sein. Die Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge wäre ein erster Schritt dazu. Profitieren würden hiervon v.a. Wohnungsmieter aber insbesondere auch Start Ups, EPUs und KMUs auf der Suche nach dem ersten eigenen Büro.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge vorzulegen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
16.22
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Werte Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Klubobmann Strolz, eines möchte ich Ihnen schon zu Kenntnis bringen, von wegen die Regierung reagiere nicht: Auch heute werden wir, die Regierungsparteien, im Nationalrat einen Initiativantrag einbringen, mit dem wir 350 Millionen € für Maßnahmen für den Arbeitsmarkt und 200 Millionen € für die Lohnnebenkostensenkung beschließen werden. Ich denke also, dass die Regierung reagiert, und das sollte auch von Ihnen akzeptiert werden, Herr Kollege. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Doch nun zur eigentlichen Sache, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der heutige Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes ist ja ein weiterer Schritt. Damit werden wieder Teile des Regierungsprogramms umgesetzt. Heuer wird der Staat aus diesem Paket rund 770 Millionen € einnehmen, in den kommenden Jahren rund 1,2 Milliarden €.
Heute ist in der Diskussion schon einige Male angesprochen worden, dass wir von Steuergerechtigkeit reden. Warum wir das tun, wird klar, wenn man sich das Paket näher ansieht, näher ins Detail geht und nicht nur die Überschriften liest, sondern sich auch das Kleingedruckte im Gesetzestext genauer anschaut. Insgesamt werden durch die Maßnahmen bis zum Jahre 2018 rund 5,5 Milliarden € an zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass durch dieses Paket auch rund 1,7 Milliarden € an Mehreinnahmen für die Länder und Gemeinden lukriert werden. Das hat Kollege Auer auch schon kurz angesprochen.
Warum ist dieses Paket ausgewogen? – Sieht man sich die Zahlen an, so wird man feststellen, dass rund 1,5 Milliarden € bis 2018 aus unternehmensbezogenen Steuern stammen und 1,3 Milliarden € aus Maßnahmen, die man direkt der verbesserten Steuergerechtigkeit zurechnen kann. Als Beispiele seien hier die Nichtabsetzbarkeit von Managerbezügen ab einer halben Million € sowie die KESt-Pflicht für Drittstaatsangehörige genannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Maßnahmen möchte ich auch die Anti-Profit-Shifting-Regelung herausstreichen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Für die FPÖ – meine sehr verehrten Kollegen, weil gerade wieder Zwischenrufe von Ihnen kommen – werde ich das natürlich auch näher erklären dürfen: Aus der Umsetzung
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