eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 betreffend Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11 (III-4/37 d.B.), Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/8 (III-5/38 d.B.) sowie Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.)
Österreich nimmt, was die Höhe der öffentlichen Parteienförderung pro Kopf anbelangt, im OECD-Vergleich den zweiten Rang (hinter Japan) ein.
Im Zuge der Reform des Jahres 2012, zu der der Rechnungshof mit seinem Bereich (III-33 d.B.) Stellung nimmt, wurde der Förderkorridor für die Bundes- und Landesparteienförderung aber nicht beschränkt, sondern sogar noch erhöht (nunmehriger Korridor für die Parteienförderung des Bundes: mind. 3,10 € und max. 11 € pro Wahlberechtigtem; Korridor für die Parteienförderung der Länder: mind. 6,4 € und max. 22 € pro Wahlberechtigtem). Zudem wurde eine ab 1.1.2015 wirksame Valorisierung der Fördersumme bzw. des Förderkorridors normiert.
Angesichts des ausufernden Budgetdefizits ist es ein wesentliches Anliegen, weitere Zuwächse beim Ausgabenposten Parteienförderung zu verhindern und die Rahmenbeträge herabzusetzen. Die hiermit frei werdenden Mittel könnten beispielsweise für eine nachhaltige Sanierung des Parlaments (siehe hierzu auch NEOS-Initiativantrag 202/A) aufgewendet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat eine Novelle des Parteiengesetzes zuzuleiten, die eine Herabsetzung des Förderkorridors für die Bundesparteienförderung auf max. 4,6 € pro Wahlberechtigtem und für die Landesparteienförderung auf max. 17 € pro Wahlberechtigtem vorsieht. Mit dieser Novelle sind außerdem alle Valorisierungsklauseln umgehend außer Kraft zu setzen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
22.42
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Zu meinem Vorredner: Ich glaube, die Anträge wurden ja nicht abgelehnt, sondern sie wurden vertagt, mit dem Hinweis, dass es ja jetzt Budgetverhandlungen gibt und man versuchen wird, das Budget des Rechnungshofes auch in diesem Zusammenhang neu zu betrachten.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich mit einem konkreten Thema aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2011 auseinandersetzen, das auch die Vielfältigkeit der Prüfungsaufgaben des Rechnungshofes darlegen soll.
Die langfristige Trassensicherung für hochrangige Infrastrukturprojekte erweist sich in den letzten Jahren als zunehmend schwieriger. Der Rechnungshof hat sich im Jahr 2011 mit diesem Thema sehr eingehend auseinandergesetzt. In seinem Bericht zur Flächenfreihaltung für Infrastrukturprojekte hat er sich umfassend mit den Planungsinstrumentarien auf Bundes- und Landesebene von vier Bundesländern beschäftigt und Konfliktfelder sowie Anforderungen in seinem Bericht formuliert.
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