Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 114

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teriengesetz die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung. Das ist intensiv diskutiert worden, aber im Wesentlichen geht es um einen formalen Akt. Es ist natürlich Angelegenheit der Bundesregierung, wie sie sich die Aufgaben verteilt und zuordnet.

Entscheidend ist – wir arbeiten schlussendlich alle für die Menschen, die Bürger unse­res Landes – nicht die Aufteilung der Kompetenzen innerhalb der Bundesregierung, sondern wie die Aufgaben, wie die Themen erledigt werden. Und da ist unsere Bun­desregierung drauf und dran, dass Österreich gut regiert wird und für die Menschen gut gearbeitet wird. Das ist das Entscheidende! (Beifall bei der ÖVP.)

Dennoch möchte ich zur Ressortverteilung noch einige Dinge festhalten, weil das auch hier wieder diskutiert worden ist. Von meinem Klubobmann Dr. Lopatka ist schon aus­geführt worden, dass nicht die Anzahl der Ministerien reduziert worden ist, sondern lediglich die Anzahl der Köpfe innerhalb der Bundesregierung. In Zeiten, in denen es generell um Sparen geht, ist auch das ein Zeichen, weil die Bundesregierung bei sich selbst zu sparen beginnt und die Anzahl der Regierungsmitglieder auf ein verträgliches Maß – wir sind nicht die größte Regierung, wie auch schon ausgeführt worden ist – zu­rückgeht. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Entscheidend ist: Die Zahl der Ministerien wurde nicht reduziert; es besteht jedes Mi­nisterium in seiner Eigenständigkeit weiter. Es werden lediglich einzelne Ministerien in Kombination einem Bundesminister, einer Bundesministerin zugeordnet. Und so gibt es eben auch diese Kombination, in der das eigenständige Wissenschaftsministerium mit dem eigenständigen Wirtschaftsministerium von Bundesminister Mitterlehner in Personalunion geführt wird. Wer Bundesminister Mitterlehner und seine Arbeit kennt – er kommt so wie ich aus dem Mühlviertel –, der kann getrost sagen, dass diese Res­sorts in guter Hand sind. Minister Mitterlehner wird ausgezeichnete Arbeit leisten. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Da die Anzahl der Minister beschränkt ist, ist es auch notwendig, Umstrukturierungen vorzunehmen. Diese wurden auch vorgenommen. Ich halte es für absolut essentiell, dass ein eigenes Ministerium für Familie und Jugend geschaffen wurde. Wir haben heute Vormittag beim Auftritt unserer neuen Familienministerin wirklich sehen können, dass von ihr viel Energie, viel Kraft, viele Ideen ausgehen für unsere Familien, für un­sere Gesellschaft. Das war also eine ganz wichtige und richtige Entscheidung für unse­re Gesellschaft.

Ich darf noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl zum Bericht des Verfassungsausschusses (20 der Beilagen) einbringen:

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (20 der Beilagen) über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geän­dert wird, angeschlossener Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es wird

a) in Z 4 im dort vorgesehenen § 17b Abs. 26 Z 1 und

b) in Z 11 in der Novellierungsanordnung

jeweils die Wendung „bis 19“ durch die Wendung „bis 21“ ersetzt.

2. In Z 11

a) entfallen in Z 16 die Wendungen „Angelegenheiten des Denkmalschutzes;“ sowie „, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle“;

 


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