eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen zum Thema „Mangelhaftes Krisenmanagement in der Causa Hypo-Alpe-Adria - zwischen Unwissenheit und scheinbarer Unwahrheit“
Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbindlichkeiten eingehen, aber letztlich das Risiko für deren Tilgung auf andere Gebietskörperschaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften wird vermieden, dass – wie im aktuellen Fall des Landes Kärnten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer Höhe, die ein Mehrfaches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen – der Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliardenhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung)
Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz
Durchführung des Insolvenzverfahrens
Möglichkeit der Zwangsverwaltung
Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft
Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Vertreter der Regierung! Meine Damen und Herren! Mich würde vieles interessieren, was in der Vergangenheit war, und mich interessiert tatsächlich auch die Notverstaatlichung. Daher bin ich auch sehr für den Untersuchungsausschuss.
Viel mehr interessieren mich allerdings die Gegenwart und die Zukunft. Wenn wir uns dieses Wyman-Gutachten anschauen, gibt es in Wirklichkeit vier Alternativen: den Status quo, die Bad Bank, die Anstaltslösung und die Insolvenz.
Die Fortsetzung des Status quo wird wohl kaum jemand wirklich ernsthaft in Erwägung ziehen.
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