Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 307

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Daher: Es wird im Februar mit der Begutachtung seinen Beginn nehmen, dann den normalen parlamentarischen Prozess durchlaufen, und ich gehe davon aus, dass wir diesen im ersten Halbjahr abschließen können. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Karl gelangt als nächste Rednerin zu Wort. – Bitte.

 


22.12.39

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger hat bereits angesprochen, dass Druck gemacht werden soll, dass das Informationsfreiheitsgesetz endlich umgesetzt wird. Ich kann Sie beruhigen, wie Herr Abgeordneter Wittmann be­reits angesprochen hat, findet sich dieses Vorhaben auch im Regierungsprogramm. Es ist dort unter dem Titel „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ vorgesehen, dass es einen transparenteren und offeneren Zugang zum staatlichen Handeln geben soll. Zur Umsetzung dieses Zieles sind zwei Maßnahmen vorgesehen. Herr Abgeordneter Witt­mann hat bereits auf diese zwei Teile des Vorhabens hingewiesen.

Besondere Aktualität erlangt dieses Vorhaben der Bundesregierung auch durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28. November 2013. Dabei ging es um die Weigerung der Tiroler Grundverkehrskommission, einer NGO Aufschluss über die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzten Bo­dens der vergangenen Jahre zu geben. Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte hat entschieden, dass die völlige Verweigerung des Zugangs zu Information un­verhältnismäßig war. Es handle sich dabei um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, konkret ins Recht, Informationen zu empfangen. Ein solcher Eingriff sei in einer demo­kratischen Gesellschaft nicht notwendig und daher unzulässig.

Das heißt, diese Entscheidung ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass das Amtsge­heimnis in seiner derzeitigen Form ganz einfach überholt ist. Auch diesen Befund fin­den Sie im Regierungsprogramm – und ebenso die richtigen Lösungen. Ich kann da ebenfalls wieder auf Herrn Kollegen Wittmann verweisen: Es wird zeitgerecht umge­setzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


22.14.42

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist allen Fraktionen klar, dass die derzeitige Regelung der Amtsverschwiegenheit in der jetzigen Form nicht aufrechtzuerhalten ist. Dieses Amtsgeheimnis, ein Relikt aus früheren Zeiten, wurde zwar durch das Aus­kunftspflichtgesetz etwas aufgeweicht, beinhaltet jedoch so umfassende Ausnahmen, dass eine Auskunft de facto nie erteilt werden muss. Dazu gibt es für den Einzelnen kaum Rechtsschutzmöglichkeiten. Antwortet eine Behörde nicht, kann zwar ein Nega­tivbescheid begehrt werden, jedoch ohne die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde. Da muss es zu einer Umkehr kommen, daher unterstützt die FPÖ grundsätzlich Be­strebungen betreffend ein Informationsfreiheits-BVG.

Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsbekämpfung, sondern auch im Sin­ne einer höheren Akzeptanz des staatlichen Handelns ist es notwendig, dass die Bür­ger erfahren, was der Staat über sie denkt und weiß. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich wird es weiterhin Bereiche geben müssen, in denen es Beschränkungen gibt, gerade wenn ich an die Gerichte denke, laufende Verfahren, die Tätigkeiten der Staats­anwaltschaften, polizeiliche Ermittlungen oder Ähnliches. Es wird nicht sein können,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite