Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 117

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gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

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Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

16.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


16.01.40

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Mit dem heutigen Gesetz werden im Wesentlichen drei Ziele beziehungsweise Motive verfolgt: zum einen unerwünschte Steuergestal­tungsmöglichkeiten verhindern, zum Zweiten Steuerlücken schließen; zum Dritten sol­len auch gewisse pekuniäre Motivationen zur Verhaltensänderung gerade im ökologi­schen Bereich und im sogenannten Public bad, also bei Alkohol und Tabak, erreicht werden.

Lenkungsmaßnahmen im Bereich Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Bankwesengesetz, um nur einige zu nennen, werden hier angestoßen. Ökologisie­rungsmaßnahmen, Gesundheitsmaßnahmen, Maßnahmen zur Unternehmensfinanzie­rung werden ebenso gesetzt wie Maßnahmen zu mehr Steuergerechtigkeit und na­türlich auch zur Sicherung des Budgetpfades.

Wenn auf der einen Seite kritisiert wird, die Begutachtung sei viel zu kurz gewesen, und auf der anderen Seite kritisiert wird, es sei zu viel mit Vertretern der Arbeiterkam­mer und der Wirtschaftskammer verhandelt, dann denke ich: Gerade die Verhand­lungen mit Arbeits- und Wirtschaftskammer, mit den Sozialpartnern, haben sich ausge­zahlt, weil es eben jetzt ein ausgewogenes Paket ist.

So zum Beispiel bei den Pkw-Abgaben. Eindeutig, dass wenig verbrauchende Fahr­zeuge wie zum Beispiel der VW Golf deutlich billiger werden, dass die Spritfresser hö­her besteuert werden. Aber da gibt es auch gesundheitspolitische Lenkungsmaß­nahmen, nämlich Anreize, auf Alkohol und Tabak eher zu verzichten. Das soll durch­aus steuernde Effekte haben.

Da von meinem Vorredner, dem Kollegen Rossmann, die Bankenabgabe angespro­chen wurde: Sie haben ja einen Teil der Antwort selbst gegeben auf die Frage, warum es eine neue Bemessungsgrundlage ist. Die Initiativen auf europäischer Ebene, Herr Kollege, die sind ja nicht ganz so einfach. Auch das wissen Sie.

Von der neuen Bemessungsgrundlage sind wie bisher Bankinstitute ab 1 Milliarde € Bi­lanzsumme betroffen, kleinere Bankinstitute mit kleinerer Bilanzsumme eben nicht. Damit wird sichergestellt, dass die Banken einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Finanzmarktes Österreich leisten.

Meine Damen und Herren! Insgesamt haben die Banken seit dem Bankenrettungs­paket im Oktober 2008 für das Partizipationskapital mehr als 2 Milliarden € an Zinsen abgeliefert; aus dem Titel Bankenabgabe bisher schon 1,7 Milliarden €, und es werden auch noch mehr werden.

Es ist gut, dass sich damals die Sozialdemokratie gegen den Widerstand von so man­chen durchgesetzt hat, weil es ein wesentlicher Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit ist, und auch ein Beitrag dazu, dass die Banken ihren Finanzmarkt in Österreich selbst stützen, selbst helfen, damit nicht alles auf die Steuerzahler abgewälzt wird.

Wenn man sich anschaut, was wir durch die Bankenabgabe an zusätzlichen Einnah­men erwarten, dann kann man sagen: Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Hypo vielleicht


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