Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 115

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich weise den Antrag 80/A dem Verfassungsausschuss zu.

14.41.53 5. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz geändert wird (115/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


14.42.11

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um das Bundesstraßen-Mautgesetz und um eine von uns begehrte Novelle dazu.

Hintergrund ist ein Umstand in Kufstein, den auch die Bregenzer gut kennen, und zwar geht es darum, dass das Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Österreich natürlich mittels der sogenannten Vignette mautpflichtig ist. Gerade im Raum Kufstein gibt es sehr viel Verkehr aus dem Raum Südbayern in die Erholungsgebiete Kitzbühel. Um dort hinzukommen, ist es am besten, man fährt 6 Kilometer auf der Autobahn und dann auf den Bundesstraßen in den Bezirk Kitzbühel. Ähnlich war das im Raum Bregenz.

Zwar gibt es seit 1997 die Vignettenpflicht, auf diesem Autobahnabschnitt wurde aber nicht kontrolliert, um negative Ausweichverkehre auf das niederrangige Straßennetz zu verhindern. Also bei derselben Gesetzeslage wurde weit über zehn Jahre nicht kontrol-liert, und plötzlich kommt die Frau Bundesministerin und sagt, jetzt muss sie kontrol-lieren.

Der Aufschrei in der Bevölkerung war groß, weil man große Ausweichverkehre befürchtet hat, die auch tatsächlich eingetreten sind, nämlich bis zu 47 Prozent mehr Verkehr auf dem niederrangigen Straßennetz, wobei dieser Verkehr eigentlich auf der Autobahn laufen sollte.

Klar: Wir von den Grünen stehen dafür, dass man für Autobahnen bezahlen soll. Nur wenn die Negativeffekte dieser Kontrollen so groß sind, dass der Schaden größer ist als der Nutzen, dann muss man sich das anschauen, und dieser Antrag hat zum Ziel, dass man mit einer gesetzlichen Regelung – und zwar temporär – so etwas verhindern kann.

Wenn also zwei Bedingungen vorliegen – erstens besondere örtliche Verhältnisse wie in Kufstein und zweitens zeitlich begrenzt –, soll die Bundesministerin durch Verord­nung von der Vignettenkontrolle absehen können. Das ist der Teil, der zur Verhandlung kommt. Wir würden nicht nur in Kufstein der Bevölkerung helfen, sondern auch der Bevölkerung an anderen Stellen des Autobahnnetzes, wo es genau dieselben nega-tiven Effekte gibt.

Insgesamt noch ein Wort zum Thema Vignette. Seien wir ehrlich, die Vignette erinnert ein bisschen an die Stempelmarke: Man muss sie mühsam kaufen, dann muss man picken, und wenn sie abgelaufen ist, muss man sie herunterkratzen. (Ruf bei der ÖVP: Nur Arbeit!)

Die Deutschen und andere Urlauber mögen das deswegen nicht so gerne, weil sie in der Regel nicht eine Jahresvignette, sondern eine Zwei-Wochen-Vignette kaufen. Das bedeutet jedes Mal irgendwo hinfahren, wo man diese Vignette überhaupt einmal bekommt, dann muss man sie picken, und nach 14 Tagen gilt sie nicht mehr, und dann


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite