Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 125

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Einkommensteuergesetzes zuzuleiten, der eine da­hingehende Gleichstellung von Selbstständigen und Unselbstständigen vorsieht, dass der Gewinnfreibetrag äquivalent zur Sechstelbegünstigung der Unselbständigen (§ 67 EStG) gestaltet wird. Diese Adaptierung muss die Investitionspflicht des Gewinnfreibe­trags aufheben, sodass eine nahegehende Steuergleichstellung erzielt wird."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugab­gabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatsta­rifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Das Regierungsprogramm sieht einige positive Aspekte vor, wie zum Beispiel die Mit­arbeiterbeteiligung von € 1.460,- auf € 3.000,- zu erhöhen. Im Abgabenänderungsge­setz werden zahlreiche schlechter Stellungen für Unternehmer_innen und Unselbst­ständige beschlossen und die wenigen positiven Aspekte finden im AbgÄG kei-
nen Platz. Der Steuerfreibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde seit dem Jahr 2000 nicht mehr valorisiert. Mitarbeiterbeteiligungen haben generell einen moti­vatorischen Effekt auf die Belegschaft. Am eigenen Unternehmen beteiligte Mitarbeiter haben eine emotionale Bindung zu „ihrem“ Unternehmen, sind in ihren Beteiligungs­überlegungen langfristig orientiert und helfen so mit, längerfristige Unternehmens­strategien umzusetzen und als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter zu einer Stabilisie­rung der Eigentümerstruktur beizutragen.

Das österreichische Einkommensteuergesetz (EStG) sieht in § 3, Absatz 1, Ziffer 15b eine steuerliche Förderung der Aktienübertragung vom eigenen Arbeitgeber vor. Bis zu einem jährlichen Maximum von € 1.460,- ist die für die Mitarbeiter kostenlose oder ver­billigte Weitergabe von Aktien von der Einkommensteuer befreit (steuerfreier Sachbe­zug). Über diesen Betrag hinausgehende Zuwendungen unterliegen der normalen Lohn­steuer. Im Anschluss an das EStG regelt das Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in § 49,3,18c auch die Abgabenfreiheit für dieses Volumen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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