Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 96

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schie­der. – Bitte.

 


15.07.44

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ich nehme ein­mal den positiven Kern aus dem, was die Klubobfrau der Grünen gesagt hat, nämlich – auch wenn man es als Hausaufgaben bezeichnet – die 350 Millionen € für aktive Ar­beitsmarktpolitik zur Verfügung zu stellen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die ha­ben wir noch nicht gesehen!) Nennen Sie es Hausaufgaben, wir nennen es: die Ver­antwortung für den Arbeitsmarkt ernst nehmen. (Abg. Strache: Das ist nur eine Ankün­digung!) Das halte ich für einen wichtigen Punkt. Damit gibt es Gelder für die Wie­dereingliederungshilfe für ältere Arbeitnehmer, für Langzeitarbeitslose, nämlich jene Personen, die länger als 180 Tage vorgemerkt und über 50 Jahre alt sind.

Dieses Schwerpunktpaket wird in Zukunft weiterhin gewährleisten, dass Österreich auf dem Arbeitsmarkt alles unternimmt, damit die Arbeitslosigkeit nicht weiter ansteigt, sondern wieder sinkt. Das ist ganz wichtig, und ich freue mich daher sehr darüber. Das hilft uns letztlich auch in der Budgetpolitik, denn wenn die Leute einen Job haben, dann ist das nicht nur für die Leute gut, sondern auch noch besser für den Staatshaushalt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch angesprochen worden, was mit den Wahlkampfversprechen beziehungs­weise Ansagen ist, die im Wahlkampf getätigt wurden, wie es um deren Umsetzung steht. Für das, was wir im Wahlkampf angesprochen und als Schwerpunkt formuliert haben, finde ich hier im Abgabenänderungsgesetz sehr wesentliche Anhaltspunkte. Die Überschrift lautet: Steuergerechtigkeit. Das heißt, Topverdiener in den ganz hohen Einkommensklassen werden auch weiterhin den Solidarbeitrag zahlen. Das sind im­merhin 110 Millionen € mehr im Budget als ursprünglich vorgesehen. Die Einschrän­kung der Absetzbarkeit von Managergehältern über 500 000 € bringt 60 Millionen €. Das ist auch ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität und Steuergerechtigkeit.

 

Zum Schließen von Steuerschlupflöchern: Wenn wir die Gruppenbesteuerung ein­schränken auf Länder, mit denen Amtshilfeabkommen bestehen, ermöglichen wir zwei­erlei, nämlich Offensiven im Exportbereich, verhindern aber gleichzeitig auch das, was wir nicht wollen, nämlich dass über dubiose Kanäle die Steuerleistung geschmälert wird. Auch beim Profit-Shifting, also jenem Bereich, in dem internationale Multis sich über Lizenzgebühren, über Zinsen intern einen Verrechnungskreislauf schaffen, so­dass sie am Schluss gar keine Steuern mehr zahlen, setzen wir an. Das bedeutet im Endeffekt, dass Starbucks weniger Steuern zahlt als das kleine Espresso am Eck. Es ist also eine Frage der Wirtschaftsgerechtigkeit, dass man das korrigiert.

Dieses Abzugsverbot, also die Tatsache, dass die großen internationalen Konzerne eben nicht mehr Zinsen und Lizenzgebühren intern abziehen können, ist ein ganz, ganz entscheidender Punkt. In der OECD-Welt wird das diskutiert. Der Unterschied ist – nennen Sie es von mir aus wieder nur: Hausaufgaben machen –, wir in Österreich beschließen heute ein Gesetz, das dies unmöglich macht, während andere noch disku­tieren. Ich bin froh, dass Österreich auf diesem Gebiet internationaler Vorreiter gewor­den ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich aber auch den Punkt Betrugsbekämpfung erwähnen, weil wir das heute vorhin auch im Zusammenhang mit dem Thema Ukraine diskutiert haben, näm­lich die Aufhebung des Verwertungsverbots. Wenn bei Ermittlungen im Falle von Geld­wäscheverdacht auch andere Steuerhinterziehungsdelikte aufkommen, dann können in Zukunft auch diese verfolgt werden, was in Österreich bisher nicht möglich war. Das ist


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