Erklärung Präsident:in
Feststellung des Präsidenten Ing. Norbert Hofer betreffend die Zulässigkeit eines Antrages gemäß § 18 Abs. 3 GOG, die Anwesenheit des Bundeskanzlers im Hause zu verlangen sowie über die sofortige Abstimmung desselben gemäß § 59 Abs. 1 GOG