Begründung
Mit dem Gewinnfreibetrag wurde für Unternehmerinnen und Unternehmer versucht, einen Ausgleich für die vergleichbare Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes bei DienstnehmerInnen zu schaffen. Beim Gewinnfreibetrag werden 13% des Jahresgewinnes steuerfrei gestellt. Die Deckelung dieses Gewinnfreibetrages beträgt grundsätzlich 100.000 und ist vorübergehend von 2013 bis 2016 reduziert.
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.
Dieser Grundfreibetrag ist für die Viertelmillion Einpersonenunternehmerinnen und -Unternehmer sowie alle anderen Selbstständigen Österreichs eine wichtige Entlastung und Anerkennung ihrer Leistungen.
Der Investitionsdruck in begünstigte Wertpapiere für Gewinnanteile über 30.000 Euro schafft falsche Anreize. Die Rücklagenbildung der EPU über mehre Jahre sollte nicht über die Finanzmärkte erfolgen müssen. Das Investitionserfordernis in Wertpapiere soll daher hin künftig nicht mehr steuerlich begünstigt werden.
Der Grundfreibetrag sollte hingegen von derzeit 3.900 Euro (30.000 Euro Gewinn) auf zukünftig 7.800 Euro (60.000 Euro Gewinn) angehoben werden. Gleichzeitig soll der Gewinnfreibetrag bei 7.800 Euro gedeckelt werden und damit der investitionsbedingte Anteil wegfallen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresgewinn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vorsieht.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. – Bitte.
19.05
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Bei den Debattenbeiträgen, die ich speziell aus den Oppositionsreihen gehört habe, fielen Worte wie „zu wenig Offensivmaßnahmen“, „zu geringe Lohnabschlüsse“. – Eines kann man hier schon festhalten: Man kann es der Opposition nicht recht machen, denn zu wenig gespart wird außerdem. Aber das liegt wohl an der Definition von Opposition als Summe all jener, die an der Regierung nicht beteiligt sind und mit der Regierungsarbeit nicht einverstanden sind. (Abg. Mag. Kogler: Das müsste nicht so sein!)
Die Regierung Faymann I hat Österreich gut durch die Krise gebracht. Dieser Weg wird fortgesetzt und mit dem Budgetprovisorium wird der erste Schritt dazu getan. Es wird nämlich damit sichergestellt, dass der Konsolidierungsbedarf eingehalten und die Refinanzierung des Bundes sichergestellt wird.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite