Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 124

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In diesem Sinne werden wir den Antrag unterstützen – und ja, wir bleiben konstruktiv. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Moser.)

14.50

14.50.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 59 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.51.0315. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grund­sätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bun­des-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) geändert wird (146/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


14.51.25

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Ab­geordnete! Es geht jetzt um einen Initiativantrag zur Abänderung des § 29 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Unser Vorschlag ist sozusagen, die Anspruchsbe­rechtigung von 18 Jahre auf 21 Jahre zu erhöhen. – So kalt und technisch klingen manche Anträge und manche Dinge bei uns Abgeordneten. Deshalb möchte ich ihnen jetzt kurz von einem Menschen erzählen, über den wir damit hier im Parlament ent­scheiden werden.

Die Jugendliche heißt Christina. Christina hat eine sehr schwere Kindheit gehabt, war ziemlich traumatisiert. Sie ist dann ins SOS-Kinderdorf gekommen und ist dort aufge­wachsen. In dieser Zeit hatte sie natürlich sehr viel aufzuarbeiten, und das hat einige Zeit gedauert.

Christina ist zur Schule gegangen, hat dann eine Friseurinnenlehre angefangen, wel­che sie jedoch wegen einer Allergie abbrechen musste. Sie hat dann eine zweite Lehre angefangen – und dann ist ihr leider ihr 18. Geburtstag dazwischengekommen. Andere feiern normalerweise, aber für Christina war das ein relativ schrecklicher Tag, da mit dem 18. Geburtstag die Jugendhilfe endet. Und das hat bedeutet, dass sie das SOS-Kinderdorf verlassen musste. Jetzt gerade sucht sie relativ verzweifelt einen Job und ist sozusagen mit aller Härte aus unserem System hinausgekickt worden.

Ich verstehe einfach nicht, warum die Politik genau bei diesen jungen Menschen, die ohne Familie aufgewachsen sind, die es wirklich immer schwer gehabt haben und die einfach mehr Zeit brauchen, so brutal agiert. Denn normalerweise ist es ja auch nicht so, dass junge Leute mit 18 Jahren von Zuhause hinausgeschmissen werden, wenn sie sich mitten in der Ausbildung befinden. Ich finde diesen Zustand in Österreich ein­fach nicht fair.

 


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