Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 312

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

22.29.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Der Kollege Pendl hat unlängst die Fra­ge gestellt, wieso der Transparenz-Senat Transparenz-Senat heißt, wenn die Beurtei­lungen nicht transparent werden. Man kann das natürlich auch so pointiert sehen, mei­ne Damen und Herren, ich glaube nur, wir sollten uns das, was aktueller Gesetzes­stand ist, jetzt einmal näher anschauen. Und man kann dann sicherlich auch über eine Veröffentlichung nachdenken, ob in der Form mit oder ohne Namen der Betroffenen, sei dahingestellt. Es hat natürlich schon etwas für sich, und wir wollen ja auch diese Transparenz. Daher sehen wir der Diskussion mit Freuden entgegen. (Abg. Brosz:  vertagt  vom Jarolim!) Vielleicht kommt auch der Kollege Pendl zu uns in den Aus­schuss und wird dann seine Sicht der Dinge darstellen. Wir alle werden davon ler­nen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.  Ruf bei der ÖVP: Musst ihn halt einladen!)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


22.30.00

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer zu Hause vor den Bild­schirmen! Aus Sicht der ÖVP stellt das Parteiengesetz 2012 einen Quantensprung bei den Bemühungen um mehr Sauberkeit und Transparenz in der Politik dar. Als neue Abgeordnete bin ich sehr froh, dass mithilfe dieses Gesetzes Transparenz in der Par­teienfinanzierung und in unseren persönlichen Wahlkämpfen gelebt wird. Mir ist es nämlich sehr wichtig, meinen Wählern und den Bürgern meines Wahlkreises jederzeit Rechenschaft ablegen zu können.

Der gegenständliche Antrag der Neos schlägt vor, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat künftig auch Entscheidungen über Geldstrafen veröffentlichen kön­nen soll. Herr Dr. Hable hat das ja schon erläutert. Diesbezüglich sind wir von der ÖVP durchaus gesprächsbereit. Allerdings wollen Sie mit diesem Antrag auch die Daten der Bestraften anonymisieren. Diese Forderung, finde ich, muss man sich noch ganz ge­nau anschauen, denn alles, was im Vergleich zum derzeitigen Rechtszustand die Trans­parenz einschränkt, halten wir für nicht zielführend. (Abg. Brosz: Und das von der ÖVP!)

Grundsätzlich möchte ich zu diesem Antrag noch Folgendes feststellen: Ich denke, man sollte das heurige Jahr unbedingt noch abwarten, denn erst im heurigen Herbst langen die ersten Rechenschaftsberichte nach dem neuen Parteiengesetz beim Rech­nungshof ein. Im Lichte dieser Berichte und der Erfahrungen der Parteien und des Rechnungshofes damit kann man ohne Weiteres an eine Überarbeitung des Gesetzes herangehen. Dazu sind wir von ÖVP-Seite gerne bereit. Allerdings darf es auf keinen Fall Lockerungen geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage vor, im Zuge dieser Diskussion über den Antrag der Neos auch noch über folgende Dinge nachzudenken und diese im Aus­schuss zu diskutieren:

Wir könnten nach deutschem Vorbild durchaus Bestimmungen über die demokratische Binnenstruktur der Parteien in das Gesetz aufnehmen. Dass zum Beispiel für die Teil­nahme an der politischen Willensbildung, so wie es derzeit bei den Neos passiert, qua­si Eintrittsgeld verlangt wird, ohne dass den Betroffenen die Rechte von Parteimitglie­dern eingeräumt werden, halte ich zwar für eine kreative Geldbeschaffung, aber ich per­sönlich lehne das ab.

Wir könnten auch andenken, eine sogenannte Oligarchen-Klausel in das Parteienge­setz aufzunehmen, um zu verhindern, dass sich Unternehmer durch Großspenden, die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite