril, dass das vor ein paar Jahren noch dringend notwendig war und jetzt nicht mehr. Ich war damals schon der Meinung, dass es nicht notwendig und Schwachsinn ist, und deswegen ist es gut, dass sie jetzt herausfällt.
Das Zweite, das ich auch nicht wirklich kritisch sehe, sondern eigentlich ganz gut finde von der Intention her, sind die Verteilerzentren in den Bundesländern. Ein richtiger Punkt dabei ist – und diesen sehe ich auch nicht gewährleistet – die Frage des Personals. (Abg. Pendl: Es gibt ja Planstellen!) – Ja, da gibt es Zusagen, das ist gar keine Frage, aber wir müssen wirklich darauf achten, und, Frau Innenministerin, da bitte ich Sie, ganz genau darauf zu schauen, dass dort ausreichend Personal vorhanden ist. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass ich mehrere Verteilerzentren habe anstatt zwei, das kann ohne Weiteres zu einer Entlastung führen.
Was auch nicht per se schlecht ist, ist aus meiner Sicht die Frage der Schnellverfahren, wenn es um Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten geht. Dann ist es für mich nachvollziehbar, dass Sie ein Schnellverfahren machen wollen. Das verstehe ich. Ich habe auch Ihre Initiative, die Sie damals im Kosovo gemacht haben, als etwas Sinnvolles empfunden. Ich bitte aber trotzdem auch – und das halte ich für ganz wichtig –, dass immer auf den Einzelfall abgezielt wird, denn es gibt auch Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten, die trotzdem einen Asylgrund haben. Es gibt auch im Kosovo Menschen, wenn auch sehr wenige, die dort verfolgt werden und nach der Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtlinge sind. Das heißt, wichtig sind auch hier die Qualität und die Einzelfallprüfung. (Abg. Yilmaz: Das wird gewährleistet!)
Im Nachhinein positiv aus meiner Sicht ist auch – ursprünglich war es negativ, weil Sie die Rechtsberatung beim Innenministerium ansiedeln wollten, nun bin ich sehr froh, dass das rausgefallen ist. Ich halte es für wichtig, dass es hier eine unabhängige Rechtsberatung gibt. Ich glaube aber trotzdem, dass das jetzige System, das wir haben, auch nicht sehr, sehr gut ist und wir eine Neuausschreibung brauchen würden. Das ist auch ein Antrag von mir, der mitverhandelt wird, die Neuausschreibung in Bezug auf die Rechtsberatung.
Es geht darum, dass die Rechtsberater momentan einen Pauschalbetrag von 200 € bekommen und auch nicht mehr, wenn es besondere Erfordernisse gibt. Es gibt sehr viele vulnerable Persönlichkeiten, die eines Mehraufwands bedürfen, und man kann mir einfach nicht erklären, wie man um 200 € die Rechtsberatung qualitativ hochwertig machen kann. Das kann man mir nicht erklären, deswegen auch dieser Antrag von mir, dass man die Rechtsberatung neu ausschreibt.
Im Endeffekt ist nämlich der Zuschlag, so wie er stattgefunden hat, nach dem Billigstbieterprinzip erfolgt, und das halte ich gerade im Zusammenhang mit dem Asylbereich nicht für sinnvoll. Auch was die Mindesterfordernisse an die Qualifikation der Rechtsberater betrifft, sind aus meiner Sicht die Mindesterfordernisse, die in der Ausschreibung festgelegt waren, nicht ausreichend, denn gerade das Fremden- und Asylwesen ist eine solch komplexe Rechtsmaterie, dass ein Jusstudium allein nicht ausreicht. Ich bin Jurist, aber ich würde es mir allein nicht zutrauen, dass ich nur mit dieser Qualifikationsvoraussetzung hier qualitativ hochwertige Rechtsberatung geben kann. – Das waren jetzt die positiven Dinge.
Das Problem ist, es gibt aus meiner Sicht auch viele negative Dinge in dieser Regierungsvorlage.
Nummer eins ist, wir haben es schon gehört, es ist das die zwölfte Novelle seit 2006. Es ist wiederum kein Beitrag zu einer Vereinfachung. Es ist wiederum kein Beitrag zu einer Vereinheitlichung. Es ist weiterhin ein Flickwerk, und es ist eine der unübersichtlichsten und kompliziertesten Rechtsmaterien, die wir haben.
Wenn Rechtsanwalt Bürstmayr, den wir als Experten in den Ausschuss geladen haben und der wirklich ein Experte auf diesem Gebiet ist, sagt, er kann es selbst nicht mehr überblicken, dann haben wir ein massives Problem. Wenn Rechtsanwälte, die sich mit diesem Bereich seit Ewigkeiten beschäftigen, das nicht überblicken können, dann stimmt etwas an diesem Rechtsbereich nicht. Und deshalb müssen wir ihn einheitlicher und einfacher machen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Das ist umso bedenklicher, als das eine der Rechtsmaterien ist, die extrem grundrechtssensibel sind. Sowohl im Asylgesetz als auch im Fremdenpolizeigesetz geht es um Themen, die ganz eng an Grundrechten dran sind. Und dass wir genau in dem Bereich eine solch komplizierte Rechtsmaterie haben, wo es auch noch um Personengruppen geht, die per se, weil sie ja Flüchtlinge sind, nicht unbedingt mit dem österreichischen Recht sonderlich vertraut sind, geschweige denn der Sprache in der Regel mächtig sind, wenn sie hierher kommen, dass wir genau dort eine solch komplexe Rechtsmaterie haben müssen, das kann ich nicht nachvollziehen.
Jeder, der sich mit dieser Regierungsvorlage und auch mit dem Abänderungsantrag der Regierungsparteien beschäftigt hat, sieht, dass er selbst – gefühlt – zirka zehn Gesetze lesen muss, um überhaupt einmal zu wissen, was im entsprechenden Abänderungsantrag enthalten ist, da diese Rechtsmaterie einfach so hochkomplex ist und es daher kaum möglich ist, das entsprechend zu überblicken.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage des Kindeswohls. Der Begriff „Kindeswohl“ ist in der Aufnahmerichtlinie drin. Es geht darum, dass in Bezug auf Minderjährige das Kindeswohl immer vorrangig zu berücksichtigen ist. Es braucht bei Minderjährigen immer
ganz besonders die Würdigung des Einzelfalls, und das findet im Asylgesetz wiederum keine Erwähnung.
Es muss sichergestellt werden, dass im Zusammenhang mit unbegleiteten Minderjährigen das Kindeswohl gesichert wird!
Herr Kollege Pendl, bei aller Wertschätzung, aber das, was Sie hier gesagt haben, stimmt schlichtweg nicht. Sie haben wörtlich gesagt: Unser Rechtsbestand unterscheidet keine Kinder. – Das ist falsch, denn wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht in die Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe kommen und österreichische Kinder schon, dann unterscheidet unser Rechtsbestand ganz massiv zwischen ausländischen und inländischen Kindern, und das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei NEOS und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Pendl.)
Was auch noch ein massiver Kritikpunkt ist, ist die Frage der Grundversorgung, ob diese verlustig geht, wenn man einen negativen Asylbescheid hat und keine aufschiebende Wirkung bekommt. Es gibt hier den Abänderungsantrag der Regierungsparteien. Kollege Hammer hat gemeint, damit ist gewährleistet, dass die Asylwerber nicht in die Obdachlosigkeit kommen.
Ich bin davon nicht überzeugt, sage ich ganz ehrlich. Das Problem ist, Sie verweisen auf die EU-Aufnahmerichtlinie, in der nicht klar festgelegt ist, welche konkreten Standards in der Versorgung gelten. Das ist bei der Grundversorgungsvereinbarung geregelt, in dem Verweis nicht. Dementsprechend ist es schon richtig, dass man hier von einer „Grundversorgung light“ spricht.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir ein Problem damit haben werden, dass eben diese Flüchtlinge dann in die Obdachlosigkeit abrutschen werden. Das widerspricht genau der Intention, die dieses Gesetzt hat und die ich ja auch teile. Wenn jemand keinen Asylgrund hat, einen negativen Asylbescheid hat, dass er dann entsprechend abgeschoben werden kann, das ist ja selbstverständlich, nur, wenn die dann in die Obdachlosigkeit flüchten, dann schaffe ich es wieder nicht, die dorthin zu bringen, woher sie kommen. Deswegen halte ich es schlichtweg für falsch, dass wir hier die Grundversorgung kürzen wollen.
Weil ich eben glaube, dass dieser Abänderungsantrag es nicht schafft, eine sinnvolle Betreuung zu gewährleisten, bringe ich selbst einen Abänderungsantrag ein, der sich sowohl auf das Kindeswohl als auch auf die Frage der Grundversorgung bezieht. Ich habe diesen Antrag schon im Ausschuss eingebracht und bringe ihn jetzt noch einmal ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (610 d.B.) über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird nach Z 8 folgende Z 8a eingefügt:
„§ 9a lautet: „Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes ist das Wohl des Kindes, wie es insbesondere auch im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und im Bundes-
verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vorgesehen ist, vorrangig zu berücksichtigen.““
2. In Artikel 6 entfällt Z 6 (§ 2 Abs. 7 GVG-B).
*****
Ein letzter Grund dafür, dass wir dieser Novelle nicht zustimmen können, ist die Diskussion um die Rot-Weiß-Rot-Card. Es gab im Ministerialentwurf eine kleine Änderung, die vorgesehen hätte, dass Drittstaatsangehörige, die in Österreich studiert haben, hier ein Studium fertig gemacht haben, mehr Zeit für die Jobsuche haben. Es ist momentan vorgesehen, dass sie genau sechs Monate Zeit haben. Das Problem dabei ist aber, dass die Abwicklung bei den Behörden extrem lang dauert, nämlich teilweise bis zu zwölf Wochen. Das heißt, sie haben dann de facto nur noch drei Monate Zeit, einen Job zu finden. Dazu war, wie gesagt, ein Vorschlag im Ministerialentwurf drinnen, der ist jetzt weggefallen.
Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, da kommt ein ganzes Paket. Das Problem ist, ich kann das nur schwer glauben, weil ich ja weiß, dass das eher nicht an Ihnen und nicht an der ÖVP liegt, sondern an der SPÖ, die da ja Sorge hat, dass es zu Lohndumping und dergleichen kommt. Nichtsdestotrotz glaube ich, wir brauchen eine Änderung bei der Rot-Weiß-Rot-Card, und das schleunigst, weil wir wissen, dass sie so, wie sie jetzt ist, schlichtweg nicht funktioniert.
Alles in allem ist das eine Regierungsvorlage, die ganz wichtige Probleme im Asylbereich nicht angreift. Es ist eine Regierungsvorlage, die Dinge verschärft, die sie nicht vereinfacht und nicht vereinheitlicht, und genau deswegen können wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)
14.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015 (610 d.B.)
über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (610 d.B.) über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 wird nach Z 8 folgende Z 8a eingefügt:
„§ 9a lautet: „Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes ist das Wohl des Kindes, wie es insbesondere auch im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vorgesehen ist, vorrangig zu berücksichtigen.““
2. In Artikel 6 entfällt Z 6 (§ 2 Abs. 7 GVG-B).
Begründung
ad 1.: Das Prinzip des Kindeswohls ist in der Neufassung der EU-Asylverfahrensrichtlinie in mehreren Bestimmungen verankert (vgl. Erwägungsgrund 33, Art. 25 Abs. 1 lit. a, Art. 25 Abs. 6 sowie Art. 25 Abs. 6 lit. c). Es soll daher auch im BFA-VG ausdrücklich Erwähnung finden, damit sichergestellt ist, dass es in Asylverfahren vorrangig berücksichtig werden muss.
ad 2.: § 2 Abs. 7 neu sieht vor, dass Asylwerber, deren Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, ihren Anspruch auf Grundversorgung verlieren, sofern das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt. Die Berücksichtigung humanitärer und materieller Grundbedürfnisse ist eine wichtige Voraussetzung für faire Verfahren, da unversorgte Asylwerber_innen zumeist nicht in der physischen und/oder psychischen Verfassung sind, ihr Verfahren bestmöglich zu führen. Dazu kommt, dass das Verarmen von Asylwerber_innen unerwünschte soziale und humanitäre Konsequenzen nach sich ziehen kann. Alle mittellosen Asylwerber_innen sollten daher Grundversorgungsleistungen erhalten; ein Ausschluss von den Leistungen der Grundversorgung sollte nur für die Dauer einer unentschuldigten Abwesenheit möglich sein. Dieser hier neu geschaffene Verlusttatbestand ist daher zu streichen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
14.42
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn eine Gruppe aus Graz mit ihrem Leiter Alfred Gaar, die heute meinen Kollegen Michael Ehmann besucht hat, herzlich begrüßen. Sie sitzen auf der Tribüne – herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Geschätzte Damen und Herren! Immer, wenn wir hier im Parlament eine Debatte über das Asylgesetz und die Unterbringung von Flüchtlingen führen, wird sie auf vielen Seiten sehr emotional geführt. Ich bin aber sehr dankbar dafür, dass Otto Pendl auf seine Art immer versucht, ein Stückchen Sachlichkeit hineinzubringen (ironische Heiterkeit bei den Grünen) – ich meine das jetzt wirklich ganz ehrlich! –, weil ich davon überzeugt bin, dass diese Thematik tatsächlich Sachlichkeit verlangt und dass das Polarisieren auf beiden Seiten einfach niemandem, keinem einzigen Menschen, der zu uns kommt, der bei uns Asyl sucht, der bei uns Schutz sucht, hilft. Es hilft einfach nicht, wenn die eine oder die andere Seite polarisiert.
Wir sind dazu da, den Menschen Schutz zu geben. Wir sind dazu da, mit ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren den Menschen Klarheit zu geben, ob sie dableiben können oder nicht. Ich glaube, das ist Aufgabe der Politik, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Und ich sehe auch eine ganz, ganz große Verantwortung von uns Politikerinnen und Politikern – ganz egal, auf welcher Ebene wir arbeiten, ob wir im Nationalrat, in den Landtagen, in den Gemeinderäten tätig sind – darin, dass wir dazu beitragen, eine
positive Stimmung zu erzeugen, Unterstützung für die Menschen, die bei uns Schutz suchen, zu bieten, und dass wir nicht dazu beitragen, dass fremdenfeindliche Stimmung in diesem Land entsteht, weil ich wirklich glaube, dass das nicht hilft! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)
Wenn man einen Blick auf das Weltgeschehen wirft, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen – die Frau Ministerin hat es heute kurz angesprochen, und ich habe mir den UNHCR-Bericht aus dem Jahr 2013 angesehen –, stellt man fest: Ende des Jahres 2013 waren über 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. 51,2 Millionen auf der Flucht, das sind 6 Millionen Menschen mehr als noch ein Jahr zuvor. Wenn man sich die Krisenherde anschaut, dann kann man davon ausgehen, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist, dass die Herausforderungen in diesem Bereich tatsächlich für uns alle noch viel, viel größer werden.
Vier Fünftel dieser Flüchtlinge, die ich jetzt angesprochen habe, leben in Entwicklungsländern, in Ländern rund um die Orte, von denen sie flüchten mussten, und nur ein Fünftel geht tatsächlich aus ihrer Umgebung, von ihrem Zuhause weg. Und da denke ich mir, das ist ein Problem – keine Frage –, eine Herausforderung, aber eine, die man bewältigen kann.
Ich habe es vorher schon angesprochen: Für mich ist verantwortungsvolle Asylpolitik jene, die Rahmenbedingungen schafft, dass Menschen das Menschenrecht Asyl gewährt wird, wenn sie ein Anrecht darauf haben. Für mich ist Asylpolitik dann gelungen, wenn man rasche Verfahren garantiert, denn ich glaube nicht, dass es den Menschen nützt, wenn sie lange hier sind und immer die Hoffnung in sich tragen, dass sie dableiben dürfen, und am Ende dann vielleicht doch nicht bei uns bleiben können.
Darum denke ich wirklich, man braucht rasche Verfahren, dass die Menschen Klarheit haben, ob sie Schutz bei uns in Europa und in Österreich erhalten.
Der dritte Punkt für verantwortungsvolle Asylpolitik ist, dass man menschliche Bedingungen schafft, geschätzte Damen und Herren, ein Klima schafft, das habe ich auch schon angesprochen, wo man sich tatsächlich auch der Ängste und Sorgen der Menschen, die zu uns kommen, annimmt. Glauben Sie mir, Menschen flüchten nicht, weil es lustig ist zu flüchten. Die meisten Menschen flüchten aus Ländern, wo Krieg ist, wo Verfolgung herrscht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja, 30 Prozent!), wo sie tatsächlich auch in ihrer persönlichen Integrität angegriffen werden, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein. Ich glaube auch, dass sehr viele Menschen wirklich schwerst traumatisiert sind. Und wir haben auch die Verpflichtung, diesen Menschen rechtsstaatliche, ordentliche Verfahren anzubieten; davon bin ich zutiefst überzeugt. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Und ich hoffe und wünsche mir, dass wir in Österreich tatsächlich (Abg. Belakowitsch-Jenewein: wir alle rechtsstaatliche Verfahren, oder nicht?) – Sie brauchen das jetzt nicht als Angriff zu verstehen, ich meine nur, dass das so ist. Und ich denke mir, dass wir tatsächlich gefordert sind, ein positives Klima zu schaffen, damit es eben nicht dazu kommt, dass die Gesellschaft gespalten wird.
Die Punkte, die mit der heutigen Novelle verändert, verbessert oder verschlechtert wurden, je nachdem, wie man das halt sieht, wurden heute schon einige Male angesprochen.
Wir haben ja nicht so viel Redezeit, leider keine 8 Minuten wie Kollege Scherak vor mir – die würde ich auch gerne haben –, aber ich möchte noch einen Entschließungsantrag einbringen. Herr Kollege Scherak, vielleicht fällt es Ihnen dann ein bisschen leichter, zuzustimmen, weil Sie eigentlich mehr positive Punkte in der Novelle gesehen ha-
ben als negative. Ich habe es zusammengezählt, ich glaube, sechs oder sieben waren positiv und nur drei negativ.
Ich bringe jetzt noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.“
*****
Vielleicht macht es Ihnen das ein bisschen leichter, dieser Novelle doch zuzustimmen. Und ich weiß, dass im Familienausschuss auch ein Antrag eingebracht worden ist, der dazu auffordert, dass die Frau Innenministerin und die Frau Familienministerin auch mit den LandessozialreferentInnen in Gespräche treten, damit man tatsächlich das Wohl des Kindes im Vollzug noch besser berücksichtigt. Vielleicht können wir dann erreichen, dass man minderjährige unbegleitete Flüchtlinge tatsächlich auch nach dem Kindeswohl in Österreich betreut. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl und Werner Amon und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes
eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungs-gesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)
Begründung
Österreich ist sowohl aufgrund internationaler (UN-Kinderrechtskonvention) als auch unionsrechtlicher (europäische Grundrechte-Charta) Rechtsakte verpflichtet, bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.
Unbestritten ist, dass Kinder besonderen Schutzes bedürfen und unter den aktuellen internationalen und nationalen Konflikten, die Millionen von Menschen zur Flucht zwingen, am meisten zu leiden haben.
Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern stellt sicher, dass alle Behörde in Österreich, somit auch jene Behörden, die das Fremdenrecht vollziehen, in allen ihren Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich mich bei Otto Pendl bedanken, leider ist er jetzt nicht im Saal. Otto ist einer jener Abgeordneten, die immer wieder einmahnen, auch über schwierige Materien sachlich zu diskutieren, und diese Asylthematik ist eine schwierige Diskussion. Einerseits kann sich Europa nicht abschotten, andererseits kann Europa auch nicht aus humanitären Gründen alle Grenzen öffnen, das ist ein Faktum.
Wie wir heute auch schon des Öfteren gehört haben, ist es gerade in der Frage der Asylpolitik notwendig, einen gesamteuropäischen Schulterschluss zu schaffen, denn eine kluge Einwanderungspolitik kann ja Europa auch Vorteile bringen. Europas Ziel muss es daher sein, gezielt in den afrikanischen und arabischen Ländern zu helfen, um die Wirtschaftschancen und die Lebensbedingungen dort zu verbessern. Entscheidend ist, quasi die illegalen Flüchtlingsströme zu unterbinden, effektiver zu unterbinden als bisher. Solange dieser Schulterschluss nicht gelingt, solange nicht alle 28 EU-Staaten bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – und nicht so, wie es jetzt ist, dass in Wirklichkeit nur 10 Länder ihre Hausaufgaben machen und die anderen 18 Länder nicht –, so lange wird das nicht funktionieren und so lange wird es auch die Schlepperkriminalität geben, die überbordend wird. Ich sehe das jeden Tag im Burgenland an den Aufgriffen, die wir haben, weil ja die EU-Außengrenze generell so löchrig ist wie Schweizer Käse.
Deswegen ist es nötig, dass man darüber sachlich diskutiert und dass man sich als Staat auch Gedanken über temporäre Grenzkontrollen macht.
Daher bringe ich heute wieder einen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ertlschweiger, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Verstärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzes-
entwurf vorzulegen, mit dem die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Grenzkontrollgesetz betreffend temporärer Grenzkontrollen ausgeweitet und dadurch temporäre Grenzkontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden.“
*****
Warum sage ich das, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Ich sage das nicht deshalb, weil ich will, dass wir in Europa die Rollbalken herunterfahren und uns abschotten – das ist nicht Sinn und Zweck des vereinten Europa, und ich bin ein überzeugter Europäer. Ich sage das, weil wir die Ängste und Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen müssen. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn ich im Burgenland eine Umfrage habe, in der sich 77 Prozent der Befragten für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen aussprechen, dann habe ich als seriöser Politiker die Aufgabe, mir darüber Gedanken zu machen, egal, wie das dann am Ende ausschaut, ob man das stichprobenartig macht, ob man es im Grenzraumgebiet macht et cetera. Und wenn 66 Prozent in dieser Umfrage angeben, dass ihrer Meinung nach die Kriminalität seit der offenen Grenze gestiegen ist (Abg. Darabos: Die Grenzkontrollen gibt es jetzt schon!), dann habe ich das als seriöser Politiker ernst zu nehmen. Wir dürfen hier keine populistischen Diskussionen führen, sondern müssen sachlich diskutieren, und wir müssen die Bevölkerung endlich wieder ernst nehmen.
Ich fordere auch die anderen EU-Staaten auf, endlich Asylsolidarität zu leben und nicht so wie bisher das nicht zu tun.
Deswegen bin ich auch schon gespannt – es gibt auch eine namentliche Abstimmung –, wie meine burgenländischen Kollegen hier bei dem Entschließungsantrag abstimmen werden, denn das ist ein Thema bei uns. Nicht nur, weil nächste Woche Landtagswahlkampf ist, sondern weil es die Menschen im Burgenland bewegt, weil wir das tagtäglich sehen und weil wir auch als seriöse Politiker die Aufgabe haben, einer überbordenden Schlepperkriminalität das Handwerk zu legen (Beifall beim Team Stronach), dabei auch die Polizei zu unterstützen und noch mehr Mittel für die Polizei zur Verfügung zu stellen, weil wir uns mehr Präsenz der Polizisten auf der Straße wünschen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
14.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ertlschweiger, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11 Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.)
Österreich sieht sich durch stark zunehmende Flüchtlingsströme damit konfrontiert, dass immer mehr Menschen um Asyl ansuchen bzw. ansuchen werden. Problematisch ist insbesondere die Zahl illegaler Grenzübertritte. So liegt die Steigerung der Anzahl illegaler Einwanderer, die in Begleitung von Schleppern aufgegriffen worden sind, sogar bei 177 Prozent.
Jedoch machen sich nicht nur Schlepper den freien Grenzübertritt innerhalb der EU zu Nutze, sondern auch andere organisierte kriminelle Gruppen. Dies zeigt sich u.a. bei
KFZ-Diebstählen, da es ausländischen Tätergruppen, vor allem Banden aus Polen, oft zu leicht gemacht wird, die Fahrzeuge außer Land zu schaffen.
Derzeit gibt es in Sondersituationen die Möglichkeit, Grenzkontrollen wiedereinzuführen bzw. durchzuführen. Allerdings sind die Möglichkeiten im Sinne der §§ 10ff. Grenzkontrollgesetz sehr begrenzt.
Im September des Jahres 2014 äußerte bereits der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl, „dass die Sicherung der Schengen-Außengrenzen nicht jene Qualitätsstandards hat, die sie haben sollte. Solange die Sicherung nicht funktioniert, müssen wieder die Staaten entsprechende Kontrollen durchführen.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Verstärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Grenzkontrollgesetz betreffend temporärer Grenzkontrollen ausgeweitet und dadurch temporäre Grenzkontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.
14.52
Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Im Auftrag meiner Kollegin Martina Diesner-Wais darf ich recht herzlich die BBK Horn begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Diese Asyldiskussionen führen wir laufend, und ich möchte einfach einmal die Historie betrachten. Ich hatte das Glück, für eine Ministerin zu arbeiten, zwar nicht als Mandatar, sondern als Pressesprecher bei Liese Prokop, und 2005, glaube ich, haben wir das Grundgerüst dieses Gesetzes verhandelt. Es wurde dann, glaube ich, 2006 hier im Hohen Haus beschlossen. Liese Prokop hat immer gesagt, wir brauchen in der Asylgesetzgebung und im Fremdenrechtspaket einen Leitsatz: Hilfe, wenn es um Hilfe geht, aber auch Stopp, wenn es um Missbrauch geht!
Dieses Grundgerüst wurde damals beschlossen, und heute beschließen wir eine der vielen folgenden Novellen, die auch logisch sind, weil sich gerade die Flüchtlingsthematik, die Migrationsthematik permanent ändert. Deshalb sind Novellen unerlässlich. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass dieses Gesetz damals auch mit den Stimmen der FPÖ beschlossen wurde.
Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir die Verfahren vor allem in der ersten Instanz beschleunigen und dass es auch im Sinne des Asylwerbers ist, wenn er sehr rasch Rechtsklarheit hat, ob er eine Zukunft in Österreich hat oder nicht.
Ich möchte auch noch ganz kurz auf die Kollegin Korun eingehen, auch wenn sie jetzt nicht im Saal ist, die die neuen Verteilerzentren sehr kritisiert hat. (Abg. Pock zeigt auf Abg. Korun, die im Saal sitzt.) Ich glaube, Otto Pendl hat das auch auf den Punkt gebracht: Es kann einfach nicht sein, dass wir Asylwerber, Flüchtlinge quer durch Österreich führen. Ich habe das selbst miterlebt, ich durfte mehrere Jahre im Innenministe-
rium arbeiten. Es ist sicher eine optimale Struktur, dass wir Asylwerber dort betreuen, wo sie ihren Asylantrag stellen.
Auch noch kurz zu den Grenzkontrollen, weil immer wieder Grenzkontrollen gefordert werden. (Abg. Korun: Ich bin übrigens da, Herr Kollege!) – Hallo, ich habe dich nicht gesehen. Alles klar, Frau Kollegin Korun ist im Saal.
Zu den Grenzkontrollen muss man ganz ehrlich sagen: Eine Grenzkontrolle allein hindert mich ja nicht, einen Asylantrag zu stellen, denn selbst wenn ich aufgegriffen werde, habe ich immer noch die Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Okay, es ist dann ein Dublin-Verfahren. Aber wenn wir glauben, dass Grenzkontrollen die Asylverfahren verringern, dann sind wir auf dem falschen Dampfer.
Ich glaube, die Zukunft liegt in einer einheitlichen europäischen Quotenregelung. Ich weiß, das ist sehr, sehr schwer umzusetzen, aber wenn wir die Lasten in Europa, in der Europäischen Union fair verteilen, dann wird das funktionieren.
Wenn solch eine Novelle von links und von rechts kritisiert wird, dann sind wir, glaube ich, auf dem richtigen Weg. Frau Minister, das ist eine gute Novelle, die Sie da vorgelegt haben: schnellere Verfahren, Verbesserungen in der Grundversorgung, sehr hohe Betreuungsstandards. Daher kann man dieser Novelle ruhigen Gewissens zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
14.55
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Eigentlich ist es ja nicht mein Fachgebiet, aber ich muss jetzt schon (Abg. Walter Rosenkranz begibt sich zu seinem Sitzplatz.) – Kollege Rosenkranz ist gerade gekommen, Gott sei Dank!
Weil Sie den Vorwurf getätigt haben, die NEOS würden sozusagen nach Lampedusa reisen (Abg. Walter Rosenkranz: Nein!) und wir würden uns dort unten populistisch darstellen und dann in den eigenen Wahlzirkeln (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das hat überhaupt keiner gesagt!) – Lassen Sie mich ausreden! (Abg. Kickl: Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen!)
Ich muss jetzt eines loswerden: Sie mit Ihrer populistischen Graberei sind nicht aushaltbar! Es ist einfach so, dass Sie nicht mit gutem Vorbild vorangehen.
Aus meiner eigenen Situation: Ich habe heute in der Früh mit Landesrätin Berthold das Arrangement getroffen, dass ich in einem Heim 40 Flüchtlinge aufnehme. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Wir sollten mit gutem Vorbild vorangehen, weil eines schon zutage tritt: Fahren Sie auf den Polizeisportplatz in Salzburg, dann sehen Sie, wie der im Wasser untergeht. Und Sie lassen die Flüchtlinge dort! (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)
Ein Akt der Menschlichkeit, der würde Ihnen zustehen, und nicht diese populistische Art und Weise, andere mit Ihrer Blockwartmentalität anzugreifen! (Abg. Kickl: Machen Sie es!) So schaut es aus. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Anhaltende Zwischenrufe.)
14.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich bitte, Schreiduelle zu unterlassen.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.57
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Bisher wurde die Debatte ja relativ sachlich geführt. Wir müssen die gute und stolze Tradition, die Österreich in der Betreuung von Flüchtlingen seit dem Jahr 1956 bis über die Flüchtlinge aus den Balkankriegen in den Neunzigerjahren hat, fortführen – bei allen aktuellen Problemen.
Ich sehe natürlich jede Änderung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Natürlich hat jeder Einzelne und jede Einzelne das Recht, dass sein oder ihr persönlicher Fall geprüft wird, aber trotzdem müssen wir uns doch dazu bekennen, dass diejenigen, die nicht das Recht haben, hier um Asyl anzusuchen, beim Ablauf der Verfahren auch ihren Beitrag leisten müssen.
Zur Kritik, dass in Zukunft nicht alle Verfahren in einem Erstaufnahmezentrum zentral, zum Beispiel in Traiskirchen, abgehandelt, sondern zukünftig regional aufgeteilt werden: Das ist sowohl im Sinne der Betroffenen als auch im Sinne der Bevölkerung. Es ist nämlich unzumutbar, dass seit Jahren und Jahrzehnten die gesamte Last auf die Gemeinde Traiskirchen abgewälzt wird. Ich glaube, da kann auch das Land Niederösterreich landesintern noch einiges zur Entlastung der Stadt Traiskirchen beitragen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen eine faire Wirtschaftspolitik. Wir werden die Flüchtlingsströme, die Kollegin Königsberger-Ludwig angesprochen hat, weder in Österreich noch in Europa aufnehmen können. Wir haben dafür zu sorgen, dass die Lebensbedingungen in allen Regionen auf unserer Welt so gestaltet sind, dass die Menschen nicht von den Industrienationen ausgebeutet werden und vom Klimawandel besonders betroffen werden, sondern dass wir faire globale Lebens- und Wirtschaftsbedingungen schaffen, die dazu führen, dass die Menschen nicht aus ihrer Heimat, vor allem aus den afrikanischen Staaten, nach Europa ausreisen wollen oder de facto müssen.
Solange wir diese Länder ausbeuten, wir die Meere leer fischen, unseren Mist nach Afrika führen, dort den Boden für Produkte missbrauchen, die dann in den Industriestaaten billig konsumiert werden, so lange produzieren wir genau das, was derzeit ein Teil unserer Bevölkerung beklagt. Deshalb bekennt sich Österreich zu einer offensiven und zukunftsorientierten Asylpolitik. Wir werden auch in Zukunft mithelfen, all jenen Schutz und Geborgenheit zu geben, die sie brauchen.
Aber wir werden auch dafür eintreten müssen, vor allem in der Außenpolitik neue Aspekte anzusprechen. Es kann nicht alles auf den Bürgermeister und die Bevölkerung abgeladen werden, sondern wir brauchen eine fortschrittliche globale Außenpolitik, die dafür sorgt, dass die Lebensbedingungen auf der Welt so sind, dass diese Flüchtlingsströme nicht zunehmen, sondern abnehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Windbüchler-Souschill: Was ist mit der Entwicklungszusammenarbeit?)
15.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weninger, Sie haben die Länge Ihrer Rede gut geplant.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 9 bis 12, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung jetzt, um 15 Uhr, stattfinden kann.
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ (5067/J)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 5067/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
"Zehntausende Flüchtlinge aus Afrika und den Balkanländern strömen in die EU, ein Ende ist nicht absehbar, im Gegenteil, es werden immer mehr: Deutschlands Innenminister hat zuletzt die Zahl der Flüchtlinge, die heuer zu unseren Nachbarn kommen werden, von 300.000 auf 450. 000 nach oben korrigiert. In Österreich hieß es, knapp 50.000 würden bei uns um Asyl ansuchen. Weil zuletzt schon 300 Flüchtlinge pro Tag gekommen sind, werden es wohl deutlich mehr als 50.000 sein.", berichtete die Kronen-Zeitung vom 14.05.2015.
Im Jahr 2014 wurden in den 28 EU Staaten insgesamt 626.000 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet nicht nur ein Plus von 44% gegenüber 2013. In Österreich wurden 28.027 Asylanträge gestellt, um 60,1 Prozent mehr als im Jahr 2013.
Im Jahr 2015 haben sich diese Zahlen nochmals erhöht. Bis Ende April wurden in Österreich 14.225 Asylanträge registriert. Dies bedeutet ein Plus von 160% gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wie einer Aussendung des Bundesministeriums für Inneres entnommen werden konnte.
Aber wer kommt und beantragt in Österreich Asyl? Zum Gutteil, über 75 Prozent der 28.027 Antragsteller im Jahre 2014 waren männliche und nur 24,17 Prozent weibliche Antragsteller. Der Anteil an Minderjährigen betrug im Jahre 2014 bei den Asylwerbern 8.486 Personen (30,24 Prozent) und der Anteil an unbegleiteten Minderjährigen bei den Asylwerbern 1.976 Personen (7,04 Prozent).
Die antragsstärksten Nationen 2014 waren Syrien mit 7.687, Afghanistan mit 4.917,
Kosovo mit 1.748, Russische Föderation mit 1.504 und Somalia mit 1.153 Antragstellern.
Als Folge davon berichtete der Kurier online vom 18.5.2015: "Keine Betten mehr in Traiskirchen. Traiskirchen um ein Vielfaches überbelegt."
Der Teletext berichtete, dass insgesamt 1.800 Fremde derzeit im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen untergebracht sind. Darunter sollen ca. 1.000 unbegleitete Minderjährige sein.
Um den Ansturm von Fremden bei der Unterbringung bewältigen zu können, wurden Zeltlager an drei Standorten in Salzburg, Linz und Thalham aufgebaut, wo die Fremden von Bundesministerin Mikl-Leitner mit den Worten "Welcome to Austria" (APA173, 16.5.2015) begrüßt wurden.
Das Innenministerium informierte am 18. Mai 2015 in einer Presseaussendung (OTS166), dass der durchschnittliche Tageswert in der vergangenen Woche 250 Asylanträge be-
trug. Der Spitzenwert wurde am 11. Mai 2015 mit 314 Asylträgen registriert und letzte Woche wurden gesamt 1.714 Asylanträge gestellt.
Sowohl der Wochenwert als auch der Tageswert sind die höchsten jemals gemessenen Werte seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen! Allein im Mai wurden bis jetzt 3.068 Asylanträge in Österreich gestellt. Das ist bedeutend mehr als im ganzen Jahr 2014 in den Mittelmeerstaaten Malta (1.350), oder Zypern (1.745) bzw. in den Nachbarstaaten Slowakei, Tschechien und Slowenien zusammen (1.870) gestellt wurden. Auch die 3 baltischen Staaten kamen im ganzen Jahr 2014 nur auf einen Wert von 970 Anträgen.
Weiters wurde berichtet, dass seit letzter Woche Aufgegriffene zur Erstabklärung auch nach Vordernberg gebracht werden und wörtlich:
"Die Dauer der Unterbringung in diesen Provisorien ist nicht abzusehen, da beim am 15. Mai vom BM.I einberufenen Krisengipfel zwar rund 1.000 Plätze von den Ländern in Aussicht gestellt wurden, jedoch keine sofort belegbaren Quartiere zur Verfügung gestellt werden konnten."
Der nächste Schritt ist die Öffnung von Kasernen durch Bundesminister Klug. Er hat am 19. Mai 2015 mehrere Kasernen als Unterkunft angeboten, ganz egal, ob dort noch Soldaten ausgebildet werden oder nicht.
Doch trifft diese Maßnahme nicht immer auf Gegenliebe beim eigenen Parteikollegen, wie zum Beispiel beim Linzer Bürgermeister Luger:
Grundsätzlich ist die Unterbringung von Fremden, in Zeiten in denen sich Jihadisten als Asylwerber tarnen, in noch vom Bundesheer benutzten Kasernen aus Sicherheitsgründen strikt abzulehnen.
Während die Bundesministerin für Inneres Mikl-Leitner noch an das Allheilmittel EU-Flüchtlingsquoten glaubt, wird nur Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung betrieben. Die EU-Quotenregelung ist eine regelrechte Einladung an illegale Einwanderer nach Europa zu kommen – das ist ein Anreiz mehr in die falsche Richtung.
In wie weit ein Verteilungssystem überhaupt funktionieren wird, wenn einige Länder schon von vorne herein nicht mitmachen, Großbritannien, Irland und Dänemark sowie mehrere Staaten aus dem östlichen Mitteleuropa sind anscheinend dagegen, oder aber ein Land die zugewiesenen Flüchtlinge nicht nimmt oder nehmen darf, ist mehr als fraglich.
Die EU-Asylpolitik ist bereits gescheitert, bestes Beispiel dafür ist das Dublin-Übereinkommen. Bundesministerin Mikl-Leitner hat es selbst im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der FPÖ am 5. November 2014 ausgeführt:
"Österreich führt derzeit keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland durch. Dublin-Überstellungen nach Bulgarien oder Italien erfolgen aufgrund einer eingehenden Einzelfallprüfung und unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personengruppen."
Auch der französische Premierminister, Manuel Valls, will laut "Die Presse" vom 19.05.2015 die Pläne der Kommission nicht unterstützen: "Ich bin gegen Quoten, das entsprach noch nie der Position Frankreichs" ().
Als nächste Idee zur Bekämpfung des Problems forderte Bundesministerin Mikl-Leitner (APA0590, 18.5.2015) angesichts des Flüchtlingsstroms ein "Hochziehen" der EU-Au-
ßengrenzen. Wieder einmal wird der Ball des Handelns abgegeben, anstatt selbst tätig zu werden für unser Land.
Warum aber auch dies bisher schon zum Scheitern verurteilt war, liegt augenscheinlich an den handelnden Personen auf europäischer Ebene:
"Der neue Direktor der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex, Fabrice Leggeri, will das Zurückdrängen von Flüchtlingen aufs Meer oder hinter Grenzzäune nicht länger tolerieren." (APA349, 12.2.2015)
Daher ist Bundesministerin Mikl-Leitner endlich gefordert zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Temporäre Grenzkontrollen wären ein erster wichtiger Schritt, denn Experten prognostizieren über 50.000 Asylanträge für 2015. Der Schlepperbericht 2014 des Bundesministeriums für Inneres legt offen:
"Im Jahr 2014 wurden insgesamt 34.070 Personen aufgegriffen. Das bedeutet im Vergleich zu 2013 (27.486 Personen) eine Steigerung von 24 Prozent. ()
Die meisten festgestellten Grenzübertritte erfolgten aus Italien (51,6 Prozent) und Ungarn (34,4 Prozent)."
Sieben von neun Landeshauptleuten haben sich für temporäre Grenzkontrollen ausgesprochen, doch die zuständige Ministerin sagte dazu in der Debatte zur Dringlichen Anfrage der FPÖ am 5. November 2014 folgendes:
"Selbstverständlich ist die Grenzkontrolle immer wieder in Diskussion, wir haben uns aber für ein wesentlich effizienteres Instrumentarium entschieden, nämlich die Grenzraumkontrollen, weil diese wesentlich effektiver und effizienter sind und weil sie von den Schleppern nicht berechenbar sind."
Es wäre höchst an der Zeit aufzuwachen, der Realität ins Auge zu sehen und endlich eine entsprechende Asylpolitik für unsere Bürger und nicht nur für Fremde zu machen. Österreich hat viel geleitstet und wird auch in Zukunft seinen Beitrag leisten, aber mit Maß und Ziel! Österreich kann nicht die Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt aufnehmen. Der illegalen Einwanderung unter dem Deckmantel "Asyl" muss konsequent ein Riegel vorgeschoben werden.
"Eine Politik der offenen Tür kann weder im Sinn der bereits hier Lebenden noch potenzieller Zuwanderer sein, die mit falschen Versprechen auf eine gefährliche Reise gelockt werden." (Die Presse vom 19.05.2015, Leitartikel von Oliver Pink)
In diesem Zusammenhang ergeht an die Bundesministerin für Inneres folgende
Dringliche Anfrage:
1. Wie viele Asylverfahren sind zurzeit anhängig?
2. Wie lange dauerte ein durchschnittliches Asylverfahren im Jahr 2014?
3. Wie viele Asylverfahren dauern zurzeit bereits mehr als ein Jahr?
4. Wie viele Asylverfahren dauern zurzeit bereits mehr als drei oder mehr Jahre?
5. Wie viele Asylantragsteller haben nachweislich im Jahr 2014 Österreich wieder verlassen?
6. Wie viele Asylantragsteller haben nachweislich im Jahr 2013 Österreich wieder verlassen?
7. Wie viele der 28.027 Fremden, die 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, haben nachweislich Österreich wieder verlassen?
8. Wie viele der 17.503 Fremden, die 2013 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, haben nachweislich Österreich wieder verlassen?
9. Wie viele Fremde mit rechtskräftig negativem Asylentscheid befinden sich zurzeit in Österreich?
10. Von wie vielen Fremden, welche 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, ist der Aufenthalt im Bundesgebiet zurzeit geduldet?
11. Von wie vielen Fremden, welche 2013 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, ist der Aufenthalt im Bundesgebiet zurzeit geduldet?
12. Wie vielen Fremden, welche 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt?
13. Wie vielen Fremden, welche 2013 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt?
14. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die immer wieder problematische Belagssituation in Traiskirchen auf Dauer zu entschärfen?
15. Wie viele Asylwerber haben sich bisher im Jahr 2015 dem Asylverfahren entzogen, also sind "untergetaucht"?
16. Wie vielen Asylberechtigten wurde der Asylstatus oder der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2014 aberkannt?
17. Wie viele davon haben Österreich nachweislich wieder verlassen?
18. Wie vielen Asylberechtigten wurde der Asylstatus oder der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2013 aberkannt?
19. Wie viele davon haben Österreich nachweislich wieder verlassen?
20. Wie stellt sich zum heutigen Tag die Auslastung der Betreuungseinrichtungen, Erstaufnahmestellen und Betreuungsstellen "Ost" – Gemeinde Traiskirchen und "West" – Gemeinde St. Georgen im Attergau dar?
21. Wie viele unbegleitete minderjährige Fremde sind zurzeit in Österreich in einem laufenden Asylverfahren?
22. Wo sind diese untergebracht, aufgegliedert auf die einzelnen Standorte?
23. Bei wie vielen Fremden konnte 2014 auf Grund des Dublin-Übereinkommens grundsätzlich eine Zuständigkeit eines anderen Staates festgestellt werden?
24. Wie viele Fremde haben 2014 nachweislich Österreich auf Grund des Dublin-Übereinkommens verlassen?
25. Wie viele Fremde übernahm Österreich 2014 auf Grund des Dublin-Übereinkommens?
26. In welche EU-Mitgliedsstaaten schiebt Österreich, trotz Zuständigkeit des anderen Staates gemäß geltendem Dublin-Übereinkommen, aus welchen Gründen auch immer, zurzeit keine Fremden ab?
27. Welche konkreten Ansätze ihrerseits gibt es, um die weitere Aushöhlung des Dublin-Übereinkommens zu unterbinden?
28. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie zur Eindämmung der exorbitant hohen Zahl illegal eingereister/aufhältiger Personen pro Jahr setzen?
29. Wie werden Sie der seit Jahren hohen illegalen Einwanderung über den Grenzraum Italien zu Österreich entgegentreten?
30. Welche Überlegungen gibt es, die Bekämpfung der illegalen Migration in Kooperation mit Drittstaaten in den Griff zu bekommen?
31. Welche Ziele verfolgen Sie auf europäischer und zwischenstaatlicher Ebene, um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen schnellst möglich einzudämmen?
32. Wann werden Sie für verstärkte Grenzkontrollen sorgen, da sich laut APA0541 vom 9. Oktober 2014 die EU-Innenminister schon auf stärkere Grenzkontrollen wegen der Jihadisten-Problematik geeinigt und acht Landeshauptleute sich dafür ausgesprochen haben?
33. Wie viele Einzelverträge hat das Bundesministerium für Inneres mit Unterkunftgebern im Zusammenhang mit der Grundversorgung von Fremden direkt abgeschlossen?
34. In welchen Bezirken befinden sich diese Unterkünfte?
35. Wie viele Fremde, welche einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, sind zurzeit in Turnsälen untergebracht, aufgegliedert auf die einzelnen Standorte?
36. Wie viele Fremde, welche einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, sind zurzeit in einem Zelt untergebracht, aufgegliedert auf die einzelnen Standorte?
37. An welchen Standorten, Sportplätzen oder freien Liegenschaften sind die nächsten Zeltstädte für Asylwerber geplant?
38. Wann wird die Vereinbarung mit den ÖVP-Landeshauptleuten von Niederösterreich und Oberösterreich endlich eingehalten, welche einen Belagsstand von 480 Fremden in Traiskirchen und 120 Fremde in Thalham vorsieht?
39. Wie sieht die derzeitige Nutzung und Belegung des Schubhaftzentrums in Vordernberg aus?
40. Welche Subventionen erhalten welche NGOs für die Flüchtlingsbetreuung jährlich von Ihrem Ressort?
41. Ist Ihnen bekannt, welche Subventionen NGOs von anderen Institutionen, wie zum Beispiel den Länder oder den Gemeinden, für die Flüchtlingsbetreuung jährlich erhalten?
42. Wann wird die Transparenzdatenbank umgesetzt, damit Mehrfachförderungen an NGOs endlich ersichtlich werden?
43. Wie hoch waren die Kosten für die Rechtsberatung von Fremden, welche einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, im Jahr 2014?
44. Wie hoch waren die Gesamtkosten, also die Kosten von Bund und Ländern, für die Grundversorgung 2014?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Strache als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.
15.01
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Herr Präsident! Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, dieses Thema Asyl, Hilfe für wirklich Verfolgte! und Stoppt den Missbrauch! begleitet uns seit langer, langer Zeit. Diese Diskussion ist eine immer wieder zu führende, solange es Fehlentwicklungen und Missstände gibt und das Chaos, das wir aktuell wahrnehmen müssen, Realität ist. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich sage, natürlich müssen Sie auch akzeptieren, dass es dazu unterschiedliche sachliche Positionen, Meinungen gibt. Natürlich kann man sich’s leichtmachen und sagen, die Meinung des anderen ist unsachlich oder populistisch, wie immer wieder gesagt wird. Die wird dann sozusagen heruntergedodelt.
Nein, man sollte natürlich alle Positionen ernst nehmen; und ich sage, in diesen unterschiedlichen Positionen ist es auch wichtig, Dinge herauszuarbeiten. Wir haben da massive Probleme. Wir haben ein Chaos, eine Überforderung, da brauchen wir uns nichts vorzumachen.
Ich betone, wir haben in der Geschichte immer wieder erlebt, dass Österreich eine wirklich vorbildhafte Tradition der Nachbarschaftshilfe gelebt hat. Immer dann, wenn es Konflikte in der Nachbarschaft gegeben hat, haben wir – na selbstverständlich! – im Sinne einer zu lebenden Nachbarschaftshilfe gerne geholfen, oftmals auch über unsere Kapazitätsmöglichkeiten hinaus, sodass man da den Österreichern gar nichts vorwerfen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
In der Zeit seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute sind 1,3 Millionen Menschen in Österreich aufgenommen worden, und das bei einer Gesamtbevölkerung von heute 8 Millionen Menschen. Das ist eine unglaublich hohe Zahl an Menschen, die hier eine neue Heimat gefunden haben, die aufgenommen worden sind. Dabei tut man immer wieder so, als wären wir unmenschlich. Nein, Menschlichkeit hat Österreich immer gelebt und das war auch unsere Verantwortung, natürlich im Bereich der Nachbarschaftshilfe.
Wir haben es aber mit anderen Phänomenen heute zu tun, mit Problemen auf unterschiedlichsten Kontinenten dieser Welt, sei es aktuell im Nahem Osten oder in Afrika. Wir haben es auch leider mit Missbrauchsentwicklungen zu tun, die dann immer wieder weggewischt werden. Wir haben heute Menschen, die aus nicht den Gründen, die betont worden sind – nämlich nicht aus Asylgründen, nicht aus Verfolgungsgründen – zu uns kommen, sondern aus rein wirtschaftlichen Interessen zu uns kommen.
Wir haben aktuell Menschen, die in Afrika aufbrechen, ohne dort verfolgt zu sein, sondern aus wirtschaftlichen Gründen bereit sind, 5 000 bis 10 000 Dollar Schlepperbanden zu zahlen – das ist sehr, sehr viel Geld für diese Region und für diesen Kontinent, dieses Geld muss man erst einmal haben, um Schlepperbanden auch bezahlen zu können –, um dann auf diese unfassbar gefährlichen, ja mörderischen Boote gebracht zu werden, um den Versuch zu starten, nach Europa zu kommen mit der klaren Prämisse: Wenn wir in Europa ankommen, haben wir die Möglichkeit, dort zu bleiben!
Die Europäische Union ist natürlich mit schuld daran, weil sie zugelassen hat, dass diese Schlepperbanden mit ihren Schiffen überhaupt auslaufen, diese mörderische Fahrt antreten können, ohne aufgehalten zu werden, ohne dass Rettungsaktionen vorbereitet werden, um die Menschen auf sicheren Schiffe der Europäischen Union unterzubringen und dann wieder zum Ausgangspunkt zurückzubringen, wie das Australien macht.
Australien hat klar und deutlich gesagt: No way! Das war nämlich auch dort ein Problem, und Australien hat dann aufgrund des Problems gesagt: Wir retten, wir helfen, das ist unsere oberste Verantwortung! Wir lassen nicht zu, dass Schiffe irgendwo auslaufen und es dann zu diesen tödlichen Unfällen kommt, sondern wir fangen diese Schiffe ab, retten und helfen den Menschen, die auf diesen unsicheren Schiffen drauf sind, bringen sie aber dorthin zurück, wo sie hergekommen sind!, um klar das Signal zu setzen: Es kann keine illegale Zuwanderung und Einwanderung geben! Es kann keiner aus rein wirtschaftlichen Gründen diesen illegalen Weg beschreiten und hoffen, dass er dann bleiben kann.
Das ist, glaube ich, die klare Botschaft! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es um Verfolgung geht, wenn es um die Kriterien von Kriegsflüchtlingen geht, dann haben wir eine ganz
andere Debatte. Genau das müssen wir einmal voneinander trennen, was aber nie getan wird. Es sind eben vorwiegend Wirtschaftsflüchtlinge, die heute aus unterschiedlichsten Bereichen zu uns kommen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Beispiel Kosovo: Im Kosovo gibt es keinen Krieg, aber wir haben, ich weiß nicht, über 1 600 Anträge aus dem Kosovo in Österreich. Und ich frage mich, warum man das nicht eingestehen will. Da gibt es keinen Krieg, dort gibt es keine Verfolgung. Dort ist die NATO. Dort kann man vielleicht der NATO eine Verantwortung geben für gewisse Fehlentwicklungen in der Vergangenheit. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.)
Dort findet kein Krieg statt, dort sind keine Kriegsflüchtlinge. Genau darum geht es! Aber unter dem Deckmantel des Asyls wird Missbrauch gelebt, und genau das muss man beim Namen nennen, auch wenn Sie immer wieder versuchen, sich da herauszuturnen.
Das sind zum größten Teil Wirtschaftsflüchtlinge. Wir haben allein im Zeitraum von 2004 bis 2014 in Österreich 192 000 Asylanträge gehabt. Dabei muss man betonen: Wir haben eigentlich ein Dublin-II-Abkommen, das Sie jetzt angeblich gar nicht mehr wollen, obwohl es ein gutes ist. Aber diese Verordnung der Europäischer Union wurde teilweise gar nicht gelebt.
Die besagt nämlich, dass Menschen, die verfolgt werden, natürlich ein Anrecht darauf haben, in einem sicheren Land geschützt zu werden. Dann stellt sich aber die Frage, warum es notwendig ist, beispielsweise von Afghanistan, über zehn sichere Länder zu reisen und nirgendwo den Antrag auf Asyl zu stellen, sondern ausgerechnet erst in Österreich.
Das ist dann natürlich zu hinterfragen, und dafür gibt es ja Dublin II: damit man, wenn man in einen sicheren EU-Staat kommt, dort das Antragsrecht hat, aber nicht einfach weiterreisen kann, um nach Österreich zu gelangen und dann hier den Antrag zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau das besagt Dublin II, aber es wird eigentlich von uns nicht gelebt. Wenn Leute über Italien oder irgendein anderes Land kommen, dann werden sie bei uns trotzdem betreut und können trotzdem den Antrag stellen, anstatt dass man das Gesetz anwendet und sagt: Bitte zurück in den sicheren Drittstaat!, wie das bei Dublin II auf EU-Ebene vorgesehen ist. (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Genau das sind die Fehlentwicklungen! Von 192 000 Asylanträgen im Zeitraum 2004 bis 2014 wurden sage und schreibe – jetzt zuhören! – 146 000 von österreichischen Gerichten rechtskräftig abgewiesen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Und ich hoffe, dass wir außer Streit stellen: Die österreichischen Gerichte sind mit Sicherheit unabhängig und prüfen auf Basis unserer Gesetzeslage, ob ein Verfolgungsgrund vorliegt oder nicht.
146 000, sprich 80 Prozent der Antragsteller, die teilweise lange Zeit auf die Bearbeitung ihrer Anträge, auf Überprüfungen gewartet haben – wobei wir jetzt zum Glück schnellere Verfahren haben, die natürlich viel Geld kosten, keine Frage –, werden dann abgewiesen, weil sie keinen Asylstatus haben, aber sie haben es versucht – obwohl dann nachgewiesen wird, dass zu einem gewissen Teil falsche Namens- oder Herkunftsangaben gemacht werden, falsche Verfolgungsgeschichten erzählt werden, über Verfolgungen, die es gar nicht gibt, und vieles, vieles mehr.
Das ist der typische Missbrauch: 80 Prozent stellen Anträge, die keinen Asylgrund haben, und nehmen dann in Wahrheit jenen, die wirklich verfolgt werden, den Platz weg! – Auch das muss einmal betont werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Und Sie sind nicht bereit, das endlich einmal abzustellen. Genau diese Debatte führen wir seit langer, langer Zeit – leider vergeblich, weil es keine Lernfähigkeit in diesem Bereich gibt und man weitertut wie bisher.
Ich sage, natürlich sind das alles dramatische Entwicklungen, die wir alle erlebt haben, über das Fernsehen, über die Nachrichten mitgeteilt bekommen. Ich bin froh, dass man wenigstens jetzt beginnt, eine Richtung ähnlich wie Australien einzuschlagen – und ich sage: Australien wäre da das richtige Vorbild –, nämlich Rettung und Hilfe in den Vordergrund zu stellen und sich zu überlegen, dass Probleme auf anderen Kontinenten natürlich in der Regel auch dort gelöst werden müssen, dass der Transfer der Menschen von anderen Kontinenten nach Europa nicht die Lösung sein wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wird nicht zu bewerkstelligen sein. Südlich der Sahara leben eine Milliarde Menschen. 100 Millionen wollen sich auf die Reise begeben. Das ist ja nicht zu bewerkstelligen, das ist ja naiv. Das bringt Problemverlagerung, aber keine Lösung.
Das heißt, wir müssen uns natürlich überlegen, wie es europäische Politiker gefordert haben, am Kontinent, in Afrika, in sicheren Staaten, die es dort gibt – wo man, wenn man in einem Land bedroht ist auf diesem Kontinent, sichere Staaten am Kontinent vorfindet, wo man letztlich auch den Schutz erhalten kann –, hilfreich zu sein, dort für Aufnahmezentren zu sorgen, dort für Betreuung zu sorgen, dort unter dem Schutz der UNO Aufnahmezentren zu sichern und nach Möglichkeit die Probleme in den Griff zu bekommen.
Natürlich sind viele Probleme, die dort entstanden sind, nicht aus heiterem Himmel entstanden, keine Frage, das wurde heute auch angesprochen. Da wären einerseits die USA, die, wie wir sehen, überall Freiheit und Demokratie hingebracht haben, die Bomben in Irak, Syrien, Libyen et cetera. Freiheit und Demokratie sind leider nicht gekommen, vielmehr gibt es dort jetzt leider Chaos, Terrorismus und andere dramatische Fehlentwicklungen. Das ist einer der Punkte.
Der andere Punkt – heute auch schon angesprochen – ist, dass die Europäische Union lustigerweise seit Jahrzehnten viele, viele Entwicklungsmilliarden in diese Region schickt (Zwischenruf des Abg. Amon) und man sich dann fragt: In welche dunklen Kanäle verschwindet das Geld? Etwa auch in die Anschaffung von Waffen und anderen Wahnsinnigkeiten? Dann fragt man sich: Was ist denn das für eine Entwicklungshilfe? Warum ist sie nicht projektbezogen, im Bereich Infrastruktur? Warum wird nicht in Schulprojekte investiert? Warum nicht in ganz konkreten Projekte investiert, anstatt einfach nur Geld zu überweisen? Vielmehr soll projektbezogen die Situation dort gefördert werden, damit es in diesen Ländern Zukunftsperspektiven gibt. Genau dort müssen wir hin! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn die Europäische Union dann noch hergeht und so unsinnige Sanktionen gegen Russland beschließt – in deren Folge wir in Österreich jetzt einen Wirtschaftsschaden von mindestens 1 Milliarde € pro Jahr haben und darüber hinaus Zigtausende Arbeitsplätze verlorengegangen sind – und man dann die Produkte unserer europäischen Obst- und Gemüsebauern, die jetzt nicht mehr nach Russland liefern und verkaufen können, günstigst nach Afrika verkauft, sodass die dortigen Bauern mit den Preisen dann gar nicht mehr mithalten können und die dortige Landwirtschaft zugrunde gerichtet wird, dann frage ich mich: Was haben wir da eigentlich für Politiker in der Europäischen Union, die dann noch einmal dort alles anheizen, damit die Probleme schlimmer werden? (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich ist das in einer Gesamtheit zu sehen und zu betrachten. Wir haben da Entwicklungen, die natürlich so nicht tragbar sind. Da müssen wir gegensteuern, keine Frage, da ist viel, viel zu tun. Natürlich sind auch die Grundsätze für die Flüchtlingspolitik aus dem Jahr 1950 anders zu bemessen aufgrund der Entwicklungen, die wir heute haben. Wir müssen dazu übergehen, zu begreifen, dass die Asylpolitik in der Regel eine auf den jeweiligen Kontinenten zu lösende ist. Wir werden es sonst nicht bewerkstelligen.
Ich sage: Allen potenziellen illegalen Einwanderern – ich sage noch einmal: illegalen Einwanderern! –, die nicht mit dem Recht auf Asyl zu uns kommen, weil sie eben nicht verfolgt werden, sondern aus ausschließlich wirtschaftlichen Motiven illegal zu uns drängen, darf man nicht das Signal geben: Probiert es, und wenn ihr es schafft, auf den Kontinent zu kommen, dann könnt ihr dableiben! Denen muss man sagen: Nein, da ist die Grenze gezogen, ihr werdet hier den Begriff Asyl nicht missbrauchen können, wir werden euch kein Asyl genehmigen, bitte probiert es gar nicht!
Sonst wäre das ja eine Einladung für die Schlepperbanden, die heute ein Geschäft machen und diesen Menschen signalisieren: Zahlt uns 10 000 Dollar pro Kopf, wir bringen euch mit diesen Mörderschiffen nach Europa, aber wenn ihr dort seid, wenn wir die Reise geschafft haben, dann habt ihr eigentlich fast schon eine 80-, 90-prozentige Chance, in Europa zu bleiben!
Das ist ja das todbringende Geschäft, das ist ja das sichere Geschäft! Wenn wir aber jetzt die Botschaft vermitteln: Jeder, der auf ein Schiff kommt und dann gerettet wird, wird nicht zurückgebracht, sondern nach Europa gebracht!, dann ist das erst recht eine Einladung für die Schlepperbanden, weil die sagen: Schaut, jetzt sind wir sogar so weit, dass, wenn du einmal auf dem Schiff bist und die 10 000 Dollar gezahlt hast, du absolut sicher nach Europa kommst, da kann gar nichts mehr schiefgehen!
Das sind eben die falschen Botschaften, die da vermittelt werden – sodass ich der Europäischen Union eine Mitschuld daran geben muss, dass es leider zu diesen Dramen gekommen ist! Das kann man nicht ganz außer Acht lassen.
Ich sage, da ist Australien natürlich ein Land, das vorexerziert hat, wie man es auch in Europa machen könnte und machen sollte. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Australien zählt durchaus zu den anerkannten Demokratien dieser Welt, und die gehen mit diesen Problemen auch menschenrechtskonform um.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die EU-Zwangsquoten, die diskutiert werden, lehnen wir konsequent ab. Das ist ja ein Unsinn! Wir wollen ja eine nationale, souveräne, staatliche Kompetenz haben, diese Entscheidung zu treffen. Wir wollen diese Kompetenz nicht auslagern an die Europäische Union, wo der spanische Kommissar in Zukunft entscheidet, wie viele Österreich aufzunehmen hat oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Dabei spielt da nicht nur der Bevölkerungsschlüssel eine Rolle, denn wenn es ausschließlich der Bevölkerungsschlüssel wäre, könnte man noch darüber diskutieren. Aber bei allen anderen Aspekten, die da drinnen sind, nämlich Aspekt BIP, Aspekt Wirtschaft und so weiter zeigen ja auf, dass bei den Parametern, die da aufgestellt werden, wir in Zukunft mit einer weiteren Vermehrung der Zuteilung auf Österreich rechnen müssten.
Deshalb sage ich: Diese nationale Kompetenz dürfen wir auf keinen Fall abtreten, meine sehr geehrten Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf des Abg. Amon), sondern natürlich endlich den Status von Asyl auf echte Flüchtlinge, auf echte Hilfsbedürftige begrenzen, statt dieser Ausweitung, die heute vorgenommen wird, wo man alle unter dem großen Titel „Flüchtling“ subsumiert und heute beschreibt. Und damit tragen letztlich auch Sie dazu bei, dass diese Debatte hier verwaschen und missbräuchlich geführt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich sage, hier ist Handlungsbedarf, noch dazu, da wir doch über Folgendes diskutiert haben: Wenn man radikale Islamisten, die in Österreich leben und in den Heiligen Krieg, in den Dschihad aufbrechen wollen, daran hindern will, Österreich zu verlassen, wenn man also radikale Dschihadisten an der Ausreise hindern will, dann funktioniert sozusagen die Grenzsicherung sehr wohl. Aber jetzt bei der Einreise gibt es offenbar keine Probleme für radikale Islamisten und IS-Kämpfer, die von Nordafrika aufbrechen
und sich nach Europa einschleusen wollen, wie wir aus den Zeitungen lesen und erfahren, wobei zumindest ein paar in Europa zum Glück erkannt worden sind und aus dem Verkehr gezogen werden konnten.
Wie viele sonst darunter sind, das ist eine offene Frage, ein offenes Feld. Ich hoffe, dass man das in den Griff bekommen wird. Sonst haben wir nämlich das Entstehen einer unglaublichen terroristischen Entwicklung auch auf unserem Kontinent gefördert, vor der ja viele Politiker, vor allem auch aus Nordafrika, zu Recht gewarnt haben.
Wenn wir jetzt erleben, dass Zeltstädte oder Containerdörfer im Freiland aufgebaut werden, dann muss ich sagen: Das ist natürlich der falsche Weg, das ist eine reine Symptombekämpfung, nicht mehr und nicht weniger! (Abg. Rädler: Was ist richtig?) Natürlich ist das eine Entwicklung, bei der zu Recht die Bürgermeister und Gemeinden sagen: Bitte, wir müssen da endlich einmal im Gesamten über das Problem reden, nicht immer nur über Detailbereiche, sondern einmal das Thema gesamt behandeln. Nämlich: Was läuft da seit Jahren schief? Wie kam es überhaupt dazu, dass so viele Menschen über sichere Drittstaaten nach Österreich gekommen sind? Wie kam es überhaupt dazu, dass so viele Antragsteller zu uns gekommen sind, von denen 80 Prozent rechtskräftig abgelehnt werden, wobei allerdings pro Jahr 200 Millionen € und mehr Steuerzahlerkosten entstehen aufgrund solcher Fehl- und missbräuchlichen Entwicklungen? – Darüber müssen wir einmal offen reden! Genau da ist Handlungsbedarf gegeben!
Natürlich ist auch Handlungsbedarf gegeben, wenn es darum geht, dass dieses Fass ohne Boden weiter gefördert wird, weil nämlich ein Geschäftszweig entstanden ist, und das ist die Asylindustrie. Die lebt heute zum Teil davon und will gar nicht, dass solche Missbräuche abgestellt werden. Da gibt es NGOs, Vereine, Rechtsanwälte, Übersetzer, ganze Mitarbeiterstäbe, die in diesem Bereich eingesetzt werden und natürlich damit ihr täglich Brot verdienen, entsprechend mit Subventionen ausgestattet werden und überhaupt kein Interesse daran haben, dass wir letztlich eine korrekte Trennung vornehmen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Auch das muss man beleuchten: nämlich ob es nicht gescheit wäre, das Ganze endlich wieder als bundeshoheitliche Aufgabe ganz klar gesetzlich zu definieren und nicht private Vereine und NGOs in eine Flüchtlingsbetreuung einzubinden! – Das wäre einmal ein richtiger Ansatz! Dann würden wir dieser Industrie ziemlich den Boden entziehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
Natürlich haben Sie recht, wenn wir heute die Europäische Union hernehmen und 626 000 Asylanträge in der Europäischen Union als Gesamtheit haben – das ist ein Plus von 44 Prozent gegenüber 2013 – und der Jahreswert in Österreich 2014 mit 28 000 Anträgen festzumachen ist und heuer bereits bis zu 50 000 Asylanträge wieder erwartet werden, dann muss man natürlich über das Missverhältnis diskutieren, keine Frage. Dass sich manche Länder da völlig ihrer Verantwortung entziehen, steht ja außer Streit. Es ist allgemein bekannt, dass es Länder gibt, die teilweise nur 1 000 Asylantragsteller pro Jahr haben, nicht mehr, sei es Malta, Zypern, Tschechien, Slowakei oder andere, die in dieser Hinsicht in keiner Weise ihren Verantwortlichkeiten nachkommen. Gleichzeitig haben wir die Situation, dass bereits 350 Menschen pro Tag Asylanträge stellen.
Es steht auch außer Streit, dass Asyl natürlich immer nur Schutz auf Zeit bedeutet, nämlich solange es die Bedrohung gibt. Wenn die Bedrohung nicht mehr gegeben ist, heißt das auch – das ist ganz klar international geregelt –, dass derjenige den Schutz nicht mehr braucht und daher auch nicht mehr die Gewährleistung hat, dann im jeweiligen Land zu bleiben. Aber auch das ist in den Debatten leider Gottes immer wieder unterschiedlich interpretiert worden.
Wir haben natürlich Entwicklungen, wo jetzt auch diskutiert wird, dass auch für Asylwerber die Arbeitserlaubnis kommen soll, bei der Lehrausbildung hat man die ohnehin schon eingeführt. Aber genau das wäre der falsche Weg. Wenn 80 Prozent aller Asylanträge in den letzten Jahren abgelehnt worden sind, ist es erst recht wieder falsch, das Signal zu setzen: Sobald du einen Antrag stellst, hast du schon das komplette Arbeitsrecht! Damit sagt man nämlich: Mein lieber Freund, wenn du aus rein wirtschaftlichen Motiven kommst, super, du brauchst es nur hierher zu schaffen, den Antrag zu stellen und kannst schon arbeiten und verdienen, auch dann, wenn du es missbräuchlich machst!
Zuerst gehört geprüft. Zuerst gehört der Rechtbescheid her, dass das wirklich ein verfolgter Mensch ist, und dann soll er alle Rechte haben, keine Frage. Aber das Pferd nicht von hinten aufzäumen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)
Das wäre sonst die ungezügelte Zuwanderung, und genau das wollen wir nicht. Ich sage: Natürlich ist es wichtig, diese Einladung zum Missbrauch nicht weiter fortzusetzen. Wir haben seit 1945 über 1,3 Millionen Menschen in Österreich aufgenommen. Wir haben wirklich Großartiges geleistet, und es ist daher wirklich unredlich, immer so zu tun, als wäre der Österreicher jemand, der nicht hilfreich gewesen wäre oder der ausländerfeindlich wäre, oder sonst irgendeinen Unsinn zu verbreiten. (Abg. Amon: Sie tun ja so! Warum tun Sie das?) – Nein, Sie tun das, weil der Österreicher zu Recht sagt: Die Kapazitäten sind erschöpft, das Boot ist voll, es gibt keine Kapazitäten mehr! Und der Österreicher sagt: Die hören nicht auf uns, die überfahren uns, die machen weiter mit diesen Entwicklungen und sind nicht bereit, den Missbrauch abzustellen, und versuchen, das dann noch unter dem Begriff Humanität zu verklären, wo es gar nicht um Humanität geht, sondern um Missbrauch! – bei so vielen Fällen, wie ich heute aufgezeigt habe. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist es: Nachbarschaftshilfe in Not, na selbstverständlich, in Extremsituationen Hilfe auch für alle Menschen, auch von diversen anderen Kontinenten, keine Frage, aber es hat alles seine begrenzte Möglichkeit! Wir müssen endlich auch eine Neudefinition sicherstellen. Jetzt so zu tun, als wäre es machbar, dass Österreich die Probleme dieser Welt löst, auf dem afrikanischen Kontinent oder im Nahen Osten (Zwischenruf des Abg. Amon), also bei aller Wertschätzung, das ist einfach wirklich hanebüchen, ja, das ist wirklich hanebüchen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage mich, wie Sie das in der Art und Weise überhaupt rechtfertigen können, denn es ist wirklich ein Punkt erreicht (Abg. Amon: So peinlich! So peinlich!) – Ja, genau, es ist wirklich peinlich! – Es ist wirklich ein Punkt erreicht, wo ich Ihnen sage: Nehmen Sie wirklich zur Kenntnis, dass die Kapazitäten erschöpft sind (Abg. Amon: Sehr peinlich! Eines Klubobmannes nicht würdig!), und tun Sie nicht so, als wären genügend Platz und Möglichkeit da, noch Millionen aufzunehmen! Das ist längst nicht mehr der Fall. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
15.21
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Frau Bundesministerin, Ihre Beantwortung soll 20 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile Ihnen das Wort.
15.22
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns heute im Rahmen dieser Parlamentssitzung so viel Zeit nehmen für dieses so sensible Thema der Flüchtlingsfrage. Bevor ich auf Ihre Detailfragen eingehe, möchte ich Sie noch über die aktuellen Entwicklungen informieren.
In den Ausführungen zuvor habe ich schon auf die Krisenherde dieser Welt hingewiesen, egal, ob in Syrien oder in anderen Teilen der Erde. Diese Krisenherde führen dazu, dass sich Hunderttausende Menschen auf den Weg machen, vor Gewalt und Ter-
ror flüchten und viele natürlich auch nach Europa kommen. Gerade letzte Woche war ein explosionsartiger Anstieg bei uns in Österreich zu verzeichnen.
Ich darf das auch an ganz konkreten Zahlen festmachen: Lag im März der Tageshöchstwert, genau am 9. März, bei 139 Asylanträgen, so lag der Wert am 11. Mai bei 314 Asylanträgen. Sie sehen also, weit mehr als eine Verdoppelung, und gerade diese Anzahl von 314 Anträgen war der Höchststand seit Beginn der täglichen Aufzeichnungen. Sie alle wissen, dass wir heuer mit mehr als 50 000 Asylanträgen rechnen. Sie alle wissen, dass zehn Mitgliedstaaten über 90 Prozent aller Asylanträge bewerkstelligen und 18 Mitgliedstaaten nur 10 Prozent aller Asylanträge bewerkstelligen. Deswegen auch die Forderung nach einer fixen Quotenaufteilung, um die Schieflage in Europa zu beenden, wo wir sehr wohl, Herr Klubobmann Strache, ganz klar differenzieren zwischen Personen, die flüchten müssen, weil sie verfolgt werden, und Personen, die einfach aus wirtschaftlichen Gründen flüchten. Diese Differenzierung ist uns ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir in die Nachbarländer schauen: Slowenien allein letztes Jahr, im Jahr 2014, nur 385 Asylanträge. Sie sehen also, es ist dringend notwendig, eine Quote zu fordern. Und wer angesichts dieser Zahlen der Nachbarstaaten von einem Armutszeugnis für Österreich spricht, der ist, das muss ich sagen, ein Realitätsverweigerer, denn Österreich ist immer seiner Tradition gerecht geworden, jenen Schutz zu geben, die flüchten müssen, die verfolgt werden. (Abg. Kickl: „Müssen“ ist ein sehr dehnbarer Begriff! Ich sehe keinen Exodus!) Deswegen kommt es aufgrund dieser Entwicklung auch nicht von ungefähr, dass ich letzten Mittwoch einen Krisenstab eingerichtet habe, dass ich letzten Freitag Verantwortungsträger von NGOs als auch Verantwortungsträger der Länder zu einem Expertengespräch eingeladen habe.
Die Situation ist schon seit Monaten angespannt. Jeder, der die Nachrichten liest, der die Nachrichten hört, weiß das. Jeder, der vor allem die Situation in Traiskirchen verfolgt hat – Otto Pendl hat heute schon darauf hingewiesen –, weiß, dass Traiskirchen seit Monaten am Limit ist (Abg. Strache: Seit Jahren!), weiß, dass es den Ländern seit Monaten nicht gelungen ist, Traiskirchen zu entlasten. Gerade dieser neuerliche Anstieg, von dem ich gesprochen habe – an einem Tag die höchste Marke: 314 Anträge, in den letzten Tagen durchschnittlich 250 –, genau diese hohe Anzahl an Asylanträgen hat mich dazu veranlasst, Notmaßnahmen einzuleiten. Als letzte Notmaßnahme mussten wir Zelte aufstellen. Da durfte keiner überrascht sein, gerade die Landesrätinnen und Landesräte nicht, denn gerade sie tragen Verantwortung dafür, dass es nicht gelungen ist, Traiskirchen in den letzten Monaten zu entlasten. Deswegen war es meine Verantwortung, die Länder zu unterstützen und Notquartiere zu schaffen, damit kein einziger Flüchtling auf der Straße stehen musste und unversorgt blieb. (Beifall bei der ÖVP.)
Das sind die Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gerade die Meldungen der letzten Tage haben auch gezeigt, dass es bei der Unterbringung nicht am Steuergeld mangelt, sondern dass es am Willen mangelt. Unterstrichen wird das vor allem durch die Reaktionen auf die Kasernenvorschläge des Herrn Verteidigungsministers. Für diesen Vorschlag seitens des Verteidigungsministeriums sage ich herzlich Danke. Diese Vorschläge sind jetzt von den Ländern und Gemeinden zu prüfen. Dazu sage ich auch ganz klar: Was wir brauchen, sind feste Quartiere, ob das Gasthöfe, Pensionen, Pfarrhöfe, Stifte oder Kasernen sind. (Abg. Kickl: Gewerkschaftsheime!) Diese Entscheidung liegt bei den einzelnen Bundesländern, in Allianz mit den Gemeinden. Ich bin stolz darauf, dass viele Gemeinden mittlerweile ihre Türen aufgemacht haben, um Kriegsflüchtlingen zu helfen.
Ich bitte auch hier, dass alle ihre Verantwortung wahrnehmen, egal, ob Bund, Land oder Gemeinden. Die Kompetenzen sind klar. Für die Erstversorgung bis zur Zulas-
sung hat der Bund die Verantwortung zu tragen. Sobald die Flüchtlinge für das Asylverfahren zugelassen sind, liegen die Kompetenzen ganz klar bei den Ländern. Und es gilt, Kompetenzen ganz wahrzunehmen, und nicht, einfach in einer schwierigen Situation zu sagen: Ich nehme sie nur halb wahr! Es geht darum, dass jeder seine Verantwortung wahrnimmt und dass vor allem Solidarität gelebt werden muss. Deswegen noch einmal der Appell vor allem an die Gemeinden, diese Gespräche mit den Ländern zu führen, um letztendlich auch zusätzliche Quartiere für die Kriegsflüchtlinge zu finden.
Je früher die Zelte abgebaut sind, umso besser, denn die Situation ist ernst. Die Zelte stehen im Regen, und auch dort wird es nicht gemütlicher, deswegen sind wir alle angehalten, gemeinsame Lösungen zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Haben Sie die Fragen vergessen? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fragen! Fragen!) – Entschuldigung, ich bin ja noch bei den Detailfragen. Entschuldigung, wir haben da ja 41 Fragen.
Zur Frage 1:
Derzeit befinden sich 25 228 Fremde mit einem offenen Asylverfahren in der Grundversorgung.
Zur Frage 2:
Ziel des BFA ist es, Asylverfahren in einer dem individuellen Schutzbedarf angepassten Verfahrensdauer zu führen. Die letzten aktuellen Messungen im April 2015 ergaben, dass die Verfahrensdauer durchschnittlich 4,1 Monate beträgt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Aufgrund einer Systemumstellung ist eine Beantwortung dieser Frage derzeit nicht möglich.
Zu den Fragen 12 und 13:
2014 wurde in 2 587 Fällen der subsidiäre Schutzstatus rechtskräftig zuerkannt, unabhängig vom Antragsdatum. 2013 wurde in 1 819 Fällen der subsidiäre Schutzstatus rechtskräftig zuerkannt, unabhängig vom Antragsdatum.
Zur Frage 14:
Das gemeinsame Konzept der Länder und des Bundesministeriums für Inneres zur flexiblen Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern sieht ein System vor, wonach grundsätzlich ab Antragstellung eine gleichmäßige Verteilung der zu versorgenden Personen gewährleistet ist. Wir haben bereits über dieses Thema gesprochen, es ist heute auch im Detail verhandelt worden, damit wir eben aufgrund dieses Automatismus zu einer fairen Quotenregelung kommen, die auch eingehalten werden soll und somit auch eine langfristige Entlastung der Standorte sicherstellt.
Zur Frage 15:
Von Jänner bis April 2015 haben sich insgesamt 2 228 Personen dem Verfahren entzogen. Davon tauchten 2 037 Personen während des Zulassungsverfahrens, 125 Personen während des inhaltlichen Verfahrens und 86 Personen während des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht unter.
Zu den Fragen 16 und 17:
Entsprechende Statistiken liegen nicht vor.
Zur Frage 18:
Im Jahr 2013 wurden durch das damalige Bundesamt insgesamt 488 Aberkennungsverfahren eingeleitet. Davon wurden 381 in erster oder zweiter Instanz rechtskräftig.
Zur Frage 19:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann wissen wir es eh schon!)
Zur Frage 20:
Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 1 820 Personen in der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen und 170 in der Bundesbetreuungsstelle West in Thalham einquartiert.
Zur Frage 21:
Von derzeit insgesamt 2 635 grundversorgten unbegleiteten minderjährigen Fremden sind 2 338 Asylverfahren beim BFA beziehungsweise beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Zur Frage 22:
Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind in der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen, in Reichenau an der Rax, in der Steiermark, in Steinhaus am Semmering, in der Magdeburg-Kaserne in Klosterneuburg sowie in Quartieren der Bundesländer unbegleitete minderjährige Fremde untergebracht.
Zu den Fragen 23 bis 25:
Im Jahr 2014 wurden 5 993 Konsultationsverfahren bezüglich Überstellungen aus Österreich nach Dublin-Out-Verfahren geführt, und es wurden 1 327 Überstellungen aus Österreich nach „Dublin-Out-Verfahren“ durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden 2 355 Konsultationsverfahren bezüglich Überstellungen nach Österreich nach „Dublin-In-Verfahren“ geführt. Es wurden 790 Überstellungen nach Österreich durchgeführt. Aufgrund möglicher Nacherfassungen und Datenbereinigung sind die Zahlen jedoch noch als vorläufig zu betrachten.
Zur Frage 26:
Keine Dublin-Überstellungen erfolgen derzeit nach Griechenland.
Zur Frage 27:
Absolute Priorität muss der vollständigen Umsetzung der Rechtsakte des europäischen Asylsystems im Hinblick auf die Standards bei der Unterbringung und Führung von Asylverfahren eingeräumt werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass Asylwerber europaweit gleichbehandelt werden und Anreize zur Sekundärmigration reduziert werden.
Darüber hinaus ist das Dublin-System weiterhin einer der Eckpfeiler des europäischen Asylsystems, und es muss zu einer weiteren Effizienzsteigerung kommen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass alle Mitgliedstaaten bei neu ankommenden irregulären Migranten lückenlos die Fingerabdrücke abnehmen, um die Identifizierung bei einer Weiterreise zu erleichtern, so wie es auch in der Eurodac-Verordnung vorgesehen ist. Darüber hinaus sind nationale Maßnahmen zu setzen.
Zur Frage 28:
Die Exekutivbediensteten bedienen sich des Instrumentes der sogenannten Ausgleichsmaßnahmen, kurz AGM. Die Grundsatzaufgabe der AGM-Kräfte ist die Sicherstellung der polizeilichen Kontrollen in Grenzregionen und an den Hauptdurchzugsstraßen. Der Personalstand beläuft sich derzeit auf mehr als 1 300 Exekutivbedienstete in den Bundesländern im Verfügungsbereich der Landespolizeidirektionen. Zusätzlich ist das operative Zentrum beim BMI eingerichtet, welches mit rund 65 Bediensteten bei Schwerpunktaktionen unterstützt. Im Jahr 2014 wurden durch die speziell ausgebildete Orga-
nisationseinheit rund 155 Schlepper festgenommen sowie 1 364 Geschleppte beziehungsweise rechtswidrig Aufhältige aufgegriffen.
Zur Frage 29:
Gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration werden regelmäßig im Zuge von Expertengesprächen und hochrangigen Terminen zwischen Österreich und Italien besprochen. Als Beispiel können die bi- und trilateralen Streifen von Deutschland, Österreich und Italien auf der Straße und im Zug angeführt werden. Aufgrund des derzeitigen Migrationsdruckes wurden zusätzlich auch gemeinsame Streifen mit Italien zwischen Udine und Villach eingerichtet.
Zur Frage 30:
Diese Kooperation findet auf mehreren Ebenen statt. Erstens innerhalb der Europäischen Union und der Nachbarstaaten. Dies spiegelt sich in den Ministertreffen wie dem kürzlich stattgefundenen Besuch des französischen Innenministers in Wien oder in den Gesprächen auf Expertenebene mit italienischen Vertretern zum Thema Asyl und Migration.
Zweitens erfolgt eine intensive Kooperation mit Transitstaaten, insbesondere den Westbalkanstaaten. Aber der größte Schwerpunkt liegt in der Kooperation mit den Drittstaaten. Zur diesjährigen Forum-Salzburg-Ministerkonferenz in Österreich wurden noch die Westbalkanstaaten eingeladen, um gemeinsam die bestehende Problematik zu erörtern und die Kooperation zu festigen. Ebenso nahmen Europol, Frontex, UNHCR und EASO an der Konferenz teil.
Drittens arbeitet das Innenressort unter anderem über die österreichischen Verbindungsbeamten in den Drittländern oder Herkunftsstaaten eng mit den Behörden vor Ort zusammen. Die Polizeiattachés nehmen zweifelsohne eine Schlüsselfunktion ein bei der direkten Übermittlung von Informationen über illegale Migration und die aktuelle Situation vor Ort an die österreichischen Behörden.
Zur Frage 31:
Ein effizientes Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn zwischen echten Kriegsflüchtlingen und Personen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen haben, klar differenziert wird, so, wie wir es auch im Gesetz tun. Hierzu sind im Rahmen des Fremdenrechtsänderungsgesetzes verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wie die Führung von beschleunigten Verfahren bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten oder die Einschränkung von Grundversorgungsleistungen im Falle von offensichtlich unbegründeten Asylanträgen.
Um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen europaweit einzudämmen, sollen Wirtschaftsflüchtlinge bereits in Drittstaaten identifiziert und von schutzbedürftigen Flüchtlingen unterschieden werden. Das ist Ziel der österreichischen „Save Lives“-Initiative, nämlich die Erstprüfung der Schutzbedürftigkeit durch UNHCR direkt in den Herkunfts- beziehungsweise Transitstaaten. Dadurch kann schutzbedürftigen Flüchtlingen ein sicherer Weg in die EU angeboten werden und gleichzeitig illegale Migration effektiver bekämpft werden.
Wir müssen das Geschäftsmodell der Schlepper zerstören, die Menschen absichtlich in Seenot bringen. Daher sieht unser Vorschlag vor, in Seenot Gerettete zuerst in UNHC-Anlaufstellen zu bringen, wo eine Erstprüfung und Auswahl durch UNHCR erfolgt, und danach eben mit einem fixen Schlüssel auf ganz Europa zu verteilen. Mittel- und langfristig ist aber die nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen durch enge Kooperation aller Politikbereiche, angefangen bei Entwicklungszusammenarbeit über Handel bis hin zur Außen- und Innenpolitik, notwendig.
Zur Frage 32:
Vonseiten des BMI wurde angeordnet, bei ankommenden Flügen eine möglichst zeitnahe und lückenlose Vorabüberprüfung von Passagieren aus Risikodestinationen vorzunehmen sowie weiters im Rahmen der Durchführung der eigentlichen Grenzkontrolle besonderes Augenmerk auf Passagiere zu richten, die bestimmten Risikoindikatoren entsprechen.
Kontrollen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sind im Hinblick auf die derzeitige, laufend neu bewertete Situation zielführender als die stationären und von den Schleppern berechenbaren Grenzkontrollen. Kontrolliert wird an jenen Orten und Stellen Österreichs, wo anhand unserer polizeilichen Analyseergebnisse verstärkt mit Aufgriffen zu rechnen ist. Dadurch wird maximale Flexibilität gewährleistet. Ergänzend dazu werden basierend auf entsprechenden Analysen zielgerichtet verstärkte Kontrollen in den grenznahen Bereichen, einschließlich entlang der grünen Grenze, durchgeführt.
Zur Frage 33:
Das Bundesministerium für Inneres hat betreffend die Bundesbetreuungsstelle Salzburg einen Mietvertrag mit einem Privaten direkt abgeschlossen.
Zur Frage 34:
Die Bundesbetreuungsstelle Salzburg befindet sich im Bezirk Salzburg-Stadt.
Zur Frage 35:
Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 34 Personen im Turnsaal der Landespolizeidirektion Salzburg, 38 im Turnsaal der Landespolizeidirektion Burgenland und 34 Personen im Turnsaal der Landespolizeidirektion Oberösterreich untergebracht.
Zur Frage 36:
Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 18 Personen in Zelten auf dem Gelände der Bundesbetreuungsstelle West in Thalham, 61 Personen in Zelten auf dem Gelände der Landespolizeidirektion Oberösterreich und 50 Personen in Zelten auf dem Gelände der Landespolizeidirektion Salzburg untergebracht.
Zur Frage 37:
Derzeit sind keine weiteren Standorte für Zelte geplant; ich sage gleich dazu: abhängig natürlich auch von den nächsten Tagen. Ich baue sie lieber ab, als dass ich neue hinzubaue.
Zur Frage 38:
Das Bundesministerium für Inneres ist bestrebt, die getroffenen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der derzeitigen Ausnahmesituation einzuhalten.
Zur Frage 39:
Zum Vollzug der Schubhaft wurden in Vordernberg seit der Eröffnung bis zum April 2015 rund 410 Personen angehalten. Aufgrund des derzeitigen Migrationsdruckes und der vorgegebenen Zweckwidmung des Anhaltezentrums Vordernberg werden dort vorhandene Ressourcen derzeit auch für die Asyl-Erstbefragung und für die erkennungsdienstliche Behandlung genutzt.
Zur Frage 40:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurden keine Verträge mit NGOs über die Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in den Bundesbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Die Betreuung wird in den Bundesbetreuungseinrichtungen ausschließlich durch einen privaten Betreiber sichergestellt.
Zur Frage 41:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Inneren.
Zur Frage 42:
Die Umsetzung der Transparenzdatenbank fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Inneren, sondern in den Finanzbereich.
Zur Frage 43:
Im Jahr 2014 fielen im Bundesministerium für Inneres 800 156,88 € an Kosten für die Rechtsberatung an.
Zur Frage 44:
Die Gesamtkosten für das Jahr 2014 liegen aufgrund der laufenden Abrechnungen noch nicht vor.
Das sind die Detailfragen, die ich hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe. Ich darf mich vor allem bei unseren Expertinnen und Experten des Hauses sowie auch des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl herzlich bedanken für die rasche Vorbereitung der Beantwortung dieser Fragen: Danke an die Experten! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.42
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.
15.42
Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und Herren! Ich kann die Feststellung oder Frage der Frau Bundesminister am Schluss, ob das zufriedenstellend gewesen ist, was hier an Beantwortung gekommen ist (Abg. Fekter: Ja!), ganz klar verneinen, denn außer „Systemumstellung“, „Können wir nicht beantworten“, „Verwaltungsaufwand zu hoch“ war da sehr wenig zu hören. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Asylpolitik/Flüchtlingspolitik beschäftigt ja nicht nur uns, sondern beschäftigt Europa, beschäftigt in Wirklichkeit (Abg. Rädler: Die Steiermark!) die ganze Welt. Vieles ist heute schon angesprochen worden, wo wir auch beängstigende Entwicklungen erleben müssen, wo wir von einem Massenansturm nach Europa, aber natürlich auch nach Österreich reden müssen.
Wenn wir wissen, dass im Jahr 2014 626 000 Asylanträge gestellt worden sind, dass ein Vergleich mit 2013 europaweit ein Plus von 44 Prozent ergibt und dass wir in Österreich damit rechnen, dass wir im Jahr 2015 bis zu 50 000 Asylanträge haben werden, dann sage ich, Herr Kollege Amon, es ist nicht peinlich, darüber zu sprechen – wie Sie hier hereingeschrien haben –, sondern es ist notwendig, dass wir uns hier seriös den Problemen stellen (Beifall bei der FPÖ) und dass wir Abgeordnete dieses Problem auch entsprechend ernst nehmen. Aber diese Art der Abgehobenheit hat in der ÖVP, ganz besonders in der Steiermark, ja Tradition! – Dazu vielleicht noch später.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erst vor wenigen Wochen hier auch zu diesem Thema gesprochen, und ich habe es damals schon angesprochen, dass wir da auch ein globales Problem haben. Wenn wir heute wissen, dass wir im Jahr 2050 – und so rechnet uns das auch die UNO vor – rund zwei Milliarden junge
Afrikaner auf dem afrikanischen Kontinent haben werden und zirka 690 Millionen überalterte Europäer, dann wird uns dieses Problem hier noch länger beschäftigen. Frau Bundesminister, da würde ich mir wünschen, dass man in der Europäischen Union wirklich auch nachhaltige Maßnahmen trifft, weil sich, wie gesagt, dieses Problem wahrscheinlich nicht in den nächsten Tagen, in den nächsten Wochen lösen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesminister! Es ist aber auch augenscheinlich, dass die Europäische Union nicht in der Lage ist, ihre Grenzen entsprechend zu sichern. Ich sage das auch ganz offen: Dann verwundert es mich, dass wir uns hier im österreichischen Parlament nicht dazu durchringen können, wenn es die Europäische Union nicht schafft, ihre Grenzen zu sichern, dass wir es in Österreich tun sollten! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn heute Anträge in die Richtung, temporäre Grenzkontrollen einzuführen, gestellt worden sind – so wie es ja auch die Landeshauptmänner fordern –, dann kann ich nur sagen (Abg. Strache: Häupl lehnt es ab!), es verwundert mich, wie ignorant wir als Volksvertreter, die ja auch in den Bundesländern gewählt werden, hier vorgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wäre es notwendig, auch einmal ein entsprechendes Umdenken sicherzustellen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde heute von unserem Klubobmann Heinz-Christian Strache angesprochen: Es geht ganz klar darum, Schutz und Hilfe jenen zu gewähren, die als Flüchtlinge, als Konventionsflüchtlinge in ihren Heimatländern verfolgt werden. Und es geht auch darum – das hat die Frau Bundesminister heute ja richtig gesagt –, in raschen Verfahren festzustellen, wer diesen Asylstatus nicht bekommen soll, weil er eben als Wirtschaftsflüchtling nach Europa, nach Österreich kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann man sich den Zahlen und Fakten nicht entziehen: Im Jahr 2013 waren es 80 Prozent der Asylwerber, die negativ beschieden worden sind, die von ordentlichen Gerichten abgewiesen worden sind! Im Jahr 2014 waren es etwas mehr als 70 Prozent, die hier nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, sondern die als Wirtschaftsflüchtlinge für ein besseres Leben nach Europa und nach Österreich kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier sage ich ganz klar und offen: Da haben wir auch eine Verantwortung für unsere eigene Bevölkerung zu leben! (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben Rekordarbeitslosigkeit in Österreich. Schauen wir in die Steiermark, wo wir 156 000 Steirer haben, die armutsgefährdet sind, wo wir heute Situationen haben, dass Menschen nicht mehr wissen, mit welchem Einkommen sie ein Auskommen für sich und für ihre Familien sicherstellen sollen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Da wäre es fahrlässig – ganz besonders an den Block der Grünen gerichtet –, hier noch weiter aufzumachen und zu sagen: Tor und Tür auf, jeder ist herzlich willkommen! (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Ihre Forderung nach der Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber ist genauso fahrlässig! Da halten wir uns ganz klar an das Motto: Zuerst einmal die eigenen Leute und dann jene, die zu uns kommen! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesminister! Ja, wir haben auch ein Sicherheitsproblem, wenn wir über Asylwerber und Flüchtlingspolitik reden. Ich habe es hier schon mehrmals angesprochen: Wir können uns nicht den Fakten und Zahlen entziehen, die uns die Frau Bundesminister in parlamentarischen Anfragen liefert. Wenn wir heute wissen, dass wir in eineinhalb Jahren rund 200 Polizeieinsätze in Asylheimen in der Steiermark gehabt haben, dass dort auch 20 Festnahmen passiert sind, dann sage ich: Ja, das sind Themen, die wir ernst nehmen sollen!
Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn diese Zahlen und Fakten hier auf dem Tisch liegen und auch die Menschen das spüren, nämlich die Betroffenen, die dort in den Gemeinden vor Ort leben, dann können wir als Volksvertreter uns hier nicht drüberstellen und sagen: Nein, das stimmt doch alles gar nicht, das ist alles von der FPÖ irgendwie herbeiskizziert. – Nein, das sind Auswüchse der verfehlten Asyl- und Zuwanderungspolitik von Rot und Schwarz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe in den letzten Tagen, auch heute wieder aus den „Vorarlberger Nachrichten“, aber auch aus anderen Tageszeitungen und Magazinen, besorgniserregende Informationen und Nachrichten darüber erhalten – jetzt auch an Herrn Bundesminister Klug gerichtet –, dass Kämpfer des IS auch als Flüchtlinge getarnt nach Europa einsickern. Ich sage das hier auch ganz offen, weil wir seit Monaten davor warnen, Sicherheitsbereiche des Bundesheeres wie Kasernen, wo im Moment noch militärischer Dienstbetrieb sichergestellt wird, oder Sicherheitsbereiche von Landespolizeikommanden zu öffnen, wo selbst die Beamten vor Ort sagen: Bitte schön, es kann doch nicht sein, dass wir hier zwar einen Österreicher abweisen – also wenn ich heute dort hineinwill, komme ich nicht hinein, ohne dass ich dort jemanden anrufe, der mich dann am Tor abholt und mich begleitet, um diesen Sicherheitsbereich zu betreten –, aber für Asylwerber machen wir diese Sicherheitsbereiche auf!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist mehr als nur fahrlässig! Da stehen wir auch auf der Seite der Exekutivbeamten und auf der Seite des Bundesheeres. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Asyl und Asylwesen kosten auch sehr viel Geld; ich glaube, da sind wir uns einig. Auch hier wieder eine Zahl, nämlich eine Zahl aus der Steiermark: Wir haben 27 Millionen € im Jahr 2014 aufgewendet, um oftmals (Abg. Schönegger: Wo bleibt der Lösungsvorschlag?) – Abgeordneter Schönegger, du weißt es als Steirer ganz genau! – auch diese Asylindustrie entsprechend zu finanzieren. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
Da sage ich ganz bewusst wieder hier zur linken Seite, nämlich in Richtung SPÖ: Mir ist schon bewusst, dass es seitens der Sozialdemokratie wenig Interesse daran gibt, diesen Asylmissbrauch, diese Asylindustrie abzustellen, Kollege Ehmann, weil natürlich auch sehr viele Vereine, die der Partei durchaus nahestehen – der Vizepräsident von Jugend am Werk Steiermark sitzt ja da oben –, gutes Geld damit verdienen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier kann es nur einen Weg geben (Zwischenrufe bei der SPÖ): Weg von der privaten Unterbringung, hin zu einer hoheitlichen Aufgabe, damit sich diese Asylindustrie endlich einmal aufhört! (Beifall bei der FPÖ.)
Nur einen Satz noch dazu, Frau Innenminister, weil Sie es nicht beantwortet haben: Wie geht es jetzt in Vordernberg weiter? – Mich als Steirer und auch sehr viele andere Steirer würde das interessieren. (Bundesministerin Mikl-Leitner: Sie brauchen nur das Gesetz zu beschließen!) Vor einigen Wochen haben Sie hier bei der Fragestunde im Parlament gesagt: Ja, mit 1. Juli, mit Inkrafttreten des neuen Fremdenrechtspakets, wird sich auch wieder der Stand an Schubhäftlingen dort erhöhen.
Im Moment ist, glaube ich, noch einer dort untergebracht (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner), wenn überhaupt noch jemand dort ist. Wir geben 500 000 € im Monat für einen Schubhäftling aus, und dann erfahren wir über die Medien, Frau Innenminister, dass das dort jetzt quasi geplant ist als Erstaufnahmezentrum, Unterbringung für Asylwerber, was auch immer – das geht auch aus Ihrer heutigen Anfragebeantwortung leider nicht hervor, vielleicht haben Sie die Möglichkeit, das noch nachzuholen (Bundesministerin Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, hören Sie mir zu!) –, was auch entsprechend für Verunsicherung sorgt.
Wenn wir sagen, ja, das ist Asylchaos, Frau Bundesminister, dann ist es auch deshalb Asylchaos, weil Sie nicht mit offenen Karten spielen, weil Sie die Menschen nicht informieren, weil Sie die Menschen auch nicht mitnehmen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf, was das Mitnehmen von Menschen betrifft, nur sagen: Es hat sich wieder einmal bewahrheitet, so wie in Spital am Semmering, wo man in einer Nacht-und-Nebel-Aktion bis zu 300 Asylwerber einquartiert hat. Auch jetzt wieder in Fehring, Herr Bundesminister, haben der Herr Bürgermeister der Gemeinde und die Gemeinderäte aus der Zeitung erfahren müssen, dass geplant ist, auch dort Asylwerber unterzubringen.
So, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, werden wir das nicht in den Griff bekommen. Hier fordern wir Mitsprache und auch Einbindung der Bevölkerung, um eben das zu vermeiden, was Sie immer wieder kritisieren: dass es zu einer aufgeheizten Stimmung kommt. Hauptverantwortlich ist Ihre Vorgangsweise in diesen Bereichen! (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Hilfe, wer Hilfe braucht! Hilfe auf Zeit, das ist überhaupt keine Frage und ein Menschenrecht. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Aber ein klares Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einer Massenzuwanderung (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), zu Wirtschaftsflüchtlingen, die oftmals auch in unseren Sozialsystemen landen! Und ganz besonders ein klares Nein, wenn es darum geht, Menschen auch bei uns hier unterzubringen, die ihr Gastrecht verwirken, weil sie kriminell werden! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schönegger: Biedermann und die Brandstifter!)
15.53
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur auf Folgendes hinweisen. Ich weiß, es ist heutzutage technisch sehr einfach, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Allerdings haben wir in der Hausordnung in Z. 58 klar festgelegt, dass Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal der Genehmigung bedürfen und ansonsten unzulässig sind. Ich mache Sie darauf aufmerksam und ersuche eben, nachdem dieser Hinweis gekommen ist, sich auch an diese gemeinsame Regel zu halten.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
15.54
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehern! Trotz Landtagswahlen, auch in der Steiermark, werden wir versuchen, die Sache wieder so zu diskutieren, wie es, glaube ich, dem Ernst ganz einfach entspricht. Ich würde dich daher bitten, Kollege Kunasek: Ersparen wir es uns gemeinsam, dass wir gegen irgendjemanden namentlich hier irgendwie untergriffig werden! Das haben wir nicht notwendig. Noch dazu halte ich dich für einen Fachpolitiker, du kannst ja auch anders, trotz Landtagswahl. Das haben wir alle miteinander nicht notwendig. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs eine Feststellung machen: Die Fehler der europäischen und internationalen Außen- und Wirtschaftspolitik kann nicht die Sicherheitspolitik von Österreich allein reparieren! Das wird uns nicht gelingen, da können wir uns bemühen, soviel wir wollen.
Ich glaube, wir haben hier ein vielschichtiges Problem. Ich sage auch ganz offen – und viele kennen mich auch so –, Herr Klubobmann, in Wirklichkeit ist das stärkste Signal, das wir gerade aussenden, der Prozentsatz derjenigen, die nicht den Asylstatus erhalten, weil sich das auch herumspricht. Nur – und davor warne ich; wir alle sind auf die
österreichische Bundesverfassung und auf unsere Gesetze angelobt –: Rechtsstaatlich müssen wir die Verfahren schon abführen!
Wir haben heute auch schon darüber diskutiert – und ich glaube, wir sind sehr stolz darauf –, dass wir jetzt kürzere Verfahrenszeiten haben, wenn ich zehn Jahre zurückdenke. Wir liegen in der ersten Instanz überall bei vier, fünf Monaten, in der Berufungsinstanz unter zehn Monaten und beim Bundesverwaltungsgericht bei, glaube ich, vierzehn Monaten. Das sind Zeiten, mit denen wir Weltmeister sind, und ganz Europa spricht darüber, was die Österreicher hier geleistet haben. Das liegt an den Novellen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, das ist überhaupt keine Frage.
Ich ersuche nur eindringlich darum, dass wir gemeinsam handeln, denn mit dem Thema Ängste zu schüren – wir wissen ja alle, wie das geht. Es soll mir niemand böse sein, aber, Kollege Kunasek, Antwort hast du hier keine einzige gegeben. Nicht einen einzigen Vorschlag, wie wir es machen können! (Zwischenruf des Abg. Kunasek.) Ich sage es nur.
Das heißt, ich kann immer alles in Grund und Boden argumentieren und diskutieren. Aber ich glaube, wir sollten an diese Frage doch auch europäisch und international, nicht nur national herangehen. Ich glaube, in der Situation, in der wir jetzt sind – und das kann man alles parallel machen –, sollten wir einerseits schauen, wie wir – ich habe es heute schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt gehabt, und ich bin mir sicher, dass wir uns da alle einig sind – zu einer solidarischen Lastenverteilung innerhalb von Österreich kommen. Ich habe mich heute schon bei jenen Bürgermeistern und Kommunen, bei jenen Landespolitikern bedankt, die wenigstens substanziell und solidarisch mit uns gemeinsam versuchen, das zu lösen, und ich habe dazu eingeladen, dass es die anderen ihnen nachmachen.
Denn eines wollen wir ja nicht: Wir wollen nicht, dass nach Jahrzehnten wieder die Traiskirchnerinnen und Traiskirchner überbleiben, denn Traiskirchen gehört entlastet! Wir haben dort zweitausend untergebracht, davon tausend unbegleitete Minderjährige. Auch wenn ich mich jetzt wiederholt habe: Da brauchen wir eine Lösung!
Aber gleichzeitig sage ich dazu: Wir sollten versuchen, so kleine Einheiten wie möglich zu machen. Ich halte da nichts von großen Sachen, damit braucht mir keiner zu kommen, wurscht, ob es im militärischen oder im zivilen Bereich ist. Gescheit sind bei den Unterbringungen immer kleine Einheiten. Bei 2 200 Gemeinden Österreichs sind ungefähr tausend Leute, die man unterbringen muss, nicht wirklich ein Problem – wenn man sich nicht gegenseitig das Leben schwer macht, wenn man nicht da oder dort dagegen schürt, das ist halt so. Aber ich glaube, wir sollten uns gemeinsam bemühen, dieses Problem auch so anzugehen.
Ich sage, auch europäisch sollte man sehr schnell und sehr rasch – und natürlich auch international – schauen, dass wir gewisse Krisenherde stabilisieren. Solange wir in gewissen Regionen totale Instabilität haben, soll mir irgendjemand sagen, wie es ohne eine staatliche Struktur gehen soll, dass man die Leute aus diesen Ländern dazu bringt, dass sie einerseits daheimbleiben und dass andererseits nicht genau über diese Länder versucht wird auszureisen. Wir können es uns also nicht so einfach machen, dass wir glauben, wir lösen das im österreichischen Nationalrat. Wir können einen Beitrag auf europäischer Ebene und natürlich auch bei der internationalen Staatengemeinschaft leisten.
Schwenk, denn ein bisschen muss ich hie und da auch etwas sagen – aber ich lade alle Fraktionen ein, wenn wir im Hauptausschuss Beschlüsse zu fassen haben, wo das österreichische Bundesheer aus Sicherheitsgründen eingesetzt werden muss, wo es auch innerstaatlich von enormer Bedeutung ist, solche Beschlüsse zu fassen, dass dann auch alle zustimmen! Denn wenn wir fordern, dass wir in allen Ländern Stabilität
haben, dann müssen wir auch einen Beitrag leisten, dann können wir uns da nicht absentieren. Ich möchte es nur gesagt haben. Ein bisschen muss ich auch so etwas sagen, weil sonst die Diskussion (Abg. Fekter: Otto, wir sind auf deiner Seite!) vielleicht in eine falsche Richtung geht.
Lassen Sie mich abschließend etwas sagen, was mir persönlich sehr wichtig ist, ich habe es immer gesagt und ich wiederhole mich: Der, der Asyl braucht, soll es kriegen! Punkt. Österreich ist immer dazu gestanden, und wir haben da seit 1956 Großes geleistet; ich erspare mir das jetzt alles aus Zeitgründen.
Ich glaube ganz einfach, wir müssen offensiv und positiv auf dieses Thema zugehen, denn wir reden hier schon von Menschen, wir reden nicht von einer toten Materie. Es ist teilweise nicht einzusehen, dass man solche Themen unnötig so aufziegelt – ich sage das jetzt sehr salopp – und den Leuten Angst macht, denn ich glaube, dass wir historisch belegbar Hervorragendes geleistet haben, und wir sollen uns auch nicht davon abbringen lassen. Da ist es jetzt egal, ob es Thalham betrifft oder mich in Traiskirchen. Rechtsstaatliche Verfahren sind für mich als überzeugten Demokraten und Parlamentarier von enormer Bedeutung. Und ich bin stolz, dass unsere Behörden und unsere Polizistinnen und Polizisten – du (in Richtung des Abg. Hagen) musst das ja wissen, lieber Freund – hervorragende Arbeit leisten.
Abschließend möchte ich den österreichischen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten persönlich und namens meiner Fraktion für diesen schweren Dienst sehr herzlich danken. Herr Bundesminister, ich möchte bei diesem Dank auch die Soldatinnen und Soldaten einschließen, die nicht nur im Inland, sondern vor allem auch im Ausland für die Sicherheit Österreichs immer wieder ihre Frau und ihren Mann stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Darabos: Das musste gesagt werden!)
16.01
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
16.01
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! 140 000 Flüchtlinge verließen Österreich ab 1938 in andere europäische Staaten – 140 000 werden geschätzt. (Abg. Neubauer: Da hätten wir 1934 auch nehmen können!) Und zwischen 1939 und 1945 hatten wir in Europa geschätzte 25 bis 30 Millionen sogenannte Displaced Persons, Menschen, die durch Vertreibung, Krieg und Hass entwurzelt worden sind. Das ist die historische Verantwortung, die Österreich und Europa im Zusammenhang mit dieser Debatte haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Es ist großartig, was Österreicherinnen und Österreicher auch in dem Zusammenhang seit 1945 im Hinblick auf die Aufnahme von Menschen, die aus ähnlichen oder anderen Gründen ihre jeweilige Heimat verlassen mussten, geleistet haben. Es ist ganz großartig, was Österreich, was Österreicherinnen und Österreicher hier geleistet haben! Da brauchen wir uns nicht unser Licht unter den Scheffel stellen zu lassen. Großartig, was Österreicherinnen und Österreicher seit 1945 da geleistet haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Für diese Debatte, Herr Klubobmann Strache, bin ich Ihnen eigentlich dankbar, auch wenn ich mich zuerst geärgert habe, weil sie nämlich aus meiner Sicht schön sichtbar gemacht hat, was der große Unterschied in der Politik ist. (Abg. Höbart: Luftblasen und Fakten!) Hier haben wir eine Innenministerin und eine Bundesregierung, die trotz aller Probleme, die wir hier sehen und erkennen und die uns unglaublich herausfordern, die diese Bundesministerin und diese Regierung unglaublich herausfordern, al-
les tun, ich möchte sagen, Tag und Nacht im Einsatz sind, um das Problem zu lösen und mit ihm umzugehen. Und dann haben wir Ihre Rede gehört, Herr Kollege Strache, mit keinem einzigen Lösungsansatz und gespickt mit Widersprüchen. (Abg. Kitzmüller: Da hätten Sie halt zuhören müssen! – Abg. Darmann: Zuhören!) Es ist eindeutig sichtbar geworden, hier sitzen die Problemlöser und da sitzen die Problemmacher. Das ist der Unterschied, Herr Klubobmann! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Das müssen Sie so sagen! – Abg. Strache: Ihnen laufen die letzten Wähler davon!)
Ich weiß, Sie ertragen das jetzt schwer und wollen nicht zuhören. Aber ich möchte es Ihnen trotzdem in aller Ruhe sagen, Herr Klubobmann: Sie haben sich in Ihrer Rede permanent widersprochen. Das Interessante ist ja, wenn Sie auf der einen Seite Dublin verteidigen und sagen, Dublin muss gelten, das Rechtssystem von Dublin muss gelten (Abg. Darmann: Das gilt ja, aber es wird ja nicht angewendet!), und zwei Sätze später sagen Sie, Sie wollen, dass dieses Problem ausschließlich nationalstaatlich gelöst werden muss. Österreich soll das Problem selber lösen. (Abg. Darmann: Fehlende Logik! Das ist nicht ertragbar bei Ihnen! – Abg. Strache: Das ist ja Dublin! Jetzt haben Sie gezeigt, was Sie für ein Blitzgneißer sind! Sie haben einen wunderbaren Selbstfaller hingelegt!) Ja also: Wollen Sie jetzt Europa oder wollen Sie eine nationalstaatliche Lösung? (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Herr Strache, ich verstehe diese unglaubliche Aufregung, die Ihnen innewohnt, weil Sie fast ertappt worden sind bei dem, was Sie hier gesagt haben. (Ruf bei der FPÖ: Sie haben ja keine Ahnung!) Aber ich sage Ihnen, die Problematik, die wir rund um Europa erfahren, ist nicht nationalstaatlich zu lösen. Sie ist nur auf der europäischen Ebene zu lösen. Und diese Bundesministerin, meine Damen und Herren, tut alles, um das Problem auf der europäischen Ebene einer Lösung zuzuführen. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie kommen da mit Vorschlägen – ich habe Ihnen sehr genau zugehört, Herr Klubobmann – und sagen: Es ist eigentlich unglaublich, dass man darüber nachdenkt, dass Asylwerber einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben sollen! (Abg. Kitzmüller: Aber Sie tun ja nichts weiter!) Ja, bitte, kennen Sie die Rechtslage nicht? Sie haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt! (Abg. Strache: Aber Sie wollen es ja! Sie fordern den Zugang zum Arbeitsmarkt!) Das Gegenteil ist der Fall! Herr Strache, seien Sie doch nicht so aufgeregt! Herr Strache, das Gegenteil ist der Fall! Diese Bundesregierung hat mehrfach betont, dass es den Zugang zum Arbeitsmarkt nur mit einem entschiedenen Asylstatus geben kann, aber doch nicht im laufenden Verfahren! Das ist undenkbar, Herr Kollege Strache, und das entspricht auch nicht der Rechtslage. (Abg. Strache: O ja, das fordern Ihre Minister! Sie sollten Ihren Ministern einmal zuhören!)
Ich merke, wie aufgeregt Sie reagieren, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Sie reden sich gerade in einen Wirbel hinein!) Sie glauben, wenn Sie da so hereinplärren, wird es besser. Wenn das Argument schwach wird, dann muss man die Lautstärke erhöhen. So ist es! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Frau Bundesministerin und wir alle haben immer ganz eindeutig gesagt: Es kommt nicht in Frage, dass es einen Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, wenn es nicht einen ordentlichen Asylstatus gibt. (Abg. Strache: Der Herr Kurz und der Herr Hundstorfer haben das gefordert! Das ist Ihnen unangenehm, dass das Ihr Außenminister Kurz fordert!) Das hätte ja einen Nachzieheffekt, der so nicht gewollt sein kann. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis, und löschen Sie nicht Brände, die Sie selber gelegt haben, Herr Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP.)
Da ich leider nicht so viel Zeit habe, möchte ich Ihnen noch zwei Dinge sagen. Erstens: Ich würde Ihnen eigentlich empfehlen, nicht mehr mit dem Kreuz, einem christlichen Symbol, durch die Gegend zu rennen. (Abg. Strache: Sie nehmen den Halbmond! Nehmen Sie den Halbmond!) Was Sie hier machen, ist dem christlichen Zugang wirk-
lich nicht zuträglich. Ersparen Sie sich das in Hinkunft! Das ist nur ein Rat, den ich Ihnen geben möchte. (Beifall bei der ÖVP.)
Und ein Letztes, das ich noch ansprechen möchte, ist, dass ich sehr wohl glaube, dass, wenn Länder und Gemeinden in dieser Frage, die so schwierig zu lösen ist, nicht ein höheres Maß an Solidarität walten lassen, wir hier im Hohen Haus ernsthaft darüber nachdenken müssen, die Entscheidungen wieder auf die Bundesebene zu holen. Da bin ich fest davon überzeugt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Es kann nicht so sein, dass hier teilweise von manchen verantwortlichen Landesräten auf den Bund gezeigt wird und die eigenen Hausaufgaben – und ich schaue besonders in die grüne Fraktion – nicht gemacht werden.
Ich glaube, es tut gut, wenn wir in der Debatte sachlich bleiben (Abg. Darmann: So wie Sie jetzt!), wenn wir nicht hineinzündeln, auch wenn man glaubt, da kann man ein bisschen Kleingeld wechseln. (Abg. Kunasek: Das haben Sie auch nicht nötig!) Ich glaube, dass das ohne Emotion lösbar ist, aber ganz sicherlich nicht mit diesem Stil – und das, lieber Kollege Kunasek, war gemeint –, den Sie heute an den Tag gelegt haben. Damit lösen wir für dieses Land kein Problem. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
16.10
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Dame und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Bilder der letzten Monate von Menschen, von alten Menschen, von Frauen, von Kindern, die vor den Schlächtern der IS-Miliz um ihr Leben rennen, haben sehr, sehr viel Solidarität ausgelöst. Viele Menschen in Österreich schauen bei Flüchtlingsunterkünften vorbei, das war zum Beispiel der Fall, als ein paar Monate lang im dritten Bezirk mehrere hundert Syrien-Flüchtlinge untergebracht waren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dort waren nicht nur Syrer untergebracht!) Die Bevölkerung bringt Kindergewand vorbei, Kleidung und andere Dinge, um den Flüchtlingen zu helfen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber das hat niemand gebraucht!)
Die Berichte über den Terror, nicht nur von der Terrororganisation IS, sondern auch in anderen Krisengebieten und Kriegsgebieten der Welt, haben sehr, sehr viel Solidarität ausgelöst. Und deshalb möchte ich mich auch ganz herzlich bei den vielen Menschen in Österreich bedanken, die sich solidarisch zeigen, die helfen wollen, die Dinge vorbeibringen oder die, wenn es möglich ist – im Fall von Ferienwohnungen beispielsweise –, versuchen, Flüchtlinge und Asylwerber bei sich aufzunehmen. Ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Österreich hat eine alte und gute Tradition des Helfens; Stichwort Ungarn-Krise 1956. Da wurden 180 000 Flüchtlinge aufgenommen. Und es ist ohne Zelte gegangen, wohlgemerkt. 180 000 Flüchtlinge – und kein einziges Zelt wurde aufgestellt, um Asylsuchende und Schutzsuchende dort unterzubringen.
Anfang der neunziger Jahre, infolge des Krieges in Bosnien, wurden über 90 000 Flüchtlinge in Österreich aufgenommen; ebenfalls ohne Zelte. Und auch da waren die Solidarität und die Unterstützung sehr groß.
Es ist also so: Bei einer Notsituation zeigen sich sehr, sehr viele Menschen solidarisch, haben Verständnis für die Lebenssituation und wollen helfen. Und daher möchte ich noch einmal unterstreichen: Es muss doch möglich sein, heute, bei viel weniger Flücht-
lingen als zum Beispiel während des Bosnienkriegs, das gemeinsam zu meistern und ohne Zelte auszukommen. Das muss möglich sein! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der Krieg in Syrien geht jetzt ins fünfte Jahr. Das heißt, man hätte sich eigentlich nicht erst heuer denken können – zumal als zuständige Ressortleiterin, als Innenministerin –, dass mehr Flüchtlinge auch zu uns nach Österreich kommen werden. Das war absehbar. Und das sehe nicht nur ich als grüne Abgeordnete so, sondern das sehen interessanterweise neun Landesräte und Landesrätinnen, die in den Bundesländern für Flüchtlingsunterbringung zuständig sind, so, und zwar über die Fraktionsgrenzen hinweg. Da sind Menschen aus der ÖVP dabei, wie zum Beispiel der Landesrat Schwärzler in Vorarlberg oder Landesrat Androsch in Niederösterreich (Abg. Rädler: SPÖ! – Abg. Schieder: Ja, der Androsch ist von der SPÖ!), da sind SPÖ-LandesrätInnen und auch zwei grüne LandesrätInnen dabei. Und sie haben in ihrem Schreiben gestern an die Frau Innenministerin zum Ausdruck gebracht:
„Allerdings nicht erst seit wenigen Tagen wissen wir, dass die Asylantragszahlen weiter steigen werden. Dies ist keine Überraschung“, sondern war immer wieder Thema auf BeamtInnen- und politischer Ebene. Gleichzeitig überrascht es, dass uns immer wieder Meldungen über bereitstehende Quartiere, die nicht belegt werden, erreichen. Dies war auch bereits bei mehreren Sitzungen des Koordinationsrates zur Flüchtlingsunterbringung Thema.
Also wir wissen nicht erst seit gestern, dass die Flüchtlingszahlen steigen, und bei einer entsprechenden Vorsorge hätte man eigentlich vor einigen Jahren schon Vorsorgekapazitäten schaffen können und auch schaffen sollen, sehr geehrte Frau Bundesministerin. (Abg. Neubauer: Das ist es!)
Ich habe gesagt, der Krieg in Syrien geht ins fünfte Jahr. Hier ist es wichtig, eine Zahl noch einmal zu unterstreichen, denn hier wurde mit vielen falschen Zahlen herumgeworfen, und dazu werde ich auch ein paar Korrekturen anbringen. Aber es überrascht mich auch nicht, dass falsche Zahlen bewusst in Umlauf gesetzt werden, nachdem wir ja den Spitzenkandidaten der FPÖ für die Steiermark-Wahl, die in zehn Tagen stattfinden wird, hier eine Wahlkampfrede halten gehört haben. Insofern ist es nicht überraschend, dass mit falschen Zahlen herumgeworfen wird.
Nur 3 Prozent der Menschen, die aus Syrien geflüchtet sind, sind bisher nach Europa geflüchtet. Nur 3 Prozent! 3 Millionen syrische Flüchtlinge sind in den Nachbarländern Syriens untergebracht. Der Libanon, der ungefähr so groß wie Oberösterreich ist, hat mehr als 1 Million syrische Flüchtlinge aufgenommen. Im kleinen Libanon ist inzwischen jeder Vierte ein Flüchtling. Das ist Notstand, sehr geehrte Frau Innenministerin! Was wir in ganz Europa haben, sind bloß 3 Prozent der syrischen Flüchtlinge. Das ist wichtig zu unterstreichen, damit wir die Verhältnisse bei der Asyl- und Menschenrechtsdiskussion nie aus den Augen verlieren.
Wenn schon seit einigen Jahren nicht Vorsorge für genug Unterbringungsplätze getroffen wurde, dann muss es möglich sein, dass man zumindest jetzt gemeinsam an einem Strang zieht und gemeinsam Vorsorge trifft. Und da möchte ich die 1 000 minderjährigen Asylwerber und Asylwerberinnen ansprechen, die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind. Das sind teilweise unmündige, das heißt unter 14-jährige Kinder – anders kann man es nicht bezeichnen –, die sich alleine auf die Flucht begeben haben: afghanische Jugendliche, syrische Jugendliche, junge Menschen aus Eritrea, aus Somalia und so weiter.
1 000 dieser Kinder und Jugendlichen sind in Traiskirchen gestrandet – muss man leider sagen –, und zwar seit Monaten. Traiskirchen ist ja eine Erstaufnahmestelle, das heißt, eigentlich sollten sie dort nicht monatelang sitzen, unbegleitete Kinderflüchtlinge sollten schon gar nicht monatelang dort festsitzen, weil dort auch keine altersgerechte
Unterbringung und Betreuung gewährleistet ist. Großteils können sie nicht einmal eine Schule besuchen, obwohl sie minderjährig sind. Und wenn sie in altersgerechten Unterkünften untergebracht werden würden, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dann wäre Traiskirchen auch wieder eine Erstaufnahmestelle, in die Menschen nur für die Erstabklärung hinkommen, ein paar Tage bleiben und dann an die Bundesländer, an weitere Quartiere weitergeleitet werden.
Aber warum sitzen diese rund 1 000 Kinderflüchtlinge in Traiskirchen? – Erstens weil es keine altersgerechte Unterbringung in ausreichendem Maße gibt. Aber der Brief von den neun Landesrätinnen und Landesräten aus den Fraktionen ÖVP, SPÖ und Grünen hat auch eine interessante Information ans Tageslicht gebracht. Sie schreiben nämlich, dass der Großteil dieser minderjährigen Flüchtlinge gar nicht in die Bundesländer gebracht werden könnte, weil ungefähr 700 von ihnen sich offensichtlich seit Monaten im noch nicht erledigten Bundesverfahren befinden.
Die neun Landesräte und Landesrätinnen schreiben weiter: Dass gerade diese spezielle Herausforderung nur gemeinsam gelöst werden kann, hat noch Anfang dieses Monats zu einem einstimmigen Beschluss der Landeshauptleute geführt, sich gemeinsam dieser Aufgabe zu stellen und Kapazitäten zu schaffen. Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, haben es dabei übernommen, schreiben die neun Landesräte und Landesrätinnen, für eine besondere Anhebung der Kostensätze dieser Zielgruppe zu sorgen. – Zitatende.
Die Frau Bundesministerin gibt aber bei Zeitungsinterviews bekannt, dass sie gegen die Anhebung der Kostensätze ist, interessanterweise hat sie mit den Landeshauptleuten offensichtlich etwas ganz anderes besprochen.
Nun zu den falschen Zahlen, die von der FPÖ immer wieder in die Debatte geworfen werden: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie verfügen auch über Recherchemöglichkeiten, dann geben Sie bitte auch korrekte Zahlen an! Letztes Jahr, im Jahr 2014, hat die Anerkennungsquote bei Asylanträgen rund 40 Prozent betragen. (Abg. Hagen: 30! Das war im Innenausschuss! – Abg. Darmann: Was soll das sein?!) – Nein, schauen Sie sich die offizielle Statistik an! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Weitere hunderte Menschen bekommen Asyl, nachdem sie eine Berufung gegen eine Asylentscheidung eingelegt haben. Das Innenministerium erhebt leider aktuelle Zahlen nicht mehr, was ich sehr bedauerlich finde. Die letzten Zahlen, über die wir verfügen, stammen aus dem Jahr 2012, und die lauten, dass rund 25 Prozent der Asylberufungen in positiven Asylentscheidungen enden. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das bedeutet derzeit eine Anerkennungsrate von 40 Prozent und gar nicht wenige Menschen, die recht bekommen, wenn sie gegen eine negative Asylentscheidung Berufung einlegen.
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schlusssatz! (Abg. Neubauer: Endlich!)
Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): „Endlich“ kam von der FPÖ – danke vielmals, dass Sie Ihr Diskussionsniveau wieder einmal für alle sichtbar und hörbar gemacht haben.
Im Sinne einer solidarischen Asyl- und Flüchtlingspolitik: Es ist machbar, das zu meistern, was derzeit an Asylanträgen kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.22
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
16.22
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Korun, es wird nicht wahrer, wenn Sie jetzt behaupten, dass 40 Prozent anerkannt wer-
den. Es sind 30 Prozent, ich habe es noch einmal kontrolliert. Wir haben es alle im Innenausschuss mitgeschrieben, es wurde so vom Innenministerium mitgeteilt: 30 Prozent berechtigte Asylanträge, 70 Prozent Ablehnung. Ich werde darauf später noch einmal zurückkommen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Otto Pendl hat recht, wenn er der Polizei, den Polizisten und den Behörden, die von dieser Asylmenge wirklich überwälzt werden, einmal für ihre Leistungen dankt. Was diese Leute leisten, weiß ich als Polizeibeamter, der in einer Abteilung Dienst macht, die auch diesen Bereich zu betreuen hat, sehr wohl zu schätzen. Daher wünsche ich einmal herzlich euch alles Gute und sage vielen Dank für eure Arbeit. (Beifall beim Team Stronach.)
Nun komme ich zum Thema Frontex. Bei diesem Thema müssen wir einmal zu den Wurzeln zurückgehen. Vor vier Jahren habe ich im Europarat einen Bericht machen wollen und die Unterschriften von 21 Abgeordneten aus sieben Staaten gesammelt. Es handelte sich um einen Bericht zu Frontex, und zwar zur Überwachung der nordafrikanischen Küste und dieser Flüchtlingsströme, um zu verhindern, dass diese Menschen mit ihren klapprigen Booten übers Mittelmeer fahren und nach Europa gelangen wollen, dann dort aber nie ankommen, weil sie jämmerlich ertrinken.
Es war mir nicht vergönnt, diesen Bericht durchzuführen. Aber ich habe bereits vor vier Jahren gefordert, dass in Nordafrika von der EU betreute Auffangcamps eingerichtet werden, um diese Menschen auch über die Frontex-Mission an den Grenzen abzufangen und dort abzuliefern, damit sie die gefährliche Fahrt nicht antreten müssen und wir den Schleppern einmal einen Riegel vorschieben.
Meine Damen und Herren, von den Schleppern, für die das ein ganz gewaltiges Geschäft ist, hat heute fast noch niemand gesprochen. Wie das Geschäft funktioniert, möchte ich Ihnen jetzt anhand einer Reportage nahebringen, die am 10. Mai in der „NEUE(N) am Sonntag“ der „NEUE(N) Vorarlberger Tageszeitung“ zu lesen war.
Da steht als Überschrift: „‚Sie sagten, es sei einfach‘. Sizilien wird von Flüchtlingen überrannt und schreit nach Hilfe. Die Ankömmlinge hingegen wollen nur eines: das bessere Leben, das man ihnen versprochen hat.“
Ich werde jetzt ein bisschen aus diesem Artikel zitieren, damit wir einmal wissen, was da alles dahintersteckt: „Fünf Tage war Suleyman auf dem Mittelmeer unterwegs. ‚Es war die Hölle‘, erzählt () der junge Mann, der in seiner Heimat Tischler war. Tausend Euro habe ihn diese Reise gekostet.“
Dann steht unter der Zwischenüberschrift „Falsche Hoffnungen: ‚Das Boot war bereits am Sinken‘, erzählt die Nummer 95, Joy aus Nigeria, weiter. Damit die italienische Küstenwache aber auch wirklich zur Hilfe eilt, sollen die Schlepper – ‚grauenhafte, böse Menschen aus Gambia‘, wie sie schildert – Löcher in das klapprige Boot geschlagen haben, um es schneller zum Sinken zu bringen. Die Küstenwache kam dann auch. () Drei Tage später erreichten dann 194 der 234 in Libyen von Land gegangenen Flüchtlinge in Italien die Küste. 40 sind ertrunken.“
Und dann geht es weiter: „() nun ist die ehemalige Jusstudentin mit ihrem Mann auf der Suche nach einem besseren Leben. Davon haben ihr die Schlepper zu Hause schließlich erzählt.“ – Wir hören also, die gehen schon in die afrikanischen Staaten hinein, sprechen die Leute an und schleppen sie nach Europa.
„Genauso wie Suleyman: In Europa, da gebe es laut den Schleppern genug Arbeit für sie alle, sagte er.“ Und „() Mohamed aus der Elfenbeinküste, hofft auf einen Job. Er sei der ‚beste Sohn‘ der Familie und wurde, so erzählt er, als eine Art Investition nach Europa geschickt. Um das Geld für die Überfahrt aufzutreiben, musste die achtköpfige Familie alle Besitztümer verkaufen. Eines Tages soll er dann zurückkehren und den
Rest seiner Familie abholen. Er will nach Deutschland, da könne man schnell reich werden, sagt er.“
Meine Damen und Herren, das sind die Illusionen, die die Schlepper da unten bei den Menschen wecken und wofür sie irrsinnig viel Geld kassieren. Das ist ein Verbrechen, dagegen gehört angekämpft, und zwar europaweit, weltweit, meine Damen und Herren! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Das ist die Politik, die wir machen sollten. Deshalb kommt es auch zu diesen 70 Prozent an Ablehnungen, Frau Korun – ein Prozentsatz, der früher, vor dem Syrienkrieg und vor den ganzen Kriegen im Nahen Osten und was weiß ich wo noch, natürlich noch viel höher war.
Herr Bundesminister für Landesverteidigung, jetzt muss ich doch noch auf einen Antrag eingehen, der dann noch eingebracht werden wird, und zwar betreffend die Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen. Lassen Sie mich als Sicherheitsfachmann und Polizist Ihnen als Politiker eines sagen: Wenn man sich vorstellt, dass dort ein Bundesheergrundwehrdiener bei der Wache eingeteilt ist und mit seinem Gewehr mit scharfer Munition steht, dann habe ich ein schlechtes Gefühl, wenn ich immer wieder höre, dass mit den Flüchtlingen IS-Schlepper eingeschleust werden, die als Schläfer warten, bis sie hier zum Einsatz kommen. Ich möchte nicht an Ihrer Stelle sein, Herr Bundesminister, wenn das wirklich in die Tat umgesetzt wird und Sie die Folgen – das heißt dann im Extremfall wirklich Tote – verantworten müssen. Dasselbe betrifft auch Polizeikasernen.
Meine Damen und Herren, das geht ja noch weiter. Wenn wir das Problem nicht in Afrika lösen, dann werden wir natürlich mit Flüchtlingen überschwemmt und haben die Situation, die wir jetzt haben. Wir sind ein hilfsbereites Land für Menschen, die wirklich verfolgt sind. Da haben wir schon viele Maßnahmen gesetzt, es wurde hier schon öfter die Jugoslawienkrise angesprochen, die Ungarnkrise, auch jetzt Syrien.
Wir sind ein hilfsbereites Land und wer wirklich Hilfe braucht, der soll sie auch bekommen. Aber, und das habe ich Ihnen auch mit diesem Artikel bewiesen, hier werden Wirtschaftsflüchtlinge eingeschleust, bewusst angesprochen, die dann die Unterkünfte verstopfen. Und die, die es wirklich brauchen, müssen dann in Zelten schlafen. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg, das gehört so schnell wie möglich abgestellt!
Wenn dann in Vorarlberg die Caritas auf die Idee kommt, Flüchtlingsheime neu zu bauen, dann ist das keine schnelle Lösung. Da bin ich eher für Containerstädte, die schnell aufgebaut werden können. Denn, wenn wir es unseren Bundesheerlern im Kosovo zutrauen, darin Tag und Nacht und jahrein, jahraus zu leben, wenn wir unseren Schülern zumuten, in Containerbereichen in die Schule zu gehen, wenn wir das vielen anderen auch zumuten können – wie Bauarbeitern bei irgendeinem Tunnelprojekt –, dann, glaube ich, ist es für die Flüchtlinge auch legitim, dort zu wohnen.
Was mir dann aber sehr stark aufstößt, ist, wenn die gemeinnützige Wohnungsgemeinschaft VOGEWOSI in Vorarlberg sagt, sie würde in Wohnungen, die für junge Vorarlberger, die wenig Mittel haben, oder für Menschen, die nicht so auf die Butterseite gefallen sind, gedacht sind, Asylwerber hineinstecken. Das halte ich für den falschen Weg. Ich glaube, wir sollten schauen, dass wir das, was wir mit Fördergeld bauen, was zweckgebunden ist, auch unseren jungen Menschen zur Verfügung stellen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel – ich bin selbst im Wohnungsausschuss gesessen – eine schwangere Hörbranzerin und ihr Freund, die schon ein Lebtag lang dort wohnen, keine Wohnung bekommen und die Asylwerber sehr wohl. Das ist der falsche Weg.
Nun möchte ich zu den Illegalen kommen. Wenn ich etwa die heutige „Kronen Zeitung“, vom Donnerstag, 21. Mai, anschaue: „Illegale spazieren im Frühverkehr auf der
Wiener Südosttangente. () Neun Afghanen und zwei Syrer waren auf Österreichs meistbefahrener Straße zur morgendlichen Verkehrsspitze unterwegs. () Zuvor wurde in Wien-Landstraße ein Schlepper festgenommen. Bei einer Fahrzeugkontrolle hielten Polizisten ein Auto mit ungarischem Kennzeichen auf. Im weißen Kombi fanden die Beamten noch fünf illegale Mitfahrer. Fünf Burschen im Alter von 12 bis 16 Jahren hatten für die ‚Reise‘ von Ungarn nach Österreich dem Fahrer eine hohe Summe bezahlt.“
Meine Damen und Herren, der erste Punkt ist: Wo kriegen die das Geld her? Und das Zweite ist: Mit