Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 257

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ben sind das? – Das ist eine notarielle Funktion im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parteiengesetzes 2012. Das betrifft auch das Medientransparenzgesetz und auch das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz. Welche Kompetenz des Bundesrech­nungshofes wurde noch erweitert? – Wir haben es heute schon gehört: die Prüfkompe­tenz, und zwar auf Gemeinden mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

2015 wird sich die Anzahl dieser Gemeinden erhöhen, nämlich dann, wenn in der Stei­ermark die Gemeindestrukturreform abgeschlossen sein wird. Es gibt dann in der Stei­ermark 15 Gemeinden mit mehr als 10 000 EinwohnerInnen.

Wie profitiert eine Gemeinde von einer Rechnungshofprüfung? – Eine Rechnungshof­prüfung sollte man weniger als Kontrolle, sondern vielmehr als Beratung verstehen. Die Gemeinden erhalten eine Grundlage und eine Gratisexpertise für richtungsweisende Entscheidungen, beispielsweise in der Daseinsvorsorge. Ich denke an die Betreuung von Seniorinnen und Senioren, ich denke an die Kinderbetreuung und auch an die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, Stichwort Mobilität von Berufstätigen, insbesondere von Frauen.

Was bewirken Rechnungshofprüfungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für die BürgerInnen vor Ort? – Sie unterstützen eine sparsame, wirtschaftliche, zweckmä­ßige Gemeindeverwaltung. Im Rahmen der Wirkungskontrolle erhebt der Rechnungs­hof den Umsetzungsgrad der empfohlenen Maßnahmen. Wir haben heute die erfreu­liche Bilanz bereits vernommen: Nahezu 80 Prozent der Maßnahmen werden auf Bun­desebene umgesetzt.

Es wäre wünschenswert, würde sich diese Umsetzungsquote auch im städtischen und im Landesbereich erhöhen. Vereinzelt gibt es noch Vorbehalte hinsichtlich der neuen Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes. Meine Heimatgemeinde wird ab dem nächsten Jahr auch unter Ihre Prüfkompetenz fallen. Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes, ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, auch auf den anderen Ebenen – nicht nur auf der Bundesebene – die Umsetzungsquote zu erhöhen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Mag. Hauser, ein Bürgermeister, hat sich als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.55.31

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Liebe Kollegin­nen und Kollegen zu nächtlicher Zeit! Zuerst möchte ich mich einmal beim Bundes­rechnungshof – bei Präsident Moser und bei seinem Team – für die hervorragenden und ausgezeichneten Berichte bedanken. Jeder Bericht ist für sich ein Standardwerk für einen Politiker, das für jede politische Veranstaltung unglaublich viel Stoff hergibt und natürlich auch den geprüften Unternehmen wahnsinnig viel bringt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Strolz.)

Nun zu den Gemeindeprüfungen: Da gibt es ja laufend Diskussionen. Kollege Gahr, wenn du heute hier herauskommst und sagst, wie gut und wie klass es ist, dass jetzt auch in Tirol alle Gemeinden geprüft werden können, dann darf ich bitte in Erinnerung rufen, dass das ein fünf Jahre langer Kampf im Tiroler Landtag war – gegen die ÖVP und die SPÖ, die sich vehement dagegen gewehrt haben, dass alle Gemeinden geprüft werden können. (Abg. Gahr: Und wer hat es beschlossen?)

Ich verstehe das überhaupt nicht! Wir können doch nicht Diskussionen darüber führen, ob Unternehmen geprüft werden können, an denen die öffentliche Hand vielleicht zu 50 Prozent oder eventuell noch geringer beteiligt ist, wenn wir nicht einmal bereit sind, Unternehmen wie Gemeinden, die zu 100 Prozent im öffentlichen Eigentum stehen,


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