Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 204

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Ing. Robert Lugar, Dr. Harald Walser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Ausbau der Schulautonomie

eingebracht im Zuge der Debatte der Regierungsvorlage zur „Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Schulen volle pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie auf Basis bundesweit festgelegter Rahmenbedingungen ermög­licht.“

Begründung

Die Verteilung von Zuständigkeiten der Bildungspolitik zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und Schulen führt zu Inkonsistenzen, hohem Bürokratieaufwand und Frustration durch mangelnde Entscheidungsautonomie für Schulleiter_innen und Lehrer_innen. Die derzeitige, auch medial heftig geführte Debatte zum Lehrerdienst­recht ist nicht zuletzt Folge einer im internationalen Vergleich äußerst gering ausgeprägten Schulautonomie in Österreich. Laut OECD werden in Österreich lediglich 31 % der Entscheidungen auf lokaler Schulebene getroffen, dafür 55 % auf bundes­staatlicher Ebene. Damit liegt Österreich im OECD- bzw. EU-Durchschnitt lediglich im hinteren Mittelfeld.

Die wichtigsten Gründe für eine stärkere Dezentralisierung der Entscheidungskom­petenzen sind ein verstärktes Eingehen auf lokale Schul-, Lehrer_innen- und Schüler_innen-Bedürfnisse, ein flexibleres Personalmanagement, verbessertes Innova­tions­potential zur Qualitätssteigerung, Effizienzsteigerungen durch Bürokratieabbau und eine verbesserte Finanzkontrolle. Österreich sollte hier von bildungspolitischen Entscheidungen und Entwicklungen in Ländern wie Schweden, Niederlande und England lernen, um einerseits die großen Potenziale einer verstärkten Schulautonomie auszuschöpfen und andererseits Risikopotenziale in der Umsetzung gut zu isolieren.

Eine verstärkte Schulautonomie würde für österreichische Schulen insbesondere auch die Loslösung von parteipolitischer Bevormundung und bürokratischer Überregulierung bedeuten. Auf Basis bundesweit festgelegter Rahmenrichtlinien unter Einbeziehung von Leistungs- und Zielvereinbarungen sollen die Schulen zu eigenverantwortlichen Einrichtungen ausgebaut werden, die über Entscheidungsspielräume, Planungssicher­heiten und Qualitätssicherungsinstrumente verfügen.

Dies benötigt im Schulwesen insbesondere folgende Maßnahmen:

Die Zweiteilung in Bundes- und Landeslehrer wird beseitigt – alle Schulen sind Bun­dessache, aber die Personalauswahl und Personalführung erfolgt lokal an der Schule.

Die Schulleiter_innen bekommen vollen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Lehrer_innen und anderen Mitarbeiter_innen sowie bei der Verwendung der Budgets.

Eine bundesweit tätige Qualitätssicherungsagentur wird geschaffen, die unabhängige Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung auf allen Bildungsstufen sicherstellt. Die Qualitätssicherung wird ergänzt durch transparentes öffentliches Feedback von Eltern, Schüler_innen und Lehrer_innen. Zu den Aufgaben der Qualitätssicherungsagentur zählt auch ein länderübergreifendes und internationales Benchmarking, das die Schulen mit Best-Practice-Beispielen, neuen Impulsen und beratend unterstützt.

 


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