Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 106

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entsprechende Regelung. Man sollte da auch im Sinne der Sicherheit der Verkehrsteil­nehmer über Maßnahmen nachdenken.

Ich will aber die Lkws nicht komplett verteufeln, es soll kein absolutes Überholverbot für Lkws geben, da bin ich dagegen. Man muss aber gewisse Sachen ansprechen und überlegen, ob man die Lkws nicht vielleicht in manchen Bereichen etwas unterstützen sollte.

Ich verstehe bis heute das Nachtfahrverbot für Lkws in gewissen Bereichen bezie­hungsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h in der Nacht auf Autobah­nen nicht. Das kann ich einfach nicht verstehen. Es muss doch etwas wert sein, mög­lichst viele Lkws in der Nacht auf die Straße zu bringen, die die Waren von A nach B bringen, um dadurch die Hauptverkehrszeiten zu entlasten. Das sollte man sicher auch einmal andenken.

Ein weiterer Schritt ist, dass dieses Gesetz auch Ausnahmeregelungen für Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, von Militär­streifen und so weiter enthält. Auch das ist richtig. Das sind Einsatzfahrzeuge, und Ein­satzfahrzeuge unterliegen besonderen Richtlinien im Rahmen der Straßenverkehrsord­nung. Man sollte sie in gewissen Bereichen der Polizei gleichstellen, denn das sind na­türlich Einsatzfahrzeuge, und Einsatzfahrzeuge müssen einfach mehr Rechte als der normale Verkehrsteilnehmer haben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Doris Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


13.48.03

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im letzten Jahr haben 37 Menschen auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ihr Leben verloren. Das waren um 40 Prozent weniger als noch im Jahr 2012. Das ist aber nur so, weil wir uns konsequent, kontinuierlich und immer wieder angesehen haben, was die Ursachen sind, die zu Verkehrsunfällen führen, und was wir tun können, um gegenzusteuern.

Was können wir also tun, um Menschenleben zu retten und das Unfallrisiko auf Ös­terreichs Straßen zu minimieren? – Wir können legistische Maßnahmen setzen, so wie das heute beschlossen werden soll. Wir tun das auch mit Investitionen. Die ASFINAG verwendet jeden zweiten Euro, den sie in die Hand nimmt, dafür, um die Verkehrssi­cherheit zu steigern. Sie baut zweite Tunnelröhren, verstärkt Leitschienen, baut Pan­nenbuchten. Technologien wie Telematiksysteme werden eingeführt. Das sind wirklich Investitionen, die zu mehr Verkehrssicherheit führen. Das ist gut investiertes Geld, das eben dazu führen soll, dass weniger Menschen ihr Leben auf Österreichs Straßen ver­lieren. Da ist jeder Cent, den wir einsetzen, ein gut eingesetzter Cent.

Herr Abgeordneter Willi, daher geht es auch bei der Maßnahme, die wir heute be­schließen, nicht um ein Mäuslein, sondern um Menschenleben. Ich nenne Ihnen nur zwei Zahlen: Während auf der einen Seite Lkws nur 11 Prozent der Fahrleistung er­bringen, ist es so, dass 22 Prozent der Unfälle mit Personenschaden von Lkws ausge­hen. Bei dieser Regelung heute geht es ja um die dritten und vierten Spuren, und da ist es auch so, dass Lkws um 50 Prozent häufiger in Unfälle verwickelt sind, als ihr Anteil am Verkehrsaufkommen ist.

Daher bin ich an sich froh, dass Sie ursprünglich als Proredner gemeldet waren, so wie alle anderen Redner der im Parlament vertretenen Parteien auch, die sagen: Ja, wir setzen eine Maßnahme. Wir verhängen ein Fahrverbot für Lkws über 7,5 Tonnen auf den dritten und vierten Spuren, um genau dieses Unfallrisiko bei Geschwindigkeitsver-


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