Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 128

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dieser Regelung erwarten wir rund 100 Millionen €. Mit einem Abzugsverbot im Körper­schaftsteuergesetz wird geregelt, dass Zinslizenz- oder auch Patentzahlungen an Empfänger in Niedrigsteuerländern nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Ös­terreich nimmt eine Vorreiterrolle im Sinne dieser Anti-Profit-Shifting-Regelung ein. Wir haben eine der strengsten Regelungen in ganz Europa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesetze wie diese, wie etwa dieses Anti-Profit-Shifting, haben auch einen handfesten Hintergrund. Die EU-Kommission hat bei­spielsweise in ihrer Schätzung bekanntgegeben, dass den EU-Staaten jährlich rund 1 Billion € vorenthalten werden, indem Vermögenswerte und Gewinne vor den staatli­chen Behörden innerhalb des EU-Raums versteckt werden. Da ist ein Bündel an Maß­nahmen notwendig, und dieses Abzugsverbot ist eine davon.

Ich komme nun auch zum Thema Reform der Gruppenbesteuerung: Die Reform der Gruppenbesteuerung ist neben dem Anti-Profit-Shifting ein weiteres Element dieser verschiedenen Maßnahmen.

Zu guter Letzt sei die Bankenabgabe erwähnt, die sogenannte Stabilitätsabgabe, die ja auch von einigen Abgeordneten moniert wurde. Mit der Bankenabgabe werden wir rund 640 Millionen € jährlich einnehmen. Die Bemessungsgrundlage wurde auch geän­dert, weil sich verschiedenste Verschiebungen aus den Derivaten ergeben haben und wir nun mit der Bilanzsumme auch ein höheres Aufkommen erwarten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das sind einige Schritte, die ich jetzt genannt habe, aber mir ist es auch besonders wichtig, die Steuerreformkom­mission, die ja auch vom Kollegen Rossmann angesprochen wurde, anzusprechen. Bei der Regierungsklausur in Waidhofen wurde eine Steuerungsgruppe aufgestellt, die nicht nur aus den beiden Staatssekretären, Frau Klubobfrau Glawischnig, sondern aus mehreren Regierungsmitgliedern besteht. Nun gilt es, dass die Steuerreformkommis­sion ihre Arbeit aufnimmt und mit Experten und Expertinnen besetzt wird. (Ruf bei der FPÖ: Aber wo sind die Experten?)

Herr Kollege Rossmann! Insbesondere muss es sich um ein arbeitsfähiges Gremium handeln, damit deren Vorschläge auch bearbeitet werden können.

Es muss darum gehen, das Steuersystem zu vereinfachen. Wir erinnern uns: Das Ein­kommensteuergesetz wurde das letzte Mal 1988 neu kodifiziert. Auf der anderen Seite soll es auch eine strukturelle Änderung geben – weg vom Faktor Arbeit, hin zu mehr Netto vom Brutto.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns diesen Spielraum aber erar­beiten, und wie wir uns diesen Spielraum erarbeiten, das wird auch eine Kernaufgabe dieser Regierung sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. – Bitte.

 


16.29.13

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatsse­kretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz mit dem Ge­winnfreibetrag beschäftigen, der mir sehr wichtig erscheint.

Der über 30 000 € Grundfreibetrag liegende Gewinnfreibetrag kann nicht mehr für Wertpapiere und Finanzprodukte geltend gemacht werden, sondern nur mehr für Real­investitionen. Eine Ausnahme werden die Wohnbauanleihen sein, und es scheint mir sehr wichtig zu sein, dass diese auch künftig steuerbegünstigt sein werden. Die Wohn­kosten sind ja in den letzten Jahren sehr stark gestiegen und stellen zunehmend viele Menschen vor große Probleme in ihrer wirtschaftlichen Lebensführung.

 


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