Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 95

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Die Sicherung der Lebensgrundlagen steht für mich im Mittelpunkt meiner Arbeit. Dafür braucht es ein intelligentes und nachhaltiges Lebensraummanagement mit klaren Grundsätzen. Verantwortungsvolle Nutzung hat Vorrang vor bloßem Verbrauch.

Beim Thema Gentechnik ist für mich zentral, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft selbst über den Anbau von GVOs bestimmen können. Für dieses Anliegen werde ich mich auf europäischer Ebene massiv einsetzen. Dazu herrscht in diesem Hohen Haus ebenfalls Konsens, davon habe ich mich überzeugen können.

Österreich hat europaweit eine Vorreiterrolle im Bereich der biologischen Landwirt­schaft und ist mit diesem Erfolgsmodell auch wirtschaftlich erfolgreich. Wir haben das schon vorhin in der Debatte zum Grünen Bericht diskutiert.

Im Bereich der Schädlingsbekämpfung muss das Potenzial biologischer Pflanzen­schutzmethoden erschlossen und verbessert werden. Da ist auch die Forschung am Zug und gefordert.

Österreich soll ein Land der Vielfalt und nicht der Monokulturen sein. Biodiversität ist ein ganz zentraler Leitwert für den Schutz und die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ich habe schon öfter angemerkt, dass ich vor allem auch den Aspekt der Transhumanz – Almwirtschaft und Wanderimkerei – vor diesem Hinter­grund der Biodiversität untersuchen lassen möchte. Ich habe auch das Umweltbundes­amt beauftragt, in diese Richtung tätig zu werden.

In diesem Sinne werde ich auch das Umweltprogramm für die neue Periode 2015 bis 2020 aufsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten – für ein lebenswertes Österreich! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


13.33.44

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals kurz darauf hinweisen, dass die heutige Novelle die vor Jahresende 2012 eingeleiteten Genehmigungsverfahren für Hochleistungs­strecken, die noch nicht in den derzeitigen Anwendungsbereich fallen, beinhaltet.

Als Wiener Abgeordnete möchte ich die Notwendigkeit dieser UVP-Novelle kurz anhand des Lainzer Tunnels darstellen: Seit Dezember 2012 befindet sich der Lainzer Tunnel für den Güterverkehr in Betrieb. Er verbindet West- und Südbahn, und alle Tunnelgenehmigungen sind vorhanden und rechtskräftig. Die UVP-Genehmigung ist rechtskräftig, und trotzdem könnte es bei diesem Tunnel ernsthafte Probleme geben. Anrainer haben beim VGH eine Genehmigung für den Zugbetrieb beeinsprucht. Ein Satz im Eisenbahngesetz wurde als verfassungswidrig aufgehoben.

Jetzt stellt sich die Frage, was mit dem Genehmigungsbescheid für den Tunnel ge­schieht. Das ist noch nicht entschieden, da gibt es jetzt unterschiedliche Rechts­meinungen. Theoretisch wäre es möglich, dass dieser Genehmigungsbescheid aufge­hoben werden müsste und die Lainzer Bahnstrecke plötzlich ohne Genehmigung dastünde. Müsste nun ein neues UVP-Verfahren erlassen werden, würde es aus heutiger Sicht ohne diese Gesetzesänderung auf jeden Fall zu langen, zeitlich unbefristeten aufschiebenden Wirkungen kommen.

Wir sprechen da von einem Tunnel, der verkehrspolitisch sehr wichtig ist. Das ist ein Großprojekt. Der Bahnbetrieb für den Güterverkehr wurde 2012 aufgenommen, und mit Ende dieses Jahres soll der Tunnel auch für den Personenverkehr in Betrieb genom­men werden.

 


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