Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 27

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Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsprogramm die verfassungs­rechtliche Verankerung des Sterbens in Würde mit dem Verbot der Tötung auf Ver­langen und dem Recht auf Palliativmedizin festgelegt.

Meine Frage an Sie:

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„Ist für Sie die in der Europäischen Grundrechtscharta verankerte Achtung der Würde des Menschen mit einer aktiven Sterbehilfe vereinbar?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Der Europä­ische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Entscheidung getroffen, in der er einerseits feststellt, dass jeder Mensch das Recht hat, über Umstände des eigenen Lebensendes selbst zu bestimmen, hat aber deutlich hinzugefügt, dass er ebenso klarstellt, dass sich daraus kein Recht auf aktive Sterbehilfe ergibt.

Die österreichische Bundesregierung hat diese Diskussion in ihre Regierungsver­einbarung aufgenommen, um sie unter Einbeziehung der Bioethikkommission, aber natürlich auch mit den Abgeordneten dieses Hauses auf parlamentarischer Ebene zu führen. Sie werden festlegen, ob diese Diskussion in Enquete-Form oder in anderer Form geführt wird.

Ich denke, dieser Diskussion ist nicht auszuweichen und bei dieser Diskussion hat die Bioethikkommission einen wichtigen Beitrag zu leisten, um sich auch der Frage zu stellen, ob die jetzige Regelung – eine solche existiert ja in Österreich – ausreichend ist oder ob wirklich eine Änderung der jetzigen Regelung notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Huainigg.

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Vor über zehn Jahren hat man sich im österreichischen Parlament auf den Konsens Sterbebegleitung statt Sterbehilfe geeinigt.

Meine Frage an Sie: Wie sehen Sie persönlich diese Initiative der verfassungs­recht­lichen Verankerung des Sterbens in Würde mit dem Verbot der Tötung auf Verlangen und dem Recht auf Palliativmedizin?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich persönlich habe eine Änderung der Verfassung nicht als Notwendigkeit gesehen, sonst hätte ich das schon vorher eingebracht. Ich nehme aber sehr ernst, dass diese Diskussion zu führen ist und dass andere diese Diskussion mit ihren Argumenten unterlegen wollen. Daher ist ein geordneter Ablauf in der Bioethikkommission und auf parlamentarischer Ebene die richtige Vorgangsweise. Aber Sie haben mich nach meiner persönlichen Meinung gefragt, die wollte ich Ihnen offen sagen.

Anders ist es mit dem Hospizgedanken. Der Hospizgedanke und die Begleitung von Menschen in diesen schwierigen Stunden ist etwas, das wir, auch wenn das über­wiegend in Landeskompetenz ist, gemeinsam zu stärken haben. Da leisten viele Mitarbeiter und Ehrenamtliche großartige Arbeit. Es ist eine Aufgabe der Republik, ihnen dafür zu danken und sie dabei zu unterstützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)

 


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