Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine Novelle des Einkommensteuergesetzes zuzuleiten, der eine dahingehende Gleichstellung von Selbstständigen und Unselbstständigen vorsieht, dass der Gewinnfreibetrag äquivalent zur Sechstelbegünstigung der Unselbständigen (§ 67 EStG) gestaltet wird. Diese Adaptierung muss die Investitionspflicht des Gewinnfreibetrags aufheben, sodass eine nahegehende Steuergleichstellung erzielt wird."
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung
eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)
Das Regierungsprogramm sieht einige positive Aspekte vor,
wie zum Beispiel die Mitarbeiterbeteiligung von € 1.460,- auf
€ 3.000,- zu erhöhen. Im Abgabenänderungsgesetz werden
zahlreiche schlechter Stellungen für Unternehmer_innen und Unselbstständige
beschlossen und die wenigen positiven Aspekte finden im AbgÄG kei-
nen Platz. Der Steuerfreibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
wurde seit dem Jahr 2000 nicht mehr valorisiert. Mitarbeiterbeteiligungen
haben generell einen motivatorischen Effekt auf die Belegschaft. Am
eigenen Unternehmen beteiligte Mitarbeiter haben eine emotionale Bindung zu
„ihrem“ Unternehmen, sind in ihren Beteiligungsüberlegungen
langfristig orientiert und helfen so mit, längerfristige Unternehmensstrategien
umzusetzen und als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter zu einer Stabilisierung
der Eigentümerstruktur beizutragen.
Das österreichische Einkommensteuergesetz (EStG) sieht in § 3, Absatz 1, Ziffer 15b eine steuerliche Förderung der Aktienübertragung vom eigenen Arbeitgeber vor. Bis zu einem jährlichen Maximum von € 1.460,- ist die für die Mitarbeiter kostenlose oder verbilligte Weitergabe von Aktien von der Einkommensteuer befreit (steuerfreier Sachbezug). Über diesen Betrag hinausgehende Zuwendungen unterliegen der normalen Lohnsteuer. Im Anschluss an das EStG regelt das Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in § 49,3,18c auch die Abgabenfreiheit für dieses Volumen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite