Wirklichkeit Amtsmissbrauch gewesen ist. Also da müssen wir uns ganz genau überlegen, was wir aufnehmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger zu Wort. – Bitte.
14.33
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS-LIF): Herr Präsident! Hohes Haus! Gleich vorweg: Wir hätten natürlich unseren Antrag, der ja fast wortident ist mit dem Antrag des Kollegen Steinhauser, dem Antrag der Grünen, heute auch gleich mitnehmen können. – Bitte das zu entschuldigen! Wir sind noch nicht ganz hier angekommen, was den Usus angeht (Zwischenruf bei der ÖVP), aber das wird vielleicht dazu führen, dass wir das Thema, das uns ja durchaus sehr wichtig ist, noch einmal diskutieren.
Wir haben gleich in der ersten Sitzung einen Antrag zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses, zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes eingebracht. Das ist der erste Schritt. Es geht jetzt einmal darum, einen Paradigmenwechsel einzuleiten, wie es heute auch schon mehrfach betont wurde.
Es geht darum, das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat dahin gehend neu zu regeln, dass der Bürger nicht aufgrund eines Auskunftspflichtgesetzes, das sehr mangelhaft ist, das sehr viele Ausnahmen vorsieht, als Bittsteller gegenüber dem Staat auftritt, sondern, umgekehrt, die staatlichen Behörden zu einer Veröffentlichung und zu einem Zugänglichmachen der öffentlichen Dokumente verpflichtet werden.
Ich möchte schon betonen, dass es nicht ganz richtig ist, wenn wir sagen, wir stehen hier am Beginn einer Debatte, denn dieses Informationsfreiheitsgesetz ist schon versprochen worden, Kollege Steinhauser hat es gesagt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger.) – Na ja, aber die Regierung, allen voran Herr Staatssekretär Kurz (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger), hat durchaus vollmundig erklärt, dass es ein Informationsfreiheitsgesetz geben wird. Meines Wissens gibt es auch zwei Entwürfe, die auf dem Tisch gelegen sind, nur der damalige Klubobmann Kopf hat das dann vor dem Sommer doch noch zurückgepfiffen.
Also gut, dann sagen wir eben, jetzt stehen wir am Beginn der parlamentarischen Debatte, und ich hoffe, dass das Thema auch in die Regierungsverhandlungen mitgenommen wird. Offensichtlich sind sich alle Fraktionen einig, das freut mich sehr. Das heißt, man könnte ja davon ausgehen, dass das eine schnelle Sache sein wird.
Natürlich ist es nicht ganz leicht. Der Teufel steckt wie immer im Detail, zum einen – ganz richtig – was die Ausnahmen angeht: Datenschutz, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Strafverfahren, Zivilverfahren wurden hier angesprochen. Ich bin sicher, da wird es Ausnahmen brauchen, entlang des Datenschutzgesetzes. Das ist uns auch sehr wichtig als Neos: dass es keinen gläsernen Bürger gibt.
Ich möchte aber noch auf einen zweiten Aspekt aufmerksam machen, der uns ein Anliegen wäre: Wir hätten gern ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundes- wie auf Landesebene. Warum ist uns das so wichtig? – Das Recht auf Information, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten, wie es übrigens auch eine Konvention des Europarates vorsieht, ist ein Menschenrecht. Und dieses Menschenrecht durch zehn verschiedene Informationsfreiheitsgesetze zu zersplittern, was letztlich dazu führt, dass es unterschiedliche Auslegungspraktiken geben wird, unter Umständen unterschiedliche Gebührenregelungen geben wird, das sehen wir nicht als sehr sinnvoll an, daher wäre unser Wunsch, dass es ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundes- und auf Landesebene gibt.
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