Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 171

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eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen zum Thema „Mangelhaftes Krisenmanagement in der Causa Hypo-Alpe-Adria - zwischen Unwissenheit und scheinbarer Unwahrheit“

Trotz aller Finanzskandale der letzten Zeit (Salzburger Finanzskandal, Swap-Skandal in Linz, die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria wegen der Haftungen des Landes Kärnten, die Spekulationen mit Wohnbaugeldern in Niederösterreich) gibt es nach wie vor keinen wirklichen Überblick über die finanzielle Lage des Staates. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus. Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buch­führung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dargestellt würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfs­kompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder vorsieht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine VO gem. § 16 Abs. 1 F-VG zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rech­nungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rech­nungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Vermögensveränderungen klar ersichtlich sind.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


17.21.08

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzte Damen und Herren! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie! Werter Herr Prä­sident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird! Schön langsam, aber sicher nähern wir uns an. Die Experten werden kommen, der „Weisen­rat“ ist im Gespräch – und der U-Ausschuss wird auch kommen.

Ich frage mich nur: Wovor haben Sie so viel Angst? Warum sträuben sich SPÖ und ÖVP mit Händen und Füßen gegen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und damit gegen eine vollständige Aufklärung des gesamten Hypo-Debakels? Es versteht doch kein Steuerzahler in diesem Land, dass er für die Hypo brennen soll wie ein Luster, aber die Regierung die politische Verantwortung für dieses Desaster nicht vollständig aufklären möchte. Die Menschen verdienen die Wahrheit! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Mag. Kogler: Genau!)

 


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