auch der Dritten Welt, in denen eben sehr wohl in Frage gestellt wird, ob der Wahlvorgang korrekt war, in denen es dann Demonstrationen gibt und wo dann einfach in den Staat kein Vertrauen mehr gesetzt wird und man sagt: Das ist offenbar manipuliert worden.
Daher appellieren wir an Sie, dass Sie mit uns diesen Weg gehen, die Briefwahl als solche auf das Minimum zurückzufahren und andere Möglichkeiten zu wählen, sodass die Bevölkerung möglichst ihre Stimme abgeben kann, aber nicht auf diesem unsicheren Weg. Daher auch unsere Ablehnung hier, weil das miteinander verknüpft wurde.
Bei einer Weiterentwicklung des Wahlrechts sind wir dabei. Es gibt auch jetzt, auch bei den Vorzugsstimmen, wie wir ja jetzt wieder festgestellt haben, sehr komplizierte Regelungen. Viele kennen sich damit nicht aus. Es ist selbst für jemanden, der damit unmittelbar zu tun hat, schwer zu erkennen, wie die Vorzugsstimmen zu vergeben sind. Also da besteht sicherlich Änderungsbedarf, da sind wir mit dabei, genauso wie bei anderen Diskussionen über die Änderung des Wahlrechts.
Zum Schluss noch einmal mein Appell, mit uns aufgrund dieser berechtigten Kritik daran, dass bei der Briefwahl die Grundsätze des Wahlrechts nicht eingehalten werden, den Weg zu gehen, diesbezüglich eine Änderung durchzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
14.43
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Der Anlass für die nunmehr vorgenommene Anpassung war eigentlich eine neue EU-Richtlinie, die eine massive Verbesserung für den Einzelnen bringt. Bisher musste der Einzelne, wenn er in einem Land zur Wahl angetreten ist, das nicht sein Heimatland war, eine Bescheinigung seines Heimatlandes beibringen, dass er nicht des passiven Wahlrechtes verlustig gegangen ist.
Mit dieser Änderung der Richtlinie macht das jetzt nicht mehr der Einzelne mit seinem Staat aus, sondern jener Staat, in dem er zur Wahl antritt, muss sich jetzt um die Bescheinigung beim Heimatstaat kümmern. Ich halte das für eine Serviceleistung des Staates an den Einzelnen, um das Wahlrecht zu gewährleisten, und ich finde das eine sehr gute Regelung.
Das ist die Anpassung, die notwendig war. Dazugenommen haben wir die Herabsetzung des für eine Vorreihung notwendigen Prozentsatzes der gültigen Parteistimmen von 7 auf 5 Prozent. Das ist eine erhebliche Verbesserung des Persönlichkeitswahlrechtes. Wir haben gleichzeitig die Fristen jenen bei der Nationalratswahl angeglichen und außerdem eine Sofortmeldung der Vorzugsstimmen verankert, sodass man bereits am Mittwoch nach der Wahl auch die Vorzugsstimmen haben wird und nicht zwei Wochen warten muss.
Ich halte es im Gegensatz zu meinem Vorredner für eine gute Errungenschaft, wenn die Wahlkarten jetzt in jedem Wahllokal abgegeben werden können, weil das eine Dienstleistung am Bürger ist, der sein Wahlrecht ausüben will. Wenn die technische und organisatorische Möglichkeit besteht, dann halte ich das für eine sehr gute Erweiterung.
Ich habe noch folgenden Antrag einzubringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen
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