Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 101

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13.53.48

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat die formaljuristische Sicht der vorliegenden Novelle bereits sehr gut und sehr exakt dargestellt. Wenn wir heute die vorliegende Novelle hier im Hohen Haus debattieren, ist diese aus unserer Sicht, im Sinne einer Gleichbehandlung von Infrastrukturprojekten im Bereich Schiene und Straße, ein notwendiger Schritt. Erteilt man einer politischen Zielsetzung und einer Schwerpunkt­setzung im Hinblick auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs seine grundsätzliche Zustimmung, ist es für uns auch logisch, dass man sich dieser Novellierung nicht verweigern sollte.

Zum Thema aufschiebende Wirkung wurde bereits von meinen Vorgängern etliches dargestellt. Zu betonen ist noch einmal, dass es hierbei um Verfahren geht, deren Einleitung bereits im Jahr 2012 erfolgt ist, also vor Inkrafttreten der Novelle zum UVP-Verfahren.

Welche Projekte sind jetzt davon konkret betroffen? – Die Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein und die Frau Kollegin Brunner haben sich vorher auf den Semmeringtunnel und auf den Brenner-Basistunnel bezogen. Das betrifft auch, wie die Kollegin Becher schon ausgeführt hat, den Lainzer Tunnel, wo das Urteil des VfGH noch ausständig ist. Es betrifft aber auch – und das möchte ich als Steirer hier betonen – Ausweich­bahnhöfe der Steirischen Ostbahn. Und wie wir alle wissen, werden Milliarden an öffent­lichen Mitteln für den Ausbau von Schienen – und Bahnhofsinfrastruktur auf­gewendet. Im Sinne einer Investitions- und Rechtssicherheit kann und soll das, was für die Straße recht ist, für die umweltfreundliche Schiene nur billig sein.

Die nunmehr geltende Rechtslage – wonach zwar bis zum Urteil des Höchstgerichts nicht gebaut werden kann, die Verfahren dafür aber wesentlich verkürzt werden – stellt ohnehin eine merkliche Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage mit diesen überaus langen Verfahrensdauern dar, wo aber dann ohne größere Verzögerungen gebaut werden konnte. Eine Systemkombination alt und neu ist aber, wie wir wissen, nicht möglich. Und auf Basis der alten Rechtslage bereits zu bauen und auf Basis der neuen Rechtslage mitten im Bau unterbrechen zu müssen widerspricht aus unserer Sicht dem Vertrauensschutz und wäre daher wahrscheinlich auch gleichheitswidrig gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen für Straßenprojekte. Das ist ein weiterer Aspekt, warum diese Gesetzesinitiative unsere Zustimmung finden wird. – Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


13.56.45

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Warum ist es so wichtig, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen? – Um Rechtssicherheit herzu­stellen, Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Infrastrukturprojekten. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Eben nicht! Rechtssicherheit eben nicht!)

Wie war die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2013? – Die Verfahrensdauer war länger, aber die Bauabwicklung konnte im Wesentlichen durchgehend, vielleicht mit wenig Verzögerung erfolgen. Eine sofortige aufschiebende Wirkung ist nicht einge­treten.

Und wie ist die Rechtslage ab 1. Jänner 2014? – Die Verfahren sind zwar kürzer, bis zum Urteil des Höchstgerichtes darf nicht gebaut werden, aber in der Baustellen­ab-


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