Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (19 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
14.07
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Mit dieser authentischen Interpretation wird Gästen künftig zugemutet, den Raucherraum in einer Gaststätte kurz zu durchqueren. Die Grünen werden diesem Vorhaben aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht zustimmen.
Ich komme zuerst zum Formalen: Eine authentische Interpretation fünf Jahre nach der Gesetzwerdung, die so weit von der Intention des Gesetzgebers weggeht, ist eigentlich ein Affront gegen den Rechtsstaat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja! Das Tabakgesetz 2008 sichert den Nichtrauchern grundsätzlichen Schutz vor Rauch und Rauchfreiheit zu – mit einigen Ausnahmen –, und der Verwaltungsgerichtshof hat im Juni 2013 den Nichtraucherschutz eigentlich verstärkt und hat bestimmt, dass NichtraucherInnen der rauchfreie Weg auch zur Bar und zum WC ermöglicht sein soll.
So, und jetzt geht es darum: Eigentlich torpedieren Sie eine oberstgerichtliche Entscheidung mit dieser authentischen Interpretation, und zwar auf Zuruf der Wirtschaftskammer! Im ausschließlichen Interesse der Gastronomie soll jetzt eine weitere Ausnahme geschaffen und damit den Gastronomen erlaubt werden, nicht wieder umbauen zu müssen.
In diesem Bereich haben sie ein großes Problem: Angeblich haben 12 000 Gastronomiebetriebe insgesamt bereits 96 Millionen € in Umbauten investiert. Aber für diese Misere sind die Vertreter der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer selbst
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