Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 124

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zwecks Hauptwohnsitzbegründung. Sie haben hier ein für junge Menschen, für EPUs, für KMUs wichtiges Thema erkannt.

Nur ist das wiederum nicht in Ihren Paketen für konkrete Gesetze enthalten, und des­wegen bringen wir das ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtver­träge und sonstige Bestandverträge vorzulegen.“

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung für ein unternehmerisches Österreich. Um das geht es, und um Arbeitsplätze. Dafür kämpfen wir. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

16.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die verlesenen Entschließungsanträge sind ausrei­chend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabga­begesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariats­tarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmer_innen das Äquivalent zur Sechstelbegüns­tigung (Begünstigung des "13./14.Monatsgehalts") der Unselbstständigen dar. Der Ge­winnfreibetrag soll in Zukunft nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn damit Realinvestitionen inkl. Wohnbauanleihen getätigt worden sind. Damit wird eine bereits bestehende Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig Erwerbs­tätigen hinsichtlich der Anwendung des Einkommensteuertarifs weiter verschärft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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