Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 36

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und Benutzer verbessert worden sind, das heißt, dass die Rechte, was Verspätungen und Annullierungen von Fahrten sowie die Rückerstattung der Fahrtkosten betrifft, aus­geweitet wurden.

Wir haben uns weiters vorgenommen, eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungs­stelle für Beschwerden von BürgerInnen gegenüber Verkehrsträgern zu schaffen. Da sind wir noch dabei, entsprechend vorzugehen. Das BMVIT, das hier ressortmäßig zu­ständig ist, arbeitet bereits an einem Verkehrsschlichtungsgesetz. Das ist auch ein Punkt im Sinne der Verbesserung der Konsumentenrechte, wenn es um das Segment Mobilität geht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fich­tinger.

 


Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Immer wieder hat man den Eindruck, dass sich der Verein für Konsumenteninformation nicht so sehr einsetzt, wenn es zum Bei­spiel um die Durchsetzung von Fahrgastrechten geht. Immer wieder hört man, dass die ÖBB Kunden mit hohen Preisaufschlägen bestrafen, wenn zum Beispiel der Automat am Bahnhof kaputt ist und man den Fahrschein dort nicht kaufen kann, oder wenn man irrtümlich die Monatskarte vergessen hat. Die Wiener Linien legen manchmal betref­fend gestörten Betrieb der U-Bahn-Linien eine konsumentenfeindliche Haltung an den Tag. Oft gibt es keine ordentliche Information und Betreuung, oft werden auch Ent­schädigungen abgelehnt.

Herr Minister, meine Frage lautet: Wenn diese schlechten Geschäftspraktiken der ÖBB und der Wiener Linien gesetzlich oder durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt sind, was unternehmen Sie dann dagegen? Und: Wie viele Musterprozesse des VKI laufen in diesem Bereich gerade?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Frage der Musterprozesse, was diese Bereiche betrifft, kann ich Ihnen nur schrift­lich beantworten. Das weiß ich jetzt wirklich nicht, ich bin aber gerne bereit, Ihnen dies schriftlich zu beantworten. – Punkt eins.

Punkt zwei. Ich kann es nur nochmals wiederholen: Es wird sich durch das Verkehrs­schlichtungsgesetz, so glaube ich, in diesem Segment einiges bessern, wobei ich weiß, dass die zuständige Ressortverantwortliche, vor allem, was die ÖBB betrifft, das Management dazu angehalten hat, tätig zu werden. Und vom Management glaube ich es auch zu wissen, dass man gewisse Entwicklungen sehr wohl hinterfragt hat. Es gibt ja auch bei den ÖBB eine Ombudsstelle. Man weiß sehr wohl, dass der Fahrgast ein sehr wertvolles Gut ist, der Fahrgast Rechte hat – natürlich auch Pflichten hat, keine Frage –, aber dass die Rechte des Fahrgastes im Vordergrund stehen.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank. Wir haben heute einen Rekord aufgestellt: Die Fragestunde ist zum ersten Mal wirklich eine Fragestunde gewesen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Korun.)

Vielen Dank für die Disziplin der Fragestellerinnen und Fragesteller und auch des Herrn Bundesministers.

Die Fragestunde ist damit beendet.

10.00.21Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Antragsteller folgender Anträge haben das Verlangen auf Durchführung einer ersten Lesung zurückgezogen: Antrag 275/A der


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