Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 155

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine skrupellose Schuldenpolitik dieser Art ist Zukunftsraub im großen Stil. Sie schwächt unser Gemeinwesen, sie ist nicht nachhaltig, sie ist nicht generationen­gerecht. Sie stellt schlichtweg ein Versagen der Politik dar. Natürlich soll der Staat auch Schulden machen können und Schulden machen. Aber eben nicht ein halbes Jahrhundert ununterbrochen. Idealerweise sollte das staatliche Budget über den Kon­junkturzyklus ausgeglichen sein. In guten Zeiten kann Österreich Überschüsse erwirt­schaften, in schwierigen Zeiten investiert die öffentliche Hand, um die Konjunktur zu befeuern und damit der Gefahr von steigender Arbeitslosigkeit etc. gegenzusteuern. So haben zum Beispiel ausgewiesene Sozialstaaten wie Schweden in den letzten Jahren ausgeglichene Budgets zustande gebracht.

Das Nulldefizit ist in Österreich leider immer ein paar Jahre entfernt. In den letzten Jahren verlässlich rund drei Jahre entfernt. Darin ändert auch die plötzliche Begriffs­änderung zum „strukturellen Defizit“ nichts. Schulden müssen beglichen werden egal unter welchen Deckmantel die Bundesregierung diese in Zukunft verstecken will. Und so ist zu befürchten, dass 2016 wiederum ein Nulldefizit für 2019 angekündigt wird. Welches nicht kommen wird, weil echte strukturelle Reformen ausbleiben. Diese allerdings braucht es, um den Weg zu einem ausgeglichenen Budget zu bahnen (z.B. Pensionsreform, Föderalismusreform, Gesundheitsreform, Transparenzkonto für För­de­rungen). Mit einer Staatsschuldenbremse im Verfassungsrang soll die Regierung und das Parlament in die Pflicht genommen werden. Damit könnte ein verant­wortungsvoller Umgang mit Steuergeldern gewährleistet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Staatsschuldenbremse im Verfassungsrang vorsieht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen zum Thema „Mangelhaftes Krisenmanagement in der Causa Hypo-Alpe-Adria - zwischen Unwissenheit und scheinbarer Unwahrheit“

Seit den Vorgängen rund um die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahre 2009 wird über die Schaffung eines zeitgemäßen Bankeninsolvenzrecht diskutiert. Die neue gesetzliche Regelung soll ein Instrumentarium schaffen, das man für die profes­sionelle Umsetzung einer geordneten Bankeninsolvenz benötigt. Ebenso sollen berück­sichtigt werden: die Möglichkeit zur Neukapitalisierung einer Bank durch Konvertierung von Anleihen in Eigenkapital (Debt-Equity Swap), die Lastentragung institutioneller Gläubiger (Bail-In), die Definition von Kriterien für die Aufrechterhaltung der Banken-Konzession, die Rahmenbedingungen für die Etablierung einer Abwick­lungsbank für notleidendende Portfolios und die Sicherstellung von einlagenbe­sicherten Kapitaltransaktionen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Besonders in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite