Bei der Preisbildung ist es auch immer sehr wichtig, wie das Angebot ist. Ein Punkt ist eben, dass ausreichend Wohnraum angeboten wird. Dieser Beschluss heute ist ein Schritt, ein Mosaikstein in dieser großen Palette, um das zu ermöglichen. Dafür wird die bisherige Regelung beim investitionsbedingten Freibetrag im Einkommensteuergesetz auf die Förderung des Wohnraumes beschränkt werden.
Grundsätzlich sind wir immer für die Förderung von tatsächlich getätigten Investitionen und nicht von Papieren. In diesem Fall ist das aber ein Kompromiss, über den wir auch schon im Ausschuss diskutiert haben. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Wohnbau angekurbelt wird.
Mit dieser Regelung wird auch erreicht, dass gut verdienende Freiberufler und Dienstleister, die wenig Bedarf an Realinvestitionen haben, nicht von vorneherein vom investitionsbedingten Freibetrag ausgeschlossen sind.
Der Wohnungsneubau wird bewusst gestärkt. Meiner Ansicht nach ist es aber auch wichtig, dass, wenn aus unionsrechtlichen Gründen ausländische Wohnbaubanken erfasst sind, ebenfalls sichergestellt ist, dass diese Investitionen und Förderungen im österreichischen Wohnbau angelegt werden müssen und dem österreichischen Wohnbau dienen.
Mit dieser Novelle wird hauptsächlich der gemeinnützige Wohnbau gestärkt, wo leistbare Mieten ohnehin gesetzlich sichergestellt sind. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird ja hauptsächlich im genossenschaftlichen Wohnbau in Anspruch genommen.
Es freut mich grundsätzlich sehr, dass es beim Thema leistbares Wohnen keine leeren Versprechungen gibt, sondern dass es uns wirklich ein politisches Anliegen ist. Das Abgabenänderungsgesetz ist ein Beweis dafür. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. – Bitte.
16.32
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich zitiere aus einer Presseaussendung des Obmannes der Jungen Wirtschaft in Tirol, bekanntlich ÖVP, der ganz klar schreibt:
„Bundespolitik muss ihren wirtschaftsfeindlichen Kurs verlassen. Wirtschaft kritisiert die nur marginalen Änderungen bei GmbH und fehlende Verbesserungen in Sachen Gewinnfreibetrag. Änderungen kommen Rücknahme der GmbH gleich.“
Das wird da geschrieben, und außerdem: „Änderungen beim Gewinnfreibetrag bestrafen Selbstständige“.
Aus diesem Grund bringe ich gleich zu Beginn folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten DDr. Fuchs, Themessl und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:
Die Artikel 24, 25 und 26 werden gestrichen.“
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