Stenographisches Protokoll
199. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 12., und Freitag, 13. Oktober 2017
199. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 12., und Freitag, 13. Oktober 2017
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 12. Oktober 2017: 9.06 – 24.00 Uhr
Freitag, 13. Oktober 2017: 0.00 – 2.19 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“
2. Punkt: Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Verantwortung für Österreich“
3. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (2323/A)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2018 – PAG 2018)
5. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz geändert wird (2307/A)
6. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (2306/A)
7. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (2304/A)
8. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (2309/A)
9. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden (2308/A)
10. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ungleichbehandlung von Frauen in der Berechnung der Notstandshilfe durch Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG), BGBI 1977/609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 118/2015, abgeschafft wird (1366/A)
11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pflegeskandal von Kirchstetten (2326/A)(E)
12. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontogesetz geändert wird (2284/A)
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden
16. Punkt: Bericht über den Antrag 2299/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, geändert wird
17. Punkt: Bericht über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Palmöl – billiges Fett mit teuren Folgen
18. Punkt: Bericht über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern
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Inhalt
Nationalrat
Schlussansprache der Präsidentin Doris Bures .................................................... 342
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 14
Geschäftsbehandlung
Einwendungen des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 14
Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 37
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 37
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 39
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 39
MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 40
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 41
Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 42
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 43
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 45
Elmar Mayer ............................................................................................................. ..... 45
Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................ 46
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 19. Oktober 2017 zu setzen – Ablehnung ... 47, 341
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes 1782 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ...................................................................................... 47
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung ......................................................................................................................................... 48
Antrag des Abgeordneten Dieter Brosz, MSc im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Anwesenheit des Bundeskanzlers – Annahme ................................................... 117, 118
Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellten Antrag:
Mag. Andreas Schieder .................................................................................... 118, 118
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 119
Aktuelle Stunde (55.)
Thema: „Klimakrise: Totalverweigerung der Bundesregierung gefährdet die Zukunft Österreichs“ ............................................................................................................................... 15
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ..... 15
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ..... 17
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 19
Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 21
Walter Rauch ........................................................................................................... ..... 22
Georg Willi ............................................................................................................... ..... 23
Michael Bernhard .................................................................................................... ..... 25
Petra Bayr, MA MLS ..................................................................................................... 27
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ..... 28
Ing. Wolfgang Klinger ............................................................................................ ..... 30
Matthias Köchl ........................................................................................................ ..... 31
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 33
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 34
Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 36
Rechnungshof
Mitteilung der Präsidentin Doris Bures betreffend Aufenthalt der Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker in Luxemburg ...................................................................................................... 15
Unvereinbarkeitsangelegenheiten
Vierzehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ............................................... 342
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“ (14128/J) ..................................................................... 119
Begründung: Gabriele Heinisch-Hosek ..................................................................... 120
Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................... 125
Debatte:
Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 129
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 132
Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 134
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 136
Michael Bernhard .................................................................................................... ... 139
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 142
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 143
Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 147
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 148
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 149
Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 150
Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 151
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 152
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 154
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 155
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 157
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Unterhaltssicherung – Ablehnung ... 131, 158
Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von Alleinerziehenden durch erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss für österreichische Staatsbürger – Ablehnung ................................................................................... 135, 158
Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung einer statistischen Erhebung zum Unterhaltszuschuss – Ablehnung 141, 158
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Absicherung des Kindesunterhalts – Ablehnung ............................ 146, 159
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1608/1781 d.B.) ............................................................................................................. 48
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 48
Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 50
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 51
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 56
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 59
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 61
MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 63
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 64
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 66
Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................ 67, 80
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 70
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ..... 71
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 74
Barbara Rosenkranz .............................................................................................. ..... 75
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 76
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 78
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 79
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 83
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 84
Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 88
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu Handels- und Dienstleistungsabkommen (TTIP, CETA und TiSA) – Ablehnung 54, 89
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu CETA – Ablehnung .................................................................. 58, 89
Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Leopold Steinbichler und Rupert Doppler betreffend Abstimmung des Parlaments über das Handelsabkommen CETA – Ablehnung .............................. 73, 90
Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Dr. Marcus Franz, Rupert Doppler, Christoph Hagen, Martina Schenk und Gerhard Schmid betreffend verbindliche Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen CETA – Ablehnung ..................................................... 75, 90
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend CETA – Ablehnung ................................................................................................................ 87, 90
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1781 d.B. samt Anlagen 1 und 2 .................. 89
2. Punkt: Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Verantwortung für Österreich“ .......................................................................... 90
Bundeskanzler Mag. Christian Kern .......................................................................... 91
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 90
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 93
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 96
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 98
August Wöginger .................................................................................................... ... 100
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 102
Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................... ... 104
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 108
Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 109
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 114
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 115
Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 116
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 159
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 160
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 163
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 164
Barbara Rosenkranz .............................................................................................. ... 165
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 167
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 168
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ..................................................................... 113, 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Mieten jetzt – Wohnen muss wieder leistbar werden – Ablehnung ..................... 162, 170
3. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (2323/A) ........................................................................................................... 170
Redner/Rednerinnen:
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 170
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 172
Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 175
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 177
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 179
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 182
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 183
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Steuergeld für korrupte Unternehmen – Ablehnung............................................ 180, 185
keine Beschlussfassung im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 GOG hinsichtlich des im Antrag 2323/A enthaltenen Gesetzentwurfes .......................................................................................................... 185
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpen-
sionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2018 – PAG 2018) (1767 d.B.) ...................................... 185
5. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz geändert wird (2307/A) ............................................................................................................................. 185
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 185
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 186
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 190
August Wöginger .................................................................................................... ... 191
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 196
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 196
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 197
Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 199
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 199
Matthias Köchl ........................................................................................................ ... 200
Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 203
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 207
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Pensionssystems – Annahme (E 218) ......................................................... 188, 212
Annahme des Gesetzentwurfes in 1767 d.B. ............................................................... 211
Annahme des im Antrag 2307/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 212
6. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (2306/A) .................................................... 212
Redner/Rednerinnen:
August Wöginger .................................................................................................... ... 213
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 215
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 221
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 222
Peter Haubner .................................................................................................... 223, 236
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 224
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 229
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 230
Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 231
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 232
Peter Wurm .............................................................................................................. ... 234
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 236
Ing. Wolfgang Klinger ............................................................................................ ... 237
Entschließungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung Arbeiter und Angestellte, einheitliches Arbeitsrecht – Ablehnung .. 214, 239
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modernisierung des ArbeitnehmerInnen-Begriffs – Annahme (E 219) .............. 227, 239
Annahme des im Antrag 2306/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 238
7. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (2304/A) ....................................................................................................................................... 239
Redner/Rednerinnen:
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 239
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 241
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 244
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 245
Julian Schmid, BA .................................................................................................. ... 248
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 249
Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 250
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 251
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 251
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung – Ablehnung 246, 253
Annahme des im Antrag 2304/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 252
8. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (2309/A) .......................................... 253
Redner/Rednerinnen:
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 253
Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 255
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 257
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 258
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 259
Annahme des im Antrag 2309/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 289
9. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden (2308/A) ............................................................................................................................. 261
Redner/Rednerinnen:
Otto Pendl ................................................................................................................... 261
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 263
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 265
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 267
Annahme des im Antrag 2308/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 268
10. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ungleichbehandlung von Frauen in der Berechnung der Notstandshilfe durch Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG), BGBI 1977/609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 118/2015, abgeschafft wird (1366/A) ................................ 268
Redner/Rednerinnen:
Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 269
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 270
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 271
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 272
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 273
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 274
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 279
Annahme des im Antrag 1366/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 280
11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pflegeskandal von Kirchstetten (2326/A)(E) 280
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 280
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 282
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 282
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 284
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 287
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 288
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 289
Annahme der im Antrag 2326/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pflegeskandal von Kirchstetten (E 220) ........................................................ 289
12. Punkt: Regierungsvorlage: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (1776 d.B.) ............................................................................................................................. 291
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 291
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 292
Bundesministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin .................................................. ... 294
Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 296
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 297
Michael Bernhard .................................................................................................... ... 297
Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elementarpädagogik und Vereinbarkeit – Ablehnung ......................................... 293, 298
Genehmigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG in 1776 d.B. ......................... 298
13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontogesetz geändert wird (2284/A) ..................... 299
Redner/Rednerinnen:
Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 299
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 300
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 302
Peter Wurm .............................................................................................................. ... 303
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 304
Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 305
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 305
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 307
Annahme des im Antrag 2284/A enthaltenen Gesetzentwurfes .................................. 307
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1774 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1778 d.B.) .................................................................................................................... 308
15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1775 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (1779 d.B.) .................. 308
Redner/Rednerinnen:
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 308
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 309
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 310
Mag. Andreas Zakostelsky ..................................................................................... ... 311
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 312
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1778 und 1779 d.B. ..................................... 313
16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2299/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, geändert wird (1780 d.B.) ...................................................................... 313
Redner/Rednerinnen:
Gabriele Tamandl .................................................................................................... ... 313
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 315
Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 316
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 316
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 317
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 321
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistbares Wohnen für alle – Ablehnung .............................................................. 319, 322
Annahme des Gesetzentwurfes in 1780 d.B. ............................................................... 322
17. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Palmöl – billiges Fett mit teuren Folgen (1777 d.B.) ............................................................................................................................. 322
Redner/Rednerinnen:
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 322
Harry Buchmayr ...................................................................................................... ... 323
Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 324
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 325
Michael Bernhard .................................................................................................... ... 326
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 327
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 327
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1777 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Palmöl – billiges Fett mit teuren Folgen (E 221) .......................................................... 329
18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung
der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern (1782 d.B.) ........................................................................................... 329
Redner/Rednerinnen:
Johann Hell .............................................................................................................. ... 329
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 330
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 331
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 334
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 334
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 335
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 337
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 338
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 339
Kenntnisnahme des Berichtes des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG in 1782 d.B. ................................................................................... 341
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1782 d.B. .................................................... 341
Eingebracht wurden
Anfragen der Abgeordneten
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuervermeidung durch Firmenkonstrukte (14117/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen (14118/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Qualifikationen von Caseownern des BFA (14119/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die sinkende Zahl der Ganztagsschulen in Kärnten (14120/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Haftungen bei der OeKB (14121/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Landesklinikum Baden verweigerte Offizier die Behandlung (14122/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nachnutzungsmöglichkeiten Gailtalbahn (14123/J)
Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wahlkampfunterstützung der ÖBB für die SPÖ (14124/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Werbefolien (Lochfolien) zur Scheibenbeklebung bei Öffentlichen Verkehrsmitteln (14125/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Mikroplastik im Trinkwasser (14126/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vertuschung statt Opferschutz? (14127/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“ (14128/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13144/AB zu 13979/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13145/AB zu 13969/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13146/AB zu 13981/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13147/AB zu 13982/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13148/AB zu 13978/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13149/AB zu 13993/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13150/AB zu 13975/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (13151/AB zu 13967/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13152/AB zu 13994/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13153/AB zu 13972/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13154/AB zu 13991/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13155/AB zu 13990/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13156/AB zu 13977/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13157/AB zu 13968/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13158/AB zu 13985/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13159/AB zu 13980/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13160/AB zu 13974/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13161/AB zu 13983/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13162/AB zu 13989/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13163/AB zu 13973/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13164/AB zu 13984/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13165/AB zu 13987/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13166/AB zu 13992/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13167/AB zu 13976/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (13168/AB zu 13998/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13169/AB zu 13971/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13170/AB zu 13986/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (13171/AB zu 13970/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13172/AB zu 13988/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (13173/AB zu 13996/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Neuroth, Kolleginnen und Kollegen (13174/AB zu 13997/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (13175/AB zu 13995/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen (13176/AB zu 14000/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen (13177/AB zu 13999/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich eröffne die 199. Sitzung des Nationalrates.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 197. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 198. Sitzung vom 4. Oktober 2017 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Kirchgatterer, Mag. Vavrik, Dr. Karlsböck, Neubauer, Ing. Schellenbacher und Dr. Winter.
Zur Geschäftsbehandlung liegt mir eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl vor. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
9.07
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (ohne Klubzugehörigkeit) (zur Geschäftsbehandlung): Schönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Ich erhebe eine Einwendung gegen die Tagesordnung: Der Bericht betreffend Denkmalschutz soll am Ende der heutigen Sitzung verhandelt werden, und wenn ich sage am Ende der heutigen Sitzung, dann meine ich, dass das eher morgen sein wird, jedenfalls aber sehr spät in der Nacht.
Es ist eine ganz wichtige Aufgabe des Parlaments, zu kontrollieren, und ich denke, die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, was mit den historischen Baudenkmälern und dem kulturellen Erbe geschieht. Deswegen war es mir ein Anliegen, eine entsprechende Untersuchung im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu initiieren.
Dieser Ausschuss hat getagt. Wie Sie wissen, haben die Regierungsparteien verhindert, dass ich an den letzten beiden Sitzungen teilnehme. Ich weiß nicht, warum das geschehen ist, das werden wir auch noch diskutieren.
Jetzt gibt es jedenfalls den Bericht dieses Ausschusses, und er soll genau genommen ans Ende der Tagesordnung verräumt werden. Ich möchte, dass der Bericht zur Sendezeit verhandelt wird, jetzt am Vormittag, und ersuche Sie daher, die Tagesordnung zu ändern und ihn an die Stelle des dritten Tagesordnungspunktes zu setzen.
9.08
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl! Wir haben die Tagesordnung in der Präsidialkonferenz im Konsens in dieser Reihenfolge so festgelegt. Ich werde daher Ihren Einwendungen nicht beitreten.
Ich teile mit, dass gemäß § 50 der Geschäftsordnung entsprechend der parlamentarischen Praxis nach der Aktuellen Stunde eine Debatte über diese Einwendung statt-
finden wird. In dieser Debatte beschränke ich die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Rednerinnen und Redner auf drei pro Klub.
*****
Für den heutigen Sitzungstag wurde vom Rechnungshof die Mitteilung gemacht, dass sich die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker aus dienstlichen Gründen in Luxemburg aufhält.
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Klimakrise: Totalverweigerung der Bundesregierung gefährdet die Zukunft Österreichs“
Ich begrüße Herrn Bundesminister Rupprechter.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
9.10
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir Grüne setzen heute wieder auf Inhalte; man hat ja das Gefühl, dass Inhalte im Wahlkampf ein bisschen störend wirken. Wir stören aber gerne, und das heutige Thema ist die größte Herausforderung der Menschheitsgeschichte.
Sie stört es vielleicht, wenn man aber mit den Menschen redet, so erfährt man, dass sie das gar nicht als störend empfinden. Im Gegenteil, es gibt brennende Fragen: Wie lebe ich sicher trotz Klimakrise? Wie kann ich selbst bei der Energiewende mitmachen und die Chancen nutzen? Wie wird sich mein Arbeitsplatz entwickeln? Wo habe ich in Zukunft überhaupt noch eine Chance auf einen Arbeitsplatz? – All das hat mit der Klimakrise und mit Klimapolitik zu tun.
Die Klimakrise ist da. Die 16 wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen waren im 21. Jahrhundert, und um es klarzumachen: Wir haben das 17. Jahr noch nicht abgeschlossen. In den nächsten zehn Jahren werden 50 Millionen Menschen zu Klimaflüchtlingen werden, wenn wir jetzt nicht handeln. Wir haben es gesehen: Trockenheit, Ausfälle in der Landwirtschaft, Hitzetote, Extremwetterereignisse. In Österreich bezahlen wir jetzt schon 1 Milliarde € für Schäden, für Folgen der Klimakrise, und es wird mehr werden, wenn wir nicht handeln. Wir können uns das Nichtstun nicht weiter leisten. (Beifall bei den Grünen.)
Wir sind die erste Generation, die den Klimawandel voll spürt, und wir sind die letzte Generation, die etwas dagegen tun kann. Das ist eine große Verantwortung, und das heißt, wir entscheiden. Die nächsten fünf Jahre werden entscheidend sein. In den nächsten fünf Jahren entscheidet sich, ob die Klimakrise zu einer Klimakatastrophe wird oder nicht. Es entscheidet sich, ob Hunderte Millionen Menschen zu Klimaflücht-
lingen werden oder nicht und ob alle Menschen weltweit, auch in Österreich, bei der Energiewende mitmachen können und die vielen Chancen, die die Energiewende auch bringt, nutzen können oder ob wir diese Chancen verpassen.
Was hat die Bundesregierung gemacht? – Man muss sagen, die Bundesregierung hat einen Plan. Sie hat einen Plan für zwei Jahre. Für die größte Herausforderung der Menschheitsgeschichte hat diese Bundesregierung einen Plan für zwei Jahre! Dieser Plan ist: Wir machen so weiter wie bisher, als ob es die Klimakrise nicht gäbe. – Das ist verantwortungslos, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen.)
Sie waren 30 Jahre in der Bundesregierung und haben in 30 Jahren kein einziges Gramm CO2 eingespart! (Bundesminister Rupprechter: Nur vier Jahre!) – Ihre Partei hat, auch in Ihrer Amtszeit, kein einziges Gramm CO2 eingespart. Das sind verlorene Jahre, die uns teuer zu stehen kommen werden. Das können wir uns nicht leisten, und schon gar nicht können es sich die Betroffenen der Auswirkungen der Klimakrise leisten. All die schönen Worte, die man hört – enkelfit, nicht zukunftsvergessen, ich weiß nicht was noch –, lösen sich durch Ihre Unterlassungen, durch Ihre verantwortungslose Politik der letzten Jahre in Luft auf. Es waren verlorene Jahre, die uns teuer zu stehen kommen. Das können wir uns nicht leisten und das müssen wir ändern. (Beifall bei den Grünen.)
Ich habe aber auch eine gute Nachricht. Die gute Nachricht ist: Wir können etwas tun. Österreich hat so großes Potenzial wie kein anderes Land. Wir haben alles, was man braucht, um der Klimakrise entgegenzutreten, um die grüne Energiewende zu schaffen und auch ihre Chancen zu nutzen.
Ich habe 100 Maßnahmen beantragt. Der grüne Klub hat 200 Maßnahmen beantragt, die (in Richtung SPÖ und ÖVP) Sie verhindert haben. Wir haben zum Beispiel vorgeschlagen, dass man die steuerliche Begünstigung von Diesel und anderen fossilen Energien, immerhin 4 Milliarden € im Jahr, abschafft. Das haben Sie verhindert. Was ist Ihr Problem bei dem Vorhaben, fossile Energie nicht mehr zu fördern? Ich verstehe es nicht!
Wir haben auch beantragt, dass das Umweltbudget, das Sie massiv gekürzt haben, wieder erhöht wird. Durch die Kürzungen kann nämlich der Tausch von Ölkesseln für Familien nicht mehr finanziert werden, und 7 500 Arbeitsplätze gehen dadurch verloren. Wir wollen diese 7 500 Arbeitsplätze wiederhaben, und wir wollen, dass sich Familien den Ölkesseltausch leisten können. Was ist Ihr Problem dabei? Ich verstehe es nicht! (Beifall bei den Grünen.)
Wir wollten die Ziele des Klimavertrags von Paris ins österreichische Gesetz schreiben, um für unsere Unternehmen die Rahmenbedingungen zu schaffen, die sie brauchen, um in Zukunft in die richtige Richtung investieren und forschen zu können und in der internationalen Bewegung der grünen Energiewende vorne dabei zu sein.
Ich wundere mich sehr, denn bei Befragungen vor der Wahl schreiben Sie das alle hinein und kreuzen überall Ja – ja, wir wollen es im österreichischen Gesetz – an. Warum ist das nicht passiert? Erst letzte Woche haben Sie den grünen Antrag dazu abgelehnt. Die FPÖ ist da wenigstens ehrlich. Die Position der FPÖ ist jenseits, aber sie ist wenigstens ehrlich. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Stefan. – Abg. Steinhauser: Für die Ehrlichkeit gibt es Applaus!)
Sie haben somit die wichtigsten Maßnahmen für die Zukunft verhindert und blockiert. Die nächsten fünf Jahre sind entscheidend, ich habe es bereits angeführt. In den nächsten fünf Jahren wird entschieden, ob die Klimakrise zur Klimakatastrophe wird, ob wir die Chancen der Energiewende nutzen oder nicht.
Wir werden am Sonntag auch entscheiden, ob Österreich seine internationale Verantwortung wahrnehmen wird oder nicht. Österreich übernimmt mit dem EU-Ratsvorsitz im nächsten Jahr große internationale Verantwortung. Die wichtigste Klimakonferenz der nächsten Jahre findet nächstes Jahr während unseres Ratsvorsitzes statt. Alle Weichenstellungen auf EU-Ebene, wie die Zukunft der Energiewende ausschauen wird, werden während unserer Ratsvorsitzzeit erfolgen. Österreich entscheidet am Sonntag, ob wir diese große Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen werden oder nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden auch entscheiden, ob unsere Unternehmen in der Energiewende vorne dabei sind oder nicht. Auf dem Spiel steht, ob es die Jobs der Zukunft in China oder in Europa, in Österreich geben wird. China marschiert, China investiert mehr in erneuerbare Energie als die EU. Wir entscheiden heute, ob in Zukunft die Jobs zum Beispiel in der Automobilindustrie in China oder in Europa sein werden.
Wir Grüne kämpfen dafür, dass die Unternehmen die richtigen Rahmenbedingungen bekommen, um in Zukunft in der Energiewende im Spitzenfeld zu liegen, und wir werden weiter dafür kämpfen.
Wir kämpfen dafür, dass vor allem junge Menschen in Zukunft die richtige Ausbildung erhalten, um auch 2050 noch einen guten Job zu bekommen.
Wir kämpfen dafür, dass alle Menschen bei der Energiewende mitmachen können und dabei sein können. Wir wollen ihnen helfen, dass sie ihren alten Ölkessel endlich raushauen und auf ein erneuerbares Energiesystem umsteigen können. Das ist leistbar. Klimafreundliches Wohnen ist leistbar, und nur leistbares Wohnen ist auch klima-freundlich.
Wir kämpfen dafür, dass sich Familien nicht zwei Autos leisten müssen. Das ist auch eine soziale Verantwortung. Wir wollen, dass sie auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen können. Wir wollen, dass für sie, wenn sie ein Auto brauchen, das Elektroauto billiger ist als ein Dieselauto. Das entscheiden wir hier im Parlament, durch die Rahmenbedingungen, die wir hier setzen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir entscheiden, ob die Verursacher für die Umweltverschmutzung zahlen oder diejenigen, die nichts dafür können. Wir brauchen eine echte ökologische Steuerreform und eine CO2-Steuer, die nicht wie bei Ihnen durch andere Maßnahmen gleich wieder konterkariert wird, wenn man andere Umweltabgaben streicht. Wir brauchen eine echte ökologische Steuerreform, die auch in Richtung Umwelt steuert.
Klimapolitik betrifft alle Politikbereiche. Klimapolitik betrifft alle konkreten Lebensverhältnisse. Österreich entscheidet. Entscheiden wir gut, denn es steht alles auf dem Spiel! Damit Österreich in Zukunft weiter gut entscheiden kann, braucht eine nächste Bundesregierung ganz sicher ein eigenständiges, starkes und engagiertes Klima-, Energie- und Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.19
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.20
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! (Abg. Pirklhuber: Aber keine Schmährede!) Frau Abgeordnete Brunner, ich gebe Ihnen völlig recht, der Kampf gegen den Klima-wandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, wenn nicht die größte überhaupt, und damit ein Anliegen für die Politik, für die Wirtschaft, für die Gesell-
schaft, für alle Bürgerinnen und Bürger. Klar, wir bekennen uns zu den Zielen von Paris. (Abg. Moser: Ja, das haben wir schon tausend Mal gehört!) Wir haben den Vertrag von Paris aktiv mitverhandelt, Sie wissen das. Wir bekennen uns zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius. (Abg. Brunner: Aber es gibt einen Unterschied zwischen bekennen und tun!) Genau deswegen brauchen wir eine Dekarbonisierung, also ein schrittweises Senken der Emissionen auf netto null bis Mitte dieses Jahrhunderts. (Abg. Rossmann: Maßnahmen!)
Österreich hat das Übereinkommen von Paris als drittes Land in der Europäischen Union ratifiziert. Das war kein Zufall. Wir stehen voll und ganz dahinter, und wir wollen aus der Dekarbonisierung eine Erfolgsstory für Österreich machen. Die zentrale Aufgabe ist es, hoch energieeffizient zu werden und heimische erneuerbare Energien weiter auszubauen. Damit treiben wir den Klimaschutz voran und beweisen, dass Klimaschutz ohne Atomstrom funktioniert.
In der ökosozialen Marktwirtschaft, die seit 30 Jahren erfolgreich betrieben wird, sind Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch, im Gegenteil, sie ergänzen einander und schaffen eine Win-win-Situation. Wir schaffen damit Arbeitsplätze – grüne Arbeitsplätze. Wirtschaft, Umwelt und Innovation gehen in Österreich Hand in Hand. (Abg. Pirklhuber: Bitte nicht vom Blatt lesen! Sprechen, denken ...!)
Wir haben bislang viel erreicht, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber (Abg. Brunner: Das hören wir seit 30 Jahren!), mit einem Anteil von mehr als 70 Prozent erneuerbare Energien an der österreichischen Stromerzeugung sind wir Europameister und sogar Weltmeister! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Beim Gesamtenergieverbrauch sind wir nur einen Prozentpunkt davon entfernt (Abg. Rossmann: Das ist ja peinlich!), unser 2020-Ziel von 34 Prozent zu erreichen. Damit liegen wir im europäischen Spitzenfeld.
Das Rückgrat der erneuerbaren Energieversorgung bilden in Österreich die Wasserkraft im Strombereich und die Biomasse im Wärmebereich. Fast die Hälfte der erneuerbaren Energien wird in Österreich durch biogene Energieträger bereitgestellt. (Abg. Pirklhuber: Bitte sprechen Sie frei, Herr Minister! Vielleicht können Sie frei sprechen!)
Mit der – gar nicht so – Kleinen Ökostromnovelle haben wir gemeinsam mit SPÖ und Grünen einen sehr wichtigen Schritt gesetzt (Abg. Brunner: Wir haben überhaupt nicht ...!), der im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde. Mit dieser Novelle werden zusätzliche Investitionen im Sinne der EU-Energieziele und des Pariser Klimaschutzabkommens ausgelöst. Das ist auch wirtschaftspolitisch nachhaltig und führt zu zusätzlicher Wertschöpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im urbanen wie im ländlichen Raum. (Beifall bei der ÖVP.)
Die österreichischen Technologieanbieter sind bei erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Green Technology weltweit führend. Nur ein innovativer heimischer Markt sichert uns internationalen Erfolg und forciert grüne Arbeitsplätze. Gleichzeitig müssen wir die Versorgungssicherheit stärken und unabhängig von Kohle, Öl und Atomstrom-importen werden, das heißt, Investitionen in unser heimisches Energiesystem anregen und Hemmnisse abbauen.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Grüne (Heiterkeit bei den Grünen), Verzeihung, Frau Abgeordnete Brunner – alle Grünen sind angesprochen –, gegen fossile Energie aufzutreten, aber gleichzeitig für die Energiewende notwendige Projekte zu verhindern, ist widersprüchlich und kurzsichtig. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun eine kurze Bilanz zu unseren Klimazielen 2020: Österreich hat in den letzten drei Berichtsjahren die EU-Vorgaben für die Klimaziele deutlich übererfüllt. Das Ziel, mit
dem ich angetreten bin, dass wir unsere Ziele ohne Zukauf von Verschmutzungszertifikaten erreichen, haben wir umgesetzt. (Abg. Brunner: Zwei Jahre für ...!) Wir haben die Ziele sogar deutlich unterschritten. Hinsichtlich der Ziele für das Jahr 2030 stehen wir voll und ganz hinter den EU-Beschlüssen, und das heißt EU-weit mindestens 40 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 1990. Österreich wird seinen Beitrag dazu mit einem Ziel von minus 36 Prozent gegenüber 2005 selbstverständlich leisten. Unsere Emissionen sind seit 2005 kontinuierlich gefallen, und das bei einem soliden Wirtschaftswachstum und bei wachsenden Bevölkerungszahlen. Österreich liegt in der EU bei den Emissionen in Relation zum BIP auf Platz 5, also deutlich unter dem EU-Durchschnitt. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Wir wollen noch besser werden, und dafür müssen wir in den verschiedenen Sektoren innovative Ansätze verfolgen. Wir brauchen eine Mobilitätswende, um unsere Ziele für 2020 und 2030 erreichen zu können. Mit den Instrumenten meines Ressorts – etwa mit der Initiative klimaaktiv mobil – und maßgeschneiderten Beratungsangeboten leisten wir bereits jetzt einen sehr wichtigen Beitrag dazu.
Wir haben im Frühjahr gemeinsam mit dem Verkehrsressort und dem Automobilhandel ein umfassendes Aktionspaket zur Elektromobilität verabschiedet. Österreich ist heute führend bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen. Wir haben bei den Neuzulassungen bereits eine Steigerung von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das zeigt, dass unser Paket für E-Mobilität mit einem Volumen von 72 Millionen € wirkt, und das nicht nur bei E-Pkws: Wir fördern Fahrzeuge bis hin zum E-Bike und zum E-Bus.
Ich habe bis jetzt von Zielen und Aktivitäten hinsichtlich der Senkung von Emissionen und der Stärkung erneuerbarer Energieträger gesprochen. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass sich der Klimawandel nicht von heute auf morgen stoppen lässt. Wir brauchen daher auch eine Anstrengung im Bereich der Anpassung, die Klimawan-delanpassungsstrategie. Wir haben als erstes Land eine solche Anpassungsstrategie beschlossen, die wir auch kontinuierlich umsetzen. Wir investieren jährlich 200 Millionen € in den Schutz vor Naturgefahren, um die Auswirkungen von Wetterextremen abzumildern.
Ich konnte hier in der Kürze nur wenige Beispiele ansprechen, aber diese zeigen: Wir haben im Klimabereich sehr viel erreicht, und das kann sich wirklich sehen lassen. Wenn Sie das wahlkampfbedingt schlechtreden, so entspricht das nicht den Fakten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brunner: Seit 30 Jahren ...!)
Wir müssen noch mehr tun, und wir werden auch noch mehr tun, indem wir auf die österreichische Erfolgsgeschichte aufbauen, indem wir unseren bisher eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, indem wir alle gemeinsam an unserer Zukunft arbeiten – im Sinne der Schöpfungsverantwortung, für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder, für ein lebenswertes Österreich! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Wer hat die Rede geschrieben? Sie selber nicht, sonst müssten Sie sie nicht runterlesen!)
9.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. Ab jetzt beträgt die Redezeit 5 Minuten für jede Rednerin und jeden Redner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.27
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf an den Beginn meiner Ausführungen die Wiederholung dessen stellen, was ich vorige Woche in der Debatte zum Klimaschutzgesetz bereits gesagt habe: Klimapolitik und Klimaschutz
sind uns ein wichtiges Anliegen, sind ein zentrales Anliegen der Gegenwart, um den Planeten für die Zukunft lebenswert zu erhalten. (Abg. Brunner: Wir haben keinen einzigen Beschluss gefasst! Kein einziger Beschluss ...!)
Herr Bundesminister, bei allem, was Sie jetzt ausgeführt haben: Die Klima- und Energiestrategie wurde Ihrerseits bereits im Herbst des vorigen Jahres für den heurigen Frühsommer zugesagt. (Abg. Pirklhuber: Schublade! In der Schublade ist sie, hat er gesagt!) Im letzten Umweltausschuss haben Sie uns gesagt, es sei schwierig, weil mehrere Ministerien mit der Strategie befasst sind. Grundsätzlich muss man aber schon festhalten, dass Sie die Verantwortung für die Koordination dieser Strategie tragen.
Ich frage Sie jetzt noch einmal, in welcher Schublade Ihres Ministeriums die Klima- und Energiestrategie derzeit ruht und ob Sie noch gedenken, sie rasch ans Tageslicht zu bringen. (Abg. Lopatka: Du warst bisher immer sachlich!)
Was den Vorwurf einer Totalverweigerung der Bundesregierung beim Thema Klimaschutz betrifft, möchte ich hier festhalten, dass im BMVIT bereits während der letzten Jahre intensiv an Maßnahmen gearbeitet worden ist. (Abg. Brunner: In welcher Schublade sind die denn?) So ist im März die Energieforschungsstrategie mit dem Ziel, die Investitionsführerschaft bei Energietechnologien anzustreben, präsentiert worden. Die Energieforschungsausgaben der öffentlichen Hand – davon sind 75 Prozent beim BMVIT beheimatet – sind in den letzten zehn Jahren nahezu vervierfacht worden.
Das BMVIT hat auch kürzlich den Startschuss zu einem Aktionsplan für sauberen Verkehr gegeben, damit nicht noch weitere Zeit bis zur Realisierung der Klima- und Energiestrategie ungenützt vergeht. Das Ziel dabei ist, die Klimaverpflichtungen wenigstens im Verkehrsbereich zu erfüllen. Das BMVIT hat auch die Elektromobilität als ganz konkrete Alternative zu fossilen Verbrennungsmotoren gepusht. Österreich ist EU-Spitzenreiter bei der Neuzulassung von E-Fahrzeugen und unter den Top 3 bei der Ladeinfrastruktur. Wir bekennen uns auch grundsätzlich und ganz klar zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Was ist also aus unserer Sicht, aus Sicht der Sozialdemokratie, in den nächsten Jahren zu tun? – Wir brauchen eine effiziente und innovative Energiepolitik. Energiekosten wirken als Standortfaktor, die Energie muss aber auch für Haushalte leistbar und unser Energiesystem zukunftssicher sein.
Die Treibgasreduktion wurde bereits angesprochen. Zu erreichen ist sie mit einem massiven Ausbau von erneuerbaren Energien und mit einer kosteneffizienten Ökostromförderung – wir möchten damit ein 40-Milliarden-€-Volumen an Investitionen auslösen und 45 000 neue Jobs schaffen –, mit einem Energieeffizienzpaket, in dem wir das Einsparungsziel auf 1,5 Prozent anheben möchten, mit einer verstärkten Förderung der thermischen Sanierung, mit einer Förderung des Umstiegs bei Heizungs- und Warmwassersystemen und im Bereich der Elektromobilität. (Abg. Pirklhuber: Diese Emotionslosigkeit entspricht Ihrer Praxis: Viele Lippenbekenntnisse und keine Umsetzung!)
Eine Vielzahl an Maßnahmen wird notwendig sein. Wir vonseiten der Sozialdemokratie würden uns auch bei allen zukünftigen Regierungskonstellationen mehr Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung dieser Maßnahmen wünschen. Um ein Beispiel des Kollegen Bernhard aufzugreifen, das er letzte Woche gebracht hat: Er hat die Sozialdemokratie als Kopiloten der ÖVP im Bereich Klima- und Umweltpolitik bezeichnet. Lieber Kollege Bernhard, es ist vielleicht in einer Klimadebatte nicht ganz angebracht, ein Rallyebeispiel vorzubringen, aber wenn der Kopilot ansagt und der Fahrer sich nicht an die Ansage des Kopiloten hält, dann wird er irgendwann aus der Kurve fliegen, und das
wollen wir hier im Sinne des Standortes Österreich vermeiden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
9.32
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Pirklhuber: Der nächste euphorische Umweltpolitiker!) Es ist ein klarer Auftrag für uns, den Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris nachzukommen – Sie wissen das –, und zwar aus mehreren Gründen.
Der Klimawandel ist spürbar für uns alle, wenn auch an manchen kalten Herbsttagen so wie vergangene Woche viele sarkastisch meinen, Klimawandel bedeutet Erwärmung, man spürt aber nichts davon. Da muss man sagen, Klimawandel hat verschiedene Auswirkungen, die wir spüren. Es geht nicht nur um die Erwärmung um 2 Grad Celsius, die so dramatische Auswirkungen haben kann und hat, sondern in Wirklichkeit bedeutet Klimawandel eine massive und langfristige Veränderung unseres Wetters. Klimawandel bedeutet, dass Wetterextreme auftreten können. Wir können das seit Jahren bei uns beobachten, und es macht uns in vielen Bereichen zu schaffen: diese langen Trockenperioden, diese Dürrezeiten und auf der anderen Seite diese massiven Überschwemmungen und Starkregenereignisse, die orkanartigen Stürme über Österreich, über Europa, die es vor wenigen Jahren noch nicht gegeben hat.
Das alles sind feste Anzeichen, und wissenschaftlich sind diese Daten ja schon seit über 100 Jahren erfasst. Die Veränderung ist eindrucksvoll nachweisbar und auch dokumentiert. Das Schmelzen unserer Gletscher ist ein sichtbares Zeichen für alle, die sich ein wenig in der Natur bewegen und dieses Phänomen beobachten.
Daher ist dieses Pariser Übereinkommen, wie gesagt, für uns ein klarer Auftrag, auch wenn es für manche schwer vorstellbar ist, weil die Dimensionen, in denen in diesem Zusammenhang gesprochen wird, für viele nicht real erfassbar sind. Wir sprechen oft in abstrakten Zahlen, etwa von Tonnen an CO2-Einsparungen. Es kann sich in Wirklichkeit niemand eine Tonne CO2 vorstellen, aber das sind nun einmal die Messwerte, mit denen wir arbeiten. Daher müssen wir versuchen, das den Menschen auf anderen Wegen klarzumachen. Dass wir zum Klimaübereinkommen von Paris nicht nur stehen, sondern in Wirklichkeit federführend daran beteiligt waren, ist dokumentiert: Herr Bundesminister Rupprechter hat eine Arbeitsgruppe geleitet und einen wesentlichen Beitrag zu seinem positiven Abschluss geleistet. (Abg. Brunner: Welche Anträge haben Sie gestellt?) Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Dieser Abschluss bedeutet aber gravierende Veränderungen in allen Lebensbereichen, denn in diesem Übereinkommen wurde, kurz gesagt, vereinbart, dass wir spätestens bis zum Jahr 2050 aus allen fossilen Energieträgern aussteigen – das heißt keine Versorgung mit Erdöl, Erdgas, Kohle und mit all dem, was mit diesen drei Positionen in Zusammenhang steht. Das bedeutet eine wesentliche Veränderung in all unseren Lebensbereichen. (Abg. Brunner: Und das passt so? Und weiter?)
Wenn die Grünen und auch manche andere meinen, wir hätten die Ziele bisher nicht effizient genug verfolgt, dann gibt es natürlich ein paar Daten, anhand derer man das widerlegen kann: Bereits seit dem Jahr 1990 sind unsere Emissionswerte gesunken, obwohl die Wirtschaftsleistung in diesem Zeitraum um über 60 Prozent gestiegen ist. (Abg. Brunner: Im Programm von Sebastian Kurz steht, nicht über dem Niveau von
1990! Lesen Sie Ihr eigenes Wahlprogramm! Das ist ja ein Witz!) Die Wirtschaftsleistung ist um über 60 Prozent gestiegen, trotzdem sind die Emissionswerte von 2005 bis 2015 gesunken, sogar um über 15 Prozent.
Was ist daher jetzt zu tun? Was ist denn der klare Auftrag? – Die Veränderung in der Energieversorgung und damit die Veränderung in unserer Lebensweise wird so gravierend sein, dass wir diese Schritte nur Hand in Hand, gemeinsam mit den Menschen, gemeinsam mit der Wirtschaft setzen können. Was passiert vielerorts auch jetzt kurz vor der Wahl? – Man möchte Zahlen, man möchte Daten festlegen. Diese sind jedoch in vielen Fällen nicht begründet. Wir haben uns Ihre Anträge angeschaut und sie überprüft: Es sind oft einfach Annahmen, es bestehen oft einfach keine Zusammenhänge, etwa zur Wirtschaftsleistung, oder die Zusammenhänge sind nicht nachvollziehbar. Das ist nicht die Aufgabe, um die es jetzt geht. (Abg. Brunner: Welche Anträge haben Sie gestellt?)
Wenn wir jetzt Ziele vorlegen, die nicht mit allen Lebensbereichen, mit allen Sektoren, die davon tangiert sind – die Energieversorgung im privaten Haushalt, die Energieversorgung in der Wirtschaft, in der Industrie –, abgestimmt sind, dann exportieren wir diesen Klimaschutz. Das heißt, es werden Betriebe abwandern, es wird die Industrie abwandern. Das kann nicht das Ziel sein, sondern wir müssen das auch in Zukunft in einem ausgewogenen Verhältnis schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher ist unser Auftrag, diese Ziele mit den Menschen, mit den Unternehmen gemeinsam vorzulegen. Es geht, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, um solch gravierende Veränderungen – es wird intensiv auf allen Ebenen daran gearbeitet –, dass diese Arbeit wegen einer Wahl bestimmt nicht unterbrochen werden wird. Die Klimaschutzziele werden in Kürze sicherlich vorgestellt und weiterbearbeitet werden, damit wir diese bis 2050 auch effizient erreichen können.
Noch zwei Punkte: Erstens möchte ich an die Kleine Ökostromnovelle erinnern. Zum Herrn Kollegen von der SPÖ, den ich momentan nicht sehe (Abg. Bernhard: Feichtinger heißt er!): Wenn er schon Kopilot war, dann hat er 15-mal nicht zum Piloten gesagt: Eine Kurve!, oder: Gib Gas!, sondern dann hat er 15-mal gesagt: Steig auf die Bremse! – Auch das muss gesagt werden. (Abg. Brunner: Genau wie die ÖVP beim Ökostromgesetz!) Wenn wir davon reden, dass wir die Elektromobilität und andere Sektoren ausbauen möchten, dann wissen wir, wir brauchen auch Wasserkraft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Wie viele Projekte – sanfte Ausbauprojekte – habt ihr in den letzten Jahren zu verhindern versucht? – So kann es nicht funktionieren! Wir brauchen einen Mix, wir brauchen Verlässlichkeit, und wir werden dadurch unsere Ziele erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)
9.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte. (Abg. Kogler: Sinnvolle Projekte unterstützen, blödsinnige Projekte verhindern, so ist es! – Rufe bei den Grünen: Genau! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
9.37
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich beginne mit den Maßnahmen der Freiheitlichen Partei für den Klimaschutz im Überblick: Ausbau von Sonnen-, Wasser-, Wind- und Bioenergieanlagen, Attraktivierung umweltfreundlicher Treibstoffe, Ausstieg aus der Energiegewinnung durch Kohleverstromung, konsequente Ablehnung der Kernkraft, Attraktivierung der thermischen Sanierung des österreichischen Wohnbaubestandes zur Senkung des Energiebedarfs, Ausbau und bedarfsgerechte Adaptierung des öffentlichen Verkehrs, Einführung eines Österreichtickets für alle öffentlichen Verkehrs-
verbindungen, Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. (Abg. Pirklhuber: Das ist ganz wichtig! Auch wichtig wäre es ...!)
Frau Kollegin Brunner, wenn Sie das als „jenseits“ bezeichnen, dann weiß ich nicht, was Sie unter Umweltpolitik verstehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Brunner: Sie wissen genau ...!)
Bei aller persönlichen Wertschätzung Ihnen gegenüber, aber es ist jenseits, was Sie hier verkünden! Ein exaktes Beispiel: Sie verhindern in Graz die Wasserkraft – das ist jenseits! Sie verhindern die Wasserkraft in Graz. Das sind Ihre Maßnahmen, und das ist für uns jenseits. (Beifall bei der FPÖ.)
In Richtung Bundesregierung: Herr Bundesminister Rupprechter, wir alle wissen, das Ressort, das Sie in dieser Gesetzgebungsperiode innehatten, war nicht Ihr Lieblingsressort. Sie haben sich bemüht, Maßnahmen zu setzen, aber wenn ich mir anschaue, welche Anträge wir in dieser GP eingebracht haben – Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag: abgelehnt; Schutz des Wassers in Österreich: abgelehnt; gegen die Kohle-verstromung aufzutreten: abgelehnt –, dann muss ich sagen: Da muss man endlich aktiv attraktive Maßnahmen setzen, um die Chance Österreichs, national Klimaschutz zu gewährleisten, zu nutzen. Das muss unser Weg sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bitte Sie, uns auch für diese Maßnahmen, die wir fordern, am 15. Oktober Ihre Stimme zu geben und damit zu gewährleisten – da es dafür auch eine starke freiheitliche Stimme braucht –, dass diese nationalen Maßnahmen umgesetzt werden können, was für uns sehr, sehr wichtig ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Punkt, den ich immer in meine Rede einbaue, ist der Emissionszertifikatehandel. (Abg. Brunner: Aber Sie kennen sich dabei nicht aus!) Das ist ein wesentlicher Punkt. Durch den Emissionszertifikatehandel ist dieser Wirtschaftsstandort, ist die Wirtschaft-lichkeit äußerst gefährdet. Er bringt keine einzige umweltpolitische Maßnahme in Europa, in der ganzen Welt und ist nur eine Umverteilung von Geldmitteln, die im Endeffekt nichts zum Umweltschutz beiträgt und für Österreich eine wirtschaftsstandortfeindliche Maßnahme darstellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein weiterer Punkt ist die E-Mobilität, die natürlich als alternative Antriebsform sehr, sehr wichtig ist. Wir wissen aber alle, dass bei der Produktion einer Tesla-Batterie mehr CO2 ausgestoßen wird, als wenn ich mit einem Dieselfahrzeug acht Jahre durch die Gegend fahre. Daher muss man auch alternative Antriebsformen in die Pipeline schicken. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist, denke ich, schon eine notwendige Maßnahme und eine Aufgabe der Bundesregierung und des zuständigen Ministers.
Jetzt können wir in diesem Bereich natürlich fördern, fördern, fördern. Das ist auch gut so, aber: Wir brauchen auf der einen Seite den Strombedarf und auf der anderen Seite auch alternative Antriebsformen, die vielleicht mit Wasserstoff oder anderen Mitteln gewährleistet werden können.
In diesem Sinne: Für eine gute, gerechte, faire Umweltpolitik gibt es am 15. Oktober nur eine Stimme – und das ist die für die FPÖ. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
9.42
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
9.42
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben fast auf den Tag genau vor eineinhalb Jahren das Klimaabkommen von Paris für Österreich unterschrieben und damals den Satz
gesagt: „Jetzt müssen wir das Abkommen mit Leben erfüllen.“ Und heute stellen Sie sich als Umweltminister, als Hauptverantwortlicher für den Klimaschutz hin, lesen die gesamte Rede herunter, reden von Schöpfungsverantwortung, und Ihre Hauptaussage ist: Wir bekennen uns zu den Zielen.
Herr Minister, Sie sind hauptverantwortlich für den Klimaschutz, Sie hätten jetzt eineinhalb Jahre etwas tun können. Sie haben nichts getan, Sie sitzen im Liegestuhl und sagen: Ja, wir bekennen uns eh zu den Zielen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter.)
Diese Ziele für 2020, Herr Minister, sind leicht zu erreichen. Sie orientieren sich am Allzeithoch der Emissionen in Österreich von 2005. Gegenüber 1990 haben wir kein Gramm Einsparung erreicht. Das ist Ihre Verantwortung! Wir haben nichts erreicht, wir sind auf dem gleichen Stand. Es ist eine Blamage! (Bundesminister Rupprechter: Das ist einfach falsch! Minus 40 Prozent ...!)
Gestern Abend, Herr Minister, hat Ihr Chef Kurz gesagt: Wir stehen für Veränderung, und ein Kanzler muss sich die Latte hoch legen. – Wo waren Sie die letzten eineinhalb Jahre bei der Veränderung? Wo haben Sie sich die Latte hoch gelegt? Sie haben sich zurückgelehnt und gesagt: Wir bekennen uns ohnehin zu den Zielen des Klimavertrags. – Das ist zu wenig, Herr Minister!
Wir sind die erste Generation, die die Auswirkungen des Klimawandels spürt, und die letzte, die etwas dagegen tun kann. Sie haben nichts getan. Sie sind im Fauteuil gesessen, und sie schauen einfach zu, was halt so abläuft. Ich frage Sie: Was werden Sie Ihren Enkeln einmal sagen, wenn die sagen: Opa, du warst ja damals Umweltschutzminister, Klimaschutzminister! Was hast du konkret getan? (Abg. Steinhauser: Er wird sagen, er war Landwirtschaftsminister! – Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter.)
Dann werden Sie vielleicht erzählen: Ja, ich habe Schweinehälften aus Österreich nach Südkorea exportieren geholfen und nach Japan und so weiter. (Abg. Steinhauser: Dass er Landwirtschaftsminister war, wird er sagen!) Da kringeln sich Ihre Augen freudestrahlend, wenn es um den Schweineexport nach Ostasien geht, für den die Schweine mit Soja aus Südamerika hochgepäppelt worden sind. Das sind die Erfolge, die Sie, Herr Minister, feiern, aber wenn es um das Wesentliche geht, um die Rettung unseres Planeten, damit wir alle als Bevölkerung überleben können, dann sitzen Sie im Liegestuhl und schauen zu. (Beifall bei den Grünen.)
Herr Minister, wir hatten im Parlament eine Enquete zum Thema Klimakrise. Die Avantgarde der österreichischen Wissenschafter hat dort gesprochen und eines gesagt: Wir haben alles erforscht, wir wissen alles, man muss endlich in die Umsetzung kommen. – Das haben Sie auch gehört. Nur: Wo ist die Umsetzung?
Dabei ist diese Transformation unserer Gesellschaft in eine mit erneuerbarer Energie eine Riesenchance, was die Arbeitsplätze betrifft. Wie meine Kollegin Brunner schon gesagt hat, die entscheidenden Fragen sind erstens: Schaffen wir es durch die richtigen Maßnahmen, die Katastrophe abzuwenden?, und zweitens: Schaffen wir es, die Chancen der Klimakrise in Österreich zu nutzen, oder überlassen wir diese Chancen anderen, den Chinesen und so weiter?
In dieser Angelegenheit stehen wir als Grüne eindeutig auf der Seite Österreichs. Wir wollen die Chancen hier nützen. Wir wollen die Arbeitsplätze hier schaffen. (Bundesminister Rupprechter: Der Wahlkampfbus von Lunacek ...!) – Herr Minister, es nützt alles nichts! Ihre Bekenntnisse zu irgendwelchen Zielen ohne Taten sind nichts wert. (Beifall bei den Grünen.) Ihre Unterschrift von New York unter das Klimaabkommen von Paris ist nichts wert, weil Sie nichts getan haben.
Jetzt komme ich zu meinem Bereich, dem Verkehr. Der Verkehr ist jener Bereich, bei dem es 60 Prozent Zuwachs an Treibhausgasen gab. Dabei wissen wir alle, wie umweltgerechter, klimafreundlicher Verkehr ablaufen könnte. Man muss nur in die Bundesländer schauen, in denen Grüne mitregieren, Wien, Vorarlberg, Tirol: günstiges Öffi-Jahresticket. Was tun die Leute? – Sie nehmen es an, sie steigen um. Wir bauen die Radwege aus, wir schaffen Infrastruktur für umweltfreundlichen Verkehr. Das sind die Rezepte der Zukunft. (Abg. Schimanek: Na ja, in Kufstein? Da hat die Landesrätin uns alle im Stich gelassen!)
Wenn ich jetzt schon beim Öl bin, beim Benzin und Diesel: Sie haben sich dazu bekannt, dass man mit dem Dieselprivileg aufräumt. Sie haben es nicht durchgesetzt, obwohl Sie in der Wirtschaftspartei ÖVP sitzen, obwohl Sie wissen, dass es notwendig gewesen wäre. Herr Minister, Sie haben auf voller Länge versagt! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter.) Ihre Bilanz ist so schwach, dass Sie die drei Seiten, die man Ihnen für heute geschrieben hat, sogar herunterlesen müssen.
Es ist blamabel. Es ist eine vertane Chance für Österreich. Das Einzige, was man jetzt noch tun kann, ist, am Sonntag die Grünen zu wählen, damit dieser Planet, damit unser Österreich Chancen für die Zukunft hat. (Beifall bei den Grünen.)
9.47
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
9.47
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema ist „Klimakrise: Totalverweigerung der Bundesregierung gefährdet die Zukunft Österreichs“. Ich habe mit Spannung festgestellt, dass die Vorredner, zumindest die meisten davon, einfach nur ihre Texte heruntergelesen haben. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Ich hatte nicht das Gefühl, dass hier viel verstanden wurde.
Zwei Dinge möchte ich schon einmal hervorkehren: Für all das, was wir jetzt von der neuen ÖVP auf der einen Seite und auch vom Kollegen Feichtinger auf der anderen Seite dazu hören, was man alles in der nächsten Periode besser machen werde können (Abg. Lugar: ... kann ja nur runterlesen!), hätte man die Chance seit 2013 gehabt. Seit 2013 hatten Sie eine Mehrheit in diesem Haus und hätten all diese Maßnahmen umsetzen können. Nichts davon ist passiert!
Herr Minister Rupprechter muss seinen Text herunterlesen, beginnt einfach, er kann sich das Lächeln kaum verkneifen, weil er merkt, wie sehr er uns an der Nase herumführt, während Kollege Feichtinger davon spricht, er wäre ja nur der Kopilot gewesen und der Fahrer habe nicht zugehört. Der Kopilot hatte die große Partei im Rücken. Nichts ist passiert. Sie haben uns jetzt vier Jahre lang mit einem Nichts einfach an der Nase herumgeführt.
Zur inhaltlichen Arbeit im Ausschuss: Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen gestellt, Anträge, die wir als Parlament hätten beschließen können, die einen Nutzen gehabt und nicht einmal etwas gekostet hätten, Anträge, die seit Langem in den Schubladen liegen und die manchmal auch tatsächlich den Wirtschaftsstandort gestärkt hätten. Nichts davon ist passiert.
Was ist daran das besonders Spannende? – Das Spannende ist, dass, wenn dann diese Anträge im Ausschuss vertagt werden, sich die Parteien ÖVP und SPÖ nicht einmal die Mühe machen, den Antrag oder das Gesetz vorzulesen, das diesen Antrag sozusagen beinhaltet hätte. Entweder ist es intellektuell fehlende Kapazität oder es ist
absolut fehlendes Interesse, weshalb man die letzten vier Jahre Vertagungsanträge gestellt hat, ohne das Thema eigentlich zu behandeln.
Ich möchte ein paar Themen herausgreifen, damit man weiß, wovon ich spreche: Wir haben auf der einen Seite zum Beispiel Anträge gestellt, die das Thema Raumordnung betreffen. Das wäre ein Thema, wofür wir relativ wenig Geld in die Hand nehmen müssen, aber tatsächlich einen starken Nutzen erzielen können.
Warum ist Raumordnung so wichtig? – Sie verteilt sich derzeit auf alle neun Bundesländer. Das heißt, in jedem Bundesland gibt es eine eigene Strategie, die nicht mit dem Nachbarbundesland und schon gar nicht mit dem Bund abgesprochen ist. Allerdings führt diese Vorgehensweise zur Zersiedelung. Die Zersiedelung führt wiederum dazu, dass wir mehr Verkehr in unserem Land haben, was mehr Emissionen bedeutet. Weder die ÖVP noch die SPÖ wollten überhaupt über den Inhalt diskutieren.
Noch spannender ist, dass man sich im Regierungsprogramm für 2008 bis 2013 – ebenfalls SPÖ und ÖVP – eine Eindämmung zum Ziel gesetzt hat, indem nur noch 2,5 Hektar an Fläche pro Tag verbraucht werden. Nichts ist bisher geschehen, den Antrag von NEOS hat man vertagt. 2010 hat sich das Umweltministerium zum Ziel gesetzt, diesen Flächenverbrauch zu reduzieren; auch ein Antrag von mir dazu wurde ohne ernsthafte Erklärung vertagt.
Dann hatten wir als Nächstes – ebenfalls sehr wichtig – die starken Lippenbekenntnisse von SPÖ und ÖVP zum Bereich der erneuerbaren Energie. Wie wollen wir den Umstieg schaffen? Wie wollen wir die Investitionen auslösen? Wie wollen wir die Forschung unterstützen? Wie wollen wir den Wirtschaftsstandort unterstützen? Wir haben dazu Anträge eingebracht von der Erhöhung der Quote bei der Energieforschung bis zu einer gescheiten Ökostromnovelle – das hat Kollege Schellhorn verhandelt – und SPÖ und ÖVP sind nur auf der Bremse gestanden. Wiederum hat entweder die Redlichkeit oder die intellektuelle Kapazität im Ausschuss gefehlt, um uns eine ernsthafte Antwort zu geben, warum man unseren Anträgen inhaltlich nicht einmal eine ordentliche Debatte einräumen möchte.
Es kommt noch dicker: Die Kohleverstromung – das heißt, das, aus dem wir ja aussteigen wollen – subventionieren wir heute auch noch mit Steuergeld. Ein Antrag dazu wurde jedes Jahr mehrfach von mehreren Oppositionsparteien, auch von uns NEOS, gestellt. Es ist nie etwas passiert.
Wir verpulvern derzeit Steuergeld für Dinge, für die wir nachher noch Strafe zahlen. Da greift man sich an den Kopf. SPÖ und ÖVP, Fahrer und Kopilot, haben in vier Jahren keinerlei, aber wirklich keinerlei Ambitionen gehabt. Wer glaubt, was man da in Zukunft umsetzen möchte?
Ich möchte mit etwas abschließen, das mir sehr wichtig ist: Ich habe knapp 80 Anträge gestellt. Kein einziger Antrag ist angenommen worden, von den 80 Anträgen wurden höchstens fünf inhaltlich debattiert. Man kann nur sagen: Es besteht absolutes Desinteresse im Bereich der Umweltpolitik. Wer eine Veränderung will, darf jenen Menschen, die uns nur Sand in die Augen streuen, nicht glauben.
Mein Abschlusssatz, Frau Präsidentin, auch an die Frau Kollegin Brunner gerichtet – mein Kollege Schellhorn wird später genauer auf unsere CO2-Steuer eingehen und erklären, warum bei uns NEOS zwischen den Worten Wirtschaft und Umwelt ein Und steht und nicht das grüne Oder –: Wir schaffen Arbeitsplätze, wir zerstören nicht unser Land. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
9.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
9.53
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bundeskanzler Christian Kern ist gestern in einem Chat-Forum gefragt worden, was denn seiner Meinung nach in diesem Wahlkampf an Themen zu kurz gekommen ist. Er hat gesagt: der Klimaschutz, die Klimapolitik, die Österreich machen sollte. – Dazu gibt es ja auch etliche Ansätze im Plan A, sehr innovative, zukunftsweisende Ansätze.
Ich sehe das genauso und bin auch den Grünen sehr dankbar für diese Aktuelle Stunde, denn ich glaube, dass die Klimapolitik wirklich eine der großen Herausforderungen der Zukunft ist und unsere Verantwortung anspricht, sowohl gegenüber künftigen Generationen als auch gegenüber vielen anderen Milliarden Menschen auf der Welt, die unter der Klimaerwärmung leiden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es ist eine menschengemachte Klimaerhitzung, die wir da erleben. Auch wenn es die FPÖ zum Teil noch gar nicht glauben will, es ist keine Erfindung von China oder von anderen (Abg. Schimanek: Was soll denn das?), sondern es ist das Resultat einer kohlenstoffzentrierten Wirtschaft des Nordens, von der wir natürlich auch die Auswirkungen spüren, aber ganz besonders schlimm die Menschen, die im Süden leben, die massive Auswirkungen zu ertragen haben.
Ich möchte als ein Beispiel Äthiopien hernehmen: Äthiopien ist ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Dort sind die extremen Wetterereignisse in den letzten Jahren signifikant gehäuft aufgetreten. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass es eine immense Erosion durch Starkregen gibt, was wiederum dazu führt, dass Felder weggewaschen werden, dass die Möglichkeiten, Saatgut anzupflanzen, immer geringer werden, dass es mit sehr großer Häufigkeit zu meteorologischen Phänomenen wie Starkregen, Hagel, Dürre kommt, wodurch Lebensgrundlagen zerstört werden, Futterpflanzen nicht mehr wachsen können, was eine verheerende Auswirkung auf die Herden hat, die die Leute dort halten. Damit geht auch einher, dass die Menschen selbst keine Nahrung mehr haben, keine Möglichkeit zu wirtschaften, Vieh zu verkaufen oder an Wasser zu kommen.
All das übt auf die Menschen einen irren Druck aus. Gerade in einem Land wie Äthiopien, wo 80 Prozent der EinwohnerInnen von der Landwirtschaft abhängig sind, sind sehr viele gezwungen, ihre Dörfer zu verlassen. Von den 103 Millionen Einwohnern Äthiopiens sind über zehn Millionen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Dazu kommen noch einmal eine Dreiviertelmillion Flüchtlinge aus anderen Ländern, die in Äthiopien Zuflucht gefunden haben.
Es ist aber auch ein globales Phänomen. Wir hatten im Jahr 2016 den stärksten El-Niño-Effekt der letzten 50 Jahre.
Wir hatten mit den Millennium Development Goals, mit denen wir uns vorgenommen hatten, die Zahl der Menschen, die hungern, drastisch zu reduzieren, relativ viel Erfolg. Wir waren da gut unterwegs, gerade in Asien ist die Zahl der Hungernden signifikant zurückgegangen. Seit letztem Jahr sehen wir aber – und davon ist ganz viel klimabedingt –, dass die Zahl der Hungernden seit zehn Jahren erstmals wieder steigt. Es sind momentan 815 Millionen Menschen auf der Welt, die jeden Abend hungrig ins Bett gehen, das sind ungefähr 11 Prozent der Weltbevölkerung. Ganz besonders krass wirkt sich diese Mangelernährung auf etwa 155 Millionen Kinder aus, die in ihrer Entwicklung gestört werden, oder auf 613 Millionen Frauen im gebärfähigen Alter, die unter extremer Blutarmut leiden.
Man geht weiters davon aus, dass nur aufgrund von Klimaerhitzung jedes Jahr etwa 20 Millionen Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.
Das alles bedarf einer sehr großen Anstrengung der internationalen Staatengemeinschaft, um die Not zu lindern – sei es über humanitäre Hilfe, sei es über Entwicklungszusammenarbeit, sei es dadurch, die Widerstandsfähigkeit der Menschen und die wirtschaftlichen und bäuerlichen Strukturen zu stärken, sei es über das World Food Programme.
All das sind Bereiche, bei denen sich Österreich nicht mit Ruhm bekleckert, weil es besonders große Aktivitäten gesetzt hätte. Nicht nur, dass wir bei dieser End-of-Pipe-Politik zu wenig tun, wir tun auch viel zu wenig, um offensiv vorzusorgen und eine Klimapolitik zu machen, die den internationalen Commitments wie den Sustainable Development Goals, Paris oder auch EU-Übereinkommen wirklich gerecht wird.
Dabei hat uns Nicholas Stern schon vor über zehn Jahren vorgerechnet, dass wir, wenn wir heute alles dazu beitragen, um die Klimaerwärmung global auf 2 Grad zu begrenzen, etwa 2 Prozent des Bruttoglobalprodukts aufwenden müssen. Wenn wir hingegen nichts tun, werden es am Ende des Jahrhunderts 20 Prozent sein, die wir ausgeben werden müssen, um mit den Folgen der Klimaerhitzung zurechtzukommen.
Wir haben schon von der Säumigkeit des Umweltministers gehört. Ich möchte noch ergänzen: Wir hatten im Regierungsprogramm zum Beispiel die Aufforderung, darauf zu achten, dass wir Handelsübereinkommen abschließen, die auf Klimapolitik eingehen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das ist nicht der Fall, und auch die österreichischen Zusagen zum Green Climate Fund sind mehr als dürftig.
Um zum Abschluss zu kommen: Die SPÖ ist eine Partei mit einem internationalen Anspruch. Wir wollen internationale Solidarität in Politik umsetzen und leben. Eine Stimme für die SPÖ am Sonntag trägt auch dazu bei, dass Österreich die internationale Rolle, die wir in der Welt schon einmal hatten, wieder erreichen kann. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Brunner: Sie waren aber jetzt schon in der Regierung, oder?)
9.59
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
9.59
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Leider setzt sich der Wahlkampf natürlich auch in dieser Aktuellen Stunde fort. Die Grünen nützen diese letzte Aktuelle Stunde, um den Wahlkampf noch einmal in ihrem Sinn hier hereinzutragen (Zwischenruf der Abg. Schimanek), den vorliegenden Anträgen ist dies leider anzumerken.
Herr Kollege Willi, Sie wissen, ich schätze Sie, aber dieses Anpatzen und Beleidigen, das wir in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder gehört haben (Zwischenruf der Abg. Korun), gerade eben auch von Ihnen hier gegenüber dem Bundesminister, finde ich unangebracht, und das ist genau das, was die Leute nicht wollen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir sollen uns hier an diesem Ort austauschen; wir werden natürlich nicht überall die gleiche Meinung haben, aber wir sollen immer sachlich bleiben (Abg. Brunner: ... Meinung ...!) – und auf diese Ebene, zur Sachlichkeit will ich zurückkehren.
Sie werden es vielleicht nicht gerne hören, aber Österreich ist ein Umweltmusterland und wir sind auch im Klimaschutz gut aufgestellt; das kann ich mit einigen Zahlen belegen. Wenn man sich nämlich anhand einer Untersuchung des Umweltbundesamtes die Emissionen pro Wirtschaftsleistung ansieht (Abg. Brunner: Treibhausgase!), sieht man, Österreich liegt von insgesamt 28 EU-Staaten auf Rang sechs. Auch im
internationalen, im weltweiten Vergleich sind wir sehr gut aufgestellt: Von den Emissionen pro Wirtschaftsleistung (Abg. Brunner: Darum geht es aber nicht!) haben wir etwa im Vergleich zu den USA nur die Hälfte und im Vergleich zu China nur 25 Prozent. Wenn man sich anschaut, was in den letzten 27 Jahren passiert ist: Österreich hat in etwa eine Million Bewohner mehr, eine Million Haushalte mehr, das BIP hat in diesen 27 Jahren um 61 Prozent zugenommen, und trotzdem ist es gelungen, die Emissionen in etwa gleich hoch zu halten und da zu einer völligen Entkoppelung zu kommen.
Ich darf Sie beruhigen, Österreich wird auch die Klimaziele 2020 und 2030 erfüllen, auch vor dem Hintergrund, dass sich viele andere Staaten von den teilweise ambitionierten, teilweise weniger ambitionierten Klimazielvorgaben des Pariser Klimaabkommens schon längst verabschiedet haben. Dazu auch eine Zahl, die Sie vielleicht auch nicht hören wollen: Zwischen 2005 und 2015 sind unsere Emissionen insgesamt um 15 Prozent gesunken, und das ist ein großer Erfolg (Abg. Brunner: Sie suchen genau den einen Teil raus, wo es zufällig ...!), den wir einerseits auf die wirksamen Maßnahmen der Bundesregierung zurückzuführen haben, aber andererseits auch auf die tollen Leistungen, die die österreichische Wirtschaft vor allem auch in diesem Bereich gezeigt hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir alle wissen, dass das Klimaschutzgesetz ein guter Rahmen dafür ist, die Reduktion der Treibhausgasemissionen nachhaltig voranzutreiben. Sie wissen aber auch, geschätzte Frau Kollegin Brunner, dass wir da einen entsprechenden Rahmen brauchen, der vonseiten der EU kommen muss, und dieser liegt noch nicht vor; das wird in den nächsten zwei, drei Monaten passieren. (Abg. Brunner: Nein! Nein!) Diese Rahmenbedingungen zum Effort Sharing brauchen wir, und dann wird natürlich das Klimaschutzgesetz in einer entsprechenden Weise novelliert (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Brunner); was Sie vorhaben, bedeutet, das Pferd von hinten aufzuzäumen.
Im Bereich Energie braucht es auch weitere Maßnahmen. Es ist mit der – nicht so – Kleinen Ökostromnovelle vieles gelungen, aber natürlich brauchen wir da einen weiteren Schritt, eine große Ökostromnovelle; das wird einer der ersten Schritte sein, den wir in der neuen Regierung zu setzen haben.
Es ist davon gesprochen worden, Chancen wahrzunehmen, und da möchte ich eine Lanze für die heimische Wirtschaft brechen: Wir nehmen schon jetzt diese Chancen wahr. Was Sie vielleicht nicht wissen – das ist durch eine Studie von Economica belegt –: Österreich liegt in einem Ranking aller 28 EU-Staaten und der EFTA-Staaten hinsichtlich Erfinderdichte im Bereich Energieeffizienz auf Rang zwei und weltweit sogar auf Rang acht. Diese Leistung wird zu wenig gewürdigt. Österreich hat als kleines Land die große Chance, diesen Hebel im Bereich der Energieeffizienz anzusetzen; mit diesem Hebel kann man viel mehr ausrichten als mit vereinzelten Energieeffizienzmaßnahmen im Lande. Da sind wir gut unterwegs. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, dass unser Bundeminister Rupprechter ein Garant dafür ist, dass wir die Klimaschutzziele auch in Zukunft erreichen werden, und das wird uns auch gelingen.
Abschließend, weil auch das Thema Verkehr angesprochen worden ist, möchte ich noch sagen, dass wir bei uns im Unterland im Bereich Kufstein, wie auch in anderen Regionen, bezüglich der Vignettenfreiheit eine große Diskussion haben. (Abg. Schimanek: Nein, ich glaube es nicht!) Leider ist es in der vergangenen Gesetzgebungsperiode nicht gelungen, den Koalitionspartner zu überzeugen (Abg. Schimanek: Du hättest ... unterstützen können!), dass wir hier eine Lösung herbeiführen können. (Abg. Schimanek: Was soll denn das jetzt?)
Es hat natürlich auch seitens der Opposition Anträge gegeben (Zwischenruf des Abg. Heinzl), aber es ist, Frau Schimanek, unrichtig, dass wir, wie Sie gestern in Ihrer Wahlkampfveranstaltung behauptet haben (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), heute hier eine Vignettenbefreiung hätten beschließen können; das wissen Sie genau. Vielleicht haben Sie in der Hitze des Gefechts, des Wahlkampfgefechts, etwas durcheinandergebracht (Zwischenruf der Abg. Schimanek), aber was ich als schlimm empfinde ...
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Schlusssatz kommen, bitte!
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (fortsetzend): Was ich als schlimm empfinde (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek), ist, dass Sie die Geschäftsordnung noch nicht kennen, obwohl Sie nach der Wahl vielleicht die Position der Nationalratspräsidentin einnehmen – die Posten werden ja bei der FPÖ anscheinend schon vergeben. (Abg. Schimanek: Unfassbar! – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Schauen Sie sich bitte die Geschäftsordnung an, damit Sie so etwas nicht mehr erzählen, und bereiten Sie sich auf diese Funktion vor! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schimanek: Das ist ja unglaublich! Das ist jetzt noch die alte ÖVP gewesen, nicht die neue! Das ist ja unfassbar!)
10.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte.
10.05
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Alle Zuhörer! Ich habe gestern Abend die „Zeit im Bild 2“ eingeschaltet, weil ich mir ein letztes Mal vor der Wahl die Bewertung der Konfrontation der Spitzenpolitiker anhören wollte, und da wurde ein für die heutige Aktuelle Stunde sehr interessantes Thema aufgeworfen, nämlich dass die Erde vor knapp 300 Millionen Jahren eine Eiskugel hätte werden können, wenn wir nicht richtig Glück gehabt hätten. (Ruf: Trump!) Da ist als Erstes – da der Titel der heutigen Aktuellen Stunde lautet: „Klimakrise: Totalverweigerung der Bundesregierung gefährdet die Zukunft Österreichs“ – zu sagen: Bitte, da muss man ein bisschen über den Tellerrand hinausdenken, denn Österreich alleine wird es nicht schaffen, das Weltklima zu retten oder zum Positiven zu verändern.
Wenn ich – und ich glaube, das ist überall anerkannt – davon ausgehe, dass die Welt dann kühler wird, wenn wir wieder unter 240 ppm, parts per million, kommen, dann muss ich auch davon ausgehen, dass das im Laufe der Weltgeschichte durch die Änderung der Himmelsmechanik bereits mehrmals passiert ist. Es stellt sich hier nur die Frage: Was kann der Mensch tun, damit wir diese Gegebenheiten nicht beschleunigen und auch nicht abbremsen? Das ist eine ganz wichtige Sache.
Wir haben laut den neuersten Berechnungen noch ungefähr 1 500 Jahre Zeit bis zur nächsten Zwischeneiszeit, und die Quintessenz ist: Ist der Mensch in der Lage, das Klima so lange dahin gehend zu verändern, dass diese Zwischeneiszeit nicht eintreten wird? Das ist die große Frage, denn eines ist klar: Zum Schluss wird es kalt werden (Ruf: Ui!), und das wollen wir natürlich auch nicht. Wir alle hier wollen davon nicht betroffen sein, aber wir können sehr viel dazu beitragen, dass in dem Zeitraum, in dem die Menschen hier auf diesem Erdball leben, auch entsprechend gute Möglichkeiten dafür gegeben sind. (Zwischenruf bei den Grünen.)
Wo sind da die ersten Probleme? – Die ersten Probleme liegen in einer Steigerung der Potenziale der Menschen. Auf der einen Seite ist nämlich dort, wo die Sozialstandards
hoch sind, der ökologische Fußabdruck ganz besonders groß, negativ, und auf der anderen Seite wird dort, wo die Population entsprechend groß ist,, nicht danach getrachtet, dass die Ströme, die dann dort hinkommen, wo man viel Verbrauch hat, angehalten werden und abgestellt werden. Vor ungefähr 50 Jahren gab es 3,5 Milliarden Menschen, und jetzt gibt es an die 8 Milliarden. Das wird die Herausforderung der Zukunft sein, niemand wird glauben, dass wir in 100 Jahren 16 Milliarden Menschen auf dieser Erde werden ernähren können, geschweige denn nach allen Auswirkungen der Klimapolitik.
Zum Schluss stellt sich die Frage: Was können unsere Regierungen dazu tun, damit wir in Zukunft zu einem positiven Lebensgemeinschaftsvolumen kommen? Das heißt im Klartext: Wir müssen versuchen, alle vernünftigen Regierungen zu einer ökologischen Wirtschaftspolitik zu bringen.
Weil heute die E-Mobilität angesprochen wurde: Ich habe schon Gespräche darüber geführt, was es eigentlich bedeuten würde, wenn wir jetzt die gesamte Straßenmobilität auf E-Mobilität umstellen würden. Wissen Sie, wie viel Strom wir da brauchen? (Abg. Brunner: 15 Prozent! – Abg. Köchl: 15 Prozent mehr!) – Ja, das entspricht aber zweimal Mellach, das heißt, das sind 1 600 Megawatt, die wir zusätzlich brauchen. – Ja, woher bekommen Sie die denn? Rechnen Sie diese 1 600 ... (Abg. Brunner: ... aufbauen, ganz einfach!) – Frau Brunner, ich versuche, positiv zu agieren, nicht negativ.
Ich bin der Meinung, dass es ohne zukünftige Zwischenenergieträger nicht gehen wird. Und wenn wir die gesamte Ökostromgeschichte dahin gehend betrachten, dass wir möglichst viel Sonnenenergie haben wollen, dann brauchen wir Transferleitungen; ohne die wird es nicht gehen, das ist einmal ganz klar.
So gesehen haben wir alle Hände voll zu tun, gemeinsam diese Strategie für die Zukunft zu entwickeln; Österreich allein wird das nicht schaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Prinz.)
10.10
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
10.10
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Anwesende Blockierer und Verhinderer! (Heiterkeit der Abg. Brunner.) Hochgeschätzte Umweltbewegte vor den Fernsehapparaten und auf der Zuschauergalerie! Ich möchte ein Argument bringen, das vielleicht auch unseren Minister überzeugt: Wer heute die Presseberichterstattung verfolgt hat, muss leider feststellen, dass Europa die geringste Weinproduktion, die geringste Weinernte seit dem Zweiten Weltkrieg bevorsteht, und der Hauptgrund dafür ist der Klimawandel, die Klimaerwärmung. – Wenn das für die ÖVP kein Argument ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter; das ist echt schwierig mit Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)
Als ich 1995 angefangen habe, mich zu engagieren, war eine meiner ersten Maßnahmen – damals als Schülervertreter –, das Freifach Vernetztes Denken einzuführen, und da haben wir uns ein Jahr lang mit der Klimaerwärmung befasst. Wenn man sich die Zahlen von damals und die Zahlen von heute anschaut, dann stellt man fest, dass absolute Untätigkeit zu vermerken ist – und die heiße Luft, die heute hier produziert wurde, ist noch als zusätzliche Belastung für die Klimaerwärmung hier im Saal festzustellen. (Abg. Steinhauser: Der war gut!)
Herr Bundesminister, Sie haben gesagt: 70 Prozent Erneuerbare im Strombereich. – Ja, eh super, wir sind gut unterwegs! In den 1970er-Jahren hatten wir auch etwa 70 Prozent Erneuerbare im Strombereich. (Abg. Kogler: Genau!) Das heißt, Sie sagen: Hurra, Österreich ist so gut wie 1970! – Gut, wenn das Ihre Leistungsbilanz ist,
dann muss ich das zur Kenntnis nehmen. Wir von grüner Seite wollen mehr, wir wollen 100 Prozent Erneuerbare. (Beifall bei den Grünen.)
Was hat diese Bundesregierung – Streitregierung, wie immer man sie nennen möchte – weitergebracht oder nicht weitergebracht? – Sie hat ganz konkret in der letzten Legislaturperiode die Flugticketabgabe halbiert. Wie man das als Klimamaßnahme verkaufen kann, können Sie bitte jemandem anderem erklären.
In Österreich ist es übrigens so, geschätzte Damen und Herren: Wenn Sie jetzt Kohle anzünden und daraus Strom machen, dann bekommen Sie die Kohleabgabe vom Staat rückerstattet. 40 Millionen € Steuerbonus kommen zurück, wenn Sie aus Kohle Strom gewinnen. Die Anträge der Grünen, meine Anträge und auch jene von Kollegin Brunner, liegen im Parlament vor, wurden aber nur vertagt und nicht wirklich behandelt. Das wäre eine Maßnahme, wo man sagen kann: Dagegen, Kohle anzuzünden und Strom daraus zu machen, sollte man sich in einem modernen Staat im Jahre 2017 jedenfalls wenden; das kann es wohl wirklich nicht sein.
Die Menschheit hat aus meiner Sicht ein generelles Problem. Wir wissen, dass Erdgas und Erdöl relativ früh ausgehen werden, aber danach könnten manche auf die Idee kommen, die Kohle auszugraben und anzuzünden – und das gilt es dringend zu verhindern.
Wir haben heute auch schon von der Elektromobilität gehört, da ist Österreich in manchen Bereichen durchaus ganz gut unterwegs; das möchte ich auch gar nicht schlechtreden. Ich habe da vor zwölf Jahren schon viele Initiativen gesetzt, und in meinem Heimatbundesland, Kärnten, haben wir das beste Ladenetz. Elektromobilität bedeutet, wenn man komplett umstellt, 15 Prozent mehr Stromverbrauch, wenn wir das innerhalb von zehn Jahren machen, 1,5 Prozent jedes Jahr – also wenn wir das nicht mehr hinbekommen, dann weiß ich mir auch nicht mehr zu helfen. 1,5 Prozent mehr Stromverbrauch durch Elektromobilität, das können wir durch Effizienzmaßnahmen locker wieder hereinbekommen. Ich formuliere es anders: Ein Quadratmeter Photovoltaik bedeutet 1 000 Kilometer Auto fahren im Jahr – mit Energie von der Sonne. Das ist möglich und gehört nur umgesetzt. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Themenbereich ist der Wohnbau: Wir meinen, mit Sanierung, auch damit, dass gescheite Häuser gebaut werden – Niedrigenergiestandard, Passivhausstandard –, wollen wir die Menschen entlasten. Da ist gar nichts geschehen. Da ist schon in der vorletzten Legislaturperiode eine Wohnbauoffensive, Wohnbauinvestitionsbank, was auch immer, angekündigt worden – das ist nicht umgesetzt worden. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter.) – Ja, das gibt es irgendwo am Papier, aber de facto ist nicht das geschehen, was Sie angekündigt haben. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Da geht es aber darum, genau die Green Jobs, von denen wir alle reden und von denen wir alle bis zu einem gewissen Grad auch träumen, zu schaffen. Das wäre ganz wichtig und sehr entscheidend.
Die gute Nachricht heute: Die Erneuerbaren sind marktfähig. Wenn wir heute über die Atomkraft diskutieren: Wir haben ja zum Glück eine Klage gegen Hinkley Point laufen; dazu haben die Grünen damals, 2014, einen Antrag eingebracht, und wir haben hier in diesem Gremium dankenswerterweise einen einstimmigen Beschluss gefasst. Das britische Atomkraftwerk Hinkley Point ist nicht marktfähig, es bräuchte massive, wettbewerbsverzerrende Förderungen. Das Gleiche gilt auch für Paks in Ungarn.
Die Atomkraft ist in Wirklichkeit tot; sie liegt in den letzten Zügen und schnauft gerade um staatliche Subventionen und Förderungen. Das ist die gute Nachricht, und wir sollten jetzt danach trachten, dass wir diese staatlichen Förderungen bekämpfen und
nicht ermöglichen, und zwar auf allen Ebenen, in Österreich und auf europäischer Ebene. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
10.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
10.15
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Zum Schluss heißt es natürlich noch einmal replizieren, etwa auf Kollegen Höfinger von der ÖVP. Ich weiß nicht, wahrscheinlich ist es den meisten hier herinnen nicht aufgefallen, aber was hat er denn gesagt? – Da gibt es verschiedene Interessen, die müssen abgewogen werden, darum können wir uns jetzt noch nicht entscheiden.
Es ist leider Fakt. Wahrscheinlich fragen Sie noch irgendeinen Fachreferenten bei den Sozialpartnern, wie jetzt eine Klimawende herbeigeführt werden kann. Das ist Mutlosigkeit. Es gibt noch manche, die glauben, am 16. Oktober wird der Schalter umgelegt und dann beweist man einfach Mut. – Nein, das ist die Prolongation von dem, was Sie jetzt machen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kogler: Umgekehrt wird es sein!) Das ist es, was Kollege Höfinger klar und deutlich gesagt hat: Wir müssen abwägen und wir müssen da noch irgendetwas besprechen, die Interessen von Links und Rechts müssen noch abgewogen werden.
Ich denke, das ist der falsche Ansatz; auch jener der grünen Fraktion: Sie würden eher besteuern, und sie wollen eher verbieten (Zwischenruf der Abg. Brunner), aber steuern heißt auch lenken. (Abg. Brunner: Ja, steuern heißt ...!) Wir wollen das Verursacherprinzip umsetzen (Abg. Lichtenecker: Ja, wir auch!) – ihr auch –, aber wir wollen es auch, und das hast du kritisiert, neutralisieren. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Insofern könnte man sagen: Angenommen, Kollegin Brunner, du würdest über deinen Schatten springen und dir einen wahnsinnig großen SUV kaufen (Abg. Brunner: Würde ich nicht machen!) – angenommen; wir nehmen es einmal an (Heiterkeit bei den Grünen – Zwischenrufe der Abgeordneten Kogler, Lichtenecker, Steinhauser und Walser) –, dann gilt das Verursacherprinzip. Du kannst ihn dir sogar in die Garage stellen (Abg. Brunner: Nein, nein!) und brauchst nicht damit zu fahren; wenn du aber damit fährst, dann hast du eine höhere Besteuerung.
Das Prinzip dieses unseres Steuersystems, unserer CO2-Steuer ist ja: Es braucht einen Lenkungseffekt, und das ist eine zusätzliche Maßnahme zur Lohnnebenkostensenkung. (Abg. Kogler: Jawohl!) – Ja, das ist das generelle Prinzip. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Unsere energiepolitischen Grundsätze basieren auf drei Punkten: Es muss sicher sein, also die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein; es muss wirtschaftlich sein, und das ist auch für die Industrie, für den Industriestandort wichtig. Im derzeitigen Fall ist es ja so, dass selbst Hochtechnologieunternehmen wie UPM in Laakirchen, das große Papiermaschinen hat, betreffend Zertifikate nicht befreit werden, obwohl sie die besten Anlagen haben. Sie werden bestraft. Und da kann man nicht lenken, wenn man nicht will, beziehungsweise man könnte lenken, aber ihr tut es nicht, weil ihr ja den Sozialpartner, die Wirtschaftskammer fragen müsst, was ihr machen dürft und was nicht.
Insofern: Es muss dann aber auch nachhaltig sein, das heißt, man braucht ein Prinzip, das auch das berücksichtigt. Wir können zwar die Autobahnen nicht wegstreichen oder wegrationalisieren, aber wir müssen jene besteuern, die viel fahren, und wir müssen das Verursacherprinzip vorantreiben. (Abg. Brunner: Das haben wir in unserem Modell drinnen!) Gleichzeitig streichen wir aber die NoVA. (Abg. Brunner: Genau!) –
Ah so! (Abg. Brunner: Das ist der Unterschied!) – Ja, das ist der Unterschied! Ihr wollt ja eine zusätzliche Steuer, wir wollen entlasten – das ist der Unterschied!
Noch einmal: Ich glaube, dass wir die Eigenverantwortlichkeit hervorstreichen sollen, dass wir im Zuge dieses Wandels, dieses energiepolitischen und klimapolitischen Wandels auch sogenannte Green Jobs schaffen und hier eine arbeitsmarktpolitische Initiative starten müssen.
Das heißt, und das möchte ich jetzt zum Schluss noch einmal anführen (eine Tafel auf das Rednerpult stellend, auf der unter dem Titel „Reales Wachstum und Emission: Vergleich Österreich und Schweden“ ein Diagramm zu sehen ist): Wenn Sie sich diese Tafel anschauen, sehen Sie, 1991 hat das Musterland Schweden es geschafft, die energiepolitische Wende auch im ... (Ruf bei den Grünen: Das kann man nicht lesen!) – Ja, ich erkläre es dir; aber die Kurven kennst du.
Zwischen 1990 und 2015 hat das Wachstum in Schweden 68 Prozent und in Österreich 58 Prozent betragen, das ist immerhin noch nah beieinander; aber bei den Emissionen hat Österreich um 6 Prozent zugelegt, in Schweden gab es eine Abnahme um 25 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Dort war man einfach mutig genug (Zwischenruf der Abg. Brunner), ebenso wie etwa in Norwegen oder Britisch Kolumbien. All diese Staaten haben schon auf das Verursacherprinzip umgestellt und zielen darauf ab, einen entsprechenden Beitrag zu leisten. Jeder Nationalstaat kann einen Beitrag dazu leisten.
Ihr solltet daran denken, nicht die Sozialpartner zu fragen, sondern mutig zu sein! Aber das seid ihr nicht, denn ihr braucht zu viel im Hinterland! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Ich glaube, dass wir hier ein System brauchen, das sicher, wirtschaftlich, wettbewerbsfähig sowie für die Unternehmen da ist und trotzdem nachhaltig für die nächste Generation. Darum brauchen wir diese CO2-Steuer, die dementsprechend auch für die nächste Generation, für das Klima und für die Umwelt wirksam ist. Wir brauchen also ein Prinzip, das enkelfit und vor allem eigenverantwortlich ist. (Beifall bei den NEOS.)
10.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
10.21
Abgeordneter Leopold Steinbichler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel mit einem Foto eines Containerschiffs auf das Rednerpult.) Ich darf bei der Herzhaftigkeit der Kommentierung dieser Thematik anschließen: Herr Minister! Ich nenne das Leseübung! Du hast das allerdings so leidenschaftslos vorgetragen, dass du in der Schule eine schlechte Note bekommen hättest! Du bekommst aber auch für die Klimapolitik eine schlechte Note.
Ich kann in aller Deutlichkeit jetzt etwas Realismus hereinbringen. Das gilt auch für das, was ich von den Vorrednern gehört habe, mit Ausnahme von Frau Kollegin Bayr, die das hervorragend mit der aktuellen Flüchtlingskrise, mit der Hunger- und Klimasituation auf dieser Welt, die wir selbst mit unseren Konzernen ganz gewaltig beschleunigen, umschrieben hat. Das muss uns klar sein, aber das kommt heute noch beim Thema Palmöl. Dann wird hier auf dem Rednerpult nämlich das Bild eines Flüchtlingsschiffs stehen, aber jetzt (auf die zuvor aufgestellte Tafel zeigend) steht hier das Bild eines Schiffs mit Waren.
Jedenfalls verschließen wir die Augen vor der Realität, und zwar besonders du, Herr Minister, in deiner Doppelfunktion als Umwelt- und Landwirtschaftsminister, denn du weißt, was tatsächlich abgeht. Ich möchte etwas Realismus hereinbringen: Heute habe ich beim Herfahren gelesen, dass es am Flughafen Wien bei den Flügen eine sechsprozentige Steigerung gibt. Sensation! Wir wollen alle Rekorde brechen, wir bauen noch eine dritte Piste, und jetzt bauen wir – Gott sei Dank! – auch noch ein Hackschnitzelwerk. Sensationell! Die Natur wird gerettet, die Hackschnitzel werden aus dem Osten kommen. So läuft es nämlich zum Großteil: Die Marke ist heimisch, die Lieferung ausländisch, und dann haben wir genau dasselbe Problem wie in unserem Land Österreich mit 47 Prozent Waldfläche: Der Großteil des in den Supermärkten erhältlichen Brennholzes und der Pellets in diversen Baumärkten, Lagerhäusern und Hotels wird aus Polen, Tschechien und Slowenien hergeführt.
Es lebe die Umweltpolitik! – Wir wollen auch ein bisschen über den Verkehr reden, und zwar nicht nur über Elektrofahrzeuge und so weiter. Nein! Die Realität zählt. Wie viel sinnloser Verkehr ist auf den Autobahnen unterwegs, was wird alles sinnlos transportiert? Dasselbe Problem trifft uns bei den Überflügen: Es gibt 3 100 Überflüge täglich, und wir diskutieren, welche Auflagen wir in der heimischen Landwirtschaft noch machen müssen, damit wir die Bienen retten!
Dasselbe gilt für Kreuzfahrtschiffe: Kolleginnen und Kollegen! Jedem sei es unbenommen, diese in Anspruch zu nehmen, aber die 15 neuen Kreuzfahrtschiffe, die heuer vom Stapel gelaufen sind, verursachen dieselbe Umweltbelastung wie 750 Millionen Pkws! – Das ist die Realität! Reden wir in diesem Haus doch einmal über die Realität und nicht über die kosmetischen Randerscheinungen!
Dasselbe trifft auch auf die Landwirtschaft zu: In der Landwirtschaft wurde seit dem EU-Beitritt ein Drittel der Betriebe geschlossen. Das heißt, es wurden 200 000 regionale Arbeitsplätze beziehungsweise echte Green Jobs vernichtet. Diese Leute stehen heute – das weiß man, wenn man in der Früh auf der Autobahn gefahren ist – irgendwo mit ihren Autos im Stau und müssen weit weg zur Arbeit fahren. – All das ist die Gesamtauswirkung dieser Umwelt- und dieser Landwirtschaftspolitik!
Herr Minister! Ich darf gleich zum Masterplan Ländlicher Raum überleiten, den du jetzt in den Medien auf Doppelseiten bewirbst. Es ist mir völlig klar: Das dürfte nichts mit dem 15. Oktober zu tun haben, sondern dabei dürfte es ausschließlich um den Masterplan Ländlicher Raum gehen, den du am besten nicht hättest produzieren lassen! Ich will niemanden beleidigen, aber du hast in diesen Masterplan das Wort „Bauernhof“ nicht ein einziges Mal hineingebracht! Dafür haben wir einen Jungbauernkalender, in dem auf der ersten Seite gleich eine junge Bäuerin abgebildet ist, die aber Jus studiert, weil es die Kühe, zu denen sie früher einmal mit dem Vater in den Stall gegangen ist, nicht mehr gibt, und sie wird vermutlich dann die Erste sein, die die Konzerne gegen die restlichen Bauern vertritt. – Weiter so! Das ist der richtige Weg, das gefällt mir, das ist nachhaltig! Das ist echt nachhaltig! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter.)
Ich darf dazu nur sagen: Wenn wir diese Globalisierung nicht in den Griff bekommen – beim übernächsten Tagesordnungspunkt werden wir über CETA und TTIP reden, dann können wir das diskutieren –, dann haben diese Personen bei uns keine Chance. All die Regelungen sind für die Konzerne, da geht es um Raubtierkapitalismus, und deshalb brauchen wir eine Regionalisierung. Die Regionalisierung dient dem Menschen. Der Mensch wird in den Mittelpunkt gestellt, dann können wir auch das Geschehen beeinflussen und überschaubar machen. Ich denke, das ganz Wesentliche dabei wird sein, dass wir diese Begriffe enkelgerecht und enkelfit nicht als Schlagwort nehmen, sondern diese wirklich leben!
Ich sage hier ganz deutlich – und das wird auch in den nächsten Jahren so bleiben –: Jede meiner Entscheidungen in der Politik, jede Entscheidung, die wir hier treffen, trifft meine 14 Enkel mit, und deshalb werde ich hier besonders sorgfältig entscheiden. Ich glaube, das ist das ganz, ganz Wesentliche!
Hier müssen wir Politik betreiben! Was wir sowohl im Finanzbereich als auch im Umweltbereich, im Arbeitsmarktbereich, im Sozialbereich in der nächsten Zeit entscheiden, trifft unsere Kinder und Kindeskinder voll. Deshalb muss es eine echte enkelgerechte Politik geben, und der Grundsatz der Weißen lautet: Achtsamer Umgang mit Mensch, Tier und Umwelt! Ich glaube, das muss das Credo für die nächste Legislaturperiode sein. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)
10.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
10.26
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Minister! Hohes Haus! Ich meine, wir alle wissen es: Weltweit gibt es drei zentrale Herausforderungen, nämlich die Lösung der sozialen Frage, den Klimawandel und die Migration.
Klimawandel und Migration, Klimaerwärmung und Migration stehen natürlich in einem engen Zusammenhang, und eines ist klar: Die Probleme sind weltweit zu lösen, aber natürlich kann jeder Nationalstaat seine Hausaufgaben erledigen und muss das auch tun.
Wenn ich im Zusammenhang mit dem Klimawandel, Herr Minister, einen Blick in den vor wenigen Wochen veröffentlichten Klimaschutzbericht werfe, dann sehe ich, dass Österreich beim Klimaschutz auf der Stelle tritt. 2015 sind die CO2-Emissionen gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent gestiegen und liegen geringfügig über dem Wert von 1990. – Herr Minister, hören Sie bitte zu, schwätzen Sie nicht, da geht es um wichtige Fragen! – Das bedeutet nichts anderes, als dass die Klimaschutzpolitik der Regierung in den letzten Jahren versagt hat und damit Sie versagt haben.
Wenn Sie sich heute hier herstellen und uns erklären, dass Sie ein Bekenntnis zu den Zielen des Pariser Abkommens ablegen, dann muss ich sagen: Ein Bekenntnis allein, Herr Minister, ist zu wenig. Maßnahmen müssen folgen! Gestern habe ich Ihren Parteichef gehört, als er gesagt hat: Der Klimawandel ist jetzt schon auf unserer Agenda. – Dazu meine Frage: Aber wo ist er denn, bitte, auf der Agenda?
Werfen wir einmal einen Blick in das ÖVP-Programm, und zwar in das Steuerprogramm: Ja, da ist viel die Rede von Steuerentlastungen für Großspender der ÖVP, von der Körperschaftsteuer, von der Entsteuerung nicht entnommener Gewinne. Da ist von einem Steuerbonus für Kinder in der Höhe von 1 500 € die Rede. 40 Prozent aller Kinder werden davon ausgeschlossen, aber macht nichts, spielt keine Rolle! Da ist die Rede von einer Entlastung der unteren Einkommen. In Wirklichkeit werden die oberen Einkommen entlastet.
Es ist aber überhaupt keine Rede von der Ökologisierung des Steuersystems – überhaupt nicht! Davon ist nichts enthalten! Sie, Herr Minister, haben nach der letzten Steuerreform gesagt: Die nächste Steuerreform muss eine ökologische Steuerreform sein! – Ich vermag jedoch in Ihren Programmen nichts davon zu erkennen!
Jetzt empfehlen uns die Wirtschaftsforschungsinstitute im Zusammenhang mit der Senkung der Lohnnebenkosten und der Entlastung des Faktors Arbeit vor allem eine Ökologisierung des Steuersystems, denn Steuersysteme haben auch eine lenkende Funktion, darauf wurde schon hingewiesen, und in diesem Zusammenhang spielen CO2-Abgaben eine besondere Rolle.
Das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut hat, damals noch unter der Leitung von Karl Aiginger, ein großes, europaweites Projekt, gestartet, nämlich WWWforEurope, und eine der Empfehlungen von Aiginger lautete: Wir müssen die Entlastung des Faktors Arbeit so weit treiben, dass es zu einer Halbierung kommt, und das Instrument dafür sind Energiesteuern, CO2-Steuern. – Aber davon ist leider keine Rede! Da geht es nicht darum, zu kleckern, sondern da geht es wirklich darum, zu klotzen.
Wenn Sie und Ihre Partei immer wieder von den Klimazielen reden und wenn auch immer wieder davon die Rede ist, dass der Faktor Arbeit entlastet werden soll und dass Unternehmungen und private Haushalte entlastet werden sollen, dann greifen Sie doch zu diesem Instrument, dann machen Sie doch dieses Instrument zu dem Ihren!
Aber zentral ist, dass diese CO2-Abgaben nicht sozusagen zu Mehreinnahmen beim Staat führen sollen – darauf möchte ich extra noch einmal hinweisen –, sondern dass das eins zu eins wieder an die privaten Haushalte zurückfließen soll, durch eine Entlastung des Faktors, beispielsweise über die Entlastung durch Sozialversicherungsbeiträge, und auf der unternehmerischen Seite durch Senkung der lohnbezogenen Abgaben.
Diese Ökologisierung des Steuersystems ist ja in mehrfacher Hinsicht gut: Es geschieht dadurch etwas für den Klimawandel, diese schafft aber auch Wachstum und Beschäftigung, verhindert also Arbeitslosigkeit und sichert die Lebensgrundlagen unserer zukünftigen Generation. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.31
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu der von mir angekündigten Einwendungsdebatte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Wie um 9 Uhr angekündigt, möchte ich gerne die Tagesordnung ändern und den Bericht zum Denkmalschutz, der jetzt an letzter Stelle gereiht ist, vorreihen lassen. Ich finde, dass dieser Bericht würdig ist, früher behandelt zu werden.
Kurz zur Vorgeschichte: Im Mai hat es wirklich gute Gründe gegeben, warum ich einen Kleinen Untersuchungsausschuss – in Wirklichkeit heißt er ja Unterausschuss des Rechnungshofausschusses – zur Prüfung des Bundesdenkmalamts beantragt habe. Davor hat nämlich der Rechnungshof einen wenig schmeichelhaften Bericht über dieses Denkmalamt veröffentlicht, und es gab auch einen Bericht der internen Revision.
Mir war vor allem wichtig, dass vier Punkte behandelt werden, und diese wurden auch behandelt, nämlich die unterschiedlichen Entscheidungen, was denn unter Denkmalschutz bleibt und wann der Denkmalschutz aufgehoben wird.
Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Im Jahr 2008 wurde von der Leitung des Künstlerhauses auf dem Wiener Karlsplatz beantragt, dass das riesige Glasdach ein wenig verändert werden sollte. (Abg. Schieder: Das Glasdach des Künstlerhauses ist doch
jetzt nicht Tagesordnungspunkt!) Das Bundesdenkmalamt hat das minutiös geprüft, einen ausführlichen Bescheid erstellt und dieses Ansinnen abgelehnt. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber für eine solche Entscheidung ist das Denkmalamt da!
Wenige Jahre später hat der Bauunternehmer Haselsteiner das Künstlerhaus gekauft, und es wurde ein Antrag gestellt, dass dieses Glasdach entfernt wird, und siehe da: Dem Antrag wurde stattgegeben, und dieses Glasdach ist jetzt weg! – So viel zum Thema unterschiedliche Entscheidungen hinsichtlich Denkmalschutz und Aufhebung dieses Schutzes. (Abg. Pirklhuber: Wer zahlt, darf anschaffen, so schaut’s aus!)
Ein anderer Punkt ist, dass Gebäude nicht unter Schutz gestellt werden, die es eigentlich wert wären, unter Schutz gestellt zu werden. – Ich glaube, dass aufgrund dieses Mangels einige Gebäude Gefahr laufen, zerstört zu werden, und damit auch Kapital und Ressourcen, welche langfristig ökonomisch für die Republik von Wert wären.
Schließlich ginge es darum, die Vorkommnisse rund um das elektronische Datenarchiv einmal genauer zu beleuchten, das ja, wie der Minister im Ausschuss gesagt hat, ein Millionengrab war. An diesem Millionengrab hat auch das Bundeskanzleramt geschaufelt, und ich glaube, dass das Geld für den Schutz der Denkmäler besser eingesetzt gewesen wäre.
Schlussendlich war es mir auch wichtig, zu zeigen, welche Bevorzugungen immer gleicher Firmen bei der Auftragsvergabe und den Empfehlungen des Bundesdenkmalamts wirksam werden.
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl! Wir befinden uns in der Einwendungsdebatte zur Tagesordnung. Deshalb würde ich Sie bitten, zu Ihrem Antrag, nämlich Änderung der Tagesordnung, eine Begründung abzugeben und darauf Bezug zu nehmen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich will ja darauf hinweisen, wie wichtig dieser Tagesordnungspunkt ist, und das muss ich ein bissel erläutern.
Ich komme jetzt schon zur nächsten Schlussfolgerung: Der Unterausschuss hat getagt und hat hervorragend gearbeitet. Es war mir aber nicht möglich, an den letzten beiden Sitzungen teilzunehmen. Da ich nämlich nicht mehr für die Grünen im Parlament sitze, sondern für die Liste Pilz kandidiere, haben die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit meine Teilnahme an diesem Ausschuss verhindert. Ich frage mich wirklich, warum sie das getan haben.
Klubobmann Schieder und Klubobmann Lopatka haben sich jetzt zu Wort gemeldet, und sie werden dann ja auch erläutern, warum die Parteien das verhindert haben. Vielleicht gibt es ja in den neuen Untersuchungsausschussräumen zu wenig Sitzplätze; ich hätte auch stehen können. Jedenfalls hätte es dem Ausschuss nicht geschadet, wenn meine Informationen mit den Auskunftspersonen diskutiert worden wären.
Jetzt ist dieser Ausschussbericht als letzter Punkt auf der Tagesordnung. Ich glaube, dass die Bevölkerung das Recht hätte, dass dieser Bericht in der Fernsehzeit behandelt wird, so wie sie das Recht hätte, dass Rechnungshofberichte und Volksanwaltschaftsberichte, Kontrollberichte nicht immer spät in der Nacht, wenn alle schlafen, behandelt werden, sondern am Vormittag, also zu einer Tageszeit, zu der die Fernsehübertragung stattfindet. (Abg. Steinbichler: Heute geht eh keiner schlafen!)
Ich glaube, dass die Österreicher und die Österreicherinnen erfahren sollten, wie manchmal im Baugewerbe gehandelt wird, wie Gebäude günstig gekauft werden, dann über Spekulation den entsprechenden Schutz verlieren und am Schluss wesentlich
mehr wert sind. Das zur Fernsehzeit zu behandeln und zu diskutieren wäre unsere Aufgabe, und ich ersuche daher darum, diesen Tagesordnungspunkt als TOP 3 gleich nach der Wahlrede des Bundeskanzlers zu verhandeln. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)
10.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
10.37
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, man soll eine solche Geschäftsordnungsdebatte nicht dazu verwenden, seine inhaltlichen Punkte zu bringen, sondern das, worum es geht, behandeln.
Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann! So ist es auch bei der Tagesordnung nicht möglich, dass alle Themen Nummer eins sind. Also muss man die Punkte ordnen und reihen, und im Zuge dessen ist diese Tagesordnung für heute halt so zustande gekommen, wie sie vorliegt. Es war dies eine Einigung zwischen allen Fraktionen.
Herr Abgeordneter Zinggl, es geht halt nicht beides: aus dem Grünen Klub austreten und gleichzeitig Kultursprecher der Grünen bleiben wollen! Das geht sich nicht aus.
In diesem Sinne haben wir uns so entschieden, und ich würde vorschlagen, dass wir auch bei dem bleiben, was vereinbart wurde, denn es gibt keine Tagesordnung, in der alles Punkt eins ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.38
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Klubobmann Lopatka.
10.38
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zinggl beklagt, dass dieser Bericht des Kleinen Untersuchungsausschusses zum Bundesdenkmalamt ans Ende der Tagesordnung gesetzt wurde. – Aus der Sicht eines wilden Abgeordneten verstehe ich das, aber das ist schon das Einzige, wofür ich Verständnis habe. Aus der Sicht des Parlaments ist das natürlich völlig unverständlich. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
Wir haben Spielregeln, Abgeordneter Rossmann, die gerade auch für wilde Abgeordnete gelten sollten, und Sie sind durch diese Spielregeln begünstigt. Ich sage Ihnen: Das, was Sie beklagen, dass die Sitzung so lange dauert, verursachen vor allem Sie, nämlich die wilden Abgeordneten! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)
Meine Damen und Herren! Wir haben in der Präsidiale ausführlich die Tagesordnung diskutiert. Auch ich hatte einen Wunsch, nämlich dass die Schuldenbremse am Beginn diskutiert wird. Dazu gab es zuerst keine Übereinstimmung, dann gab es aber auch von den Grünen die Zustimmung zur Tagesordnung, wie wir sie jetzt haben, und es wäre beim besten Willen nicht möglich gewesen, diesen Bericht hier in der Fernsehzeit zu diskutieren.
Warum? – Die Aktuelle Stunde von den Grünen hat am Beginn der Debatte zu stehen. Wenn ein Regierungsmitglied eine Erklärung abgeben möchte, so steht auch diese am Beginn der Tagesordnung. Und es war immer auch Ihr Wunsch, wenn es Volksbegehren zu behandeln gibt, dass die Debatte darüber auch am Beginn der Tagesordnung stattfindet. Damit haben wir die Abfolge: Aktuelle Stunde, dann die Debatte zu CETA, dann die Erklärung des Bundeskanzlers. Natürlich ist dann die Redezeit während der Übertragung auf ORF 2 vorbei.
Zweiter Punkt, weil die schlechte Behandlung der wilden Abgeordneten beklagt worden ist: Eigentlich müssten sich die Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP, der Grünen und der NEOS beklagen. Warum? – Ein wilder Abgeordneter hat heute, wenn er sie ausnützt, eine Redezeit von sage und schreibe 27 Minuten. Ein Abgeordneter eines Klubs hat im Schnitt eine Redezeit von 3 Minuten und 12 Sekunden. – So viel zur ungleichen und schlechteren Behandlung der wilden Abgeordneten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)
Selbstverständlich sind wir gegen den Gegenstand dieser Einwendung und für die Beibehaltung der konsensual festgelegten Tagesordnung. (Beifall bei der ÖVP.)
10.41
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
10.41
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Zinggl hat das Begehr vorgetragen, den Tagesordnungspunkt 18 vorzuverlegen. Wir werden dem nicht zustimmen, und ich werde erläutern, warum. Natürlich hätten wir sehr gerne jetzt schon über diesen Tagesordnungspunkt 18 diskutiert.
Worum geht es da? – Da geht es um einen Rechnungshofbericht über eine Sonderprüfung des Bundesdenkmalamtes, die im Übrigen nicht nur von Abgeordnetem Zinggl, sondern auch vom freiheitlichen Abgeordneten Walter Rosenkranz verlangt worden war – das sei nur der Ordnung halber festgehalten. Dieser Bericht hat abenteuerliche Dinge ans Tageslicht gebracht. Natürlich hätten wir heute an dieser Stelle gerne über die SPÖ-Machtpolitik in diesem Bereich – Bundesdenkmalamt, Bundeskanzleramt – diskutiert, auch über die Personalpolitik und die desaströse Gebarung in diesem Bereich. Natürlich hätten wir darüber gerne diskutiert und auch den zuständigen Minister Drozda an dieser Stelle gefragt, warum es bis dato noch keinerlei personelle Konsequenzen gegeben hat.
Es wird aber beim Tagesordnungspunkt 18 noch ausreichend Gelegenheit dazu geben, diese Angelegenheit, die durchaus nicht erfreulich ist und in Wirklichkeit ein Sittenbild mancher SPÖ-geführter Ministerien mit Freunderlwirtschaft et cetera zeigt, zu besprechen. Das ist ja alles in diesem Rechnungshofbericht enthalten, und wir werden das zu gegebener Zeit auch noch diskutieren können.
Zweitens ist es eine Frage der subjektiven Beurteilung: Was auf der Tagesordnung ist wichtig, was ist weniger wichtig? – Meine Vorredner haben das schon erwähnt. – Wir haben heute sehr viele wichtige Punkte auf der Tagesordnung, die auch für uns Freiheitliche zugegebenermaßen noch ein bisschen wichtiger sind als dieser Tagesordnungspunkt. Wir werden im Anschluss über das Thema TTIP und CETA reden. Es kommt ein ganz wichtiger Tagesordnungspunkt direkt im Anschluss daran – das ist auch schon erwähnt worden –: die Schuldenbremse. Dann gibt es einen ganz wichtigen Tagesordnungspunkt, den Punkt 4, der eine deutliche Erhöhung, eine faire Erhöhung der Pensionen für unsere Pensionisten bringen soll.
Weiters ist ein ganz wichtiger Tagesordnungspunkt der Punkt 6, nämlich die Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten. Dann folgt der 7. Tagesordnungspunkt betreffend Internatskosten und Unterstützung für unsere Lehrlinge. Wir wollen, dass da die Internatskosten übernommen werden.
So geht es weiter und weiter: Inklusion von behinderten Menschen, dann gibt es einen wichtigen Antrag, der die Bankomatgebühren betrifft, und danach folgt ein ganz wichtiger Punkt, der die Abschaffung der Mietvertragsgebühr betrifft.
Sie erkennen, da sind eben Punkte dabei, die noch wichtiger sind als dieser Punkt 18. Aus diesem Grunde können wir diesem Begehr nicht folgen. Und ein ganz profaner Grund ist: Es gibt so etwas wie die Präsidiale in diesem Parlament, und die Präsidiale hat diese Tagesordnung einvernehmlich festgelegt. Wir sehen jetzt keinen Grund, in den Aufgabenbereich der Präsidiale einzugreifen und die Tagesordnung umzustellen. Daher können wir diesem Begehr leider nicht folgen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)
10.44
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Mag. Steinhauser. – Bitte.
10.44
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Lieber Wolfgang Zinggl, heute ist nicht irgendeine Sitzung. Heute ist eine der seltenen Sitzungen, in der wir eine Sternstunde des Parlaments erleben. Wir wissen, wie Parlamentssitzungen normalerweise ablaufen. Es kommen Regierungsvorlagen, die Regierungsparteien stehen auf, die Opposition stimmt manchmal dagegen, manchmal zu. Wie es ausgeht, steht in der Regel vorher fest. Statistisch gibt es alle zehn Jahre Sitzungen, wo das nicht so klar ist, nämlich vor Wahlen, wenn die Koalitionstreue, die Koalitionsdisziplin ohne Koalition nicht mehr hält und sich in diesem Haus freie Mehrheiten bilden, so wie es eigentlich die Idee des Parlamentarismus ist. Und heute ist so eine Sitzung!
Ich gehe davon aus, dass viele Bürgerinnen und Bürger genau das interessiert: Was nimmt ein lebendiges Parlament an? Was lehnt dieses Parlament ab? Das steht im Mittelpunkt dieser Sitzung.
Ich habe viel Verständnis für den Rechnungshofbericht. Unsere Fraktion ist oft dafür eingetreten, Rechnungshofberichte hier früher zu behandeln. Aber schauen wir uns an, lieber Wolfgang Zinggl, was heute alles auf der Tagesordnung steht! Die ÖVP sitzt seit 31 Jahren in der Regierung, ist in diesen 31 Jahren praktisch nie überstimmt worden. Heute haben wir eine Sitzung, in der die ÖVP sechs Mal überstimmt und ihre Blockadepolitik durchbrochen werden wird. Das interessiert die Bürgerinnen und Bürger – bei allem Verständnis dafür, dass du den Rechnungshofbericht früher behandelt haben willst. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was sind diese sechs Punkte? Warum ist es wichtiger, dass sie hier öffentlich und transparent dahin gehend diskutiert werden, wie die Parteien zu diesen Themen stehen? Der erste Punkt ist der Antrag unserer Judith Schwentner, der die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe beseitigen soll und damit die Situation für armutsgefährdete Frauen, für armutsgefährdete Familien verbessert. Das ist ein wichtiger und zentraler Punkt, und die Öffentlichkeit soll wissen, dass die Österreichische Volkspartei gegen diesen Antrag stimmen wird.
Der nächste Punkt ist die Frage der Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten. Das ist ein jahrzehntelanges Anliegen von uns. Niemand versteht, dass Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Land arbeitsrechtlich in vielen Fragen benachteiligt sind. Es wird spannend. Die ÖVP wird dagegen stimmen. Übrigens: Es ist ein Wahlversprechen von Sebastian Kurz, das anzugleichen, und es ist das erste Wahlversprechen, das Sebastian Kurz – vor der Wahl! – brechen wird. Das soll die Öffentlichkeit wissen! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Aber es wird auch spannend: Wie stimmt die Freiheitliche Partei ab – die Partei, die sich selbst zur Vertreterin der kleinen Leute ernennt? Wenn es konkret wird, ist das nie so klar: Wird sie mitstimmen oder wird sie nicht mitstimmen? Wird sie die Stimme für die Arbeiterinnen und Arbeiter erheben oder wird sie das nicht tun? (Zwischenruf des
Abg. Kassegger.) Die Öffentlichkeit will das wissen, und das nicht um 12 Uhr Mitternacht, sondern am besten um 17 Uhr, spätestens 18 Uhr. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Knes.)
Oder der dritte Punkt – auch da gibt es wieder eine Mehrheit gegen die Österreichische Volkspartei –, dass nämlich die Internatskosten für Lehrlinge von der öffentlichen Hand übernommen werden: Das ist ein wichtiges Anliegen. Die Öffentlichkeit soll wissen, wie sich die Österreichische Volkspartei in dieser Frage positioniert. (Abg. Walter Rosenkranz: Sind im nächsten Nationalrat keine Grünen mehr vertreten?)
Es geht noch weiter: der Inklusionsbericht, mit dem mehr für Menschen mit Benachteiligung getan werden soll, dessen Kenntnisnahme die Österreichische Volkspartei ablehnen wird, oder die Abschaffung beziehungsweise die Verhinderung von Bankomatgebühren, die viele Konsumentinnen und Konsumenten ärgern.
All das sind die wichtigen Punkte, die heute hier mit freien Mehrheiten abgestimmt werden. Die Österreicherinnen und Österreicher, lieber Wolfgang Zinggl, sollen wissen, wie die Parteien dazu stehen. Deswegen sind wir dagegen, dass die Tagesordnung geändert wird, und dafür, dass wir diese wichtigen Fragen für die Bürgerinnen und Bürger jetzt diskutieren und nachvollziehbar diskutieren, damit sich alle ein Bild machen können. Daher treten wir deinem Vorschlag, den Bericht des Rechnungshofes zum Bundesdenkmalamt vor all diese Punkte zu reihen, nicht näher. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
10.48
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist Wahlkampf im Parlament. Heute ist Wahlkampf und heute verzichtet das Parlament oder eine große Mehrheit dieses Parlaments vorsätzlich auf eine der Hauptfunktionen dieses Hauses, nämlich die Kontrolle der Verwaltung.
Was ist passiert? Wir haben als Parlament gezeigt, dass wir erfolgreich kontrollieren können – im Eurofighter-Untersuchungsausschuss, in zahlreichen anderen Untersuchungsausschüssen, auch dank der Abgeordneten anderer Fraktionen. Wir haben ja gezeigt, wie ein kontrollierendes Parlament ausschaut. Bei der Frage Bundesdenkmalamt ist aber mehreres passiert. Erstens: Einer der beiden Initiatoren dieser parlamentarischen Untersuchung ist zum Schluss aus seinem eigenen Ausschuss ausgeschlossen worden, nur weil er nicht mehr einer Fraktion angehört. Ich habe dafür einfach kein Verständnis. Das hat die Qualität der parlamentarischen Kontrolle nicht gesteigert. Und jetzt sagt die Mehrheit des Parlaments: Diese Hauptfunktion des Parlaments soll ganz spät hinten in die Nacht verräumt werden, dafür machen wir Wahlkampf. (Abg. Kickl: Ganz im Gegensatz zu Ihnen!)
Und da richte ich mich einmal an die SPÖ: Glauben Sie wirklich, dass es das Recht des Spitzenkandidaten der SPÖ ist, uns zu erklären, so, heute komme ich ins Parlament und heute gibt es eine Wahlrede von Christian Kern, weil er sonst möglicherweise keine gescheiten Auftrittstermine mehr bekommt?! Was ist das für ein Parlament, das sich das gefallen lässt? Der ORF, alle möglichen Leute machen ohnehin alles, damit der Bundeskanzler möglichst oft auftreten kann. Warum können wir unsere wichtigen parlamentarischen Angelegenheiten nicht so diskutieren, wie der Nationalrat selbst seine Tagesordnung festgelegt hat, sondern müssen uns aus der Parteizentrale der SPÖ erklären lassen, wie die Tagesordnung der Nationalratssitzung
auszusehen hat? Ich habe dafür nicht das geringste Verständnis. (Abg. Kickl: Das ist die SPÖ, mit der Sie heute eine Dringliche machen!)
Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen: Was ist heute wichtiger – die Kontrolle der Bundesverwaltung anhand der Vorfälle im Bundesdenkmalamt oder eine Wahlkampfrede des SPÖ-Spitzenkandidaten? Dafür habe ich kein Verständnis! (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)
Und ich habe für etwas Zweites kein Verständnis: Der Bundeskanzler lässt dem Parlament ausrichten, der CETA-Vertrag wird dem Parlament nicht vorgelegt, weil die Abstimmung nicht so ausgeht, wie sich der Bundeskanzler und Spitzenkandidat das wünscht. Das muss man sich einmal vorstellen! Der CETA-Vertrag wird dem Haus nicht vorgelegt, weil sich der Bundeskanzler nicht sicher ist, dass die Interessen internationaler Konzerne über die Interessen der unabhängigen Justiz und des österreichischen Parlaments gestellt werden können. Er leitet uns nicht nur die CETA-Verträge – meiner Meinung nach rechtswidrig – nicht zu und verunmöglicht damit parlamentarische Arbeit, sondern er sagt auch, anstelle der CETA-Verträge kriegt ihr mich, den Mag. Kern. Das kann sich ein mündiges und erwachsenes Parlament, meine Damen und Herren aller Fraktionen, eigentlich nicht gefallen lassen. Das ist einfach nicht in Ordnung.
Deswegen halte ich es für so wichtig, auch dem Bundeskanzler und SPÖ-Spitzenkandidaten und auch anderen Regierungsmitgliedern ein klares Signal zu geben: Wir sind ein unabhängiges Parlament, wir sind für die Gesetzgebung, für das Budget und für die parlamentarische Kontrolle zuständig. Wir kontrollieren, wir sind nicht eine Bühne für den Wahlkampf des Bundeskanzlers, sondern wir sind ein unabhängiges, selbständiges Parlament, das diesen Bundeskanzler, seinen Außenminister und die anderen Mitglieder der Bundesregierung kontrolliert. (Abg. Schieder: Heißt es Einwendungen gegen die Tagesordnung?)
Wenn wir wirklich ein selbstbewusstes Parlament wären, dann wäre es selbstverständlich, dass wir den Bericht über das Bundesdenkmalamt weit vorne behandeln und die Erklärung, die Wahlkampfrede des Bundeskanzlers dorthin setzen, wo sie hingehört, nämlich ans Ende der Tagesordnung.
Ich ersuche Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, das noch einmal zu überlegen, ob wir nicht gemeinsam ein starkes Signal an Wahlkämpfer außerhalb des Parlaments, die unsere Arena hier missbrauchen wollen, senden. Das wäre ein Zeichen des Parlamentarismus, das wäre ein Zeichen eines selbstbewussten Parlaments. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)
10.53
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.53
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Man kann natürlich darüber diskutieren, ob die Wahlkampfrede des Bundeskanzlers so weit vorne auf der Tagesordnung stehen muss. Ob die Wahlkampfrede von Peter Pilz, der jetzt, nach 31 Jahren, die er im Parlament sitzt, plötzlich draufkommt, dass er mit den Regeln, die wir uns hier selbst gegeben haben, nicht mehr einverstanden ist, auch am Anfang des Tages sein muss, darüber lässt sich vielleicht auch diskutieren; ebenso das, was Kollege Zinggl gesagt hat. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Es gibt Regeln hier im Parlament. Klubobmann Lopatka hat es schon angesprochen, wir haben uns in der Präsidiale auf diese Tagesordnung verständigt, die nicht unum-
stritten war. Es war ein wichtiges Anliegen der ÖVP, aber auch von uns NEOS, dass die Schuldenbremse möglichst früh behandelt wird. Deswegen gibt es dazu zum Beispiel nur eine Rednerrunde; so haben wir einen Kompromiss gefunden, damit wir dieses Thema früher diskutieren können.
Ja, natürlich ist Kontrolle ein wichtiges Anliegen und ein wichtiges Instrument des Parlaments, aber was auch ein wichtiges Anliegen und ein wichtiges Instrument des Parlaments ist, ist die Gesetzgebung. Hier so zu tun, als ob das Einzige oder das Wesentliche die Kontrolle ist, nur weil es dem Kollegen Pilz gerade passt, die Kontrolle in den Vordergrund zu stellen, wo wir einen Tag haben, an dem wir einerseits viele wichtige Gesetze diskutieren müssen und andererseits auch viele wichtige Gesetze mit unterschiedlichen Mehrheiten beschließen werden, finde ich doch einigermaßen schwierig.
Klubobmann Steinhauser hat schon angesprochen, welche Themen auf der Tagesordnung stehen. Ich glaube, es ist besonders wichtig, dass wir diese zur gegebenen Zeit diskutieren, weil wir hier auch wieder merken werden, was in Österreich in diesem Zusammenhang in Wahlkampfzeiten geschieht. Dieses Parlament wird in großem Ausmaß das tun, was es immer tut, nämlich nicht auf die nächste Generation schauen. Wir werden wieder Wahlkampfzuckerl bis zum Gehtnichtmehr verteilen; das ist das, was SPÖ und ÖVP die letzten Jahrzehnte getan haben, und das, was sie jetzt wieder tun werden. Die Grünen werden teilweise mitstimmen, die FPÖ wird teilweise mitstimmen. Natürlich hat die nächste Generation ein Anrecht darauf, dass sie das zur entsprechenden Sendezeit mitbekommt und sieht, wie hier auf Kosten der kommenden Generationen Wahlkampf gemacht wird. (Abg. Kickl: Die kalte Progression wollt ihr jetzt abschaffen!)
Herr Kollege Kickl, die kalte Progression abschaffen: Wenn ich den Leuten mehr Geld im Geldbörsel lasse, dann ist das kein Wahlkampfzuckerl (Abg. Kickl: Das hätten Sie auch vor der Wahl gemacht!), da geht es darum, dass ich den Menschen das gebe, was sie selbst erwirtschaftet haben, und dass der Staat ihnen nicht unnötig viel wegnimmt. (Abg. Kickl: Ah so!)
Was wir heute wieder tun werden, ist das, was Sie mit den Pensionen machen werden, dass Sie nämlich über der Inflation an fast alle Pensionisten Pensionen ausschütten werden, und das geht alles auf Kosten der nächsten Generation (Beifall bei den NEOS), anstatt dass wir, wie auch gleichzeitig gewünscht von ÖVP und FPÖ, hier eine Schuldenbremse auch mit den anderen Parteien beschließen könnten. Da wollen Sie zwar mitgehen; wie sich das mit der hemmungslosen Schuldenpolitik ausgeht, die Sie die letzten Jahrzehnte auch teilweise mitzuverantworten haben, ist einigermaßen nicht nachvollziehbar.
Fakt ist jedenfalls: Es ist wichtig, dass wir die Themen, die jetzt auf der Tagesordnung stehen, auf die wir uns konsensual geeinigt haben, diskutieren. Ja, natürlich ist Kontrolle ein wichtiges Instrument des Parlaments, aber vordergründig bin ich doch der Meinung, dass das Parlament das ist, was es sein soll, nämlich der Gesetzgeber in diesem Land. Dementsprechend ist es natürlich wichtig, dass wir diese Debatten jetzt hier führen.
Ja, die Kontrolle im Zusammenhang mit dem Bundesdenkmalamt, die aus dem Parlament heraus gekommen ist, wird noch diskutiert – zu später Stunde, das ist richtig. Aber wie schon Klubobmann Schieder gesagt hat, es hat jeder hier ein Anliegen und jeder hätte gerne, dass sein Thema, das ihm am wichtigsten ist, möglichst weit vorne auf der Tagesordnung steht. Das wird sich nicht ausgehen. Insofern werden wir dieser Einwendung gegen die Tagesordnung auch nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)
10.57
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
10.57
Abgeordneter Leopold Steinbichler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kolleginnen und Kollegen! Zuschauer und Zuschauerinnen vor den Fernsehgeräten! Ich habe mich ganz bewusst zu dieser Einwendungsdebatte des Kollegen Zinggl zu Wort gemeldet, weil ich denke, wir sollten nicht verkennen, worum es geht.
Kollege Pilz, mich wundert es, du wirst doch am vornehmsten behandelt, du wirst sogar zur Elefantenrunde im TV dazugenommen. Das kann mir niemand erklären, aber wir haben heute noch beim nächsten Tagesordnungspunkt, nach dieser Wahlrede, wie du es bezeichnet hast, die Möglichkeit, auszudiskutieren, wie man solche Unterschiede macht; aber du wirst deine Wege gefunden haben.
Es ist bekannt, dass die Klubobmänner in einer Vorbesprechung die Tagesordnung beschließen. Ich bin deshalb gegen den Antrag des Kollegen Zinggl, weil ich denke, es ist mir in den letzten vier Jahren in diesem Haus gelungen, den größten Lebensmittelskandal Europas aufzudecken, aber dieser Punkt, eine Palmölstrategie für Österreich, wird als vorletzter Punkt auf die Tagesordnung gesetzt – genauso wie all die Agrardebatten in den letzten Jahren immer nach der Fernsehübertragungszeit behandelt wurden, obwohl das so wichtige Debatten waren. Wir haben vorhin gerade bei der Umweltdebatte gehört, in welch direktem Zusammenhang das steht.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, muss uns bewusst sein – und ich stelle hier keinen Antrag, die heutige Tagesordnung umzustellen –: Das passiert nicht zufällig. Das ist diese Demokratie, dieses Wort, das wir so oft strapazieren. Im Wahlkampf, auf den Wahlplakaten, bei den Wahlreden: Alle reden von Demokratie. Nein, es gibt sie nicht! Ich werde es nach der Rede des Herrn Bundeskanzlers erklären, wie man mit den Meinungsforschungen, mit den gekauften Meinungsforschungen die Leute beeinflusst, wie man die Nichtwähler hineinrechnet, die gar nicht zur Wahl gehen werden. Da werden die Leute völlig falsch informiert, und die Medien machen mit; auch in diesem Haus läuft es gleich ab.
Ich wollte das unbedingt gesagt haben, weil ich es äußerst unfair finde, dass in einem Haus, in dem über Demokratie gesprochen wird, in dem über die Würde des Hauses gesprochen wird, nicht objektiv gearbeitet wird, denn man könnte auch für kleinere Gruppen wesentlich mehr tun und mehr Demokratie leben. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)
10.59
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
11.00
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich hier festhalten möchte, dass es bisher im Rechnungshofausschuss eine sehr gute Zusammenarbeit aller Fraktionen gegeben hat. Das habe ich schon gestern in der letzten Ausschusssitzung gesagt und mich bei allen bedankt. Die Ausschussteilnehmer haben wirklich alle im Sinne des Parlaments, im Sinne der Kontrollaufgabe des Parlaments aktiv mitgewirkt. Es ist ja nicht immer leicht, diese Berichte – es waren an die hundert, die wir in den letzten Jahren zu bearbeiten hatten – im Detail durchzugehen, zu diskutieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Genauso haben wir uns bemüht – es ist schade, dass die Ausschussvorsitzende Moser nicht hier ist, zumindest sehe ich sie nicht (Ruf bei den Grünen: Sie ist eh da!),
Entschuldigung! –, auch diesen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses betreffend das Bundesdenkmalamt noch durchzubringen, alle gewünschten Auskunftspersonen zu laden, obwohl in dieser Vorwahlzeit und außerhalb der normalen Sitzungszeiten diese Dinge nicht so leicht zu bewerkstelligen waren. Wir haben das dennoch durchgebracht, haben uns wirklich darum bemüht.
Ich bedauere, dass es noch keine Regelung für Leute gibt – diese muss man sicherlich noch treffen –, die während der Legislaturperiode aus ihrer Fraktion austreten. Es sind dieses Mal überraschend viele aus ihrer eigenen Partei, der sie jahrelang angehört haben, ausgetreten beziehungsweise haben ihr den Rücken gekehrt. Das muss man akzeptieren. Sie taten dies vermutlich aus guten Gründen, weil sie nicht mehr aufgestellt wurden, das mag sein. Aber wenn man dann, nachdem man der eigenen Fraktion, die diese Untersuchung beantragt hat, den Rücken gekehrt hat und eigene Gruppierungen gebildet hat, daherkommt und sagt, wir bestimmen jetzt auch noch, wie ihr die Tagesordnung zu machen habt, dann habe ich dafür kein Verständnis. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Meine Vorredner haben schon wiederholt gesagt, was alles heute auf der Tagesordnung steht, und das aus ihrem Blickwinkel erläutert. Ich gestehe auch den Kollegen Zinggl und Pilz und allen anderen zu, dass sie sagen: Wir möchten dieses Thema an der ersten Stelle behandelt haben, um es noch einmal breit diskutieren zu können!, nur: Mich wundert es dann schon – und da fordere ich euch auf, euch noch zu Wort zu melden, auch wenn das zu später Stunde diskutiert wird –, dass die Kollegen Pilz und Zinggl nicht auf der Rednerliste stehen. (Abg. Walter Rosenkranz: Die wollen schon früher heimgehen!) Ist das nur deshalb der Fall, weil es erst am Abend, unter Umständen um 24 Uhr, diskutiert wird und es dann für sie nicht mehr so interessant ist, weil sie dann vielleicht nicht mehr in die Medien kommen?
Ich meine: Entweder es geht euch um die Sache, dann ersuche ich euch, euch noch zu Wort zu melden. Die Debatte soll genauso stattfinden, ob es um 13 Uhr, um 17 Uhr oder um 24 Uhr ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
11.02
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über die Einwendungen des Abgeordneten Dr. Zinggl betreffend die Reihung des Tagesordnungspunktes 18 als Tagesordnungspunkt 3.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 14117/J bis 14128/J
2. Anfragebeantwortungen: 13144/AB bis 13177/AB
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Karlheinz Kopf: Der SPÖ-Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 14129/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“ dringlich zu behandeln. (Die Dringliche Anfrage hat nicht die Nummer 14129/J, sondern die Nummer 14128/J. Siehe Korrektur durch Präsidenten Hofer, S. 90.)
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Strolz beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis zum 19. Oktober 2017 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Karlheinz Kopf: Um den 18. Punkt der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern (1782 der Beilagen).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5 sowie 14 und 15 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 135, FPÖ 125, Grüne 105 und NEOS 55 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 28 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Weiters wurde zu Tagesordnungspunkt 3 vereinbart, dass pro Klub nur ein Redner beziehungsweise eine Rednerin zu Wort kommt.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1608/1781 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Somit gehen wir gleich in die Debatte ein.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
11.07
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Das uns vorliegende Volksbegehren hat 562 000 Unterstützungsstimmen bekommen, ist damit das elftbeste Volksbegehren und wurde im Parlament als eines jener Volksbegehren behandelt, die die meiste Aufmerksamkeit erlangt haben. Mir ist nur ein einziges Volksbegehren bekannt, das besser und intensiver hier im Parlament verhandelt wurde, das ist das Bildungsvolksbegehren. Man kann sagen, dass dieses Volksbegehren das zweitbeste in der parlamentarischen Behandlung darstellt.
Dieses Volksbegehren ist in drei Sitzungen umfangreich abgehandelt worden. Es sind darüber Protokolle erstellt worden, die insgesamt 117 Seiten ausmachen. Diese sind auf der Parlamentshomepage abrufbar.
Ich darf mich von dieser Stelle aus bei den Proponenten dieses Volksbegehrens, die es ins Leben gerufen haben, recht herzlich für die Mühe und den Aufwand, den sie betrieben haben, um dieses Volksbegehren so erfolgreich zu gestalten, bedanken. Insbesondere darf ich dem Bevollmächtigten, Herrn Thumpser, dazu recht herzlich gratulieren und mich bei ihm bedanken. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Was sich im Zuge der Verhandlungen und des Ablaufes insbesondere betreffend das CETA-Abkommen herausgestellt hat, ist, dass das CETA-Abkommen letztendlich unterfertigt wurde. Aber bevor es unterfertigt wurde, wurden noch einige Anmerkungen vor allem auf den Widerstand Österreichs hin in dieses Abkommen hineinverhandelt, insbesondere ein Protokoll, das zur Interpretation dieses Vertrages beigelegt wurde. In diesem Interpretationsprotokoll beziehungsweise in dieser Erklärungsanleitung stehen ganz wesentliche Dinge drinnen. Es ist nämlich im Rahmen dieses Verhandlungspro-
zesses, der dann letztendlich auch zur Unterfertigung geführt hat, insbesondere auf Wirken des österreichischen Bundeskanzlers gelungen, zu erreichen, dass es sich nun um ein gemischtes Abkommen handelt und somit dieses Abkommen jedem nationalen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden muss. Das ist nicht selbstverständlich gewesen, weil die Europäische Union davon ausgegangen ist, dass es sich um kein gemischtes Abkommen handelt.
Weiters wurde in diesem Interpretationsprotokoll festgelegt, dass das europäische Vorsorgeprinzip nicht angetastet wird. Was heißt das? – In Europa gibt es bei Lebensmitteln und auch bei Medikamenten und anderen Produkten ein Genehmigungsverfahren, das im Vorfeld durchgeführt wird, wo Produkte auf ihre Eigenschaften getestet, dann genehmigt und erst dann in Verkehr gebracht werden – im Gegensatz zu den angloamerikanischen Ländern, die ein Nachsorgeprinzip haben, wo grundsätzlich alles erlaubt ist, bis es nicht nachträglich verboten wird. Dieses Prinzip ist auf Initiative und unter Mitwirkung Österreichs in den Vertrag eingeflossen.
In weiterer Folge hat das deutsche Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die vorläufige Anwendung nur für die Eigenzuständigkeiten der Europäischen Union gilt, nicht jedoch für die Investitionsschutzgerichtsbarkeit. Des Weiteren darf die Gemischte Kommission ihre demokratische Legitimation nur in einem einstimmigen Beschluss fassen, und jederzeit muss auch die Möglichkeit bestehen, aus diesem vorläufigen Anwendungsbereich auszutreten.
Das heißt, das ist eigentlich die österreichische Position – die Position, die der Bundeskanzler vertritt! –, nämlich dass jene Teile, die in die europäische Zuständigkeit fallen, anwendbar sind, nicht jedoch die umstrittene Investitionsschutzgerichtsbarkeit, die viele Mängel aufweist. Es ist ja bei einem funktionierenden Rechtssystem wie in Österreich, wo Gerichte objektiv und fair Sachverhalte abhandeln, nicht verständlich, dass ein österreichischer Unternehmer mit der Abhandlung bei einem österreichischen Gericht zufrieden ist und ein kanadischer nicht. Das ist nicht einzusehen, weil er dieselben Ausgangspositionen und dieselben Regeln für die Anwendung hat.
Eine funktionierende Gerichtsbarkeit braucht keine supranationale Gerichtsbarkeit, sondern man kann Investitionsschutzbestimmungen oder Schadenersatzbestimmungen bei normalen Gerichten in Österreich abhandeln. Das ist die Position des Bundeskanzlers und auch jene des deutschen Bundesverfassungsgerichts, die der Meinung sind, dass dieses Investitionsschutzabkommen in das interne Regelungsmonopol der Staaten eingreift und damit der Ratifizierung unterworfen ist und diese Ratifizierung in den nationalen Parlamenten stattzufinden hat.
Das kann derzeit noch nicht geschehen, weil die endgültige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts noch ausständig ist, da die belgische Regierung ein Gutachten hinsichtlich der Einordnung in den Bereich des Rechts der Europäischen Union und der Aushöhlung des Auslegungsmonopols des Europäischen Gerichtshofes beantragt hat. Das ist abzuwarten. Das wird ungefähr zwei Jahre dauern. Daher ist eine Vorlage dieses Abkommens nicht vor zwei Jahren denkbar. In dieser Zeit hat die Europäische Kommission noch Verbesserungen im Investitionsschutzbereich durchzuführen.
Also in diesem Sinne ist die österreichische Position – die die Position des Bundeskanzlers ist – und auch jene des deutschen Bundesverfassungsgerichts rechtlich fundiert und international anerkannt. (Beifall bei der SPÖ.)
11.13
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Haubner gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
11.13
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister Rupprechter und Mahrer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch die Schüler des Gymnasiums von Waidhofen an der Ybbs recht herzlich hier bei uns. (Allgemeiner Beifall.)
Das CETA-Volksbegehren hat uns die Möglichkeit gegeben, dass wir uns noch einmal intensiv mit dem Handelsabkommen mit Kanada befassen. Kollege Wittmann hat schon zum Teil die juristischen Aspekte beurteilt, wir vertreten jedoch in ein paar Bereichen unterschiedliche Standpunkte.
Ich möchte aber vor allem die wirtschaftspolitische Bedeutung dieses Abkommens herausstreichen. (Abg. Pirklhuber: ... wenn Sie gegen das Volksbegehren sind!) Es ist für den Standort Europa und die davon betroffenen Unternehmen und auch für die damit verbundenen Arbeitsplätze ganz wichtig, dass solche Handelsabkommen abgeschlossen werden. CETA bringt ja klare Spielregeln für den Handel und für die Investitionen, die zwischen Kanada und Europa stattfinden.
Bei genauer Betrachtung möchte ich hier festhalten: Es geht um CETA. TTIP ist meines Erachtens gestorben, das wird es unter einem Präsidenten Trump nicht mehr geben. (Abg. Kogler: Ja, aber auch den Trump wird es nicht ewig geben!) Man sollte halt hier die zwei Dinge nicht miteinander vermischen, sondern reden wir jetzt einmal über CETA!
Wenn wir uns die Daten und Fakten genau anschauen, dann sehen wir, dass links und rechts um uns – in Asien, in Teilen Südamerikas – beim Wachstum die Post abgeht. Da ist es natürlich ganz wichtig, dass wir uns, wenn wir als Volkswirtschaft erfolgreich sein wollen, auch mit solchen Abkommen intensiv beschäftigen, denn mit diesen können wir unsere hochwertigen Produkte und unsere wertvollen Dienstleistungen in die Welt hinausbringen.
Meine Damen und Herren! Europa braucht diese Handelsabkommen (Abg. Kogler: Geh bitte!), um noch schneller und besser Wirtschaft betreiben zu können und damit auch Arbeitsplätze zu schaffen und vor allem zu sichern.
Wenn man sich die Geschichte der Handelsabkommen, das, was sie in der Vergangenheit bewirkt haben, anschaut, dann weiß man, dass Österreich ein Hauptprofiteur von solchen Handelsabkommen ist. (Abg. Kogler: Die waren ja alle anderen Typs! Das ist ja kein Handelsabkommen!) – Kollege Kogler, Sie kommen noch zu Wort, genießen Sie dann Ihre Redezeit!
Die Zahlen sprechen für sich: Wir verdienen sechs von zehn Euro im Export, und es geht dabei um ein Exportvolumen von 130 Milliarden € und um eine Million Arbeitsplätze – und das ist ganz enorm! (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Das ist natürlich auch für die österreichischen Erfolge enorm wichtig: Made in Austria ist ja ein internationales Qualitätssiegel, das ist bei Hi-Tech so, das ist bei Innovationen so, das ist bei Dienstleistungen so und das ist natürlich auch bei unseren hervorragenden Lebensmitteln der Fall.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch darauf eingehen, dass es auch für die Regionen sehr wichtig ist, dass wir solche Handelsabkommen haben. Wenn wir uns das genau anschauen, dann sehen wir deutlich – zum Beispiel in meinem Heimatbundesland Salzburg –, wie wir von diesen Handelsabkommen profitieren. So hatten wir beispielsweise in Salzburg im letzten Jahr ein Exportvolumen von ungefähr 11 Milliarden €. Diese Exporte gehen in die ganze Welt. Davon gingen ein Drittel in Überseeländer wie Kanada. Das heißt, dieser Anteil wuchs in den letzten fünf Jahren um mehr als 60 Prozent. Davon profitieren in unseren Regionen viele tolle Unternehmen – auch
in meinem Wahlkreis sind viele tolle Unternehmen –, davon profitieren viele klein- und mittelständische Unternehmen, und das sichert Arbeitsplätze.
Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir diese strategische Chance nutzen. Legen wir unseren Unternehmen, von denen viele Arbeitsplätze abhängen, keine Steine in den Weg! Schauen wir, dass wir dieses Abkommen auch ratifizieren, damit wir auf dem Erfolgspfad der österreichischen Wirtschaft bleiben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.17
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Stefan gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
11.17
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich Folgendes klarstellen: Wir von der FPÖ stimmen dem vorliegenden Antrag zu, weil es sich um einen reinen Bericht über die Behandlung des Volksbegehrens „Gegen TTIP / CETA“ handelt. Es ist also keine Abstimmung über CETA, TTIP, TiSA oder sonst etwas in diese Richtung, sondern einfach nur darüber, wie das Volksbegehren hier im Parlament behandelt wurde. Und es ist auch nur ein technischer Bericht und kein Bericht darüber, wie schlecht das Volksbegehren hier vielleicht behandelt wurde. Das ist ein anderes Thema!
Man muss trotzdem ganz kurz zurückschauen, wie CETA und TTIP entstanden sind. Wir reden hier jetzt in erster Linie über CETA, weil TTIP wahrscheinlich tatsächlich auf Eis gelegt ist; ob es gestorben ist, weiß ich nicht. Sich da nur an einem Präsidenten festzuhalten, ist, glaube ich, auch zu kurzsichtig gedacht.
CETA wurde 2009 zwischen der Europäischen Union und Kanada zu verhandeln begonnen, und zwar völlig hinter verschlossenen Türen, ohne jede Transparenz. Man konnte überhaupt keine Einsicht nehmen, wie das abgelaufen ist. Die Europäische Kommission wurde dabei im Wesentlichen von Lobbyverbänden beraten, daher gab es immer Bedenken, dass gewisse Interessen im Vordergrund stehen und diese in erster Linie bei den Diskussionen herangezogen werden.
Es wurde dann Gott sei Dank auf die Europäische Kommission so starker Druck ausgeübt, dass man übereingekommen ist, dass es zumindest ein gemischtes Abkommen ist. Das bedeutet, dass zumindest Teile dieses Abkommens in den einzelnen Parlamenten noch einmal abgestimmt werden müssen. Das war aber nur deshalb möglich, weil es eben so starken Druck gegeben hat, sonst wäre das Abkommen schlicht und einfach auf europäischer Ebene sozusagen durchgerutscht, es wäre durchgewinkt worden und schon längst, so wie es ursprünglich gewünscht war, in Geltung.
Dabei muss man schon auch die Rolle Österreichs bedenken, denn es können als Einzige unsere Regierungsvertreter die Stimme für Österreich erheben und allenfalls auch in einem Ministerrat ein Veto einlegen. Genau das ist aber nicht passiert. Es haben unsere Vertreter – und da insbesondere Bundeskanzler Kern – zugestimmt, dass CETA in Kraft treten kann.
Das muss man immer dabei betonen, auch wenn man sich heute herstellt und sagt, man sei hier kritisch und man möge gewisse Dinge nicht: Man hätte schon einmal verhindern können, dass es überhaupt so weit kommt.
Jetzt hat in Österreich, Gott sei Dank, eine Initiative ein Volksbegehren eingebracht. Auch von mir noch einmal herzlichen Dank und Gratulation, weil das ja ein unglaublicher Aufwand ist. Es ist eine stumpfe Waffe, wir wissen das. Wir kritisieren auch regelmäßig, dass es keine andere gibt. Es ist die einzige Möglichkeit der Bevölkerung, sich überhaupt bemerkbar zu machen, aber es ist eine stumpfe Waffe, das hat man
gesehen: Es wird halt dann im Parlament diskutiert – dieses Mal etwas aufwendiger als sonst. Es hätte vier Behandlungen im Ausschuss geben sollen, es gab nur drei, und die dritte auch nur deshalb, weil die Opposition hier wirklich Druck gemacht hat und gesagt hat, es kann nicht sein, dass wir das in den November, Dezember hinein verschieben oder vielleicht am besten gar nicht mehr darüber debattieren.
Wenn wir von der Opposition also nicht darauf bestanden hätten, dass es heute überhaupt diese Diskussion gibt, wäre das unter den Teppich gekehrt worden, weil es offenbar den Regierungsparteien unangenehm ist, über dieses Thema zu sprechen, weil sie ja dann sagen müssten, ja, wir haben dieser potenziellen Aushöhlung unserer Souveränität zugestimmt und wollten die Bevölkerung damit überhaupt nicht befassen. – Daher ist es ihnen sehr unangenehm. (Beifall bei der FPÖ.)
Was ist aber jetzt die Kritik an CETA? Man muss schon immer wieder darauf hinweisen: CETA ist bereits teilweise in Kraft – auch das muss man dazusagen –, es ist seit Oktober bereits teilweise in Kraft. Insbesondere sind die Zölle einmal aufgehoben. Das ist etwas Positives, da sind wir als Freiheitliche natürlich auch dafür, wir sind ja für den freien Handel. Wenn wir hier Kritik üben, dann sind es ja konkrete Punkte und nicht eine Abneigung dagegen, dass es einen freien Handel in der Welt geben soll. Im Gegenteil, wir wissen, dass gerade auch Österreich davon profitiert. Daher ist dieser eine Punkt, dass es keine Zölle mehr gibt, positiv.
Was aber ist der große wirtschaftliche Effekt? – Wir haben gerade gehört, die Arbeitsplätze hängen davon ab, für Österreich ist das ganz wichtig. Selbst die positivsten Untersuchungen, und zwar von den Befürwortern von CETA, haben ergeben, dass Kanada nach zehn Jahren möglicherweise ein Plus beim Pro-Kopf-Einkommen von 3 Prozent zu verzeichnen hat, während es in Europa nach zehn Jahren 0,2 Prozent sein sollen. Wir reden da also von einem minimalen wirtschaftlichen Effekt. In diesem Licht ist das, was hier vorher so vollmundig erzählt wurde, zu sehen. Ein positiver Effekt ist ein positiver Effekt, ja, aber wenn dieser in so einem geringen Ausmaß stattfindet, dann muss man sich schon anschauen, welche Risiken dem gegenüberstehen.
Ein Thema ist dabei natürlich immer der sogenannte Investitionsschutz, weil er bedeutet, dass Unternehmen Staaten klagen können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Investitionen willkürlich gestört wurden, zum Beispiel durch gesetzliche Maßnahmen. Das ist ein ganz heikler Punkt, weil das letztendlich dazu führen kann, dass der Steuerzahler eine Schadenersatzforderung bezahlen muss. Man kann sich vorstellen, dass das heikel ist.
Es wurde im Rahmen der Entstehung von CETA lange darüber diskutiert und an sich auch beschlossen, ein neues Gericht hiefür einzusetzen. Durch den Druck, der aus der Bevölkerung und aus den einzelnen Staaten gekommen ist, sind Dinge auch positiv entwickelt worden. Aber dennoch haben wir jetzt ein Gericht, das von Richtern besetzt wird. Diese Richter haben nach unserem derzeitigen Informationsstand ein minimales Grundeinkommen und werden dann je nach Verfahren bezahlt. Das bedeutet natürlich, dass es tendenziell wohl ein Anreiz ist, möglichst viele Verfahren zu haben, und man könnte annehmen, dass man deshalb vielleicht eher Verfahren zulässt und entsprechend entscheidet, eben aufgrund dieses Anreizes.
Man darf auch nicht vergessen, was für eine unglaubliche finanzielle Macht hinter manchen dieser potenziellen Kläger steht. Die können Staaten durchaus gefährlich werden. Und wenn dann Staaten in vorauseilendem Gehorsam oder zumindest einmal aus Vorsicht beginnen, gewisse Gesetze nicht mehr zu erlassen, die vielleicht dem Umweltschutz oder dem Verbraucherschutz dienen würden, dann wird es natürlich heikel.
Das ist genau der Punkt, der uns große Sorgen macht: dass über so eine Gerichtsbarkeit Staaten indirekt dazu gezwungen werden, anders zu agieren, als sie das wollen. Das ist in Wirklichkeit auch eine Aushöhlung der Demokratie und der Möglichkeiten der Parlamente. Deswegen sind wir hier so kritisch, noch dazu angesichts dieses ganz geringen Effekts, den es geben könnte.
Man muss sich das zum Beispiel so vorstellen: Ein Staat ist gegen Fracking, hat aber noch keine gesetzliche Maßnahme dagegen getroffen. Ein kanadisches Unternehmen investiert in diesem Staat, um dort Fracking durchzuführen. Erst danach wird eine gesetzliche Regelung getroffen, um Fracking zu verhindern. In diesem Fall wäre es denkbar, dass das Unternehmen klagt und der Staat Schadenersatz leisten muss. Das sind ganz konkrete Beispiele.
Oder: Ausstieg aus der Atomenergie, klassischer Fall. Deutschland ist geklagt worden, weil natürlich auch Investitionen in Atomkraftwerke getätigt wurden. Da droht dem deutschen Staat unter Umständen eine wirklich große Schadenersatzforderung von mehreren Milliarden Euro. Also das sind heikle Punkte.
Es gibt zwar vage Bestimmungen, wo es heißt, die Staaten können in gewissem Ausmaß Regelungen treffen, wenn sie der Meinung sind, das ist wichtig für ihre Bürger, und dann wäre dieser Punkt vom Investitionsschutz ausgenommen. Das sind aber so vage Bestimmungen, dass wir genau wissen, wie das dann abläuft. Da gibt es ja unglaubliche Macht dahinter, die sich dann alle möglichen Schlupflöcher suchen wird. Wenn man so unbestimmte Bestimmungen hat, dann ist auch immer die Gefahr gegeben, dass sie ausgehebelt werden. Das ist also ein durchaus heikler Punkt.
Wir haben auch den Bereich Rückkauf von privatisierter Grundversorgung. Es könnte sein, dass in einem Staat vielleicht zwar nicht die Wasserversorgung, aber das Kanalsystem privatisiert wurde. Wir kennen das ja leider auch. Wir sind immer dagegen gewesen, dass man kritische Infrastruktur privatisiert, aber es kommt doch immer wieder vor. Wenn jetzt ein Staat oder eine Kommune darauf kommen würde, das wieder rekommunalisieren, also wieder in den öffentlichen Bereich bringen zu wollen, dann könnte das auch eine Klage hervorrufen, weil sich ein ausländisches Unternehmen dadurch diskriminiert fühlen könnte.
Das ist also ein sehr heikler Punkt, der immer den Gestaltungsspielraum des eigenen Staates herabsetzt und verringert. Das heißt, wir nehmen uns damit unsere eigene Souveränität. Das sind heikle Punkte, die man nicht einfach mit so lockeren Erklärungen wie: Es ist wichtig, Handel zu treiben!, wegwischen darf.
Die Diskussion über die mögliche Reduktion von EU-Standards läuft natürlich auch. Es gibt natürlich Bestimmungen, dass gewisse Dinge ausgeklammert sind, aber man darf nicht vergessen, dass Kanada der drittgrößte Exporteur von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist. Dass also großes Interesse besteht, diese Produkte auch auf diesem Weg zu vertreiben, liegt wohl auf der Hand. Es gibt eine mögliche Weiterentwicklung des CETA-Abkommens, wenn es dann einmal voll in Geltung ist, und es ist durchaus denkbar, dass sich sehr wohl etwas in diese Richtung bewegt. Das ist etwas, was in Österreich jedenfalls abgelehnt wird.
Ich komme jetzt zum Schluss. Ich würde das gerne noch weiter ausführen, aber wir haben ja als Fraktionen begrenzte Redezeit, wie schon angesprochen wurde. In der Bevölkerung gibt es jedenfalls – das ist offensichtlich – ein großes Misstrauen gegenüber derartigen Abkommen, vor allem eben auch, neben dem geringen Effekt, im Hinblick darauf, dass die Souveränität deutlich eingeschränkt wird. Da es ja letztlich Risiken sind, die der einzelne Bürger zu tragen hat, weil ja solche Handelsabkommen oft direkt in das Leben der einzelnen Bürger eingreifen, sind wir der Überzeugung, dass man die Bevölkerung zumindest befragen sollte, wie sie das sieht.
Sozusagen in Weiterentwicklung des Volksbegehrens, das ja darauf abgezielt hat, dass auch die Bevölkerung miteinbezogen wird, stelle ich daher folgenden Antrag:
Antrag
der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu Handels- und Dienstleistungsabkommen (TTIP, CETA und TiSA)
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) und das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zur Beschlussfassung vorzulegen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Stefan soeben vorgetragene Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
des Abgeordneten Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter
eingebracht über die Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren "Gegen TTIP / CETA" (1608/1781 d.B.)
Betreffend Volksbefragung zu Handels- und Dienstleistungsabkommen (TTIP, CETA und TiSA)
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) und das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Das erfolgreiche Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“, welches 562.379 stimmberechtigten Österreichern unterstützt haben, hat aufgezeigt, dass solche Entscheidungen nicht alleine von der Politik in der EU und Österreich getroffen werden sollen. Die Österreicher haben ein hohes Interesse bei solchen tiefgreifenden Entscheidungen mitzubestimmen.
Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, Arbeitnehmer und Arbeiterinnen sowie Konsumenten und Konsumentinnen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen ist vom jeweiligen Partnerstaat oder Staatengemeinschaft sowie vom Umfang der Handelsbeziehungen abhängig. Weiters von den Prozessen des Zustandekommens. Dabei steht Offenheit und Transparenz im Mittelpunkt.
Trotzdem führt die Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Gewerkschaften und Vertreter der nationalen Politik wurden hingegen weder an Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum „Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)“ beteiligt noch beim „Comprehensive Economic and Trade- Abkommen (CETA)“ mit Kanada. Es sind die bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art. Das CETA-Abkommen, das dem TTIP-Abkommen mit den USA als Vorbild dienen soll, weist das gleiche Procedere auf. Auch die Verhandlungen mit Kanada werden hinter verschlossenen Türen geführt.
Folgende Probleme werden sich Österreich stellen:
Investoren werden Staaten verklagen können. Das sogenannte Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS, Schiedsgerichtsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) – selbst in seiner neuen Verpackung als „Investment Court System“ (ICS, Investitionsgerichtshof) – gesteht ausländischen Investoren das Recht zu, europäische Staaten zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Gesetze oder sonstige Maßnahmen der EU oder einer ihrer Mitgliedsstaaten ihre Investitionen geschädigt und ihren erwarteten Gewinn geschmälert haben. Dies wird auch Gesetze und Maßnahmen beeinflussen, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden, z.B. zum Umweltschutz und Verbraucherschutz.
Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben. Die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ wird es den Vertretern großer Firmen und Bürokraten von beiden Seiten des Atlantiks erlauben, auf Gesetzentwürfe in Expertengruppen Einfluss zu nehmen, schon bevor diese in gewählten Parlamenten diskutiert wurden. Dies untergräbt die Demokratie!
Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
CETA wird bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
Transnationale Großkonzerne werden noch mehr Vorteile gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgern gewinnen.
Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen. CETA wird es schwieriger machen – und vielleicht sogar unmöglich – Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser usw. wieder in öffentlichen Besitz zurückzuführen, nachdem sie einmal privatisiert wurden.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man sollte nicht unterschätzen, was im globalen Kontext auch ein kleines Land wie Österreich zur Klärung dieser Fragen beitragen kann, nämlich jener Fragen: Was ist vernünftiger und gerechter Handel?, versus diese tatsächlich drohenden Konzernklagsrechte, welche Bedeutung und welche Rolle es hier übernehmen kann – oder könnte, wenn man denn eine mutige Regierung hätte! Aber davon sind wir ja weit weg, weil Rot und Schwarz-Türkis in trauter Eintracht das Parlament hier an der Nase herumgeführt haben und den CETA-Vertrag diesem Haus nicht zuleiten, weil da eine Mehrheit dagegen wäre. Das ist doch völlig absurd, das ist nachgerade demokratisch pervers: Die Volksvertretung darf das Volk nicht mehr vertreten! So weit ist es gekommen. Das wollten wir nur einmal vorangestellt wissen. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, ein kleines Land hat eine große Rolle, deshalb sollten wir sie einnehmen und uns nicht in die Sackgasse manövrieren und dort noch den Hinterausgang suchen, denn bekanntermaßen gibt es diesen in einer Sackgasse nicht. Wir werden Ihnen aber einen Ausweg weisen.
Es ist genauso wie beim Klimaschutz, wo die Rolle der Kleinen sehr wichtig ist. Kollegin Brunner hat hier ja in einer beeindruckenden Rede ausgeführt, was für eine Verantwortung diese unsere Generation hat – und Österreich in Europa und Europa in der Welt. Bei CETA ist es noch viel klarer, noch viel klarer!
Es ist zunächst noch einmal Dank auszusprechen an die Initiatoren, an die BürgerInnen, die unterschrieben haben. Das war wirklich für alle offensichtlich – ja, für alle, ich nehme mich da nicht aus, waren doch die Möglichkeiten dieses Volksbegehrens, wie leider so oft, sehr gering – ein Überraschungserfolg, deshalb sind 600 000 Bürgerinnen und Bürger sehr viel. Also Dank an diese und die Bürgerinitiativen, die das begleitet haben! (Beifall bei den Grünen.)
Wir wollen uns jetzt nur mehr auf CETA konzentrieren, denn das war ja ursprünglich umfassender, und da muss man halt in der Kürze noch einmal, weil ja von der anderen Seite mehr oder weniger monoton auch immer die gleichen Argumente kommen, ein paar Dinge durchdeklinieren, im Schnellkursus.
Na selbstverständlich ist es für den Handel – aber für welchen denn? Es wird hier immer mit Wachstums- und Beschäftigungseffekten argumentiert; soll alles sein. Es wird mit der österreichischen Exportquote von 60 Prozent argumentiert. – Ja eh, aber ist Ihnen vielleicht irgendwann einmal aufgefallen, dass diese entstanden ist, ohne dass es diese Art von Verträgen gibt? Es gibt ja jetzt schon Handel! Dabei gibt es schlechte Dinge, aber auch gute. Da kann man auch etwas verbessern, und in CETA sind sogar viele passable Punkte drinnen.
Neulich haben wir – ich stehe nie an, das zu erwähnen – uns, der hier anwesende Herr Wirtschaftsminister und ich, in einer sehr brauchbaren Weise über Wirtschaft und Export unterhalten und haben auch sehr viel Übereinstimmung gefunden; so ist es ja nicht. Nur Sie tun ja so, als würde es das alles nur mit solchen Verträgen geben – Sie schon wieder von der Wirtschaftskammer; na ja, was soll man sonst erwarten? Ich weiß nicht, ob Sie sich dann auch in Türkis umfärben müssen, diese Ihre Rede war jedenfalls noch altschwarz. Sie erklären uns hier immer irgendwelche Statistiken, erbringen aber damit nur den Beweis, dass die Welt eh so ist, und zwar auch ohne diese Verträge.
Bei allen Vorteilen, die man vielleicht mit künftigen Verträgen, die vernünftig und gerecht globalen Handel organisieren, erreichen kann – und das sollten wir tatsächlich anstreben –, muss man die Giftzähne sehen, und diese gilt es zu ziehen. Das hat nichts mit 60 oder 50 Prozent Exportquote zu tun, sondern das hat einfach mit Hin-
schauen zu tun. Dieser Frage müssen Sie sich endlich einmal stellen, anstatt hier – ich meine, Sie haben einen Grund dazu, aber vielleicht wissen Sie das gar nicht – dem völligen Euphemismus anheimzufallen, einer Schönrederei, wie man bei uns sagt.
Das sind ja in erster Linie gar keine Handelsverträge, und schon gar nicht sind sie frei, denn die Einzigen, die da freigestellt werden, sind die Konzerne – die schon, das ja. Es geht hier immer um die Frage der Davids gegen die Goliaths, und im Zweifel sind wir hier aufseiten der Davids, und das sogar aus marktwirtschaftlicher Überzeugung, weil nur viele kleinere Unternehmen sicherstellen können, dass das überhaupt so funktioniert, wie Sie es dem Lehrbuch entnehmen. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, im Lehrbuch steht drinnen, der Handel ist gut und bringt was. – Ja eh, aber unter welchen Bedingungen? Diese sind politisch zu analysieren und auch zu verändern. Das ist unsere Aufgabe – und nicht irgendetwas hinterherzuhecheln, was uns irgendwelche Konzernlobbyisten vorsingen. Dieses ist das falsche Lied, aber was kommt denn vor in der Partitur von CETA? – Das Vorsorgeprinzip wird durchbrochen! Da können Sie hundertmal etwas anderes erklären, weil Sie nicht willens oder nicht in der Lage sind – ich weiß es nicht –, den Artikel 25 endlich einmal zu lesen. Diese Frage ist in all den Fachexpertendiskussionen von der Regierung nie beantwortet worden. Dort steht das nämlich explizit drinnen, da können Sie sich mit Ihrem EU-Primärrecht in der Anwendung dann hinten anstellen.
Die regulatorische Kooperation: Das ist ein seltsames Wort, aber in Wirklichkeit geht es darum, dass der Konzernlobbyismus von vornherein eingelassen wird. Nicht, dass die das dann entscheiden, aber der Lobbyismus im Vorfeld von Entscheidungen von demokratisch gewählten Parlamenten, hüben wie drüben, ist eingelassen. Und wer sitzt dort drinnen? – Eher die Konzerne, aber sicher nicht die Umweltschützerinnen und Umweltschützer, Stichwort Klimaschutz. Das ist alles ausgenommen. Klimaschutz ist definitiv null Thema, Umweltschutzdurchsetzungsregeln gibt es nicht. Es gibt nur die Rechte für die Konzerne, die sie dann bei privaten Gerichten einklagen können. Das ist doch absurd!
Das ist ein demokratischer Rückschritt! Dafür hat es die Französische Revolution nicht gegeben, dass dann Konzerne das alles wieder umdrehen. So ist es doch, wenn Sie einmal genauer hinschauen! Und Sie wollen eine bürgerliche Partei sein?! (Beifall bei den Grünen.)
Eine Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn es gescheite Rahmengesetzgebung gibt – und da geht der Rahmengesetzgeber her und entmannt und entleibt sich! Dafür machen Sie hier Werbung! Sie halten uns immer vor, wir haben das nicht verstanden. Sie wollen aber einfach nicht einsehen, dass wir uns sehr wohl mit den wirtschaftlichen Fragen beschäftigen, aber eben auch mit diesen Giftzähnen.
Jetzt haben wir folgende Situation: Österreich hat im Hintergrund immer angeschoben, dass diese Abkommen kommen sollen. Die berühmten Konzernprivilegien, vulgo Konzernklagsrechte, private Schiedssysteme, waren zuerst nicht drinnen, sind im Nachhinein hineingekommen, und wir haben Sie in den Protokollen dabei ertappt, dass Sie da immer vorne mit dabei waren. Dann kommt die Regierung, auch die jetzige, der Herr Kern, und will das ein bisschen wegschieben und umdrehen. Übrig bleibt eine völlig seltsame Geschichte – ich habe die Pointe ja schon vorweggenommen –, nämlich dass wir hier nicht entscheiden sollen. Diese Sackgasse muss man aber verlassen. Auffällig ist nur, dass das eines der wenigen Dinge ist, wo Kern und Kurz sich einig sind, nämlich uns den Vertrag nicht zuzuleiten.
Wir weisen Ihnen jetzt den Weg aus dieser Sackgasse. Erstens einmal ist von der Bundesregierung verfassungswidrig zugestimmt worden. Wir haben nämlich mehrere Beschlüsse – einen im Nationalrat, einen im Bundesrat, einen von den Bundeslän-
dern –, die alle bindend wären, und zwar dahin gehend, dass man auf europäischer Ebene nicht hätte zustimmen sollen. Deshalb kann man das noch sanieren.
Die Konzernklagsrechte werden für alle Ewigkeiten verschwinden, wenn wir hier nicht ratifizieren, aber auch die anderen Giftzähne kann man noch herausnehmen. Dafür kämpfen wir, und deshalb sollten wir nicht ratifizieren. Da aber diese Bundesregierung zu feig ist, wie ich meine, das ins Haus zu bringen, und die nächsten Regierungsverhandlungen auch schwierig werden, gibt es einen Ausweg aus dieser Sackgasse, den ich nicht immer sofort beschreiten würde, aber in diesem Fall ist er logisch und richtig: die Volksbefragung. Zu diesem Schluss kommen ja mehrere vernünftige Menschen und ich auch, und deshalb bringe ich den entsprechenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu CETA
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Antrag zur Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Zustimmung Österreichs zum Handelsvertrag der EU mit Kanada (CETA) dem Nationalrat zuzuleiten, bei der die Fragestellung folgendermaßen lautet:
Sind Sie für das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA)?
O Ja O Nein“
*****
Die Frage Ja oder Nein wird sich auch für diese Regierung stellen. Es ist Zeit, Farbe zu bekennen. Wenn Sie nicht einsichtig sind, ist der 15. Oktober eben auch ein Tag der Abstimmung über diese Frage. (Beifall bei den Grünen.)
11.37
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kogler soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Volksbefragung zu CETA
eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (1608 d.B.): "Gegen TTIP / CETA" (1781 d.B.), TOP 1
Begründung
Das Volksbegehren gegen TTIP/CETA und TISA ist mit 562.379 Unterschriften oder 8,87 Prozent der Wahlberechtigten ein überaus erfolgreiches Volksbegehren.
Der Text des Volksbegehrens lautet:
"Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen."
CETA, das bereits vor Beendigung des Volksbegehrens auf europäischer Ebene auch von Seite der Bundesregierung unterzeichnet und im Europäischen Parlament im Februar 2017 ratifiziert wurde, wird seit 21.9.2017 in Teilen vorläufig angewendet. Ausgenommen sind bis zur Ratifikation durch alle EU-Mitgliedstaaten im Wesentlichen nur die umstrittenen Schiedsgerichte.
Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Zustimmung zu CETA auf europäischer Ebene nicht nur über den Willen der Bürgerinnen und Bürger hinweggesetzt sondern auch über verbindliche Beschlüsse von National- und Bundesrat sowie der Bundesländer. Denn das Volksbegehren ist nur ein Teil des Widerstands in Österreich gegen EU-Handelsabkommen:
· Mehr als 400 Gemeinden in Österreich haben sich „TTIP-CETA-TISA-frei“ erklärt.
· Alle neun Landtage haben Beschlüsse gegen TTIP, CETA und TISA gefasst.
· Die Landeshauptleute haben die Bundesregierung in einer diese bindenden Stellungnahme nach Art. 23 d B-VG aufgefordert, CETA (genauso wie TTIP) im Falle der Einführung privilegierter Konzernklagsrechte abzulehnen und keine Zustimmung für eine vorläufige Anwendung zu geben.
· Der National- und der Bundesrat haben in ebenso gleichlautenden bindenden Stellungnahmen nach Art. 23 e B-VG die RegierungsvertreterInnen zu einem Abstimmungsverhalten gegen CETA verpflichtet und die Regierung damit auf verfassungsrechtlicher Basis zur Ablehnung des Vertrags auf europäischer Ebene angehalten.
Angesichts dieses keineswegs legitimierten Alleinganges der Bundesregierung ist ein Volksentscheid über CETA in Österreich der einzige Ausweg für Regierung und Bevölkerung, die mehrheitliche Haltung zu CETA in einer letztgültigen Entscheidung zu ermitteln. Dies soll über den Weg einer Volksbefragung geschehen, deren Ergebnis als politisch verbindlich betrachtet wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Antrag zur Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Zustimmung Österreichs zum Handelsvertrag der EU mit Kanada (CETA) dem Nationalrat zuzuleiten, bei der die Fragestellung folgendermaßen lautet:
Sind Sie für das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA)?
O Ja O Nein“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
11.38
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu Beginn bei den InitiatorIn-
nen des Volksbegehrens bedanken. Wir stimmen alle überein: Transparenz und Information sind extrem wichtig, und ich glaube, dass gerade die Diskussion um CETA und auch um TTIP gezeigt hat, dass die Europäische Union da in Zukunft anders handeln muss – und sie hat auch nachgelegt beim Thema Transparenz – und dass wir auch in der Kommunikation andere Wege beschreiten müssen. Das ist auch eine Hoffnung, die ich in die nächste Bundesregierung setze, dass das auch so gemacht wird.
Was passiert jetzt aber wieder in dieser Debatte? – Es ist Wahlkampf und es werden ganz viele unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen, wobei ich fast schon ein bisschen überrascht bin – es ist ja doch schon relativ nahe an den Wahlen, und ein bisschen Kreide ist schon verteilt worden –, dass es zumindest vonseiten der FPÖ schon ein bisschen ruhiger zugeht.
Danke dem Kollegen Kogler, dass er wie gewohnt mit dem grünen Populismus weitergemacht hat. Anders, als Fred Sinowatz vielleicht gesagt hätte, ist Ihr Motto nicht, alles ist sehr kompliziert, sondern es ist in der grünen Welt alles sehr einfach, es ist alles immer extrem einfach zu erklären. Kollege Kogler, Sie haben gefragt: Wo kommt denn der Handel her, den wir bis jetzt gemacht haben? – Nicht vom Heiligen Geist und auch von keiner guten Fee (Abg. Kogler: Aber auch nicht von CETA!), sondern unter anderem auch von 59 Abkommen, die wir bereits geschlossen haben und die auch solche Investitionsschutzklauseln beinhalten. Diese Abkommen haben diesen Handel begründet.
Ein grundlegender Unterschied zwischen diesen Dingen, die da jetzt einfach so vermischt auf den Tisch gebracht werden, ist zum Beispiel, dass CETA ausverhandelt ist, TTIP nicht und wahrscheinlich auch nicht kommen wird. TiSA zum Beispiel ist erst am Beginn des Verhandlungsprozesses. Und warum wir nicht über das Freihandelsabkommen mit Südkorea gestritten haben, versteht hier auch niemand. Der Verdacht liegt nahe, dass man nur das kritisiert, was billig und einfach zu kritisieren ist, oder vielleicht nur das, womit man im Wahlkampf punkten kann und was man nicht noch zusätzlich erklären muss.
Wir sind ja aus europäischer Perspektive wirklich ein gallisches Dorf der Unvernunft, weil das in anderen Ländern nicht diskutiert wird, da die Regierungen anderer Länder viel mehr Verantwortung übernommen haben und erklärt haben, was die Vorteile sind. Das ist auch etwas, das ich von unserer Regierung in der letzten Gesetzgebungsperiode sehr vermisst habe, dass nicht aufgeklärt worden ist und auch nicht klar dargelegt worden ist – schon von Anfang an –, was die Vorteile für Österreich sind. Das wäre meiner Meinung nach ihre Verantwortung gewesen.
Alle, unter anderem auch die Grünen, sagen immer: Ja, natürlich wollen wir Freihandel, selbstverständlich wollen wir Handel generell. Aber wann kommen denn endlich die Vorschläge, wie Sie sich Ihre fairen und gerechten Freihandelsverträge eigentlich vorstellen? Wann wird man hier einmal konstruktiv und sagt wirklich, wie man sich vorstellt, was in so einem Vertrag drinnen stehen soll, und nicht nur, was man glaubt, dass nicht drinnen stehen sollte? Das haben wir jetzt schon lange genug diskutiert. Das konnte ich bei Ihrer Rede nicht heraushören, Herr Kollege Kogler, das war eine Wortwolke ohne konkrete Vorschläge und Ideen, in der es wiederum nur um Giftzähne gegangen ist und andere „Krone“-verwendbare Wordings, die Sie hier formulieren.
Es wird ja auch immer gesagt, es sei zu wenig Wachstum, das da herauskommt, Kollege Stefan hat das gesagt, 0,2 Prozent. Offensichtlich haben wir es total gut, das brauchen wir nicht, es ist ja alles okay. Wer will schon in Zukunft wachsen? – Das haben wir nicht nötig. In der Enquete hat Universitätsprofessor Breuss, der da immer zitiert wird, gesagt, dass das Abkommen nicht viel bringt oder keine großen Wachstumseffekte hat, er hat aber auch gesagt – das, was er in der Enquete auch gesagt hat,
wird von den Kritikern oft nicht erwähnt –, dass CETA ein gutes Abkommen ist. Es ist viel Lärm um nichts, viel populistischer Lärm um nichts, der jetzt noch einmal im Wahlkampf verbreitet wird. (Abg. Kogler: Das ist ein Antrag auf Volksbefragung!)
Ich könnte jetzt natürlich, wie ich es hier schon x-mal zu diesem Thema gemacht habe, noch einmal aufzählen, dass alle Punkte, die Sie zum Investitionsschutz erwähnt haben, so nicht stimmen, die Sie zum Vorsorgeprinzip erwähnt haben, so nicht stimmen, dass Schiedsgerichte Gesetze aufheben können, stimmt so nicht. Das sind einfach alles Unwahrheiten, die hier drei Tage vor der Wahl noch einmal bewusst verbreitet werden.
Ich glaube, wir als Parlament und als Abgeordnete sollten uns hier viel mehr die Frage stellen: Wo wollen wir denn hin? Was ist das für ein Handel, den wir haben wollen? Wollen wir als Europäische Union etwas vorlegen? Wollen wir vorgeben können, wie der internationale Handel auf dieser Welt funktionieren soll, dass sich die ganze Welt an unseren Standards – bei denen wir uns hier ja einig sind, die wir sehr schätzen – orientieren soll? Wollen wir, dass wir Zeit verlieren, dass wir zurückfallen und dass wir zum Schluss unsere Standards senken müssen, weil wir nicht proaktiv waren, weil wir keinen Weg vorangegangen sind, weil wir nicht den ersten Schritt, einen progressiven Schritt gesetzt haben, hin zu einem guten, modernen Freihandelsabkommen?
Da kann ich nur sagen: Mehr Mut und auch mehr Verantwortung! – Das ist etwas, das die nächste Bundesregierung vorlegen muss. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.
11.42
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger – heute sind viele da –, schön, dass Sie da sind!
„Die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, zwingen uns alle zur Zusammenarbeit. Sie können nicht im Sinne des alten nationalstaatlichen Denkens von den einzelnen Ländern allein bewältigt werden.“ – Das hat der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl 1996 in einer Rede über den erfolgreichen EU-Binnenmarkt gesagt. Meine Damen und Herren, das gilt noch heute. (Abg. Pirklhuber: Mutlosigkeit der Politik nenne ich das, was Sie sagen! Mutlosigkeit!)
Was ist denn der EU-Binnenmarkt? – Es bedeutet, dass wir innerhalb Europas keine Grenzen haben, dass wir die Zollgrenzen abgebaut haben, und dass wir Warenfreiheit für den Warenverkehr in Europa haben. Meine Damen und Herren, Europa und unsere große Möglichkeit, so zu wirtschaften, ist ein Erfolgsmodell mit Vorzeigecharakter. Europa ist heute nicht umsonst die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt. Meine Damen und Herren, wir sind mit dabei, wir sind ein Teil davon. Das müssen wir uns bitte einmal bewusst machen.
In der Zusammenarbeit beim Freihandel mit Kanada stehen wir jetzt, wie Sie alle wissen und wie schon mehrfach ausgeführt wurde, auf der ersten Stufe. Das CETA-Freihandelsabkommen steht ja erst auf der ersten Stufe. Wir haben mit Kanada ein hochentwickeltes, demokratisches und freies Land als Partner. Das ist ein Partner, wie man ihn sich als Wirtschaftsnation nur wünschen kann.
Wir sind ein Exportland: 1,7 Millionen Arbeitskräfte, fast die Hälfte aller unserer Arbeitsplätze, werden jetzt schon durch den Export gesichert. Daher, meine Damen und Herren, sage ich es ganz klar und deutlich: Freihandel ist positiv für eine exportorientierte Wirt-
schaft. Ich gehe sogar weiter und sage, er ist unerlässlich. Sechs von zehn Euro werden im Ausland erwirtschaftet. (Abg. Kogler: Das gibt es ja alles ohne Verträge!) Ohne Freihandel gäbe es definitiv den Wohlstand, den wir in Österreich haben, so nicht. (Abg. Kogler: Die Verträge gehen alle nach hinten los!)
Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren kommen: Danke auch, dass wir das in dieser Breite diskutieren konnten. Die Initiatoren des Volksbegehrens sagen es ja selbst: Handels- und Investitionsabkommen haben immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen gehabt. Gott sei Dank ist das so, weil es bedeutet, dass wir damit Wohlstand sichern. (Abg. Hauser: Das hat es vorher schon gegeben! Sie tun ja so ...!)
Seit 21. September gibt es keine Zölle zwischen Europa und Kanada mehr. Die Entscheidung war richtig. An dieser Stelle möchte ich sagen, wir von der ÖVP haben uns immer ganz klar für Freihandelsabkommen ausgesprochen, für die Menschen in unserem Land, und nicht so, wie Bundeskanzler Kern, mit gespaltener Zunge gesprochen (Abg. Kogler: Das ist richtig, da haben Sie recht!); nämlich einerseits eine Mitgliederbefragung bei der SPÖ zu machen, bei der sich 88 Prozent dagegen aussprechen, und deshalb in Österreich so zu sprechen und in Brüssel eine andere Linie zu vertreten, mit gespaltener Zunge. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Wir stehen für das, wir stehen für Freihandelsabkommen, für die Menschen in unserem Land. Und mit dem right to regulate haben wir die Möglichkeit, dass die Nationalstaaten selbst über die Qualitätsstandards bestimmen. Das ist eine Win-win-win-Situation für Kanada, für Europa, für Österreich. Im Verfassungsausschuss wurde dankenswerterweise gute Aufklärungsarbeit geleistet. Es gilt darum einmal mehr für alle Verantwortungsträger, insbesondere auch für alle NGOs, egal, wo sie stehen, keine Ängste zu schüren, sondern Fakten abzuwiegen und objektiv zu informieren. Angst ist definitiv kein guter Ratgeber. (Abg. Kogler: Aber für die Flucht aus der Verantwortung brauche ich keinen Ratgeber!) Zahlen, Daten, Fakten und kluge Köpfe entscheiden für eine mutige Zukunft in Österreich, für eine langfristige Wirtschafts- und Wohlstandspolitik.
Herr Kollege Kogler, es wird ja Ihnen auch klar sein, dass die Investitionen, die österreichische Unternehmen im Ausland tätigen, Schutz brauchen. Wie der Schutz ausgebaut ist, das werden wir wahrscheinlich noch in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren diskutieren. (Abg. Kogler: Nein, das steht im Vertrag! Das gibt es ja gar nicht!) – Das wird man sich ja noch anschauen können. Sie haben ja selbst gesagt, Sie wissen nicht genau, wie es ausformuliert ist, und daher werden wir zu diesem Thema sicher noch sprechen können. (Abg. Kogler: Schon wieder jemand, der den Vertrag nicht gelesen hat!)
Ich sage ganz klar, die Politik in Österreich muss der Wirtschaft Chancen eröffnen und nicht Chancen verbauen. Unser Ziel ist es, Österreich in der Wirtschaft zurück an die Spitze zu bringen. (Abg. Kogler: Dazu brauchen Sie aber kein CETA! – Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Moser.) Mit dem Durchschnitt gebe ich mich nicht zufrieden und auch viele in meiner Fraktion nicht. Mit Sebastian Kurz wird uns das gelingen, mit einem Bundeskanzler Sebastian Kurz werden wir Österreichs Wirtschaft wieder an die Spitze bringen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.47
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.
11.47
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kein Mensch ist gegen Freihandel. (Abg. Steinacker: Oh ja!) – Kein vernünftiger Mensch ist gegen Freihandel, nur Sie versuchen, uns permanent diese Abkommen als Freihandelsabkommen zu verkaufen. Da steht zwar Freihandel drauf, aber Freihandel ist nur zu einem geringen Ausmaß drinnen. Es sind eben Dinge drinnen, die nicht unsere Zustimmung finden können. – Das zum einen.
Zum anderen – Kollege Stefan hat es auch schon erwähnt, das ist mir besonders wichtig –, zum Volksbegehren mit über 560 000 Unterschriften: Herzlichen Dank dafür! Das ist ein ganz, ganz wichtiges Signal der Zivilgesellschaft. Wir lassen uns nicht alles gefallen. Kollege Stefan hat schon gesagt, wenn bei CETA nicht Druck von verschiedenen Institutionen, auch von verschiedensten Parteien, selbstverständlich auch von der Freiheitlichen Partei, ausgeübt worden wäre, dann wären viele Dinge überhaupt nicht geändert worden, insbesondere bei den Schiedsgerichten, über die man jetzt ganz stolz sagt, das sind ja Schiedsgerichte, bei denen die Richter aus einem Pool von Experten nominiert werden, sogar mit Berufungsmöglichkeiten. Das war ja ursprünglich ganz, ganz anders, da waren das nicht einmal Richter, sondern Anwälte et cetera. An die Unterzeichner dieses Volksbegehrens: Das zahlt sich über kurz oder lang aus. Das ist eine Politik der kleinen Schritte und die Beteiligung daran ist sehr, sehr wertvoll. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt im Abkommen Dinge, die wir ablehnen. Dieses ganze Vertragswerk geht in die Richtung, dass Konzerne zu Subjekten des Völkerrechts gemacht werden, neben den Staaten – das wollen wir nicht –, dass Konzernen das Recht zugebilligt wird, Staaten zu verklagen. Komischerweise haben die Staaten umgekehrt kein Recht, Konzerne zu verklagen, wenn sie sich über Menschenrechte, Sicherheitsanforderungen oder etwa Umweltauflagen hinwegsetzen. (Abg. Kogler: Richtig!) Das ist eine Disparität, die nicht akzeptabel ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kogler.)
Konzerne können auch Staaten klagen, wenn sie in ihrem Eigentum beschränkt werden. Jetzt ist die große Frage: Gehören da auch entgangene Gewinne, beziehungsweise erwartete Gewinne dazu? – Momentan noch nicht, aber es wird immer bekundet.
Allerdings muss man da juristisch wissen, dass das living agreements, lebende Abkommen sind, also etwas, das unserem Rechtsverständnis in Wirklichkeit völlig unbekannt ist. Wer kann uns garantieren, dass im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Vereinbarungen auch der Begriff der erwarteten Gewinne unter dieser aktiven Klagslegitimation subsumiert wird? – Dann haben wir sozusagen ein Monsterproblem, weil uns dann Coca-Cola verklagen wird, weil wir gesetzliche Regelungen haben, dass dieses gesunde Getränk zum Beispiel nicht in Schulkantinen ausgeschenkt werden darf.
Ich sehe das sehr, sehr kritisch, wir alle sehen das sehr, sehr kritisch. Das geht in eine Richtung der grundsätzlichen Systematik von living agreements, da ist sozusagen die Kuh aus dem Stall und jeglicher demokratischer Kontrolle entzogen. Das war es dann, und das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Das widerspricht Artikel 1 unserer Bundesverfassung, das „Recht geht vom Volk aus“. Das widerspricht auch diametral dem grundsätzlichen Zugang der Freiheitlichen Partei zu aktiver Beteiligung der Bevölkerung an vielen politischen Meinungsbildungsprozessen, insoweit ist auch eine unserer Koalitionsbedingungen ein deutlicher Ausbau der Beteiligung der Bevölkerung an diesen Prozessen, ein deutlicher Ausbau der direkten Demokratie. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Vertragswerke gehen genau in die entgegengesetzte Richtung, deswegen lehnen wir sie ab. Genauso wie etwa auch eine Sperrklinkenklausel, die bedeutet, dass
einmal getätigte Privatisierungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Das ist eine Einschränkung der demokratischen Freiheit und der demokratischen Selbstbestimmung. Es würde unmöglich gemacht, dass demokratisch festgelegt wird: Diese Privatisierung war ein Fehler, wir wollen sie in Erkenntnis der Erfahrungen, die wir gemacht haben, revidieren. – Das ginge dann nicht.
Es geht dem Grunde nach also immer um dasselbe: Diese Vertragswerke schränken unser Selbstbestimmungsrecht ein, schränken die Macht des Volkes und der Bevölkerung ein und delegieren diese Macht an irgendwelche Kommissionen und Expertengruppen, die dann Verträge weiterentwickeln, in Wirklichkeit Recht sprechen, das dann Millionen von Europäern bindet und keinerlei demokratische Korrektur mehr ermöglicht. Das sind grundsätzliche Dinge, die wir als Demokraten, als Freiheitliche ablehnen, und deswegen gibt es auch einen klaren Standpunkt unsererseits gegen CETA und TTIP. (Beifall bei der FPÖ.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.
11.53
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn ein großes Dankeschön an die Initiatoren des Volksbegehrens, an Bürgermeister Thumpser und seine Kolleginnen und Kollegen, die in beispiellosem Engagement, wie viele Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, gezeigt haben, dass die Basis aufstehen kann und ihr Wort erhebt, wenn es notwendig ist. Es ist notwendig, die Stimme zu erheben und ich möchte diesen Dank noch einmal aussprechen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Als einer jener Abgeordneten, der die Diskussionen mit dem Chefverhandler Kanadas Steve Verheul und der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland oder mit dem amerikanischen TTIP-Verhandler Bryant Trick in diesem Haus, im österreichischen Parlament, geführt hat, kann ich sagen: Jawohl, CETA ist ein trojanisches Pferd. Es ist ein trojanisches Pferd, in dessen Bauch nicht der listige Odysseus sitzt, nein, in dessen Bauch die Lobbyisten von Bayer, Monsanto, Walmart und der europäischen Automobilindustrie sitzen. Jawohl, die sitzen in diesem Vertrag drinnen! (Beifall bei den Grünen.)
Cicero hätte im römischen Senat Folgendes ins Plenum hinein gesagt, nämlich: Cui bono? Wir haben das hier in diesem Haus auch schon öfter einmal diskutiert. Wem nützt es denn wirklich? Streuen wir der Bevölkerung nicht Sand in die Augen, meine Damen und Herren, streuen wir ihr nicht Sand in die Augen! Es ist klar, der Einfluss der Konzerne wird nicht eingeschränkt, sondern ausgeweitet. Artikel 25.2: Das Vorsorgeprinzip im Bereich der Gentechnik wird ausgehebelt. – Das Vorsorgeprinzip ist eines unserer Kernanliegen, für das ich fast zwei Jahrzehnte in diesem Haus gekämpft habe. (Abg. Kogler: Bravo!)
Ich erinnere daran, dass Kanada, die USA und Argentinien die Europäische Union zwei Mal verklagt haben, einmal im Hormonfleischskandal und einmal im Gentechnikbereich. Beide Male haben sie vor der WTO gewonnen.
Wer glaubt, dass unser Vorsorgeprinzip bei internationalen Schiedsgerichtsentscheidungen durchzusetzen sein wird, wenn nicht einmal das Wort Vorsorgeprinzip im Vertragstext vorkommt? Herr Minister Mahrer, im Vertragstext steht kein Wort über das Vorsorgeprinzip, kein Wort dazu! (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Das ist einfach klar, das können Sie nicht widerlegen. Darum gibt es ja auch diesen Beipackzettel, diese komische, lange Erklärung, was denn alles sei und nicht sei. (Zwischenruf des Abg.
Matznetter.) Sand in die Augen der Menschen, in die Augen der Bevölkerung! – Diesen Sand müssen wir aus den Augen herausbekommen!
Danke noch einmal an die Initiatoren. Danke für die vielen guten Debatten mit den Expertinnen und Experten bei den Hearings, bei den Enqueten im österreichischen Parlament. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist klar, meine Damen und Herren, der Investorenschutz, die Sonderklagsrechte sind nicht zu akzeptieren. Wir lassen uns die Demokratie nicht durch eine internationale Deregulierungspolitik zerstören. Das hat nichts mit Handel zu tun, sondern mit Deregulierung, und das heißt letztlich, Gesetze werden nicht mehr im Parlament beschlossen, sondern in Hinterzimmern irgendwelcher Beamten, irgendwelcher Lobbyistenvereine.
Das wollen wir nicht, Herr Minister Mahrer! Wir wollen nicht beschwichtigen, wir wollen nicht beschönigen, wir wollen nicht behübschen. Wir wollen die Dinge auf dem Tisch haben. Die österreichische Bevölkerung hat das Recht dazu! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Bravorufe der Abgeordneten Kogler und Steinhauser.)
Meine Damen und Herren! Ich muss auch einige persönliche Worte verlieren, das ist meine letzte Rede hier in diesem Haus. Ich bin der Erste, der den Reigen einiger Abschiedsreden, wie ich vermute, starten wird. Ich möchte bei dieser Gelegenheit ganz kurz zurückschauen: 18 Jahre politische Arbeit, eine spannende Zeit. Ich will keinen Tag missen. Ich erinnere mich noch gut an Schwarz-Blau I, an den Ausverkauf der Bundesforste, 40 000 Hektar hätten verkauft werden sollen. Dagegen haben wir gekämpft, wir haben dagegengehalten, wir haben es verhindert. (Beifall bei den Grünen.)
Österreich gentechnikfrei zu machen war über 20 Jahre lang ein Riesenzirkus; für das Selbstbestimmungsrecht der Regionen bin ich von Oberösterreich bis nach Brüssel gelaufen, das haben wir, Kollege Rupprechter, miteinander verhandelt. Das war eines der wenigen positiven Dinge, die wir miteinander verhandelt haben. (Heiterkeit bei den Grünen.) Jawohl, das war positiv, nämlich das Rahmengesetz zum Gentechnikanbauverbot. Das haben wir in dieser Legislaturperiode beschlossen, das war ein guter Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Die Pestizidverbote – Neonics, Glyphosat – haben wir gerade letzte Woche gemeinsam mit Kollegen Kogler, mit Kollegin Brunner erreicht, also ein großer Erfolg, wo wir gezeigt haben, aus der Opposition in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist es machbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Bravo, Wolfgang!) Eine gute parlamentarische Arbeit ist notwendig, hier und jetzt und heute!
Ich könnte das noch lange fortsetzen, aber mir ist auch ganz wichtig, meinen persönlichen Dank auszusprechen. Da steht natürlich meine Familie ganz oben. (Beifall bei den Grünen.) Die Rückendeckung einer Familie, die hinter einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten steht – das dürfen wir nicht vergessen –, eine Partnerschaft ist notwendig, damit man im öffentlichen Bereich diese Arbeit machen kann.
Ich möchte an dieser Stelle auch der Parlamentsdirektion, insbesondere Parlamentsdirektor Dossi, den Vizedirektoren Janistyn-Novák und Wintoniak herzlich danken. Die Unterstützung in diesem Haus ist in diesen 18 Jahren immer ausgezeichnet gewesen. Das gehört auch gesagt und nicht geschimpft, sondern da gehört klar gesagt: Diese Unterstützung haben wir. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)
Ein besonderer Dank gilt natürlich meinen persönlichen MitarbeiterInnen, ganz vorne steht Jens Karg, mit dem ich die letzten sechs Jahre ausgezeichnet zusammengearbeitet habe. Herzlichen Dank, Jens, stellvertretend für alle MitarbeiterInnen des Grünen Klubs und selbstverständlich meiner Fraktion. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.) Herzlichen Dank auch den Kollegen Zinggl, Pilz und Rossmann, das sage ich auch klipp und klar. Natürlich auch dir, Karl (in Richtung des Abg. Öllinger), du bist auch lange dabei, allen Kolleginnen und Kollegen. Es war ein wunderbares Arbeiten, und das sollte man auch an dieser Stelle nicht vergessen. (Beifall bei den Grünen.)
Der Lobesworte sind genug gesprochen, lassen Sie mich noch einen kurzen Appell zu diesem Paradigmenwechsel formulieren – etwas, das mir wichtig ist; wenn ich auch aus dem Parlament ausscheide, die politische Debatte geht weiter; sie geht weiter in der Zivilgesellschaft, in der Gesellschaft, in Europa, sozusagen in einer großen Herausforderung –, zu dem Primat der Politik! Lassen wir uns die Politik nicht kleinreden! Das liegt an jedem Abgeordneten hier in diesem Haus. Die Politik ist die Voraussetzung dafür, dass wir einen demokratischen Diskurs haben und dass nicht Lobbyisten alles bezahlen. Wir sollten sehr vorsichtig sein, auch hier im Haus, wer sich von wem wie bezahlen lässt. Das, meine Damen und Herren, ist ein wichtiger Punkt, den wir nicht vergessen sollten! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pilz.)
Im 21. Jahrhundert wird sicher der Klimawandel das herausragende Thema sein, daran gibt es überhaupt keinen Zweifel, und es wird auch die Phase der globalen Entwicklung sein, in der die Bevölkerungszahl ihr Maximum erreichen wird. 2070 oder 2080 oder 2090 wird es neun, zehn Milliarden Menschen geben – eine Riesenherausforderung, meine Damen und Herren! Wir brauchen daher nicht mehr Freiheit für die Konzerne und die Finanzindustrie, sondern wir brauchen mehr Freiheit für die BürgerInnen und mehr Schutz für die biologischen und natürlichen Ressourcen. Diesen Schutz brauchen wir, denn nur dann werden wir genug Ressourcen haben, dass auch unsere Kinder und Enkelkinder ausreichend davon leben können und dass wir diesen Planeten auch nachhaltig in das nächste Jahrhundert hineinentwickeln können. Damit müssen wir zu Beginn dieses Jahrhunderts anfangen und dürfen uns nicht erst am Ende darüber wundern, dass es schon zu spät ist.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen bei dieser Arbeit alles, alles Gute. Ich bedanke mich noch einmal für die gute Zusammenarbeit in allen Bereichen. – Danke schön. (Allgemeiner, von den Grünen stehend dargebrachter Beifall.)
12.01
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Pirklhuber, auch von meiner Seite einen herzlichen Dank und alles Gute für Ihre Zukunft!
Nun ist Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.01
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Auch ich darf mich bei Wolfgang Pirklhuber bedanken. Es tut mir auch leid, dass du, Wolfgang, von der eigenen Fraktion hinausgewählt wurdest (Zwischenrufe bei den Grünen), denn deine Fachkompetenz hat mich, auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren, immer beeindruckt. Ich finde es schade, dass wir im Landwirtschaftsausschuss nicht mehr beisammensitzen werden. Dein Ausscheiden tut mir wahnsinnig leid.
Worüber reden wir heute? – Wir reden jetzt über das von allen 59 am besten verhandelte Handelsabkommen, und was wir bis jetzt gehört haben, waren eigentlich nur Angstszenarien. Wir haben von den bösen Konzernen gehört. Schlussfolgerung: In
Österreich darf es aufgrund dieser Schutzmechanismen keine Konzerne geben, die mit kanadischen Investoren verhandeln, obwohl es diese Schutzmechanismen auch gibt, wenn sie mit einem der anderen 58 Länder – wie gesagt, im Rahmen von schlechter ausverhandelten Abkommen – verhandeln. Sie haben insofern auch eine Schutzfunktion, und das sollte man auch unterstützen.
Wir haben von Atomkraft gehört, wir haben von Schiedsgerichten gehört, wir haben von bösen Lobbyisten gehört. Das alles sind Unsachlichkeiten. Von zwei Dingen haben wir nichts gehört, nämlich von der Westbalkanroute und deren Schließung. Dieses Thema wurde heute im ersten Moment schon einmal ausgespart, aber das wird sicher noch kommen. Sonst ist alles gesagt worden, sonst sind alle Angstszenarien aufgezählt worden.
Kollege Stefan, zu diesem Es-könnte-Sein: Es könnte auch noch einmal die Sonne vom Himmel fallen, das hat es bei Ihnen schon einmal gegeben, aber ich glaube, dass wir nicht dem Angstszenario frönen müssen, sondern diese Chance nützen sollten. Eine Druckerei bei Lofer zum Beispiel, der Stefan – der heißt auch Stefan –, hat ohne Handelsabkommen mit Kanada mit dem McDonald’s-Konzern einen Produktionsvertrag geschlossen; es geht darum, Holzdekorplatten zu drucken. Diese Firma würde extrem davon profitieren, würde dieses Handelsabkommen auf den gesamten amerikanischen Markt ausgeweitet werden. Sie würde sich die Lizenzen sparen. Sie hat bis jetzt noch keine Schwierigkeiten gehabt, auch keine Schwierigkeiten mit der Schiedsgerichtsbarkeit. Das ist Stärkung des Wachstums und das ist Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe auch in Österreich, und nicht, mit Angstszenarien zu kommen.
Wenn Sie sagen – und das haben Grün und Blau immer wieder gesagt beziehungsweise haben sie es beklagt –, dass selbst die Abgeordneten zu wenig informiert worden sind, dass zu wenige Informationen übermittelt worden sind, wie können Sie dann das Volk darüber entscheiden lassen? Wie wollen Sie das machen, wenn es schon für Sie zu wenige Informationen gibt? (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist NEOS, das ist klar!) Das heißt, Sie müssen darüber nachdenken (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist Ihr Hochmut! Tragt nur die Nase recht hoch, ja, ja!), wie Sie diese Angstszenarien beseitigen. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist der Hochmut!) – Sie dürfen dann auch noch reden!
Es ging nämlich darum: Ein Handelskonzern hat sich dagegen ausgesprochen, sozusagen: Wir sind dagegen, weil wir vielleicht Eigeninteressen haben. Das Kleinformat „Kronen Zeitung“ ist aufgesprungen, dann gab es eine Bürgerinitiative von einem Bürgermeister, der in seinem Heimatdorf einen Großkonzern, einen großen Industriebetrieb hat, der davon profitiert, dann gab es eine Abstimmung durch die SPÖ, 14 000 Unterstützer – und dann kam das große Umfallen!
Ich glaube, wir müssen uns darauf besinnen, meine Damen und Herren, dass wir nicht dem Populismus und den Angstszenarien verfallen (Abg. Walter Rosenkranz: Da schauen wir uns immer was beim Haselsteiner ab!), dass wir die Chance des Handelns wahrnehmen und nicht Ihren Angstszenarien verfallen, denn Ihr Beispiel Schweiz ist total gescheitert! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe des Abg. Walter Rosenkranz.)
12.06
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.06
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Werter Herr Präsident! Werte Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Auch ich möchte mich bei den 562 378 Unterzeich-
nern des Volksbegehrens und bei Herrn Thumpser bedanken. Ich glaube, es ist nur recht und billig, das zu tun – aus einem simplen Grund: Wir waren alle gemeinsam – alle Fraktionen, viele europäische Länder und Mitgliedstaaten übergreifend – für mehr Transparenz in diesen Verhandlungen. Das war ein richtiger Kritikpunkt, und das ist anzusprechen.
Im Rahmen der Finalisierung der Verhandlungen ist es durch Präzisierung über dieses gemeinsame Auslegungsinstrument gelungen, eine ganze Reihe von Interpretationsspielräumen zu beseitigen. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn es nicht eine breit getragene Bürgerbewegung in Österreich, aber auch in anderen europäischen Ländern gegeben hätte. Und das ist ganz sicher zum Teil – man muss es ja europaweit sehen – Ihr Verdienst, aber auch das Verdienst vieler anderen Initiativen, die einfach darauf hingewiesen haben, dass es da Dinge gibt, über die man sprechen muss, die man klarstellen muss.
Dieses durchaus nicht einfach zu erarbeitende gemeinsame Auslegungsinstrument stellt einige dieser Dinge klar, und mir wäre es ein Anliegen, noch einmal auf ein paar dieser Punkte hinzuweisen.
Anschließend an Kollegen Schellhorn, der gemeint hat, es sei nicht immer alles schwarz und weiß, nicht alles in Wirklichkeit immer eindeutig festmachbar: Dazu dient genau dieses gemeinsame Auslegungsinstrument, um eben noch einmal Dinge außer Streit zu stellen, hinsichtlich derer im Rahmen des Vorsorgeprinzips, das in Artikel 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU eindeutig festgeschrieben ist, festgelegt ist, dass sie nicht infrage gestellt sind, weil in spezifischen Punkten, im Rahmen der Umweltstandards oder der Standards des Arbeitnehmerschutzes, eben noch einmal explizit darauf Bezug zu nehmen ist, wie das zu interpretieren ist. Diesbezüglich sind von unterschiedlichen Expertinnen und Experten, die sich im Ausschuss eingebracht haben, Klarstellungen vorgenommen worden.
Im Übrigen war das eine Debatte, die in den letzten Monaten in vielen Mitgliedsländern geführt worden ist, weil diese Fragen, wie das denn zu handhaben sei, ja in vielen Mitgliedsländern offen waren.
Ich möchte einen Punkt ganz explizit herausgreifen, der es wert ist, klargestellt zu werden. Es wird immer von Sonderklagsrechten für Konzerne gesprochen; das wurde auch im Ausschuss debattiert. Es geht um die Möglichkeit, im Rahmen eines länderübergreifenden Vertrages – denn es bleibt den Unternehmen, egal, welcher Größenklasse, ja immer unbenommen, jeweils ein nationales Gericht anzurufen, das wissen wir ja – eine spezifische zusätzliche – eben weil nicht auf Basis einer in einem Einzelvertrag zwischen einem Land und einem anderen Land definierten Klagsmöglichkeit –, unabhängige Instanz zu schaffen, mit Berufungsrecht, um zu seinem Recht zu kommen.
Entscheidend ist jetzt: Was ist das für ein Recht? Wir sprechen immer von Investitionen, aber was bedeutet das genau? – Ein Unternehmen, das in einem Land, nehmen wir Österreich, tätig ist, ein österreichisches Unternehmen, geht in ein anderes Land, in dem Fall Kanada, und entscheidet sich zum Beispiel, auch dort eine Produktionsstätte einzurichten, weil es zum Beispiel von den Logistikkosten her, aber auch im Sinne der Umweltstandards unsinnig wäre, ein Produkt, das man im Umfeld des Industrieclusters Linz–Wels produzieren könnte, über den gesamten Atlantik zu schippern und dann dort zu verkaufen, sondern weil es Sinn macht, österreichisches Know-how, einen Teil der österreichischen Experten plus zusätzliche Arbeitnehmerschaft dort einzusetzen, um vor Ort zu produzieren. Also man kauft ein Grundstück, man errichtet eine Produktionsanlage und verkauft dann auf dem amerikanischen Subkontinent.
Um genau solch einen Fall geht es. Es geht um Investitionen eines österreichischen Unternehmens in Kanada – es geht nicht um Finanzinvestitionen, sondern um realwirtschaftliche Investitionen –, das dort Produktionsanlagen errichtet, und darum, dass dann möglicherweise – das wäre ein konkreter Fall – die kanadische Regierung eine Idee hätte, woraufhin das kanadische Parlament ein Gesetz erlassen würde, das diese Produktionsanlagen irgendwie beeinträchtigen könnte oder möglicherweise vielleicht sogar zu einer Enteignung führen könnte. Das ist, wohlgemerkt, ein sehr unrealistischer Fall, aber man macht Gesetze und Verträge für unrealistische Fälle beziehungsweise für solche, die vielleicht ganz, ganz selten eintreten. Dann stellt sich die Frage: Wie kommt das österreichische Unternehmen zu seinem Recht?
Anders als bisher sieht – nach einer massiven Debatte und nach vielen Fragestellungen in Bezug auf die bestehenden Regelungen – die Vereinbarung nun eine neue Form vor, zu diesem Recht zu kommen, nämlich sogenannte Investitionsgerichte – unabhängige, unparteiische, mit Richtern zu besetzende Investitionsgerichte, inklusive einer Berufungsinstanz. Das ist neu, das ist anders, das hatten wir bisher nicht.
Wir haben uns auf europäischer Ebene auch alle darauf geeinigt, das sogar noch weiterzuentwickeln, um überhaupt zu einer einheitlichen, über viele Länder und über viele Vertragsgestaltungen übergreifenden Regelung, zu einem multilateralen Investitionsgericht zu kommen, was eine weitere qualitative Verbesserung bedeutet. Wir haben uns auch einheitlich – ganz Europa – die Sichtweise verschafft, dass das mehr Transparenz als die bisher nationalstaatlichen Verfahren hinsichtlich der Einsichtnahme der jeweiligen Streitparteien in die jeweiligen Beweismittel, darauf, was vor Gericht wirklich verhandelt wird, bringen würde. Das ist eigentlich ein qualitativer Gewinn, wenngleich ich dazusage, das ist ein vielleicht sehr selten stattfindender Fall, ein unwahrscheinlicher Fall.
Aber es geht nicht nur um große Unternehmen. Ich weiß nicht, ob Sie die Firma Palfinger, die in Kanada eine Produktionsstätte hat, oder die Firma Doppelmayr den international wahnsinnig mächtigen Konzernen zuordnen würden. Wenn die dort bedroht wären, dann hätten sie eine Möglichkeit, sich ihr Recht zu verschaffen. (Abg. Steinhauser: In Kanada!) – In Kanada. (Abg. Steinhauser: Na ja, das ist ein funktionierender Rechtsstaat!) Das ist ja wechselseitig, natürlich, weil es ein multilaterales, ein die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten und Kanada betreffendes Abkommen ist. Auf diesen qualitativen Fortschritt muss man in diesem Bereich einfach hinweisen.
Kollege Kogler hat angesprochen, dass wir sehr sachliche, sehr inhaltgetriebene Debatten geführt haben, für die ich mich wie immer sehr bedanken möchte. Einen Punkt möchte ich aber schon herausgreifen, und zwar wenn es um die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten, die ja Arbeitsplätze sichern und neue schaffen sollen, Wohlstand, Steuerleistung schaffen sollen, und der sozialen und ökologischen Verantwortung geht. Da stelle ich mir immer wieder die Frage – der Vertrag sichert das eindeutig auch so ab und die Interpretation des Auslegungsinstruments macht das auch noch einmal deutlich –: Hat sich das österreichische Hohe Haus und irgendein Abgeordneter oder irgendeine Abgeordnete schon jemals in einer Entscheidung davon beeinflussen lassen oder davor gefürchtet, was irgendein außereuropäisches Unternehmen irgendwo denken würde? – Nein! Ich glaube, es gibt keinen einzigen Fall. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Mir ist nichts bekannt. Ich glaube das nicht und ich hoffe, dass auch in der nächsten Legislaturperiode lauter unabhängige ... (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Es geht um den Eingriff in die Möglichkeit, nationalstaatlich regulieren zu können, ob man etwas will oder nicht, und den gibt es in der Form nicht. Und ich bin mir sicher,
das österreichische Parlament wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode in Fragen des Gemeinwohls in allen Bereichen – Gesundheit, Pflege, Infrastruktur und was auch immer, Umweltstandards, arbeitsschutzrechtliche Standards – sicher nicht von irgendjemandem außerhalb Europas beeinflussen lassen, sicher auch nicht von einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union, weil es den Österreicherinnen und Österreichern verpflichtet ist. Ich verstehe also diese Ängste in gar keiner Art und Weise. Das ist Ihr eigenes Selbstbewusstsein. Sie sind der österreichischen Verfassung verpflichtet, unserem Rechtssystem, und Sie werden dementsprechend handeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Herr Abgeordneter Schmuckenschlager zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Thema CETA und die Freihandelsabkommen im Allgemeinen sind eine sehr wichtige Einrichtung für uns, um im internationalen Handel zu bestehen. Wir haben es heute schon gehört: Freihandel, ja, das bringt uns etwas, das soll uns voranbringen, aber wenn es um Rechte und Pflichten, wenn es ins Detail geht, dann ist das zu intransparent, zu viel, das bitte nicht! – Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es ist wichtig für die UnternehmerInnen, die eine Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern, gegenüber dem Unternehmen im Allgemeinen haben, dass sie, wenn sie im Handel international tätig sind, auch einen Rechtsrahmen vorfinden, in dem sie sich bewegen können. Die unzähligen Handelsabkommen bieten diese Sicherheit.
Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass man sich ein bisschen weiterentwickeln kann. Etwas hat das Volksbegehren auf jeden Fall gebracht: die Diskussion über das CETA-Abkommen und damit mehr Transparenz und Bewegung in der Darstellung. Wir sollten aber auch nicht permanent falsche Argumente verwenden. Wenn wir bei CETA davon reden, dass von der großen Herausforderung des Klimawandels keine Rede ist, dann stimmt das nicht. Es gibt ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel bei CETA, weil es darum geht, wie diese Handelsbewegungen auch umwelttechnologisch letztendlich aufzubauen sind.
Es gibt Nachhaltigkeit für die Bewirtschaftung im Forst sowohl in Kanada wie in Europa, Nachhaltigkeit in der Fischerei. Wie könnte unser kleines Österreich das beeinflussen? Wir kritisieren oft in Klimadebatten, dass Abholzungen, Rodungen irgendwo am Amazonas oder sonst wo stattfinden. Auf diesem Weg haben wir die Möglichkeit, als Europäer, als Österreicher im europäischen Kontext mitzuarbeiten. Es ist wichtig, mit einer Stimme zu sprechen, um auch solide Rahmenbedingen abstecken zu können.
Ein Handelsabkommen, das in nächster Zeit auslaufen wird und das auch in europäischer Verhandlung steht, ist das Mercosur-Abkommen. Bei diesen Verhandlungen mit den südamerikanischen Staaten stehen wir vor großen Problemen. Man könnte sich nur wünschen, dass die Architektur von CETA auch für dieses Abkommen angewandt wird. Wir haben es bei CETA geschafft – und das sind auch jene Verbände, die Sie als böse Lobbyisten bezeichnen –, dass zum Beispiel landwirtschaftliche Verbände rote Linien bei den Zöllen und bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus anderen Staaten eingeführt haben. Auch bei Mercosur müssen wir das wieder hineinverhandeln, aber dazu brauchen wir diese Verbände, um entsprechend aufzutreten.
Wenn wir eine Landwirtschaft wollen, die produzieren kann, dann müssen wir ihr auch die Mittel dafür in die Hand geben. Wir haben heute auch das Thema Glyphosat
besprochen. Man kann jetzt durchaus über die wissenschaftlichen Erkenntnisse diskutieren, aber es hat einen politischen, demokratisch Beschluss hier im Haus gegeben, und der ist nicht zu diskutieren. Dieser Beschluss ist gefällt, und dem muss man sich auch beugen. Eines möchte ich aber schon sagen: Wenn man auf der einen Seite der produzierenden Landwirtschaft die Mittel aus der Hand nimmt, auf der anderen Seite aber beim Handel und beim Markt nicht dafür Vorsorge trifft, dass sie dort auch bestehen kann, dass unser Verbündeter, der Konsument, erkennt, wie verschiedenste Lebensmittel hergestellt und erzeugt worden sind, dann ist das scheinheilig und an Scheinheiligkeit wirklich nicht zu überbieten.
Wir brauchen die Möglichkeit – und auch das CETA-Abkommen gibt uns die Möglichkeit in die Hand –, eine entsprechende Kennzeichnung von Lebensmitteln durchzusetzen. Es ist wichtig, dass der Konsument als Partner der Wirtschaft auch auf die europäischen Unternehmen schauen kann, dann braucht man sich auch nicht vor den Produkten aus der ganzen Welt zu ängstigen und zu fürchten, wenn wir ein bisschen mehr auf die Rahmenbedingungen achten, aber die Gesamtheit im Blick haben.
Nicht nur um die Produktion in unserem Land zu beschränken, wenn das der Wunsch von dem einen oder anderen ist, sondern auch um zu schauen, dass der Markt Kontrolle hat, dafür braucht es diese Abkommen, und ich glaube, es ist wirklich wichtig, darüber zu diskutieren, aber letztendlich geht es um die Verantwortung, alles abzuwägen und nicht dem reinen Populismus zu verfallen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.18
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber ist die nächste Rednerin. – Bitte.
12.18
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (ohne Klubzugehörigkeit): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte mich meinen VorrednerInnen dahin gehend anschließen, dass es nicht darum geht, Angst zu erzeugen oder uns zu fürchten, wie Herr Minister Mahrer gesagt hat, sondern es geht darum, dass wir hier ein Volksbegehren vor uns liegen haben, anlässlich dessen sich dankenswerterweise über 560 000 Menschen Gedanken darüber gemacht haben, wie Österreich und die Europäische Union gemeinsam mit ausländischen Partnern weiterhin Handel betreiben wollen, in welchem Ausmaß, wie ausgestaltet und in welcher Form. Und diese vielen Menschen sind zu dem Entschluss gekommen, dass es da immense Kritikpunkte gibt, die auch vehement geäußert und betont werden müssen und die aufzeigen, was es zu ändern gilt.
Da geht es nicht um Angst, da geht es nicht darum, dass wir uns vor irgendwelchen ausländischen Konzernen fürchten, sondern da geht es darum, akribisch und penibel zu analysieren, was in diesem Abkommen enthalten ist. Und auch wenn Kollege Wittmann in seiner Eingangsrede gemeint hat, es war möglich, durch den Bundeskanzler viele Punkte hineinzureklamieren, diese Punkte mit einem Begleittext in den Vertrag hineinzubekommen, wie er gesagt hat, dann muss ich hier vehement widersprechen, denn der Vertragstext an sich hat sich in keinem Punkt und in keinem Beistrich verändert. Der Vertragstext liegt in seiner ursprünglicher Form schwarz auf weiß vor. Das heißt, worüber wir hier reden müssen, ist der Grundvertrag, ist der Vertrag selbst.
Wir reden über Inhalte wie unter anderem auch die Regulierungskompetenz, die wir als österreichischer Staat uns nehmen lassen, wenn wir in Richtung Investitionsschutz gehen, wenn auf einmal Überlegungen im Vordergrund stehen, dass uns dann schlussendlich eventuell Klagen ins Haus stehen könnten, wenn wir ein Gesetz zum Schutz der Umwelt, der Verbraucherrechte et cetera machen wollen.
Es geht auch um die Schiedsgerichtbarkeit, die ebenfalls im Verfassungsausschuss diskutiert worden ist. Bei der Schiedsgerichtbarkeit geht es darum, dass damit nationale Rechtsstaatlichkeit übergangen wird, ausgeschlossen wird, Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen geschaffen werden, je nachdem, welcher Rechtsweg diesen Unternehmen ermöglicht wird.
Es geht auch darum, dass in diesem CETA-Vertrag ein Gemischter Ausschuss enthalten und damit festgeschrieben ist, der den Vertragstext und das Vertragswerk weiterentwickeln kann. Das heißt, er kann das Abkommen abändern, ohne demokratische Legitimation durch nationale Parlamente und ohne demokratische Legitimation durch das EU-Parlament, was bedeutet, er hätte Befugnisse ohne Legitimation im Hintergrund. Das ist eine schrittweise Aushöhlung der Demokratie, wie wir sie kennen, und wir nähmen uns ein Stück eigener Souveränität, würden wir diese Vorkommnisse und diese Geschehnisse einfach akzeptieren.
Es geht nicht um Angst, es geht um das Überlegen, es geht um die Analyse dieses Vertragswerkes. Es hat auch geheißen, der Interpretationstext, der dem CETA-Abkommen beigelegt worden ist, erarbeitet durch den Bundeskanzler, würde ein gemischtes Abkommen festschreiben, was schlussendlich bedeuten würde, durch diesen Begleittext würde eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente ermöglicht werden. Dann frage ich mich aber: Wo bleibt denn diese Möglichkeit der Ratifikation?!
Es gab den Vorwand für den Beschluss des frühzeitigen beziehungsweise vorläufigen Inkrafttretens, dass wir als nationales Parlament ja ohnehin die Möglichkeit haben, im Anschluss zu ratifizieren, aber dann frage ich mich: Wo bleibt diese Möglichkeit? – Am Rande des EU-Gipfels in Estland hat Bundeskanzler Kern erklärt, dass er vollinhaltlich hinter dem CETA-Abkommen, hinter dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada steht, und er stellte am Rande dieses EU-Gipfels auch klar, dass er das österreichische Parlament über dieses Abkommen nicht abstimmen lassen will – nicht abstimmen lassen will, obwohl es vorher der Vorwand war, dem vorläufigen Inkrafttreten zuzustimmen, weil die nationalen Parlamente ja ohnehin darüber abstimmen können.
Der Bundeskanzler wolle auf jeden Fall verhindern, dass das Abkommen im Nationalrat abgelehnt werde, weil es für Österreichs Exportwirtschaft so wichtig sei, hat er am Freitag am Rande des EU-Gipfels in Tallinn kundgetan. Ich möchte ihn wirklich wörtlich zitieren:
„,Wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen‘, sagte Kern auf eine Frage des Standard, warum die Regierung dem Nationalrat den Ceta-Vertrag nicht zur Ratifizierung vorlege. ,Wenn ich das mache, wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert‘, argumentiert“ Bundeskanzler Kern im Interview mit dem „Standard“.
Wir haben es hier also offenbar mit einer Haltung zu tun, dass ein Parlament, in dem 183 demokratisch gewählte Abgeordnete abstimmen, besser erst dann befragt werden soll, wenn das Ergebnis ...
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, Sie haben noch ein paar Sekunden Redezeit und wollen, wie ich glaube, noch einen Entschließungsantrag einbringen.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend): ... dem Bundeskanzler genehm ist – vielen Dank, Herr Präsident.
Das will ich und wollen wir nicht akzeptieren, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Leopold Steinbichler und Rupert Doppler betreffend Abstimmung des Parlaments über das Handelsabkommen CETA
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zur Ratifikation vorzulegen und somit eine demokratische Entscheidung über das Abkommen im Parlament zu ermöglichen.“
*****
Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Rossmann und Zinggl.)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Holzinger-Vogtenhuber vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber und weiterer Abgeordneter betreffend Abstimmung des Parlaments über das Handelsabkommen CETA
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren "Gegen TTIP / CETA" (1608/1781 d.B.) in der 199. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2017.
Begründung
Am Rande des EU-Gipfels in Estland am 29.09.2017 erklärt der Bundeskanzler nicht nur in vollem Umfang hinter CETA also dem „Freihandelsabkommen der EU mit Kanada“ zu stehen. Er macht auch klar, dass er das österreichische Parlament über dieses Abkommen nicht abstimmen lassen will.
Laut www.parlament.gv.at (Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/181Nationalrat.shtml (20.9.2017)) sowie einem Bericht im Standard vom 30. September 2017 (Vgl. https://mobil.derstandard.at/2000065060863/Kanzler-Kern-will-Scheitern-von-Ceta-im-Nationalrat-verhindern (30.9.2017)) bekennt sich der Bundeskanzler ausdrücklich zum provisorisch in Kraft getretenen CETA Abkommen. Die heftige Kritik von vielen Seiten und auch aus seiner eigenen Partei gilt vor allem Schiedsgerichten außerhalb der nationalen Gesetzgebung. Sie können in Streitfällen unabhängig von allen Gesetzen entscheiden, die vom Parlament beschlossenen wurden.
Der Bundeskanzler wolle auf jeden Fall verhindern, dass das Abkommen, weil es für Österreichs Exportwirtschaft wichtig sei, im Nationalrat abgelehnt werde, erklärte er am Freitag am Rande des EU-Gipfels in Tallinn. "Wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen", sagte Kern auf eine Frage des „Standard“, warum die Regierung dem Nationalrat den CETA-Vertrag nicht vorlege. "Wenn ich das mache, wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert" (https://mobil.derstandard.at/2000065060863/Kanzler-Kern-
will-Scheitern-von-Ceta-im-Nationalrat-verhindern (30.9.2017)), argumentiert der Kanzler. Und, dass er als Regierungschef das Recht habe, so zu handeln und den Vertrag den Abgeordneten nicht weiterzuleiten.
Diese Meinung beinhaltet offenbar die Haltung, dass ein Parlament, in dem demokratisch gewählte Abgeordnete abstimmen, besser erst befragt werden sollte, wenn das Ergebnis dem Bundeskanzler genehm ist.
Trotz des klaren NEIN zu CETA von über einer halben Million Österreicherinnen und Österreichern bei einem Volksbegehren hat der Bundeskanzler einer vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens CETA in Brüssel zugestimmt. Soll er auch noch verhindern, dass das Parlament zum Thema abstimmen darf?
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zur Ratifikation vorzulegen und somit eine demokratische Entscheidung über das Abkommen im Parlament zu ermöglichen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 1 der Tagesordnung befasst sich mit dem Bericht des Verfassungsausschusses über dieses sehr wichtige und sensible Volksbegehren. 562 379 Menschen haben dieses Volksbegehren gegen TTIP, CETA – dieses, haben wir gehört, ist teilweise schon in Kraft – und TiSA unterschrieben, das sind exakt 8,87 Prozent der stimmberechtigten Menschen in Österreich. Noch wichtiger wäre eine verbindliche Volksabstimmung in einem solch sensiblen Bereich.
Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man nicht kleinreden und wegdiskutieren: Es soll hier den großen Konzernen und Lobbyisten Tür und Tor geöffnet werden, das steht außer Frage. Wenn es keine Bedenken gäbe, Herr Kollege Schellhorn, warum hat dann die Europäische Kommission die Verhandlungen sowohl von TTIP als auch von CETA hinter verschlossenen Türen abgeführt?
Mit dieser Vorgangsweise werden die Rechte der Nationalstaaten total ausgehebelt und außer Kraft gesetzt. Meine Vorrednerin hat es richtigerweise angesprochen: Mit dieser Vorgangsweise wird die Demokratie massiv beschnitten. Regulierungsrat, Stillstandsklausel und auch Sperrklausel sind Gefahren, gar nicht zu reden vom Streitbeilegungsverfahren, durch das die ausländischen Investoren die Möglichkeit haben, Staaten bei internationalen Schiedsgerichten zu klagen.
Und das Beste überhaupt ist: Wenn es sich hier um ein lebendes Abkommen handelt, kann zum Beispiel beim Ankauf von Stadtwerken oder dergleichen alles ohne demokratische Kontrolle im Nachhinein ausverhandelt werden. Diese Vorgangsweise tragen wir von der Freien Liste Österreich nicht mit. Wir brauchen hier eine verbindliche Volksabstimmung. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Schenk und Gerhard Schmid.)
12.27
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
12.27
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Die 562 000 Unterzeichner dieses Volksbegehrens haben es sich nicht leicht gemacht, denn sie mussten sich zuerst die Informationen beschaffen, die man ihnen ja auch ganz bewusst vorenthalten hat, sie haben zwischen den Zeilen zu lesen verstanden und sie haben erkannt, dass es sich dabei nicht um ein bloßes Handelsabkommen handelt, sondern – wie jene, die es ausgehandelt haben, dann auch gesagt haben – es ist mehr als das. In Wirklichkeit – das haben Vorredner bereits dargestellt, ich muss nicht noch einmal darauf eingehen – stellt dieses Abkommen den Primat der Politik auf den Kopf.
So wichtig es ist, wirtschaftliche Zusammenhänge in seine politischen Entscheidungen einfließen zu lassen, so klar ist aber auch, dass der Mensch nicht nur ein homo oeconomicus ist, sondern vielmehr ein politisches Wesen – und er soll es sein, ein Zoon politikon. Die Initiatoren und die Unterzeichner hätten sich allerdings eine etwas wertschätzendere Behandlung verdient als eine bloße Debatte in Ausschüssen und hier im Parlament – und dann ist es wieder weg vom Tisch. (Beifall der Abgeordneten Hagen, Franz und Doppler.)
Ganz klar ist, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen und von der FPÖ, eine Volksbefragung ist: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! (Abg. Kogler: Nein, sie ist einfach ...!) Sie ist nicht verbindlich, und sie ist ganz klar Ihrem Bemühen geschuldet, zukünftige Koalitionspartner nicht zu vergrätzen und vor den Kopf zu stoßen. (Abg. Kickl: Jessas! – Abg. Walter Rosenkranz: Aber wir sind ja gegen Schnellschüsse!) Das ist ja wohl ganz offensichtlich.
Wäre man in der Schweiz, dann würde es so ausschauen – deswegen sind wir ja auch für die direkte Demokratie nach Schweizer Muster –: 100 000 Stimmberechtigte könnten dieses Ansinnen, darüber abzustimmen, auf die Tagesordnung heben. (Abg. Kogler: Aber in der Schweiz kann ...!) Es würde ein öffentlich finanziertes Abstimmungsbüchlein geben – von wegen Demagogie –, pro und kontra. Die Leute könnten sich ein Bild machen, es würde darüber entschieden, und die Entscheidung wäre verbindlich.
Das haben wir jetzt noch nicht, dafür müssen wir uns einsetzen. Was wir jetzt haben, ist die Möglichkeit des Parlaments, eine Volksabstimmung zu beantragen, und deswegen stelle ich folgenden Antrag (Zwischenruf des Abg. Brosz):
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Dr. Marcus Franz, Rupert Doppler, Christoph Hagen, Martina Schenk und Gerhard Schmid betreffend verbindliche Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen CETA
562 000 Österreicherinnen und Österreicher haben das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA unterzeichnet. Dennoch will die Bundesregierung dem Parlament das CETA-Abkommen nicht zur Ratifikation vorlegen. Der Nationalrat ist somit gar nicht in der Lage, im Interesse der Österreicher gegen das fragwürdige Freihandelsabkommen zu stimmen. Dem beeindruckenden Bürgervotum muss aber zwingend Rechnung getragen werden.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert alles Notwendige zu veranlassen um eine verbindliche Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen CETA abzuhalten.
*****
(Beifall der Abgeordneten Schenk, Gerhard Schmid und Doppler. – Abg. Brosz: ... zuerst die Bedingungen ...!)
12.30
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Rosenkranz soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
Meine Damen und Herren, falls Sie sich vielleicht über die lange Einläutezeit zur Abstimmung wundern: Es sind immer wieder Redner nachgemeldet worden – das war natürlich nicht absehbar. (Abg. Strache: Wie viele noch?) – Derzeit habe ich inklusive Leopold Steinbichler noch vier Redner auf der Rednerliste. (Abg. Strache: Bravo, Leo! Schön im weißen Hemd!)
Herr Abgeordneter Steinbichler, Sie sind am Wort.
12.30
Abgeordneter Leopold Steinbichler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt ein Foto auf das Rednerpult, das eine Kundgebung zeigt, bei der auf einem Transparent „Landeshauptleute: Stoppt CETA + TTIP!“ zu lesen ist.) Ich habe eine schon ein bisschen ein ältere Tafel mitgenommen, weil ich von Anfang an beim Netzwerk, das sich gegen CETA und TTIP richtet, mit Gernot Almesberger mitgearbeitet habe. Da hat es sogar einmal einen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz gegeben – nur damit wir wissen, wer alles schon seine Meinung ändern durfte; ich sage nicht „müssen“, ich sage „dürfen“.
Ich mache weiter mit (ein Bild vor sich auf das Rednerpult stellend, auf dem ein Bauernhof und davor ein Schild mit der Aufschrift „wegen US-Konkurrenz geschlossen“ zu sehen ist) diesem Plakat, weil es ja vergleichbar mit heute Vormittag und der Umweltdiskussion, mit der Ausrottung des ländlichen Raumes ist, mit der Zerstörung des ländlichen Raumes. Kolleginnen und Kollegen, irgendwann werden uns diese Bilder übrig bleiben. Jeder wird erwähnen, er ist noch auf einem Bauernhof groß geworden, da hat es früher noch Tiere gegeben, dann hat es nur mehr Vorschriften gegeben.
Soll mir einer erklären, warum wir in Österreich, wenn wir angeblich 150 Prozent Rindfleischproduktion haben, argentinisches und brasilianisches Rindfleisch aus brutalster Massentierhaltung brauchen! Wolfgang Pirklhuber hat damals diese Friedhofsbilder gezeigt, auf denen Zehntausende mit Hormonen und Gentechnikcocktails gefütterte Rinder zu sehen waren, die dann bei uns in herrlicher gepflegter Kulturlandschaft als heimisches Essen präsentiert werden.
Das ist nicht Freihandel, das ist Betrug, und darum geht es, Herr Kollege Singer! Ihr wollt immer alles skandalisieren. Nein, ein ordentlicher, fairer, gerechter Freihandel, denke ich, ist schon in Ordnung, aber kein spekulativer. Wir müssen wissen – ich habe das schon bei der Umweltdiskussion gesagt –, welch gewaltige Umweltbelastung wir
durch sinnlose Transporte haben, weil etwas 50mal rund um die Welt transportiert wird, bis es dort landet, wo jemand, der das kleinste Geschäft macht, damit arbeitet.
Ein Kilogramm Weizen wird 55-mal an den Waren- und Optionsterminbörsen getradet, Kolleginnen und Kollegen, das ist die Realität! Und es stimmt, wenn hier gesagt wird, wir öffnen den Konzernen, den Spekulanten Tür und Tor. Ich darf ein Beispiel bringen: Apfelsaft.
Minister Rupprechter hat es geschafft – ich wollte diese Anfrage mit ihm besprechen –: Heute findet man schon wieder eine oberösterreichische Firma im Wirtschaftsteil der „Kronen Zeitung“, nach Indien gibt diese jetzt in China Gas. Da wird er das nächste Mal eine Million spenden; da bleibt immer mehr vom Ertrag her. Lesen wir bitte den Konzernbericht, lesen wir den Konzernatlas, welche Löhne dort, in diesen Ländern, wo wir produzieren lassen oder woher wir Waren beziehen, gezahlt werden! Es werden Schundlöhne gezahlt, und dann diskutieren wir hier über Flüchtlingsströme. Die Leute dort können davon nicht leben, die müssen flüchten!
Genau das ist der Grund, warum wir diese Abkommen wesentlich mehr hinterfragen müssen, beziehungsweise müssen wir hinterfragen, wer sie braucht! – Wir haben in Österreich hervorragende Firmen, hervorragende Produkte, die bisher auch ohne Abkommen den Weltmarkt erobert haben.
Kollege Schmuckenschlager, das ist überhaupt nicht Populismus! Oder wie Kollege Singer gesagt hat: Made in Austria ist gefährdet. – Made in Austria sagt überhaupt nichts aus, genauso wie hergestellt in Österreich überhaupt nichts aussagt. Was den Apfelsaft anlangt: Der Großteil des Apfelsaftkonzentrats wird aus Indien und aus anderen asiatischen Ländern importiert, wesentlich mehr als wir exportieren – und dann ist irgendwann einmal das rot-weiß-rote österreichische Fähnchen drauf. Darüber müssen wir diskutieren: Ab wann darf man etwas als österreichisches Produkt deklarieren? Genügt es, wenn es irgendwann einmal in Österreich berührt wurde? Ist es dann schon österreichische Qualität? – So gefährden wir diesen Standort Österreich! Genau durch diese Maßnahmen gefährden wir diese echte rot-weiß-rote Marke, diesen Standort Österreich nachhaltig! (Beifall der Abgeordneten Doppler und Franz.)
Warum, Kolleginnen und Kollegen, wurde in diesem Haus seit 2009 das Qualitätsgütesiegelgesetz vertagt? Das wichtigste Gesetz im Lebensmittelbereich wird seit 2009 vertagt! Wer kann sich vorstellen, wenn zu Hause eine Wasserleitung defekt ist, diese seit 2009 laufen zu lassen? Wer kann sich vorstellen, ein Problem seit 2009 zu vertagen? – Aber hier in diesem Haus geht das!
Das sind die wichtigsten Maßnahmen. Deshalb sind – klipp und klar – die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernster zu nehmen, und ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei den Initiatoren des Volksbegehrens. 560 000 Personen haben unterschrieben, das ist mehr als eine Million Personen, die sich damit solidarisch erklären. Herzliche Gratulation! Ich darf mich bei allen Bürgerinitiativen bedanken, beispielsweise bei Franz Köck und seiner Aktion 21 Austria, die bei uns mitmacht. Das ist genau das, was wir wollen: dass die Bürgerinnen und Bürger und deren Meinungen hier in diesem Haus zur Sprache kommen; es geht um die Meinung der Bürgerinnen und Bürger und nicht um die Meinung der Lobbyisten.
Ich darf deshalb einen unserer Grundsätze, einen Grundsatz der Weißen, vorlesen, nämlich Grundsatz 1:
„Die Macht geht vom Volk aus. Das Volk entscheidet. Eine ehrliche Demokratie, keine Scheindemokratie. Echte und wahrhaftige Vertretung des Staatsvolkes.“
In diesem Sinne bitte ich um eine vernünftige Entscheidung am 15. Oktober. (Abg. Schieder: Habt ihr schon alle heimgeschickt?)
12.35
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
12.35
Abgeordneter Christoph Hagen (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Demokratie heißt, dass das Volk immer recht hat, meine Damen und Herren, und wenn man ein bisschen über die Grenze schaut, in die Schweiz hinüber, dann sieht man, dass das gut funktioniert, wenn man sagt, dass das Volk recht hat. Und wenn das Volk recht hat, dann haben sich die Politiker danach zu richten. (Beifall des Abg. Franz.)
Wer das Schweizer System kennt, der weiß, dass, wenn die Regierung nichts zustande bringt, das Volk befragt wird und das Volk entscheidet. Und wenn wir das Ganze wieder einmal Revue passieren lassen, warum wir als Abgeordnete hier im Parlament sitzen, dann wissen wir, dass wir vom Volk für das Volk entsandt worden sind und als Vertreter der Bürger hier sitzen.
Jetzt kann man sagen: Ja, okay, wir entscheiden jetzt einfach über das Volk hinweg!, aber es gibt grundlegende Entscheidungen, die meiner Ansicht nach das Volk selbst treffen sollte, und hier, bei CETA/TTIP, haben wir solch einen Punkt. Schauen wir hin: 562 379 Unterschriften wurden geleistet – also 562 378 ohne meine. Da ich mich nicht bei mir selbst bedanken kann, bedanke ich mich bei diesen 562 378, die mit mir dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Das ist eine deutliche Sprache, meine Damen und Herren, und ein deutliches Zeichen, und das sollten wir ernst nehmen!
Ich habe im Verfassungsausschuss diverse Experten gehört, die ganz klar gesagt haben, wo die Knackpunkte liegen, wo es Probleme geben kann und Probleme geben wird und dass diese Entscheidungen nicht für das Volk getroffen werden. Deswegen sollte man diesen Vertrag auch auf den Tisch legen. Wir kennen das Prozedere, das rund um diesen Vertrag gewählt wurde, genau: Er wurde aufgelegt, man durfte dort nicht fotografieren und sonst auch gar nichts machen; er war nicht einmal ordentlich übersetzt. Man musste sich als Abgeordneter in einer Zeitspanne einlesen, in der man das nicht schaffen konnte – das muss man ehrlicherweise auch sagen.
Man regiert da am Volk vorbei, deshalb ist meiner Ansicht nach auch bei einer so großen Entscheidung, wie es CETA ist, ganz, ganz klar in erster Linie das Volk zu befragen – aber nicht nur zu befragen, sondern es muss eine verbindliche Volksabstimmung geben. Aus diesem Grund habe ich auch meine Unterschrift unter den Antrag der Kollegin Rosenkranz gesetzt: um diesbezüglich das Volk wirklich verbindlich entscheiden zu lassen.
Solche verbindlichen Volksentscheide sind sehr gut, meine Damen und Herren. Ich habe in meiner Heimatgemeinde mehrfach Volksabstimmungen initiiert, habe diese dann auch gewonnen, weil ich die Leute aufgeklärt habe, und es war immer wieder gut für das Volk. Wenn ich heute durch die Gemeinde gehe, dann sagen mir die Leute ganz klar, dass das eine gute Entscheidung war – sie haben auch diese Entscheidung getroffen! Deswegen sollten wir das Volk mehr entscheiden lassen, meine Damen und Herren – ich denke, das wäre sehr, sehr wichtig –, und wir sollten nicht über das Volk hinweg regieren.
Ich habe vorhin schon einmal das Schweizer System angeschnitten. Gerade als Vorarlberger an der Schweizer Grenze bekomme ich da relativ viel mit, und ich denke, dass dort das Volk sehr wohl sehr weise entscheidet. Das ist der Grund, warum wir betreffend die Angelegenheit CETA/TTIP wirklich das Volk befragen sollten. Wir kön-
nen, glaube ich, mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass das Volk eine gute Entscheidung treffen wird – und diese Entscheidung muss dann auch verbindlich sein. Das ist für mich ein sehr, sehr wichtiger Punkt. (Beifall der Abgeordneten Franz und Barbara Rosenkranz.)
Ich frage mich, wenn man hier im Parlament so diskutiert, ob wir österreichischen Staatsbürger und österreichischen Steuerzahler um so viel weniger mündig als Schweizer Staatsbürger sind, wenn wir den Österreichern diese Entscheidung vorenthalten wollen. Das muss man sich auch einmal fragen!
Ich bin der Meinung, dass die Österreicherinnen und Österreicher sehr weise und gut und im Sinne ihrer Steuergelder und ihrer Geldtasche entscheiden werden. Sie werden eine gute Entscheidung treffen.
Wie gesagt, viele Experten wurden im Verfassungsausschuss schon dazu befragt. Diese haben eine deutliche Aussage in Richtung Volksentscheid, in die Richtung, dass mit diesem CETA- beziehungsweise TTIP-Vertrag etwas nicht ganz in Ordnung ist, gemacht. Deswegen möchte ich Sie, meine Damen und Herren, in der letzten Nationalratssitzung dieser Gesetzgebungsperiode dazu auffordern, jetzt dem Volk diese Entscheidungsfreiheit zu geben, damit es diese nicht nur am Wahlsonntag hat, an dem es sein Kreuzerl bei den Richtigen machen sollte. Fragen wir das Volk, denn das Volk hat immer recht, meine Damen und Herren! (Beifall der Abgeordneten Dietrich und Doppler.)
12.40
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
12.41
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bei diesem Volksbegehren beziehungsweise überhaupt bei dem Themenkomplex CETA/TTIP beschleicht einen ein komisches Gefühl – das offensichtlich 560 000 Österreicher teilen –: da stimmt etwas nicht. Man gewinnt den Eindruck, da wird gemauschelt, da wird hintenherum etwas über das Volk hinweg entschieden, das so nicht sein soll.
Ich als bürgerlicher, liberaler Mensch (Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Schieder) bin absolut für Freihandel, für gute, schöne und ordentliche Handelszonen, aber ich bin nicht dafür, dass man das in Vertragskonvoluten abhandelt und festlegt, die nur ganz wenige eingeweihte Menschen verstehen und in denen kleingedruckte Teile enthalten sind, die fast niemand außer transatlantischen Anwälten versteht.
Daher sollte man diese ganze Geschichte neu aufrollen und sich noch einmal genau überlegen, was da überhaupt verhandelt wird, worum es da geht. Geht es darum, dass man europäische Länder, europäische Betriebe, europäische Bauern, österreichische Bauern, österreichische Betriebe aushebeln soll, sie der Allmacht der Konzerne ausliefern soll? Sollen da Ungleichgewichte erzeugt werden, sodass der Handel nicht mehr so funktionieren kann, wie es eigentlich vorgesehen ist, nämlich dass zwei gleichberechtigte Partner sich über einen Wert namens Geld austauschen?
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass die Regierung und diejenigen, die sich damit auskennen – das sind leider Gottes bisher nur wenige –, die Bevölkerung Österreichs noch einmal eingehend informieren. Ich glaube nämlich auch, dass es so nicht gehen kann und dass wir über dieses Thema eine Volksabstimmung brauchen.
Vor allem den Themenkreis der Ernährung, der Wasserversorgung, wie er in CETA, TTIP et cetera festgeschrieben ist, halte ich als Arzt, Vater und österreichischer Bürger für hoch problematisch, weil nämlich meiner bescheidenen Meinung nach damit durchaus die Möglichkeit besteht, dass wir eines Tages mit Klonfleisch versorgt werden, und
das will, glaube ich, niemand hier herinnen. Auch andere Gefahren hinsichtlich Wasserversorgung und so weiter sehe ich auf uns zukommen.
Die einzige Möglichkeit, da eine ordentliche, vertrauenswürdige Regelung zustande zu bringen – ohne eine Regulierung einführen zu wollen –, besteht für mich darin, dass man diese Fragen – nach vorheriger eingehender Information der Bevölkerung – einer Volksabstimmung zuführt. – Ich danke schön. (Beifall der Abgeordneten Doppler und Hagen.)
12.43
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Mahrer hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.43
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste im Hohen Haus! Es ist jetzt mehrfach angeklungen, dass die Bundesregierung das Abkommen dem Parlament zur Ratifikation nicht vorlegen möchte. – Mitnichten!
Ich möchte auch erklären, warum das so ist – ich habe das bereits im Ausschuss getan –, warum es da einen Prozess gibt, dem man strukturiert folgen muss. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 18. Oktober des Jahres 2016 ist neben den Bedingungen, unter denen damals der Vertrag unterschrieben werden durfte, auch festgehalten worden, dass wir für die endgültige Ratifikation abzuwarten haben, was denn auf Basis des damals auch schon vorliegenden Gemeinsamen Auslegungsinstruments noch zu klären ist, bevor man das überhaupt ratifizieren kann. Es wäre eigenartig, es zu ratifizieren, wenn noch gar nicht endgültig vorliegen würde, was man denn ratifizieren soll oder wie die detaillierten Bestimmungen aussehen. Das ist ja, im Sinne der Transparenz, auch immer wieder von den Initiatoren und Unterstützern des Volksbegehrens eingefordert worden. Das heißt: Wie kann man etwas endgültig ratifizieren, von dem man noch gar nicht weiß, wie es im Detail aussieht?
Ein zentraler Punkt war: Wie sieht das denn im Detail mit diesem neuen Investitionsgericht aus? – Das haben uns die Expertinnen und Experten im Ausschuss detailliert berichtet, aber natürlich auch die Spezialistinnen und Spezialisten unseres Hauses, die für diese detaillierte Ausgestaltung in ständiger Abstimmung mit dem handelspolitischen Ausschuss, aber vor allem mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommission, mit der dortigen Generaldirektion sind, denn das ist ja jetzt mit den Kanadiern in Verhandlung.
Worüber sprechen wir dort im Detail? – Ich darf aus dem Gemeinsamen Auslegungsinstrument den Punkt 6 f) noch einmal zitieren: „Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und Kanada haben vereinbart, unverzüglich die weiteren Arbeiten an einem Verhaltenskodex, der die Unparteilichkeit der Mitglieder der Gerichte zusätzlich sicherstellen soll, an der Art und Höhe ihrer Vergütung und an dem Verfahren für ihre Auswahl aufzunehmen.“
Das heißt, es geht genau um diesen zusätzlichen Level an Transparenz, der einge-fordert wurde: Wie arbeiten denn dieses Gericht und die Berufungsinstanz? Wie sollen die Verfahren dort ablaufen? Wie werden die Richter entlohnt? – Es ist heute schon mehrfach angesprochen worden, auch von Herrn Abgeordnetem Stefan, der gefragt hat: Wie funktioniert denn das überhaupt im Detail? Werden die ein kleines Salär bekommen und dann nach Fällen bezahlt, oder sichert man über eine andere Variante deren tatsächliche Unbeeinflussbarkeit, sodass es auch gar keine Möglichkeit gibt, irgendwie in eine Form von ökonomischer Abhängigkeit zu kommen? Wie schaut vor
allem der Ethikkodex, der moralische Verhaltenskodex, der immer wieder von vielen Organisationen eingefordert wurde, aus?
Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, wird man es sich in den Mitgliedstaaten ansehen können, dass es dafür ein Okay, eine Vorlage gibt. Dann wird man das natürlich auch in einen Text gießen müssen, und das kann dann die gemeinsame Grund-lage sein – wie gesagt, wir müssen uns ja mit den Kanadiern darauf einigen –, das dann erst letztgültig zu beurteilen.
Heute ist einmal von einem Trojanischen Pferd gesprochen worden. In diesem Fall muss man von einem Potemkinschen Dorf sprechen, denn man weiß nicht, was sich hinter den Überschriften verbirgt. Niemand will die Überschriften kennen, sondern wir wollen im Detail wissen, wie das Bestellungsverfahren aussieht, wir wollen im Detail wissen, wie das Entlohnungskonzept aussieht, wir wollen im Detail wissen, wie der Ethikkodex aussieht, woran man das dann auch festmachen kann.
Was wir heute wissen, ist, dass es 15 Richter sein werden, die eben nicht wie früher von Streitparteien bestimmt werden, sondern von den Vertragsparteien – fünf aus Kanada, fünf aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und fünf aus anderen Ländern –, und dass in der Berufungsinstanz sechs Richter sitzen werden. Ansonsten, wie gesagt, ist es richtigerweise nicht detailliert. Da sind eben viele Fragen offen, und diese Fragen sind detailliert zu klären.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, den wir im Ausschuss besprochen haben, der jetzt mehrfach angesprochen worden ist und zu dem sich alle InitiatorInnen und UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens ein klares Wort verdienen – Abgeordnete Brunner hat dieses Thema auch immer wieder angezogen –: Wie verhält es sich denn mit dem Klimavertrag von Paris? – Da muss man sagen, es ist unklar. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Es ist unklar, da im Gemeinsamen Auslegungsinstrument zwar darauf Bezug genommen wird, aber auch da gibt es eine gewisse Logik, die man meiner Meinung nach sachlich erklären muss, denn der eigentliche Vertragstext beziehungsweise die Verhandlungen sind natürlich abgeschlossen worden, bevor der Vertrag in Paris im Dezember 2015 unterzeichnet wurde.
Jetzt kann man natürlich den Verhandlern und damit allen Mitgliedstaaten und der Kommission vorwerfen: Na ja, ihr hättet bei der Definition des Gemeinsamen Auslegungsinstruments noch Zeit gehabt, detaillierter auf diese Frage einzugehen. Richtig ist: Es gibt einen Bezug; aus einer ökosozialen Verantwortung heraus müsste man sagen, er hätte vielleicht umfangreicher ausfallen können. (Abg. Pirklhuber: Lippenbekenntnisse! Herr Minister, das sind Lippenbekenntnisse ohne Substanz!)
Zum jetzigen Zeitpunkt steht unter Punkt 9 c) des Gemeinsamen Auslegungsinstru-ments: „Das CETA enthält Verpflichtungen in Bezug auf die nachhaltige Bewirt-schaftung der Wälder und ein nachhaltiges Fischerei- und Aquakulturmanagement.“ – Das fällt im Vertragstext umfangreicher aus. – „Es umfasst ferner Verpflichtungen zur Zusammenarbeit bei handelsbezogenen Umweltfragen von gemeinsamem Interesse wie Klimawandel, wo die Umsetzung des Übereinkommens von Paris eine wichtige gemeinsame Verantwortung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und Kanada darstellen wird.“
Herr Abgeordneter, ja, es ist richtig, dass man in dieser Frage detailliertere Debatten wird führen müssen, wenngleich man festhalten muss, dass es bislang ungewöhnlich war – bislang; das ist ja nichts Verbrecherisches, wenn es ungewöhnlich war, man kann so einen Zustand ja verändern –, dass es noch nie einen klaren Bezug und eine klare Vernetzung zwischen klimapolitischen multilateralen Abkommen mit bestimmten Selbstverpflichtungen und internationalen Handelsabkommen gab.
Ich glaube aber, der Vertrag von Paris, die Übereinkunft von COP 21 in Paris, legt nahe, dass man sich dem mehr im Detail widmet. Wir sollten das auch in Österreich tun! Es gab in Frankreich eine Evaluierungskommission zu den Auswirkungen von CETA für Umwelt, Klima und Gesundheit – das ist sicher eine Debatte, die das Hohe Haus in der nächsten Legislaturperiode mit Expertinnen und Experten und mit den zuständigen Ministerien zu führen hat –, und diese hat eine Reihe von Empfehlungsvorschlägen abgegeben.
Zwei Empfehlungsvorschläge sind nicht ganz unumstritten, auch in Frankreich nicht, aber trotzdem interessant: Zum Beispiel wird gesagt, dass statt den Investitionsgerichten die Vertragsparteien selbst entscheiden sollten, ob überhaupt Anfechtungen von Klimaschutzmaßnahmen möglich wären. Dabei muss man sagen, dass das schon sehr spezialisiert wird. Da geht es dann wiederum um die Frage des Schutzes einer Investition und einer quasi frustrierten Gewinnerwartung. Würde irgendjemand einen Standard verändern, dann geht das ja nicht – das wissen wir –, wir wissen aber nicht ganz genau, wie das mit den Selbstverpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes wäre.
Ich würde meinen: Ja, das ist eine Debatte wert. Ich habe es auch quasi im Nachgang des Ausschusses angesprochen. Ich glaube, dafür braucht es ein geeignetes Forum. Es ist in den Umweltkapiteln vorgesehen, dass die Zivilgesellschaft einzubinden ist, aber man könnte auch da, wenn man darüber reflektiert, quasi vor dem Hintergrund des Abkommens von Paris, natürlich sagen: Das ist vielleicht zu wenig, wenn man sich die klimapolitischen Veränderungen in Summe global ansieht und wenn man sich ansieht, welche Bedeutung das für uns alle haben kann.
Gerade als kleines Land, das sich zu einer ökosozialen Marktwirtschaft verpflichtet fühlt, könnten wir da in der nächsten Legislaturperiode, vielleicht auch in Zusammenarbeit des Hohen Hauses – Nationalrat und Bundesrat – mit einer wie auch immer gestalteten Bundesregierung, Akzente setzen. (Abg. Brunner: ... schon in dieser Periode probiert!)
Ich möchte noch einmal festhalten: Es wäre ein bislang eigenartiges Element, da es so eine zusätzliche Bestimmung über klimapolitische Selbstverpflichtungen oder gemeinsame klimapolitische Abkommen, auf die man in handelspolitischen Verträgen Bezug nimmt, noch nicht gegeben hat; aber nur weil es ungewöhnlich ist, heißt das ja noch lange nicht, dass man es in dieser Form nicht machen sollte. (Abg. Pirklhuber: Nicht ratifizieren! Nicht ratifizieren in diesem Parlament! Das ist die logische Folge!)
Nein, Herr Abgeordneter, die Frage ist: Gibt es dafür ein geeignetes Instrumentarium? – Das muss man natürlich unabhängig von der Ratifikation sehen. (Abg. Steinhauser: Sie reden viel und sagen nichts!) Ist es technisch überhaupt sinnvoll und möglich, das zu machen? – Darüber gibt es auf europäischer Ebene, inklusive allen Mitgliedsländern, noch nicht einmal detaillierte Vorstellungen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Herr Abgeordneter, auch die französische Evaluierungskommission sagt, dass es etwas in Ergänzung zu einem ratifizierten Vertrag ist, weil es um ein neues, ergänzendes Instrument geht. Es ist ein ergänzendes Instrument, das mit dem bestehenden Vertrag in Zusammenhang stehen muss.
Vor diesem Hintergrund: Ja, es ist ein neuartiges Instrument, und es wäre sinnvoll, darüber nachzudenken – in diesem Sinne sicher eine Aufgabe für das Hohe Haus und die nächste Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
12.53
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Wir alle sind in dieses Haus gewählt worden, weil wir den Auftrag bekommen haben, gemeinsam Regeln zu erarbeiten, die für die Österreicherinnen und Österreicher gelten sollen. Deswegen heißen wir auch Mandatare, denn das Wort Mandatar bedeutet Beauftragter. (Abg. Kickl: Sie sind heute Sonderbeauftragter!)
Mit diesem Auftrag haben wir in den letzten Jahren versucht, gemeinsam Lösungen zustande zu bringen. Auf manches können wir stolz sein, manches ist schwierig gelaufen, und manches war einfach nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, wir machen nicht nur hier Regeln, wir machen auch in der EU gemeinsam Regeln. Wir beauftragen unsere Vertreter auf europäischer Ebene, die Kommission, aber auch unsere eigenen Leute, den Bundeskanzler und die Minister, im Rat für uns einzutreten.
Das haben wir auch in der Frage zu CETA immer wieder getan. Alles, was auf europäischer Ebene entwickelt wurde, wurde von österreichischer Seite von unserer Regierung im Auftrag dieses Hauses getan. Da brauchen wir uns gar nichts vorzumachen, wir sind für alles mitverantwortlich!
Wir brauchen jetzt nicht hinauszugehen und zu sagen: Und jetzt, nachdem das Ganze fertig ist, machen wir eine Volksabstimmung. – Nein, jetzt machen wir eine Wahl, bei der wir fragen, ob wir alle wieder einen Auftrag für die nächste Gesetzgebungsperiode bekommen. Es geht nur darum, dass wir vor unsere Wähler treten und sagen: Haben wir es gut gemacht? Wollen Sie, dass wir in Zukunft wieder für Sie arbeiten?
Da gibt es welche, die aufgetreten sind und gesagt haben: Ich verspreche euch, ich bin gegen alles! Ich bin ganz sicher gegen alles! – Nur, die Uhr konntet ihr nicht aufhalten, die Welt hat sich weitergedreht, das Leben hat sich entwickelt.
Andere wieder haben gesagt: Ich bin für etwas! Ich bin dafür, dass sich Österreich gut weiterentwickelt, dass unsere Wirtschaft wachsen kann und wir daraus mehr sozialen Wohlstand finanzieren können, dass wir die Jugend gut weiterentwickeln können und dass wir Möglichkeiten bieten, dass in unserem Land der soziale Friede erhalten bleibt.
Für diese Kollegen, die für etwas sind, war es wichtig, dass dieser Handelsvertrag mit Kanada fertig wird. (Abg. Steinhauser: Schön, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen, wofür ihr steht!) Mit Kanada, einem Land, in dem so viele Menschen ähnliche Interessen haben wie wir, einen Handelsvertrag abzuschließen, kann eine große gemeinsame europäische Leistung sein – dies aus dem einfachen Grund, weil wir gemeinsam in Europa so stark sein können, dass wir mit Europa die Welt gestalten. Wer soll das denn tun? (Abg. Steinhauser: Ein Bauernbündler am besten!) – Ich bitte Sie: Wer soll das tun? Soll es der Herr Trump tun? Soll es der Herr Putin tun? Soll es vielleicht irgendjemand aus Ägypten tun oder vielleicht irgendwelche Muslims, die uns terrorisieren wollen? – Nein, ganz sicher nicht! Es muss Europa sein! Europa, das in einer großen gemeinsamen Für-Bewegung für eine gute Zukunft in dieser Welt gestaltend eingreift. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir mit Kanada jetzt einen gemeinsamen Vertrag haben, in dem wir nicht nur ausverhandeln, ob es Zölle gibt oder nicht, sondern in dem wir auch ausverhandeln, wie wir gemeinsam die Dinge in einer Welt weiterentwickeln, in der jeden Tag neue Regeln erfunden werden, so soll das trotzdem keine Haxlstellerei werden, sondern gemeinsame neue Regeln, die anwendbar sind, und dann ist das ein Vertrag, der für
viele andere Verträge Vorbild sein kann, in denen es das noch nicht gibt. (Abg. Kogler: 1 500 Seiten, Sie fliegen schon auf der fünften aus der Kurve!)
Das allein ist ein Grund dafür, dass ich stolz auf unsere österreichischen Verhandler bin, die diese Dinge in dieser Zeit weitergebracht haben (Abg. Stefan: Kern?!) und oft daheim dafür geschimpft worden sind – auch der Herr Faymann, ich gebe es zu –, die dafür eingetreten sind und jetzt ein Ergebnis auf den Tisch legen können. Das sollte man loben, darauf sollte man stolz sein und man sollte sagen: eine gute Aktion für Europa. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage das deshalb, weil ich weiß, dass in diesem Vertrag gerade für die Landwirtschaft, gerade für die mittleren Unternehmen wichtige Punkte geregelt sind. Ich wünsche mir, dass dieses Thema rasch abgeschlossen wird, weil ein viel wichtigeres Thema auf uns zukommt: Wenn der Brexit tatsächlich so kommt, wie er derzeit in England, im UK diskutiert wird, dann wird das ein Kracher. Dann wird es nicht darum gehen, ob irgendwo ein Richter vielleicht irgendeine Gage bekommt und dort angestellt ist oder um solche Dinge, die auch wichtig sind (Abg. Steinhauser: Darum geht es ja gar nicht! Sie haben nicht verstanden, worum es geht! Sie reden irgendwas daher!), dann wird es um die Frage gehen, ob wir gemeinsam für Europa noch eine große Idee haben und verkraften, dass ein so großes Land wie Großbritannien eigene Wege geht – und das in einer Zeit, in der gleichzeitig andere Themen auch fertigverhandelt werden.
Das Mercosur-Abkommen steht zur Abstimmung an. Sehen wir Mercosur und den Brexit gemeinsam, dann tauchen tatsächlich Fragen auf, bei denen unsere Handlungsfähigkeit gefordert ist und bei denen wir tatsächlich unseren Auftrag, für die Menschen einzutreten, ernst nehmen müssen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich kann da nur aufrufen: Seid ein bisschen mutig! Seid ein bisschen zuversichtlich und fürchtet euch nicht vor allem! Denkt mit und habt ein bisschen Vertrauen in gute Leute! (Abg. Kogler: Sie reden völlig an der Sache vorbei!) Es gibt auch noch Leute, die sich wirklich hineinhauen, mit ihrem ganzen Leben, sich ordentlich benehmen und auch wissen, wie man in der Öffentlichkeit auftritt. Solche Leute sollte man unterstützen! – Entschuldigung, ich habe jetzt Herrn Kogler angeschaut, das war versehentlich.
Ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Parlament eine wichtige Aufgabe haben und diese Aufgabe ernst nehmen. Persönlich bin ich dankbar, dass ich hier 17 Jahre tätig sein durfte. Es kommen jetzt keine großen Danksagungen meinerseits. Ich bedanke mich bei den Wählern, die mir mit ihrer Vorzugsstimme den Mut gegeben haben, hier so aufzutreten, wie es unsere Leute draußen erwarten. Ich bedanke mich bei den parlamentarischen Mitarbeitern, bei meiner Petra, beim Hans, beim Hannes, bei der Kathi, beim Roland; so viele sind es schon gewesen.
Ich muss euch ehrlich sagen: Es war eine gute Zeit! Ich bin froh, dass ich hier sein konnte, aber ich bin nicht unglücklich darüber, dass ich in Zukunft auch mehr zu anderen Dingen komme. (Anhaltender und stehend dargebrachter Beifall bei der ÖVP und Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abgeordneten Scherak.)
13.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Tätigkeit hier im Hohen Haus.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! (Abg. Strache: Abschiedsrede? – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Oh-Rufe bei Abgeordneten
der ÖVP.) – Sie sind früher dran als ich! (Rufe bei der ÖVP: Wir stehen für dich auch auf!)
Geschätzte Minister auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Kickl: Neue Ergebnisse der SOKO?!) Zuerst einmal richte ich mich an Hermann: Diese Dinge tun natürlich immer weh, wir haben ja heute hier schon zwei Abschiedsreden gehört, aber immerhin konnten Sie die Rede zu einem ganz besonders wichtigen Thema, nämlich zur Frage von CETA und TTIP mit einem der erfolgreichsten Volksbegehren, halten.
An dieser Stelle möchte ich den Dank, der bereits mehrfach ausgesprochen wurde, noch ausdehnen, nämlich auf Bürgermeister Thumpser und die Aktivisten. Es sind natürlich viele aus dem Zivilgesellschaftsbereich in Österreich, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die zu diesem Erfolg von knapp 600 000 Unterschriften beigetragen haben.
Was bewegt die Menschen? Ich glaube – und dieser Punkt ist heute mehrfach angesprochen worden –, dass diese Freihandelsabkommen in zunehmendem Maße Regelungen umfassen, bei denen die Gefahr besteht, dass der demokratische Rechtsstaat, mit seiner Endlegitimation des Volkswillens durch Parlamente, unterminiert wird und durch Bestimmungen unterlaufen wird, die es anderen erlauben, gegen die Interessen eines ganzen Landes und der Bevölkerung vorzugehen. Ja, dieses Risiko besteht.
Jetzt gehe ich zurück zur Ausgangslage: Die EU-Kommission wollte durchsetzen, dass es sich um ein reines Handelsabkommen handelt, mit dem Effekt, dass es schon ausschließlich nach dem Beschluss des Europaparlaments vollständig Wirksamkeit erlangt. Es war Österreich, das einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass diese Gefahr in der hektischen Zeit bis zur Unterschriftsleistung beseitigt wurde.
Wir sind kein gallisches Dorf. Es gibt in Österreich keine Einwohner, die Obelix oder Asterix heißen, wir haben vielleicht Hunde, die Idefix heißen, aber wir haben auch keinen Miraculix mit einem Zaubertrank. (Abg. Kickl: Dafür habt’s ihr einen Silberstein!) Was wir tun können, ist, auf internationaler Ebene aufzustehen und zu verlangen, nur den Handelsteil zu beschließen und alles andere entsprechenden Verhandlungen zu unterwerfen.
Ich kann es kurz machen, weil Bundesminister Mahrer bereits darauf hingewiesen hat: Es war Bundeskanzler Christian Kern, der die sogenannte Joint Declaration durchgesetzt hat. Für den Fall, dass noch immer jemand wie Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber glaubt, dass das ein Beipackzettel ist: Auch da ist es klar und ich empfehle allen, die solche Sachen behaupten, einen Blick in die dahinterliegenden Regeln zu werfen. Dafür seid ihr gewählt! Ihr müsst euch damit auseinandersetzen! (Zwischenruf der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Es ist kein Beipackzettel! Es ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung (Abg. Hauser: Das ist ein Beipackzettel!), die eine Auslegung zwingend vorsieht, Frau Kollegin. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Schauen Sie einmal nach! Sie waren bei einer authentischen Interpretation in diesem Haus. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Das ist zwingend! Geschafft! Bravo, Daniela! Gut, haben wir diesen Teil einmal gelöst.
Damit gilt der Teil, den Bundesminister Mahrer vorher bereits ausgeführt hat. (Abg. Kogler: ... die Giftzähne!) – Ja, die müssen wir noch ziehen. Herr Kollege Kogler, ich bleibe gleich dabei. (Abg. Kogler: ... Nebenschauplätze ... Interpretation!) – Nein, denn die Frage: Sondergerichtsbarkeit ja oder nein?, ist kein Nebenschauplatz (Abg. Kogler: Ja, eh nicht!), die Frage von Lohn- und Sozialstandards ist kein Nebenschauplatz, die Frage, ob unsere Ökostandards halten, ist kein Nebenschauplatz!
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend CETA
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.
Die Bundesregierung soll außerdem sicherstellen, dass Handelsabkommen effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie zur Verteidigung unserer hohen Standards enthalten und diese auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Außerdem sind öffentliche Dienstleistungen umfassend von Handelsabkommen auszunehmen.“
*****
(Abg. Pirklhuber: Hier im Parlament haben wir das beschlossen! Was soll das jetzt?! ... entscheiden soll dieses Parlament!) – Lieber Kollege Pirklhuber, ich schätze dich sehr. (Abg. Pirklhuber: Ja, eh!) Dein stellvertretender Klubobmann hat gerade von Kinkerlitzchen gesprochen. (Abg. Kogler: Nein, ... Nebenschauplätze!) Ich gebe dir die Gelegenheit, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Das umfasst aber auch, dass die Ratifizierung hier erst vorgelegt werden kann, wenn diese Ziele erfüllt sind. (Abg. Pirklhuber: ... Knebelungsantrag!) Das heißt: keine Sonderklagerechte.
Letzter Punkt: Kollege Mahrer sieht im Internationalen Gerichtshof bereits die Lösung. Ich sage Ihnen meine ehrliche Einschätzung: Wir haben ein funktionierendes Rechtsschutzsystem innerhalb der Europäischen Union, das nennt sich EuGH. Wir haben einen funktionierenden Gerichtshof innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der nennt sich EFTA-Gerichtshof. Es kann jedermann, nicht nur ein Konzern, sondern jeder noch so kleine Betrieb und auch jede Privatperson, in seinem Verfahren vor dem nationalen Gericht sagen: Aber diese Frage gehört ausgelegt! (Zwischenruf des Abg. Hübner.) – Dann wird es im Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt. (Abg. Hübner: Wenn ein Gericht das tut!) – Noch einmal: In der letzten Instanz muss vorgelegt werden. Ich darf in diesem Fall ans Herz legen – auch den Juristen unter uns –, den EGV zu lesen. Das Vorabentscheidungsverfahren muss ausgelegt werden. Der wichtigste Vorteil unseres europäischen Verfahrens ist aber, dass die Entscheidung beim nationalen Gericht bleibt (Abg. Hauser: ... der EuGH entscheidet meistens dagegen!), denn der EuGH gibt nur eine Rechtsauslegung bekannt. Die Entscheidung bleibt beim Gericht, Herr Kollege.
Wiederum: Sie sehen, meine Damen und Herren, die Kenntnislage ist hier nicht sehr gut (Beifall bei der SPÖ), insofern können Sie sich auch nicht auf eine Volksabstimmung berufen, wie es Kollege Hagen vorher getan hat und hier auch Anträge vorlegen, denn Sie selbst haben sich die Bestimmungen noch gar nicht angeschaut, nicht einmal die unserer eigenen Europäischen Union. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Ich bemerke Ihre Wissenslücken. Herr Kollege, lesen Sie es nach! Unterstützen Sie uns bei unserem Weg: keine Sonderklagerechte! Unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag, und wir hätten relativ viel gewonnen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.) Es wird sich dann auch Ihr Parteichef leichter tun, diesen Kurs in der Öffentlichkeit zu erklären.
In diesem Sinne wünsche ich noch viel Glück für die letzten Stunden im Wahlkampf. Ich bin überzeugt davon, dass unsere sachliche Positionierung, kombiniert mit einer Abwehr jener Dinge, die die Unterstützer des Volksbegehrens nicht wollen, der beste Kurs in Sachen CETA ist. Ich glaube, wir haben viel erreicht, und wir werden auch noch bis zur endgültigen Ratifizierung viel erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen betreffend CETA
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1781 d.B.) in der 199. Sitzung des Nationalrats
Begründung
Das Handelsabkommen der EU mit Kanada wurde vom Nationalrat intensiv begleitet. Die erste Stellungnahme zum Vertrag beschloss der EU-Unterausschuss bereits 2011. Es folgten mehrere weitere Stellungnahmen sowie Entschließungen. Im September 2016 wurden die Vor- und Nachteile des Abkommens intensiv in einer parlamentarischen Enquete mit VertreterInnen der EU-Kommission, Kanadas, ExpertInnen und der Zivilgesellschaft diskutiert. Zuletzt wurde das Volksbegehren „Gegen CETA/TTIP“ sowohl im Plenum des Nationalrates als auch im Verfassungsausschuss unter Beiziehung von ExpertInnen ausführlich behandelt.
Die im Zuge der Beratungen geäußerten Bedenken wurden zum Teil bereits im Rah-men der Unterzeichnung des CETA-Vertrags, insbesondere durch eine verbindliche Zusatzerklärung, gelöst. Eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der CETA-Regelungen ist noch ausständig. Dazu zählt insbesondere die Errichtung eines internationalen Handelsgerichts. Klargestellt wurde außerdem, dass die in CETA enthaltenen Sonderklagerechte für Konzerne ohne Zustimmung des österreichischen Nationalrates nicht in Kraft treten können.
So lange die noch offenen Punkte nicht zufriedenstellend erfüllt sind, insbesondere weiterhin großen Konzernen Sonderklagerechte gegen souveräne Staaten eingeräumt werden, muss verhindert werden, dass die entsprechenden Bestimmungen des CETA-Vertrages in Kraft treten können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.
Die Bundesregierung soll außerdem sicherstellen, dass Handelsabkommen effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie zur Verteidigung unserer hohen
Standards enthalten und diese auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Außerdem sind öffentliche Dienstleistungen umfassend von Handelsabkommen auszunehmen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)
13.08
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (ohne Klubzugehörigkeit): Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Taskforce Matznetter! Erklären Sie uns einmal eine einzige Sache, die nach wie vor fast niemand in diesem Haus versteht: Wofür steht die SPÖ? Ist sie für CETA oder gegen CETA? Ist sie für TTIP? (Abg. Schieder: Aber das ist jetzt schon ein Spaß, dass du das fragst!) – Entschuldigen Sie, Herr Kollege Schieder! Kollege Krainer hat am Montag im Verfassungsausschuss erklärt, es gibt keine Möglichkeit, die Ratifikation positiv abzuschließen. Das hat Kollege Krainer im Verfassungsausschuss gesagt. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)
Der Bundeskanzler erklärt, nicht in Wien, sondern in Tallinn am Rande des EU-Gipfels, Folgendes – und dazu möchte ich Sie persönlich fragen, Herr Bundeskanzler, und Sie bitten, dass Sie uns das erklären (Bundeskanzler Kern: Bitte nicht die „Kronen Zeitung“ zitieren!) –: „,Wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen‘ [...]. ‚Wenn ich das mache, wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert‘“.
Herr Bundeskanzler, Sie haben mir zugerufen: „Bitte nicht die ‚Kronen Zeitung‘ zitieren!“ – Tue ich nicht, das ist aus dem „Standard“. (Abg. Walter Rosenkranz: Was jetzt?) Was heißt das? Was heißt: „,Wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen‘“? – Ja, stimmt! Derzeit gibt es im Parlament keine Chance, einen positiven Beschluss zu erreichen, auch deshalb, weil große Teile des SPÖ-Klubs dagegen stimmen würden – wenn Sie überhaupt noch wissen, wofür oder wogegen Sie stimmen!
Der zweite Satz ist aber der entscheidende: „,Wenn ich das mache,‘“ – also dem Parlament die Unterlagen zuleite, so wie es das Gesetz und so wie es die parlamentarischen Rechte vorsehen – „,wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert‘“.
Das heißt, wenn die Chance besteht, dass das Parlament etwas anderes tut, als Sie wollen, dann wird das Parlament einfach ignoriert? Dann kriegen wir unsere Unterlagen nicht? Dann dürfen wir unsere Aufgaben als gewählte Volksvertreter nicht wahrnehmen?
Herr Bundeskanzler, ich formuliere es ganz vorsichtig: Das ist eine ganz außergewöhnliche Missachtung des österreichischen Parlaments! – Ich möchte Sie an eines erinnern: Sie kandidieren für dieses Parlament. Sie kandidieren für dieses Parlament, dem Sie erklären, wenn die Gefahr besteht, dass es anders abstimmt als es der Kanzler will, dann wird es einfach ignoriert, dann werden ihm wesentliche Unterlagen nicht zugeleitet und dann wird es daran gehindert, auf Basis der österreichischen Bundesverfassung Entscheidungen zu treffen.
Herr Bundeskanzler! Sie haben sich heute Zeit und einen Tagesordnungspunkt genommen, um hier – das ist meine persönliche Befürchtung, ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen – eine Wahlkampfrede zu halten. Ich ersuche Sie, anstelle der Wahlkampfrede Fragen von uns Abgeordneten zu beantworten. Meine wichtigste
Frage lautet: Sind Sie wirklich bereit, die Rechte des österreichischen Parlaments zu missachten, nur um CETA zu retten, nur um die Einschränkung der freien österreichi-schen Gerichte durch sogenannten Investitionsschutz sicherzustellen, nur um die Einschränkung der Rechte des österreichischen Gesetzgebers im Interesse internatio-naler Konzerne sicherzustellen?
Ich fordere Sie auf, umgehend alles, was Sie an Unterlagen und Vertragsunterlagen haben, dem österreichischen Nationalrat zuzuleiten. Herr Bundeskanzler, wir haben ein Recht darauf! Wir Abgeordnete haben ein Recht darauf, uns frei und ungehindert von einem SPÖ-Vorsitzenden und Bundeskanzler eine Meinung zu bilden.
Es gibt hier viele Parteien mit klaren Positionen. Die ÖVP vertritt wie in der Steuerpolitik die Interessen großer Konzerne. Sie hat auch Gründe dafür, denn wenn man die Spenderliste der ÖVP studiert, dann weiß man, wessen Interessen sie wozu vertritt. Die Freiheitliche Partei, die Grünen und auch wir haben, zum Teil mit unterschiedlichen Begründungen, klare Positionen gegen diese sogenannten Freihandelsabkommen. Die NEOS vertreten eine ähnliche Position wie die Österreichische Volkspartei, ich weiß nicht genau, warum.
Aber jene, die für diese sogenannten Investitionsschutzabkommen sind, haben eines gemein: Sie wollen möglichst wenig Demokratie in diesem Prozess. Sie wollen das Parlament nicht informieren, sie wollen das Parlament nicht entscheiden lassen und sie wollen die Bevölkerung nicht entscheiden lassen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) Und der Gipfel ist wirklich das NEOS-Argument: Das ist für die österreichische Bevölkerung zu kompliziert. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Meine Kollegen von den NEOS: Wissen Sie, was das Komplizierteste ist? – Eine Entscheidung bei den Nationalratswahlen. Ist auch das für die österreichische Bevölkerung zu kompliziert? (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) – Wenn ich mir die NEOS anschaue (Zwischenruf des Abg. Loacker), dann kann ich mich dieses Eindrucks nicht ganz erwehren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Aber ich ersuche Sie, insbesondere Sie, meine Damen und Herren von der Sozial-demokratischen Partei: Respektieren Sie die parlamentarische Demokratie! Respektieren Sie unser Recht! Herr Bundeskanzler, ziehen Sie diese Erklärung von Tallinn zurück und leiten Sie uns alle CETA-Unterlagen umgehend zu! – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Pirklhuber: Richtig!)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1781 der Beilagen samt Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu Handels- und Dienstleistungsabkommen (TTIP, CETA und TiSA).
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksbefragung zu CETA.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Mag. Rossmann, Dr. Zinggl, Steinbichler und Doppler betref-fend Abstimmung des Parlaments über das Handelsabkommen CETA.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Dr. Franz, Doppler, Hagen, Schenk und Gerhard Schmid betreffend verbindliche Volksabstimmung über das Freihandelsabkommen CETA.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend CETA.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. (Abg. Schieder: An wem scheitert es? – Ruf bei der SPÖ: Wo sind die mutigen Grünen?! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) – Wir zählen kurz durch, sicher ist sicher.
Da das Ergebnis dieser Abstimmung nicht eindeutig ist, ersuche ich die Schrift-führerinnen und Schriftführer, mich bei der Feststellung dieses Ergebnisses zu unterstützen. Sollte auch so das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig ermittelt werden können, werde ich gemäß § 66 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung anordnen.
Ich bitte nun die gewählten Schriftführerinnen und Schriftführer Harry Buchmayr, Hermann Gahr, Alev Korun, Angela Lueger und Wolfgang Zanger, zu mir auf das Präsidium zu kommen. (Die Abgeordneten Buchmayr, Gahr und Lueger begeben sich auf das Präsidium und unterstützen Präsident Hofer bei der Stimmenzählung. – Abg. Schieder: Wir könnten es alphabetisch machen! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Unruhe im Sitzungssaal.)
Wir haben durchgezählt: Es ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
*****
Ich gebe bekannt, dass die heute eingebrachte Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht, wie mitgeteilt, die Nummer 14129/J, sondern die Nummer 14128/J trägt. Die Korrektur ist technischen Grün-den geschuldet.
Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Verantwortung für Österreich“
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung des Nationalrates entsprechend dem vorliegenden ausreichend unterstützen Verlangen eine Debatte stattfinden.
Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler das Wort. – Bitte schön, Herr Bundeskanzler. (Abg. Belakowitsch: Ist das die Abschiedsrede des Bundeskanzlers?)
13.20
Bundeskanzler Mag. Christian Kern: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Der Titel dieser Erklärung, den wir bewusst gewählt haben, lautet „Verantwortung für Österreich“. (Abg. Hübner: Da redet der Richtige ...! – Abg. Kickl: Das ist skurril aus Ihrem Munde! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich denke, das Parlament ist der richtige Ort für einen Appell an diese Verantwortung, die wir alle gemeinsam tragen – und nicht nur in diesem Wahlkampf. Es ist die Verantwortung für die politische Kultur in Österreich, denn diese Kultur ist entscheidend für das Bild von Politik, das die Österreicherinnen und Österreicher haben, und damit für ihr Vertrauen in unsere Demokratie. (Abg. Belakowitsch: Sie lesen alles runter!) Die Bürgerinnen und Bürger, die in wenigen Tagen zur Wahl gehen und damit ihr wichtigstes Recht ausüben, sind unser aller Souverän. Sie tragen unsere Demokratie, ihnen sind wir verpflichtet. (Beifall bei der SPÖ.)
In letzter Zeit wurde in öffentlichen Kommentaren oft über die Beziehung zwischen Wählerinnen und Wählern und der Politik sinniert, als wären das Gegenwelten, die sich nur sehr skeptisch beobachten und einander nicht berühren. (Abg. Kickl: Ist das ein Auszug aus dem Misik-Büchl!) Diese Entwicklung ist problematisch, denn wer braucht Politik, wenn nicht die Menschen? Darauf müssen wir uns im Interesse des Vertrauens in demokratische Politik besinnen. Die Wahlauseinandersetzung hat in den letzten Tagen dazu keinen guten Beitrag geleistet, ganz im Gegenteil. (Ah-Rufe bei der FPÖ.) Wenn ein Karikaturist den Wahlkampf als schweren Unfall für alle Menschen, die reingeraten sind, zeichnet, dann sagt ein Bild wohl mehr als tausend Worte.
Alle wahlwerbenden Parteien – auch ich und meine Partei – haben Verantwortung, dass so etwas nicht mehr passiert (Abg. Kickl: Sie nur ganz am Rande!), weil unsere Demokratie damit Schaden leidet. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser. – Widerspruch bei der FPÖ.) Wer jetzt weiter Misstrauen schürt und die politische Debatte mit Lärm verwechselt, der hat seine Lektion nicht gelernt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Wissen Sie, was ich Ihnen sage?! Sie können die Leute nicht als blöd verkaufen! – Zwischenruf des Abg. Bösch.)
Kehren wir also zurück zu einer verantwortungsvollen politischen Debatte, die von Respekt, Integrität, Redlichkeit und Achtung vor der Würde des anderen geprägt ist! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Bekennen wir uns zu einer politischen Kultur, die von Argumenten und von inhaltlicher Substanz geprägt ist, zu einer politische Kultur, die davon angetrieben ist, die beste Lösung zu erreichen, statt die beste Schlagzeile zu liefern, zu einer politischen Kultur, in der Haltung und Überzeugung politische Handlungen produzieren und nicht umgekehrt! (Abg. Kickl: Diese Rede sollten Sie vor einem Spiegel halten!) Nehmen wir diese Verantwortung in den letzten verbleibenden Tagen bis zur Wahl wahr. Die Österreicherinnen und Österreicher haben sich eine politische Debatte und politische Entscheidungen verdient, die ihre Lebensrealitäten in den Mittelpunkt stellen, mit konkreten Lösungen für ihre Probleme (Abg. Kickl: Jetzt bringen wir den Misstrauensantrag ein! – Heiterkeit bei der FPÖ) – so, wie uns das in den letzten Wochen und Monaten oft gemeinsam gelungen ist.
Dieses Hohe Haus hat viele Entscheidungen getroffen, die von den Problemen der Menschen tatsächlich inspiriert waren. Ich erinnere an die Schaffung der 20 000 Jobs, die wir gemeinsam mit der „Aktion 20.000“ für Menschen über 50 ins Leben gerufen haben. Denen haben wir nicht nur Arbeit, sondern auch Würde, Respekt vor ihrer Lebensleistung und vor allem Hoffnung sowie eine Zukunftsperspektive zurückgegeben.
Ich erinnere an die Abschaffung des Pflegeregresses; damit haben wir der Enteignung alter Menschen ein Ende bereitet – alter Menschen, die Respekt vor ihrer Lebensleistung verdient haben. Ich erinnere an die Erhöhung von Stipendien für Kinder aus sozial schwächeren Familien, sodass die Bildung eben nicht davon abhängt, ob die Eltern arm oder reich sind. All das haben wir gemeinsam erreicht, und ich denke, es macht Sinn und es ist richtig, dass Sie und wir auch in der heutigen Sitzung wieder so vorgehen. (Beifall bei der SPÖ.) Machen wir konstruktive Politik, die das Leben der Menschen tatsächlich verändert! Schaffen wir gemeinsam zum Beispiel die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Bravorufe bei der SPÖ.) In vielen Betrieben bin ich immer wieder auf diese Ungleichheit und Ungerechtigkeit angesprochen worden. Heute haben Sie die Chance, dem ein Ende zu machen.
Schaffen wir gemeinsam die Gebühren für die Mietverträge ab! (Rufe bei der FPÖ: Bravo, Strache! Bravo, FPÖ!) Das könnte ein erster Schritt für die jungen Familien sein, um leistbares Wohnen letztendlich sicherstellen zu können. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass AlleinerzieherInnen einen selbstverständlichen Anspruch auf ihre Alimente haben! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schatz.)
Sorgen wir gemeinsam für mehr Chancen auf Arbeit und damit für neue Lebensperspektiven für Menschen mit Behinderung! (Beifall bei der SPÖ.)
All diese Entscheidungen helfen Menschen, die Unterstützung brauchen, und sie sichern den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Ich appelliere deshalb an alle hier im Hohen Haus, dass wir ein starkes Zeichen für den österreichischen Weg des Miteinander setzen und Sie hier gemeinsam zustimmen.
Österreich ist ein großartiges Erfolgsmodell – ohne Zweifel! –, aber wir werden die Erfolgsgeschichte nicht einfach so weiterschreiben können. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Wir wissen, dass wir vor enormen Herausforderungen stehen: Klimawandel, die Globalisierung, die technologische Entwicklung. All das bedeutet, dass wir eine Revolution in unserer Arbeitswelt, in unserer Gesellschaft tatsächlich erleben werden. Wir brauchen Antworten auf anstehende Fragen, damit wir Österreich tatsächlich zukunftsfähig machen können.
Wir haben über all dem die Frage zu klären, wie wir eine Zukunft bauen wollen, in der die Veränderung so gestaltet wird, dass sie zu einer Chance für alle und nicht nur zu einem Gewinn für einige wenige wird. Mit Zaghaftigkeit oder der Verweigerung neuer Realitäten werden wir nicht weiterkommen, mit Egoismus und Ellbogenmentalität genauso wenig. Wir haben für die Zukunft nur eine Option: Wir müssen uns an die Spitze dieser Veränderung stellen, wir müssen aktiv Politik machen, wir müssen gestalten und wir müssen zusammenhalten! (Beifall bei der SPÖ.)
Am kommenden Sonntag ist Wahltag, und dabei geht es – bei allem Respekt vor den Abgeordneten hier im Hohen Haus – nicht nur darum, wie Mandate verteilt werden. (Abg. Kickl: Ach so?! – Abg. Steinhauser: Selbstverständlich ...! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Am Sonntag ist der Wahltag, und ich darf daran erinnern: Es wird einen Tag danach geben. (Ruf bei der FPÖ: Der 16.!) Und ab diesem Tag müssen wir die großen Aufgaben, die nach dem 15. Oktober anstehen, gemeinsam lösen. (Abg. Kickl: Da werden Sie alle vor Gericht ...!)
Ich darf Ihnen allen für die Zusammenarbeit in den letzten 16 Monaten danken. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft. Für diese Zusammenarbeit im Interesse Österreichs brauchen wir eine Kultur des Dialogs zwischen allen Parteien, eine politische Kultur, die dieses Land verbindet, statt es zu spalten.
(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Zunächst einmal ein ordentliches Schuldein-ge-ständnis!)
Wir, die politischen Kräfte, und unser Souverän, die Bürgerinnen und Bürger Öster-reichs, müssen alle an einem gemeinsamen, an einem rot-weiß-roten Strang ziehen, um unser Land noch stärker zu machen. Es ist nicht unsere Wahl, es ist die Wahl der Österreicherinnen und Österreicher (Abg. Hübner: Ach so! – Heiterkeit des Abg. Walter Rosenkranz), und deshalb darf ich mit einem Appell schließen: Ich darf unsere Bürgerinnen und Bürger, die Österreicherinnen und Österreicher bitten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wenn Sie es nicht tun, werden andere über die politische Zukunft in diesem Land entscheiden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es gibt einen letzten Wunsch, einen Appell an unsere Bürgerinnen und Bürger, den ich in der verbleibenden Zeit noch anbringen möchte: Jeder soll sich ein Bild davon machen, wer wofür steht, jeder soll sich überlegen, wer welche Interessen vertritt, und jeder soll sich überlegen, bei wem die Zukunft Österreichs in besten Händen ist! – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen. (Abg. Kickl: Wie beim Honecker am Ende! – Heiterkeit des Abg. Walter Rosenkranz. – Abg. Heinzl: Da fiele mir ein anderer Vergleich ein, Herr Kickl! – Abg. Kickl: Ja, Nordkorea!)
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Klubobmann Strache. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.29
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank und vor den Fernsehgeräten! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Also, wenn es nicht so traurig wäre, dann müssten wir eigentlich heute fast lachen, nachdem wir das gehört haben, was Sie hier zum Besten gegeben haben. Das war fast Kabarett, anders kann man es gar nicht bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das war fast Kabarett, das war skurril, das war eigentlich der Witz des Tages. (Zwi-schenruf bei der SPÖ.) Ich muss wirklich sagen: Sie haben es geschafft! Sie stellen sich heute hierher und sprechen von „Verantwortung für Österreich“ – bei all dem, was da in den letzten Wochen passiert ist und wofür Sie Verantwortung tragen: Eine Silberstein-Affäre hat das Licht der Öffentlichkeit erblickt. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Herr Silberstein war Ihr Berater, gegen den bereits im Jänner 2017 in Rumänien ein Haftbefehl erlassen worden ist. Damals haben Sie sich noch hingestellt und in der Öffentlichkeit gesagt: Da ist nichts dahinter, das ist alles Unsinn! Dann erst, als die Festnahme Herrn Silbersteins erfolgt ist, konnten Sie schon gar nicht mehr anders, als sich von ihm zu trennen, aber gleichzeitig haben Sie plakatiert: „Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.“ Daher stelle ich schon die Frage: Wer hat es denn den Österreichern weggenommen, wenn nicht diese rot-schwarze Bundesregierung in den letzten zehn Jahren, Herr Kern? (Beifall bei der FPÖ.)
Wir werden dafür Sorge tragen, den Menschen das zurückzugeben, was Sie durch Höchststeuerbelastungen den arbeitenden Menschen abgenommen haben. Hinter einem Herrn Silberstein, der an Ihrem Ohr sitzt, sind natürlich auch Geschäfts-interessen sichtbar geworden, dubiose Firmenbeteiligungen mit Gesellschaftern, wobei Ihre Frau eine Firma hat, Sie offensichtlich auch Beteiligungen haben, aber auch ÖVP-Spender, wie man jetzt weiß, mit Vorzugsaktien irgendwo da drinnen stecken. Auch andere SPÖ-Unterstützer wie Herr Schweighofer bis hin zu Persönlichkeiten, die gerade in Israel von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden, weil sie den Energie-
minister bestochen haben, sind mit dieser Firma vernetzt. Das zeigt insgesamt schon ein Sittenbild auf, das es in dieser Republik gibt.
Das reicht bis hin zu dieser Bonzenmauer, von der Sie auch nichts gewusst haben wollen, obwohl das Bundeskanzleramt im Juni den Auftrag erteilt hat, diese Unsinnsmauer im Regierungsviertel zu bauen. Sie sind dann noch hinuntergegangen und haben den Arbeitern Wasser gebracht; und vier Wochen später, als Sie gefragt wurden, was Sie von dieser Bonzenschutzmauer wissen, geben Sie die Antwort und sagen: Ich habe keine Ahnung, dass da überhaupt gebaut wird und was da gebaut wird. Spätestens daran erkennt man schon, dass Sie die österreichische Bevölkerung – ich weiß nicht, wie man es bezeichnen soll – offenbar zumindest nicht für schlau halten. Das hat schon den Vogel abgeschossen, so nach dem Motto: Niemand hatte die Absicht, eine Mauer zu bauen, und ich wasche überall meine Hände in Unschuld! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie tun ja so, als hätten Sie für nichts Verantwortung, als wären es immer andere gewesen. Das zeigt eben auch ein komplettes Führungsversagen; und da könnte man das Sündenregister, das in Ihrem Verantwortungsbereich sichtbar ist, natürlich ellen-lang weiter fortführen.
Jede einzelne dieser Verfehlungen würde schon für einen Rücktritt reichen, aber Sie denken natürlich nicht ansatzweise daran, Verantwortung zu übernehmen; und das muss dann stellvertretend für Sie auch Herr Niedermühlbichler machen. All jene Mitarbeiter, die da Verantwortung getragen haben, kennen Sie offenbar nicht. Es sind ja Leute im Kanzleramt aus- und eingegangen, nämlich nicht nur Herr Silberstein, sondern auch Herr Fußi und Herr Pöchhacker. Wenn man das alles zusammenführt, dann ist das in Wirklichkeit ein Theater, bei dem man zumindest feststellen muss, dass die Sozialdemokratie mit diesen Beratern, mit Herrn Silberstein und dem Hintergrund eines gezeigt hat, nämlich dass es offenbar um die Turbokapitalisten, die Sie immer so schön als solche bezeichnen, die dann versuchen, Einfluss zu nehmen, geht. Mit denen wollen Sie aber nichts zu tun haben, und so sind Sie offenbar seit Ihrem Amtsantritt mutterseelenallein im Büro am Ballhausplatz gesessen. Das wollen Sie zumindest heute den Menschen so weismachen.
Dann haben Sie noch versucht, unabhängige Medien unter Druck zu setzen, als es eine unerfreuliche Berichterstattung über Sie gegeben hat, weil Unterlagen mit Persön-lichkeitsanalysen das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben, die aus Ihrer Partei herausgetragen worden sind, und zwar ging es um Eitelkeit und Prinzessinnengehabe. Es gibt offensichtlich körperliche Fitness, aber dann nicht die psychische, wenn man gewisse Verhaltensmuster bewertet. (Abg. Steinhauser: Geh bitte!) Und dann werden Zeitungen unter Druck gesetzt, indem Inserate gestrichen werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, das sind ja die Dinge, die aus Ihrer Partei gekommen sind. Das ist genau der Punkt. (Abg. Heinzl: Schämen Sie sich!) – Nein, Sie sollten sich schämen, Sie sollten sich im wahrsten Sinne des Wortes schämen! (Zwischenruf des Abg. Steinhauser. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, ein Herr Kanzler, der sich bei der „Kronen Zeitung“ einem Managementführungstest stellt und nach 34 Minuten abbricht, weil er offenbar überbelastet ist, das sagt alles. So jemand wird nicht in einer Krisenzeit die Probleme unseres Landes lösen können. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Heinzl.)
Das sind alles Gegebenheiten, über die man sich nur wundern muss. So gesehen stim-men die Profilanalysen, die aus der SPÖ herausgetragen worden sind, offenbar. (Abg. Kickl: ... nach zwei Minuten abgebrochen! – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Es haben ja alle geglaubt, nach Werner Faymann kann es nur besser und nicht noch schlimmer werden, aber heute muss man fast schon Werner Faymann ein
paar Tränen nachweinen. – So weit ist es gekommen. (Ruf bei der FPÖ: ... Ordnungsruf geben!)
Und Sie reden dann ernsthaft von Verantwortung? Ernsthaft? Herr Kern, schämen Sie sich eigentlich gar nicht für all das, was Sie da angerichtet haben? (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Mayer.) Das ist ein Tiefpunkt der öster-reichischen Unkultur, die Sie da gelebt haben. Das ist ein Sittenbild auch dieser rot-schwarzen Regierung, mit der Sie unser Land letztlich in eine Silbersteinzeit geführt haben. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Es ist unerträglich, was da an Schaden mit Fake-Facebook-Seiten, mit Diffamierung und mit anderen Mechanismen angerichtet wurde. Noch nie in der Zweiten Republik hat ein Bundeskanzler mit solchen Entwicklungen das Land im In- und Ausland so massiv beschädigt. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Da passt es auch ganz gut ins Bild, dass Sie unlängst in Tallinn gleich einmal versucht haben, vorsorglich EU-Sanktionen zu bestellen. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau! Unerhört!)
Was Sie nicht begreifen: Bei der kommenden Wahl geht es um Verantwortung, da geht es um Ehrlichkeit, da geht es um Glaubwürdigkeit, und da geht es nicht um leere Versprechungen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Mayer.) Es geht darum, mit ehrlichen Bemühungen längst überfällige Entscheidungen für die Menschen in unserem Land zu treffen. (Beifall bei der FPÖ.) Es geht um Reformen im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und um Augenmaß. Es geht darum, dass Probleme nicht nur zeitgerecht erkannt werden, sondern Probleme mit richtigen Maßnahmen und Lösungen auch abgewendet werden. Sie haben bewiesen, das hat diese Regierung nicht im Ansatz zustande gebracht.
Was Sie, Herr Kern, seit Amtsantritt machen, ist in Wirklichkeit ein Wahlkampf und Dirty Campaigning auf Kosten der Steuerzahler. Das ist das, was man heute weiß. Und Sie agieren ausschließlich aus parteipolitischer Taktik und nicht aus Verantwortung für Österreich und für die Menschen in unserem Land. (Ruf bei der SPÖ: Das ist Ihr Metier!)
Als Sie Ihr Amt angetreten sind, haben Sie selbst noch von der diagnostizierten Machtversessenheit und Zukunftsvergessenheit gesprochen, die Sie jetzt eingeholt hat. Österreich verdient einen Kurswechsel. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Österreich verdient jemanden, der bereit ist, echte Verantwortung für die Bevölkerung zu übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben in Österreich manifeste Probleme und Krisen; wir haben eine Fairnesskrise. Es ist nicht fair, wenn die Österreicher, nämlich alle arbeitenden Menschen in unserem Land, über Jahre hinweg durch eine rot-schwarze Bundesregierung mit höchsten Steuerbelastungen geschröpft werden. Es ist nicht fair, wenn sie durch die kalte Progression über Jahre mit Realwertverlusten kämpfen müssen. Es ist nicht fair, dass zwei Drittel der Bevölkerung heute sagen müssen, es geht ihnen nicht besser als im Jahr 2006. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Es ist nicht fair – da wir vorhin über CETA diskutiert haben –, dass Sie diesbezüglich nicht einmal Ihre eigene Parteiabstimmung ernst nehmen und nicht bereit sind, eine Volksabstimmung sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist nicht fair, denn da geht es um die Interessen unserer öster-reichischen Landwirtschaft, um die guten Qualitätsprodukte unserer Landwirte, um Standards im Umweltbereich, im Tierschutzbereich, aber auch um Arbeitnehmerschutzrichtlinien, die wir erhalten wollen und nicht außer Kraft gesetzt wissen wollen.
Es ist nicht fair – das alles auch im europäischen Vergleich –, dass unter Rot-Schwarz Systeme, Sozialsysteme einer unfairen und ungerechten Mindestsicherung geschaffen worden sind, wodurch heute einerseits Menschen, die arbeiten, knapp über der
Mindestsicherung verdienen oder nach 40, 45 Jahren nur eine Durchschnittspension von nur 950 € erhalten, andererseits aber diese rot-schwarze Regierung Wirtschaftsflüchtlingen, die keine Stunde gearbeitet und nichts geleistet haben, eine monatliche Mindestsicherung von 840 € nachschmeißt. Das ist unfair und ungerecht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Korun: ... Menschen gegeneinander in Stellung! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walser.)
Es ist unfair und ungerecht, dass es dann gerade Frauen durch Armutsbedrohung am schwersten haben. Die Initiative zu den Alleinerzieherinnen ist vollkommen richtig, aber schauen wir dann bitte auf die Alleinerzieherinnen, die österreichische Staatsbürger sind, und nicht wieder auf Drittstaatsangehörige, um keine unsozialen Magnet- und Sogwirkungen entstehen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sorgen wir dafür, dass Frauen bei gleicher Leistung endlich den gleichen Lohn bekommen! (Zwischenruf der Abg. Korun.) Bis heute haben Sie da versagt. Sorgen wir dafür, dass Frauen nicht in der Altersarmut ihr Leben fristen müssen, weil Rot und Schwarz nicht bereit sind, ihnen als Mütter die Kindererziehungszeiten voll an die Pension anzurechnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Man ist nicht bereit, Pflegeverantwortung, die vorwiegend von Frauen in der Familie wahrgenommen wird, auch auf die Pension anzurechnen; man hat auch die Pflegebedürftigen in diesem Land natürlich seit Jahren im Stich gelassen (Zwischenruf der Abg. Schwentner), es hat keine Inflationsanpassung des Pflegegeldes gegeben und es sind 30 Prozent Wertverlust für die Ärmsten der Armen seit Einführung des Pflegegeldes entstanden.
Das ist nicht fair, und ich sage daher: Das gilt es zu bewältigen, es gilt, diese rot-schwarze unfaire Regierung mit ihren Ungerechtigkeiten, die Sie hinterlassen und geschaffen haben, zu überwinden. Und das wird am 15. Oktober nur mit einer mutigen Kraft zur Veränderung möglich sein, nämlich mit einer Stimme für die FPÖ, damit wir nicht wieder eine Fortsetzung dieser schwarz-roten Regierung und dieser unverantwortlichen Entwicklungen von Streit, Chaos und Stillstand erleben und erleiden müssen. (Lang anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
13.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Höbart: Ist das der Nachfolger vom Bundeskanzler?)
13.41
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus! Kollege Strache hat ja (Abg. Höbart: ... könnte auch Bundeskanzler werden!) vollmundig seine Rede begonnen, aber wenn man zum Beispiel auf ORF ON oder anderen Internetseiten schaut: Was ist denn die Schlagzeile des Tages? – Dass gegen Uwe Scheuch rechtskräftig Anklage erhoben wird. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Da sieht man, das ist die Nachwirkung von eurem Tun, von dem, was ihr als Schwarz-Blaue oder auch als Blaue in Kärnten aufgeführt habt. Bis heute beschäftigen sich die Gerichte noch immer damit, was los war, daher ist es umso zynischer, wenn Herr Kickl sagt: Alle werden verurteilt! – Nein, alle bei Ihnen werden verurteilt, das ist nämlich der Unterschied (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Kickl: Warten Sie nur!), alle, die mit Ihnen unter einer Decke gesteckt und das Land ausgesackelt haben – damals, als Sie an der Macht waren, und überall dort, wo Sie an der Macht waren! Es ist aber natürlich auch eine politische Strategie, dass man über alles
andere redet, nur nicht über Inhalte und Politik. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Wo sind die Inhalte von der SPÖ?)
Das, was Sie machen, ist, ja nicht über die Dinge zu reden, die die Leute in diesem Land und ihr Leben wirklich bewegen. Daher ist ganz klar: Es geht um eine politische Richtungsentscheidung in unserem Land. (Abg. Höbart: Das ist richtig! Da haben Sie recht!) Es geht nämlich darum, ob wir eine Wirtschaftspolitik machen, die den Aufschwung verstärkt und dadurch Wohlstand (Abg. Deimek: Da sind Sie gleich wie die Grünen!) und Arbeitsplätze schafft, und die diesen geschaffenen Wohlstand auch fair verteilt. (Abg. Höbart: Nur Luftblasen! Nur Luftblasen!)
Die Wirtschaftsforscher bestätigen den Kurs dieser Regierung, denn die Nationalbank spricht von 2,8 Prozent Wirtschaftswachstum. Das ist das höchste Wirtschaftswachstum seit zehn Jahren, und wir haben im Jahr 2017 auch die meisten Arbeitsplätze seit zehn Jahren geschaffen. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Das ist nicht nur eine Frage des wirtschaftlichen Erfolgs unserer Unternehmer und unserer Arbeitnehmer, es geht auch um Rahmenbedingungen, die die Politik schaffen kann oder eben nicht schaffen kann; und ich würde sagen, die Fakten sprechen für sich.
Es war die Steuerreform, die wir damals mit Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Mitterlehner umgesetzt haben, mit einer Entlastung von 5 Milliarden €, die den Privatkonsum so stimuliert hat, dass das Wirtschaftswachstum angesprungen ist – übrigens eine Steuerreformzusammenarbeit, an die sich Sebastian Kurz, kaum hat er die ÖVP übernommen, natürlich nicht mehr erinnern kann –, aber auch das Steigern der öffentlichen Investitionen im letzten Jahr um 800 Millionen € auf 5,3 Milliarden €.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich höre und ich lese genau, was in all Ihren Wahlprogrammen steht, und ich sage: Ich bin für etwas anderes. Ich glaube, dass die soziale Sicherheit in unserem Land unser erster und vordringlichster Standortvorteil ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Da haben Sie völlig versagt!)
Wir müssen die soziale Sicherheit (Abg. Strache: Da haben Sie völlig versagt!) in diesem Land sichern, und die SPÖ steht für die Sicherung, wir stehen ... (Abg. Strache: Da haben Sie ja völlig versagt!) – Apropos Versagen, hören Sie einmal kurz zu! Wir stehen für sichere Pensionen, denn die Menschen müssen sich darauf verlassen können. (Abg. Strache: Da lasst ihr die Leute im Stich! – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Wir stehen für ein Modell, bei dem man sagt: Mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren bekommt man eine Pension in Höhe von 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. (Abg. Peter Wurm: ... Schande!) Wir werden heute hier auch den Test machen, ob Sie nur dazwischenschreien oder irgendwann auch einmal aufstehen und für sichere Pensionen mitstimmen. Wir werden Sie heute testen! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir stehen aber auch für die Unterhaltsgarantie, denn wir finden es nicht redlich, wenn man sich in Fernsehdebatten, so wie es Sebastian Kurz gerne macht, hinstellt und sagt: Ich bin für eine Unterhaltsgarantie!, aber dann hier im Haus alle ÖVPler dagegen stimmen. Ich halte es auch für unredlich, wenn man sich wie Sebastian Kurz hinstellt und sagt: Ich bin für die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten!, und dann hier im Haus dagegenstimmt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Ich finde es auch unredlich, wenn Sebastian Kurz in der Fernsehdiskussion sagt, er ist für sichere Pensionen, aber in Wirklichkeit eine Pensionsreform plant, die eine Kürzung für die Menschen in diesem Land bedeutet. (Abg. Deimek: Das macht ihr auch!) Das werden wir so nicht zulassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich finde es auch unredlich, wenn man sagt, die Wohnkosten müssen runter, und dann hier nicht für ein faires Mietrecht stimmt, so wie es Sebastian Kurz macht – oder wie es die ÖVPler ganz genau gesagt haben: Wenn die Mieten zu hoch sind, dann kauft euch
halt eine Eigentumswohnung! – Das ist ein Zynismus, der in diesem Land nicht Einzug halten darf, und das ist ein Zynismus, den man am 15. Oktober verhindern kann. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Korun und Walser.)
Es geht heute auch darum, dass wir für die Lehrlinge in unserem Land etwas tun, nämlich die Internatskosten abschaffen (Abg. Walter Rosenkranz: Was haben Sie eigentlich mit Herrn Silberstein zu tun?), und auch da werden wir genau schauen, wer dafür stimmt und wer nicht.
Es geht auch darum, dass die Menschen ihr Geld beim Bankomaten abheben können, ohne dass sie eine Gebühr dafür bezahlen müssen, dass also die Bankomatgebühr abgeschafft wird.
Es wird bei der Wahl aber auch darum gehen – denn all das sind die Inhalte, sehr geehrte Damen und Herren –, ob in Österreich ein Mindestlohn von 1 500 € eingeführt werden kann und dieser am Ende auch steuerfrei ist, denn das ist eine Sozial-, eine Arbeitsmarkt- und eine Wirtschaftspolitik, die gerecht ist.
Ich sage Ihnen auch – die FPÖ hat ja einen Misstrauensantrag gegen den Herrn Bundeskanzler medial angekündigt (Zwischenruf des Abg. Deimek) –: Die Entscheidung ist sehr leicht, denn Christian Kern ist jene Person, die genau die richtige Mischung der wichtigen Faktoren darstellt, nämlich Erfahrung, soziale Grundeinstellung (ironische Heiterkeit bei der FPÖ – Ruf bei der FPÖ: Welche Erfahrung?) – das ist etwas, was meinem Vorredner komplett fehlt (Ruf bei der FPÖ: Pizzabote!) –, aber auch die Herkunft, sodass er weiß, was die Probleme der Leute sind, und sich daher auch engagiert, Probleme zu lindern und zu lösen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich (Abg. Walter Rosenkranz: „Ganz ehrlich“!), es ist eine Richtungsentscheidung, und die wird jeder treffen: Wollen wir den Kurs des sozialen Ausgleichs, für den Christian Kern steht, oder wollen wir den Kurs des sozialen Kahlschlags, der später vor den Gerichten endet, für den Herr Kurz und Herr Kickl stehen?
Ich glaube, die Entscheidung ist einfach: Am 15. Oktober SPÖ wählen, dann geht es gut weiter für unser Land! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
13.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Steinhauser. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.47
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! In zehn Jahren Abgeordnetentätigkeit habe ich in diesem Haus schon viele große Erklärungen von Regierungsmitgliedern gehört. Ich bin nicht immer einer Meinung mit diesen Erklärungen, aber sie waren zu wichtigen Themen, zu Themen der Europäischen Union, zum Thema der Wirtschaftskrise, neue Regierungsmitglieder wurden vorgestellt.
So etwas wie heute hat hier aber noch kein Regierungsmitglied gemacht, dass es sich herstellt und das Recht der Bundesregierung, eine Stellungnahme zu wichtigen politischen Themen abzugeben, dafür missbraucht, eine Wahlkampfrede zu halten, die es an jedem Dorfplatz Österreichs halten könnte – das ist Ihnen vollkommen unbenommen. (Abg. Stefan: Dann hätte er nie so viele Zuschauer! – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Es ist schade, dass Sie dieses Recht des Bundeskanzlers missbrauchen und Ihren Wahlkampf ins Parlament tragen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Der Wahlkampf spielt hier mit Sicherheit eine Rolle, da können wir uns alle nicht ausnehmen. Es wird in drei Tagen gewählt, und bei allen Tagesordnungspunkten spielt
natürlich der 15. Oktober eine wesentliche Rolle, aber dass man sich dafür einen eigenen Tagesordnungspunkt nimmt (Abg. Höbart: Unerhört!) ist schon unerhört.
Aber gut, kommen wir zum Wahlkampf: Wenn Sie uns die Möglichkeit geben, zu bilanzieren, dann bilanzieren wir diesen Wahlkampf. Ich sage Ihnen, wenn Sie durch Österreich fahren, dann werden Sie eines bemerken, und das ist bis zu einem gewissen Grad bedauerlich: Die Österreicherinnen und Österreicher haben von diesem Wahlkampf die Nase voll. Sie fragen sich: Was hat diese Auseinandersetzung von SPÖ und ÖVP, teilweise auch der FPÖ, mit uns und unseren Problemen zu tun? – Nichts! (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist richtig! Mit den Grünen haben die Österreicher gar nichts mehr zu tun!) Sie wenden sich mit Grauen ab und sagen: Diese Form von politischer Auseinandersetzung schadet der Demokratie.
Wir wollen einen anderen Weg gehen. Wir haben immer auf politische Kultur Wert gelegt, wir halten nichts von diesen Politinszenierungen. (Oje-Rufe bei der FPÖ.) An diesen zwei Parteien und der FPÖ ist nichts echt, da ist alles durchgestylt. (Abg. Walter Rosenkranz: Deshalb hat sich auch Pilz abgeseilt ...!) Das ist eine Form von künstlicher Politik, die – gut aufbereitet von PR-Mitarbeitern – den Bürgerinnen und Bürgern serviert wird. (Abg. Walter Rosenkranz: Die Lunacek-Plakate habt ihr euch selbst gestrickt!)
Wir stehen für authentische Politik. Die ist manchmal unbequem, und die ist manchmal unberechenbar, aber Authentizität ist uns wichtig. Wir wollen diese gebürstete Mainstream-Politik nicht, nein – wir stehen für authentische Politik! (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Punkt: Fakes und Dirty Campaigning gibt es mit den Grünen nicht. Das lehnen wir ab. (Abg. Kickl: Erst seit der Pilz weg ist!) Das ist wesentlich, dazu bekennen wir uns, und das werden wir auch die nächsten fünf Jahre so halten.
Dritter Punkt, das wurde noch nicht angesprochen: Dass Mitarbeiter des Wirtschaftsbundes oder Funktionäre des Wirtschaftsbundes Familienmitgliedern von anderen politischen Mitbewerbern, in dem Fall ist es die Partnerin, die Ehefrau des Bundeskanzlers, nachspionieren, ist untragbar. Das ist ein Tabu, das gibt es mit den Grünen nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dass möglicherweise – das ist ja noch zu klären – Geld dafür bezahlt wird, dass Kampagneninformationen aus der SPÖ heraussickern, ist unerhört. Das ist eine politische Kultur, die wir ablehnen, die schädlich für die Demokratie ist. Das gibt es mit den Grünen nicht! (Beifall bei den Grünen.)
Dass sich eine Partei von Großspendern – unter Anführungszeichen, nicht im strafrechtlichen Sinn, ich bin da sauber – „politisch“ kaufen lässt, weil Millionen an Spenden eingenommen werden, und danach so tut, als würde sie das politisch nicht verpflichten, glaubt Ihnen ja niemand. Das ist eine Politik, die wir ablehnen. Wir stehen ausschließlich im Dienst der Bürgerinnen und Bürger und nicht im Dienst von GroßspenderInnen. Das gibt es mit den Grünen nicht! (Beifall bei den Grünen.)
Ihr Theater führt dazu, dass hier die Freiheitliche Partei sitzt, die seit 30 Jahren das Land spaltet und Politik mit Feindbildern macht (Zwischenruf des Abg. Hauser), und man den Eindruck hat, von diesen dreien seien die noch die harmlosere Variante. Das ist nicht der Fall. Sie bleiben sich nichts schuldig. Alle drei versinken im Wahlkampfsumpf, in einem Machtkampf, muss man schon sagen, den die Bürgerinnen und Bürger satthaben. (Abg. Hübner: Nur die Lunacek lieben die Bürger!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Am Sonntag wird nicht der Bundeskanzler gewählt, es wird nicht die Bundesregierung gewählt. (Abg. Kickl: Nicht die Lunacek!) Es werden Themen gewählt, und es werden Personen gewählt, denen die Bürgerinnen und Bür-
ger vertrauen, und das ist die Entscheidung, die am Sonntag ansteht, und sonst nichts. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte aber, da diese Erklärung von einem sozialdemokratischen Politiker kam, auch den Anliegen der sozialdemokratischen Wählerinnen und Wählern eine Stimme geben. Wenn ich durch Österreich fahre, dann höre ich eines: Bis tief in die Mittelschicht sind die Menschen verunsichert. Sie haben das Gefühl, dass, obwohl die Sozialdemokratie seit vielen Jahren in der Regierung sitzt, ihre Lebensumstände nicht besser, sondern schlechter werden, dass die Gesellschaft immer reicher wird, aber dass dieser Reichtum bei ihnen nicht ankommt. Armut, Krankheit, Bildung – all das wird vererbt. Entscheidend ist, in welche Familie man geboren wird. So definieren sich die Lebenschancen, und das ist der Punkt, liebe Sozialdemokratie, bei dem ihr säumig seid.
Dann gibt es eine Partei, die nützt dieses Vakuum in einem negativen Sinn und spritzt wie die gesamte europäische Rechte (Abg. Kickl: Nicht so selbstgefällig! – Abg. Strache – in Richtung des gestikulierenden Redners –: Passen Sie auf mit den Handzeichen!) in dieses Gefühl langsam das Gift von Neid und Missgunst, aufgrund des Versagens der Sozialdemokratie, und das ist das Problem. Deswegen erleben wir einen Rechtsruck. Es wäre die Aufgabe der Sozialdemokratie gewesen, da entgegenzuwirken.
Diese Lücke werden die Grünen füllen. Das kann ich Ihnen versprechen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.53
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, wenn ich die Debatte so verfolge, glaube ich, es wäre gescheiter gewesen, Sie hätten am Viktor-Adler-Markt eine Verteilaktion gestartet, denn ich glaube, dieser Schuss, eine Erklärung drei Tage vor der Wahl abzugeben, geht ziemlich nach hinten los. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Dort pfeifen sie ihn ja aus! Dort pfeifen sie ihn ja aus! – Abg. Schieder: ... Viktor-Adler-Markt?)
Ich kann Ihnen eines nicht ersparen, Herr Bundeskanzler: Wenn Sie hier sagen, Verantwortung für Österreich solle wahrgenommen werden, das Gemeinsame sei vor das Trennende zu stellen, dann muss ich Ihnen sagen: Kehren Sie vor der eigenen Tür! Kehren Sie vor der eigenen Tür, räumen Sie in Ihrer SPÖ zusammen! Sie haben den schmutzigsten Wahlkampfmanager weltweit in Ihre Partei geholt. Sie haben ihn dafür bezahlt, dass er den Mitbewerber schlecht dastehen lässt. Kehren Sie vor der eigenen Tür und beenden Sie diese skandalöse Vorgangsweise auch in Ihrer Partei! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren und, vor allem, liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Dieser heutige Tag, drei Tage vor der Nationalratswahl, erinnert mich ganz stark an die Sitzung am 24. September 2008 – einige Kolleginnen und Kollegen waren damals schon Mitglieder des Nationalrates –, bei der bis etwa 4 Uhr in der Früh in einer absoluten Marathonsitzung abgestimmt wurde. Am Ende des Tages waren Beschlüsse mit Kosten von über 3 Milliarden € auf dem Tisch – nicht alles schlecht, das sage ich gleich dazu (Zwischenruf des Abg. Hauser) –, aber jedenfalls hat an diesem Tag der Basar geherrscht. (Abg. Strache: Dann stimmt doch
wenigstens dort mit, wo’s nichts kostet! Dann stimmt doch wenigstens dort mit, wo’s nichts kostet!)
Ich habe vorhin mit dem Finanzminister Rücksprache gehalten, weil er eine Aufstellung über die Anträge hat, die heute vorliegen. Es geht heute um rund 580 Millionen €, was budgetrelevante Beschlüsse betrifft, und wir haben einige Anträge, die nichts kosten, aber denen weitreichende sozial- oder arbeitsrechtliche oder gesellschaftspolitische Änderungen zugrunde liegen. Ich kann nur an alle appellieren (Abg. Kickl: Der billigste Parlamentarismus ist gar keiner!), sich gut zu überlegen, welche Beschlüsse wir heute fassen, denn wenn ich den Titel „Verantwortung für Österreich“ ernst nehme, dann müssen wir selbst hier auch unsere Aufgabe als Abgeordnete ernst nehmen, dahin gehend, was wir drei Tage vor der Wahl letzten Endes noch beschließen. Es geht auch um die nachkommenden Generationen. Wir haben hier eine Verantwortung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich kann auch sagen, was wir von der Volkspartei mittragen werden: Wir werden jedenfalls die Pensionsanpassung für 2018 mittragen. Darauf haben wir uns in der Regierung verständigt, das tragen wir selbstverständlich mit. (Abg. Belakowitsch: Welche Regierung?) Das ist auch ein Plus von 136 Millionen €, das hier dazukommt, aber dazu stehen wir, weil vor allem auch die niedrigeren Pensionen besonders angepasst werden und eine Anpassung mit einem höheren Prozentsatz bekommen. Ich finde auch die Sockelbeträge sehr positiv.
Die Änderung bei der Notstandshilfe tragen wir aber nicht mit, bei der 165 Millionen € per anno, das sind 800 Millionen € in der kommenden Legislaturperiode, heute hier zur Abstimmung kommen und wahrscheinlich auch eine Mehrheit finden werden. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)
Wir tragen keine budgetschädlichen Beschlüsse mit, meine Damen und Herren! Wir finden aber eine Lösung für Menschen mit Behinderungen (Abg. Brosz: ... streichen die Steuern für die Konzerne zusammen!), da werden wir einen eigenen Antrag einbringen. Auch das Freiwilligengesetz werden wir von der Volkspartei natürlich mittragen, aber wir sind nicht bereit, Husch-Pfusch-Gesetze mitzuerledigen. (Abg. Schieder: Seit wann? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Da komme ich zum Antrag betreffend Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Übrigens hat Wolfgang Schüssel 2003 mit der Angleichung von Arbeitern und Angestellten begonnen, und Kollege Muchitsch weiß das. 2013, nach dem Hochwasser, hat es die letzte Änderung im ABGB gegeben, weil der Arbeiter nicht heimdurfte, wenn das Haus überschwemmt war, aber der Angestellte schon. Das haben wir dann 2013 im Sommer gemacht.
Was jetzt aber vorliegt, ist natürlich die Angleichung bei den Kündigungsfristen und bei den Entgeltfortzahlungen. Meine Damen und Herren, das kann man doch nicht in einer Nacht- und Nebelaktion machen – keine Begutachtung, keine Diskussion, kein Sozial-ausschuss (Abg. Belakowitsch: Wer hat den Sozialausschuss abgesagt? – Zwi-schenruf der Abg. Schatz), Eingriff in Hunderte Kollektivverträge, keine Einbindung der Sozialpartner und kein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff! (Abg. Belakowitsch: Ihr habt den Sozialausschuss abgesagt! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schatz.)
Meine Damen und Herren! Wenn wir das hier auch wirklich ändern – und wir wollen es ändern, wir bringen heute auch einen Entschließungsantrag ein (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Schatz), der die Regierung auffordert, das bis Ende 2018 vorzulegen –, dann aber mit einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff am Ende des Tages. Wenn ich keine Unterschiede mehr habe, dann habe ich keine Arbeiter und Angestellten mehr, dann habe ich einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff. Das ist hier nicht zu Ende gedacht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! (Abg. Schieder: Das ist jetzt aber kein Husch-Pfusch-Antrag!) – Herr Kollege Schieder, du musst selbst heute abändern; die Kündigungsfristen sollen erst 2021 in Kraft treten, weil euch der ÖGB zurückgepfiffen hat. Foglar ist der Einzige, der noch versteht – und wahrscheinlich die Gewerkschafter, die hier herinnen sitzen –, dass man das nicht mit 1. Jänner in Kraft treten lassen kann. Dann steht die ganze Partie, dort, wo Arbeiter angestellt sind. Daher hat Foglar gesagt: Macht eine Frist, bei der drei Jahre Zeit bleiben, weil das schlicht und einfach nicht geht! – Das ist eigentlich die Bestätigung dafür. Man muss eigentlich dem Präsidenten Foglar dankbar sein, dass er seine eigene Partei zurechtgewiesen hat. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Schatz.)
Zum Kindesunterhalt möchte ich ankündigen, dass wir einen eigenen Antrag einbringen. Es liegen ja von drei Fraktionen Anträge vor. Wir wollen den armutsgefährdeten Kindern und Müttern zur Seite stehen, aber wir wollen keine Überweisung ins Ausland. Wir wollen keine Überweisungen ins EU-Ausland, so wie das bei der Familienbeihilfe der Fall ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir von der Volkspartei halten unsere Linie: keine budgetschädlichen Beschlüsse, keine Husch-Pfusch-Gesetze. (Abg. Gisela Wurm: Keine Ahnung!) Verantwortung für Österreich, meine Damen und Herren, heißt auch Verantwortung für die Finanzen und Verantwortung für das Budget. Sie können auch gerne der Schuldenbremse zustimmen, meine Damen und Herren, die ja als Nächstes auf der Tagesordnung steht. Vor fünf Jahren waren Sie ja noch dabei. (Abg. Kickl: Ah, jetzt schon?) Wir hätten dann eine Verfassungsmehrheit, wenn auch die SPÖ zustimmen würde; das brauchen wir in dem Land, damit nicht unnötig Geld ausgegeben wird. (Abg. Schieder: Husch-Pfusch! Ohne Ausschuss!)
Wir überstimmen aber heute die SPÖ wiederum nicht, weil wir uns nach wie vor an das Koalitionsübereinkommen halten. (Ah-Rufe und ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Es gäbe schon Begehrlichkeiten, aber wir stimmen dem Misstrauensantrag nicht zu, weil wir für einen neuen Stil stehen, weil wir einen neuen Stil in Österreich einziehen lassen wollen. Deshalb kann ich nur sagen: am Sonntag Sebastian Kurz und die neue Volkspartei! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es ist Zeit, dass sich der Wahlkampf einem Ende zuneigt. (Abg. Brosz: Sind Sie auch schon bei der neuen Volkspartei?) Ich glaube, die ganze Republik hat langsam genug. Wir haben heute die letzte Debatte dieser Gesetzgebungsperiode in diesem Hohen Haus, im Nationalrat, und dann werden von den Menschen die Weichen neu gestellt.
Der Herr Bundeskanzler lädt hier zu einer Diskussion zum Thema Verantwortung. Es ist natürlich Teil seiner Inszenierung, die in den letzten Wochen nicht immer glücklich gelaufen ist. (Abg. Belakowitsch: Heute auch nicht!) Wir werden aber natürlich gerne in die Debatte zum Thema Verantwortung eintreten. Herr Kern, Sie wissen, dass wir sogar eine Allianz für Freiheit und Verantwortung geschlossen haben, und das ist das, was wir in den nächsten fünf Jahren einbringen werden.
Ich will jetzt gar nicht großartig über die anderen schimpfen, sondern ich möchte noch einmal unser Angebot ausschildern, mit dem wir uns in den nächsten fünf Jahren entlang von drei Leitlinien für die Menschen in diesem Land einsetzen werden. Diese
drei Leitlinien lauten erstens Inhalte statt Intrige, zweitens Freiheit statt Filz und drittens Tempo statt Taktik. – Ich werde ausführen, was sich dahinter verbirgt.
Inhalte statt Intrige: Wir sind eine Kraft der Vernunft, auch der intellektuellen Redlichkeit. Wenn ganze Volksparteien zum Populismus greifen, dann ist es in der Aufschaukelung der populistischen Ränder nicht immer einfach, auch immer entsprechend vorzukommen. (Abg. Brosz: Was macht denn der Schellhorn bei Ihnen?) Wir werden dennoch unserem Stil treu bleiben und werden Ihnen versprechen, liebe Damen und Herren, dass wir für Lösungen arbeiten werden, die im echten Leben ankommen. So haben wir es auch jetzt im Wahlkampf gehalten. Wir haben sieben Chancenpläne erarbeitet, zwei Zukunftspläne präsentiert und eine Steuerreform vorgestellt. (Abg. Belakowitsch: Sieben? Ich dachte drei! Such dir aus, was dir gefällt!)
Wir haben diese 98 Seiten erarbeitet und vorgestellt, unter anderem auch mit Leuten aus mehr oder minder allen Parteien: Wir haben zum Beispiel zwei ehemalige Generalsekretäre der ÖVP an Bord gehabt sowie auch im Bildungsbereich eine Pressekonferenz mit einem ehemaligen ÖVP-Obmann abgehalten. Wir haben mit Viktoria Kickinger ein bekennendes SPÖ-Mitglied, die sagt: Ja, mein Herz schlägt unter Schmerzen irgendwo immer noch für die SPÖ; ich lebe bürgerlich, und bei der Wirtschaftspolitik kommt für mich nur NEOS infrage, weil die hier einfach auch den klarsten Blick haben. – Wir haben Max Schrems, der in normalen Zeiten eher ein Grünwähler ist, aber auch im Komitee des Herrn Kern sitzt, der sagt: Bei der Digitalisierung sind die NEOS für mich ein Bündnispartner; ich gehe in Erarbeitungen mit hinein. (Zwischenruf des Abg. Brosz. – Abg. Belakowitsch: Ja, die NEOS haben ihn jetzt aufgenommen!)
Wir werden bereits in der Woche nach den Wahlen, meine Damen und Herren, auf alle Kräfte, die im nächsten Parlament sind, zugehen und werden jede einzelne Kraft im Parlament zu sogenannten Chancengesprächen einladen. Ich glaube, wir müssen da zu einem ganz anderen Stil des Zusammenarbeitens kommen. In Norwegen ist es zum Beispiel seit Jahrzehnten so, dass die Regierung – wer auch immer sie bildet – immer auch ganz klar ein Kooperationsübereinkommen mit einzelnen Oppositionskräften hat; wir glauben, dass das die Normalität sein sollte. Es sollte die Normalität sein, dass man zu Beginn einer Periode sagt: Wo wollen wir über die Parteigrenzen hinweg, über die Grenze von Opposition und Regierung hinweg zusammenarbeiten? – Diesen Keimling werden wir in der ersten Woche nach den Wahlen setzen, wir werden ihn gießen und hegen, und ich sage Ihnen: Er wird über die Zeit Wurzeln schlagen. Die Zeit des rot-schwarzen Machtkartells mit den Sozialpartnern auf dem Beifahrersitz, die auch noch ins Lenkrad greifen, während die Anträge der Opposition immer nur im Papierkübel landen, ist vorbei. Ich will, dass wir hier einen entschlossenen Schritt in Richtung Arbeitsparlament weiterkommen. (Beifall bei den NEOS.)
Das heißt für uns auch: Freiheit statt Filz. Das können wir in vielen Bereichen runterdeklinieren. Freiheit heißt für uns auch, den Menschen mehr Geld in der Geldtasche zu lassen. Deswegen: Runter mit der Steuer- und Abgabenquote! Wir haben diesbezüglich umfassende Vorschläge, wir können in Österreich unendlich viel an Verschwendung – nicht unendlich viel, aber sehr viel – stoppen. Das fängt bei den Förderungen an. Wir haben über 50 000 Förderungen in Österreich – 53 000 –, auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene. Es ist ein Dickicht der Anfütterung von parteipolitischen Freundeskreisen. Das ist ein Elend für die Steuerzahler, da können wir ausholzen und den Menschen mehr Geld lassen. Das ist für uns ein Ausdruck von Freiheit.
Gestern habe ich Christian Lindner von der FDP hier gehabt. Wir haben in jedem Land in Europa Verbündete, die ein ähnliches oder gleiches Freiheitsverständnis haben, und wir werden auch hier in Österreich um Allianzen bemüht sein, damit dieser Freiheitsgedanke wächst.
Freiheit beispielsweise auch in der Bildung: Ich war diese Woche in der Steiermark und habe dort eine Schule besucht, die großartig ist. Herr Kern, Sie waren auch schon bei der Eröffnung dort, Sie kennen die De-La-Tour-Schulen. Es ist großartig, was die dort machen – großartig! –, nach den Prinzipien Freiheit, Verantwortung und auch Zeitmanagement, eigenes Lerntempo der Kinder. Ich habe die Kinder interviewt, ich habe gefragt: Wie geht es euch? – Sie haben gesagt: Super, wir lieben es! – Ich habe gefragt: Was taugt euch? – Sie haben gesagt: das Lernen. – Ui, da geht einem das Herz auf! Das wünsche ich jedem einzelnen Kind in diesem Land. Das ist ein Ausdruck von Freiheit, den sie dort leben und den wir in jede Schulklasse bringen können.
Schlussendlich Tempo statt Taktik: Dieser Wahlkampf wurde von taktischen Manövern, Untergriffen, Bösartigkeiten, Schamlosigkeiten und schäbigen Wahlkampfpraktiken dominiert, die für unsere gemeinsame Branche beklemmend sind. Ich glaube, der Flurschaden, der da angerichtet wurde, ist groß, er ist schwer zu ermessen. Wir werden alle in der Pflicht sein, wieder für mehr Vertrauen in die Politik zu werben. Ich glaube, da ist bei den Menschen auch ganz viel kaputtgegangen, und es war ja nicht so, dass wir als Politiker in Sachen Glaubwürdigkeit auf einem fetten Polster gesessen sind. Wir müssen nach dem Wahlgang hier grundsätzlich eine Art von Neustart anpacken. Das ist nicht der Neustart einer Regierung, sondern des gesamten politischen Systems, der Kultur, wie wir miteinander umgehen, welche Art von Praktiken wir einander zugestehen, welche Art des Miteinanders wir kultivieren. Ich gebe das Versprechen ab, dass wir hier als positive Kraft zur Stelle sein werden und über die Parteigrenzen hinweg auch Allianzen werben werden.
Alles Gute allen, die da wahlwerben. Ich kann berichten, dass es in allen Parteien gute Leute gibt, dennoch bin ich zutiefst davon überzeugt: Dieses alte, verkrustete Machtsystem, auch, wenn es möglicherweise mit anderen Farben übermalt ist, ist moralisch und inhaltlich zu Ende gefahren. Es braucht neue Kräfte in diesem Land. (Beifall bei den NEOS.)
14.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.
14.08
Bundesminister für Justiz Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke heute an jenen Tag Mitte Mai zurück, als ich in innenpolitisch turbulenten Zeiten die Funktion des Vizekanzlers übernommen habe, verbunden mit der Aufgabe und der festen Absicht, aus dem Regierungsprogramm noch das umzusetzen, was noch umsetzbar ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Obwohl der Bundeskanzler einen anderen Vizekanzler wollte!)
Ich habe diese Aufgabe von Anfang an sehr realistisch eingeschätzt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Sie werden sich daran erinnern, ich habe damals bewusst gesagt: Diesem Anfang wohnt kein Zauber inne. – Ich habe den Eindruck, dass auch dem Ende kein Zauber innewohnt, wenn man sich, wie schon erwähnt wurde, ansieht, von wie viel Aggression, Gehässigkeit und wechselseitigem Niedermachen die derzeitige innenpolitische Szene geprägt ist, bis hin zu Dirty Campaigning in einer Form, wie es das in Österreich noch nie gegeben hat. (Abg. Kickl: Aber wechselseitig! – Abg. Bösch: Aber er ist unabhängig!)
Es ist aber dennoch gelungen, noch einiges umzusetzen. Das soll nicht untergehen, und deshalb möchte ich es erwähnen: Die Abschaffung des Pflegeregresses wurde erwähnt, die Einführung von Primärversorgungszentren, die Erhöhung der Frauen-
quote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, Anhebung der Forschungsprämie, Neuregelung der Privatinsolvenzen, der Beschäftigungsbonus wurde schon erwähnt, wichtige Änderungen im Strafrecht zugunsten von Amtsträgern, die attackiert werden, Maßnahmen gegen die staatsfeindlichen Bewegungen, Verschärfungen im Sexualstrafrecht, wo das wirklich auch notwendig war. – Ja, da ist einiges gelungen. Damit haben viele eigentlich gar nicht mehr gerechnet, daher soll es nicht unerwähnt bleiben.
Bei einigen Themen haben sich viele sehr stark bewegt, auch – das kann ich sagen – die ÖVP hat sich bei einigen Themen sehr flexibel gezeigt. Umgekehrt – und das muss man schon auch zugeben – gab es aber einiges, was wirklich, aus meiner Sicht schmerzlicherweise, nicht gelungen ist. Es gab einige Blockaden, die ich wirklich für schädlich halte. Bei der Arbeitszeitflexibilisierung, bei der Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht hätte uns mehr gelingen müssen, vor allem aber auch beim Sicherheitspaket. Das ist aus meiner Sicht deshalb so schmerzlich, weil das, was im Sicherheitspaket zentral geregelt ist und vorgeschlagen wurde, im erweiterten Regierungsprogramm vom Jänner 2017 ausdrücklich auf Seite 24 genau so festgehalten ist: die Notwendigkeit der Schaffung von Überwachungsmöglichkeiten für internetbasierte Telefonie, damit diese Lücken in der Verfolgung schwerster Kriminalität nicht weiter aufrechtbleiben. Wir haben damals – alle Regierungsmitglieder eigenhändig – unterschrieben, dass das notwendig ist und dass das kommen soll. Es kam nicht, und ich glaube, das ist zum Schaden des Landes. (Abg. Scherak: Zum Wohl des Landes!)
Ich habe in dem Punkt auch die Blockade der Freiheitlichen Partei beim Sicherheitspaket nicht verstanden, denn gerade die Freiheitliche Partei hat sich immer als eine Partei verstanden, die Sicherheitspolitik und Sicherheitsagenden auf ihre Fahnen geheftet hat. (Abg. Walter Rosenkranz: Einen Bundestrojaner! Geht’s noch?) Wenn Sie es näher betrachten, dann wissen Sie, dass es zu diesen technischen Möglichkeiten, die vorgeschlagen wurden, keine Alternative gibt. (Abg. Strache: Bundestrojaner wollen wir keine! Die Bürger bespitzeln!) Sie werden sehen, Sie werden sehr bald auf diese Linie einschwenken, wenn Sie sich wirklich einmal ernsthaft und genau damit auseinandersetzen. (Abg. Walter Rosenkranz: Warum hat eigentlich der Innenminister keine Gespräche mit uns geführt? Der ist sich da auch nicht so sicher!) Andernfalls sind Sie als Partei, die sicherheitspolitische Agenden auch wirklich ernst nimmt, letztlich nicht wirklich ernst zu nehmen. Das muss ich ganz klar sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Scherak und Belakowitsch.)
Ich kann nur hoffen, dass die nächste Regierung dieses so wichtige Thema wirklich unverzüglich angeht und im Interesse des Landes die nötigen Maßnahmen setzt. (Abg. Strache: Hundertausende Islamisten und Antisemiten ins Land holen und dann die Bürgerrechte mit Füßen treten!) Auch da, sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, geht es nämlich um Verantwortung. Die muss man wahrnehmen, und man muss sie so wahrnehmen, wie das im Bewusstsein um alle Details schon im Jänner im Regierungsprogramm festgelegt wurde. Ich halte das weiterhin für absolut notwendig, das ist letztlich alternativlos. (Abg. Belakowitsch: Es gibt nichts, was alternativlos ist! Es gibt immer Alternativen!)
Ich wollte nur sagen, dass es aber immerhin doch noch Gemeinsamkeiten gab, die wir in der Regierung finden konnten. Ich bin auch dem Regierungspartner für die Bereiche, in denen wir uns verständigen konnten, und für die gar nicht so unwesentlichen Dinge, die wir noch gemeinsam verwirklichen konnten, durchaus dankbar.
Jetzt noch zu einem Punkt, der mir auch wichtig erscheint, nämlich als ein typisches Beispiel für die Notwendigkeit des Zusammenarbeitens im Interesse des Findens bestmöglicher Lösungen: zur Unterhaltsreform. Ja, sie wurde zuletzt immer wieder
diskutiert, es ist unbestritten, dass wir hier eine Änderung brauchen, aber die Änderung sollte überlegt und sachorientiert getroffen werden. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Es geht nämlich darum, die bestmögliche Lösung zu finden. Es geht gar nicht so sehr um das Ziel, da sind wir uns alle einig: Der Unterhalt der Kinder muss dort, wo das notwendig ist, weil die Unterhaltsverpflichteten die entsprechenden Leistungen nicht erbringen – aus welchen Gründen auch immer –, rasch und unbürokratisch vom Staat gesichert werden. Es geht aber um den besten Weg, wie wir dieses gemeinsame Ziel erreichen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.)
Dazu kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung mit dem Unterhaltsrecht und dem Unterhaltsvorschussrecht – das fällt in unsere Kompetenz, da weiß ich, wovon ich spreche – eines sagen: Wenn die Unterhaltshöhe festgesetzt wird, dann tun das unsere Gerichte auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Ländern. Es kommt also schon darauf an, wo das Kind, für das Unterhalt geleistet werden muss, lebt. Da zu differenzieren und zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in bestimmten Ländern niedriger oder auch höher als in Österreich sind, ist für die Justiz selbstverständlich, das wird seit Jahrzehnten so gemacht. Es ist daher für mich nicht verständlich, warum man mit diesem Prinzip Schwierigkeiten haben kann.
Dazu kommt noch Folgendes: Wir haben auch die Kompetenz für den Unterhaltsvorschuss. Jetzt sagen mir Praktiker, vor allem Bezirksrichter, immer wieder, dass das extrem bürokratisch ist, dass wir da etwas Unbürokratischeres brauchen. Die Leute kommen zu uns, stellen den ersten Antrag, dann schicken wir sie in die Bezirkshauptmannschaft, dann kommen sie wieder – das ist ein ständiges Hin und Her. Das heißt, das Wesentliche ist, dass es ein besseres Modell als das derzeitige gibt. Wenn wir sicherstellen wollen, dass der notwendige Unterhalt für die Kinder wirklich von staatlicher Seite garantiert werden kann, dann geht das am besten in der Form, dass letztlich jene Institutionen, die die Sozialkompetenz im Land haben, nämlich die Länder, das sicherstellen, allenfalls mit einer Rückendeckung finanzieller Art durch den Bund. Das ist alles möglich, alles machbar, das kann man sich im Detail noch genau anschauen.
Eines ist aber ganz wesentlich: dass das juristische Argument, es sei möglich, so einen Unterhaltszuschuss auf in Österreich wohnhafte und lebende Kinder einzuschränken, einfach nicht funktioniert und juristisch falsch ist. Ich habe mir da extra noch die Regelung des Art. 67 Abs. 1 der Koordinierungsverordnung der EU in Erinnerung gerufen, die eindeutig besagt: „Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.“ – Das heißt, jedes Modell, das auf das Anknüpfen an die Familienbeihilfe abstellt, führt natürlich dazu, dass hohe Summen mit entsprechend schwieriger Kontrollmöglichkeit ins Ausland fließen werden. Das ist nun einmal so, und da gibt es bessere Möglichkeiten.
Alles Weitere, was in diesem Vorschlag noch enthalten ist, ist zum Teil auch durchaus etwas, was man überdenken sollte. Die Begrenzung auf fünf Jahre oder die Eingrenzung auf Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen verstehe ich in Wirklichkeit nicht. Wenn es wirklich um die Interessen der Kinder und um die Sicherung des Unterhalts in der Höhe geht, die notwendig ist und die den Kindern gebührt, dann sollte man noch die Reste an Gemeinsamkeit suchen, die dazu führen, dass man die bestmögliche Lösung findet und nicht etwas, wovon man jetzt einfach einmal sagt: Das ist das, was wir wollen. – Das ist nur sehr selten auch wirklich das Beste.
Eine rechtspolitisch insgesamt so wichtige Materie wie der Kindesunterhalt sollte schon etwas sein, was man sich wirklich ruhig und seriös überlegt. Dieses Problem hat die
bestmögliche Lösung verdient, diese ist aber, wie ich fürchte, derzeit nicht chancenreich, denn ich habe das Gefühl, dass niemand mehr bereit ist, auf Argumente der anderen einzugehen, auch wenn er vielleicht innerlich schon spürt, dass diese Argumente vielleicht besser sind.
Ich kann mich nur den Warnungen des Herrn Finanzministers anschließen: Es besteht schon die Gefahr, dass hier jetzt Wahlzuckerl beschlossen werden, ohne dass man sich das näher überlegt. Gerade bei diesem Thema besteht diese Gefahr. Es sollte wirklich verhindert werden, dass hier Geldflüsse ins Ausland in hohem Maße ermöglicht werden, ohne dass dies notwendig ist. Es gibt bessere Lösungen, und man kann sie finden, wenn man nur bereit ist, dem anderen auch zuzuhören. (Abg. Schieder: Da beklagen Sie das Gleiche!)
Ich glaube, Sie werden mir das zugestehen: Ich habe mich immer bemüht, meinem Gegenüber mit Respekt entgegenzutreten. Ich habe das insbesondere auch in den letzten Monaten versucht, habe versucht, möglichst ruhig und sachlich das aus dem Regierungsübereinkommen und -programm noch abzuarbeiten und zu retten, was möglich war. Dabei habe ich diese Reste von Teamfähigkeit durchaus noch wahrgenommen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Regierungspartner dafür und hoffe, dass diese Reste auch dazu führen können, dass wir heute vielleicht doch eine Lösung finden könnten, die sachgerechter und besser ist.
Ich weiß aber schon, es ist mir ja klar: Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass das Miteinander und die Kooperationsbereitschaft einfach rapide abgenommen haben. Traurigerweise muss man sich wohl auch eingestehen, dass dieser Wahlkampf einen Tiefpunkt erreicht hat, der deutlich macht, dass wir tatsächliche Lücken im Strafrecht haben, insbesondere wenn es um strukturelles, gezieltes Dirty Campaigning geht. Ich sage noch einmal – das ist eine Überlegung, die wir schon länger haben –: Die Tatbestände, die wir gegen das, was man jetzt Dirty Campaigning nennt, haben, reichen nicht aus. Sie beruhen – wenn Sie es sich näher anschauen, werden Sie es verstehen – auf den Verhältnissen der Siebziger- und Achtzigerjahre, auf unserem alten Medienrecht. Das wird den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht, das muss man sehen.
Wir beschäftigen uns schon länger damit, und wir stellen immer wieder fest: Wir haben offensichtlich in verschiedenen Bereichen ein tiefer liegendes strukturelles Problem. (Abg. Brosz: Das haben Sie gemacht, seit Jahren jetzt!) Das Internet hat die gesellschaftlichen Verhältnisse derart verändert, dass wir immer wieder feststellen müssen: Mit den bisherigen traditionellen Instrumentarien kommen wir nicht mehr aus, wir brauchen etwas Neues, und dieser Bereich gehört dazu.
Ein anderes Beispiel, mit dem Sie sich irgendwann noch werden beschäftigen müssen: Wir haben – und das ist gut so – in Österreich die strengsten Gesetze gegen Geldwäsche. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wir wissen aber derzeit nicht, wie wir auf lange Sicht das Phänomen der Bitcoins wirklich kontrollieren und bewältigen können. Die Überwachungsmöglichkeiten, die an ihre Grenzen stoßen, habe ich erwähnt. All das zeigt doch eines: Natürlich haben wir auch durch das Internet immer öfter das Gefühl, dass wir mit unseren Instrumentarien, die wir gewohnt sind, die wir haben, am Ende sind. Und immer öfter habe ich das Gefühl, wir sind da wie jemand, der mit einem Holzhammer ein präzises Uhrwerk reparieren will. Das funktioniert nicht, und da braucht es einfach bei neuen Phänomenen, bei neuen Methoden – und Dirty Campaigning gehört einfach dazu – auch neue Maßnahmen. Eines muss einem nämlich klar sein: Wer in solche Maßnahmen, wer in Fake News, wer in Dirty Campaigning investiert, der investiert in Politikverdrossenheit, und das halte ich für demokratiepolitisch extrem gefährlich. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne, meine Damen und Herren Abgeordnete, möchte ich wirklich an Sie appellieren, alles zu unterstützen, was es in Zukunft an Maßnahmen geben wird, soll und muss, um gegen Hasskriminalität, insbesondere gegen Hass im Internet und gegen unsaubere Methoden im Vorfeld von Wahlen vorzugehen. Da wird es neue Ansätze brauchen, und die sollte man unterstützen. Und wir sollten auch wirklich – und jetzt schließe ich mich sinngemäß dem an, was der Herr Bundeskanzler schon gesagt hat – zu einer politischen Kultur zurückkehren, die von wechselseitigem Respekt und dem ehrlichen Bestreben geprägt ist, gemeinsam die bestmöglichen Lösungen zu erzielen. Das ist es, was dieses Land braucht.
Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss. Das Parlament, das habe ich immer so gesehen, kann mehr sein als der kleinste gemeinsame Nenner der Standpunkte der hier vertretenen Parteien – wenn diese wechselseitig respektiert und mit Teamgeist weiterentwickelt werden. Nur so, davon bin ich zutiefst überzeugt, findet man die besten Lösungen für unser Land, und das ist es, was Österreich verdient – und nichts anderes. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
14.23
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Vizekanzler hat jetzt mit Recht auf einige sehr wichtige Schritte hingewiesen, die wir in den letzten Monaten noch gemeinsam auf den Weg bringen konnten, vor allem Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und die Abschaffung des Pflegeregresses, und ich muss anerkennen, Herr Vizekanzler, dass Sie persönlich immer zu denen gehört haben, die versucht haben, gemeinsame Lösungen auf den Weg zu bringen. Wenn Sie aber heute hier von Blockade sprechen, dann kann ich Ihnen nicht ersparen, darauf hinzuweisen, von wem in den letzten Monaten die Blockade ausgegangen ist.
Wir haben das schließlich schwarz auf weiß, seit Strategiepapiere aus Ihrer Parteizentrale aufgetaucht sind, nämlich dass Ihr jetziger Spitzenkandidat massiv daran gearbeitet hat, jede Einigung, die sich angebahnt hat, zu zerstören, Einigungen zu verhindern, Lösungen – wichtige Lösungen! – zu verhindern, um dann zu sagen: Ich muss jetzt die Regierung in die Luft sprengen, weil keine Lösungen auf den Weg kommen. (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.)
Also von wem die Blockade ausgegangen ist, ist leider ganz klar. Heute ist – das wurde auch schon gesagt – eine sehr wichtige Sitzung, weil wir in dieser letzten Sitzung des Nationalrates wahrscheinlich miteinander noch einige sehr wichtige Dinge beschließen können. Ich habe im Vorfeld immer wieder von Wahlzuckerln gehört, auch heute in der Debatte. Ein Zuckerl ist etwas, das kurz gut schmeckt, aber letztlich eigentlich ein bisschen überflüssig ist. Wenn wir uns aber anschauen, um welche Maßnahmen es heute geht, so sind das gar keine überflüssigen Dinge, sondern ganz und gar wichtige Themen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
So geht es zum Beispiel um extrem wichtige Schritte gegen die Armut in diesem Land wie die Notstandshilfe, den eigenständigen Anspruch von Frauen auf Notstandshilfe oder dass wir Frauen helfen, die Unterhalt brauchen, denen Unterhalt zusteht, wo der Mann den Unterhalt aber nicht zahlt, dass wir diesen Frauen, diesen Alleinerzieherinnen, dazu verhelfen, zu diesem Unterhalt zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Was die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten betrifft, so ist es nicht einzusehen, dass da weiterhin ein Unterschied bestehen soll. Das sagen wir schon seit vielen Jahren. (Abg. Loacker: Warum lassen Sie ...?) Dass Lehrlinge künftig nicht mehr für
den Internatsbesuch zahlen müssen, ist auch wichtig und entlastet eine Gruppe, der es finanziell gar nicht gut geht und die das dringend braucht. Oder der Wegfall der Gebühren auf Mietverträge: Das ist ein wichtiger Schritt, um das Wohnen wieder leistbarer zu machen – etwas, was ganz wichtig ist in diesem Land und wofür wir in den nächsten Jahren noch viel mehr machen müssen und machen wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute, weil es eben wechselnde Mehrheiten gibt, ein Zeitfenster, Dinge zu beschließen, die wir seit Langem fordern, wo es ausgefeilte Konzepte gibt – von wegen Husch-Pfusch –, die aber leider nicht durchsetzbar waren, weil die ÖVP diese Dinge nicht wollte.
Am Sonntag – der Herr Bundeskanzler hat darauf hingewiesen – geht es darum, welche Mehrheiten gewählt werden, wie die Mehrheiten in diesem Haus in den nächsten Jahren aussehen werden. Und weil ja im Raum steht, dass Blau-Schwarz schon ausgehandelt wird oder wahrscheinlich ausgehandelt wird, möchte ich daran erinnern, dass es damit aus den vergangenen Jahren ja auch schon Erfahrungen gibt, etwa dass die Pensionen gekürzt worden sind, und zwar die Pensionen für die künftigen Generationen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Walter Rosenkranz, Stefan und Kickl. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.) – Das finden Sie jetzt lustig. Die Betroffenen finden das gar nicht lustig. (Abg. Kickl – auf die Kleidung der Rednerin anspielend –: Nein, ich bewundere Ihr rot-schwarzes Ensemble!)
Als damals die Witwenpensionen gekürzt wurden, die Pensionen von den Frauen, die berufstätig waren, als das österreichische Familiensilber verschleudert wurde, als die Ambulanzgebühren und die Studiengebühren eingeführt worden sind, bin ich aufgrund meiner damaligen politischen Funktion sehr viel in Österreich herumgekommen, und da haben mich die Leute oft gefragt: Warum verhindert ihr das eigentlich nicht? Ich habe damals gesagt: Weil wir im Parlament nicht die Mehrheit haben.
Und darum, sehr geehrte Damen und Herren, geht es am kommenden Sonntag: wer künftig in diesem Haus die Mehrheit haben wird und was in wessen Interesse in den nächsten Jahren passieren wird; ob die Mieten gesenkt werden können, ob alle Kinder ein Recht auf die beste Bildung haben und nicht nur die, deren Eltern eine dicke Geldbörse haben (Zwischenruf des Abg. Deimek); ob jedes Kind gleich viel wert ist, oder ob es nur einen Steuerbonus für die geben soll, die gut verdienen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek); ob wir, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Land ein Klima haben werden, in dem wir aufeinander achten, oder ob wir ein Klima haben werden, in dem wir gegeneinander ausgespielt werden. Das sind die wichtigen Entscheidungen, um die es am Sonntag geht. Daher kann ich an Sie nur appellieren, sehr geehrte Damen und Herren: Erinnern Sie sich an den Schrecken in England, als man mit dem Brexit aufgewacht ist, an den Schrecken in den USA, als man mit Trump aufgewacht ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Trump-Wähler schrecken sich nicht! Es sind nur immer die anderen, die sich schrecken!)
Sehr geehrte Damen und Herren, ersparen wir uns diesen Schrecken, das Aufwachen mit diesem Schrecken! Ersparen wir uns das mit einer Stimme für Verantwortung, für Erfahrung, für Christian Kern! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Wo ist denn die Bundesprinzessin?)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.28
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin: Ich glaube, der
größte Schrecken, mit dem Österreich aufwachen könnte, ist die Kombination, die Sie sich heute wahrscheinlich als Ausdruck der besonderen Wertschätzung angezogen haben, nämlich die rot-schwarze. Das wäre das Allerschlimmste, wenn in der vierten Auflage wieder das herauskommt, was jetzt dreimal hintereinander ganz massiv gescheitert ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Und meine Güte, meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt ja für diese SPÖ in diesem Wahlkampf wirklich alles zusammen: zunächst einmal ein maßlos überschätzter und in den Himmel hinaufgehypter Spitzenkandidat, der jetzt in Wirklichkeit eine Bruchlandung hinlegt. Sie hätten auf die prophetischen Worte der Genossin Bures hören sollen: Sie hat im Jahr 2014 schon gewusst, dass Politik nicht die Stärke des Christian Kern ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Bravo!) Genossin Bures hat damals wirklich prophetische Kräfte besessen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist der Kanzler: alles andere als der angekündigte Superstar. Dann kommt dazu, dass sein Redenschreiber im kreativen Loch hängt. Ich glaube, Herr Fußi hat ein Burnout. Das kommt dann auch noch dazu.
Und als Drittes stellt sich dann der Herr Schieder als einer der potenziellen Thronfolger vom ganz linken Flügel heraus, das ist einer, der sowieso in einem Dauerformtief hängt, ohne jede Aussicht, dass irgendwann einmal eine Leistungssteigerung drinnen sein wird. Und das ist dann das Ergebnis. (Heiterkeit bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Da merkt man dann: Auftritte vonseiten der Sozialdemokratischen Partei, wo den vernunftbegabten Kräften auf der Regierungsbank das Unwohlsein wirklich ins Gesicht geschrieben ist, das kann man fast greifen hier herinnen im Plenum, wie unangenehm ihnen das ist, was Sie hier heute teilweise unter dem Titel der Verantwortung zum Besten gegeben haben.
Wissen Sie was? Das hat mit Verantwortung nichts zu tun (Abg. Schieder: ... auch schon einmal frischer!), sondern das, was Sie hier heute gemacht haben, das ist der Missbrauch des Begriffs Verantwortung. (Beifall bei der FPÖ.) Inzwischen haben wir es so weit gebracht, dass man selbst schon Begriffe vor Ihrem Missbrauch schützen muss!
Und es war ja heute jeder hier Augenzeuge und Ohrenzeuge, dass der im Unterschied zu Ihnen allen niemals gewählte Bundeskanzler dieser Republik bis zuletzt (Abg. Weninger: ... Bundeskanzler gewählt, Herr Kollege? – Abg. Heinzl: Kennt sich überhaupt nicht aus ...!), bis zum bitteren Ende, bis zum letzten Tag seinem Konzept treu bleibt. Er verfolgt seinen politischen Plan für Österreich, und dieser politische Plan des Herrn Kanzlers für Österreich, das ist nicht der berühmt-berüchtigte Plan A. Dieser Plan A ist nur ein kleiner Puzzlestein, das ist nur ein Mosaiksteinchen seines Plans für Österreich. Sein Plan für Österreich, der hat ein ganz anderes Kürzel: Das ist der TS-Plan. Und TS steht für Tal Silberstein. Das ist der Plan, den der Kanzler bis zum bitteren Ende, bis zu diesem Sonntag noch durchziehen wird: den TS-Plan! (Abg. Hell: ... US-Plan: der Uwe-Scheuch-Plan!)
Und was steht da drinnen, in diesem Tal-Silberstein-Plan? Da steht drinnen, dass die richtige politische Mixtur zu 95 Prozent aus Inszenierung und zu 5 Prozent aus Inhalten besteht. Das macht er bis zum heutigen Tag so, das war auch heute nicht anders. (Beifall bei der FPÖ.)
Da steht drinnen: Wenn du keine eigene Leistung erbringst, dann schmücke dich mit fremden Federn! Das ist das Wirtschaftswachstum. Da können Sie sich bei den Chinesen bedanken, Sie haben damit nicht das Mindeste zu tun. Da steht drinnen: Wenn du als Regierungschef nichts weiterbringst, dann tu so, als ob du die Opposition
wärst, und stelle permanent Forderungen an dich selber! Das ist das, was wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben. (Abg. Schieder: Haben Sie irgendwelche eigenen Inhalte?) Das steht drinnen in diesem Tal-Silberstein-Plan. (Beifall bei der FPÖ.)
Und dann steht auch noch drinnen, dass man seine Vorgänger, wenn man sie nicht wegmobben kann, vielleicht am besten irgendwie durch einen Meuchelakt beseitigt. (Abg. Schieder: Sie sind hohl wie ein Osterhase!) Auch das steht in diesem Plan drinnen. Diese Punkte, die ich jetzt genannt habe, sind in einer sehr frühen Phase dieses Wahlkampfs durch einen Maulwurf an die ÖVP herangetragen worden, und dort war man offensichtlich sehr, sehr inspiriert von all diesen Punkten. Dieses Modell, diese sogenannte Liste Kurz, funktioniert nämlich nach genau den gleichen Kriterien. Da sollten Sie auch einmal drüber nachdenken! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Genau!)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Plan ist ja noch viel, viel detaillierter. Da steht drinnen: Lieber Christian, du sollst natürlich ordentlich Dirty Campaigning machen, du darfst dich nur nicht erwischen lassen, und zu diesem Behufe verwische die eigenen Spuren und lege möglichst viele Spuren zu den anderen! (Ruf bei der SPÖ: Wo steht das?)
Und dann steht drinnen: Und wenn du dann aufgeklatscht wirst, wenn die Bombe in deinen eigenen Reihen explodiert, dann spiele dich als Opfer auf, dann inszeniere dich als Opfer und betreibe in dieser Form das Dirty Campaigning weiter, indem du versuchst, möglichst viele, die damit nichts zu tun haben, auch noch hineinzureißen! – Das steht in diesem Silberstein-Plan drinnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Und Sie haben diesen Plan bestellt. Sie sind Obmann einer Partei. Sie haben diesen Plan bestellt. Das hat ja Ihre Sonderkommission, in der der Genosse Gusenbauer ... in der der Genosse Matznetter gegen seinen Freund Gusenbauer ermittelt. (Ruf: Na was jetzt?!) Das finde ich ja besonders lustig. Der Nick Knatterton der SPÖ hat das ja selbst veröffentlicht; auf der SPÖ-Homepage nachzulesen. Da steht drinnen, bitte, Sie haben den Herrn Silberstein mit Opposition Research beauftragt, und Opposition Research, das heißt nicht Oppositionsforschung (Heiterkeit bei der FPÖ), sondern das heißt systematisches Sammeln von schlechtmachendem Material im Zusammenhang mit dem politischen Mitbewerber. Das ist das feinere Vokabel für Dirty Campaigning. (Zwischenruf der Abg. Korun.) Auf Seite 3 Ihres Matznetter-Sonderkommissionspapiers können Sie das nachlesen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und Sie sagen, Sie haben von all dem nichts gewusst. Das ist ja wirklich ein Witz, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Und wenn dann eben die Bombe hochgeht, wenn man die Medien auch nicht mehr unter Kontrolle bekommen kann, wenn dann dazu noch die dubiosen Firmengeflechte hochkommen, Millionärs- und Milliardärsnetzwerke der internationalen Korruption und von Leuten, die sich weltweit Regierungsmitglieder kaufen, dann hat der Herr Silberstein noch einen Tipp: Dann, lieber Christian – dear princess! (Heiterkeit bei der FPÖ – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig) –, musst du bitte wenige Tage vor der Wahl ins Parlament gehen. Dann musst du dort eine Erklärung zum Thema Verantwortung für Österreich abgeben. Und am besten ist, der Rudi Fußi schreibt dir dann die Rede, oder irgendein anderer dieser Truppe von Politsöldnern, die bei Ihnen ein- und ausgegangen sind – nicht irgendwo, sondern im Kanzleramt der Republik, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist das, was wir heute erlebt haben. Das haben wir heute erlebt. Und das ist nicht der ultimative Knaller und der ultimative Gegenschlag, den Sie hier heute produziert
haben, sondern das war der ultimative Knieschuss, mit einer Kugel durch beide Kniegelenke. Das ist Ihnen heute gelungen! (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Und wissen Sie, Herr Bundeskanzler, in Anlehnung an ein Wort, das Sie gestern in der Fernsehdiskussion verwendet haben, möchte ich Ihnen zurufen: Inszenierung nennt sich das, was Sie Politik nennen. Und vermessen und dreist ist das, wovon Sie vielleicht glauben, dass es clever und smart ist. Es ist vermessen und dreist. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist vermessen und dreist, Herr Bundeskanzler. Und ich spreche auch diesen roten Boulevard of Broken Dreams an (Heiterkeit bei der FPÖ), der sich da drüben angesammelt hat. Es ist vermessen, wenn man aus Ihrem Mund in Tagen wie diesen den Begriff der Verantwortung hört. Sie sollten sich eigentlich hierherstellen, einer nach dem anderen, und die österreichische Bevölkerung um Entschuldigung bitten. Das wäre angebracht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was Sie stattdessen gemacht haben, ist, eine Orgie der Verantwortungslosigkeit zu inszenieren, Tag und Nacht, 24 Stunden, sieben Tage die Woche, volles Rohr – eine Orgie der Verantwortungslosigkeit gegenüber den Medien, die Sie nicht unter Kontrolle bekommen haben, über die Sie sich dann ärgern – Stichwort Glaskinn –, gegenüber Journalisten, im Besonderen gegenüber einzelnen, dann gegenüber Ihren eigenen Leuten, wobei Ihre Führungsqualität und Ihre Managementfähigkeit darin besteht, sich an Untergebenen abzuputzen, aber letzten Endes gegenüber ganz Österreich, gegenüber der österreichischen Bevölkerung und gegenüber der politischen Kultur in diesem Land. Und deshalb kann ich gar nicht anders, meine sehr geehrten Damen und Herren, als einen Misstrauensantrag einzubringen, und das tue ich hiermit.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen ja noch etwas bedenken: Das Ganze ist ja noch gar nicht aus, denn bis zur Bildung einer neuen Regierung bleibt der Herr Bundeskanzler ja noch im Amt. Ja um Himmels willen, wer weiß, was dem Herrn Kern und seiner Silberstein-Abteilung – oder den Restbeständen davon – noch alles einfällt, wenn am Sonntag ein Ergebnis herauskommt, das den Genossinnen und Genossen nicht passt? Ja womit müssen wir denn dann rechnen? (Abg. Weninger: Wie war das mit der Bundespräsidentenwahl?!) Wir haben bei der letzten Auslandsreise des Kanzlers im Zuge des EU-Gipfels schon einen leichten Vorgeschmack auf das, womit wir rechnen müssen, bekommen. Da haben wir gesehen, woher der Wind weht, wenn den Genossen etwas nicht in den Kram passt. Da haben Sie sich mit dem Herrn Juncker, mit dem fleischgewordenen Machtrausch der Europäischen Union, verbündet, um gegen das eigene Land Stimmung zu machen, anstatt eine demo-
kratisch legitimierte Partei im Ausland gegen völlig ungerechtfertigte Anwürfe zu verteidigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sage ich Ihnen schon: Dieses Verhalten im Ausland Österreich gegenüber ist in der Zwischenzeit schon eine sozialdemokratische Kerntugend geworden. Sie haben kein Internet gebraucht, um Dirty Campaigning zu betreiben. Das wissen innenpolitisch Interessierte seit vielen, vielen Jahren. Und deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht.
Ein Wort auch noch zur Österreichischen Volkspartei: Ich würde Sie wirklich bitten, noch einmal in sich zu gehen, wenn es um die Abstimmung zu diesem Antrag geht, denn eigentlich müssten Sie diesen Antrag ja mit großer Freude unterstützen, mit freudigem Herzen, aus innerer Überzeugung und wegen des neuen Stils, von dem Sie da dauernd reden. (Abg. Höbart: Es ist Zeit!)
Was bedeutet es denn, wenn Sie diesen Antrag nicht unterstützen? – Das bedeutet doch, dass Sie dem Herrn Bundeskanzler und genau allen Dingen, die Sie an ihm kritisieren, die Mauer machen. Das ist das nächste rot-schwarze Mauerprojekt, diesmal hier im Parlament. Sie machen ihm die Mauer! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie machen ihm die Mauer, und jeder gelernte Österreicher weiß, was das bedeutet. Es bedeutet, dass wir es bei dieser Zustimmungsverweigerung in Wirklichkeit mit der Ouvertüre zur vierten Auflage dieser unseligen Koalition aus Rot und Schwarz, diesmal halt unter umgekehrten Vorzeichen, zu tun haben. Das ist es, worum es bei dieser Verweigerung in Wahrheit geht!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen möchte ich mit einem Appell an die österreichische Bevölkerung schließen: Bitte tragen Sie mit Ihrem Wahlverhalten dafür Sorge, dass diese roten und schwarzen Verantwortungslosen die Verantwortung dann ab dem 16. auch los sind! – Darum geht es bei dieser Wahl! (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht darum, dass die Verantwortungslosen die Verantwortung auch wirklich los sind, und das geht nur mit einer echten Veränderung. Und diese echte Veränderung gibt es nur mit der FPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)
14.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler, eingebracht im Zuge der Debatte zu der Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung in der 199. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 12. Oktober 2017
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ottenschläger gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.41
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zu den Ausführungen des Kollegen Kickl. Die Begründung, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen werden, ist relativ einfach: Der Souverän, die Wählerinnen und Wähler sind am 15. Oktober, in drei Tagen, am Wort, und diese werden entscheiden, wer die stärkste Kraft in diesem Land wird. Diesen sollten wir nicht vorgreifen. Ich gehe davon aus, dass die stärkste Fraktion einen entsprechenden Auftrag erhalten und eine neue Regierung bilden wird, und das möglichst rasch und mit einem neuen Bundeskanzler. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Er bleibt ja Kanzler!)
Eigentlich wollte ich eine sehr versöhnliche Rede halten, aber was mich als Parlamentarier jetzt schon sehr ärgert, meine Damen Herren, ist Folgendes: Der Herr Bundeskanzler beantragt für sich einen eigenen Tagesordnungspunkt und hört nicht einmal den Rednerinnen und Rednern dazu zu. Die Debatte, die er hier heute sozusagen wollte, der folgt er nicht. Und das – er hat uns vorhin erzählt, er will mehr Respekt in der Politik – ist respektlos, und das ist ehrlich gesagt am Ende dieses Wahlkampfs, so finde ich, wirklich ein Zeichen dafür, wie er mit Verantwortung umgeht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Scherak.)
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat – und das ist durchaus legitim – natürlich versucht, in einer gewissen Art und Weise Bilanz zu ziehen. Es ist jetzt aber eine Zeit, in der die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen wollen, was in der Vergangenheit war, sondern was in der Zukunft sein wird, was wir wollen, und da gibt es unterschiedliche Konzepte.
Meine Damen und Herren, beklatschen wir uns in der Politik jetzt nicht selbst, sondern nehmen wir die Gelegenheit wahr, uns bei denjenigen zu bedanken, die in den letzten Jahren ihre Leistung erbracht haben, damit es uns in Österreich noch immer relativ gut geht, nämlich den Unternehmerinnen und Unternehmern, die Arbeitsplätze schaffen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die täglich ihre Leistung bringen, den Freiwilligen, den ehrenamtlich Tätigen, die tagtäglich ihren Beitrag für unsere Gesellschaft erbringen.
Ich habe es schon erwähnt, es gibt unterschiedliche Zugänge in der Politik, und gerade die Noch-Regierungsparteien haben unterschiedliche Zugänge. Sie, die SPÖ, der Herr Bundeskanzler wollen möglichst viel Staat. Wir hingegen glauben an die Fähigkeiten der einzelnen Menschen, wir haben Zutrauen zu unseren Bürgerinnen und Bürgern, und wir wollen ihnen ein Stück Freiheit zurückgeben. Wir wollen den Unternehmen nicht mehr zu viel dreinreden und wir wollen, dass die Leistungsträger wieder mehr zum Leben haben und dass sie für das, was sie tagtäglich für diesen Staat, für die Gesellschaft leisten, belohnt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, weil ja vermutlich auch ein Entschließungsantrag betreffend faire Mieten eingebracht wird und der Herr Bundeskanzler und der Herr Kollege Schieder das auch erwähnt haben, schlage ich Ihnen drei Maßnahmen vor, die wir in der Politik im Allgemeinen sehr schnell umsetzen könnten. Fangen wir einmal in der
Stadt Wien an! Die Gebühren, die Mieter in den letzten Jahren zu tragen haben, steigen jedes Jahr weit stärker als die Inflation. Da könnte die Stadt Wien sehr schnell eingreifen und eine Gebührenbremse einführen. Das würde die Mieterinnen und Mieter entlasten. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Zweiten: Erhöhen wir die soziale Treffsicherheit im geförderten Wohnbau, damit diejenigen, die eine solche Wohnung brauchen, sie auch tatsächlich bekommen!
Und zum Dritten – und da muss ich schon auch den Herrn Bundeskanzler zur Verantwortung ziehen, aber auch die Stadt Wien – haben wir zahlreiche leerstehende Wohnungen, beispielsweise der ÖBB. 6 000 Eisenbahnerwohnungen gibt es, davon stehen seit Jahren 2 000 leer. Das liegt auch in der Verantwortung des Bundeskanzlers, wenn wir heute schon davon sprechen. Im 9. Bezirk gibt es ein Zinshaus in Top-Lage, das seit Jahren leer steht, und da frage ich mich dann schon: Was ist sozialdemokratische Wohnbaupolitik: dass man Wohnungen leer stehen lässt? Bei Wiener Wohnen dauert es Ewigkeiten, viel zu lange, bis eine sanierte Wohnung wieder auf den Markt kommt. Da könnten wir schnell einen Beitrag dazu leisten, dass es fairere Mieten gibt und dass wir mehr Wohnungen haben. Mehr Angebot bedeutet weniger Kosten. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wie gesagt, ich wollte eigentlich eine viel versöhnlichere Rede halten, aber dieses Verhalten hat mich dazu veranlasst, andere Töne anzuschlagen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Herr Kollege! Finden Sie das in Ordnung, wenn der Bundeskanzler hier eine Rede hält und dann nicht einmal den eigenen RednerInnen bis zum Schluss zuhört? Ich halte das nicht für verantwortungsvoll. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Das war jetzt eine Rede, in der der Redner ständig erklärt hat, dass er sie eigentlich nicht halten will! Welche Rede wollten Sie denn eigentlich halten?)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.47
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Ja, der Bundeskanzler stellt sich heute hierher und gibt eine Erklärung zum Thema Verantwortung für Österreich ab. Und er hat, wie das der SPÖ so oft passiert, wieder einmal eine wesentliche Bevölkerungsgruppe vergessen, und das sind die jungen Menschen in diesem Land.
Seit 55 Jahren können wir uns auf eine Sache immer verlassen, wenn es um SPÖ und ÖVP geht, nämlich dass wir jedes Jahr neue Schulden machen – seit 55 Jahren! Wir haben momentan in Österreich einen Schuldenstand von 290 Milliarden € und zahlen jährlich 8 Milliarden € nur an Zinsen für unsere Schulden. Jedes Kind, das in Österreich auf die Welt kommt, hat von Anfang an, vom Start seines Lebens an 40 000 € Schulden. Und dann stellt sich der Bundeskanzler hierher und erklärt uns was von Verantwortung für Österreich!
Wenn man so etwas Verantwortung nennt, dann hat man den Begriff entweder nicht verstanden oder man will ihn ganz einfach nicht verstehen, denn das, was hier die letzten 55 Jahre gemacht wurde, hat mit Verantwortung nichts zu tun, das ist verantwortungsloses Schuldenmachen auf Kosten der nächsten Generation. Und vor allem geht es gegen die Menschen, die sich noch nicht wehren können, nämlich die jungen Leute in diesem Land. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Herr Kollege Katzian! Ich kann auch reden, wenn nicht geklatscht wird. Ich weiß nicht, ob Ihnen das schwerfällt. Mir geht es eher darum, dass ich inhaltlich etwas sage und
nicht dazwischenschreie so wie Sie. Das Problem ist, das ist nicht nur die SPÖ, das ist ja auch die ÖVP, und deswegen ist es einigermaßen skurril, wenn sich Kollege Wöginger hierherstellt und zu Recht darauf aufmerksam macht, dass mit all den Anträgen, die hier heute herumliegen, 580 Millionen € ausgegeben würden. Ich frage mich da immer, wo denn die ÖVP die letzten 30 Jahre über war. Mein Wissensstand ist: Die ÖVP ist länger in der Bundesregierung, als ich auf der Welt bin. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch: Das ist ja auch nicht mehr die ÖVP!)
Und Sie haben jedes Jahr mitgemacht bei diesem Schuldenmachen, jedes Jahr neue Schulden – SPÖ, ÖVP, genau das gleiche Spiel. Sie spielen bei allem mit, Sie machen genau die gleichen Wahlzuckerl wie die SPÖ: Abschaffung des Pflegeregresses ohne irgendein Konzept zur Gegenfinanzierung, Erhöhung der Pensionen um mehr als die Inflationsrate.
Beim berühmten Pensionshunderter, als jeder Pensionist in Österreich 100 € bekommen hat, gab es einen mutigen Abgeordneten bei Ihnen, der sich herausgestellt und dagegen gesprochen hat – einer der jungen, Asdin El Habbassi. Sie haben mitgestimmt, dass jeder Pensionist, egal, wie hoch die Pension ist, 100 € zusätzlich bekommt. Und Sie machen das deswegen, weil Sie immer eine Sache in den Mittelpunkt stellen, und das ist Ihre eigene Partei und Ihre eigene Klientel. Deswegen verteilen Sie jetzt Wahlzuckerl, wie immer im Vorfeld einer Wahl, und das alles auf Kosten der nächsten Generation. Das hat mit Verantwortung gar nichts zu tun. Das ist verantwortungslose Politik auf Kosten der Jüngsten in diesem Land und vor allem auf Kosten derer, die noch nicht einmal geboren sind. (Beifall bei den NEOS.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.49
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, was die künstliche Aufregung einiger soll, die hier vor mir gesprochen haben. Ich habe das so verstanden, dass der Herr Bundeskanzler sich hier hergestellt und versucht hat, einen Überblick über jene Maßnahmen zu geben, die im letzten Jahr hier im Parlament gemeinsam getroffen wurden, die dazu geführt haben, dass das Wirtschaftswachstum nach oben geht, Richtung 3 Prozent, und dass die Arbeitslosigkeit sinkt.
All jene, die sich jetzt hier herstellen und einen großen Wirrwarr inszenieren, hauen dann im Detail hin und werfen Nebelgranaten, so wie Sie das die letzten Wochen und Monate über schon getan haben. Ganz ehrlich, das richtet sich selbst. Wir sind stolz auf diese Erfolge, und wir sind stolz, dass es mit Österreich nach oben geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Und dann ist der Kanzler nicht da! – Wo ist der Bundeskanzler?) – Ja, ja, passt schon!
Und dann kommt Kollege Wöginger und regt sich auf, dass die Arbeiter-Angestellten-Thematik nicht von den Sozialpartnern diskutiert wurde. Das ist die gleiche ÖVP – oder ein Abgeordneter dieser ÖVP –, von der uns gesagt wird: Eigentlich wollen wir ja keine Sozialpartner mehr! Herr Kurz hat mehrmals gesagt – und verschiedene andere Vertreter auch –, das sei etwas von gestern, das gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, die Kammern gehören aufgelöst und abgeschafft, Flächenkollektivverträge bräuchten wir nicht mehr und Mitbestimmung sei sowieso etwas, was man sich sehr genau anschauen müsste. Das ist auch durch Ihre Aussagen zur Reduktion der Betriebsräte belegt.
Ich kann Ihnen im Zusammenhang mit dem Arbeiter-Angestellten-Thema eines sagen: Zwei Jahre diskutieren wir die Entgeltfortzahlung schon auf Sozialpartnerebene. Zwei Jahre – nicht 14 Tage oder drei Tage, zwei Jahre! –, und es ist nicht gelungen, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Ich glaube daher, wir haben jetzt einen sehr sinnvollen gemeinsamen Weg gefunden, einen verantwortungsvollen Weg, wie man das umsetzen kann. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen und auch eine gute Lösung, die wir da letztlich zustande gebracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und dann kommt Herr Kickl und stellt einen Misstrauensantrag gegen den Kanzler. Also ganz ehrlich, die Meldung hätten Sie sich auch sparen können, Herr Kickl! Wie Sie gesagt haben: Die vernunftbegabten Kräfte auf der Regierungsbank quälen sich ohnedies schon. Dieser plumpe Versuch, die Sozialdemokratie zu spalten, wird nicht von Erfolg gekrönt sein; das wird Ihnen nicht gelingen. Das geht nicht rein, ganz ehrlich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Die ist ja schon gespalten! Sogar die Gewerkschaft ist gespalten!)
Ganz ehrlich, Sie brauchen an uns auch nicht herumzumoralisieren, Sie brauchen sich nicht aufzupudeln und zu verlangen, dass sich irgendjemand entschuldigen soll oder sonst irgendetwas. Wir warten immer noch auf die Entschuldigung für Kärnten und für die Dinge, die in der Vergangenheit gemacht wurden. Da muss man sich schon auch daran erinnern, was passiert ist, während Schwarz-Blau, also Sie, in der Verantwortung waren: der größte Raubzug gegen die Pensionen, Ambulanzgebühren, Kürzung des Krankengeldes, des Arbeitslosengeldes, und die Gerichte sind immer noch damit beschäftigt.
Ganz ehrlich, wenn jemand einen Grund hat, sich zu entschuldigen, dann sind Sie das. Sie müssen sich entschuldigen, und Sie müssen den Menschen auch sagen, was Sache ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Und was ist mit Schaden? Schaden – sein Name ist Programm!)
Also ganz ehrlich, ihr braucht euch wirklich am wenigsten aufzupudeln. Seit Jahren versucht ihr – da gibt es klare Aussagen, die kann man alle belegen –, Menschenrechte einzuschränken; das wollt ihr haben. Ihr beschimpft, verhöhnt und verleumdet Andersdenkende. Meinungsfreiheit gilt nur für euch, nicht für irgendwelche anderen. Ihr hetzt und spaltet die Gesellschaft. (Abg. Strache: Ist das ein Selbstbild?) Und ganz ehrlich: Jemand, der ein Naheverhältnis zu „unzensuriert.at“ hat, braucht sich über die SPÖ und über den Wahlkampf des Herrn Bundeskanzlers überhaupt nicht aufzuregen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen.
*****
Moment bitte! Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.
14.54
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir diskutieren, haben eine Debatte über eine Erklärung des Bundeskanzlers. Es ist hinreichend ungewöhnlich, dass der Bundeskanzler dieser Debatte nicht beiwohnt. Es gibt laut Geschäftsordnung die Möglichkeit der Aufforderung des Nationalrates an den Bundeskanzler, an der Debatte teilzunehmen. Das gilt im Übrigen für den restlichen Verlauf der Debatte. Deswegen möchte ich den Antrag bereits jetzt vor 15 Uhr stellen. Die Debatte wird in etwa noch eine Dreiviertelstunde dauern, es wird sich dann auch leicht für die Fernsehkonfrontation ausgehen. Ich möchte daher den Antrag
stellen, dass der Bundeskanzler dieser Debatte beigezogen wird. (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte, Herr Klubobmann.
14.55
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Nur zu der künstlichen Debatte, die von Kollegen Brosz angezettelt wurde: Der Herr Bundeskanzler ist erstens einmal, auch wenn er gerade nicht im Saal ist – wobei ich annehme, dass er die Unterbrechung um 15 Uhr vorgezogen hat, um auch gewisse menschliche Dinge zu erledigen (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ); zurück zur Geschäftsordnungsdebatte, für unsere lachenden Kollegen –, sowieso immer verfassungsmäßig korrekt durch die Frau Staatssekretärin vertreten. Ich würde daher darum bitten, Herr Präsident, dass wir in der Debatte fortfahren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
14.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Es wurde ein Antrag gestellt, über den wir abstimmen müssen. (Abg. Schieder: Der Bundeskanzler ist vertreten!) – Es wurde trotzdem ein Antrag gestellt, über den wir abstimmen müssen. (Ruf bei der FPÖ: Zuerst das Parlament befassen und dann nicht einmal anwesend sein! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Gegenrufe bei der SPÖ.)
Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? (Abg. Schieder: Er ist ja hier!)
Wissen Sie, meine Damen und Herren, es wurde ein Antrag gestellt, und über den müssen wir trotzdem abstimmen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) – Herr Klubobmann, bitte! Herr Kollege, wenn Sie sich zu Wort melden wollen, können Sie das gerne machen.
Ich darf Ihnen zur Kenntnis bringen: Ein Antrag auf Anwesenheit des Regierungsmitglieds ist zulässig und als GO-Antrag sofort abzustimmen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Bitte, Herr Klubobmann.
14.57
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Damit es kein Missverständnis gibt: Der Herr Bundeskanzler ist verfassungsmäßig korrekt vertreten, weil er durch die Frau Staatssekretärin vertreten ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich würde bitten, zu berücksichtigen: Unabhängig des von Ihnen vielleicht herbeigeführten Abstimmungsergebnisses ist er jedenfalls vertreten.
14.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann! Nicht ich führe ein Abstimmungsergebnis herbei, sondern das Plenum führt ein Abstimmungsergebnis herbei. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf noch einmal festhalten: Ein Staatssekretär kann ein Mitglied der Bundesregierung vertreten, dennoch ist ein Antrag auf Anwesenheit des Regierungsmitglieds zulässig und als GO-Antrag sofort abzustimmen.
Ich habe dem nachzukommen. Ich bringe daher den Antrag, den Herr Kollege Brosz eingebracht hat, zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. (Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten der SPÖ stimmt zu. – Heiterkeit.) – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich unterbreche die Sitzung, bis der Herr Bundeskanzler im Sitzungssaal anwesend ist.
*****
(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und unterbreche die Verhandlungen zu Punkt 2 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“ (14128/J)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 14128/J, die inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist. Es erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden sind in Österreich mehr als doppelt so oft von Armut oder Ausgrenzung betroffen als andere Kinder. Soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird vielfach über die ökonomische Situation des Elternhaushalts bestimmt.
Laut Statistik Austria leben 2016 rund 180.000 Alleinerziehende in Österreich; 90% davon sind Frauen. Gerade fehlende oder geringe Unterhaltsleistungen führen in der Regel zu einer massiven finanziellen Belastung. Eine der Ursachen ist darin zu finden, dass das bestehende Unterhaltsrecht Lücken hat.
Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern und Kinderarmut zu verhindern wurde nun das Modell der so genannten Unterhaltsgarantie entwickelt. Diese ist als Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gestaltet, an den Wohnsitz im Bundesgebiet und an einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gekoppelt. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen Alleinerziehenden, die das Kind auch tatsächlich betreuen, unterstützt werden. Der Staat soll in Zukunft Unterhalt bis zur Höhe des Regelbedarfs für ein Kind garantieren, wenn kein oder nur geringer Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenpension oder -rente geleistet wird.
Eine weitere längst fällige Maßnahme im Bereich des Unterhaltsrechts ist eine aktuelle Berechnung der monatlichen Kinderkosten, die im Regelbedarf ausgedrückt werden. Eine Neuberechnung ist notwendig, da der derzeitige Regelbedarf auf eine 1964 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurückgeht und seitdem jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird.
Ebenso zügig ist das Unterhaltsvorschussgesetz sowie das Unterhaltsrecht weiterzuentwickeln. Bestehende Lücken, etwa bei der Berücksichtigung des Sonderbedarfs, müssen geschlossen werden. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder soll zukünftig bis zum Ende ihrer Ausbildung gewährt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage
1. Wie viele Kinder, die in Alleinerziehenden-Haushalten leben, sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet?
2. Wie viele Ein-Eltern-Haushalte gibt es in Österreich?
3. Weshalb sind Alleinerziehende und ihre Kinder oft von Armut betroffen?
4. Warum reicht der Unterhaltsvorschuss nicht aus, um mangelnde Unterhaltszahlungen an Alleinerziehende auszugleichen?
5. Welche Eckpunkte soll eine Unterhaltsgarantie beinhalten, damit AlleinerzieherInnen und ihre Kinder abgesichert werden und inwieweit wurde in diesem Zusammenhang der Austausch mit ExpertInnen und Betroffenen gesucht?
6. Was ist der sogenannte „Regelbedarf“ und wie hoch ist er?
7. Wie viele AlleinerzieherInnen würden profitieren, wenn eine solche Unterhaltsgarantie umgesetzt werden würde?
8. Im Nationalrat wurden auch von anderen Fraktionen Anträge zu diesem Thema eingebracht. Welche Auswirkungen hätten diese Anträge aus Ihrer Sicht?
9. Weshalb ist eine Anbindung der Unterhaltsgarantie an die Familienbeihilfe sinnvoller als ein Anknüpfungspunkt Mindestsicherung?
10. Das Unterhaltsrecht weist viele Lücken auf. Welche nächsten Schritte sind Ihrer Ansicht nach – abgesehen von der zügigen Umsetzung der Unterhaltsgarantie – am dringendsten notwendig um die Situation der Betroffenen zu verbessern?
11. Gibt oder gab es Überlegungen auf Regierungsebene, das Unterhaltsrecht zu reformieren? Wenn ja, welche?
12. Bedarf es einer Neuberechnung der Kinderkosten und wenn ja, warum?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2
GOG-NR verlangt.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek als Fragestellerin zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Die Rede darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
15.01
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Ich bin froh, dass die nächsten zweieinhalb bis drei Stunden den Frauen, Kindern und einigen Männern, die alleinerziehend sind, in diesem Land gewidmet sind. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.) Die nächsten zweieinhalb
bis drei Stunden werden zeigen, ob wir alle gemeinsam in der Lage sind, Armutsrisiken, die für sehr viele Frauen, Kinder und Männer durchaus bestehen, in Zukunft zu vermeiden. Das, was wir heute dringlich behandeln, wäre ein wichtiger Puzzlestein, wenn jemand in finanzielle Krisen gerät oder Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit nach Trennungen gegeben sind.
Ich glaube, dass es wichtig ist, damit zu beginnen, dass wir heute nicht über jene Frauen mit ihren Kindern sprechen, die stabile Verhältnisse vorfinden, die vielleicht gutes eigenes Geld verdienen oder, wenn sie das nicht wollen, zu Hause sind und sich versorgen lassen, wo es den Kindern gut geht, wo man bei den Kinderbetreuungseinrichtungen, bei den Schulen wählt und Geld keine Rolle spielt. Um die soll es heute nicht gehen.
Es geht heute in erster Linie um Frauen und deren Kinder – bei 90 Prozent der Einelternhaushalte handelt es sich um Frauen und deren Kinder – und um die finanzielle Absicherung dieser Haushalte – sprich: dieser Frauen und Kinder –, die in Österreich sehr oft nicht gegeben ist.
Wir blicken aber auch ganz kurz zurück. In den letzten Jahren, Monaten, Wochen und auch Tagen sind viele gute Beschlüsse gefasst worden und viele gute Entscheidungen gefallen, die zur Armutsvermeidung und Armutsverringerung in Österreich beitragen und mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit hervorbringen könnten.
Ich darf zurückblickend nur eine Maßnahme herausgreifen, bei der ich glaube, dass die unterschiedliche Gesetzgebung in den Bundesländern nicht dazu beigetragen hat, dass alle Kinder die gleichen Chancen im vorschulischen Bereich vorfinden. Nun wird wenigstens das letzte Kindergartenjahr gratis angeboten, auch das zweite Gratiskindergartenjahr wäre eine wichtige Maßnahme, die sicherstellt, dass Kinder erstens gut untergebracht sind, von Gleichaltrigen lernen, und dass zweitens Geld nicht der Grund sein kann, warum diese Kinder den Kindergarten nicht besuchen können.
Gleichermaßen ist es gelungen, eine dreiviertel Milliarde Euro für die österreichischen Schulen zu reservieren. Wenn Kinder mit ihren alleinerziehenden Müttern leben, ist es für diese Frauen, wenn sie mehr als ein Kind haben – zwei bis drei Kinder –, wenn der Unterhalt eben nicht fließt, nicht selbstverständlich und oft nicht leistbar, das Mittagessen in einer ganztägigen Schule bezahlen zu können.
Doch nicht nur das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist noch viel ernster. Es geht – und der Schulbeginn ist jetzt schon einige Zeit her – auch darum, dass Kinder zu Schulbeginn gewisse Dinge brauchen, seien es die Turnschuhe mit den weißen Sohlen, seien es die Turnschuhe mit den schwarzen Sohlen, seien es andere Beträge, die eingebracht werden, damit alle teilhaben können. Ich rede jetzt gar nicht von Schulskikursen, Schullandwochen, Projektwochen, es geht auch um Tagesausflüge. Da geht es um Workshops in Schulen, wo jemand von außen kommt und vielleicht sexuelle Bildung thematisiert – auch darauf können wir stolz sein, dass der Sexualpädagogikerlass vor einiger Zeit neue Dimensionen eröffnet hat.
Da geht es darum, dass die 5 € an Beitrag vielleicht nicht leistbar sind, weil im Einelternhaushalt genau dieses Geld fehlt, das dringend benötigt würde, damit Kinder nicht unter der Armutsgrenze leben und im Winter – und das ist nicht so daher gesagt, ich habe es selbst von Alleinerziehenden hören müssen – nicht genug geheizt werden kann, sodass Kinder den Winter nicht in wohliger Wärme, wie wir sie heute hier im Saal und wahrscheinlich auch bei uns zu Hause vorfinden, verbringen können, sondern unter ganz anderen Bedingungen – wo Schuhe noch immer von Geschwistern zu Geschwistern weitergegeben werden, wo es nicht möglich ist, eine dicke Winterjacke anzuschaffen.
Es ist auch gelungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass 20 Branchen dazugekommen sind, in denen Frauen – natürlich auch Männer – zumindest 1 500 € brutto verdienen. Das ist für einige Branchen noch nicht möglich gewesen, dennoch wären 1 500 € Mindestlohn steuerfrei der nächste wichtige Schritt, den wir eigentlich auch beschließen hätten können. (Beifall bei der SPÖ.)
Anfügen möchte ich: Nicht allen in diesem Hohen Haus ist es gleichermaßen ein Anliegen, Kinderarmut zu vermeiden und Einelternhaushalte so auszustatten, dass Wohnen, Kleidung und das Bezahlen der Miete leistbar sind und ein gutes Leben möglich ist. – Ja, es geht um etwas mehr als vier Millionen Frauen und um sehr viele Kinder in diesem Land.
Es geht in diesem Punkt, den ich nun erläutern möchte, um 180 000 Einelternhaushalte, die Kinder unter 25 Jahren zu Hause haben und zu 90 Prozent von Frauen gebildet werden. Es sind über 160 000 Frauen, die alleinerziehend mit ihren Kindern leben und bei denen Armutsgefährdung leider ganz groß geschrieben wird. Warum? – Weil Unterhaltszahlungen auf der einen Seite, aber auch der Unterhaltsvorschuss auf der anderen Seite nicht sicher sind, nicht bezahlt und nicht gewährleistet werden.
Dazu wurde bereits vor fünf Jahren eine Fragebogenumfrage durch die Interessenvertretung für alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder, die sogenannte Österreichische Plattform für Alleinerziehende, durchgeführt (Ruf bei der FPÖ: Wer war da Minister?!), laut der ein Fünftel aller Kinder keinen Unterhalt bekommt und auch keinen Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen kann. Laut dieser Umfrage erhalten mehr als die Hälfte der Kinder Beiträge, welche unter dem Bedarf, den ein Kind braucht, dem sogenannten Regelbedarf, liegen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, einige hier im Hohen Haus müssten sich eigentlich dafür schämen, dass wir das noch nicht behoben haben. Ich möchte auch kurz erläutern, dass dies keine Geschichte von jetzt ist. Schon im Regierungsprogramm 2008 wurden Maßnahmen zur Unterhaltssicherung und für den Lückenschluss im Unterhaltsgesetz in das Regierungsprogramm geschrieben (Abg. Schimanek: Ihr habt es aber nicht gemacht!), die leider bis dato mit dem Koalitionspartner, aber auch mit anderen Mehrheiten nicht umsetzbar waren. Dafür sollten sich einige schämen, denke ich, denn es geht um Kinder. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht um Grundbedürfnisse von Kindern und deren Müttern – mitunter auch deren Vätern, keine Frage –, die zu kurz kommen. Zu Kurz kommen sie nicht, denn Herr Kurz, der noch vor einiger Zeit Ja dazu gesagt hat, dass man den Unterhalt von Kindern in Österreich sichern müsse und eine Unterhaltsgarantie, die wir vorschlagen, einführen könnte, sagt jetzt wieder Nein dazu.
Die Sozialdemokratie hat mit vielen Expertinnen und Experten, mit vielen Betroffenen Gespräche geführt. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.) Unser Vorschlag kommt dem Vorschlag am nächsten, der gewährleistet, dass wir hier im Hohen Haus sicherstellen können, dass der Bund sicherstellen kann, dass nicht wieder auf neun Ländervorschläge und Lösungen gewartet werden muss – das kann Monate dauern, das kann Jahre dauern.
Der Vorschlag der ÖVP schließt erstens alle arbeitenden Frauen aus, denn den Unterhaltsvorschuss an die Mindestsicherung zu koppeln bedeutet, damit man diesen Zuschuss zum Unterhalt bekommt, muss man fast nichts mehr haben. Er ist ohne Datum, wann die Bundesländer die Regelung einführen sollen, und auch ohne eine Idee dazu, was das für armutsgefährdete Einelternhaushalte bedeutet.
Die FPÖ bringt einen wahrscheinlich EU-rechtswidrigen Vorschlag ein – nicht der Vorschlag an sich, der ist noch nicht eingebracht, aber dass er EU-rechtswidrig ist, haben wir schon feststellen können. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Vielleicht bringen Sie ihn auch nicht ein und stimmen mit uns, das wäre nicht schlecht, das würde helfen, Kinderarmut zu verringern.
Sehr geehrte Damen und Herren, das bestehende Kinderunterhaltsrecht hat ziemlich große Lücken. Es ist in mehreren Gesetzesmaterien verankert, es sind auch unterschiedliche Ressorts dafür verantwortlich; zum einen gilt das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, zum anderen – an die Justiz angehängt – die Exekutionsordnung. Weiters sind das Unterhaltsvorschußgesetz, aber auch das Familienlastenausgleichsgesetz betroffen. Genau hier setzt unser Vorschlag an: Er sieht eine Ergänzung zur Familienbeihilfe vor, die extra bewertet wird, damit die Unterhaltsgarantie wirklich allen Kindern zugutekommen kann.
Es ist wichtig, dass wir als nächsten Schritt in einer nächsten Legislaturperiode das Unterhaltsgesetz bündeln und Maßnahmen so aneinanderkoppeln, wie sie zusammengehören. Es ist aber genauso wichtig, dass wir jetzt handeln, denn es kann nicht sein, dass wir uns seit Jahren damit beschäftigen.
Wenn Unterhaltsleistende nicht in der Lage oder nicht willig sind, Unterhalt zu leisten, so ist festzustellen, dass es ganz schnell geht, dass der Unterhalt herabgesetzt wird. Dem Antrag, weniger zu erhalten, wird gleich einmal stattgegeben. Bis aber Kinder und deren Mütter, vielleicht auch deren Väter – es geht um Einelternhaushalte – zum Unterhalt kommen, können Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Man muss zu Gericht gehen, die Entscheidungen ziehen sich oft wie ein Kaugummi. Die Kinder werden älter und größer und verfügen mitunter nicht über das Nötigste, das sie brauchen würden.
Kinder kosten Geld, sehr geehrte Damen und Herren. Universitätsprofessor Buchegger hat heuer im Februar in der Zeitschrift „Alleinerziehende auf dem Weg“ veröffentlicht, dass ein Einelternhaushalt mit Kind im Schnitt 8 600 € pro Jahr mehr an Einnahmen bräuchte, um den Level, den Wohlstand, den Standard von Singlehaushalten zu erreichen.
Manchmal zahlt ein Elternteil nicht, weil er vielleicht nicht kann. Es gibt auch zahlungsunfähige Väter, vielleicht auch Mütter, sehr geehrte Damen und Herren, die gerne zahlen würden, es ist aber nicht möglich, dass sie Unterhalt leisten. (Abg. Kitzmüller: Sobald sie einen Exekutionstitel haben, kriegen sie das schon …!) Diese Kinder würden von uns nach unserem Beispiel Unterhaltsgarantie bekommen.
Es gibt in der Regel aber auch Väter, die sehr gut verdienen, die aber dann nur das Zwei- bis Zweieinhalbfache dessen, was ein Kind mindestens braucht – diesen Regelbedarf –, zahlen; das heißt, nach oben ist leider eine Negativgrenze gesetzt.
Wenn jemand sehr viel verdient, wird er nicht gebeten, nach dem Verdienst Unterhalt zu zahlen, sondern da gibt es einen Deckel. (Abg. Walter Rosenkranz: Der sogenannte Playboy-Erlass!) – Genau, Sie haben es gesagt. Ich nehme das Wort jetzt nicht in den Mund. Es gibt einen Deckel, dass Männer nicht zu viel zahlen. Es gibt aber unten keinen Sockel, was Kinder mindestens benötigen würdigen, nämlich zwischen 200 € und 500 €.
Wir denken uns, dass nicht 18 die Grenze sein sollte, da wir glauben, dass es wichtig wäre, Kinder, Jugendliche bis zum 24. Lebensjahr gleichgeschaltet mit der Familienbeihilfe auch mit Unterhaltsgarantie zu bedienen, damit Ausbildungen möglich sind und der Unterhalt zu 100 Prozent dem Kindeswohl zugutekommt.
Es ist auch so, sehr geehrte Damen und Herren, dass es nicht möglich war, noch einen Familienausschuss zustande zu bringen und die Unterhaltsgarantie gemeinsam umzu-
setzen. Es ist aber seit 2002 möglich – lassen Sie sich das bitte auf der Zunge zergehen! –, dass Unterhaltszahlungen selbstverständlich von der Steuer absetzbar sind. Da war Schwarz-Blau in der Regierung, ich erinnere daran. Das heißt, es gibt einen Unterhaltsabsetzbetrag und einen Kinderabsetzbetrag. Sie dürfen dreimal raten, wem das zugutekommt: in der Regel sehr gut verdienenden Männern. Das habe ich vorhin schon erwähnt. (Abg. Kitzmüller: Wer war die letzten Jahre in der Regierung?!) – Unser Partner war nicht dabei, Frau Kollegin, deswegen haben wir es bis jetzt nicht umgesetzt. Sie können ja dabei sein, und wir können es gemeinsam umsetzen, dass Kinder zu ihrem Recht kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Gleiches gilt für den von mir erwähnten Herabsetzungsantrag, der über Monate oder Jahre den Geldfluss stoppt, womit Kindern, die älter und größer werden, diese wichtigen Zahlungen vorenthalten werden.
Ich glaube, dass es an der Zeit ist, eine Entschließung einzubringen, die zu einem Gesetz wird und die nächste Bundesregierung dringend auffordert, eine Unterhaltsgarantie zu gewährleisten, die zahlungsunwilligen, zahlungsunfähigen Erwachsenen damit auf die Sprünge hilft, indem vom Staat regressiert wird und Kinder sofort ohne Umschweife, ohne Wartezeiten zur Unterhaltsgarantie kommen. So kann es möglich werden, dass es für Einelternhaushalte mit Kindern unter 25 in Österreich ein Ende hat, doppelt so oft von Armut betroffen zu sein, und die finanziellen Engpässe, die ich nicht erfunden habe, sondern von Betroffenen geschildert werden, nicht mehr auftreten.
Ich glaube, es gehört sowohl das Unterhaltsvorschußgesetz neu gedacht, als auch das Unterhaltsrecht an sich weiterentwickelt. Bitte lassen wir die Angstmache, wie wir sie immer wieder hören, dass wir diese Leistungen ins Ausland transferieren und exportieren! Das ist nicht so, denn die Bindung an den Wohnort, die Bindung an den gemeinsamen Haushalt stellt sicher, dass diese Ergänzungsbeträge den Kindern, die mit dem Elternteil, der sie versorgt, hier leben, zugutekommen.
Es ist daher umso wichtiger, noch einmal zu thematisieren, dass wir es uns als sehr reiches Land nicht leisten können, an einer Gruppe, die ohnehin eine sehr kleine Lobby hat, vorbeizusehen.
Ich hoffe, wir alle vertreten die Kinder. Die Kinderrechtskonvention haben wir ja auch bis auf einige Ausnahmen – nicht Ausnahmen im Hohen Haus, sondern unter Ausnahme einiger Punkte – beschlossen. Wir könnten Sie um diese Punkte also noch ergänzen, aber das ist jetzt nicht das Thema.
Ich hoffe, dass die kleine Lobby der Kinder eine stärkere Unterstützung findet und es nicht mehr vorkommt, dass Kinder nicht auf einen Ausflug, auf eine Schullandwoche geschickt werden können, weil wir hier im Parlament nicht in der Lage sind, sehr geehrte Damen und Herren, das zu tun, was eigentlich getan werden muss, nämlich Armut zu verhindern, Armut zu vermeiden und auch Kindern, ihren Eltern und den Einelternhaushalten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ich bitte Sie daher dringend, das hier mit uns gemeinsam noch einmal zu überdenken. Es wird sich vielleicht heute im Laufe des Tages noch einmal die Möglichkeit ergeben, gemeinsam gesetzliche Maßnahmen im Sinne der Kinder und der Frauen zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.20
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. Frau Bundesministerin, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.20
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich persönlich sehr, dass wir heute noch die Gelegenheit haben, dieses wichtige Thema, das mir persönlich ein Anliegen ist, hier zu diskutieren. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.)
In den letzten Wochen ist eine Gruppe der Gesellschaft in den öffentlichen Fokus gerückt, nämlich die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher dieses Landes. Das sind rund 180 000 Mütter und Väter, vor allem aber Frauen und ihre Kinder, die in Österreich leben und oft vor ganz besonderen Herausforderungen stehen, nämlich vor allem vor finanziellen Herausforderungen.
Niedrige oder gar keine – eben fehlende – Unterhaltszahlungen sind oft und meistens entscheidend für diese Herausforderungen und für die Probleme dieser Gruppe. Sie entscheiden nämlich auch darüber, ob Kinder von Alleinerzieherinnen dieselben Chancen wie Kinder mit beiden Elternteilen haben – und genau darauf kommt es an.
Das Unterhaltsrecht wurde schon angesprochen. Ja, im Unterhaltsrecht gibt es Lücken, die wir dringend schließen müssen. Seit langer Zeit machen sich daher sämtliche Frauenorganisationen, Experten und Expertinnen sowie die SPÖ für das Schließen dieser Lücke stark. Es geht um die Unterhaltsgarantie. Diese Garantie soll sicherstellen, dass jedes Kind eines alleinerziehenden Elternteiles in Österreich einen Mindestbeitrag bekommt, der es finanziell absichert und damit vor Armut bewahrt. (Beifall bei der SPÖ.)
Nun darf ich zur Beantwortung der Fragen kommen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Betrachtet man alle Haushalte, dann gab es laut Statistik Austria im Jahr 2016 insgesamt rund 310 000 Einelternhaushalte in Österreich. Es gibt rund 180 000 Einelternhaushalte, in denen rund 262 000 Kinder unter 25 Jahren leben, die noch von ihren Eltern erhalten werden, davon sind 209 700 minderjährige Kinder.
Laut EU-SILC wird Armutsgefährdung folgendermaßen definiert: Ein Haushalt, der nur 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens zur Verfügung hat, ist armutsgefährdet.
Ausgrenzungsgefährdung liegt laut EU-SILC dann vor, wenn eine Person von Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen System bedroht ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt und aus dem sozialen Umfeld besteht oder finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Mit anderen Worten: Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedeuten, dass die Wohnung eventuell nicht ausreichend finanziert oder bezahlt werden kann, nicht ausreichend geheizt werden kann oder statt gesundem Essen Billignahrung gekauft werden muss.
Die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdungsquote von Kindern beträgt laut den EU-Daten im Jahr 2016 40 Prozent. Was bedeutet das in Zahlen für Österreich? Das sind, umgelegt auf die Daten der Statistik Austria, 104 880 Kinder unter 25 Jahren, davon sind 83 880 Minderjährige.
Zur Frage 3:
Es gibt viele Gründe, warum Alleinerziehende und ihre Kinder von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Ein paar Gründe davon seien erwähnt und herausgegriffen.
AlleinerzieherInnen sind oft gezwungen, Teilzeit zu arbeiten, womit sie natürlich einen ganz großen Lohn- und Gehaltsnachteil haben. Sie haben natürlich eine viel größere
Bürde auf ihren Schultern zu tragen, was die Kinderbetreuungspflichten betrifft, weil es keinen Partner oder keine Partnerin gibt, mit der sie das teilen können. Gerade auch deswegen ist uns der flächendeckende Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung in Österreich so wichtig, insbesondere im ländlichen Raum, wo dieses Problem so eminent ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein häufiger Grund aber, warum Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher in Österreich armutsgefährdet sind, ist, dass sie niedrige oder fehlende Unterhaltszahlungen haben. Genau das ist der Grund, warum wir heute hier stehen und dieses Thema diskutieren.
Zur Frage 4:
Ja, der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges Instrument, das derzeit schon im Unterhaltsrecht besteht. Er wurde in den Achtzigerjahren eingeführt. Allerdings deckt der Unterhaltsvorschuss als solcher nur einen ganz spezifischen Fall ab, nämlich, wenn es einen Unterhaltsschuldner gibt, der definiert ist, und es feststeht, dass dieser Unterhaltsschuldner bereits Unterhalt leisten muss und kann, und feststeht, wie viel er leisten muss und kann. Genau das sind die Voraussetzungen, dass der bereits festgeschriebene Unterhaltsvorschuss überhaupt zur Anwendung kommt.
Das heißt, der Unterhaltsschuldner muss zahlungsfähig sein und es muss bereits entschieden sein – meist vor Gericht –, welchen Betrag er dem Kind schuldet. Außerdem darf es keine legitimen Gründe geben, die ihn vom Zahlen abhalten. Wenn sich dann die Eintreibung dieses Unterhalts schwierig gestaltet, bekommt das Kind den sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Staat.
In so einem Fall übernimmt quasi der Staat die Aufgabe, den Unterhaltsvorschuss statt des Kindes einzutreiben, und in der Zwischenzeit zahlt der Staat dem Kind den Betrag, den es eigentlich vom Vater oder der Mutter bekommen sollte, egal, wie hoch dieser Betrag ist – das können 400 € sein, das können aber auch 30 € sein.
Genau das ist der Unterhaltsvorschuss. Das Kind gibt also in diesem Fall eine Forderung an den Staat ab, und der Staat übernimmt bloß die Eintreibung dieses Unterhaltes. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Nein, er kann dann dafür natürlich regressieren, das ist der große Unterschied. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.)
Nun komme ich zu jenem Grund, warum der Unterhaltsvorschuss allein nicht ausreichend ist, um Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher plus ihre Kinder in Österreich wirklich abzusichern. Wenn der Vater nämlich nicht mehr zahlen kann, weil er zum Beispiel durch eine plötzliche Erkrankung arbeitsunfähig geworden ist, auch wenn er vielleicht gerne möchte, dann bekommt das Kind auch nichts.
In diesem Fall gibt es ja auch keine Forderung, die das Kind an den Staat weitergeben könnte, um den Unterhalt für sich sozusagen in Form des Vorschusses einzuholen. In diesem Fall bekommen die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher und ihre Kinder kein Geld in Form eines Vorschusses.
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Unterhaltshöhe nicht feststeht, weil man sich endlos – monatelang, jahrelang – vor Gericht über die Höhe des Unterhalts streitet. Alle von uns kennen Verwandte, Bekannte oder Freunde, denen es so ergangen ist. In genau diesem Fall bekommt das Kind in der Regel entweder einen reduzierten oder gar keinen Vorschuss. Das Problem ist, dass – wenn über Jahre während der gerichtlichen Streitverfahren gar kein Vorschuss gegeben wird – es in diesen Fällen passieren kann, dass AlleinerzieherInnen und ihre Kinder an die Armutsschwelle kommen.
Zu den Fragen 5, 6 und 12:
Die Idee, dass es eine Absicherung für jene Alleinerziehende und ihre Kinder braucht, die im bestehenden System durch die Finger schauen, wie gerade skizziert, ist keine
neue, denn mit dieser beschäftigen wir uns in Wirklichkeit schon sehr lange. Wir stehen genau deswegen schon seit mehreren Jahren im Austausch mit einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem Rechtsbereich, mit VerfassungsexpertInnen, mit SozialwissenschaftlerInnen, mit betroffenen Organisationen der Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher.
In den vergangenen Monaten haben wir deshalb einen Vorschlag für die sogenannte Unterhaltsgarantie erarbeitet – mit Befassung all dieser verschiedenen Experten und Expertinnen und der betroffenen Organisationen – und als Antrag des SPÖ-Klubs letzte Woche auch in den Nationalrat eingebracht.
Wichtig ist mir auch zu sagen, dass dieser Antrag, den wir von der SPÖ letzte Woche eingebracht haben, von vielen Familien- und Alleinerziehenden-Organisationen positiv aufgenommen und bewertet wurde, etwa von der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende, von JUNO – Zentrum für Getrennt- und Alleinerziehende, vom Projekt Alleinerziehende, von der Evangelischen Frauenarbeit in Österreich oder auch von der Katholischen Frauenbewegung.
Ich darf kurz die wichtigsten Eckpunkte unseres SPÖ-Vorschlags für die Unterhaltsgarantie darstellen und skizzieren: Unterhaltsgarantien sollen erstens klarerweise AlleinerzieherInnen erhalten, die mit ihren Kindern in Österreich im selben Haushalt leben, die Familienbeihilfe beziehen und die keinen oder nur sehr wenig Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen. – Das sind die wichtigsten Eckpunkte für den Anspruch auf die Unterhaltsgarantie gemäß unserem Vorschlag.
Die Höhe der Unterhaltsgarantie orientiert sich in unserem Vorschlag nach dem sogenannten Regelbedarf, das ist ein von österreichischen Gerichten festgelegter Wert, wie viel ein Kind monatlich zum Leben in Österreich braucht, also quasi an Kosten verursacht. Abgedeckt werden sollen damit Kosten für Lebensmittel, Bekleidung, Wohnen, Schule et cetera – all diese Dinge sollen damit abgedeckt sein.
Es darf angemerkt werden, dass dieser Regelbedarf auf einer Berechnung aus dem Jahre 1964 basiert und seitdem jährlich von den Gerichten angepasst wurde. Im Wesentlichen lautet er nach dem Alter gestaffelt wie folgt: Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eines Kindes sind es 205 € pro Monat, und er geht bis zu 570 € pro Monat ab dem vollendeten 19. Lebensjahr.
Es wurde auch schon erwähnt, dass im Regierungsübereinkommen 2013 die Erstellung einer aktuellen Kinderkostenanalyse und darauf aufbauend eine Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen festgeschrieben ist. Das heißt, eine Neuberechnung müsste den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, weil etwa seit den Sechzigerjahren Mietkosten im Verhältnis zu den übrigen Lebenskosten deutlich gestiegen sind, die Gesellschaft sich generell stark verändert hat und Kosten wie für Internet oder Handy anfallen, die 1964 natürlich noch nicht inkludiert worden sind.
Zu Frage 7:
Wir gehen davon aus, dass etwa die Hälfte der Kinder von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern von der Unterhaltsgarantie profitieren würden. In Zahlen könnten damit etwa 90 000 Einelternhaushalte von der Unterhaltsgarantie profitieren.
Zu den Fragen 8 und 9:
Betreffend den Vorschlag der ÖVP: Der ÖVP-Klub hat einen Antrag eingebracht, einen Unterhaltszuschuss für MindestsicherungsbezieherInnen einzuführen. Dieser Vorschlag müsste aber im Gegensatz zu unserem Vorschlag erst von den Bundesländern – von neun verschiedenen Bundesländern – umgesetzt werden, da die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in der Ausführungsgesetzgebung ja Ländersache ist.
Das heißt, wir hätten dann im Endergebnis neun verschiedene Lösungen, neun verschiedene Zeitpunkte; und meines Wissens enthält der Antrag keine Umsetzungsfrist. Das heißt, es ist gar nicht gesagt, wann welches Land wirklich eine Lösung im Sinne der Unterhaltsgarantie verabschieden wird – das ist alles noch unklar im ÖVP-Vorschlag.
Des Weiteren sieht der Antrag vor, dass nur Personen, die die Mindestsicherung erhalten, Anspruch auf diesen Zuschuss, Entschuldigung, auf die Unterhaltsgarantie hätten. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) – Nein, laut ÖVP heißt das Zuschuss, nicht Unterhaltsgarantie, das ist ein anderes Wording.
Voraussetzung – darf man anmerken – für die Mindestsicherung ist aber, dass kaum Vermögen vorhanden ist. Ich darf erinnern, dass die Vermögensgrenze in den meisten Bundesländern bei 4 000 € liegt. Das heißt, man wartet darauf, bis diese Haushalte von Alleinerziehenden und Familien mit ihren Kindern in der Armut sind, bevor man ihnen etwas in die Hand gibt, um aus dieser Armut wieder herauszukommen. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)
Unser Vorschlag will absichern, dass Kinder – diese Hunderttausend Kinder – überhaupt in die Armut rutschen. Genau darum geht es. Wir verfolgen einen präventiven Ansatz: Wir wollen nicht, dass in diesem Land Kinder armutsgefährdet und armutsbedroht sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)
Der wesentliche Unterschied, meine Damen und Herren, ist, dass laut ÖVP-Vorschlag ja nur Mindestsicherungsbezieher anspruchsberechtigt wären, und das wären nur 15 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte in Österreich. Die Trefferquote wäre also sehr gering. Dagegen ist eine Anknüpfung an die Familienbeihilfe wie in unserem Vorschlag aus meiner Sicht deshalb sinnvoll, weil es ja um eine Unterstützung einer besonderen Familienform, nämlich der Alleinerziehenden und ihrer Kinder, geht.
Das Familienlastenausgleichsgesetz ist Bundessache. Damit hätten wir den Vorteil, dass wir eine österreichweit einheitliche Lösung haben. Es darf kein Unterschied gemacht werden, ob ein Kind in Vorarlberg oder in Wien oder im Burgenland Kind eines Alleinerziehenden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schwentner.)
Ich wurde auch zum Antrag der FPÖ befragt. Der Antrag der FPÖ betrifft das Unterhaltsvorschußgesetz und beinhaltet eine leichte Verfahrenserleichterung im Unterhaltsvorschussverfahren. Die Details sollen laut FPÖ per Verordnung vom Justizminister festgelegt werden. Dieser Vorschlag würde den AdressatInnenkreis von UnterhaltsvorschussbezieherInnen nicht erweitern. Das heißt, dass dies keine wesentliche Änderung zum Jetztzustand wäre.
Zur Frage 10:
Zu vielen Fragen des Unterhaltsrechts gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, an denen sich Gerichte derzeit orientieren können. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, und führt auch derzeit immer wieder dazu, dass es in vielen Bereichen teils widersprüchliche Rechtsprechungen gibt. Da muss zweifelsohne das Gesetz nachgeschärft werden, denn das ist nicht zumutbar.
Ich darf Ihnen dafür auch ein Beispiel geben, nämlich den Sonderbedarf: Jedes Kind hat, wie Sie wissen, spezielle Begabungen und Bedürfnisse, denn Kinder sind nicht gleich, und das ist gut so. Das kann eine Psychotherapie sein, die notwendig ist, oder ein Musikunterricht. Dadurch entstehen zusätzliche Ausgaben, die über den Regelbedarf hinausgehen.
Rechtlich wird vom sogenannten Sonderbedarf gesprochen, der selten vom gewöhnlichen Unterhalt abgedeckt werden kann. Trotzdem hat sich die Rechtsprechung zu-
nehmend in die Richtung entwickelt, dass dieser sogenannte Sonderbedarf vom laufenden Unterhalt einfach abgezogen wird.
Was bedeutet das konkret? Der Unterhaltsschuldner hat in einem solchen Fall keine zusätzlichen Kosten zu tragen, er zahlt weiterhin den regulären Unterhalt. Das heißt de facto, der andere Elternteil muss diese zusätzlichen Kosten oft komplett allein übernehmen. Genau in diesem Punkt muss das Unterhaltsrecht nachgeschärft werden, keine Frage, denn diese gesetzliche Lücke muss geschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch das Unterhaltsvorschußgesetz hat derzeit Lücken. Unterhaltsvorschuss gibt es – anders als bei der Familienbeihilfe – etwa nur, bis das Kind volljährig ist. Ein Neunzehnjähriger hingegen müsste theoretisch selbst auf Unterhalt klagen, wenn ein Elternteil nicht mehr zahlen will. Man könnte andenken, die Altersgrenze bis zum Abschluss der Ausbildung dieser jungen Menschen anzuheben, um genau das zu verhindern. (Abg. Walter Rosenkranz: Wählen mit 16, aber für den Unterhalt zahlen bis 30! …!) – 25! (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) – Genau, also bis 24 oder 25.
Zur Frage 11:
Im Regierungsübereinkommen 2013 wurde die Weiterentwicklung des Unterhalts und des Unterhaltsvorschussrechts festgeschrieben. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Daran kann ich erinnern. Zu diesem Zweck (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Gisela Wurm und Walter Rosenkranz) hat das Bundesministerium für Justiz im Mai dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet (Abg. Walter Rosenkranz: Entmündigung! Ist schon gut!), in der auch mein Ressort und andere Expertinnen und Experten vertreten sind und in der wir diese Themen bearbeiten und diskutieren.
Damit komme ich zum Ende. Sehr geehrtes Hohes Haus, sehr geehrte Abgeordnete, ich darf noch einmal betonen, dass wir da ein hochwichtiges Thema haben, das längst zeitlich überfällig ist, um erledigt zu werden. Wir müssen uns alle daran halten, und es ist ein Anliegen vieler AlleinerzieherInnen und ihrer Hunderttausend Kinder, die wir vor der Armut bewahren wollen. In Österreich hat Kinderarmut keinen Platz, und darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
15.39
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort gemeldet. Sie haben 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.39
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde es total super, dass wir heute noch eine Debatte über Kinder und Alleinerzieherinnen führen, die von Armut betroffen sind. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich halte es für ganz zentral, dass wir das heute noch einmal im Speziellen zum Thema machen, und zwar nicht nur zum Thema machen und darüber reden, sondern in Wirklichkeit über konkrete Vorschläge, die wir bereits letzte Woche auf den Tisch gelegt haben, heute abstimmen können. Und ich bin gespannt, wie sich da manche Kolleginnen und Kollegen verhalten werden.
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Kind, das gerade in der dritten Klasse Volksschule ist, und nun fällt eine Schullandwoche oder vielleicht ein Kinobesuch mit der Klasse am Abend an. Ich glaube, im ersten Moment freut man sich, dass man mit SchulkollegInnen einmal ein bisschen etwas anderes machen kann, als ausschließlich die Schule zu besuchen. Dann ist aber die Freude vielleicht nicht mehr so groß, wenn man das zu
Hause erzählt oder weil man selbst mit dem Alter auch schon das Gefühl oder das Gespür dafür und das Wissen hat, dass das für – in der Regel – die alleinerziehende Mutter einfach nicht bezahlbar ist.
Das ist natürlich auch ein fürchterliches Gefühl für die betroffene Mutter, für die betroffene Alleinerzieherin. Damit verbunden – ich möchte einiges untermauern, das auch schon von meinen VorrednerInnen gesagt wurde – ist natürlich ein Ausgrenzen innerhalb der Gesellschaft. Ich hoffe wirklich, dass das niemand von uns in dieser Form erlebt hat, wir – als Abgeordnete, als MinisterInnen – sind in einer sehr privilegierten Rolle, was das Finanzielle anbelangt, aber so geht es vielen Alleinerzieherinnen, so geht es vielen Kindern von Alleinerzieherinnen. Alleinerzieherinnen und vor allem ihre Kinder sind doppelt so häufig von Armut betroffen wie Kinder von Nicht-Alleinerzieherinnen, von Zweielternhaushalten.
Warum sind sie doppelt so häufig betroffen? – Weil oft plötzlich der Unterhalt nicht mehr fließt. Der Unterhalt, das haben wir auch schon gehört, ist ein ganz zentrales Element, warum man von Armut betroffen sein kann. Plötzlich stellt – in der Regel – der Vater den Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts. Das ist ja nicht irgendetwas, das wir erfinden, sondern das ist in vielen Gesprächen mit Frauen ein riesiges Thema. Wenn der Antrag auf Herabsetzung gestellt wird, dann kommt es zur Innehaltung der Zahlungen, diese Innehaltung kann sich über Monate, über Jahre ziehen (Abg. Gisela Wurm: Auf null!) – nämlich auf null, völlig richtig –, und damit hat man von heute auf morgen einfach kein Geld mehr zur Verfügung, kann nichts mehr zahlen und ist, wie gesagt, von Armut betroffen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir jetzt handeln. 2008, da war ich selbst noch nicht hier im Haus, war es im Regierungsprogramm, 2013 war es im Regierungsprogramm: eine Reform des Unterhaltsrechtes, des Unterhaltsvorschusses. Das liegt im Bereich des Justizministeriums. Jedes Mal wurden wir vertröstet – nicht nur wir von der SPÖ und die Grünen und andere KollegInnen, sondern auch der Österreichische Frauenring. Jedes Mal wurden wir vertröstet. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Wir wurden auch jedes Mal im Rahmen von parlamentarischen Anfragebeantwortungen vertröstet: Wenn das Erwachsenenschutzgesetz, damals war das sozusagen die Sachwalterschaftsreform, durch ist, dann widmen wir uns der Thematik des Unterhaltrechts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Materien sind beschlossen (Abg. Jarolim: Der Justizminister ist jetzt auch Vizekanzler!) – der ist jetzt auch Vizekanzler, völlig richtig –, und es ist noch immer nichts passiert! Es tagt eine Gruppe auf interministerieller Ebene, aber wir kennen keine Ergebnisse und wir kennen keine Berichte daraus.
Das Zentralste ist: Es muss jetzt etwas passieren! Es braucht für das neue Unterhaltsrecht – die Frau Ministerin ist schon darauf eingegangen, auch Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek – natürlich auch eine neue Kinderkostenanalyse. Die vorhandene Kinderkostenanalyse ist aus dem Jahr 1964 und basiert darauf, wie viel die Miete damals gekostet hat, wie viel man für Kleidung, für Essen und so weiter damals ausgegeben hat – damals: im Jahre 1964. Jetzt sind wir im Jahr 2017, und es hat sich seither ungemein viel getan. Das heißt, es braucht dringend diese Kinderkostenanalyse, es braucht dringend eine Neugestaltung der Regelbedarfsätze, die damit in Verbindung stehen.
Um eben zu verhindern, dass wir noch länger auf die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Unterhaltsrechts warten müssen, haben wir – wir als SPÖ gemeinsam mit vielen betroffenen ExpertInnen, mit betroffenen Alleinerzieherinnen – den Vorschlag gemacht, eine Unterhaltsgarantie zu etablieren. Das liegt sozusagen am Tisch. Wir, Sie alle, haben heute noch Gelegenheit, darüber abzustimmen und das auch zu
beschließen, denn wir müssen jetzt handeln, für die Kinder, für die Jugendlichen und für die Frauen.
Ich darf abschließend – das Lamperl blinkt schon – einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Unterhaltssicherung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine armutsfeste Unterhaltssicherung für Alleinerziehende in Form einer Unterhaltsgarantie, die sich an den Regelbedarfsätzen orientiert (= Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe) sowie eine Reform des Unterhaltsrechts, insbesondere des Unterhaltsvorschussgesetzes, auf Basis einer aktualisierten Kinderkostenanalyse zügig umzusetzen.“
*****
Ich bitte um Zustimmung im Sinne der Kinder, der Jugendlichen und der Frauen, um Kinderarmut und Frauenarmut endlich zu beenden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
15.45
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Andreas Schieder, Mag.a Gisela Wurm, Angela Lueger, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Unterhaltssicherung
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“ an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in der 199. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2017
Alleinerziehende sind finanziell deutlich höher belastet als Zwei-Eltern-Haushalte, insbesondere dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht ausreichend erbracht werden. In diesen Fällen soll Alleinerziehenden ein Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gebühren, der den Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung sichert (= Unterhaltsgarantie). Mangelnde Unterhaltsleistungen dürfen in Zukunft zu keiner Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien führen. Ziel dieser Maßnahme ist es zudem Härten auszugleichen, die sich aus den finanziellen Mehrbelastungen durch Kinder ergeben. Für Kinder mit Sonderbedarf werden spezielle Bestimmungen erforderlich sein. Die Unterhaltsgarantie wirkt subsidiär zu regulären Unterhaltsleistungen und orientiert sich an den in der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen in der Höhe der ungefähren Kinderkosten.
Eine weitere längst fällige Maßnahme zur Armutsbekämpfung und Unterhaltssicherung ist eine Aktualisierung der Kinderkosten. Diese ist notwendig, denn derzeit geht die
Berechnung des Regelbedarfs auf Werte einer 1964 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurück und wird jährlich lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Ebenso zügig ist das Unterhaltsvorschussgesetzes weiterzuentwickeln, Lücken müssen geschlossen werden. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder soll zukünftig bis zum Ende ihrer Ausbildung garantiert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine armutsfeste Unterhaltssicherung für Alleinerziehende in Form einer Unterhaltsgarantie, die sich an den Regelbedarfsätzen orientiert (= Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe) sowie eine Reform des Unterhaltsrechts, insbesondere des Unterhaltsvorschussgesetzes, auf Basis einer aktualisierten Kinderkostenanalyse zügig umzusetzen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
15.45
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Obmann des Familienausschusses darf ich mich einleitend für die gute Zusammenarbeit in unserem Gremium bedanken, auch wenn diese Materie Thema im Justizausschuss ist. Ich darf mich bei Angela Lueger, bei Michael Bernhard, bei Judith Schwentner und auch bei Anneliese Kitzmüller und Leo Steinbichler, der jetzt zwar keiner Fraktion mehr angehört, bedanken. Ich bin froh, dass wir immer sehr intensive, aber offene Diskussionen führen konnten, und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ein bisschen schmerzt es mich, dass uns vonseiten der SPÖ ausgerichtet wird, dass wir verhindert hätten, noch einen Familienausschuss zu terminisieren. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Einen Tag vor dem letzten Ausschusstag sozusagen eine Initiative zu starten, halte ich an und für sich für nicht sonderlich konstruktiv. (Abg. Schwentner: Aber es wäre möglich gewesen! – Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)
Wir haben im Familienbereich einiges zusammengebracht, wir haben uns der Familienbeihilfe in vielen Facetten gewidmet. Wir haben uns das Kinderbetreuungsgeld neu angesehen und eine Lösung gefunden, über ein Konto diese Bezüge zu bekommen. Ich darf erinnern, Frau Kollegin Lueger: Wir haben auch betreffend Sternenkinder etwas zusammengebracht. (Abg. Schwentner: … ein bissel ungeschickt!) Auch das war auf den letzten Metern nicht ganz einfach, aber letztendlich war dann das Projekt doch von Erfolg geprägt. (Abg. Schwentner: Genau!)
Heute geht es um die Unterhaltsgarantie, die jetzt von der SPÖ – danke, Frau Ministerin! – sehr sachlich aufgearbeitet wurde. Auch wir wissen, dass es armutsgefährdete Kinder in Alleinerzieherhaushalten gibt (Abg. Schwentner: Ja, sehr schön, hat sich herumgesprochen bis zur ÖVP!), aber auch in Haushalten, wo es zwei Elternteile gibt. Dazu werde ich aber dann noch kommen.
Es hat eine Fernsehkonfrontation gegeben, in der alle Spitzenkandidaten sich dafür ausgesprochen haben, in diesem Punkt eine Lösung zu finden. (Abg. Gisela Wurm: Jetzt!) Alle haben sich dafür ausgesprochen, eine Lösung zu finden. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Die aktuelle Situation im Parlament ist so, dass die FPÖ einen Antrag, ein Konzept geliefert hat, dass die SPÖ ein Konzept, das wir jetzt wirklich sehr im Detail gehört haben, geliefert hat und dass die ÖVP ein Konzept geliefert hat.
Ich würde mir wünschen, dass wir über diese Konzepte diskutieren (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm) und – das wird wahrscheinlich erst in der neuen Regierungsperiode sein – dass wir tatsächlich zu einer Lösung kommen.
Ganz kurz zu unserem Ansatz: Das eine ist, wir halten, was angekündigt ist, denn auch unser Konzept bringt eine Lösung für die betroffenen Kinder und Familien. (Abg. Schwentner: Aber erst, wenn sie Mindestsicherung haben, das ist absurd!) Wir müssen uns auf jeden Fall die Situation anschauen, um zu sehen, ob diese zusätzlichen Leistungen nicht auch ins Ausland gehen würden. (Abg. Schwentner: Das ist so erbärmlich!) Die Rechtsexperten sagen uns, dass das mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird, und das lehnen wir ab, denn wir fordern ja die Indexierung der Familienbeihilfe, die in andere EU-Staaten geht. Das wurde von Bundeskanzler Kern durchaus schon sehr, sehr wohlwollend kommentiert. Es war aber dann leider mit der Sozialdemokratie nicht möglich, dieses Projekt in eine Beschlussfassung zu bringen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Unser Konzept gewährleistet, dass nicht nur Alleinerziehende in den Genuss dieser Unterstützung kommen, sondern, wenn Bedarf gegeben ist, auch Kinder, die mit zwei Elternteilen leben, denn es geht ja um die Armutsgefährdung von Kindern, und Kinder können, auch wenn sie mit beiden Elternteilen leben, in diese Situation kommen. Und wir haben auch ein Konzept zur Gegenfinanzierung, denn es geht hier um Beträge im Millionenbereich, und wenn die Geschichte mit der Indexierung gelöst wird, kann damit ein Teil davon durchaus gegenfinanziert werden.
Ganz kurz noch zum Konzept der SPÖ, da tauchen nämlich einige Fragen auf: Wir müssen uns die Sache mit der Exportfähigkeit anschauen. (Abg. Gisela Wurm: Hat die Frau Ministerin eindeutig ausgeführt!) Wir wollen nämlich nicht – ich möchte das noch einmal unterstreichen –, dass diese Gelder in die Europäische Union exportiert werden. Wir müssen diskutieren, ob es nicht zu einem Missbrauch kommen kann (Abg. Gisela Wurm: Eindeutig ausgeführt!), das muss man sich auch ganz genau anschauen.
Und wir müssen auch über die Finanzierung reden, denn die Unterhaltsvorschüsse machen laut Rechnungsabschluss 2015 bisher schon 135 Millionen € im Jahr aus, davon sind 55 Millionen € nicht einbringbar. (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Gisela Wurm.) Wenn Ihr Konzept in die Realität umgesetzt wird, dann verursacht das laut unseren Experten Kosten in der Höhe von 350 bis 650 Millionen €.
Ich sage Ihnen ganz offen, auch die Diskussion rund um den Familienlastenausgleichsfonds hat uns im Familienausschuss intensiv beschäftigt, und ich lasse mir den FLAF durch unüberlegte Beschlüsse nicht ausräumen! Daher ersuche ich Sie noch um etwas Zeit, dass wir das sachlich diskutieren können, damit es dann bald zu einem Beschluss kommen kann. (Abg. Gisela Wurm: Es geht um Kinder! Wir haben keine Zeit!)
In diesem Sinne: Vielen Dank für die offenen Worte und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim: Ich hätte mir eine ernsthaft vorbereitete Rede erwartet!)
15.52
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Schimanek gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.
15.52
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch sehr froh, dass wir noch einmal das Thema Alleinerzieherinnen hier im Plenum behandeln dürfen. Was mich aber wirklich erschüttert: Obwohl sehr sachlich vorgetragen, ist der Streit der beiden Regierungsparteien bei diesem Thema immer noch eklatant. Sie werden auf keinen grünen Zweig kommen.
Ich habe mir die Zahlen jetzt auch noch einmal angeschaut. Laut Armutskonferenz sind rund 18 Prozent der österreichischen Bevölkerung, das sind 1 542 000 Menschen, armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, das heißt, ihr Einkommen liegt unter der Armutsschwelle. 3 Prozent der österreichischen Bevölkerung, und das sind immerhin auch noch 257 000 Menschen, haben ein so geringes Einkommen, dass sie sich nicht alle wesentlichen Güter, die man zum Leben braucht, leisten können.
Eine Vorrednerin hat es, glaube ich, auch angesprochen: Man kann sich keine gesunden Lebensmittel leisten, man kann die Wohnung nicht heizen. Das ist wirklich ein eklatanter Missstand im reichen Österreich. Natürlich gehören dazu auch die Alleinerzieherinnen, aber auch, nicht zu vergessen, Familien mit drei oder mehr Kindern.
Frau Minister, Sie haben meinen Antrag angesprochen, den ich ja schon im Jahr 2010 eingebracht habe, wo ich sehr rasch eine Änderung herbeiführen wollte, denn um überhaupt vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen zu können, benötigt man in Österreich einen vollstreckbaren Exekutionstitel. Den kann man aber bei der Geschwindigkeit, mit der die Gerichte in Österreich arbeiten, ja kaum bekommen. Leidtragende sind in diesem Fall die Alleinerzieherinnen und ihre Kinder, sie haben dadurch einen sehr hohen finanziellen Nachteil.
Heute, drei Tage vor der Nationalratswahl, oder letzte Woche kommen Sie endlich drauf: Da gibt es ein Thema, das wir eigentlich vergessen haben. (Abg. Gisela Wurm: Was?) Sie haben es vergessen! Ich kann Ihnen das ja natürlich auch beweisen. Mein Antrag zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes liegt schon seit dem Jahr 2010 im Justizausschuss. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) – Gisela, bevor du dich jetzt lang aufregst, sage ich es dir: Er wurde von der SPÖ jedes Mal vertagt.
Ich kann mich erinnern, als ich in diesem Justizausschuss war, Kollege Steinhauser war auch dabei, haben alle einheitlich davon gesprochen, dass es diesbezüglich einen eklatanten Missstand in Österreich gibt. Alle Fraktionen – Herr Steinhauser, Sie werden es mir sicher noch bestätigen (Abg. Steinhauser: So ist es!) –, haben uns versprochen, dass wir zu diesem Thema eine weitreichende Enquete durchführen werden. Gerade deswegen – der Justizminister hat es heute angesprochen –, weil es unterschiedliche Länderregelungen, unterschiedliche Ansätze gibt, müssen wir uns alle zusammensetzen: das Justizministerium, das Sozialministerium, das Familienministerium und die Länder. Das wurde uns versprochen! (Abg. Steinhauser: So ist es!) Sie haben es versprochen und nicht eingehalten, und das ist Ihre Verantwortung.
Deshalb: Kommen Sie nicht drei Tage vor der Wahl mit irgendwelchen Anträgen daher, und streuen Sie nicht den Leuten in Österreich Sand in die Augen, wenn Sie es bis jetzt nicht geschafft haben, eine richtig gute Lösung (Abg. Heinisch-Hosek: Ihre war nicht gut!) für die ÖsterreicherInnen zu finden! (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben es beide erklärt, Sie haben das zwei Mal in Regierungsabkommen festgehalten, aber haben es erst jetzt geschafft, Anträge in den Nationalrat zu bringen. Das ist beschämend, das ist eine Augenauswischerei! Sie streuen wirklich nur den Leuten Sand in die Augen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich gebe Ihnen jetzt aber noch einmal eine Gelegenheit, unseren Anträgen, die Sie ständig verschoben und ignoriert haben, zuzustimmen. Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von Alleinerziehenden durch erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss für österreichische Staatsbürger
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der folgende Forderungen umgesetzt werden:
1. Antragstellern, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist ein angemessener einstweiliger Unterhaltsvorschuss auszubezahlen, wenn sie glaubhaft machen, dass der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist.
2. Die näheren Bestimmungen über die Höhe des einstweiligen Vorschusses sowie über Art und Inhalt der Glaubhaftmachung des Zahlungsverzugs sind im Wege einer Verordnung des Bundesministers für Justiz festzulegen, dabei sind die Vermögenssituation des Antragstellers sowie die Dauer des Verzuges zu berücksichtigen.
3. Der Bund ist verpflichtet, die vorausbezahlten Beträge beim Unterhaltsschuldner unverzüglich einzutreiben.
4. Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für Kinder in einem EU/EWR-Staat an die Kaufkraft im jeweiligen Land.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.58
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Schimanek, Anneliese Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend Unterstützung von Alleinerziehenden durch erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss für österreichische Staatsbürger
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend "Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!" in der 199. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2017
Nach dem österreichischen Kindschaftsrecht haben beide Elternteile gegenüber ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten und müssen zum Unterhalt ihrer (ehelichen und unehelichen) Kinder beitragen. Elternteile, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern leben, sind demnach zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet.
Wird dieser Geldunterhalt vom Unterhaltsschuldner nicht geleistet, wird seitens der Republik Österreich ein Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) zur Sicherstellung des Unterhalts der Kinder ausbezahlt.
Dieser wird auf Antrag jenes Elternteils, der zur Vertretung des Kindes befugt ist, gewährt. Der Unterhaltsvorschuss wird ab Beginn des Monats der Antragstellung für höchstens fünf Jahre gewährt und vom zuständigen Oberlandesgericht jeweils am 1. eines Monats im Voraus an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Problematisch dabei ist allerdings, dass gemäß § 3 Z. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz 1985 - UVG) ein Unterhaltsvorschuss durch den Bund nur dann geleistet werden kann, wenn für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel besteht. Da der Lauf des Rechtwegs zur Erlangung eines Exekutionstitels aber erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann, kann es für einkommensschwache, betroffene Mütter zu massiven finanziellen Engpässen kommen. Daher soll künftig die Glaubhaftmachung, dass der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist, durch Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft für die Zuerkennung eines angemessenen einstweiligen Unterhaltsvorschusses genügen.
Die genannten Leistungen können durch Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für Kinder in einem EU/EWR-Staat an die Kaufkraft im jeweiligen Land finanziert werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der folgende Forderungen umgesetzt werden:
1. Antragstellern, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist ein angemessener einstweiliger Unterhaltsvorschuss auszubezahlen, wenn sie glaubhaft machen, dass der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist.
2. Die näheren Bestimmungen über die Höhe des einstweiligen Vorschusses sowie über Art und Inhalt der Glaubhaftmachung des Zahlungsverzugs sind im Wege einer Verordnung des Bundesministers für Justiz festzulegen, dabei sind die Vermögenssituation des Antragstellers sowie die Dauer des Verzuges zu berücksichtigen.
3. Der Bund ist verpflichtet, die vorausbezahlten Beträge beim Unterhaltsschuldner unverzüglich einzutreiben.
4. Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für Kinder in einem EU/EWR-Staat an die Kaufkraft im jeweiligen Land.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Mag. Steinhauser gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
15.58
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Thema Unterhaltsgarantie haben die Bürgerinnen und Bürger eine bittere Erfahrung machen müssen. Wenn sich sechs Politiker in einer Wahlkampfsituation hinstellen und alle sechs ein Ja-Schildchen in die Höhe heben, dann heißt das noch nicht, dass
alle dafür sind. Ich finde es aber gut, dass man das noch vor der Wahl sieht. Das ist aber nicht der einzige Punkt, ich habe es vorhin schon gesagt: Auch bei der Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten – das steht im Wahlprogramm der ÖVP – wird die ÖVP heute dagegen stimmen.
Es ist bedauerlich, wenn Politiker und Politikerinnen im Fernsehen bei Wahlkampfduellen etwas versprechen und es dann, fünf Minuten später, nicht einhalten. In dem Fall ist es besonders bedauerlich, weil das auf dem Rücken jener ausgetragen wird, die im Leben eine harte Situation zu meistern haben, nämlich dass sie Kinder und zu wenig Geld für diese Kinder haben, um zumindest Dinge wie Schulausflüge, Skikurse et cetera, zu bezahlen. (Abg. Schwentner: Genau!)
Mich hat es aber aus einem Grund nicht wirklich verwundert – Kollegin Schimanek hat das schon angedeutet –: Wir führen eigentlich seit zehn Jahren einen zähen Kampf um das Thema Mindestunterhalt. Diese Debatte ist ja nicht bei der Puls-4-Diskussion entstanden, wie manchmal der Eindruck erweckt wird, sondern da gibt es eine lange, lange Vorgeschichte.
Ich habe extra für die heutige Debatte diese Vorgeschichte ausheben lassen, um zu zeigen, wie zäh diese Auseinandersetzung ist und wie wenig dann davon zu halten ist, wenn plötzlich ein Spitzenkandidat wie Sebastian Kurz ein Ja-Schild in die Höhe hält.
Die Geschichte beginnt im Justizausschuss vom 22.6.2011. Damals – und darauf hat Kollegin Schimanek verwiesen – haben wir das Problem Mindestunterhalt und Unterhaltsgarantie intensiv debattiert, nämlich genau unter der Prämisse, dass der Unterhalt für manche zu wenig ist, um dann mit den Kindern den Alltag bestreiten zu können. Große Übereinkunft: Wir machen eine parlamentarische Enquete, das Thema ist wichtig und rechtlich schwierig! Der zweite Teil stimmt, dazu komme ich später noch; aber es ist wichtig.
Dann ist Folgendes passiert: Am 16.9. haben wir einen Vorschlag vorgelegt. Damals war übrigens – das würdige ich von mir aus, auch wenn er mir nicht nahesteht; Sie erinnern sich sicher – auch noch Kollege Stadler im Parlament, der, aus welchen Motiven auch immer, da durchaus mitgezogen hat. Wollen wir das noch dazusagen ... (Ruf bei der SPÖ: Er war Volksanwalt!) – Ja, ich glaube, aus seiner Erfahrung als Volksanwalt, als der er von vielen AlleinerzieherInnen kontaktiert worden ist.
Es war nicht möglich – und Sie wissen, die Abhaltung einer Enquete braucht nach dem Usus Einstimmigkeit –, es war nicht möglich, diese Einstimmigkeit im Parlament zu bekommen. Die ÖVP hat sich gegen diese Enquete gewehrt. – So, damit ist zum ersten Mal dieses Anliegen auf der Strecke geblieben.
Regierungsübereinkommen 2013: Wieder ist der Mindestunterhalt für Kinder ein Thema. Wir haben 2014 einen neuerlichen Anlauf unternommen. Damals hat nämlich sogar Justizminister Brandstetter – daran kann ich mich erinnern – im Ausschuss gesagt, das wäre eine gute Idee. Wiederum, weil es rechtlich nicht ganz einfach ist, hat er gesagt: Ja, holen wir uns die Experten, setzen wir uns im Parlament zusammen, diskutieren wir das durch! Das Problem – ich komme später noch darauf zurück – sind der Föderalismus und die Kompetenzverteilung auf die Länder. Der Justizminister hat damals gesagt: Ja, machen wir eine Unterhalts-Enquete.
Ich habe mir gedacht: Wenn jetzt Minister Brandstetter seiner eigenen Fraktion empfiehlt, dass wir eine Unterhalts-Enquete machen, müsste das doch der Durchbruch sein. Mitnichten! Es ist wieder nichts weitergegangen.
Jetzt mag durch den Wahlkampf eine gewisse Dynamik hineingekommen sein, aber diese Dynamik ist nur eine scheinbare.
Nun möchte ich zum Rechtlichen kommen; es ist tatsächlich nicht ganz einfach. Die SPÖ macht einen Vorschlag, der das Problem dadurch zu greifen und zu lösen versucht – wir unterstützen diesen Vorschlag auch grundsätzlich, weil er durchaus ein richtiger Ansatz ist –, dass man sagt: Wir haben nicht die Kompetenzen für eine Kindergrundsicherung, die eigentlich notwendig wäre, also können wir zumindest für die AlleinerzieherInnen im Rahmen des Unterhaltsvorschußgesetzes etwas machen. Das ist ein durchaus richtiger Zugang.
Aber – und das ist jetzt der Punkt der ÖVP, der ja nicht ganz falsch ist – die ÖVP sagt, es gibt natürlich auch Kinder in Beziehungen, die möglicherweise aufgrund des Elterneinkommens in einer sozial schwierigen Situation sind. Die Lösung wäre eine Kindergrundsicherung, dann wären sowohl AlleinerzieherInnen als auch armutsgefährdete Familien erfasst. Wir wissen, die beiden hauptarmutsgefährdeten Gruppen sind AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien, nämlich Drei- und Vierkindfamilien. Das heißt, so eine Kindergrundsicherung wäre eigentlich eine tolle Lösung.
Jetzt beginnt aber das Problem der Republik Österreich mit der Kompetenzverteilung. Für diese Kindergrundsicherung wären wiederum die Länder zuständig. Das heißt, da haben wir im Nationalrat nicht die Kompetenz, dieses Gesetz zu verabschieden. Insofern komme ich jetzt zum ÖVP-Vorschlag. Wenn ihr sagt, man muss das an die Mindestsicherung anhängen, dann ist da einmal das erste Problem, dass tatsächlich nur jene Kinder betroffen sind, die Eltern in der Mindestsicherung haben. Es gibt aber Eltern, die wenig verdienen und trotzdem keine Grundsicherung haben, sodass damit das Thema Kinderarmut nicht endgültig gelöst ist.
Jetzt komme ich wieder zum Kompetenzdschungel. Ihr sagt nun etwas, was mich überrascht, ihr sagt nämlich: Dann gehen wir doch in die Grundsatzgesetzgebung. Das überrascht mich deswegen, weil, als wir die Mindestsicherung diskutiert haben, unser Ansatz immer relativ klar war, nämlich: Wir brauchen einheitliche Standards in ganz Österreich. Und wie erreichen wir die? – Mit einer Grundsatzgesetzgebung! Da war die ÖVP die Partei, die gesagt hat: Das wollen wir nicht.
Dann haben die Alleingänge der Länder begonnen und damit diese insgesamt schwierige Situation, die wir jetzt bei der Mindestsicherung haben, inklusive dem, dass es durch ein unterschiedliches Niveau natürlich nicht nur für die betroffenen Familien schwierig ist, sondern auch nachvollziehbare Anreize bestehen, dann, wenn man betroffen ist, dort hinzuziehen, wo die Mindestsicherung höher ist. Da wäre eine gemeinsame Lösung sicher besser gewesen.
Uns das jetzt anzubieten, nachdem man vorher gesagt hat, das geht gar nicht, und, ich glaube, sogar im Regierungsübereinkommen gemeinsam festgelegt hat, dass es diese Grundsatzgesetzgebung nicht mehr geben soll, ist – ich sage es einmal gelinde – der Versuch, aus dem Puls-4-Studio zu flüchten und irgendwie den Anschein zu wahren, dass man das Anliegen vertritt, aber nicht wirklich Redliches umsetzen zu müssen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Das finde ich wirklich schade, weil dieser Kompetenzkonflikt, den wir hier haben, ein Beispiel für klassischen fehlgeleiteten Föderalismus ist, da wir einerseits eine Zuständigkeit beim Bund haben und andererseits das sogenannte Armenwesen, wie es antiquiert noch heißt, bei den Ländern ist. Das sind Kompetenzkonflikte, die bereinigt gehören. Der Bund gehört zuständig gemacht für die Sozialgesetzgebung, dann hat er auch die Möglichkeit, gestalterisch tätig zu werden.
Jetzt befinden wir uns in einem Kompetenzwirrwarr. Da gibt es Ansätze, die wir unterstützen, die aber natürlich nicht alles umfassen, und den Rest können wir nicht machen, weil diese Hilfskonstruktionen nicht funktionieren. Wer bleibt übrig? – Die Betroffenen, und das sind in dem Fall die Kinder! Das tut mir besonders weh, weil ich
mich durchaus als Familienmensch definieren würde. Nur definiere ich Familie nicht über Vater/Mutter, sondern über die Kinder.
Daher tut es mir leid, wenn wir zwar sechs Ja in einer Puls-4-Debatte haben, aber am Ende die Politik blamiert ist, weil sich zeigt, dass unsere Verfassung es nicht einmal schafft, diese Herausforderung zu meistern, beziehungsweise wir Politikerinnen und Politiker haben, die sich am Ende nicht mehr daran erinnern, was sie im Puls-4-Studio versprochen haben. Schade, aber der 15.10.2017 bietet ja eine Möglichkeit für die Wählerinnen und Wähler, darauf eine Antwort zu geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.06
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
16.06
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema, das jetzt hier aufgemacht wurde, ist wesentlich breiter diskutiert worden als die eigentliche Unterhaltsgarantie, um die es geht. Beim Zuhören, muss ich ehrlich sagen, habe ich mich schon über sehr viele Dinge gewundert.
Das eigentliche Thema bei Alleinerziehenden ist – ich habe mir das angesehen –: Wir reden von 2,4 Millionen Familien, wir reden von 1,7 Millionen Ehepaaren, von 386 000 Lebensgemeinschaften, und dann reden wir von 261 000 Müttern und 48 000 Vätern in einer Ein-Eltern-Gemeinschaft, Ein-Eltern-Familie. Das heißt, wenn ich mir jetzt die Zahlen ansehe, die 180 000 armutsgefährdeten Alleinerziehenden, bedeutet das: Ungefähr 80 oder 85 Prozent der Frauen und ungefähr 50 Prozent der Männer, die in einer Ein-Kind-Familie sind, sind armutsgefährdet, wenn ich jetzt diese Diskussion so verfolge.
Was mich natürlich wundert, was auch meine Kollegen in der Fraktion zur Diskussion veranlasst hat, ist, so kurz vor Ende der Legislaturperiode, so kurz vor einer Wahl einen Beschluss zu fassen, weil die Sozialdemokratie das Thema richtig erkannt hat, bezüglich dessen aber überhaupt keine Form von Gegenfinanzierungsvorschlag und auch keine klare Schätzung darüber, welche Mehrkosten auf die Republik zukommen, vorliegen.
Zu dem Problem sei gesagt, dass auch wir von den NEOS uns sehr klar dazu bekennen, dass natürlich eine Eine-Mutter- oder eine Ein-Vater-Familie mit einem Kind oder mehreren Kindern nicht in die Armut abdriften darf. Dazu bekennen wir uns uneingeschränkt. Was unserer Ansicht nach aber sehr unseriös ist, ist ein Antrag im Parlament wenige Tage vor einer Wahl, von dem wir nicht wissen, ob er 200, 300, 400 oder noch mehr Millionen € an zusätzlichen Kosten bedeuten wird, und das Ganze bei einem Familienlastenausgleichsfonds, wo wir schon durch die Gesetzgebung in den letzten Jahren tatsächlich eine Neuverschuldung im Jahr 2019 von einer halben Milliarde pro Jahr erleben werden. Das bedeutet, viele Dinge, die in diesen Familienlastenausgleichsfonds hineingepackt werden, sind auf der anderen Seite gar nicht mehr ausreichend finanziert.
Ich möchte an der Stelle vorwegschicken, wir stehen zu unserem Wort, welches wir in der Puls-4-Sendung gegeben haben: Wir werden diesen Entschließungsantrag mittragen. Wir erwarten allerdings, dass in der nächsten Legislaturperiode, wenn die entsprechende Gesetzesmaterie vorgelegt wird, auch über die Gegenfinanzierung diskutiert wird, wie wir dieses Thema entsprechend angehen wollen.
Das Zweite – und das ist aus meiner Sicht ebenfalls sehr wichtig, weil, auch wenn das Thema schon oft im Parlament diskutiert wurde, jetzt mit größter Eile ein Antrag
gebastelt wurde und wir als Fraktion nicht eingeladen waren, mitzuwirken –: Es fehlen erhebliche Daten! Auf diese Frage, welche Daten wir brauchen, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können, um die Lücke zu schließen, würde ich jetzt tatsächlich nicht warten, aber wir müssen uns trotzdem gleichzeitig darauf vorbereiten, die entsprechenden Daten zu erheben. Daher fordern wir von den NEOS eine sogenannte Sunset Clause, das heißt, dass wir tatsächlich Daten evaluieren. Ich komme dann später noch in einem eigenen Antrag dazu.
Was tatsächlich aus meiner Sicht ebenfalls fehlt, ist die ausreichende Begründung der Sozialdemokratie, warum man in den letzten Jahren nichts gemacht hat. Kollegin Heinisch-Hosek hat richtigerweise gesagt, 2008 war das schon im Regierungspapier. Neun Jahre – und Sie können jetzt nicht sagen, Sie haben sich neun Jahre lang ausschließlich die Zähne an der ÖVP ausgebissen. Sie waren neun Jahre in der Verantwortung, Sie hätten das neun Jahre auch tatsächlich zu einer Bedingung machen können, um eine Regierung mit der ÖVP zu bilden. Das haben Sie anscheinend nicht gemacht. Neun Jahre ist nichts passiert, und dann soll alles in einer Woche oder in zwei Wochen passieren?!
Ich möchte schon darauf eingehen, dass es um wesentlich mehr geht als um eine Lücke in Sachen Unterhaltsgarantie, die geschlossen werden soll, und darauf hinweisen, dass es allein 31 Empfehlungen des Rechnungshofes gibt, was das Thema Unterhaltsvorschüsse betrifft. Von den 31 Empfehlungen des Rechnungshofes hat meines Wissens die Sozialdemokratie auch keine umgesetzt, genauso wenig wie die ÖVP. Aber ganz ehrlich: Was Sie von der ÖVP betrifft, ist es ja spürbar, dass dieses Thema für Sie unangenehm ist, weil Kurz zugesagt hat, dass etwas passieren soll. Jetzt haben Sie etwas eingebracht, von dem Sie gewusst haben, dass alle anderen es ablehnen und somit die Sache erledigt ist. Aber von Ihnen hätte ich sozusagen etwas mehr an Futter im Antrag erwartet, etwas mehr Inhalt, etwas konkretere Vorstellungen. Das fehlt hier zur Gänze.
Das andere – und darauf möchte ich auch eingehen – betrifft den Familienlastenausgleichsfonds, über den das Ganze ja finanziert werden soll. Ich habe, und das wissen Sie, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, auch als Sie Ministerin waren, permanent neue Anträge dazu eingebracht, weil es um die Frage einer Reform ging. Frau Ministerin Karmasin war enden wollend begeistert, jedenfalls was die Reform betrifft. Wir haben, wenn wir da alle neuen Ideen, Vorschläge und Unterstützungen für Familien hineinpacken, ein massives Problem.
Daher – und da möchte ich noch einmal auf unsere Vorschläge im Konkreteren eingehen – ist das Erste, was wir tatsächlich brauchen, dass wir eine Entflechtung machen und nur das über den FLAF finanzieren, was tatsächlich auch Familien betrifft. Es gibt viele Dinge, die im Unterrichtsbereich oder im Gesundheitsbereich liegen, wo der FLAF keine Verantwortung trägt, und da wäre eine Reform dringend erforderlich. Die SPÖ hat diese Reformen, die in den letzten vier Jahren von uns NEOS vorgeschlagen wurden, jedes Mal aufs Neue abgelehnt.
Das andere, worauf ich auch schon hingewiesen habe: Seit 2016 ist es so, dass der FLAF jedes Jahr neue Schulden aufbaut: 2017 sind es 170 Millionen €, 2018 456 Millionen €. Wer soll das bezahlen? – Diese Antwort bleiben beide schuldig.
Was meinerseits auch sehr wichtig ist zu erklären, ist der Grund, warum wir beim ÖVP-Antrag nicht mitgehen können. Die ÖVP schlägt vor, das Thema der Unterhaltsgarantie an die Mindestsicherung zu koppeln. Allein dazu ganz konkret: Erstens treffen Sie damit, wie schon richtigerweise gesagt worden ist, nur einen Teil derjenigen, die tatsächlich leidend sind und um die es auch bei der Zusage von Sebastian Kurz gegangen ist. Wesentlich zu sein scheint mir aber auch, dass Sie das über die Min-
destsicherung und somit über die Bundesländer organisieren wollen. Wir wissen heute bereits, dass das mit der Mindestsicherung – Kollege Loacker wird sicher auch darauf eingehen – nur sehr enden wollend funktioniert. Das heißt, Sie machen einen Vorschlag, von dem Sie wissen, dass am Ende des Tages den Kindern, um die es geht, nicht in einem ausreichenden Ausmaß geholfen wird.
Ich möchte an dieser Stelle, weil ich gesagt habe, es geht uns auch um das Thema Evidenz, folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung einer statistischen Erhebung zum Unterhaltszuschuss
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt- und Unterhaltsvorschuss in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, die als Basis für eine umfassende Reform des geltenden Unterhaltsrechts, insbesondere des geltenden Unterhaltsvorschussgesetzes, genommen werden kann.“
*****
Mir ist an dieser Stelle Folgendes ganz wichtig: All das, was wir heute diskutieren, hätten Sie von der SPÖ und Sie von der ÖVP in den letzten vier Jahren mit Leichtigkeit umsetzen können. Das liegt an einer fehlenden Kooperation, an einer Unfähigkeit des gemeinsamen Regierens, auf den Schultern von Familien, auf den Schultern von Alleinerziehenden, und das darf sich kein weiteres Mal wiederholen!
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir in der nächsten Legislaturperiode eine Familienpolitik für Familien machen und keine für einen Privilegienstadel von Rot und Schwarz. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.14
Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Durchführung einer statistischen Erhebung zum Unterhaltszuschuss
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Andreas Schieder, Mag. Gisela Wurm, Angela Lueger, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen.
Um Chancengerechtigkeit für die Menschen in Österreich zu gewährleisten ist es notwendig, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche möglichst gute Rahmenbedingungen vorfinden, um ihre Lebensziele zu erreichen. Familienformen verändern sich in unserer Gesellschaft laufend, die Zahl der Eheschließungen ist seit Jahren rückläufig, gleichzeitig steigert sich die Gesamtscheidungsrate, die sich seit dem Jahr 1981 von 26,5 Prozent auf 40,5 Prozent fast verdoppelt hat (Quelle: Statistik Austria). Dieser gesellschaftliche Wandel bedingt auch eine Reform des Unterhaltsrechts, das dringend modernisiert werden muss: Denn in Österreich lebten im Jahr 2015 606.400 Men-
schen (als alleinerziehender Elternteil oder Kind) in einem Alleinerziehendenhaushalt. Dies entspricht einem Anteil von 7,2 Prozent der Gesamtbevölkerung (Quelle: ÖIF 2016). Alleinerziehende stellen eine besonders vulnerable Gruppe in unserer Gesellschaft dar, die oft Unterstützung bedürfen. Die derzeitigen Vorschläge bezüglich einer staatlichen Unterhaltsgarantie sind vor allem als Maßnahme zur punktuellen Ausbesserung eines Gesetzes gedacht, das grundlegend reformiert werden muss. Eine derartige Reform kann allerdings nur evidenzbasiert durchgeführt werden. Im Jahr 2014 zahlte der Bund an 51.839 Minderjährige insgesamt 134,87 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen aus. Nur 77,53 Mio. EUR konnten bei den Unterhaltsschuldnern eingebracht werden, die Einbringungsquoten stagnieren lt. Rechnungshof bei 57 Prozent (Quelle: Rechnungshof Reihe BUND 2016/7/4). Es gibt keinerlei österreichweit standardisierten Erhebungen über Verfahrensdauern bei Regressforderungen. Auch über etwaige zusätzliche Förderungen, die von Ländern und Gemeinden für jene ausbezahlt werden, die keinen Unterhaltsvorschuss gegenüber dem Staat geltend machen können, fehlen Daten und Fakten. Es ist zudem unklar, ob Menschen, die beim ersten Klagsversuch nicht erfolgreich sind, noch einmal klagen und ob es Evaluierungen und Follow-Ups von Seiten der ausführenden Stellen gibt. Derartige Zahlen, Daten und Fakten sind essentiell, um eine umfassende und evidenzbasierte Reform des Unterhaltsgesetzes durchzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt- und Unterhaltsvorschuss in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, die als Basis für eine umfassende Reform des geltenden Unterhaltsrechts, insbesondere des geltenden Unterhaltsvorschussgesetzes, genommen werden kann.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
16.14
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehbildschirmen! Ich möchte wieder zurückkommen zum Thema der Unterhaltsgarantie, möchte noch einmal einige Zahlen in den Raum stellen, weil da viele herumschwirren, und möchte mich auf die Statistik Austria beziehen.
Wir haben rund 180 000 Einfamilienhaushalte: 180 000, Statistik Austria. 49 Prozent der nicht erwerbstätigen und 19 Prozent der erwerbstätigen Alleinerzieher sind armutsgefährdet. Das ist ein Prozentsatz, der deutlich über dem europäischen Richtsatz liegt; das kann so nicht sein! Nahezu ein Viertel der Ein-Eltern-Haushalte, sprich 23 Prozent, kann sich die Dinge des täglichen Lebens nicht mehr leisten, die wir hier auch schon genannt haben.
Jetzt war es ganz einfach unser Ziel, etwas zu entwickeln, wie wir diesen AlleinerzieherInnen – mit großem I – helfen können. Das Beispiel mit der Unterhaltsgarantie war jenes, wo wir gesagt haben, es ist ja so, dass, wenn – und meistens sind es leider die Väter – die Väter ihre Unterhaltszahlungen festsetzen lassen, bei Gericht erneut festsetzen lassen, ab diesem Zeitpunkt die Frau für das Kind nichts mehr bekommt. Das ist ein großes Problem. Und ja, es stimmt, dass wir im Augenblick wohl nichts weiter-
bringen, ja, es stimmt, wir haben dieses Problem schon lange liegen, wir haben aber auch einen Koalitionspartner, der in dieser Weise nicht mit uns gemeinsam gearbeitet hat. (Abg. Schimanek: Ihr habt meine Anträge zur Vertagung gebracht!) Somit haben wir jetzt diese Idee der Unterhaltsgarantie entwickelt, die zuerst diejenigen treffen sollte, die gar nichts bekommen, sodass diese mit Geld für ihre Kinder abgesichert sind.
Wir haben im aktuellen Unterhaltsrecht – und da gebe ich allen recht, vor allen Dingen dem Kollegen Steinhauser, der ja die Geschichte auch noch einmal erzählt hat – die Problematik, dass diese Kinder jetzt schlichtweg nichts bekommen, wenn die Zahlungen neu festgesetzt werden. Wir kennen die Versprechen, wir kennen die Versprechen des Herrn Bundesministers und jetzt auch Vizekanzlers Brandstetter, der noch vor drei Jahren eine Arbeitsgruppe gegründet hat, uns aber nie gesagt hat, was in dieser Arbeitsgruppe weitergegangen ist. Es liegt auch kein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe vor. Irgendwann einmal ist der Zeitpunkt erreicht gewesen, zu dem wir von der Sozialdemokratie gesagt haben: Schluss jetzt! Es ist schon zu viel Zeit verstrichen, wir müssen alleinerziehenden Müttern, alleinerziehenden Vätern und vor allem den Kindern helfen.
Wir arbeiten mit Zahlen, Daten und Fakten der Kinderkostenanalyse von 1964. Anno dazumal war der erforderliche Aufwand dafür, dass Kinder durchgebracht werden können, sicherlich ein ganz anderer, um es jetzt so zu formulieren. Damals gab es noch keinen Laptop, damals gab es noch kein Handy und all die Dinge, die im heutigen Leben selbstverständlich sind. Das wurde seither nie evaluiert. Wir haben sogar das Problem, dass uns trotz sämtlicher Anfragen an den Herrn Justizminister nicht einmal mitgeteilt worden ist, wie sich diese Kinderkostenanalyse von anno dazumal zusammensetzt. Das hat uns weder Frau Karmasin beantwortet, noch hat das Herr Brandstetter beantworten können.
Daher ist es für uns ganz wichtig, dass wir eine neue Kinderkostenanalyse bekommen, dass wir die Regelbedarfsätze jetzt einmal eindeutig anheben, dass wir diese Unterhaltsgarantie erhalten und dass generell eine Reform des Unterhaltsrechts kommt. Und das war für uns die Unterhaltsgarantie als kleinster gemeinsamer Nenner, als erster Schritt in die richtige Richtung, dass wir dann letztendlich zu einer kompletten Unterhaltsreform kommen können. (Abg. Schimanek: Nach zehn Jahren!)
Was für mich auch ein Beispiel ist: Man erkennt eine Demokratie auch daran, wie sie mit Kindern umgeht, und ich würde mir im Sinne der Kinder und der AlleinerzieherInnen wünschen, dass wir da weiterkommen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.19
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
16.19
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich glaube, viele kennen die aktuelle Situation zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht, ich möchte sie nur ganz grundsätzlich noch einmal kurz beleuchten, damit auch wirklich alle wissen, wovon wir sprechen.
Primär sind einmal die Eltern und die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für die Kinder auch in materieller Hinsicht zu sorgen. Ich glaube, das sollten wir uns schon stets vor Augen halten. Und wenn es dann nicht klappt, dann haben wir derzeit die Situation, dass der Staat einspringt, und zwar mit den Unterhaltszahlungen, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds bevorschusst werden können. Also es gibt auch
jetzt – und das möchte ich schon sagen, da es natürlich in Österreich genügend Kinder gibt, die das brauchen – eine Systematik, die hilft, dass für die Kinder (Abg. Schwentner: Aber die klagen nicht!) durch einen staatlichen Vorschuss möglichst schnell Geld zur Verfügung steht. (Abg. Schwentner: Auf dem Papier!)
Ich glaube, ich kann außer Streit stellen, dass wir alle gemeinsam eine Verbesserung für die armutsgefährdeten Kinder in Österreich wollen, da es in dem System Schwächen gibt. Es liegen nun einmal drei grundsätzlich unterschiedliche Anträge – zumindest zu der Zeit, als ich meine Rede vorbereitet habe – von FPÖ, SPÖ und ÖVP vor, und wir Abgeordnete haben über diese nicht wechselseitig miteinander gesprochen. – Schade! Die Anträge unterscheiden sich auch in den prinzipiellen Zugängen.
Ich möchte auch noch einmal ganz klar festhalten, dass es aus unserer Wertehaltung heraus grundsätzlich so ist, dass das, was wir zu leisten haben, von uns selbst geleistet werden soll. Wir wollen nicht, dass es durch die vorgeschlagene Unterhaltsgarantie in Zukunft zu Missbrauch von Sozialleistungen kommt, dass diesem Tür und Tor geöffnet werden. Ganz im Gegenteil, wir wollen eine treffsichere Leistung für in Österreich lebende Kinder und wir wollen, dass Kinderarmut der Vergangenheit angehört! (Unruhe bei der SPÖ.)
Und jetzt darf ich ausführen, warum die SPÖ mit ihrem Antrag so falsch liegt: Das SPÖ-Modell wäre eine Unterhaltsgarantie für Kinder im gesamten EU-Ausland, könnte möglicherweise Hunderte Millionen Euro an Kosten verursachen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass Kinder in ganz Europa von Österreich finanziert werden (Abg. Heinisch-Hosek: Österreich! Unwahrheit!) und dem österreichischen Steuerzahler sozusagen auf der Tasche liegen.
Es gibt Experten auf dieser und jener Seite. Ich halte mich an Professor Marhold, den Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der WU Wien, der ganz klar sagt – auch der Vizekanzler hat es heute Vormittag in seiner Rede gesagt –, es gibt die EU-Verordnung 883, Artikel 7, nach der Familienleistungen zu exportieren sind, wenn der Unterhaltspflichtige in Österreich arbeitet. – Darüber können auch Sie nicht hinwegsehen. Diese Einschränkung im SPÖ-Antrag auf den Wohnsitz im Inland hilft uns überhaupt nicht weiter, das ist schlichtweg europarechtswidrig. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Gerichte würden das in aller Schnelligkeit leider rasch kippen, damit wäre nichts gewonnen.
Des Weiteren hält Ihr Antrag ein Haushaltseinkommen von bis zu 55 000 € pro Jahr als angemessen, damit diese Kindermindestsicherung ausbezahlt wird. Das sind 4 000 € pro Monat, meine Damen und Herren! Das ist viel Geld für jede Familie und hat meiner Meinung nach nichts mit Armutsgefährdung zu tun! Also auch über diese Grenze müssten wir reden, da ein Einkommen in der Höhe von 55 000 € im Jahr nicht wenig ist. (Abg. Schwentner: Das ist ja Ihr eigener Antrag!)
Das Letzte, was ich unbedingt auch noch zu Ihrem Antrag sagen muss (Abg. Schwentner: Das ist ja Ihr eigener Antrag!) – Frau Kollegin, Sie wissen, ich schätze Sie sehr wert, aber in dieser Hinsicht liegen Sie wirklich falsch –: Der Antrag schließt armutsgefährdete Kinder in Zwei-Eltern-Familien aus, und das ist glatt verfassungswidrig! Das wissen Sie auch sehr gut, und wie Sie das argumentieren können, möchte ich mir gerne anhören.
Zum FPÖ-Antrag eine kleine Anmerkung: Eine vorläufige Unterhaltsbevorschussung ist ja auch derzeit schon möglich. Die Begrenzung der Zahlung von Unterhaltsvorschüssen auf nur österreichische Staatsbürger widerspricht dem Völkerrecht, daher ist auch dieser Antrag nicht haltbar.
Unser Antrag ist zielsicher und treffsicher. Er schlägt Folgendes vor: Es geht um einen Zuschlag zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das wurde von vielen kritisiert, ich finde, das ist der richtige Zugang; angelehnt an die Regelbedarfssätze, das sind 200 bis 400 €, je nach Alter. Mit unserem Modell ist ein Export ins EU-Ausland ausgeschlossen. Unser Modell ist leistbar. Aber vor allem, meine Damen und Herren: Warum soll denn ein Kind in einer Zwei-Eltern-Familie, das armutsgefährdet ist (Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek), schlechtergestellt sein als ein Kind in einer Ein-Eltern-Familie?
Unser Antrag ist auch voll ausfinanziert, nämlich indem wir gleichzeitig die Familienbeihilfe für in anderen EU-Staaten wohnende Kinder an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland anpassen. (Abg. Schwentner: Dass Sie sich da alle beteiligen, ist echt beschämend!)
Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Absicherung des Kinderunterhalts
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die den Unterhalt von armutsgefährdeten Kindern im Inland sichert. Diese Regelung soll subsidiär zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht wirken, muss so ausgestaltet sein, dass für im Ausland lebende Kinder keine Leistungsansprüche bestehen, und soll sich an der Höhe des Regelbedarfs orientieren.“
*****
Meine Damen und Herren! Kurz zu dem, was vorhin noch gesagt worden ist: Mir ist vollkommen klar, dass es neben der Art und Weise, wie armutsgefährdete Kinder zu Unterhaltsvorschüssen kommen können, auch andere Probleme im Zusammenhang mit dem Verfahren gibt. Wir haben Probleme (Abg. Schwentner: Unglaublich! – Zwischenrufe bei der SPÖ) bei der konkreten Ermittlung der Unterhaltszahlungen. Sie wissen es, die Verfahrensdauer ist manchmal eine sehr lange, vor allem dann, wenn die Unterhaltshöhe beeinsprucht wird. Und es ist ganz schwierig, gerade bei Selbständigen mit Kindern, eine ordentliche Festlegung der Bemessungsgrundlage für den Unterhalt zu bekommen; es bedarf oftmals Sachverständigengutachten. Ich schlage vor, dass wir es durch Ermittlung von Vergleichswerten und Einheitssätzen einfacher machen.
Ich glaube auch, dass wir im Verfahrensrecht Anpassungen vornehmen müssen. Ich bin für die Einführung eines zweistufigen Verfahrens, das heißt eines Verfahrens, wonach Unterhaltszahlungsaufträge seitens der Rechtspfleger zulässig sind, damit der Unterhaltsvorschuss aus dem Familienlastenausgleichsfonds relativ schnell ausbezahlt werden kann. Und das ordentliche Verfahren nimmt erst seinen Lauf, wenn dann beeinsprucht wird.
Das Thema der verschiedenen Kompetenzzuständigkeiten betreffend danke ich Kollegen Steinhauser für die klaren Ausführungen; sie waren richtig. Das ist ein Problem, das haben wir, und da bedarf es nicht nur eines Überdenkens der Gegebenheiten (Zwischenruf der Abg. Schwentner), sondern es bedarf natürlich – und das ist auch möglich – eines besseren Zusammenwirkens zwischen den Gerichten und den Kinder- und Jugendhilfeträgern.
Ich sage noch einmal klar: Der Vizekanzler hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir haben schon einmal ein sehr komplexes und extrem schwieriges Thema sehr, sehr positiv und mit Zustimmung aller aufgearbeitet; das war beim Erwachsenenschutzrecht. Diese Sachwalterreform ist bestens gelungen. Ich erwarte mir das auch jetzt. Der Vizekanzler hat die Arbeitsgruppe eingesetzt, und wenn Sie alle jetzt so tun, als wären Sie nicht eingebunden, dann sei Ihnen gesagt: Viele Organisationen, in denen Sie ehrenamtlich tätig sind, sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Daher sind Sie auch gut informiert, Sie wissen, dass diese Arbeitsgruppe zügig arbeitet und in der nächsten Legislaturperiode mit Lösungsansätzen kommen wird.
Wir haben uns diese Arbeit im Justizausschuss grundsätzlich für den Herbst vorgenommen. Die Wahl ist dazwischengekommen, daher wird sie von den Mandataren der nächsten Gesetzgebungsperiode zu leisten sein. Ich sage, dass es die Reform des Unterhaltsrechtes braucht. Sie wird, denke ich, auf Basis unseres Entschließungsantrags treffsicher sein und die Kinderarmut in Österreich verhindern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.27
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Unselbständiger Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, DI Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Absicherung des Kindesunterhalts
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage 14128/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Andreas Schieder, Mag. Gisela Wurm, Angela Luger, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“
Mit dem Antrag 2329/A haben die Abgeordneten DI Georg Strasser, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen bereits dargelegt, mit welchen Verbesserungen im Unterhaltsrecht am effizientesten armutsgefährdete Kinder in Österreich unterstützt werden können. Diese sollen im Rahmen der Sozialhilfe einen Zuschlag zur bedarfsorientierten Mindestsicherung angelehnt an die Regelbedarfssätze erhalten, wenn und soweit der Unterhalt nicht geleistet wird.
Der Anspruch soll dem Elternteil des nicht eigenberechtigten Kindes zustehen, welcher für die Betreuung zu sorgen hat und dann zur Anwendung kommen, wenn der Unterhalt beim Verpflichteten nicht einbringlich ist beziehungsweise wenn Kindern kein ausreichender Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann.
Mit der entsprechenden Reform soll ein Unterhaltszuschuss normiert werden, welcher nach dem Modell der Mindestsicherung armutsgefährdeten Kindern in Österreich zusteht, aber nicht in die gesamte Europäische Union exportiert werden muss.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die den Unterhalt von armutsgefährdeten Kindern im Inland sichert.
Diese Regelung soll subsidiär zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht wirken, muss so ausgestaltet sein, dass für im Ausland lebende Kinder keine Leistungsansprüche bestehen, und soll sich an der Höhe des Regelbedarfs orientieren.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.
16.28
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Das hört sich schon sehr merkwürdig an, wenn hier drei Tage vor der Wahl eine Dringliche Anfrage von der SPÖ an die SPÖ-Ministerin gestellt wird (Beifall bei der FPÖ) und wenn Sie drei Tage vor der Wahl draufkommen, dass es Probleme bei den AlleinerzieherInnen gibt.
Es gibt ja nicht nur Probleme, was die Unterhaltsbevorschussung betrifft, es betrifft ja nicht nur die AlleinerzieherInnen, es betrifft die Familien insgesamt, und da gehören Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen – Sie haben es übrigens nicht mit großem Binnen-I geschrieben – auch dazu.
Was haben wir für ein Problem? Sie (in Richtung ÖVP) haben jahrelang das Familienministerium geführt – Frau Minister Karmasin oder wer auch immer vorher –, als Frauenministerin waren Sie (in Richtung Bundesministerin Rendi-Wagner) und Frau Kollegin Heinisch-Hosek tätig, und was ist passiert? – Nichts ist passiert, meine Damen und Herren, gar nichts! Das muss ich Ihnen schon sehr arg vorwerfen, wenn Sie jetzt herkommen und glauben, mit Husch-Pfusch, geschwind mit Trara und Getöse werde man etwas beschließen können. Wenn Sie sich nicht einmal untereinander besprechen können, wie soll denn das funktionieren? (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben immer wieder gesagt, dass der Familienlastenausgleichsfonds dazu verwendet wird, die Familien zu entlasten. – Ja. Und wie ist das beim Familienlastenausgleichsfonds? – Er wird ständig ausgeraubt! Wir haben familienferne Leistungen, für die Gelder aus dem FLAF entnommen werden. Was passiert? – Es wird nichts getan! Minister Mitterlehner, der inzwischen auch schon Geschichte ist, hat einmal gesagt, wenn der FLAF endlich einmal entschuldet sei, dann könnte man darüber reden. Es ist nichts passiert!
Sie geben sich auch gar nicht die Mühe – da nehme ich jetzt die ÖVP gar nicht aus, nicht im Geringsten –, hier etwas zu tun. Sie reden nicht miteinander darüber, welche Vorschläge kommen sollen, und gehen auf keine anderen Vorschläge ein, obwohl wir schon jahrelang Vorschläge gebracht haben. (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt keine Valorisierung der Familienleistungen.
Es gibt keine Gerechtigkeit, wenn wir etwa den Papamonat als Beispiel nehmen, der ja die große Erfindung sein soll. Wie kann sich ein Alleinerzieher oder eine Alleinerzieherin den Papamonat nehmen? Wir haben bei dieser Langzeitvariante – drei Jahre, die noch immer die beliebteste Variante ist – keinen Kündigungsschutz, keine Angleichung. Wir haben dieses halbe Jahr, das der Vater nehmen muss. Was macht da eine Alleinerzieherin? – Die schaut durch die Finger, meine Damen und Herren von der SPÖ und von der ÖVP!
Das Problem ist: Sie reden aneinander vorbei und machen nichts für die Familien oder AlleinerzieherInnen! Eines muss Ihnen von SPÖ und ÖVP schon zu denken geben: Wenn sich in Fragen wie diesen schon Freiheitliche und Grüne einmal einig sind, dann ist Handlungsbedarf gegeben, denn dann ist wirklich alles im Argen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kann Ihnen eines versprechen: Die Einzigen, die hier für Familien etwas übrig haben und für die Familien und Alleinerzieher, die ja auch Familie sind, etwas tun wollen und wirklich immer etwas getan haben, sind wir Freiheitliche, meine Damen und Herren! Nur dann, wenn wir Freiheitliche in der Regierung sein werden, wird die Familie endlich jenen Stellenwert haben, der ihr gebührt. Es muss auch daran gearbeitet werden, dass Familie lebenswert und erstrebenswert ist, und erkannt werden, dass die Kinder des Schutzes bedürfen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) – Na ja, wir haben Alleinerzieher, die auch Familie sind und dazugehören. Aber Sie tun ja für niemanden etwas. Jetzt kommen Sie auf einmal drauf, dass die Alleinerzieher Nachteile haben. – Gratuliere! (Beifall bei der FPÖ.)
16.31
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner ist die nächste Rednerin. – Bitte.
16.32
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte an Frau Kollegin Steinacker anknüpfen, die sinngemäß gesagt hat, wir sind uns ja wohl hoffentlich alle darin einig, dass jedes Kind in diesem Land gleich viel wert ist und dass wir Kinder vor Armut schützen müssen. Ich glaube, so ähnlich hat sie es gesagt.
Ich habe nicht den Eindruck – und ich wende mich jetzt wirklich hauptsächlich in Richtung ÖVP –, dass die ÖVP bereit ist, alle Kinder in Österreich gleich zu behandeln; von der FPÖ spreche ich in diesem Zusammenhang gar nicht. Wir haben die große Gruppe der Alleinerziehenden und wissen aus jeder Statistik, dass gerade Mehrkindfamilien und Familien von Alleinerziehenden die am meisten von Armut betroffenen Personengruppen in Österreich sind. Das heißt, das ist eine besonders verletzliche Gruppe, die wir uns besonders genau anschauen müssen.
Leider ist es in den letzten vier Jahren absolut verabsäumt worden – und da muss ich auch die SPÖ ein bisschen in die Pflicht nehmen, aber ich sehe vor allem die Verantwortung bei der ÖVP –, irgendeine Initiative – mein Kollege Albert Steinhauser beziehungsweise Kollegin Schimanek von der FPÖ haben das schon erwähnt – aufzugreifen und die im Regierungsübereinkommen tatsächlich vereinbarten Punkte hinsichtlich des Unterhaltsvorschussgesetzes weiterzuentwickeln und eine Kinderkostenanalyse zu erstellen. Nichts davon wurde aufgegriffen. Keine Initiative – nicht im Justizausschuss, nicht im Gleichbehandlungsausschuss, nicht im Sozialausschuss – wurde, wenn es Thema war, von der ÖVP aufgegriffen, ja, nicht einmal mit den Ohren hat man gewackelt, wenn das Thema war!
Ich finde es jetzt tatsächlich schade, dass wir am Ende einer Legislaturperiode, dass wir nach vier Jahren immer noch keine gemeinsame Lösung haben. Diese gemeinsame Lösung ist aber auch keine einfache, das ist eine wirklich schwierige Rechtsmaterie. Es gibt immer wieder Versuche, in einer gemeinsamen Enquete zu klären, wie man Kinder, wie man Haushalte von Alleinerziehenden unterstützen kann, wie man sie vor Armut schützen kann und wie man das in dem Moment gewährleisten kann, in dem sie den Unterhalt brauchen, wenn sie dieses Unterhalts verlustig gehen, weil die Ehepartner nicht zahlen. In der Regel, wie das Kollegin Heinisch-Hosek schon gesagt hat, sind es die Männer, die die Frauen im Stich lassen, und die haben dann keine Möglichkeit, mit ihren Kindern ein adäquates Leben zu führen.
Eines muss ich auch dazusagen: Ich vermisse im Familienbild der ÖVP – Ministerin Karmasin ist jetzt nicht zugegen – das Bild der Familie von Alleinerziehenden; das fehlt. Insofern ist diese Gruppe von der Familienministerin während ihrer gesamten Amtszeit nie in den Fokus gerückt worden und hat daher auch keine Unterstützung bekommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gisela Wurm.)
Was machen Sie dagegen? Jetzt, wo wir überlegen, wo wir krampfhaft eine Lösung suchen und die SPÖ einen Vorschlag zur Unterhaltsgarantie vorlegt, was machen Sie? – Sie kommen mit der Mindestsicherung – mit der Mindestsicherung, die, wie wir leidvoll erfahren mussten, im letzten Jahr völlig aus dem Rahmen gelaufen ist. Wir haben keine bundeseinheitliche Regelung. Wir haben eine Regelung, die in einigen Bundesländern, vor allem dort, wo ÖVP und FPÖ in der Regierung sind, gerade dort, mit diesem bekannten Deckel Mehrkindfamilien massiv benachteiligt, Mehrkindfamilien in die Armut treibt. (Abg. Schimanek: Nein, das stimmt nicht!)
Partout die ÖVP, die verhindern wollte, dass wir einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen und dafür die Grundsatzgesetze ändern müssen, partout die ÖVP hat uns nie dabei unterstützt, das bundeseinheitlich zu regeln, und die kommt jetzt mit einem Vorschlag, dass das bundeseinheitlich geregelt werden soll, nämlich dann, wenn es darum geht, fast alle Betroffenen auszuschließen und – wie es die Frau Ministerin gesagt hat – 15 Prozent der Kinder zu unterstützen. Ich halte es für mehr als beschämend, werte ÖVP, dass wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode nicht weiter gekommen sind, als eigentlich wirklich nur einen geringen Anteil von Familien zu unterstützen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Vielleicht wissen es zu wenige, was es bedeutet, alleinerziehend zu sein, was es bedeutet, mit Kindern allein zu leben, was es bedeutet, wenn die Kinder nicht zu jedem Kindergeburtstag gehen können, wenn sie nicht mehr jeden Schiurlaub mitmachen können, wenn sie aus dem sozialen Leben ausgeschlossen sind, weil andere Kinder das sehr wohl miterleben können und sie nicht. Das ist beschämend für sie. Viele haben Scham und Angst davor, überhaupt noch ehrlich aufzutreten und das zu zeigen. Und Sie, werte ÖVP, beteiligen sich an dem Spiel und überlegen nur, ob vielleicht irgendwelche Kinder im Ausland davon betroffen sind oder nicht. Es wird langsam echt absurd, dass die Familienpartei ÖVP, die sich irgendwann einmal christlichsozial genannt hat, bei derartigen Dingen mitmacht. Es tut mir sehr, sehr leid, dass es so weit gekommen ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
16.37
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
16.37
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die SPÖ hat diese Dringliche Anfrage eingebracht, die eigentlich Peter Pilz einbringen wollte, und ich weiß nicht, warum. Bei der SPÖ funktioniert nichts in diesem Wahlkampf, nicht einmal das mit der Dringlichen Anfrage funktioniert. Aber das kann einer großen, routinierten Partei einmal passieren.
Was ich besonders spannend finde, ist dieses Herzensanliegen des Peter Pilz; diese Debatte über die Unterhaltsrechtsreform verfolgt er gar nicht mit. Sein Thema ist auf der Tagesordnung, die SPÖ nimmt ihm den Job ab und bringt seine Dringliche Anfrage ein, und er ist gar nicht da. Das ist ein Musterbeispiel für einen fleißigen Abgeordneten, er hat seine Politikerpension nach Altsystem wirklich verdient! Was die meisten Wähler noch gar nicht wissen: Wenn der Herr Pilz dann drei Jahre lang Klubobmann der Liste Pilz war, bekommt er die Pension vom Klubobmanngehalt und gar nicht vom Abgeordnetengehalt. Aber er ist jetzt lieber nicht da, sonst könnte man ihm das womöglich entgegenhalten. (Beifall bei den NEOS.)
Kommen wir zur Frage des Unterhalts und zu den Alleinerziehenden, die hier als eine Gruppe ins Treffen geführt worden sind, die es schwer hat. Ja, sie haben es schwer, aber man muss auch schauen, welche Problemsituation wir in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern haben.
Wir haben eine geringe Erwerbsbeteiligung. Nur 16,4 Prozent aller Mütter mit Partner im Haushalt arbeiten Vollzeit, aber nur 21,8 Prozent der alleinerziehenden Mütter arbeiten Vollzeit; also etwas mehr als ein Fünftel. Da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Geld am Ende des Monats nicht reicht, wenn man nicht Vollzeit arbeitet. Daher müssen wir uns überlegen, wie wir die Erwerbsquote erhöhen können, damit diese Frauen so viel verdienen, dass sie für sich selbst und für ihre Familie sorgen können.
Wir haben eine extrem hohe Teilzeitquote bei den Frauen; 47,7 Prozent aller österreichischen Frauen im Erwerbsleben arbeiten in Teilzeit. Spannenderweise hat sich in den letzten Jahren die Erwerbsquote bei Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern hin zu jener der Frauen, die einen Partner im Haushalt haben, verschoben. Das heißt, die Alleinerziehenden arbeiten im Schnitt inzwischen weniger als diejenigen, die den Partner im Haushalt haben und nicht alleinerziehend sind. Das ist schon bemerkenswert. Da muss man sich auch überlegen, welche Anreize da gesetzt werden können.
Ein Punkt ist natürlich, dass es schlechte Kinderbetreuung gibt, dass besonders in den ÖVP-Bundesländern die Kinderbetreuung oft schlecht ausgebaut ist, ganz besonders bei den Kleinen. Das macht natürlich das Erwerbsleben schwer für die, die allein aufs Kind schauen und verdienen müssen.
Aber wir müssen auch schauen, welche steuerlichen Anreize wir gesetzt haben; zum Beispiel eine Negativsteuer. Also wenn man wenig arbeitet, hat man mehr davon. Das ist quasi eine steile Progression für Leute, die wenig verdienen. Wenn die etwas dazuverdienen, frisst ihnen der Fiskus nach deren Logik einen Haufen vom Dazuverdienten weg.
Wir haben in der Arbeitslosenversicherung einen gestaffelten Satz, sodass man, wenn man mehr verdient, auf einmal viel mehr Arbeitslosenversicherung zahlt. Auch das ist ein negativer Erwerbsanreiz.
Ebenso muss man sich überlegen, ob nicht die flexiblen Arbeitszeiten doch ein guter Beitrag dazu wären, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Dazu höre ich von Ihnen auch nie wirklich einen konstruktiven Vorschlag.
Wir müssen uns vor Augen führen, dass die SPÖ nach gut zehn Regierungsjahren drei Tage vor dem Wahlkampf (Abg. Schieder: Es ist schon Wahlkampf!) das Problem erkennt, dass wir eine Frage in Sachen Unterhalt zu klären hätten. Ich finde es ja gut, wenn der Faule am Abend fleißig wird, das ist besser als gar nie, aber drei Tage vor der Wahl so ein Thema aufzutischen, ist keine großartige Leistung! (Beifall bei den NEOS.)
16.41
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.
16.41
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte macht mich traurig und zornig zugleich. (Abg. Schimanek: Mich auch!) Das muss ich wirklich hier an dieser Stelle sagen. Da Herr Abgeordneter Loacker jetzt bedauert, dass hier nicht mehr getan wurde, muss ich sagen: An uns ist es nicht gelegen. Seit dem Jahr 2000, seit ich in der Politik tätig bin, sprechen wir immer wieder über die Reform des Unterhaltsrechtes. Meines Wissens ist im Jahr 2007, glaube ich, als die letzte Justizministerin von der SPÖ gestellt wurde, von Maria Berger das letzte Mal eine Verbesserung für die Alleinerziehenden im Unterhaltsvorschußgesetz geleistet worden. – So viel zu den Tatsachen.
Herr Abgeordneter Loacker hat erwähnt, dass die Frage der Teilzeitarbeit eine große Rolle in diesem Land spielt, wenn wir von der Armutsgefährdung von Ein-Eltern-Haushalten sprechen. – Das stimmt selbstverständlich.
Sie haben auch erwähnt, dass in einigen Bundesländern – und das kann ich bestätigen, denn ich komme aus einem dieser Bundesländer – die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht so ausgestaltet sind, dass man Beruf und Familie so gut kombinieren könnte, dass man einen Vollzeitarbeitsplatz annehmen könnte, und außerdem auch noch sehr kostenintensiv sind. Und dann sagt man, sie sollten ganztägig arbeiten?! – Das kann nicht funktionieren, weil die Voraussetzungen dafür nicht geschaffen wurden.
Wir hier im Parlament haben immer wieder Zuschüsse für die Kinderbetreuung im Kindergartenalter beschlossen. Wir haben das gemacht, obwohl die Länder dafür zuständig waren. Auch das sei hier erwähnt! Wir wollten Initialzündungen setzen. Das geht noch auf Johanna Dohnal zurück. Auch das sei erwähnt, wenn wir darüber reden.
Aber reden wir nicht nur vom Technischen, reden wir von diesen 180 000 Kindern, die wirklich betroffen sind. Insgesamt sind mindestens 360 000 Menschen davon betroffen, weil es auch um die Mütter geht; es sind vor allem die Mütter, die für die Pflege und für die Obsorge der Kinder aufkommen. Über 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, auch das brauchen wir hier nicht zu verschweigen.
Als Frauensprecherin sage ich, ich weiß, wie es den vielen Frauen, die in dieser Situation sind, geht, wie es diesen Frauen geht, die nicht wissen, wie sie den Tag organisieren, wenn das Kind zum Beispiel krank wird, wenn es länger krank wird, wenn keine Oma zu Hause ist, weil die selbst noch arbeitet oder sonst irgendwo lebt, weil die Arbeitswelt eben so ist, wie sie ist. Wir kennen all diese Situationen, und daher ist zu sagen, es wäre höchst an der Zeit, dass dieses Gesetz endlich reformiert wird. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.)
Frau Kollegin Schimanek! Immer wieder habe ich im Justizausschuss – und ich habe genügend Zeugen dafür – den Justizminister gefragt: Was ist denn nun los mit dem Unterhaltsgesetz? Was ist denn los in dieser Arbeitsgruppe? Was ist denn mit dieser Kostenanalyse? – Immer wieder wurden wir vertröstet. Hier und heute hätten wir die Möglichkeit, die Chance, all diesen Menschen zu helfen, nahezu einer halben Million Menschen, Frauen mit ihren Kindern, indem wir gemeinsam zu einem vernünftigen Konsens kommen. Es geht um Menschen im Hintergrund, es geht um Kinder im Hintergrund und es geht um sehr, sehr viele Frauen. Nehmen Sie sich doch ein Herz und stimmen Sie diesem Antrag, den wir eingebracht haben, zu! (Abg. Schimanek: Das ist so was von durchsichtig! Neun Jahre haben Sie nichts gemacht!)
Es geht um eine Unterhaltsgarantie, es geht nicht um neun Jahre. Es geht um ein Zeitfenster, darum, dass wir heute hier beschließen, dass es zumindest nahezu 500 000 Personen, Kindern und Alleinerziehenden, nach diesem 15. Oktober besser geht. Ich würde mir das wünschen und hoffe, dass Sie sich auch in Ihrer Partei einsetzen, damit wir zu einem Ergebnis kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Schimanek.)
16.46
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber zu Wort. – Bitte.
16.46
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Dringlichen Anfrage von der SPÖ betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen […]“ ist bei der Überschrift ein Patzer passiert, da ist ein Fehler passiert. Entweder ist der Fehler bewusst passiert oder Sie haben ver-
gessen, zu gendern. 10 Prozent der 180 000 Alleinerziehenden sind nämlich Väter, das sind 18 000 alleinerziehende Väter! (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Frau Heinisch-Hosek sagt, das seien nur einige von den 90 Prozent. Dem muss ich entgegnen: Bitte, das sind immerhin 18 000 alleinerziehende Väter! (Beifall bei der FPÖ.) Die SPÖ vergisst immer sehr gerne die Väter, die alleinerziehenden Väter. Da frage ich mich schön langsam: Liebe Männer und Väter von der SPÖ, wieso lasst ihr euch das immer gefallen? Setzt ihr euch eigentlich überhaupt nie durch? Väter, die zuverlässig ihre Kinder betreuen und nichts anderes machen als Mütter, haben oft kaum einen Anspruch auf Unterhalt so wie die Mütter, denn Gerichte und Jugendämter begründen das oft mit dem Satz: Sie sind ja nicht verpflichtet, Ihre Kinder zu betreuen, das ist Ihre Privatsache, Ihr Privatvergnügen! – Meine Damen und Herren! Bei der Erziehung gibt es kein Privatvergnügen, das sollten wir ein bisschen ernster nehmen!
Natürlich müssen wir die Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern bekämpfen, da müssen wir natürlich etwas ändern. Aber warum ist das alles so gekommen? – Weil in den letzten zehn Jahren die ÖVP und die SPÖ total versagt haben. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben zehn Jahre geschlafen. Über ein Jahrzehnt lang ist die Familienbeihilfe nicht an die Inflationsrate angepasst worden, seit zehn Jahren ist das Kindergeld nicht an die Inflationsrate angepasst worden, und das sind immerhin 30 Prozent an Wertverlust. Wenn das immer angeglichen worden wäre, wären bei uns heute nicht so viele – nämlich über eine Million – Menschen, die an der Armutsgrenze leben. Betroffen sind immer wieder Familien und Mütter und Väter, die ihre Kinder allein betreuen.
Es ist sehr interessant, dass man drei Tage vor der Wahl auf dieses Thema stößt. Meine Kollegin hat es ja schon angesprochen: Es ist alles besprochen worden, es war ein Abkommen, da gibt es Gespräche, aber nichts ist passiert, gar nichts! Drei Tage vor der Wahl kommt die SPÖ jetzt aber drauf, dass diese Armutsgefährdung in unserem Land so weit fortgeschritten und so gravierend ist, dass man jetzt dringend etwas machen muss. (Abg. Schimanek: Spätzünder!) Dafür werden sich die Wähler bedanken, dass man erst drei Tage vor der Wahl da draufkommt!
Liebe SPÖ! Wenn Sie es wirklich ernst meinen und wirklich etwas umsetzen wollen, dann unterstützen Sie unseren Antrag, den meine Kollegin Carmen Schimanek eingebracht hat. Sie hat ausführlich darüber berichtet. Wenn Sie es wirklich ernst meinen, dann unterstützen Sie unseren Antrag, denn wir meinen es ernst mit den alleinerziehenden Müttern und Vätern! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
16.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.
16.50
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Ich finde es gut, dass wir auch gegen Ende des Wahlkampfs noch über ein frauenpolitisches Thema reden – oder über etwas, das leider nur ein frauenpolitisches Thema ist. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Wir haben es dem großen Frauenversteher Peter Pilz zu verdanken, dass wir dieses Thema jetzt wieder diskutieren können; er ist jetzt aber leider nicht da und kann das nicht mitverfolgen. Lassen Sie uns diese Gelegenheit nutzen, um über die strukturelle Ungleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu sprechen!
Vielen Männern, die sich über dieses Thema aufregen, kann man sagen, es werden sich auch die Männer in Zukunft ein bisschen ändern müssen, wenn wir dieses Thema wirklich ehrlich ansprechen wollen. Die Situation von Alleinerziehenden, die größten-
teils Frauen sind, ist oftmals sehr prekär und stark verbesserungswürdig. Wir werden dem Antrag zustimmen, obwohl es einigen Verbesserungsbedarf gibt.
Es geht hier aber nicht nur um das Stopfen dieser Gesetzeslücken und darum, dass man das besser machen kann, sondern grundsätzlich darum, wie wir nachhaltig die Situation von AlleinerzieherInnen verbessern können. Daher geht es auch grundsätzlich um das Thema Geschlechtergerechtigkeit in Österreich. Da gibt es ein paar Fragen, die man jetzt wirklich einmal ehrlich beantworten muss.
Ich schaue jetzt in Ihre Richtung, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, denn das ist ein Thema, das größtenteils Sie betrifft. Zum Beispiel: Warum ist Kindererziehung in Österreich nach wie vor fast ausschließlich Frauensache? Warum ist das so? – Es ist auch meistens so, dass es vor allem ÖVP-Politiker sind, die uns ihre moralischen Vorstellungen aufzwingen und uns sagen wollen, wie wir unser Leben zu leben haben.
Warum müssen sich Frauen zu Beginn ihres Berufslebens immer noch Gedanken darüber machen, ob sie sich jetzt für Kinder oder Karriere entscheiden? Oder ein aktuelles Beispiel: Warum wird erfolgreichen Müttern in der österreichischen Spitzenpolitik immer die Frage gestellt: Wie machen Sie das eigentlich, wie schaffen Sie es, das alles zu vereinbaren? Diese Frage wurde noch keinem einzigen Mann gestellt. Was können wir endlich tun, um ein modernes Familienverständnis auch in Österreich zu schaffen, anstatt uns immer an starre, konservative Rollenbilder zu halten, die oft gar nichts mehr mit der Familienrealität in Österreich zu tun haben?
Wir wollen endlich Gerechtigkeit; das heißt auch Gerechtigkeit für Väter, die eine stärkere Rolle im Familienleben einnehmen können, wollen und sollen. Wir wollen auch Gerechtigkeit für Frauen am Arbeitsmarkt. Wir wollen für sie nicht nur die Möglichkeit, zu partizipieren, sondern wir wollen, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass sie im selben Ausmaß gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können und sich durch ein eigenes Einkommen auch Unabhängigkeit und ein selbstbestimmtes Leben schaffen können.
Morgen ist wieder Equal Pay Day. Daran merken wir immer, dass wir es in Österreich nicht schaffen, wenn alle Frauen, die erwerbstätig sind, im Schnitt immer noch signifikant schlechter verdienen als alle Männer. Wir wissen ja auch, was die Gründe dafür sind. Wenn wir Frauen nicht dazu ermächtigen können, finanziell unabhängig zu sein, sei es vom Staat oder vom Partner, dann haben wir diese Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht. Da gibt es diverse arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und familienpolitische Maßnahmen, die längst getroffen werden sollten, um dieses Thema überhaupt zu ermöglichen, die vor allem AlleinerzieherInnen zugutekommen würden.
Wir haben zum Beispiel das Thema Kinderbetreuung; etwas, das wir hier jetzt quasi in letzter Sekunde gerade noch mit der neuen Artikel-15a-Vereinbarung oder der Verlängerung des Ganzen überhaupt geschafft haben, zustande gebracht haben. Das ist ein Thema, das sträflich vernachlässigt wird, vor allem wenn wir sehen, wie weit wir da in der Entwicklung hinten nachhinken, bei dem, was wir eigentlich schon längst hätten zur Verfügung stellen sollen. Das erkennt man vor allem, wenn man sich die Ziele anschaut, die man sich zu Beginn der Legislaturperiode zum Thema Kinderbetreuung gesteckt hat.
Ich weiß sehr wohl, dass da vor allem die ÖVP blockiert. Wenn Sie aber sagen, Frau Kollegin Wurm, dass man bei diesem Thema nicht auf die SPÖ schimpfen darf, denn sie wäre immer dafür gewesen, dann frage ich mich: Wo bleibt dann noch das Vertrauen, die SPÖ zu wählen, wenn es schon in den letzten paar Jahren nicht geklappt hat mit dem Koalitionspartner? Wer soll denn sonst kommen? (Abg. Gisela Wurm: Weil es nicht geklappt hat! Zweidrittelmehrheit mit der FPÖ, dann würden wir alles machen!)
Bei den Kindergärten geht es nicht nur darum, dass sie endlich einmal ausreichend zur Verfügung stehen, damit man die Kinder dort hingeben kann, sondern es ist auch wichtig, dass das qualitativ hochwertige pädagogische Einrichtungen sind, mit Öffnungszeiten nicht nur von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr, sondern mit Öffnungszeiten und maximalen Schließtagen, die sich mit einer Erwerbstätigkeit überhaupt vereinbaren lassen. Gerade das ist auch ein Thema, das für AlleinerzieherInnen wichtig ist.
Es gibt auch noch so Dinge wie einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz oder auch das Thema Doppelresidenz, das wir öfter einmal diskutiert haben, das auch für AlleinerzieherInnen besonders wichtig ist. Ich weiß, dass es bei der SPÖ noch Probleme gibt, das anzusprechen (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm), das wäre aber etwas für die nächste Legislaturperiode, das könnte, wenn man es sachlich angeht, eine Verbesserung auch für AlleinerzieherInnen sein. So schaffen wir es, auch die Männer, auch die Väter in die Pflicht zu nehmen, in Karenz zu gehen, auch wenn das Kind bei der Mutter lebt.
Das ist, glaube ich, ein moderner, progressiver Zugang zu diesem Thema. Mir geht es da um Geschlechtergerechtigkeit und darum, wie man Frauen helfen kann, durch Selbstermächtigung zu finanzieller Unabhängigkeit zu kommen, nicht nur vom Partner, sondern auch vom Staat. Das ist mein Ansatz in der Frauenpolitik. (Beifall bei den NEOS.)
16.55
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Franz gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
16.55
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! So ein Befund, wie er hier vorliegt, mit den 180 000 Alleinerziehenden, die es nach den aktuellen Statistiken geben dürfte, muss uns doch wachrütteln und kann nicht dazu führen, dass wir dauernd Zuwendungen erhöhen und immer mehr Staatsgeld in zersplitterte Familien hineinpumpen, sondern dass wir zurückgehen an den Ursprung und nachdenken: Warum ist es überhaupt so weit gekommen, dass die Familie heute so wenig wert ist, dem Staat überhaupt und der Gesellschaft? Das ist ja ein Problem des Zeitgeistes und ein Problem der Familienpolitik, die wir hier alle bespielen wollen.
Wir hören immer, Familienpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Das ist sie auch. Jeden von uns betrifft Familienpolitik, denn der Satz von der Familie, die die Keimzelle des Staates ist, gilt nach wie vor. Stellen Sie sich einen Staat mit lauter Alleinerziehenden vor. Die Linken wollen das, denn das sind leicht steuerbare Menschen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.) Ein alleinerziehender Vater, eine alleinerziehende Mutter ist leicht steuerbar, muss immer die Hand aufhalten und Danke sagen: Danke, lieber Staat, dass du mich finanzierst!
Das ist das Grundproblem. Je mehr wir more of the same machen und den Staat in den Vordergrund spielen, zuungunsten der Familie, desto größer ist das Problem. Was Sie von der linken Seite hier alle machen, ist eine Verwechslung von Ursache und Wirkung. Was wir tun müssen, was das Parlament, was die Politiker, was die Bürger tun müssen, ist, die Familie zu stärken und nicht den Trend, dass Frauen und Männer, dass Mütter und Väter alleinerziehend werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
Man muss auch überlegen, ob die sogenannte Befreiung der Frau wirklich eine Befreiung der Frau war, oder ob der Umstand, dass das damalige Joch der vielfachen
Mutterschaft heute in das Joch der Karriere geführt hat, nicht ein Unsinn war, der die Frau in Wirklichkeit doppelt belastet, weil sie in Wirklichkeit, wenn ich es zu Ende denke, in einem funktionierenden Familienverband besser aufgehoben wäre. Das muss erlaubt sein. Darüber sollten wir nachdenken, nicht darüber, wie der Staat die Zuwendungen erhöhen und somit möglichst vielen Frauen eine berufliche Karriere ermöglichen kann.
Schauen Sie sich die Geburtenrate an, schauen Sie sich die Scheidungsrate an! Das ist alles haarsträubend und bestürzend. Warum haben wir auf einem Kontinent Europa, warum haben wir hier in Österreich die dreifache Scheidungsrate von Irland oder von Kroatien? (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Darüber sollten wir nachdenken! Warum haben wir eine Geburtenrate von 1,44? Warum wollen Akademikerinnen keine Kinder mehr? Die kluge Elite stirbt aus. Die studierten Frauen bekommen keine Kinder mehr. Darüber sollten wir nachdenken!
Natürlich soll niemand arm werden und kein Alleinerziehender, egal ob Mann oder Frau, soll zulasten seiner selbst in die Armut abgleiten. (Abg. Schieder: Haben Sie schon mal nachgedacht, …?) Es ist ganz klar, dass der Staat da etwas tun muss, aber man kann das doch bitte nicht zum Credo erheben und ständig davon reden, dass die Karriere so wichtig ist für die Frauen und dass die Erziehung, die Betreuung und die staatliche Zuwendung für die Kinder das Wichtigste seien. Das Wichtigste ist das Kindeswohl, und für die Kinder ist eine funktionierende Familie das Allerbeste! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen. – Abg. Maurer: Das Wichtigste ist die Selbstbestimmung der Frau! – Abg. Schieder: Dem Redner hat wohl jemand auf den Hintern gegriffen!)
16.58
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort. – Bitte.
16.58
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Ich muss dem Kollegen Franz vehement widersprechen. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man die Behauptung in den Raum stellen kann, dass Alleinerziehende nur deshalb alleinerziehend werden oder sich von ihrem Partner trennen, weil es eine Garantie gibt, dass sie nicht in Armut leben müssen, weil wir hier herinnen darum kämpfen und uns dafür einsetzen, dass alleinerziehende Frauen und Männer nicht an der Armutsgrenze leben müssen. Also das ist ja mehr als paradox! Es ist unverständlich, was da wieder vorgebracht worden ist, das ist in keinster Weise nachvollziehbar!
Wir befinden uns in der Situation, dass wir seit 2008 über dieses wichtige Thema reden, dass seit 2008 immer wieder im Regierungsprogramm steht, dass dieses wichtige Thema, nämlich dass alleinerziehende Elternteile nicht mehr an der Armutsgrenze leben müssen, endlich gelöst gehört. Trotzdem ist dieses Thema noch nicht gelöst und wird auch heute nicht gelöst werden.
Es liegen jetzt drei verschiedene Anträge vor, jeweils einer von der SPÖ, von der ÖVP und von der FPÖ, keine der drei Fraktionen hat jedoch vor, einen Kompromiss mit einer anderen einzugehen, um dieses Thema, um diese große Problemlage, die wir in diesem Bereich vorfinden und die wir alle gemeinsam sehen, zu lösen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Keiner hat das vor, und die Argumente sind vorgeschoben! Ich würde ja fast behaupten, es könnte dreimal derselbe Antrag sein, wenn aber jeweils eine andere Fraktion draufsteht, dann stimmt man dem anderen Antrag einfach nicht zu. Das ist wirklich
mehr als arg, in welcher Situation wir uns hier befinden. Peter Pilz hat in der TV-Konfrontation bei PULS 4 das Versprechen von allen sechs Spitzenkandidaten eingeholt und bekommen. (Abg. Schimanek: Wo ist er denn?)
Heute stehen wir hier vor folgender Situation: Das Versprechen ist ja nicht untereinander abgegeben worden – es hat ja nicht die SPÖ der ÖVP oder der FPÖ versprochen, dass da eine Lösung erarbeitet wird –, sondern diese Versprechen sind gegenüber der betroffenen Bevölkerung gemacht worden. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Jetzt passiert wiederum nichts, es geht keinen einzigen Schritt weiter. (Zwischenruf bei den Grünen.) Aus einer gemeinsamen Initiative, wie eigentlich angenommen, ist schlussendlich wieder nur Parteienstreit geworden – das kann doch kein Lösungsweg sein!
An Kollegin Steinacker, die gerade nicht im Raum ist: Sie hat gesagt, über die drei vorliegenden Anträge sei wechselseitig nicht einmal gesprochen worden. – Ja, warum ist denn wechselseitig nicht darüber gesprochen worden? (Abg. Kitzmüller: Wo ist denn euer Antrag?) Sie hat auch gesagt, es sei schade, dass nicht darüber gesprochen worden ist. – Es ist nicht darüber gesprochen worden, weil es nicht einmal ermöglicht worden ist (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Kitzmüller), weil die ÖVP blockiert hat, sodass nicht einmal ein Familienausschuss zustande kommen konnte; dieser konnte nicht zusammentreten, um gemeinsam einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten.
Was ihr in den letzten Tagen bewiesen habt, ist, dass die ÖVP hervorragend blockieren kann (Abg. Kitzmüller: Wo ist denn Ihr Antrag?): auf dem Rücken der Kinder, auf dem Rücken der Alleinerziehenden, mit dem vorgeschobenen Argument von eurer Seite, die Unterhaltsgarantie würde ins Ausland gehen, es würden ausländische Kinder davon profitieren. – Das ist doch mehr als ausgeräumt worden! (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinhauser und Kitzmüller.)
Auch der von der FPÖ kritisierte Punkt, dass da Geld ins Ausland gehen würde, ist ausgeräumt worden. Das ist so einfach nicht der Fall: Es ist festgelegt, der Wohnsitz muss im Inland sein, es ist festgelegt, die Kinder müssen bei der Mutter oder dem Vater gemeldet sein, also bei der alleinerziehenden Person. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Das steht so im Vorschlag der SPÖ drin, der gemeinsam mit unserer Expertin Maria Stern erarbeitet worden ist, die auf der Liste Peter Pilz kandidiert. Sie hat sich bei diesem Antrag umfassend eingebracht – und wir stehen heute da, und keine Fraktion bringt es zusammen, über ihren Schatten zu springen und einen gemeinsamen Kompromissvorschlag zu erarbeiten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)
Wir wissen nicht, wie die nächste Bundesregierung aussehen wird, und es ist schade, dass für dieses Thema in den letzten Tagen keine Lösung erarbeitet wurde und auch heute nicht erarbeitet werden kann. Wir wissen jedoch, dass wir uns – und auch ich mich – auch im nächsten Nationalrat auf alle Fälle dafür einsetzen werden, dass dieses Thema wieder aufs Tapet kommt. Es kann nämlich nicht sein, dass man im Vorwahlkampf Versprechen gegenüber den Betroffenen abgibt und sich dann in keinster Weise daran hält, sondern wieder nur politisches Kleingeld wechselt. (Abg. Steinhauser: Ja, ja! Wieso beantragt ihr nichts?)
Auf dem Rücken der Betroffenen wird Politik gemacht wird, werden Stimmen gefangen. Es ist wirklich schade und traurig, wie es um die österreichische Demokratie und den Parlamentarismus bestellt ist. – Danke. (Beifall der Abgeordneten Kucharowits und Zinggl.)
17.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Leopold Steinbichler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Ministerin! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Rufe: Leo, wo ist das Taferl?!) – Nein, Familie geht ohne Taferl!
Kollegin Holzinger hat jetzt ganz exzellent aufgezeigt, wie schlecht es ist, wenn die Politik in eine Fachthematik hineinwirkt; da gibt es nämlich nur Blockade, und das ist das Markenzeichen dieser letzten drei Regierungen, besonders beim Thema Familie. Da möchte ich gleich einmal bei einem ganz anderen Thema ansetzen: Respekt vor der Leistung von Alleinerziehenden, das ist hundertprozentig noch viel mehr Stress, aber generell möchte ich allen Vätern, Müttern und Ehepaaren ein ganz aufrichtiges, herzliches Vergelts Gott sagen, denn das ist eine großartige Gratisleistung für diesen Staat, eine der wichtigsten Leistungen.
Ich komme zum Schluss noch einmal zu diesem Thema: Dass die billigste, die beste Zelle in einem Staat eine funktionierende Familie ist, das wurde Gott sei Dank schon zwei-, dreimal erwähnt. Was da jedoch den Familien an Geldleistungen entgeht, das ist völlig unerwähnt geblieben. Durch die fehlende Inflationsabgeltung bei der Familienbeihilfe etwa haben die Eltern immer noch 17 Prozent Kaufkraftverlust im täglichen Leben, und diese 17 Prozent Kaufkraftverlust fehlen der regionalen Wirtschaft. Familien haben nicht das Geld dafür, groß auf Urlaub zu fahren – aber wenn sie mit den Kindern im regionalen Bereich Urlaub machen beziehungsweise da leben, investieren sie in die regionale Wirtschaft, dieses Geld ist bestens investiert.
Kollege Loacker von den NEOS hat sofort wieder von der Gegenfinanzierung gesprochen. – Das ist anscheinend überhaupt die einzige Sparte, die Familienpolitik, bei der sofort über die Gegenfinanzierung gesprochen wird. (Zwischenruf des Abg. Bernhard.) – Das ist ja kein Vorwurf, überhaupt nicht, aber es ist für mich interessant, denn ich kenne viele andere Sparten, bei denen nicht über die Gegenfinanzierung gesprochen wird.
Ich darf hier auch ein bisschen den Wahlkampf ansprechen: Wenn der Plan im Wahlkonzept eines nicht anwesenden Kandidaten – den Kanzler zitiert man her, aber bei anderen Kandidaten goutiert man das, dass sie nicht einmal in den Sitzungen anwesend sind – jener ist, den Familien 2 Milliarden € zu geben und gleichzeitig den Familienlastenausgleichsfonds zu halbieren, dann ist das nichts anderes als eine Mogelpackung! Ich meine, so kann man mit Familien nicht umgehen, das ist ganz entscheidend. Ich bitte auch alle, die Parteiprogramme tatsächlich anzuschauen, zu schauen, was zum Thema Familie drinnen steht, das ist ganz entscheidend. Da müssen wir noch viel genauer werden.
Wenn wir gerade von Familie sprechen, da steht ein weiteres wichtiges Thema auf der Tagesordnung, das irgendwann nach Mitternacht debattiert wird: Wir brauchen bei der Familie keine Zweiklassenmedizin und kein Zweiklassenessen, das ist entscheidend. Wir haben uns damit noch nicht beschäftigt, obwohl das auch ein Familienthema ist, weil Gott sei Dank oft noch ordentlich gekocht wird, wenn es die Zeit erlaubt. Es wird mit heimischen Grundnahrungsmitteln gekocht, was den Kindern zum Essen vorgesetzt wird.
Das wird heute – allerdings nicht mehr zur Fernsehzeit – noch ein wichtiges Thema, was für ein Wahnsinn da passiert: mit dem Palmöl, mit den Zutaten, mit all den Inhalts-
stoffen in Lebensmitteln, mit den Haltbarmachern, Stabilisatoren. Das alles setzen wir heute den Kindern vor – und dann jammern wir, dann gibt es wieder Studien, dass die Kinder in der Schule Konzentrationsschwierigkeiten haben, dass sie nicht aufmerksam sind. Das ist eine Summe von Ergebnissen, die die Kinder belasten, wo es dann Probleme im Schulbereich und im Ausbildungsbereich gibt. Ich glaube, so umfassend muss man Familie diskutieren: von der Erziehung, bereits vom Start weg, von der Geburt an, dass da entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Ich meine, da darf man nicht über die Finanzierung sprechen, denn da ist das Geld am besten investiert! Ein einziges Kind, das nicht auf die schiefe Bahn kommt, erspart dem Staat Hunderte, Tausende Euro – und ich denke, da braucht man vom Start weg gleich eine ordentliche Grundlage, das ist ganz wesentlich.
Wenn wir gerade über die Familien diskutieren: ein Spezialgebiet sind da ja die alleinerziehenden Mütter. Ich habe unlängst mit unserer Spitzenkandidatin gesprochen, die vier Kinder alleinerziehend zu betreuen hatte. Sie hat bei dieser Diskussion 20 € in die Höhe gehalten und gefragt, ob man sich vorstellen könne, als Mutter von vier Kindern mit 20 € eine Woche lang auskommen zu müssen. Wer das erlebt hat, der weiß, wie sich manche Menschen ihr Geld zusammenkratzen müssen, um das tägliche Leben zu bestreiten – da sprechen wir nicht davon, sich einen Luxus zu leisten.
Ich meine, es ist ganz wesentlich, auch für die nächste Bundesregierung, dass wir es schaffen, für die Familien – egal, in welcher Form, wobei die Idealform natürlich die gemeinsame Partnerschaft ist – eine Grundlage für die Zukunft zu schaffen. Das ist Grundlage für die Zukunft: Die billigste, beste und günstigste Zelle im Staat ist die Familie!
17.09
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Damit gelangen wir zu den Abstimmungen.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Unterhaltssicherung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Rufe: Geht sich nicht aus!) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Schieder: War nur ein kurzes Versprechen! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von Alleinerziehenden durch erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss für österreichische Staatsbürger. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung einer statistischen Erhebung zum Unterhaltszuschuss.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Absicherung des Kindesunterhalts.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme nun die Verhandlungen über den 2. Punkt der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
17.11
Abgeordneter Christoph Hagen (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Schön, dass Sie da sind, Herr Bundeskanzler! Jetzt muss ich mich wieder umstellen – ich war vorhin schon auf meine Rede eingestellt, jetzt muss ich wieder neu durchstarten. Das war jetzt ein anderes Thema, da wären wir natürlich im Fluss gewesen, jetzt ist es ein bisschen schwieriger, aber ich werde auf die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zum Thema „Verantwortung für Österreich“ eingehen.
Herr Bundeskanzler, ich finde es gut, dass man Verantwortung für Österreich tragen sollte oder möchte. Es ist für mich nur ein bisschen komisch, dass die Regierung erst jetzt, da der Wahlkampf schon in der Endphase ist, bemerkt, dass man Verantwortung für Österreich tragen muss. Ich frage mich halt: Wo war diese Verantwortung in den Jahren 2015 und 2016? Ich möchte das Stichwort Flüchtlingssturm auf Österreich anschneiden: Da ist meiner Meinung nach, und das habe ich auch von vielen Leuten, von der Bevölkerung gehört, diese Verantwortung für Österreich nicht richtig wahrgenommen worden, darum haben wir heute mit Problemen zu kämpfen, die meiner Ansicht nach teilweise hätten verhindert werden können.
Da ich jetzt hiermit jedoch meine Abschiedsrede halte, möchte ich mich nach 14 Jahren im Hohen Haus – davon fünf Jahre im Bundesrat und neun Jahre im Nationalrat – verabschieden. Ich kandidiere nicht mehr für die nächste Legislaturperiode. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Ich möchte diesbezüglich meine Zeit ein bisschen Revue passieren lassen. Ich habe Hunderte von Reden hier gehalten – nicht an diesem Pult, sondern vor allem im Parlamentsgebäude drüben –, habe sehr viele Anträge eingebracht, Anregungen eingebracht, habe Anfragen gestellt zu Themen, die mir hinterfragenswert erschienen. Ich habe doch auch einiges in Bewegung gesetzt, und einiges davon ist umgesetzt worden. Etwas davon werden die Österreicherinnen und Österreicher in Kürze selbst erfahren können: Diejenigen, die ein Wechselkennzeichen haben, müssen künftig nur noch eine Vignette aufkleben. Das war ein Antrag, den ich fünf Jahre lang, glaube ich, begleitet habe, und dann hat ihn Gott sei Dank der Herr Verkehrsminister umgesetzt. Ich glaube, das ist positiv, solche Sachen zu sehen, da gibt es noch einiges mehr.
Das Fazit aus meiner politischen Tätigkeit als Parlamentarier, ich habe das heute schon in einer Rede gesagt, ist: Ich sehe, dass wir Parlamentarier Vertreter des Bürgers, des Volkes sind – dementsprechend sollten wir auch auftreten. Da möchte ich jenen Kollegen, die auch zukünftig wieder im – nächsten – Nationalrat sitzen und hier
das Volk vertreten werden, ein wenig ins Gewissen reden. Es ist wichtig, dass man auf das Volk schaut und auch das tut, was das Volk möchte. Das sollten wir uns hinter die Ohren schreiben, das sollte man nie vergessen, wenn man hier Parlamentarier, Volksvertreter ist.
Eine Bitte hätte ich noch für die nächste Legislaturperiode: Sie wissen, die Exekutive ist mir immer sehr am Herzen gelegen und ohne Exekutive gibt es keine Sicherheit und kein Wohlbefinden in einem Staat. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass unsere Polizei gut ausgerüstet ist, dass sie personell gut ausgestattet ist und dass auch eine adäquate Bezahlung sichergestellt ist. Die Polizisten müssen auch noch Ruhephasen haben, damit nicht, wie heute sehr oft, die jungen Polizisten sagen: Um das Geld tue ich mir den Job nicht an, denn da bin ich dann mit 35, 40 Jahren ausgebrannt! Das wäre keine gute Ausgangsposition.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen allen bedanken, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Diskussionen waren meistens fair – falls ich einmal übers Ziel hinausgeschossen bin, möchte ich mich in aller Form entschuldigen, das kommt im Parlament in der Hitze des Gefechts vor, aber ich glaube, mit den meisten habe ich ein sehr gutes Verhältnis pflegen können. Ich werde mit manchen auch nach meiner politischen Tätigkeit noch Kontakt pflegen: Eine Motorradtour haben wir schon geplant, gell, Anton Heinzl, das haben wir schon ausgemacht! (Abg. Heinzl: Ja!)
Quer durch die Bank, über die Parteigrenzen hinweg, habe ich Menschen gefunden, mit denen ich weiterhin in Kontakt bleiben möchte. Das zeichnet einen aus, dass man zwar hart in der politischen Diskussion sein kann, aber menschlich auch miteinander arbeiten kann; dann kommt man auf einen gemeinsamen Nenner, und das kann nur gut sein.
Danke also an die Kollegen, danke an die Parlamentsdirektion, an alle Mitarbeiter hier im Haus und auch an die Ministerien und die dortigen Mitarbeiter. Wir haben immer sehr gut zusammengearbeitet, das war eine interessante Zeit. Ich möchte mich auch bei meinem Parteichef Frank Stronach bedanken. Frank Stronach hat vor einigen Jahren ein Projekt begonnen, hat ein gutes Programm aufgestellt, und es haben sehr viele etwas davon aufgegriffen. Manche haben es jetzt sogar im Parteiprogramm: Die Fairness ist eine tolle Sache; Transparenz, Fairness und Wahrheit – das sind schon Dinge, die in der Politik wichtig sind. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Frank hat da etwas vorgelegt, von dem man noch länger sprechen kann. (Beifall des Abg. Doppler.)
Da wir hier in der schönen Hofburg unser Plenum abhalten dürfen, wo ja der Kaiser residiert hat (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), möchte ich mit seinen Worten schließen – ich tue es nicht in der dritten Person, denn ich bin nicht der Kaiser, aber ich möchte mit den Worten des alten Kaisers schließen –: Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut! (Allgemeiner Beifall.)
17.16
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, auch von meiner Seite alles Gute und herzlichen Dank!
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
17.17
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verantwortung für Österreich zu übernehmen bedeutet meiner Meinung nach für die Bundesregierung, aber ebenso auch für den Nationalrat, die Probleme des
Landes zu lösen. Das bedeutet, Verhandlungen zu führen, Lösungen zu suchen und Kompromisse einzugehen, wenn es dem Land dient – und das unabhängig von einzelnen Interessen, stattdessen müssen die Interessen des Landes übergeordnet sein.
Die grundlegende Verantwortung, die wir alle tragen, ist, dass keine Menschen zurückbleiben, wenn es darum geht, die Grundbedürfnisse wie Arbeit, Gesundheit und Wohnen abzudecken. Da spricht auch das große Bemühen von Bundeskanzler Kern und seinem Regierungsteam für sich, und das Programm, das wir haben, ist das beste für Österreich. Sehr viele der in dieser Legislaturperiode gefassten Beschlüsse tragen eine soziale und rote Handschrift.
Unser Bundeskanzler hat heute bereits erwähnt, dass ein Bereich noch offen ist, und das ist das leistbare Wohnen: Das wurde herausgestrichen, und als Wohnbausprecherin bin ich weit davon entfernt, allen Verantwortungsträgern hier einen Persilschein auszustellen.
Beim Thema Wohnen ist sehr viel Zeit ungenutzt verstrichen, und das, obwohl es schon 2013 ein umfassendes Regierungsübereinkommen gegeben hat, das auch unterschrieben wurde. Nach mehreren Jahren des Verhandelns sage ich Ihnen: Ich kenne eigentlich nichts Unverbindlicheres in dieser Republik als die Zusage und die Unterschrift der ÖVP unter dieses Regierungsübereinkommen. Es könnte auch der Name Kurz darunter stehen, denn in den letzten beiden Nationalratssitzungen wurden auch versprochene, bereits unterschriebene Umsetzungen von Reformen blockiert. Bei Verhandlungen muss man auch Kompromisse suchen, und davon ist keine Rede gewesen. Es gab aus meiner Sicht Scheinverhandlungen, um zu kaschieren, dass der Stillstand beim Wohnrecht nicht Ausgangssituation, sondern Ziel der ÖVP ist.
Wir haben uns in der SPÖ auf Grundlage von Daten der Statistik Austria durchgerechnet, was die Mieterinnen und Mieter sparen würden, würde zum Beispiel das von uns vorgelegte Universalmietrecht bereits gelten.
Bei den Mieten, wenn wir von 684 000 privaten Wohnungen ausgehen und die Miete nur um 50 Cent verringern, wären es in fünf Jahren 1,4 Milliarden €, die den MieterInnen erspart werden. Wenn man es anders rechnet und nur die Verträge heranzieht, die pro Jahr neu abgeschlossen werden, so sind das nicht, wie es jetzt ist, im Durchschnitt 11 €; wenn man das um 1 € vergünstigt und mit 10 € rechnet, so wären das in einer Legislaturperiode 1,3 Milliarden €, die sich die Mieterinnen und Mieter ersparen. Bei circa 30 000 abgeschlossenen Verträgen, die gemakelt werden – was vor allem von den Mietern bezahlt wird; weg damit! –, gäbe es eine Ersparnis von 196 Millionen €. Der größte Posten bei den Mietern sind bei den Betriebskosten die Bereiche, die nicht zum laufenden Betrieb gehören; wenn diese rausfallen würden, dann würden die Mieterinnen und Mieter in fünf Jahren 4,1 Milliarden € weniger bezahlen.
Diese drei Maßnahmen ergeben 5,75 Milliarden €, die die Mieterinnen und Mieter für den Stillstand, den die ÖVP verursacht hat, bezahlen – und das entspricht der größten Steuerreform, die wir durchgeführt haben; diese lag im Bereich von 5 Milliarden €.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Mieten jetzt – Wohnen muss wieder leistbar werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage im Sinne der oben dargestellten Eckpunkte für ein neues Miet- und Wohnrecht vorzulegen.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.21
Präsident Karlheinz Kopf: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Mag. Becher ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abg. Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
betreffend faire Mieten jetzt – Wohnen muss wieder leistbar werden
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 Erklärung des Bundeskanzlers gem. § 19 Abs. 2 GOG-NR zum Thema „Verantwortung für Österreich“.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind die hohen Mieten ein Dorn im Auge und machen vor allem bei Neuabschlüssen von Mietverträgen einen hohen Anteil am verfügbaren Einkommen aus. Von leistbarem Wohnen hängt es auch ab, ob eine Volkswirtschaft sinnvoll funktioniert und nicht zu viel finanzielle Mittel der BürgerInnen in den Bereich Wohnen fließen, was letztlich bedeutet, dass für den Konsum alltäglicher Güter weniger Geld übrigbleibt.
In den letzten 10 Jahren lag der Anstieg der Mietkosten laut Statistik Austria bei 39 % und damit deutlich über dem Lohnwachstum von 21 %. Hauptverantwortlich für die hohen Mieten ist vor allem der private Wohnungssektor, wo die Wohnkosten am deutlichsten steigen.
Dazu kommt der starke Nachfragedruck nach Wohnraum in den Ballungszentren, der die Mieten weiter nach oben treibt.
Preistreiber sind auch befristete Mietverträge. Befristete Mietverträge machen bereits etwa 80 Prozent bei Neuvermietungen im privaten Immobiliensektor aus. Ursprünglich ging der Gesetzgeber davon aus, dass Befristungen der Ausnahmefall sein sollten und nicht die Regel. Bei befristeten Mietverträgen sind die Mieterinnen und Mieter nach deren Ablauf, dem „goodwill“ der Eigentümer ausgesetzt oder es wird von den Eigentümern versucht, die neuen Mietverträge an die laufend steigenden Marktpreise anzupassen. Auch diese Praxis führt zu deutlich höheren Wohnungspreisen.
Um der unerfreulichen Entwicklung bei den steigenden Wohnkosten gegenzusteuern hat die SPÖ bereits vor 3 Jahren einen Vorschlag für ein neues, faires, bundeseinheitliches und transparentes Mietrecht mit dem Universalmietrecht vorgelegt. Damit sollten auch alle Rechtsunsicherheiten beseitigt werden, die durch die gerichtliche Spruchpraxis immer wieder für Aufsehen und weitere Unklarheiten sorgen.
Als Lösung für die Malaise auf dem Mieten- und Wohnungsmarkt schlagen wir daher folgende Eckpunkte vor:
• eine faire Mietpreisregelung für alle
mit einem bundeseinheitlich geltenden transparenten und alle bisherigen Teilregelungen bzw. das Richtwertsystem ersetzenden Mietrecht,
Sicherstellung von Investitionsanreizen bei frei finanzierten Wohnungen sowie
einen geregelten Mietpreis, der sich an einem klar definierten Katalog von Zu- und Abschlägen orientiert.
• Abschaffung der Maklergebühren für MieterInnen (Erstauftraggeberprinzip)
• Senkung der Betriebskosten durch Herausnahme der Hausversicherung und der Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog
• Ausbau des leistbaren Wohnungsangebots durch Stärkung der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und Baulandmobilisierung
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage im Sinne der oben dargestellten Eckpunkte für ein neues Miet- und Wohnrecht vorzulegen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Regierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler, Sie haben die richtigen Begriffe gesagt, aber leider die falschen Dinge getan. Wenn Sie von Verantwortung sprechen, dann sollten Sie sich vorher überlegen, was denn der Begriff Verantwortung für uns alle und für die Bürger Österreichs bedeutet.
Verantwortung heißt, Antworten geben zu können. Sie haben uns heute keine Antworten gegeben – auf all die Geschichten über Herrn Silberstein, auf die Facebook-Storys et cetera –, und Sie haben den Österreichern überhaupt nichts darüber gesagt, wer denn da wirklich dahintersteckt und was denn das alles soll, was Sie da in den letzten Wochen und Monaten den Kollegen hier im Parlament und der österreichischen Republik angetan haben, möchte ich sagen. All das, was im Rahmen dieser Campaigning-Geschichte gemacht wurde, war nicht dazu geeignet, in irgendeiner Weise den ohnehin fragwürdigen Ruf der österreichischen Politik zu bessern. Das haben Sie leider verschustert, Herr Bundeskanzler!
Wenn Sie als Bundeskanzler dieser Republik von Verantwortung reden, dann sollten Sie schon auch die Verantwortung für das Land in den Vordergrund stellen und uns nicht immer erklären, wie wichtig Europa und die Europabeziehungen sind; dann sollten Sie rekurrieren, sich auf sich selbst besinnen(Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
und schauen, wo Sie denn Bundeskanzler sind. Sie sind der Bundeskanzler von Österreich. Österreich ist eine Nation, und wenn Sie ein Europa wollen, das funktioniert, dann müssen Sie für ein Europa der Vaterländer eintreten, weil Sie nämlich für Ihr Vaterland Österreich geradestehen müssen.
Ich darf Sie dazu einladen, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie da die richtigen Worte gefunden haben. – Ich glaube nicht. Ich glaube, dass Ihre Rede eher einem Kanzlerdarsteller entspricht als einem echten Bundeskanzler. Dieser Wahlkampf war aus meiner Sicht – ich bin immerhin auch schon 54 Jahre auf dieser Welt – der schlimmste, den Österreich jemals erlebt hat; er hat Österreich und uns allen, allen Politikern massiv geschadet, und Sie haben bis heute nicht den Anstand und nicht das Verantwortungsgefühl (Zwischenruf des Abg. Hübner), zu sagen: Es tut mir leid, ich habe einen schweren Fehler gemacht! Das hätte möglicherweise Ihre Kanzlerschaft gerettet, so sehe ich schwarz.
Verantwortung ist sicher nicht etwas, das man mit populistischen Sprüchen und mit schönen Phrasen drei Tage vor der Wahl in einer – na ja, hat Rudi Fußi sie geschrieben oder nicht? – Rede hier noch hinbiegen kann. Ich glaube, Sie haben sich heute noch mehr geschadet; der Schaden ist ohnehin schon groß.
In diesem Sinne möchte ich gar nicht mehr lange Kritik üben, sondern Ihnen trotzdem alles Gute wünschen, allerdings wünsche ich mir für Österreich einen anderen Bundeskanzler. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Abg. Mayer: Schämen würde ich mich! – Abg. Hübner: Es ist alles so lustig ...!)
17.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
17.24
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (ohne Klubzugehörigkeit): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das, was wir in den letzten Tagen und Wochen rund um die Affäre Tal Silberstein erleben mussten, war wirklich ein unwürdiges Schauspiel. Ich möchte sagen, das war der Tiefpunkt, den wir alle – wir haben die letzten Wahlkämpfe beobachtet – erleben mussten.
Herr Bundeskanzler, auch wenn Sie uns noch so oft erklären, Tal Silberstein, der Experte schlechthin für Dirty Campaigning, sei angestellt worden, um irgendwelche Statistiken zu kontrollieren, so ist das für mich absolut nicht glaubhaft; das wäre in etwa so, wie wenn ein Hotelier den Spitzenkoch Frank Rosin zum Tellerwaschen anstellen würde. Das glaubt doch niemand! (Beifall der Abgeordneten Hafenecker, Kickl und Hagen.)
Wenn Sie, Herr Bundeskanzler, sich herstellen und sagen: Wir, die SPÖ, haben zwar die Werbeagentur bezahlt, die diese Anti-Kurz-Videos drehen sollte, aber wir haben damit überhaupt nichts zu tun!, dann ist das für mich auch absolut nicht glaubhaft und da hilft keine Distanzierung. Da wäre – so wie meine Kollegen gesagt haben – eine Entschuldigung angebracht, eine Entschuldigung beim Volk (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Hafenecker und Kickl) und eine Entschuldigung bei allen Politikern in diesem Land, die es ernst meinen. Wir alle geraten durch solche Machenschaften in Verruf. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Hagen und Lintl.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Ich denke an Rudi Fußi, von dem Sie sich jetzt auch distanziert haben, aber auch erst, nachdem bekannt wurde, mit welcher Arroganz, mit welchem Druck, mit welcher Macht, alle Regeln überschreitend er mit Menschen umgeht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wenn Sie die Protokolle auf WhatsApp anschauen, die er Anna J. geschrieben hat, so nach dem Motto – ich zitiere –: „Sie haben deine Telefonprotokolle. Und klagen dir wohl den A[...] weg“!, dann muss ich sagen, meine geschätzten Damen und Herren, das ist nicht akzeptabel. Herr Bundes-
kanzler, das würde nicht nur eine Distanzierung von Ihrer Seite erfordern, sondern auch eine gerichtliche Verfolgung. So geht man mit Menschen nicht um. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn Sie nun meinen oder uns erklären wollen, Sie seien ohnehin nicht so eng befreundet, dann möchte ich ein Mail vom 6. Jänner 2017 zitieren, das Sie um 0.47 Uhr an Herrn Fußi geschrieben haben: „Ich bin so etwas von froh, dass du dir das antust, schätze deinen Intellekt und deine Formulierungskunst in höchstem Maße. Danke!! Lg ck“ (Rufe bei der ÖVP: Wahnsinn! Unglaublich! – Zwischenruf des Abg. Hübner.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Da kann man nichts vertuschen, da ist Anstand gefordert, da ist gefordert, Haltung zu zeigen – das haben viele Politiker, Politiker in allen Fraktionen, dafür meine höchste Wertschätzung, davor möchte ich den Hut ziehen, das haben aber leider Gottes einige Politiker, auch aus meiner ehemaligen Fraktion, nicht so. (Abg. Weninger: Ihr wart ja ... im letzten Wahlkampf! ... Stronach!)
Meine geschätzten Damen und Herren, das ist meine letzte Rede, und ich möchte mich hier – weil du, Herr Kollege, den Namen Frank Stronach erwähnt hast – persönlich bei Frank Stronach dafür bedanken, dass er Lebenszeit, Energie und Kraft eingesetzt hat, um dieses Land auf einen besseren Weg zu bringen. Niemand von Ihnen kann sich vorstellen, mit wie viel Energie dieser Mann Stunden um Stunden gearbeitet hat, um Österreich zu verändern (Zwischenruf des Abg. Matznetter); er hat immer gesagt: Österreich fährt an die Wand!
Wenn wir so weitertun, wie es diese Bundesregierung in den letzten Jahren gemacht hat, dann fahren wir wirklich an die Wand. Es gibt nach dieser Wahl nur eine Chance: eine Neuorientierung, weg davon, dass auf der Regierungsbank nur gestritten wird, und hin dazu, dass endlich einmal konstruktiv gearbeitet wird. (Beifall der Abgeordneten Franz und Hagen.) Das haben sich die Österreicher verdient, und es ist höchst an der Zeit, dass das auch von den Verantwortlichen in dieser Form geschieht.
In diesem Sinn möchte ich Ihnen allen, jedem persönlich, alles Gute wünschen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, viel Gesundheit und alles Gute, auf welchem Weg auch immer Sie in den nächsten Jahren sein werden. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen, bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit sowie des Abg. Scherak.)
17.30
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, auch von dieser Stelle aus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit in diesem Haus und für die Zukunft alles Gute!
Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. – Bitte.
17.30
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers und die nachfolgende Debatte verfolgt haben, dann wird Ihnen aufgefallen sein, dass sich am Schluss des Wahlkampfs ein neuer Gag entwickelt hat, nämlich jener, dass jeder sagt, es sei sehr bedauerlich, dass Politik zur Inszenierung verkommen ist – nicht 95 Prozent, sondern 100 Prozent, könnte man sagen –, und im selben Atemzug deutlich macht, dass er nicht vorhat, das zu ändern. Oder haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur irgendwie den Anflug einer Diskussion über die wichtigen Themen wahrgenommen? – Sie werden mir recht geben, das war nicht der Fall.
Genau das ist auch ein Grund, und das möchte ich jetzt noch einmal betonen, warum man an den Modalitäten, am Werkzeug etwas ändern muss, denn es ist nicht so, dass die direkte Demokratie in einem besonderen Maß der Demagogie ausgesetzt wäre,
das Gegenteil ist der Fall. Wenn die Grundlage von Demagogie ist, dass man ein gehöriges Talent zur Selbstinszenierung hat und die nötigen Moneten, um das auch einer breiten Öffentlichkeit vorzuführen, dann hat dieser Wahlkampf jetzt bewiesen, dass die repräsentative Demokratie in besonderem Maße dafür anfällig ist. Ganz im Gegenteil weisen die direktdemokratischen Instrumente, wie wir sie aus der Schweiz kennen, die dort seit 170 Jahren in Gebrauch sind, diese Anfälligkeit nicht auf.
Ganz nüchtern: 100 000 Personen können eine Volksabstimmung einleiten; 50 000 sind es, wenn es um ein Gesetz geht, 100 000, wenn die Bürger etwas auf die Agenda setzen wollen. (Abg. Kickl: Wir werden das schon machen!) – Nicht 250 000, sondern 100 000, das hätte ich noch einmal gerne gehört, denn es ist auch die Hürde dahin gehend interessant, ob ein Instrument scharf ist oder eben nicht.
Dann gibt es ein öffentlich finanziertes Abstimmungsbüchlein, ganz gerecht und ausgeglichen; es hat also nicht der mit dem großen Budget und der Parteienförderung einen Vorteil, sondern jeder kann diesen Vorteil genießen. Da werden Pro und Contra nüchtern über Wochen diskutiert, jeder Bürger macht sich ein Bild, und dann gibt es eine Abstimmung. Das ist ein vergleichsweise vernunftbetontes und eben nicht inszeniertes Verfahren, und ich würde es sehr empfehlen, um den Inszenierungen entgegenzuwirken, endlich einmal auf direkte Demokratie zu setzen, und zwar so, Herr Abgeordneter Kickl, dass die Hürde nicht so hoch ist, wie es noch im Wahlprogramm steht; 250 000 ist viel zu hoch, 100 000 müssen reichen. Dafür werden Sie jede Unterstützung bekommen, denn dann wird es auch möglich sein, dass jene Themen diskutiert werden, die zwar existenziell sind, aber einer Art von Tabuisierung verfallen. Das haben wir, die Freie Liste Österreich, in diesem Wahlkampf ganz besonders erlebt.
Es ist ohne jeden Zweifel so, dass die Frage der übergeordneten Struktur der EU ganz wesentlich darüber entscheidet, welchen Spielraum jeder österreichische Kanzler überhaupt noch hat. Juncker, der Kommissionspräsident, hat angekündigt, das ist nunmehr vier Wochen her, dass die Europäische Union jetzt einen ganz entscheidenden Schritt zum zentralisierten Superstaat, wenn man das so sagen will, macht, und zwar in mehreren Punkten. Sie haben mir damals keine Antwort gegeben, aber ich habe Sie schon einmal gefragt: Wie verhält sich die Sache mit dem europäischen Finanzminister, was ist dann noch Ihre Aufgabe? Wie wird sich das auswirken, wenn der Euroraum auf alle Länder ausgedehnt wird, selbst auf jene, die das gar nicht wollen?
Was ist mit der europäischen Asylbehörde, die nach Regeln, die wir jetzt noch nicht kennen, auf die wir dann auch nur mehr einen ganz minimalen Einfluss haben – Österreich stellt 2 Prozent der europäischen Bevölkerung –, die Asylberechtigten den Ländern zuteilen wird? Alles, was Kern und Kurz versprechen, nämlich eine restriktivere Einwanderungspolitik, kann man sich aufschreiben, wenn man nicht vorher gegen diese Asylbehörde opponiert. – Das ist der zweite Punkt.
Der dritte Punkt ist auch nicht ganz unerheblich: die europäische Armee, ausgestattet mit Atomwaffen. Was machen wir jetzt? Machen wir mit, einfach so, wie wir es immer gemacht haben, verletzen wir die Neutralität und tun es trotzdem? Oder diskutieren wir die Neutralität, schaffen wir sie ab? Oder versuchen wir, herauszuverhandeln, dass wir da nicht dabei sind?
Diese Fragen sind die entscheidenden Fragen, und wer sich dieser entscheidenden Fragen annimmt – und das haben wir erlebt –, der überschreitet eine rote Linie, der kommt nicht vor. Sie alle hier sind der Meinung, da rühren wir nicht dran, wir machen da mit, das ist halt so; ich glaube, es hat einmal einen gegeben, der vom Verfassungsbogen gesprochen hat; da ist die Diskussion über die EU anscheinend nicht drinnen.
Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber wollen, dass jemand in diesem Haus ist, der diese rote Linie zum Wohle Österreichs übertritt und diese existenziellen Fragen stellt, dann denken Sie bitte daran: Das können nur wir sein, die Freie Liste Österreich! (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit. – Abg. Kickl: So hart wie gegen den Pröll in Niederösterreich!)
17.35
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
17.35
Abgeordnete Martina Schenk (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Bundeskanzler! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! „Verantwortung für Österreich“ – das war der Titel der Rede des Bundeskanzlers bei diesem Tagesordnungspunkt. Verantwortung für Österreich – diese drei Worte nimmt jeder Politiker gerne in den Mund, aber was dann für den Wähler rauskommt, das ist sehr unterschiedlich und für den Wähler auch oft nicht befriedigend.
Meine Vorrednerin, unsere Spitzenkandidatin Barbara Rosenkranz, hat schon sehr viel Positives und Richtiges dazu ausgeführt, warum die Freie Liste Österreich die einzige Alternative zu den etablierten Parteien ist. (Abg. Köchl: Die vierte Partei: FPÖ, BZÖ, STRONACH, Freie Liste!) Ich möchte hier noch ein paar wichtige Unterschiede herausarbeiten, vor allem auch zur Freiheitlichen Partei.
Als ich mir heute die Reden von Kickl und Strache angehört habe, die Beschimpfungen und die Ausführungen, um es freundlich zu formulieren, in Richtung Bundeskanzler, habe ich den Eindruck gewonnen, dass man hier von eigenen Themen ablenken möchte (Abg. Hübner: Martina, das kannst du nicht ...!), dass man hier davon ablenken möchte, dass man 2016, als die Brexit-Entscheidung fiel, noch ganz anders über die EU gesprochen hat. Da war man sehr EU-kritisch, da haben Strache und Vilimsky noch gefordert, dass man doch eine Volksabstimmung über den EU-Austritt machen sollte.
Was ist jetzt im Wahlkampf zu hören? Was war am 20. September in einer Fernsehdiskussion zu hören? (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, schon zur Kenntnis bringen, wie die FPÖ da ihre Linie verlässt (Abg. Kickl: Wie ist das jetzt mit der direkten Demokratie? Das passt nicht ...! – Abg. Belakowitsch: Die kommen aus verschiedenen Fraktionen zusammen!), nur um sich schön zu machen, um (zunächst in Richtung ÖVP, dann in Richtung SPÖ weisend) mit dieser Seite oder mit dieser Seite eine Regierung zu bilden. Das wissen die Menschen zum Teil auch, aber sie wissen es noch nicht in ausreichendem Maße, darum möchte ich hier meine Redezeit dazu nutzen, um ihnen das zur Kenntnis zu bringen.
Am 20. September hat der Parteiobmann der FPÖ im Zusammenhang mit dem EU-Austritt, mit der EU-Kritik Folgendes gesagt (Zwischenruf des Abg. Hauser): Da gibt’s keine Mehrheit für einen Austritt aus der EU, und den hat die FPÖ auch nie gefordert. Gäbe es eine Initiative für eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU, dann sagt die FPÖ Nein. (Abg. Belakowitsch: Wenn man schon zitiert, dann bitte richtig!) Ein Austritt aus der EU ist dumm und unsinnig. –
Nomen est omen. (Abg. Kickl: Was heißt das, nomen est omen?) –
Eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU wird keine Maßnahme der FPÖ sein. – Zitatende.
Was erwartet die Österreicher, wenn Herr Strache Kanzler wird?
Als Kanzler werde ich keine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU anstreben. Ich würde vielmehr die Empfehlung geben, nicht aus der EU auszutreten. – Zitatende. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das muss man hier schon zur Kenntnis bringen, und das müssen Sie von der FPÖ sich auch gefallen lassen. Hier muss man Sie auch daran erinnern, dass Sie von Ihren Werten abrücken (Abg. Belakowitsch: Welche Werte?), dass Sie von Ihrem Programm abrücken und dass Sie damit viele Wähler vor den Kopf stoßen. Diese Wähler, die sonst nicht zur Wahl gehen würden, haben mit uns, bei der Freien Liste Österreich, eine Alternative, die sie wählen können. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.) – Lachen Sie! Wer zum Schluss lacht, lacht am besten und wird recht haben.
Auch Frau Inge Rauscher kann ich überhaupt nicht verstehen, das war die Initiatorin und Bevollmächtigte beim EU-Austritts-Volksbegehren, das mit 261 159 Unterstützern ja nicht unerfolgreich war. Diese Frau Rauscher ist auch auf Ihren Schmäh hereingefallen und unterstützt jetzt mit ganzseitigen Inseraten die Linie der FPÖ (Abg. Kickl: Jetzt beleidigen Sie die Frau Rauscher! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), weil die FPÖ für die direkte Demokratie eintritt und für eine Volksabstimmung für den EU-Austritt. – Na haha!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass sehr viele Wählerinnen und Wähler sich diese Parlamentsdebatte ansehen (Abg. Kickl: Wie heißt jetzt die aktuelle Partei, für die Sie sprechen? – Abg. Belakowitsch: Sind Sie jetzt bei den Weißen?), dass sie sich eine eigene Meinung bilden können und ich hier auch etwas zur Entzauberung der FPÖ beigetragen habe. Die FPÖ predigt Wasser und trinkt Wein und nimmt es mit der Verantwortung für Österreich nicht sehr ernst, da brauchen Sie dem Kanzler nicht so viel vorzuwerfen. (Abg. Kickl: Der Frust ist groß!) – Ja, wer laut schreit, der kauft. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit. – Abg. Kickl: Wir haben noch die Kratzer von Ihnen auf unserer Tür!)
17.39
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Leopold Steinbichler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Ministerinnen und Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ja, „Verantwortung für Österreich“! Ich darf vielleicht gleich jetzt damit beginnen, bevor ich mich zur Demokratie äußere, denn es kommt ja dann wieder die Elefantenrunde, wo die Bürgerinnen und Bürger sofort falsch informiert werden. Dort diskutiert nur die Hälfte der Kandidaten, deshalb, liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Sie nach getaner Arbeit am Abend die Diskussion anschauen werden: Es gibt noch sechs weitere Parteien, die sich an dieser Diskussion beteiligen möchten, aber nicht dürfen.
Zum Thema Verantwortung für Österreich möchte ich ganz klar herausarbeiten, was eine kleine Partei im Gegensatz zu den großen bewegen kann. Ich bin damals in den Nationalrat gekommen und habe gesagt: Reden wir in diesem Haus über das Leben, wo es um die Menschen, um das Volk, um die Bürger geht! Es ist mir gelungen, über dieses Leben über 21 Stunden zu reden. Ich denke, auch von den Rückmeldungen von den Bürgerinnen und Bürgern, vom Volk her sagen zu können, die waren sehr zufrieden. Sie sehen, dass ich mich hier um ihre Probleme angenommen habe. .
Es ist uns gelungen – und darauf bin ich besonders stolz, auch wenn das heute zu solch später Stunde diskutiert wird –, den größten Lebensmittelskandal in Europa, der
auch Österreich erreicht hat, aufzuzeigen, nämlich betreffend Palmöl; vor elf Jahren, als ich mit diesem Thema begonnen habe, wurden wir für verrückt erklärt.
Es ist uns in Zusammenarbeit mit Kollegin Dietrich außerdem gelungen, wieder die volle Mannstärke bei den Militärmusikkapellen zu erreichen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Ehrenamtlichen – egal, ob Feuerwehr, Sportvereine, Blaulichtorganisationen, Musikerinnen und Musiker – für ihre großartige Leistung, denn die Militärmusikkapellen sind neben den Musikschulen eine gute Ausbildungsstätte.
Es ist uns gelungen, mit einer Anfrage der Kollegin Weigerstorfer aufzuzeigen, dass über 600 000 e-cards in Österreich anonym unterwegs sind.
Es ist uns gelungen, mit dem Militärkommando Oberösterreich aufzuzeigen, dass es 150 000 Aufgriffe von Illegalen gab. Und wir diskutieren in diesem Haus über Obergrenzen! Na bitte sehr, wie kann man über Obergrenzen diskutieren, wenn man nicht weiß, wie viele Asylanten es im eigenen Land gibt? Deshalb ist es wichtig, dass kleine Gruppierungen hier im Haus vertreten sind, dass kleine Gruppierungen hier auch dafür sorgen, dass Demokratie eingebracht und Demokratie gelebt wird. Das ist ganz wesentlich.
Es werden großartige Versprechen plakatiert: Gerechtigkeit, „Fairness“ – alles liest man auf den Plakaten. Ich denke an die letzte Pensionserhöhung, die ist selbsterklärend. Die Kleinpensionisten mit 800 € – das ist bei den Kleinpensionisten eh schon ein Großer – bekommen 17,60 € Erhöhung; aber das erklärt man ihnen als Riesenvorteil, weil sie 2,2 Prozent bekommen. Die Bezieher höherer Pensionen, zum Beispiel 3 000 €, bekommen 48 € Erhöhung, das sind 1,6 Prozent.
Da geht die Schere immer weiter auseinander. Den ganzen Tag über diskutieren wir über diese Schere: Bei den Arbeitnehmern, bei den Angestellten – das kommt heute noch –, bei den Pensionisten haben wir es schon getan, bei den Familien haben wir es gerade diskutiert. Deshalb, bin ich der Meinung, sollten wir hier viel ehrlicher diskutieren; das soll viel gerechter sein, tatsächlich gerecht – nicht: neue Gerechtigkeit, es ist entweder etwas ungerecht oder es ist gerecht.
Deshalb darf ich zu einer ganz wesentlichen Erklärung kommen. (Abg. Lopatka: Das ist jetzt die zweite Erklärung!) Viele meiner Kolleginnen und Kollegen waren verwundert und haben gefragt: Leo, wo nimmst du deinen Optimismus her? Die Weißen werden niemals ins Parlament einziehen!
Kolleginnen und Kollegen, diese Tafel ist selbsterklärend (auf eine auf das Rednerpult gestellte Tafel zeigend, auf der ein buntes Tortendiagramm mit der Überschrift „Wahlberechtigte – Nationalratswahl 2013“ abgebildet ist): Die Weißen waren bei der letzten Wahl mit 24 Prozent bereits die größte Gruppe.
Ich appelliere hier an dieser Stelle (Abg. Lopatka: Habt ihr schon kandidiert?) – ja, ich merke schon den Schmerz – an all jene, die bisher gesagt haben: Dieses System ist unwählbar, ich gehe nicht zur Wahl!, im Glauben, dass sie mit der Wahlverweigerung gegen das System protestiert haben. Genau an dieser Stelle appelliere ich, aktiv die Weißen zu wählen, denn sonst wird am Abend die weiße Stimme – und das war der größte Block – vom System aufgefressen und genau vom System in Anspruch genommen.
Liebe Wählerinnen und Wähler, egal, welchen Alters, egal, welchen Bildungsniveaus: Wir wollen die Stimme des Volkes sein! Wir wollen Österreich demokratisieren! Artikel 1 unser Verfassung besagt, dass in einer Demokratie die Macht vom Volk ausgeht. Ich glaube, das ist der ganz entscheidende Satz.
Und weil wir heute auch über die Zukunft Österreichs diskutieren: Wir brauchen einen achtsamen Umgang mit den Steuergeldern und den Ressourcen.
Wir bitten um breite Unterstützung. – Danke. (Beifall des Abg. Pirklhuber.)
17.45
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Mieten jetzt – Wohnen muss wieder leistbar werden.
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (2323/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Damit kommen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Verfassungsausschuss eine Frist bis 11. Oktober 2017 zur Berichterstattung gesetzt.
Es gibt keine mündliche Berichterstattung.
Damit gehen wir gleich in die Debatte ein.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
17.47
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Gesetze, die ohne Begutachtung, husch-pfusch vorbereitet, eine schlampige Lösung darstellen, unter der wir noch lange leiden werden ... (Abg. Belakowitsch: Lauter, bitte! – Abg. Auer: Sehr schlechte Akustik!)
Ich kann noch einmal eine Sprechprobe machen: eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben. Geht es jetzt besser? (Ja-Rufe.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetze ohne Begutachtung, husch-pfusch vorbereitet, eine schlampige Lösung, unter der wir noch lange leiden werden – ich bin absolut dafür, aber ordentlich vorbereitet mit einer guten Begutachtungszeit. – Das sagt der Kanzlerkandidat und ÖVP-Chef offensichtlich über die eigenen Vorlagen der ÖVP, die sie hier einbringt, weil es hier weder eine Begutachtung noch eine aus-
reichende Beratung gab. Nicht einmal im Ausschuss war dieses Gesetz. Insofern gehe ich davon aus, dass die ÖVP der eigenen Vorlage hier nicht zustimmen wird, weil sie zumindest den eigenen Vorgaben nicht entspricht. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ehrlich gesagt, wichtiger bei der Debatte über das Budget ist aber, glaube ich, die Frage: Wer zahlt denn in Österreich welche Steuern? Wir hatten vor einer Woche diese Debatte hier im Haus. Da habe ich kritisiert, dass es einen Großspender der ÖVP gibt, der auf der Abschleicherliste aus Liechtenstein steht, und dass der Finanzminister nichts tut, der Finanzminister keine Steuerprüfer ausschickt, nicht nur beim Großspender, sondern allgemein säumig ist, dieses Geld einzutreiben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) Da geht es immerhin um 3,3 Milliarden €, die überprüft werden müssen, ob es sich hierbei um Schwarzgeld handelt oder nicht. (Abg. Hafenecker: „Türkisgeld“!) Der Minister hat im Plenum auch nicht dazu Stellung genommen, wieso er da säumig ist und nichts tut.
Das Zweite, was hier debattiert wurde, ist, dass ich hier gesagt habe, dass derselbe Großspender eine Steuerkonstruktion mit Firmen hat, damit er keine Einkommensteuer zahlt, und tatsächlich weniger als 3 000 € Einkommensteuer im Jahr bezahlt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Das, was ich besonders interessant gefunden habe, ist, dass der Großspender das zu 100 Prozent bestätigt hat. Er hat gesagt: Ja, stimmt, ich zahle wirklich weniger Einkommensteuer, weniger Sozialversicherungsbeiträge als jede Österreicherin und jeder Österreicher, die/der mehr als 1 400 € netto im Monat verdient! Und er hat gesagt: Ja, ich habe eine Steuerkonstruktion für mein Vorstandsgehalt bei dieser Firma, und dadurch erspare ich mir tatsächlich – nicht theoretisch, sondern tatsächlich – in etwa 50 Prozent der Steuern und Abgaben, die ich hätte zahlen müssen, wenn ich das als Einkommensteuer versteuert hätte!
Es sind zumindest zwei Firmen in diesem Konstrukt drinnen. Die eine hat er gegenüber den Medien genannt, die andere gegenüber den Eigentümern. Das kann man ja alles im KTM-Geschäftsbericht nachlesen. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das, was er interessanterweise noch gesagt hat, ist: Ja, wenn die Kurz-Pläne kommen, dann profitiere ich noch stärker, dann zahle ich noch weniger Steuer! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „ÖVP Großspender“, auf der ein Balkendiagramm abgebildet ist, auf das Rednerpult.) Wenn er es als Einkommensteuer versteuert, müsste er für diese zwei Jahre, um die es gegangen ist, circa 1 Million € zahlen. Tatsächlich – das sagt er selber – hat er nur die Hälfte, eine halbe Million, gezahlt. Und wenn die Kurz-Pläne schon umgesetzt wären: Ja, dann hätte ich tatsächlich null Euro gezahlt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Diese Offenbarung finde ich schon sehr spannend, dass diese Person das selber auch noch sagt und bestätigt: Ja, ich würde davon profitieren, ich würde dann nämlich tatsächlich überhaupt keine Steuer zahlen!
Ich sage Ihnen: Alle internationalen Organisationen, wie der IWF oder die OECD, alle sagen – nicht nur für Österreich, sondern für die ganze Welt –, das oberste Prozent, diejenigen, die wirklich viel Geld verdienen, gehören endlich ordentlich besteuert, denn die zahlen ihre Steuern nicht. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Es gibt in unserem Land zwei Parteien (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling) – ja, das betrifft auch Sie, Herr Finanzminister –, zwei Parteien, die nur darüber nachdenken, wie sie diejenigen, die sich jetzt ohnehin die Hälfte von dem ersparen, was jeder andere zahlen müsste, so unterstützen können, dass sie überhaupt nichts mehr zahlen müssen. Das sind ÖVP und FPÖ. Das ist wohl die wesentlichere Frage, wenn es um das Budget geht, und zwar dass man dafür sorgt, dass jeder seinen ordentlichen Beitrag zahlt und dass diejenigen, die heute nicht ihren
ordentlichen Beitrag zahlen, sondern schwindlige Firmenkonstruktionen haben, dann nicht gar nichts mehr zahlen, sondern endlich das zahlen, was sie zahlen sollen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Fekter. – Abg. Rädler hält eine Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe.)
In diesem Sinne mögen bitte alle daran denken, auch am Wahltag natürlich, wenn sie wählen gehen: Gehöre ich zu den 95 Prozent, die arbeiten gehen, ordentlich wie alle anderen Steuern zahlen, oder gehöre ich zu den Top 1, 2 Prozent, die – von der ÖVP vor allem – hier beschützt werden, wobei man nur darauf schaut, dass die ja keine Steuern mehr zahlen, obwohl sie heute schon keinen gerechten Beitrag mehr leisten? Bitte stellen Sie sich auch am Wahltag diese Frage! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Das war aber nicht zur Sache! Er hat die Schuldenbremse mit keinem Wort erwähnt!)
17.53
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Auer gelangt als nächster Redner zu Wort. – Bitte.
17.53
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt im Leben eines Parlamentariers zwei Reden, die eine ganz besondere Herausforderung, einen besonderen Moment darstellen.
Das ist die erste Rede als neu angelobter Abgeordneter, weil man im wichtigsten Gremium der Republik, im österreichischen Nationalrat, vor vielen oft exzellenten und erfahrenen Abgeordneten reden muss. Der erste Eindruck sollte ja ein positiver sein, denn es gibt bekanntlich keine zweite Chance eines ersten Eindrucks. So sind mir auch viele Erstreden von Kolleginnen und Kollegen noch in guter Erinnerung. Ich bin mir sicher, dass sich jeder und jede Einzelne noch an die ersten Statements, die hier abgegeben wurden, erinnern können.
Die Abschiedsrede ist die zweite besondere Rede. Hierbei geht es weniger um die Frage, was und wie es gesagt werden soll – da könnte ich jetzt eine Marathonrede beginnen –; vielmehr geht es um ein Resümee über das hier im Haus Erlebte, die vertretene Politik und die vielen politischen Entscheidungen, die man aus eigener Überzeugung für die Bevölkerung mitgetragen und mitgeprägt hat.
Als ich vor über 34 Jahren hier in diesem Haus – also nicht hier, sondern im Parlament drüben – meine erste Rede gehalten habe, konnte ich mir nicht im Entferntesten vorstellen, dass mir die Arbeit im Nationalrat zu einer meiner wichtigsten Lebensaufgaben werden würde. Heute aber geht ein so entscheidender Lebensabschnitt für mich zu Ende.
Es liegt auf der Hand, dass mir als Bauern, langjährigem Bürgermeister und Funktionär im Genossenschafts- und Bankwesen insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, die bäuerlichen Familienbetriebe, als langjährigem Kommunalsprecher die Bevölkerung in den Gemeinden und das wirtschaftliche Fortkommen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer am Herzen gelegen sind – neben der Landwirtschaft.
Mein besonderes Interesse und meine Leidenschaft galten aber über viele Jahre der Budgetpolitik; ich hatte die Chance, diese über zehn Jahre als Obmann des Budgetausschusses mitgestalten zu können. Als ich 1983 angelobt wurde, lag der öffentliche Schuldenstand der Republik bei 40,5 Milliarden € oder 43,5 Prozent des BIPs. 2016 verzeichnen wir einen Schuldenstand von 295 Milliarden € oder 83,6 Prozent des BIPs. (Abg. Pirklhuber: Das dürfte eine Verdopplung sein!)
Natürlich: Die Welt hat sich in diesen Jahrzehnten komplett verändert, nicht nur hier im Hohen Haus. Österreich hat sich zu einem der reichsten Staaten der Welt mit einer starken Wirtschaft und einem der besten Sozialsysteme weltweit weiterentwickelt. Die laufenden Veränderungen erforderten Jahr für Jahr neue Investitionen in die Bildung, in Universitäten, in die Infrastruktur, in die Wirtschaft, auch in die Land- und Forstwirtschaft. Gleichzeitig waren wir immer gefordert, das Steuersystem, das Sozialsystem, das Pensionssystem, das Gesundheitssystem, die Arbeitsmarktpolitik, die Pflege und so weiter laufend zu reformieren und neu auszurichten.
In jeder der zehn Legislaturperioden, die ich miterlebt habe, gab es Steuerreformen, Reformen des Pensionssystems, der Wirtschaft, Bildungsreformen et cetera, natürlich laufend Bestrebungen, den Staatshaushalt zu konsolidieren, die Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten und die Staatsverschuldung einzuschränken. Wirklich gelungen ist dies kaum.
Einige unter uns können sich noch an das Jahr 2005 erinnern, als wir im Staatsschuldenausschuss im Hohen Haus erstmals Debatten über eine Schuldenbremse geführt haben. Das war meiner Meinung nach ein erster wichtiger Schritt; sechs Jahre später und infolge der europäischen Finanzkrise und der Gefahr des Verlustes des damaligen Triple-A-Ratings ist es schließlich gelungen, in Österreich eine Schuldenbremse zu beschließen. Bekanntermaßen und bedauerlicherweise erhielt der damalige Vorschlag nicht die Zustimmung der Oppositionsparteien, deshalb konnten wir die Schuldenbremse nur mit einfacher Mehrheit im Bundeshaushaltsgesetz beschließen.
Das strukturelle Defizit des österreichischen Staatshaushaltes darf damit 2017 erstmals grundsätzlich 0,45 Prozent des BIPs nicht übersteigen; Ausnahme: bei Naturkatastrophen und in Notsituationen. Daher hat meine Fraktion in der letzten Nationalratssitzung einen Antrag betreffend eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse in Anlehnung an die deutsche Regelung eingebracht. Mit dieser Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche Bekenntnis zum Nulldefizit eindeutig verankert werden. Durch die strengere nationale Regelung wird auch die Erreichung der geltenden EU-Vorgaben sichergestellt.
Als langjähriger Parlamentarier – das wissen Sie genau – muss man derartige Grundsatzentscheidungen lange überlegen – sie brauchen Zeit und müssen reifen –; ich glaube, das haben wir in den vergangenen Jahren ausreichend getan. Interessant ist nur, dass damals die Opposition nicht zugestimmt hat. Heute stimmt die SPÖ offensichtlich nicht zu, während die damalige und heutige Oppositionspartei, die große Oppositionspartei FPÖ offensichtlich zustimmt. Meine Damen und Herren! Wir sollten uns an Oberösterreich ein Beispiel nehmen, wo der Landtag dies beschlossen hat: die sogenannte Schuldenbremse.
Wenn ich meine Erfahrungen in diesem Hohen Haus zusammenfassen müsste, dann würde ich sagen: Ein moderner demokratischer Staat ist gefordert, vor allem an unsere Jugend, an die Zukunft zu denken, ihr eine wirkliche Zukunftsperspektive zu ermöglichen und diese zu gestalten, in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, leistbares Wohnen – und das auf Basis eines nachhaltig finanzierten Staatshaushaltes; denn eines sollten wir wissen: Auf Schuldenbergen können keine Kinder spielen.
Am Sonntag wird Österreich wieder einen neuen Nationalrat wählen. Die vielen Konzepte und Pläne der Parteien wurden in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv diskutiert. Setzen wir ein Zeichen, dass über alle Vorhaben und Versprechen auch gleichzeitig etwas möglich wird, was in den vergangenen Jahren nie gelungen ist: ein für die Zukunft nachhaltig finanzierter Staatshaushalt!
Norbert Blüm, ein bekannter ehemaliger deutscher Politiker, sagte schon: „Die Schulden des Staates haben immer die kleinen Leute bezahlt.“ (Abg. Kogler: Da ist was dran!)
Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte meinen Ausführungen noch ein paar Gedanken anfügen und bitte Sie: Fassen Sie das nicht als Belehrung oder als Besserwisserei auf, das steht und stünde mir auch nicht zu!
Ich mache mir seit einigen Jahren vermehrt Gedanken darüber, ob all das, was wir im Zusammenhang mit dem Parteienfinanzierungsgesetz beschlossen haben, Sinn macht. Ich behaupte, für Gemeindeparteiorganisationen haben wir über das Ziel geschossen, ich meine sogar, weit darüber hinaus.
Mich beschäftigt auch die Frage, warum sich immer weniger Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzfachleute, Ärzte und Manager als Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament wiederfinden: Ist es die Bezahlung? Sind es die Bedingungen? Oder ist es das Image, nämlich das negative Image der Politik?
Eines habe ich festgestellt: Wenn ein Wirtschaftsmanager mehrere Funktionen ausübt oder mehrere Aufsichtsratspositionen bekleidet, dann ist laut Medien diese Person eine interessante, einflussreiche, dynamische Person. Wenn hingegen ein Politiker nur die Hälfte derartiger Funktionen ausübt, dann wird er oder sie von den Medien als Ämterkumulierer abgestempelt. – Von der Bezahlung gar nicht zu reden: Ein Ministergehalt kann Wirtschaftsbossen nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken, und da muss man gar nicht so viel verdienen wie der Gusenbauer mit seinen 7,4 Millionen, meine Damen und Herren! (Abg. Walter Rosenkranz: Nur kein Neid!)
Vor allem aber sollte sich die Politik – und ich nehme niemanden aus – darauf besinnen, nicht in erster Linie die Vorschläge der jeweils anderen Partei negativ darzustellen, sondern darauf – so wie in der Wirtschaft –, das eigene Produkt positiver darzustellen.
Jetzt komme ich zum Thema des idealen Politikers. Da gab es zwei interessante Kommentare, einen von Andreas Koller, und der lautet folgendermaßen – ich zitiere –:
„Ein idealer Politiker soll, wenn er einen Fehler macht, umgehend und ohne zu murren zurücktreten. Er soll dann aber keinesfalls zu seinem alten Brötchengeber zurückkehren, [...]. Weil das nach Versorgung riecht. Er soll gefälligst auch nicht in der Privatwirtschaft andocken, weil dann ‚Postenschacher!‘ in der Zeitung steht. Und schon gar nicht soll der einstige Politiker die ihm zustehende befristete Gehaltsfortzahlung in Anspruch nehmen, finden zumindest viele Menschen, die selbst entweder pragmatisiert oder durch eine satte ASVG-Abfertigung abgesichert sind.“
Der zweite Kommentar ist von Kurt Scholz – Zitat aus der Zeitung „Die Presse“ aus dem Jahre 2015 –:
Es gibt Beispiele von Journalisten, die uns immer darstellen, wie der ideale Politiker zu sein hätte, die in die Politik gewechselt sind. Sie sind aufschlussreich. Echte Erfolge waren sie nicht. – Zitat Kurt Scholz.
Aber wirklich Kopfschütteln bereitet mir und unverständlich ist für mich – und ich mache mir wirklich hier Gedanken – die Höhe der Strafe bei der Verurteilung des Bürgermeisters Schaden in Salzburg. Meine Damen und Herren, dieses Urteil habe ich nicht zu kommentieren, aber die Höhe, das Ausmaß habe ich infrage zu stellen. (Abg. Kogler: Das Strafausmaß!)
Meine Damen und Herren, da frage ich mich nämlich auch – und wir haben auch dem Land Kärnten geholfen, Stichwort Hypo, zulasten des Bundes –: Was war in vielen Gemeinden Österreichs? Ich weiß, dass man beides nicht vergleichen kann. Aber:
Was war in vielen Gemeinden Österreichs, wo der einzelne Gemeindereferent bestimmter Gemeinden geholfen hat, das Desaster zu vermeiden?
Zum Schluss kommend möchte ich noch sagen: Am Sonntag wird gewählt. Wahlen sind nichts Furchtbares, sondern wir sollten uns freuen, dass wir die Möglichkeit haben, frei entscheiden zu können. Was wir alle dringend brauchen, ist eine Abrüstung der Sprache. Das wurde mehrfach beschworen, aber leider nicht eingehalten. Wir alle müssen wissen: Es gibt einen Tag danach!
Abschließend darf ich mich bei allen Mandataren aller Fraktionen hier im Haus und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Fraktionen, der Parlamentsdirektion und bei allen Institutionen, von deren Vorarbeit ich profitiert habe, ausdrücklich bedanken. Ich habe viele schöne Stunden und Tage und Jahre des Erfolges erlebt, auch schwierige Momente zu bewältigen gehabt, war aber immer mit Begeisterung und Freude Politiker, ob hier im Parlament oder vor Ort in der Gemeinde.
Ich wünsche euch allen trotz Hektik und Terminen Zeit für euch, für eure Familien, für Freunde, denn sie begleiten euch ein Leben lang. Ich wünsche euch Mut, sehr oft auch den Mut, über Fraktionsgrenzen hinaus einander gegenseitige Unterstützung zu gewähren, vor allem aber die Fähigkeit, junge Menschen für die Politik, für Verantwortung zu begeistern, ihnen zu zeigen, wie schön es sein kann, für unsere Heimat mitzuarbeiten und mitzugestalten.
In Summe: Es war eine schöne Zeit. Herzlichen Dank. (Anhaltender allgemeiner, von der ÖVP stehend dargebrachter Beifall.)
18.04
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Auer, auch von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank für die langjährige Mitarbeit in diesem Haus und alles Gute für die Zukunft.
Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort. – Bitte.
18.05
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Parlament, das eine Dringliche Anfrage macht, wo derjenige, der das betreibt, bei der Abstimmung nicht einmal anwesend ist, und ein Abgeordneter, Jan Krainer, der sich hier herausstellt und völlig ungeniert die Unwahrheiten wiederholt: Das ist, glaube ich, nicht das, was wir unter Verantwortung für Österreich zu verstehen haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um Husch-Pfusch-Gesetze geht, dann ist die jetzt vorliegende Gesetzesvorlage auf keinen Fall ein solches, denn sie war schon einmal beschlussreif. Ihr Beschluss ist daran gescheitert, dass, aus welchen Gründen auch immer, die man historisch einmal nachvollziehen kann, die Zusage der FPÖ damals zurückgezogen wurde, die man gebraucht hätte, um die Zweidrittelmehrheit für die Verfassung herzustellen.
Nichts hätte uns daran gehindert, das jetzt wieder zu tun, aber jetzt stimmt die SPÖ nicht zu. Das kann Gründe haben. Die Gründe können darin bestehen, dass der Bundeskanzler, als er sein Amt angetreten hat, in der „Frankfurter Allgemeinen“ ein Interview gegeben hat, in dem er gesagt hat: Machen wir halt mehr Schulden! – Nein, genau dieses Ziel verfolgen wir nicht!
Lassen Sie mich, weil Sie heute noch viele Beschlüsse fassen werden, meine Bitte und meinen Appell vom letzten Mal nochmals zusammenfassend an Sie richten: Tatsächlich werden heute, wenn alle Beschlüsse gefasst werden, Beschlüsse im Gesamtwert von 580 Millionen € gefasst. Da kann man dafür oder dagegen sein. Lassen Sie
mich zwei Beispiele bringen, warum ich der Auffassung bin, dass das Husch-Pfusch-Maßnahmen sind!
Wir haben uns die Mühe gemacht, das einmal anzuschauen, weil es ja für Anträge, die ins Parlament gebracht werden und die nicht davor im Ministerrat waren, nicht notwendig ist, eine Wirkungsfolgenabschätzung vorzulegen. Auch das könnten Sie sich für die nächste Periode einmal überlegen. Sie haben einen hervorragenden Budgetdienst hier im Haus, der imstande ist, Initiativanträge der Abgeordneten so zu gestalten, dass man eine Wirkungsfolgenabschätzung dafür auch tatsächlich darstellen kann, und das sollten Sie auch tun – genauso wie Sie zu Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Bundesregierung fordern, dass wir, wenn wir Vorlagen der Regierung ins Parlament bringen, Wirkungsfolgenabschätzungen vorlegen.
Es gibt zwei konkrete Fälle, wo wir uns das genauer angeschaut haben. Da geht es einmal um viel Geld und einmal um wenig Geld.
Im Bereich der Heimopfer wird angegeben, das koste 180 000 €. Ich kann Ihnen sagen: Es kostet ein Vielfaches davon!
Und beim Herausnehmen des Partnereinkommens bei der Berechnung der Notstandshilfe wird angegeben, das koste 85 Millionen €. Ich sage Ihnen: Es kostet tatsächlich 160 Millionen €! Und wenn Sie es mir nicht glauben, rufen Sie bitte das AMS an, die haben das durchgerechnet: Es sind 160 Millionen €!
Meine Damen und Herren, dafür müssen Sie auch die Verantwortung übernehmen, wenn so falsche Zahlen bei Gesetzesvorlagen vorgelegt werden! Genau das ist doch der Grund ... (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) – Ich habe das nicht infrage gestellt! Ich habe gesagt, es sind nicht 85 Millionen, sondern es ist das Doppelte davon, nämlich 160 oder 165 Millionen.
Übernehmen Sie die Verantwortung dafür, wenn Sie solche Anträge einbringen, machen Sie sich die Mühe, eine Wirkungsfolgenabschätzung vorzulegen, die realistisch ist! Das tun Sie nicht, und daher ist genau das der Ansatzpunkt, warum ich Sie bitte, der Schuldenbremse in der Verfassung zuzustimmen, denn dann kann das einfach nicht mehr passieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird den Tag danach geben, und ich glaube, die Schuldenbremse wäre ein gutes Geschenk für die Zukunft, egal, wer eine Regierung bildet. Vielleicht sind Sie alle einmal in einer Regierung. Manche wünschen es sich ja. Bei manchen wünsche ich es mir nicht. Aber wie auch immer es ist, Sie müssen dann dieselbe Problematik wieder verfolgen. Deshalb kann ich nur noch einmal an Sie appellieren: Stimmen Sie diesem Vorschlag der Schuldenbremse in der Verfassung zu! Die SPÖ hat damals diesen Antrag mitgetragen, und es gibt kein plausibles Argument, warum das dieses Mal anders sein soll.
Ich glaube, dass es ein gutes Ziel wäre, wenn wir heute und hier versuchen würden, den Schaden, der durch den Wahlkampf für alle Politikerinnen und Politiker entstanden ist, und den Schaden, der dadurch für die Demokratie entstanden ist, durch so positive Beschlüsse wiedergutzumachen und ein Signal an die Menschen in diesem Land zu senden, dass wir es wert sind, wiedergewählt zu werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.
18.09
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister Schelling, was alles ein Schaden oder ein Nutzen ist, ist halt auch von der ideologischen Betrachtung abhängig. Darauf werden wir noch zu sprechen kommen.
Zunächst zum Kollegen Auer, der gerade geht. (Abg. Auer verlässt den Sitzungssaal. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Ja, es werden heute wahrscheinlich noch einige Abschiedsreden gehalten werden. Ich wollte nur festhalten, dass er trotz aller Divergenzen, die wir vielleicht inhaltlich hatten, schon auch ein Pragmatiker und damit ein Brückenbauer war.
So etwas ist nützlich, und ich will das an dieser Stelle nur sagen, und das wird ja bei mehreren Appellen wahrscheinlich noch angesprochen werden, nämlich dass wir alle schon auch des Umstands gewahr sein sollten, und zwar bei allen unseren Auftritten – manchmal greifen ja auch Minister ein bisschen rüde in die Debatte ein, wie eben jetzt, und auch das sollten wir aushalten –, bei allen Divergenzen, dass all die Regierungs- und Gesetzgebungsinstanzen und die Verfassungen und Regierungsformen, die wir haben, vielleicht nicht die besten sind, wie es Churchill sinngemäß formulierte – er sagte, glaube ich, sogar: schlechte –, dass es aber halt auch nicht viel bessere gibt.
Bei allem Bekenntnis zu mehr direkter Demokratie wird es das hier immer brauchen. Deshalb sollte, glaube ich, die Arbeit von Abgeordneten, die bei aller Divergenz noch in der Lage sind, zumindest hinter den Kulissen vernünftig zu verhandeln, nicht unterschätzt werden. Das möchte ich hier noch festgehalten haben. Um diese Minute kürze ich gerne meine restliche Rede ab.
Es liegt hier ein Vorschlag zu einer sogenannten Schuldenbremse im Verfassungsrang vor. Ja, mein Gott, aber was Sie hier gar nicht erklären, ist, dass wir das einfachgesetzlich schon haben. Da waren wir an sich auch nicht begeistert. Da wurden Unionsregeln umgesetzt. Das geht ähnlich, aber das Ganze jetzt in den Verfassungsrang zu heben, macht ja nur dann Sinn, wenn es überhaupt Sinn macht. Und wir von den Grünen bezweifeln den Sinn. Nämlich: Man kann schon schauen, dass man vielleicht in bestimmten Phasen sogar einmal Überschüsse macht. Man kann auch schauen, dass es einmal bewusst Defizite gibt. Ich weiß schon, jetzt ist das mit dem konjunkturellen Gegensteuern in dem Vorschlag angesprochen worden, aber es gibt einen Grundfehler bei dieser ganzen Schuldenbremsenphilosophie, nämlich dass man dauernd so tut, als ob Staatsausgabe X das Gleiche wäre wie Staatsausgabe Y.
Es gibt eben produktive Staatsausgaben und nicht produktive, und das ist bei jedem Unternehmen so. Deshalb hat es keinen Sinn, den Staat immer mit privaten Haushalten zu vergleichen, die genauso viel einnehmen sollen, wie sie ausgeben. Das ist ein kompletter Holler, und ich wundere mich immer, wie derart ökonomischer Unfug einen solchen zustimmenden Verbreitungsgrad erreichen kann. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Ich weiß, es ist eh keine gute Nachricht für diejenigen, die auch gerne Staatsausgaben haben, so wie Sie es uns unterstellen, vielleicht manchmal auch zu Recht, es ist halt zwischen laufenden Ausgaben und Einnahmen zu unterscheiden. Man muss aber auch erkennen – und da kommt die ideologische Unterschiedlichkeit heraus –, dass auch die Allgemeinheit, die öffentliche Hand, der Staat einmal etwas Gutes ist. Man muss sich ja nicht immer selber schlechtmachen. Man muss erkennen, dass öffentliche Ausgaben nicht nur irgendetwas sind, wo man das Geld verpritschelt, sondern auch etwas, womit investiert wird, und zwar genau dort, wo der Markt versagt, und das tut er oft, und deshalb braucht es den öffentlichen Anschub oder überhaupt die direkte öffentliche Investition.
Das ist nichts Schlechtes, sondern das ist etwas Gescheites, und immer wenn das fehlt, ist es ein hervorragender und herausragender Beitrag zur Verstärkung von Wirtschaftskrisen, und wohin das geführt hat, können wir uns die letzten 100 Jahre anschauen. Deshalb unterstelle ich Ihnen, dass Sie das vielleicht ganz gut meinen, aber mit Sicherheit über das Ziel hinausschießen. Das ist das Mindeste!
Dass man das Geld zusammenhalten muss, darin stimmen wir überein. Wir lassen uns nicht dauernd unterstellen, dass wir nicht auf das schauen würden, was Sie sparen nennen. Ich habe gegen diesen Begriff nicht viel, oft ist es halt eine Kürzung, weil Sie auf der Einnahmenseite auch noch die Falschen begünstigen. Jetzt haben Sie es ja auch schon wieder vor. Das ist eine einfache Gleichung: Einnahmen – Ausgaben, dann ist eine Null oder nicht. Das erklären Sie ja auch nicht wirklich, und der Herr Kurz als Allerletzter.
Jetzt geht es eben darum, dass wir auch beweisen wollen, dass man vernünftig sparen kann. Zum Beispiel ist die Korruptionsbekämpfung – ich greife nur ein Beispiel heraus – ein hervorragendes Mittel dazu. Was da an Geld gefladert wird, nämlich offensiv und teilweise unter Beteiligung von Regierungsvertretern, die da quasi Beihilfe zur Untreue leisten, ist unglaublich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das gehen Sie oft nicht an. Da gibt es nur ganz wenige in diesem Haus, die sich darum kümmern, so wie die Kollegin Gabriela Moser, in deren Namen ich einen Entschließungsantrag in diesem Zusammenhang einbringen darf. Es geht dabei um ein Korruptionsbekämpfungsgesetz: kein Steuergeld für korrupte Unternehmen! Ja, das kann man auch organisieren, das ist viel konkreter und gescheiter.
Dieser Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Steuergeld für korrupte Unternehmen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Vergabe-Blacklist vorzulegen.
Der Gesetzesentwurf hat klare Definitionen zwingender und fakultativer Sperrgründe sowie Eckpunkte zur Implementierung einer strukturierten Erfassung entsprechender Verurteilungen zu enthalten. Eine datenschutzrechtlich“ – da sind wir auch immer dabei – „unbedenkliche Abfragemöglichkeit für AuftraggeberInnen hinsichtlich der für öffentliche Vergaben gesperrten Unternehmen ist zu berücksichtigen.“
*****
Das wäre doch etwas: Weniger fladern, mehr Geld zusammenhalten! Das ist auch gut. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das wäre konkret und richtig und rechtzeitig, denn es droht ja schon wieder das eine oder andere.
Und: Hören Sie auf mit Ihren ideologischen Feldzügen da herinnen! (Beifall bei den Grünen.)
18.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man sich vor Augen hält, dass die Staatsschulden inzwischen auf 292 Milliarden € angestiegen sind, dann möchte man meinen, dass es ein Anliegen aller Parteien ist, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern. Immerhin wurde einfachgesetzlich die Schuldenbremse schon 2011 beschlossen. Seither darf das strukturelle Defizit des Gesamtstaates maximal 0,45 Prozent betragen, das des Bundes nur 0,35 Prozent.
Das war damals durchaus ein kleiner Fortschritt. Man sollte aber nicht verschweigen, dass diese Vorschrift schon im ersten Jahr ihrer Gültigkeit, also voriges Jahr, gleich einmal gebrochen beziehungsweise nicht eingehalten wurde, denn schon im letzten Jahr wurde das Defizit überschritten, und interessanterweise wurde dieser nicht erlaubte überzählige Betrag auf ein sogenanntes Korrekturkonto gutgeschrieben. Also leider kein guter Anfang für diese Schuldenbremse, aber dieses Vorgehen ist leider bezeichnend für die SPÖ/ÖVP-Koalition.
In diesem Zusammenhang kann man auch auf die Transparenzdatenbank verweisen, die ja auch 2011 beschlossen wurde und heute noch immer nicht befüllt ist.
Warum diese Schuldenbremse nicht eingehalten worden ist, liegt auf der Hand, das ist leicht zu erraten: weil diese SPÖ/ÖVP-Koalition im Jahr 2015 sämtliche Gesetze und Vorschriften zum Schutz der österreichischen Grenzen gebrochen hat und die Grenzen für eine Migrationswelle ungeahnten Ausmaßes einfach geöffnet hat und uns das jetzt jedes Jahr über 2 Milliarden € kostet. Man sieht also, was SPÖ und ÖVP vom gesetzeskonformen Regieren halten. (Abg. Schieder: Ahnungsloser! Die Zahlen sind falsch!)
Aber auch abseits dieser unglaublichen Entgleisung hat die SPÖ/ÖVP-Koalition sehr wenig getan, um die Ausgaben endlich zu reduzieren und die Staatsschulden nachhaltig zu senken. Und diesen Reformstau müssen jetzt halt die Österreicher mit einem Rekordschuldenberg bezahlen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist offensichtlich wirklich ganz dringend notwendig, dieser Schuldenbremse etwas mehr Kraft zu verleihen. Wenn man sie in den Verfassungsrang hebt, dann ist sie nicht nur schwerer abzuschaffen, wie sich das manche hier im Plenum ja wohl wünschen würden beziehungsweise was sie gerne hätten, nein, dann können auch Verstöße gegen die Schuldenbremse vor dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden. Das wäre ja in Wirklichkeit nur ein Schritt hin zu einer europäischen Normalität, denn in Deutschland oder in der Schweiz ist die Schuldenbremse im Verfassungsrang schon längst Realität. Wie nicht schwer zu erraten ist, schauen auch die Budgets in Deutschland und in der Schweiz ganz anders aus. Die schreiben nämlich Überschüsse.
Wenn man jetzt in Betracht zieht, dass ein derartiger Beschluss eigentlich eine Formalität sein soll, so ist es schon überraschend, dass es hier im Parlament eine Partei gibt, die partout nicht will, dass die Schuldenbremse in den Verfassungsrang gehoben wird – eine Partei, der offensichtlich das Schuldenmachen so richtig in den Genen liegt, und das ist die SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)
Die SPÖ will und will das Schuldenmachen einfach nicht lassen. Schulden machen und neue Steuern einführen, das ist das Credo der SPÖ! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Schulden machen und neue Steuern einführen, den Mittelstand abzocken, eine Vermögensteuer und eine Erbschaftssteuer einführen – da fühlt sich die SPÖ wohl! Und wenn das noch immer nicht reicht, dann macht sie neue Schulden. So will das die SPÖ! (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Da ist natürlich eine Schuldenbremse im Verfassungsrang ganz besonders störend. Da wäre es aber dann wirklich auch ehrlich, dass Sie Ihren Wählern sagen: Wir wollen keine Schuldenbremse, weder einfachgesetzlich noch in der Verfassung!
Die Frage ist nur: Wer soll das bezahlen? Wie schaut es mit dem Budget aus, wenn die Zinsen vom derzeitigen Rekordtief wieder zu steigen beginnen? (Abg. Krainer: Eine Hypo-Bremse wäre gut gewesen!) Was werden unsere Kinder zu diesem bitteren Erbe sagen? – Wurscht, sagt die SPÖ, machen wir noch mehr Schulden! Dieses Verhalten der SPÖ erinnert irgendwie an einen Alkoholiker, der immer mehr Schnaps braucht, um seine Sucht zu befriedigen. (Abg. Krainer: Eine Dobernig-Bremse wäre gut gewesen! Eine Haider-Bremse!)
Also: Ein neuer Staatsschuldenrekord, das mag die Zukunftsvision der SPÖ sein. Unsere ist es nicht! Wir Freiheitliche sagen: Endlich runter mit den Schulden, endlich ein ausgeglichenes Budget! Und deswegen muss die Schuldenbremse in den Verfassungsrang. (Beifall bei der FPÖ.)
18.20
Präsident Karlheinz Kopf: Der Ordnung halber halte ich noch fest, dass der von Kollegen Kogler vorhin eingebrachte Entschließungsantrag ordnungsgemäß unterstützt ist und somit mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend kein Steuergeld für korrupte Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (2323/A)
Begründung
Der vorliegende Antrag soll nach seiner Begründung einen „effektiven Haushaltsvollzug“ bewirken und orientiert sich dabei an einer deutschen Regelung. In diesem Zusammenhang gäbe es jedoch andere Gesetze in Deutschland, deren Adaption für Österreich dringender wäre und welche durch die Vermeidung korrupter Umtriebe bei öffentlichen Vergaben tatsächlich bei einer sparsamen Haushaltsführung helfen würden:
Schon bisher sieht das Vergaberecht theoretisch vor, dass Unternehmen mit nachgewiesenen Korruptionsvergehen (also bei entsprechenden rechtskräftigen Verurteilungen) von Vergaben ausgeschlossen werden können1. Gesetze sind dabei eine Sache – die Wirksamkeit von Gesetzen ist etwas anderes. Und empfindliche Geschäftseinbußen infolge von unlauterem Verhalten wirken nur dann nachhaltig abschreckend, wenn sie auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten.
Das Problem momentan: öffentliche AuftraggeberInnen sind zwar grundsätzlich verpflichtet, Informationen über die Zuverlässigkeit der BieterInnen einzuholen, dürfen aber nicht direkt Verurteilungsdaten abfragen. Stattdessen müssen AuftraggeberInnen vom Bieter-Unternehmen die entsprechenden Nachweise einfordern – und genau da hakt es: Denn bei BieterInnen mit krimineller Energie oder bei überlasteten Auftrag-
geberInnen kann dieses umständliche Nachweiswesen fallweise umgangen oder nicht konsequent genug geführt werden.
Die aktuelle Regelung hat allerdings auch gute Gründe: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dazu zu bemerken, dass damit eine eigenständige Datenermittlung durch den Auftraggeber weitgehend hinfällig erscheint. Die Zurverfügungstellung entsprechender Daten durch die Bewerber oder Bieter selbst ist hingegen aus datenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich“2.
Die Lösung für dieses Dilemma, welche sowohl die datenschutzrechtlichen Interessen als auch die Transparenz ausgewogen berücksichtigt, stellt eine Blacklist nach deutschem Vorbild dar. Das dortige „Wettbewerbsregister“ wurde per Juli 2017 beschlossen. Dabei werden folgende vier zentrale Problemstellungen adressiert:
Es wurden zwingende und fakultative Ausschlussgründe definiert – damit ist auch klar geregelt, über welche Vergehen in Ausnahmefällen hinweggesehen werden darf und welche in jedem Fall zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Vergabeverfahren führen3.
Eine kontrollierte, zentrale Erfassung und Eingabe der Vergehen wird vorgeschrieben: Die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden werden zur elektronischen Mitteilung von Informationen über Rechtsverstöße an die Registerbehörde verpflichtet.4
Eine Abfragepflicht ab einem Vergabevolumen von 30.000 Euro wird vorgeschrieben.
Es wurde geklärt, wie Unternehmen wieder aus der Blacklist entfernt werden können: nach Fristablauf (je nach Vergehen 3-5 Jahre) oder nach „Selbstreinigung“5 (durch Ausgleich des Schadens, Kooperation bei der Aufklärung und strukturelle Änderung zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle).
Eine solche klare Regelung zur einheitlichen Erstellung einer verbindlichen Blacklist ist auch für Österreich im Sinne eines konsequenten und verbindlichen Ausschlusses korrupter Unternehmen von Vergabeverfahren nötig. Gleichzeitig wird die Überprüfung von Ausschlussgründen durch eine einheitliche Datenbank gerade für kleine AuftraggeberInnen einfacher. Für UnternehmerInnen kann so einerseits datenschutzsseitig sichergestellt werden, dass lediglich öffentliche AuftraggeberInnen Zugriff auf die Daten haben. Andererseits kann bei automatisierter Information über eine Eintragung in der Vergabe-Blacklist auch ein standardisiertes „Einspruchsrecht“ der Unternehmen bezüglich einer Eintragung ermöglicht werden.
Insgesamt sorgt eine Vergabe-Blacklist für wirksamere Regeln sowie einen einfachen und verbindlichen Ausschluss von Unternehmungen mit korrupter Vergangenheit. Gerade für kleine öffentliche AuftraggeberInnen (wie Gemeinden) wird damit die Rechtssicherheit erhöht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Vergabe-Blacklist vorzulegen.
Der Gesetzesentwurf hat klare Definitionen zwingender und fakultativer Sperrgründe sowie Eckpunkte zur Implementierung einer strukturierten Erfassung entsprechender Verurteilungen zu enthalten. Eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Abfragemöglich-
keit für AuftraggeberInnen hinsichtlich der für öffentliche Vergaben gesperrten Unternehmen ist zu berücksichtigen.“
Fußnoten:
1 § 68. (1) Der Auftraggeber hat – unbeschadet der Abs. 2 und 3 - Unternehmer von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn
1. der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974), Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG, BGBl. Nr. 448), Betrug (§§ 146 ff StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat;
2 Gast in Gast (Hrsg), Bundesvergabegesetz - Leitsatzkommentar (2010) zu § 72 BVergG - Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit, Seite 388.
3 In Österreich ist hingegen eine weithin interpretierbare Zulässigkeit von „begründeten Ausnahmefällen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses“ hinsichtlich verurteilter Unternehmen vorgesehen – siehe § 68, Absatz 3, Bundesvergabegesetz 2006.
4 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/wettbewerbsregister.html
5 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/wettbewerbsregister.html
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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann gelangt als Nächster zu Wort. (Abg. Krainer: Bruno, sag ihnen, dass eine Pfeifenberger-Bremse und eine Dobernig-Bremse das Richtige gewesen wären!)
18.21
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ja, wir haben eine Schuldenbremse bereits beschlossen, diese gilt seit 2011. Ich war immer gegen eine Schuldenbremse. Ich bin auch gegen eine Schuldenbremse im Verfassungsrang, weil ich den Vorteil einer Schuldenbremse im Verfassungsrang nicht sehe.
Wer hätte dieses Haus daran gehindert, diese Schuldenbremse, die im § 2 des Bundeshaushaltsgesetzes verankert ist, einzuhalten? – Niemand! Und warum soll diese plötzlich eingehalten werden, wenn das Ganze in den Verfassungsrang gehoben wird?
Herr Minister! Warum soll es keine falschen Vorlagen mehr geben, wenn wir eine Schuldenbremse im Verfassungsrang haben? Ich habe von Ihrem Haus so viele falsche Vorlagen mit so vielen falschen Schätzungen bekommen, damit könnte ich Bücher füllen. Warum sich das plötzlich ändern soll, das müssen Sie mir erklären!
Herr Stephan Schulmeister hat heute im Zusammenhang mit der Schuldenbremse etwas sehr Brauchbares getwittert. Er hat nämlich gemeint: „Ob ein Fiebermesser mit Temperaturbremse die Krankheit heilt, scheint ein bisserl zweifelhaft.“
Und das ist genau der Punkt. (Bundesminister Schelling: Das ist Ihr Freund!) – Nein! Ich bin da mit Stephan Schulmeister und vielen Ökonomen und Ökonominnen in sehr, sehr guter Gesellschaft. (Abg. Walter Rosenkranz: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!) Als nämlich im Jahr 2009, Herr Kollege, in Deutschland die Schuldenbremse eingeführt wurde, hat es 200 Ökonomen und Ökonominnen gegeben, die erklärt haben, dass das ein Unsinn ist. Und es ist ein Unsinn, und es gibt viele gute Gründe dafür: Es engt den Spielraum der Budgetpolitik in Konjunkturabschwüngen ein, selbst wenn man Ausnahmebestimmungen macht. Es engt aber auch den Politisierungsprozess der Budgetpolitik ein. Es gibt sozusagen weniger Verhandlungsspielraum, die Ausgaben tatsächlich dahin zu lenken, wo man sie haben will. Kollege Kogler hat ja
schon darauf hingewiesen. Es gibt produktivere Ausgaben und es gibt weniger produktive Ausgaben. Wenn nur mehr die Stabilisierung der Schulden im Vordergrund steht und sonst nichts mehr, dann verzichtet man eben auf die Gestaltung der Budgetpolitik, aber die Budgetpolitik, meine Damen und Herren, ist das mächtigste gestaltende Instrument, das diesem Haus zur Verfügung steht. Daher möchte ich alle hier, von allen Fraktionen, einladen, von diesem Antrag wirklich Abstand zu nehmen.
Herr Finanzminister, weil Sie hier gesagt haben, das sei kein Husch-Pfusch-Gesetz, sage ich Ihnen: Diese Vorlage ist der größte handwerkliche Pfusch in haushaltsrechtlichen Angelegenheiten, den ich je gesehen habe! Wenn hier behauptet wird, das sei die Umsetzung der deutschen Schuldenbremse, dann ist das ein Irrtum. Es ist auch nicht die Vorlage, die 2011 beschlossen wurde, es wird ja nicht auf das strukturelle Defizit, sondern auf das administrative Defizit abgestellt. Und ab 2022 soll es auf null gestellt werden – in alle Zukunft.
Damit machen Sie aber eine Tür auf in Richtung einer Eingriffsanfälligkeit, wie wir sie früher hatten, als wir das strukturelle Defizit noch nicht hatten. Also da gestalten wir durch Privatisierungen, durch Einmalerlöse und so weiter, und plötzlich haben wir ein Nulldefizit in administrativer Rechnung, obwohl wir es in Wirklichkeit in der Maastricht-Rechnung gar nicht haben.
Wie stellen Sie in diesem neuen Artikel 13a den Zusammenhang her zwischen dem administrativen Defizit auf der einen Seite und den unionsrechtlichen Regelungen, die es ja trotzdem gibt, auf der anderen Seite? Auf die können Sie ja nicht verzichten, Herr Minister! (Bundesminister Schelling: Auf die verzichten ja Sie gerade durch die Beschlüsse!) Nein! – Und selbst wenn es Schwierigkeiten gibt, das strukturelle Defizit zu berechnen, so wird Sie das nicht erlösen davon, dies zu tun. (Abg. Krainer: Husch-Pfusch ohne Begutachtung!) Aber ich kann nur davor warnen, ein strukturelles Defizit in den Verfassungsrang zu heben, weil es eben sehr viele methodische Probleme bei der Berechnung gibt. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Sie wissen, dass es ex post immer wieder zu Korrekturen des strukturellen Defizits kommt. Und das will man jetzt in die Verantwortung von Richtern legen, die darüber entscheiden müssen, ob ein Budget rechtmäßig im Sinne der Schuldenbremse zustande gekommen ist oder nicht. – Bitte lassen Sie diesen Unfug!
Und noch etwas: Sie sagen, wenn es Konjunkturabweichungen gibt, dann soll sozusagen eine Regelung möglich sein, aber gleichzeitig soll symmetrisch dazu ein Tilgungsplan vorgelegt werden. – Ja, Konjunkturzyklen verlaufen halt nicht symmetrisch. Das ist heute vielleicht noch in Lehrbüchern zu lesen, aber sonst nirgends mehr. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Ich kann wirklich nur davor warnen. Daher: Lassen Sie diesen Unfug, machen wir eine Diskussion darüber, ob das Sinn macht oder nicht, ziehen wir Experten zurate – aber diesen Pfusch, bitte, beschließen wir hier heute nicht! (Abg. Rädler: Wer ist „wir“?) Und ich bedanke mich bei allen Abgeordneten, die diesem Unfug heute und hier nicht zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
18.27
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dr. Scherak spricht als Nächster. – Bitte.
18.27
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Sozialminister! Natürlich braucht es eine Schuldenbremse in Österreich. Herr Bundesminister Schelling, Sie haben von Verantwortung für Österreich gesprochen, genauso wie der Bundeskanzler, und da darf ich Sie an etwas erinnern: Es
ist Ihre Partei, die seit 31 Jahren in der Bundesregierung sitzt und die diesen Schuldenberg ... (Bundesminister Schelling: Das haben Sie heute schon einmal gesagt!) – Ja, ich kann es Ihnen gern noch einmal erzählen, weil Sie es offensichtlich die ganze Zeit vergessen: Es ist Ihre Partei, die an diesem Schuldenberg, an diesen 290 Milliarden €, entsprechend mitschuld ist. Sie waren immer dabei, wenn es um Schuldenmachen ging – und Sie sind es immer noch.
Kollege Kogler hat angesprochen, dass es einen Grundfehler bei der Schuldenbremse gibt. Ich glaube, einem Grundfehler unterliegen hier sowohl die Grünen als auch die SPÖ. Man muss in schwierigen Zeiten investieren, da sind wir uns alle einig. Das Problem ist nur: Wir investieren seit 55 Jahren kontinuierlich, wir machen jedes Jahr neue Schulden. Und es geht nicht um die eine Krise, es geht darum, dass seit 55 Jahren kontinuierlich Schulden gemacht werden, und das auf Kosten der nächsten Generation. (Abg. Krainer: Das stimmt so nicht!)
Herr Kollege Krainer, die SPÖ versuche ich nicht zu überzeugen, weil Ihnen die nächsten Generationen total egal sind. Lassen wir das also einmal weg. (Abg. Krainer: Nein, es sind 51 Jahre!)
Aber ich glaube, man muss der ÖVP einmal den Spiegel vorhalten. Kollege Auer hat es angesprochen: Als Sie damals ins Parlament eingezogen sind – ich habe es heute auch schon gesagt; ein paar Jahre, bevor ich geboren worden bin –, hatten wir schon einen Schuldenstand von 40 Milliarden €. Ich habe nochmals nachgeschaut: 1990, als Frau Kollegin Fekter ins Parlament eingezogen ist, hatten wir in Österreich einen Schuldenstand von 76 Milliarden €. Als Kollege Haubner 2001 hier eingezogen ist, waren es 145 Milliarden €. Als Kollege Wöginger, der auch schon Verantwortung für Österreich eingefordert hat, hier ins Parlament eingezogen ist, 2002, waren es 150 Milliarden €. Kollege Lopatka ist nach dem Kollegen Wöginger ins Parlament gekommen, 2003, damals waren es 151 Milliarden €. Und als Sebastian Kurz Staatssekretär geworden ist, 2011, waren es 220 Milliarden €. (Abg. Rädler: Was sagen Sie uns damit?)
Was ich Ihnen sage, Herr Kollege Rädler: Heute ist der Schuldenstand 290 Milliarden €, und Kollege Auer hat offensichtlich 250 Milliarden € gebraucht, um draufzukommen, dass die ÖVP nach 31 Jahren endlich aufhören sollte, ständig neue Schulden zu machen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Natürlich brauchen wir diese Schuldenbremse! Das Einzige, wo ich beim Kollegen Rossmann bin: Wir bräuchten sie dann nicht, wenn die ÖVP nicht die letzten 31 Jahre beim Schuldenmachen mitgemacht hätte. (Beifall bei den NEOS.) Dass die SPÖ das Schuldenmachen will, ist mir klar, aber Sie von der ÖVP hätten da nicht mitmachen müssen. Und Sie machen es ja schon wieder: Sie beschließen heute die Pensionserhöhung über der Inflationsrate. Sie haben die Abschaffung des Pflegeregresses ohne Gegenfinanzierung beschlossen. Ich erinnere daran: August Wöginger hat uns damals erklärt, wir geben ein Foto auf die e-card drauf und finanzieren damit die Abschaffung des Pflegeregresses. Das wird sich knapp nicht ausgehen. Den Pensionshunderter habe ich heute auch schon erwähnt; der Kollege Rädler war damals auch dabei: 100 € für jeden Pensionisten, unabhängig davon, wie hoch die Pension ist.
Das ist verantwortungslose Politik auf Kosten der nächsten Generationen, und diese verantwortungslose Politik hat zwei Namen: Das ist die SPÖ und das ist seit 31 Jahren genauso die ÖVP!
Ja, wir brauchen eine Schuldenbremse! Wir würden sie dann nicht brauchen, wenn Sie nicht seit 31 Jahren ständig neue Schulden machen würden und endlich einmal auf die nächsten Generationen schauen würden. (Beifall bei den NEOS.)
18.30
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 2323/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und eines Bundesverfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Es liegt somit kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Steuergeld für korrupte Unternehmen.
Wer stimmt diesem Antrag zu? (Abg. Schieder: Jetzt aber richtig zählen, bitte! Nicht so wie vorher!) – Gut, ich lasse auszählen und bitte die Schriftführer zu mir. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Darf ich die Mitarbeiter hinten bitten, sich hinzusetzen?! – Gut, so geht es! Also bitte jetzt auszählen! (Die Abgeordneten Buchmayr, Gahr, Lueger und Zanger begeben sich aufs Präsidium und unterstützen Präsident Kopf bei der Stimmenzählung.)
Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit erlangt und ist damit abgelehnt. (Abg. Schieder: Dürfen wir die Zahlen wissen?) – 71 zu 81.
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2018 – PAG 2018) (1767 d.B.)
5. Punkt
Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz geändert wird (2307/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Hinsichtlich dieser Verhandlungsgegenstände wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist bis 11. Oktober 2017 zur Berichterstattung gesetzt.
Es wird keine mündliche Berichterstattung gewünscht.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
18.37
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Gesetz soll die Pensionserhöhung regeln. Eigentlich kämen laut
ASVG 1,6 Prozent heraus – ja, das ist nicht viel. Unter dem Vorwand, die kleinen Pensionen erhöhen zu wollen, kommt es jetzt zu einem Wahlgeschenk: 2,2 Prozent statt 1,6 Prozent. Für die Bezieher von Ausgleichszulagen, für die sogenannten Mindestpensionisten bedeutet das 5,33 € brutto zusätzlich, und das hat natürlich mit Armutsbekämpfung nichts zu tun – eher damit, dass man kurz vor der Wahl noch ein Geschenk verteilt, und die Bezieher von kleinen Pensionen müssen sich glücklich schätzen, dass die Frage der Erhöhung gerade in einen Vorwahlzeitraum fällt, denn da kommt ein bisschen mehr heraus. Mit Armutsbekämpfung hat das nichts zu tun, weil die Neupensionen sinken.
Der Herr Bundesminister hat es in seinem Sozialbericht aufgeführt: Von 2014 auf 2015 ist die durchschnittliche Neupension um 5 Prozent zurückgegangen. Man kann auch auf der Homepage des Sozialministeriums nachlesen, dass die Ersatzraten zurückgehen, also: Wie viel Prozent von meinem Erwerbseinkommen habe ich als Pension? Sie werden bis 2060 um ein Viertel zurückgehen. Wertmäßig dürfen sich das die jungen Menschen so vorstellen: Ein Viertel weniger hieße, die Durchschnittspension, die heute 1 200 € beträgt, wäre dann 900 €. Das ist das, worauf wir zusteuern, unter dem Minister, der sagt, die Pensionen sind sicher.
Man lässt also die Menschen sehenden Auges in die Armutsfalle laufen, eine Pensionsreform ist kein Thema. Das sagt Sebastian Kurz auch für die zukünftige Legislaturperiode: Eine Pensionsreform ist kein Thema! Da weiß man also auch bei der ÖVP, woran man ist.
Jetzt bekommen also die Bezieher kleiner Pensionen ein Wahlalmosen von 5,30 €. Dieses Almosen kostet weit über 100 Millionen €; die drückt man den jungen Menschen auf den Schuldenberg drauf. Die Republik Österreich begibt hundertjährige Staatsanleihen. Das heißt, wir nehmen jetzt Schulden auf, die wir in hundert Jahren zurückzahlen. Das müssen unsere Enkel und Urenkel zurückzahlen, die nichts mehr sehen werden von dem, was wir jetzt an Schulden hinausblasen.
Und weitere Geschenke sind ja schon beschlossen: Beschäftigungsbonus, Aktion 20 000, Pflegeregress aufgehoben, die Notstandshilfe wird großzügiger gestaltet; wir haben ja eh kein Problem mit Langzeitarbeitslosigkeit.
Das Geld der Enkel und Urenkel wird zum Fenster hinausgeworfen, weil Ihr politischer Horizont bis zum 15. Oktober reicht und keinen Tag weiter. Wir denken 30, 40, 50 Jahre voraus. Wir wollen enkelfitte Sozialsysteme, und das geht mit solchen Beschlüssen nicht zusammen. (Beifall bei den NEOS.)
18.40
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte. (Abg. Belakowitsch: Ui, mit Taferl!)
18.40
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ)