Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 194

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Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs und Dipl.-Ing. Deimek einbringen:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, damit uns kein Fehler passiert, darf ich Sie korrigieren: Es ist ein Abänderungsantrag.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (fortsetzend): Selbstverständlich! Entschuldigung, Herr Präsident!

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:

„Im Artikel 10 werden die Ziffern 3 und 5 gestrichen, Ziffer 4 wird zur Ziffer 3; Artikel 12 wird gestrichen.“

*****

Es gibt auch noch eine zweite Steuer, die durchaus zu hinterfragen ist, das ist die Ban­kenabgabe Neu. In meinem Bundesland etwa betrifft das vor allem die mittleren Ban­ken, die müssen jetzt um 65 Millionen € mehr abliefern. Das bedeutet, dass allein für das Bundesland Oberösterreich ein Kreditvolumen von zirka einer Milliarde Euro abge­hen wird, und das wird in Zukunft durchaus auch eine Kreditklemme verursachen.

Wir brauchen mehr Mut zu Reformen! Wir müssen den Staat schlanker machen. Wir müssen schauen, dass die Menschen wieder mehr Freiheit haben, Eigenverantwortung übernehmen zu können, und wir müssen mehr Unabhängigkeit von Transferleistungen schaffen.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz wird die Wirtschaft nicht entfesselt, sondern es wer­den noch mehr Fesseln angelegt. (Beifall bei der FPÖ.)

19.29


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Podgorschek einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, DI Deimek, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührenge­setz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabe­gesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Ta­baksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanz­gerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifge­setz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und


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