Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 105

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, dem zufolge die Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bun­desministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgesehen ist.“

Begründung

Der Entwurf des neuen Bundesministeriengesetzes beinhaltet weiterhin die Angelegen­heiten der Pädagogischen Hochschulen im Bundesministerium für Bildung und Frauen. Dies entspricht nicht der Logik einer proaktiven Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen als vollwertige Institutionen des tertiären Sektors.

Wir fordern eine Aufwertung der Pädagogischen Hochschulen und daher eine Einglie­derung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Die Pädagogischen Hochschulen erfüllen einen wichtigen Beitrag in Österreichs Gesellschaft, nämlich die Ausbildung und Bildung der zukünfti­gen LehrerInnen. Die Pädagogischen Hochschulen müssen in ihrer Autonomie gestärkt werden und sollen denselben Stellenwert erhalten wie Universitäten und Fachhoch­schulen. Dem zufolge muss auch die Autonomie der Pädagogischen Hochschulen aus­gebaut und gestärkt werden und die Pädagogischen Hochschulen müssen die Mög­lichkeit haben, die eigene Forschung voranzutreiben. Diese ist wichtig zur Stärkung des Professionsverständnisses der PädagogInnen und LehrerInnen.

Im Regierungsprogramm 2008-2013 findet sich folgende Aussage wieder: „Die Päda­gogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Struk­turen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.“

Im Regierungsprogramm 2013-2018 finden die Pädagogischen Hochschulen nicht ein­mal mehr Erwähnung. Dies entspricht aber nicht der zentralen Rolle, die den Pädago­gischen Hochschulen noch im Regierungsprogramm 2008-2013 beigemessen wurde. Und es entspricht auch nicht den realpolitischen Notwendigkeiten. Bei der Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu wird eine umfassende Zusammenarbeit von Universi­täten und Pädagogischen Hochschulen ein zentraler Erfolgsfaktor sein. Während die Universitäten viel Erfahrung und Expertise in der theoretischen Arbeit und wissen­schaftlichen Fachausbildung mitbringen, bringen die Pädagogischen Hochschulen brei­tes Knowhow in pädagogischen Sphären und viel Erfahrung in der intensiven Zusam­menarbeit mit Schulen sowie im praxisorientierten Lernen mit. Wenn diese zwei Ins­titutionen nicht auf Augenhöhe kommen, wird es zu keinen nachhaltig gelingenden Ko­operationen kommen können. Die Politik muss hier einen stimmigen Rahmen setzen und beide Institutionen als eindeutig tertiäre Einrichtungen behandeln.

Die Pädagogischen Hochschulen sind in vielerlei Hinsicht noch in ihren alten Struktu­ren gefangen (im Verständnis einer „nachgeordneten Dienststelle“), anstatt sich zu un­abhängigen, autonomen Hochschulen zu entwickeln.

Wenn die PädagogInnenbildung Neu mehr als nur Berufsausbildung sein soll, braucht es aber genau diese autonomen Hochschulen. Der Auftrag und die Erfahrung, den politischen Rahmen für tertiäre Institutionen zu gestalten und zu halten, liegen eindeu­tig im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen


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