5. In Artikel 2 lautet die Z 32:
„32. Dem § 100 wird folgender Abs. 68 angefügt:
„(68) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2014 treten in Kraft:
1. § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 48o Abs. 3 und 5, § 48p Abs. 2, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 und § 95 Abs. 1 und 1a mit 1. März 2014,
2. § 46 Abs. 1, § 46a Abs. 9 bis 11, § 46b Abs. 3, § 46c Abs. 2, § 46e Abs. 2, § 47 Abs. 4, § 47a und § 47b mit 1. September 2015,
3. § 46a Abs. 8 mit 1. September 2019.““
Begründung
Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag werden die im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2013 – Pädagogischer Dienst neu eingeführten Bezugs- und Zulagenansätze für Lehrpersonen entsprechend der Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vom 17. Jänner 2014 wie die Bezüge der übrigen Bundesbediensteten angehoben.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
13.33
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es waren schwierige Verhandlungen, aber am 17. Jänner gab es eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Bundesregierung.
Es ist ein Abschluss, der sich auf das Jahr 2014, ab März beginnend, bezieht, aber auch auf das Jahr 2015. Im Jahr 2014 greift eine staffelwirksame Erhöhung bei den niedrigsten Gehältern um 2,53 Prozent und bei den höchsten Gehältern um 1,55 Prozent. Das heißt, damit werden die niedrigeren Einkommen um 1 Prozent stärker angehoben als die höchsten Gehälter. Der Abschluss liegt daher für Kleinverdiener über der Inflationsrate. Und für 2015 wurde vereinbart, ab März die volle Inflationsrate plus 0,1 Prozent abzugelten. Das heißt: voller Teuerungsausgleich.
Auf der einen Seite billigt die Bundeskonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst den Gehaltsabschluss mit großer Mehrheit, auf Regierungsseite verweist man darauf, dass der Gehaltsabschluss für 2014 annähernd budgetneutral sei. Es ist also gelungen, eine faire Erhöhung und ein budgetär vertretbares Resultat zu erzielen. Bei Gehaltsverhandlungen geht es immer darum, Kompromisse einzugehen. Das Beispiel der Verhandlungen mit der Beamtengewerkschaft in den letzten beiden Verhandlungsrunden zeigt, welch gutes Ergebnis erzielt werden kann, wenn sich beide Seiten aufeinander zubewegen.
Daher schließe ich mich dem Dank des Kollegen Pendl an die Regierungsverhandler Minister Ostermayer und Staatssekretär Danninger an, mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und an die Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unter Vorsitz von Fritz Neugebauer, für die sehr konstruktiven und sachlich geführten letzten Verhandlungsrunden, die schließlich zum positiven Verhandlungsergebnis führten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite