Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 119

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Das ist auch der Grund, warum dieses Gesetz umweltschutztechnisch nichts bringen wird. Wer das nicht glaubt, braucht sich nur die Zahlen anzusehen. Das Finanzminis­terium prognostiziert jedes Jahr die gleichen Einkünfte aus der NoVA. Jetzt erklären Sie mir einmal, wie das funktioniert, wenn Sie auf der einen Seite sagen, Sie wollen, dass die Konsumenten zu Autos greifen, die wenig ausstoßen, und auf der anderen Seite sieht man ihren Zahlen, dass Sie das gar nicht glauben? Es ist auch nicht so, denn mit dieser NoVA können Sie nicht steuern. Genau das ist das Problem!

Eines noch, was die motorbezogene Versicherungssteuer anlangt: Da sieht man ja auch wieder: Es geht nur ums Abkassieren! Denn wäre Ihnen der Umweltschutz wich­tig, dann hätten Sie genauso auf den Normverbrauch abgestimmt und nicht auf die PS. Im Moment ist es so, dass es ein modernes Auto, das wenig CO2 ausstößt, aber viel PS hat, mehr bezahlt als eine alte Drecksschleuder mit zwar wenig PS, aber dafür auch gewaltig viel CO2-Ausstoß. Genau das ist das Problem!

Das Problem ist, dass in Wahrheit die Beamten regieren und nicht der Finanzminister. Der Herr Leitl hat das ja gesagt, und der Herr Leitl weiß, wovon er spricht. Über diesen Punkt müssen Sie jetzt endgültig einmal drüberkommen. Wenn Sie als Minister wirklich etwas bewegen wollen, dann müssen Sie auch Ihre Beamten in die Schranken weisen und nicht immer die Steuern erhöhen. Strukturreformen – das ist angesagt, das brau­chen wir in diesem Land! (Beifall beim Team Stronach.)

Um zu sehen, ob Sie tatsächlich bereit sind, für den Umweltschutz etwas zu tun, brin­gen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der dem Bericht des Finanzausschusses (31 d.B.) über die Regierungsvorlage (24 d.B.) ( ) (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) angeschlossene Ge­setzentwurf wird wie folgt geändert:

I. Art. 12 (Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991) wird wie folgt ge­ändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird nach dem Satz „Für andere Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je Ki­lometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf.“ der Satz ,Führt die Berechnung zu ei­nem negativen Ergebnis, welches sich bei einem CO2-Ausstoß von unter 90 g/km er­gibt, kommt es zu einer Steuergutschrift.‘ eingefügt.“

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Das heißt das, was ich vorhin gesagt habe: All jene Autos, die tatsächlich umwelt­freundlich sind, werden begünstigt, und all jene Autos, die Sie jetzt begünstigen, ab 250 Gramm, sollen extra belastet werden.

Das wäre im Sinne des Umweltschutzes gut. Unterstützen Sie deshalb diesen Abände­rungsantrag! Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage

 


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