Meine Damen und Herren! Die Optimierung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur ist wichtig für ein Land wie Österreich, für einen Industriestandort Österreich. Geht es aber um die Sicherung von Flächen für Infrastrukturprojekte, so ist diese geprägt von verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Am stärksten betroffen von den langwierigen und teuren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind die großen Infrastrukturvorhaben im Energie- und Verkehrsbereich. Wie auch aus dem Bericht hervorgeht, sind diese Bereiche vorrangig von der hohen Unsicherheit vor allem im Bereich der Raumordnung infolge von Nutzungskonflikten und lokalen Entscheidungen durch lange Planungshorizonte und eine hohe Umsetzungsdauer gekennzeichnet.
Sechzig Feststellungen und Empfehlungen hat der Rechnungshof in seinem Bericht dargelegt beziehungsweise festgehalten, darunter, dass die Raumordnungsgesetze der vier untersuchten Länder sehr unterschiedliche Instrumentarien der Raumordnung enthalten. Aber auch die Vorgehensweise bei Information und Koordination über bevorstehende Planungen des Bundes ist laut Rechnungshof verbesserungswürdig.
Bereits das letzte Regierungsprogramm enthielt Zielvorstellungen zum Thema Planung von hochrangigen Infrastrukturprojekten. Dabei sollten vor allem die Information und die Koordination zwischen den Gebietskörperschaften verbessert werden.
Es wird aber weiter Maßnahmen bedürfen, um klare, rasche und auch für die Bevölkerung nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
22.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
22.45
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Lausch, ich bin überrascht über die Kritik hinsichtlich der Anzahl der ÖVP-Justizminister. Ich darf erinnern: Ein FPÖ-Justizminister war nur 25 Tage im Amt. (Abg. Pendl: Na hört, hört, was es da alles gibt!)
Der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher ist eines der Kapitel, die heute im Plenum abzuhandeln sind. Laut dem Bericht des Rechnungshofes stieg die Zahl der im Maßnahmenvollzug untergebrachten geistig abnormen Rechtsbrecher ständig: von 2005 bis 2010 um rund 22 Prozent auf 890 Personen. Und das verursachte Kosten von 63 Millionen €. Damit verursachen diese 9 Prozent im Maßnahmenvollzug befindlichen Insassen 19 Prozent der Gesamtausgaben des Strafvollzuges. Der Grund dafür war, dass wegen fehlender Kapazitäten ein Drittel der Insassen in psychiatrischen Krankenanstalten untergebracht werden musste und die Kosten pro Tag für diese Insassen dort bis zu 624 € betrugen, gegenüber rund 162 € in der Justizanstalt Göllersdorf.
Den teuersten Tarif aller Bundesländer verrechnet dabei Wien, eben diese 624 €. In allen anderen Bundesländern sind die Tarife beträchtlich niedriger, zum Beispiel in der Landesnervenklinik Sigmund Freud in Graz, dort waren es 294,10 €.
Mit der Errichtung des Forensischen Zentrums Asten und der Aufstockung um 60 Plätze in der Justizanstalt Garsten wurde einer wesentlichen Forderung des Rechnungshofes Rechnung getragen, ausreichende Kapazitäten für eine bedarfsgerechte und den Gesetzen entsprechende Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern zu schaffen.
Insgesamt wurde seitens des Justizministeriums zum Ausdruck gebracht, die Anregungen des Rechnungshofes umsetzen zu wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend noch eine Bemerkung zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, und zwar zu den Instrumenten der Wirkungskontrolle. Im
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