Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 244

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das heute einmal hervorheben. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten mit der GmbH light-Diskussion schon für genug Verunsicherung gesorgt, mit der Ansage, dass es wenig Rechtssicherheit gibt.

Ich bin der Meinung, wir sollten die Budgetdiskussion nutzen, jene Maßnahmen zu er­greifen, die nicht unmittelbar Geld kosten, die aber sehr wohl ein Signal sind für jene, die auch Leistung bringen und die in den Staatssäckel einzahlen. Daher haben wir ei­nen ganz konkreten Vorschlag für den Gewinnfreibetrag, der in die Richtung geht, den Grundsockel von 30 000 € Einkommen pro Jahr auf 60 000 € zu erhöhen und gleich­zeitig die Menschen davon zu befreien, jährlich Aktien kaufen zu müssen oder grund­sätzlich Zwangsinvestitionen zu tätigen.

Viele von Ihnen kennen das vielleicht, dass im Dezember der Steuerberater oder die Steuerberaterin anruft und fragt, ob man schon die Wertpapiere gekauft hat. Das ist ir­gendwie nicht ganz der Ansatz der Grünen.

Wir haben daher ganz eine konkrete Ansage, und deswegen bringe ich auch gleich fol­genden Antrag dazu ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommen­steuergesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf ei-
ner Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresge­winn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vorsieht.“

*****

Das ist ein Vorschlag, Sie werden Hunderte weitere von mir hören. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

19.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und wird in die Debatte einbezogen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommen­steuergesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Fi­nanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundes­finanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird (22 d.B.)

 


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