Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 306

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger, erhält das Wort. – Bitte.

 


22.09.07

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS-LIF): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eigentlich schon das zweite Mal in dieser Legisla­turperiode, dass wir einen Antrag zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes und zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses hier diskutieren – der letzte war ähnlich lautend. Warum habe ich auf diese erste Lesung dennoch bestanden? – Ich glaube, es ist einfach wichtig, den Druck hoch zu halten und aufrechtzuerhalten.

Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass die Initiative Transparenzgesetz.at gegründet wurde, es ist ergo genauso ein Jahr her, dass der damalige Staatssekretär Sebastian Kurz auf dieses Thema sehr vollmundig aufgesprungen ist und gesagt hat, er unterstütze das sehr. Vor dem Sommer lag ein Entwurf auf dem Tisch, der dann bedauerlicherweise zurückgepfiffen wurde.

Es ist mir wichtig, dass wir hier vonseiten der NEOS bekennen, dass es ein sehr wich­tiges Thema für uns ist; einerseits die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ich hätte verstanden – das ist ja dieser nun zu diskutierende Antrag, ein Verfassungsgesetz zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgeset­zes –, dass da eigentlich relativer Konsens besteht. Ich möchte hier nur fragen: Wann können wir mit einem Entwurf rechnen?

Darüber hinaus ist es natürlich noch erforderlich, ein echtes Informationsfreiheitsgesetz einzurichten. Ich denke, da haben wir schon noch großen Diskussionsbedarf, und be­tone einmal mehr, dass es vonseiten der NEOS unbedingt erforderlich ist, da über den föderalen Schatten zu springen und über ein einheitliches Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene nachzudenken, das auch die Länder miteinbezieht, weil ansonsten diese Freiheit, dieser Zugang zum Recht in ganz Österreich ein sehr zerpflückter wäre, und das wollen wir verhindern.

Wir wollen da den Druck aufrechterhalten. Ich bitte, dass wir bald ein diesbezügliches Gesetz bekommen. – Danke. (Beifall bei NEOS-LIF und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

22.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


22.11.02

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin – es ist jetzt das zweite Mal, dass ich darauf Antwort gebe –: Das Infor­mationsfreiheitsgesetz ist Teil des Regierungsübereinkommens. Es wird im Februar in Begutachtung geschickt werden und dann den parlamentarischen Weg finden. Es wird in zwei Teile zu teilen sein. Das eine wird sein, dass wir eine Informationspflicht für die Verwaltungsbehörden einführen, sodass automatisch ins Internet gestellt werden muss, und auf der anderen Seite ein Informationsrecht von Betroffenen, damit diese auch nachfragen können, falls die Information für sie zu wenig erscheint.

Das heißt, diese beiden Teile wird es geben. Es wird dann wahrscheinlich einer grö­ßeren Diskussion bedürfen, welche Teile auszunehmen sind, etwa gewisse staatliche Stellen. Man wird nicht unbedingt alle militärischen Angelegenheiten abfragen können. Ich halte es auch für falsch, wenn Gerichtsverfahren von diesem Informationsfreiheits­gesetz umfasst werden. Wenn Scheidungsverfahren von Prominenten, Adoptionsver­fahren oder Verfahren betreffend Kindesunterhalt und Obsorgerechte veröffentlicht wer­den müssen, würde ich das für vollkommen verfehlt halten.

 


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