Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 129

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5. In Artikel 2 lautet die Z 32:

„32. Dem § 100 wird folgender Abs. 68 angefügt:

„(68) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2014 treten in Kraft:

1.          § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 48o Abs. 3 und 5, § 48p Abs. 2, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 und § 95 Abs. 1 und 1a mit 1. März 2014,

2.          § 46 Abs. 1, § 46a Abs. 9 bis 11, § 46b Abs. 3, § 46c Abs. 2, § 46e Abs. 2, § 47 Abs. 4, § 47a und § 47b mit 1. September 2015,

              3.          § 46a Abs. 8 mit 1. September 2019.““

Begründung

Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag werden die im Rahmen der Dienstrechts­novelle 2013 – Pädagogischer Dienst neu eingeführten Bezugs- und Zulagenansätze für Lehrpersonen entsprechend der Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffent­lichen Dienstes vom 17. Jänner 2014 wie die Bezüge der übrigen Bundesbediensteten angehoben.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


13.33.28

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es waren schwieri­ge Verhandlungen, aber am 17. Jänner gab es eine Vereinbarung zwischen der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst und der Bundesregierung.

Es ist ein Abschluss, der sich auf das Jahr 2014, ab März beginnend, bezieht, aber auch auf das Jahr 2015. Im Jahr 2014 greift eine staffelwirksame Erhöhung bei den niedrigsten Gehältern um 2,53 Prozent und bei den höchsten Gehältern um 1,55 Pro­zent. Das heißt, damit werden die niedrigeren Einkommen um 1 Prozent stärker ange­hoben als die höchsten Gehälter. Der Abschluss liegt daher für Kleinverdiener über der Inflationsrate. Und für 2015 wurde vereinbart, ab März die volle Inflationsrate plus 0,1 Prozent abzugelten. Das heißt: voller Teuerungsausgleich.

Auf der einen Seite billigt die Bundeskonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst den Gehaltsabschluss mit großer Mehrheit, auf Regierungsseite verweist man darauf, dass der Gehaltsabschluss für 2014 annähernd budgetneutral sei. Es ist also gelun­gen, eine faire Erhöhung und ein budgetär vertretbares Resultat zu erzielen. Bei Ge­haltsverhandlungen geht es immer darum, Kompromisse einzugehen. Das Beispiel der Verhandlungen mit der Beamtengewerkschaft in den letzten beiden Verhandlungsrun­den zeigt, welch gutes Ergebnis erzielt werden kann, wenn sich beide Seiten auf­einander zubewegen.

Daher schließe ich mich dem Dank des Kollegen Pendl an die Regierungsverhandler Minister Ostermayer und Staatssekretär Danninger an, mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und an die Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unter Vorsitz von Fritz Neugebauer, für die sehr konstruktiven und sachlich geführten letzten Ver­handlungsrunden, die schließlich zum positiven Verhandlungsergebnis führten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


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