Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 88

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schen, die pro-europäisch orientiert sind, die mit der Europafahne auf dem Maidan-Platz stehen, hilft und dass man ihnen einen Zugang nach Österreich bietet, zu unse­ren Institutionen, zu unseren Universitäten, ihnen hilft, Programme wie Erasmus+ zu nutzen, oder auch bürokratische Hemmnisse beseitigt, damit Journalisten, NGOs hier bei uns sein und eben auch – ohne Anmaßung – von uns lernen können, halte ich für einen entscheidenden Schritt im Kleinen, das gemeinsame Europa aufzubauen. Das ist konkrete Hilfe, die den Ukrainern nützt, die auch der Demokratie dort nützt. Das ist richtig von Außenminister Kurz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

Zum dritten Punkt, da Sie das Thema Korruption angesprochen haben: Die Expertise österreichischer Experten im Justizbereich ist von zentraler Bedeutung. Die große Kor­ruption, aber auch die tägliche Kleinkorruption nervt die Ukrainer. Man weiß das aus zahlreichen Berichten, und daher ist es angesagt, dort zu helfen.

Abschließend: Viele Menschen in der Ukraine leben einen europäischen Traum, und gerade wir als Österreicher, als Europäer sollten unsere Freunde, die an ein gemeinsa­mes Europa glauben, nicht im Stich lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

14.43.262. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuerge­setz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkohol­steuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsge­setz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichts­gesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifge­setz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die Anträge

164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Stabilitätsabgabe“,

165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Wirtschaftsschutzpakt“,

205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und

206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 d.B.)

 


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