Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 211

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich weise den Antrag 145/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.37.56 8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (175/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


19.38.16

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Antrag um die Lösung eines Problems, dessen Ursprung eigentlich schon Mitte der achtziger Jahre zu suchen ist (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger) – genau auf das habe ich jetzt gewartet, Herr Abgeord­neter Schönegger – und dessen Lösung in Wirklichkeit seit den neunziger Jahren ansteht.

Es geht darum, dass es im österreichischen Bundesheer Tausende Zeitsoldaten oder ehemalige Zeitsoldaten gibt, die aufgrund einer Regelung im Beamtendienstrecht eine Deckelung von 30 Monaten für ihren Dienst erfahren und deshalb auch bei den Pensionen massive Einschnitte haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für all jene, die sich in diesem System nicht so gut auskennen: Das Zeitsoldatensystem war zu dieser Zeit – bis Mitte der neunziger Jahre – Bedingung dafür, um überhaupt in ein Dienstverhältnis des Bundesheeres kommen zu können. Das heißt, jeder Offizier oder Unteroffizier, der die Berufslaufbahn eines Soldaten eingeschlagen hat, hatte als Zeitsoldat zu dienen. Natürlich war die Möglichkeit vorhanden, nach einigen Jahren in die Privatwirtschaft zu wechseln – maximal 15 Jahre waren vorgesehen –, aber trotzdem sind insgesamt 16 000 Men­schen von dieser Regelung betroffen.

Das Problem ist wirklich seit Längerem bekannt. Es gibt übrigens eine interessante Anfragebeantwortung des Bundesministers Fasslabend aus dem Jahr 1997, in der er sagte, er werde sich demnächst und ehestmöglich um das Problem kümmern, mit dem Sozialminister in Verbindung treten und Kontakt aufnehmen, um eine Lösung herbei­zuführen. In der Zwischenzeit sind doch einige Tage vergangen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Auch das SPÖ-geführte Verteidigungsressort weiß um das Problem und bittet in einer Stellungnahme zur Dienstrechts-Novelle 2013 um Folgendes – ich zitiere –: 

„Wie schon in der Vergangenheit macht das BMLVS darauf aufmerksam, dass es (...) zu enormen Nachteilen für Personen, die über 30 Monate Präsenz- oder Ausbil­dungsdienst geleistet haben, kommt.

Aus diesem Grund wird ersucht, im § 236b (...) die Wortfolge ,bis zum Höchstausmaß von 30 Monaten‘ zu streichen.“

Aber auch bei der ÖVP – und das ist nicht so lange her, das war nämlich im Herbst letzten Jahres – hat der ehemalige Wehrsprecher Klikovits massiven Handlungsbedarf bei den SPÖ-Ministern gesehen, nämlich bei Hundstorfer, Klug und Heinisch-Hosek.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite