sind bei den Familien absolut unglaubwürdig. Das gilt nicht nur für die ÖVP, sondern insbesondere auch für die SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)
12.54
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Kitzmüller eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneten betreffend gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation
eingebracht in der 21. Sitzung des Nationalrates am 29. April 2014 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsge-setz 1967 und das Kinderbetreuungsgeld geändert werden (116 d.B.)
Wie im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 völlig zurecht festgeschrieben wurde, spüren viele Familien in Österreich, dass ihre monatlichen Fixkosten stetig steigen und der Anteil des verbleibenden Haushaltseinkommens sinkt.
Die gesetzliche Verankerung einer jährlichen automatischen Anpassung der Familienleistungen an die Inflation wäre daher zur Verhinderung eines Wertverlustes und zur Abdeckung der ständig steigenden Lebenshaltungskosten von größter Bedeutung und damit im Interesse der Kinder und Familien.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der künftig eine jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation sichergestellt wird.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.
12.55
Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Bis jetzt wurde über die Erhöhung der Familienbeihilfe gesprochen, und es hat mich gewundert, dass meine Kollegin nicht über ihren Antrag betreffend Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland gesprochen hat, aber ich werde mich jetzt dazu äußern.
Dieser FPÖ-Antrag ist nicht nur EU-rechtswidrig, sondern auch diskriminierend, denn: Die in Österreich arbeitenden Eltern zahlen dieselben Beiträge in den FLAF ein wie andere Eltern auch und würden damit eine geringere Leistung beziehen. (Abg. Deimek: Haben Sie Jus studiert?) Wir vermuten, dass dieser Vorschlag der FPÖ nicht zu Ende gedacht wurde. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
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