Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 34

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„Welche Maßnahmen werden Sie auf legistischer Ebene einleiten, damit die aus unserer Sicht unverzichtbaren ORF-Landesstudios durch die Übertragung von Finanz- und Personalhoheit an die Landesdirektionen im Rahmen des genehmigten Finanz­planes gestärkt werden können?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Geschäftsführung und dementsprechend der Stiftungsrat haben natürlich darüber zu befinden, in welchen Bereichen in einem Unternehmen auch Sparmaßnahmen möglich sein sollen. Da ist niemand ausge­nommen, auch nicht die sehr zu beachtenden Landesstudios. Es gibt also niemanden, der außen vor ist bei der Frage von Reformen und Strukturänderungen. Und es wäre auch ein falsches Zeichen eines Bundeskanzlers, wenn er sagt: Alles ist Reformen und Veränderung zu unterziehen, ausgenommen die Landesstudios. Daher beziehe ich diese durchaus in diesen Prozess mit ein.

Daher sehe ich auch überhaupt keinen Anlass, irgendeine legistische Maßnahme durchzuführen, weil ich betonen möchte, dass es aus dem Unternehmen und auch aus dem Stiftungsrat keinerlei Signale gibt, dass die Bedeutung der Landesstudios unter­schätzt wird. Ich bin überzeugt, dass alle Mitglieder des Stiftungsrates sehr wohl wissen, dass die Besonderheiten der Regionen Österreichs durchaus auch durch landesspezifische, regionale Berichterstattung eine Bereicherung erfahren, wie eben das vielfältige Leben in unserem Land eine Bereicherung unserer Heimat ist. Da ich aber keine Sorge habe, dass da etwas vom Grundsatz her eingeschränkt wird, sondern dass das genauso Prozessen der Veränderung unterliegt wie alle anderen Prozesse auch, sehe ich keine Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hammer.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Der aktuellen Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass die ORF-Führung die Standortentscheidung gefällt hat, das ORF-Zentrum auf dem Küniglberg verbleiben zu lassen.

Daher die Frage: Teilen Sie die Einschätzung des Generaldirektors Dr. Wrabetz, dass in Zeiten knapper Ressourcen dadurch ökonomisch und strategisch die sinnvollste Entscheidung getroffen werden kann?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Dazu fehlen mir die Unterlagen, die notwendig sind, um zu beurteilen, wie man Modelle gegenüberstellt. Ich habe daher zu Recht diese Entscheidung nie an mich gezogen, sondern dort belassen, wo sie auch vom Gesetz her zu treffen ist. Diese hat der Herr Generaldirektor verlautbart. Das ist seine Angelegenheit. Er hatte das im Stiftungsrat und in den entsprechenden Gremien zu beraten, und ich vertraue natürlich auch dieser Institution, wie anderen auch, dass sie die Entscheidungen treffen, die auch die Verantwortung beinhalten, wirtschaftlich sinnvoll vorzugehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich bei den Fragestellerinnen und Fragestellern und beim Herrn Bundeskanzler sehr herzlich für die Beantwortung der Fragen.

 


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