Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 93

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Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Kollegen Weninger und Schultes bedarf einer ehrlichen Diskussion, und zwar einer ehrlichen und trans­parenten Diskussion im Umweltausschuss.

Tatsache ist, dass mit der gewünschten Änderung der alte Status quo vor Einzug der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit für Bundesstraßen und Eisenbahnhoch­leistungs­strecken beibehalten und abgesichert werden soll. Da muss ich dem Kollegen Ottenschläger – er ist gerade nicht im Saal – auch sagen (Ruf bei der ÖVP: Doch, doch!) – Entschuldigung, Sie sitzen weiter hinten –: Eine Ungleichheit auf einer Seite wird nicht dadurch ausgeglichen, dass Sie auf der zweiten Seite auch eine Ungleichheit schaffen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Lassen Sie mich das Kind daher beim Namen nennen: Es handelt sich um Ad-hoc-Gesetzgebung, um Anlassgesetzgebung, und der Anlass ist der Semmering-Basis­tunnel. Darüber kann man jetzt separat diskutieren.

Aber: Was ist geschehen und warum wurde der Bescheid überhaupt zurückge­nom­men? – Erstens wurde herausgefunden, dass der von den Behörden herangezogene Gutachter nicht berechtigt war, das erforderliche Gutachten zu erstellen. Ich denke, das ist durchaus ein Thema, das zu berücksichtigen ist.

Erforderliche Lärmmessungen wurden fehlerhaft durchgeführt, was für Anrainer und Anrainerinnen ein wesentlicher Punkt ist.

Die Kollegin von der Freiheitlichen Partei hat Folgendes schon erwähnt: Für die für die Ablagerung des Tunnelausbruches notwendige Deponie fehlt das erforderliche abfallrechtliche Verfahren, denn, so der Verwaltungsgerichtshof: Eine Deponie ist kein Bestandteil einer Eisenbahnanlage. – Ich denke, auch da hat er recht.

Die Umweltanwaltschaft bezeichnet die beantragte Novellierung jedenfalls als rechts­politische Demontage der Gerichtsbarkeit. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig! So schaut’s aus!) Das ist eine Demontage. Wir sollen also heute für die Demontage der Gerichts-barkeit stimmen. Ich denke, da können wir generell nicht mit. Ich denke, auch andere Kollegen sollten da nicht mit. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Wir NEOS fordern daher weiterhin das Hearing der Umweltanwaltschaft und der Bürgerinitiativen zu diesem Thema und eine Diskussion, nachdem wir alle Fakten gehört haben, und danach eine erneute Abstimmung.

Ich möchte jetzt nur noch einen letzten Satz nach dem Umweltausschuss sagen, und zwar in Richtung der Kritik, die ich heute Vormittag zur Europäischen Union und zugegebenermaßen auch zur Landwirtschaft gehört habe: Würde der Basistunnel mit den angeblichen Kosten von 3,1 Milliarden € gebaut werden – da gibt es unter­schiedliche Stimmen –, würden wir 1 Milliarde € von der Europäischen Union erhalten. Ich denke, wir sollten den stärksten Partner bei Infrastrukturprojekten auch in unserer Diskussion berücksichtigen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.27.18

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich diesen Initiativantrag der Abgeordneten Schultes und Weninger zum Anlass nehmen, einige grundsatzpolitische Feststellungen zur Umweltpolitik meines Ressorts zu treffen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die sehr konstruktive und positive Debatte letzte Woche im Umweltausschuss. Frau Vorsitzende Brunner hat ja auch darüber


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