zwecks Hauptwohnsitzbegründung. Sie haben hier ein für junge Menschen, für EPUs, für KMUs wichtiges Thema erkannt.
Nur ist das wiederum nicht in Ihren Paketen für konkrete Gesetze enthalten, und deswegen bringen wir das ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge vorzulegen.“
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Ich bitte um Ihre Zustimmung für ein unternehmerisches Österreich. Um das geht es, und um Arbeitsplätze. Dafür kämpfen wir. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)
16.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die verlesenen Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)
Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmer_innen das Äquivalent zur Sechstelbegünstigung (Begünstigung des "13./14.Monatsgehalts") der Unselbstständigen dar. Der Gewinnfreibetrag soll in Zukunft nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn damit Realinvestitionen inkl. Wohnbauanleihen getätigt worden sind. Damit wird eine bereits bestehende Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen hinsichtlich der Anwendung des Einkommensteuertarifs weiter verschärft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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