Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 72

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sind bei den Familien absolut unglaubwürdig. Das gilt nicht nur für die ÖVP, sondern insbesondere auch für die SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)

12.54


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Kitzmüller eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneten betreffend gesetzli­che Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation

eingebracht in der 21. Sitzung des Nationalrates am 29. April 2014 im Zuge der De­batte zu Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Familienausschusses über die Regie­rungsvorlage (87 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsge-setz 1967 und das Kinderbetreuungsgeld geändert werden (116 d.B.)

Wie im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 völlig zu­recht festgeschrieben wurde, spüren viele Familien in Österreich, dass ihre monat­lichen Fixkosten stetig steigen und der Anteil des verbleibenden Haushaltseinkommens sinkt.

Die gesetzliche Verankerung einer jährlichen automatischen Anpassung der Familien­leistungen an die Inflation wäre daher zur Verhinderung eines Wertverlustes und zur Abdeckung der ständig steigenden Lebenshaltungskosten von größter Bedeutung und damit im Interesse der Kinder und Familien.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der künftig eine jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Infla­tion sichergestellt wird.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


12.55.08

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauerinnen und Zu­schauer auf der Galerie! Bis jetzt wurde über die Erhöhung der Familienbeihilfe gespro­chen, und es hat mich gewundert, dass meine Kollegin nicht über ihren Antrag be­treffend Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland gesprochen hat, aber ich wer­de mich jetzt dazu äußern.

Dieser FPÖ-Antrag ist nicht nur EU-rechtswidrig, sondern auch diskriminierend, denn: Die in Österreich arbeitenden Eltern zahlen dieselben Beiträge in den FLAF ein wie an­dere Eltern auch und würden damit eine geringere Leistung beziehen. (Abg. Deimek: Haben Sie Jus studiert?) Wir vermuten, dass dieser Vorschlag der FPÖ nicht zu Ende gedacht wurde. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


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