Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 115

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Wissensstand Rechnung tragen, wird gewartet und gewartet. Bei Ihnen herrscht die neue Langsamkeit! Ich bin ja an sich ein Freund der Entschleunigung (Abg. Peter Wurm: Ja, so ist es!), dies aber eher im Verkehr. In der Politik dagegen will ich, dass man die großen Probleme rasch angeht.

Meine Bitte daher: Gehen Sie all diese Dinge – Normverbrauchsabgabe, Fiskal-Lkw, Liberalisierung von Probefahrten, seit Kukacka immer noch alte Fehler – auch an, ge­hen Sie aber vor allem die großen Dinge an! Und da stehen die Hypo Alpe-Adria und die Aufklärung darüber wohl an erster Stelle. (Beifall bei den Grünen.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


14.17.06

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, Sie werden mir schon zugestehen, dass die Hypo ein komplexeres Thema ist als eine Gesetzeslücke bei der Normverbrauchs­abgabe zu schließen, und dass man so ein Thema daher nicht von heute auf morgen einfach entscheidet und beschließt. Ich werde jetzt noch einmal versuchen, kurz und verständlich zu erklären, worum es geht.

Es geht darum, eine Gesetzeslücke bei der Normverbrauchsabgabe zu schließen. Was ist die Normverbrauchsabgabe – man nennt sie auch kurz NoVA? – Ihr unterliegt die Lieferung und der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelas­senen Kraftfahrzeugen. Hier gibt es eine Änderung der begünstigten Nutzungen bei bisher befreiten Fahrzeugen.

Wo fällt die NoVA-Pflicht überall an? – Bei Motorrädern, bei Personenkraftwägen, bei Kleinbussen, Campingbussen, aber auch Sonderfahrzeugen wie Quads und so weiter. Die NoVA ist aufgrund der zolltariflichen Einreihung von Fahrzeugen in bestimmte Po­sitionen der kombinierten Nomenklatur vom Zulassungsbesitzer beziehungsweise von der Zulassungsbesitzerin zu entrichten. Entrichtet wurde die NoVA in der Vergangen­heit aber nur von den Österreicherinnen und Österreichern, die sich strikt an das Ge­setz gehalten haben, denn bisher hat es da ja eine Gesetzeslücke gegeben, die vor­wiegend von Personen, die in grenznahen Gebieten zu Deutschland oder zur Slowakei leben, in denen es ja keine NoVA gibt, ausgenutzt wurde.

Wie war das möglich? – Man meldet sein Auto oder das der Frau, des Sohnes, der Tochter oder der Firma bei einer ausländischen Firma an, nutzt das Auto oder die Au­tos allerdings nur in Österreich, und zwar 29 Tage ausschließlich in Österreich. Und am 30. Tag, wenn die Frist abläuft, fährt man dann für einen kurzen Ausflug nach Deutschland oder in die Slowakei, je nachdem, wo man das Auto angemeldet hat, und reist dann wieder zurück nach Österreich. Dadurch ist man wieder bei Tag eins und kann weitere 28 Tage problemlos in Österreich mit dem Auto fahren.

Was ist das? – Ja, das ist eine Steuerumgehung hinsichtlich der motorbezogenen Ver­sicherungssteuer und natürlich auch der NoVA, und dadurch wurde dem Staat viel Geld vorenthalten. Nicht nur in Zeiten einer angespannten Budgetsituation ist der Ge­setzgeber in so einem Fall gefordert. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz wird das Kraft­fahrgesetz 1967 geändert und dadurch diese Gesetzeslücke geschlossen.

Wie schaut das aus? – Sobald das Auto, das Kfz zum ersten Mal nach Österreich ge­bracht wird, beginnt die Frist von einem Monat, 30 Tagen zu laufen. Das Auto nur vorü­bergehend nach Österreich zu bringen und dadurch wieder bei Tag eins zu beginnen, ist jetzt nicht mehr zulässig. Die Frist zu unterbrechen, das geht nicht mehr. Im Übrigen gilt das Gesetz rückwirkend mit der erstmaligen Einführung der Ein-Monats-Frist, das war im August 2002. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20

 


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