Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 91

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Begleitpersonal. Für einen Menschen, der erblindet ist und Hilfe braucht, auf fremde Hilfe angewiesen ist, ist ein ausgebildeter Blindenführhund ein verlässlicher und treuer Freund und Weggefährte. Er gibt dem betroffenen Menschen ein Gefühl der Sicherheit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was in der Schweiz und in Deutschland möglich ist, muss doch auch in Österreich möglich sein (Beifall bei der FPÖ), nämlich dass Blindenführhunde offiziell als Reha-Behelf anerkannt werden. In Deutschland gilt der Blindenführhund als Hilfsmittel im Sinne des Krankenversicherungsrechtes, und das muss auch in Österreich möglich sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


12.46.48

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Ausführungen der Opposition zur Gratis-Zahnspange ein bisschen Revue passieren lässt, dann kann man sagen: Allen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann. Oder: Wenn man will, findet man überall ein Haar in der Suppe. Für die einen ist diese Regelung ungerecht, weil sie eben nicht auf alle ausgedehnt ist und dadurch, dass sie erst im nächsten Jahr eingeführt wird, für sie offensichtlich auch zu spät kommt. Für die anderen wiederum ist sie ungerecht, weil sie allen Bevölkerungsgruppen unabhängig vom Einkommen zugute kommt. Also wie man es macht, macht man es offensichtlich falsch.

Fakt ist aber, diese Maßnahme ist höchst notwendig und hat auch einen sehr, sehr wichtigen – das ist auch schon angesprochen worden – sozialen Aspekt. Es geht ja nicht nur darum, dass unbehandelte Zahn- und Kieferfehlstellungen auch zu Fehl­stellungen in der Halswirbelsäule führen und später überhaupt Haltungsschäden hervorrufen können, sondern es geht auch um die psychischen Auswirkungen. Ich habe das Glück gehabt, keine Zahnspange zu brauchen, ich hatte und habe ein einigermaßen gerades Gebiss. Aber wahrscheinlich kennen die meisten von Ihnen noch Kolleginnen und Kollegen aus der Schule, denen es nicht so ergangen ist und die sich dann mit „Hasengebiss“ und ähnlichen Spitznamen herumschlagen mussten und die das auch sehr gekränkt hat. Das hat auch sehr oft langfristige Auswirkungen, weil man in diesem Alter noch nicht wirklich so ganz firm ist und einem das einfach sehr weh tut. Daher führt der Satz des Gesundheitsministers, man darf – und das ist schon oft gesagt worden – einem Kind die soziale Herkunft nicht am Gebiss ansehen, zu genau dem richtigen Ansatz, nämlich jenen, die gravierende Zahnfehlstellungen haben, die richtige Behandlung zur richtigen Zeit angedeihen zu lassen.

Wenn man die möglichen Auswirkungen, die derartige Fehlstellungen haben können, nämlich die von mir angesprochenen Haltungsschäden, die auftreten können, gegen­rechnet, dann kann man sagen, das ist auch so etwas Ähnliches wie Prävention.

Zur Kollegin Mückstein in Bezug auf das Thema Versorgung der Kinder mit den nötigen Therapien: Bei mir als Kinderphysiotherapeutin rennen Sie damit an sich offene Türen ein, aber, wie unser Gesundheitssprecher Erwin Rasinger schon gesagt hat, das Problem ist bereits erkannt, es steht so auch im Regierungsprogramm, und daher wird sich der Herr Minister auch sehr bemühen, es noch in dieser GP umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


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