schen, die pro-europäisch orientiert sind, die mit der Europafahne auf dem Maidan-Platz stehen, hilft und dass man ihnen einen Zugang nach Österreich bietet, zu unseren Institutionen, zu unseren Universitäten, ihnen hilft, Programme wie Erasmus+ zu nutzen, oder auch bürokratische Hemmnisse beseitigt, damit Journalisten, NGOs hier bei uns sein und eben auch – ohne Anmaßung – von uns lernen können, halte ich für einen entscheidenden Schritt im Kleinen, das gemeinsame Europa aufzubauen. Das ist konkrete Hilfe, die den Ukrainern nützt, die auch der Demokratie dort nützt. Das ist richtig von Außenminister Kurz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)
Zum dritten Punkt, da Sie das Thema Korruption angesprochen haben: Die Expertise österreichischer Experten im Justizbereich ist von zentraler Bedeutung. Die große Korruption, aber auch die tägliche Kleinkorruption nervt die Ukrainer. Man weiß das aus zahlreichen Berichten, und daher ist es angesagt, dort zu helfen.
Abschließend: Viele Menschen in der Ukraine leben einen europäischen Traum, und gerade wir als Österreicher, als Europäer sollten unsere Freunde, die an ein gemeinsames Europa glauben, nicht im Stich lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.43
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die Anträge
164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“,
165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“,
205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und
206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite