Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 103

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und dabei muss es Ausnahmen geben. Natürlich werden wir genau über diese Aus­nahmen diskutieren. Ich habe bis jetzt von allen Vertretern der Parteien gehört, dass alle dafür sind, daher werden wir genau darüber noch heftig diskutieren können. Es muss natürlich die Sicherheit des Staates in den sensiblen Bereichen gewährleistet sein, und das ganz Wesentliche sind schlicht und einfach einmal die Grundrechte, die Bürgerrechte und dort vor allem der Datenschutz.

Ich bin überzeugt davon, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz nur gemeinsam mit einer Novellierung des Datenschutzgesetzes diskutieren und in Wirklichkeit auch nur verschränkt hier werden beschließen können, weil das eine ohne das andere nicht wirksam ist.

In diesem Sinne bin ich sehr gespannt auf die zweite Lesung, denn die wird dann erst wirklich interessant. Da werden dann die Fragen aufeinandertreffen, wie weit die Aus­nahmen gehen und wie weit der Grundsatz, dass Informationen gegeben werden, im Vordergrund steht. Unser Grundsatz bleibt jedenfalls: Wir wollen einen gläsernen Staat, aber keine gläsernen Menschen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Mag. Meinl-Rei­singer.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.30.59

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Jeder, der unseren Wahlkampf verfolgt hat, weiß, dass wir drei Werte haben. Einer davon heißt Transparenz, und daher wäre es ein Unding, wenn wir uns prinzipiell diesem Ge­danken verweigern würden.

Auch wir sind natürlich wie alle anderen prinzipiell für ein Informationsfreiheitsgesetz. Wie auch schon angesprochen worden ist, wird es vor allem darum gehen, wie man die Individual- und Bürgerrechte schützt, wie man den Datenschutz behandelt, wie man den Einzelnen schützt.

Ein gläserner Staat darf nicht auf dem Umweg dazu führen, dass wir den gläsernen Menschen verwirklichen. Es ist einerseits von den Antragstellern angesprochen wor­den, dass Strafverfahren ausgenommen werden müssen, aber natürlich, wie von (in Richtung SPÖ) dieser Seite gesagt worden ist, müssen auch Zivilverfahren wie Schei­dungsverfahren ausgenommen werden, weil diese niemanden etwas angehen.

Vor ungefähr 15 Jahren war ich einmal bei der Vereinsbehörde und wollte dort einen Akt eines Vereins, den ich selbst vertreten habe, über Dinge, die in den Jahren 1920 bis 1930 geschehen sind, einsehen. Ich wurde damals zurückgewiesen mit dem Argu­ment: Amtsgeheimnis! – Solche Dinge sind natürlich absurd und dürfen nicht vorkom­men.

Auf der anderen Seite: Es gibt viele Verleumdungen, es gibt viele Strafverfahren, die überhaupt niemanden etwas angehen, und wenn wir über diese Schiene dorthin kom­men – und sei es kein Strafverfahren, sondern etwas anderes; geht uns nichts an –, dann werden wir sehr heftig diskutieren müssen. Auch betreffend – was weiß ich – Finanzdinge: Geht es jeden etwas an, wie hoch die Einheitswerte der Liegenschaften sind, die es in diesem Lande gibt?

Man muss auch die Polizei in ihren Ermittlungstätigkeiten ausnehmen. Vor 15 oder 20 Jahren gab es einmal einen Politiker, der am Sonntag im Fernsehen ganz stolz ge­sagt hat, dass schon am Montag die ersten Hausdurchsuchungen stattfinden können, was natürlich die Hausdurchsuchung völlig sinnlos gemacht hat und als solches in


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